V/0761/2006
Kanalsanierung Kerkerinckstraße
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Beschlussvorlage
5337 Zeichen
V/0761/2006
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Kanalsanierung Kerkerinckstraße
Beratungsfolge
31.10.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
07.11.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Tiefbauamt aufgestellten Ent-
wurf und den Kanalerneuerungsarbeiten zu.
Kosten/Folgekosten
Die Baukosten werden auf 280.000 € geschätzt.
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung
durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2007 bzw. des Finanz- und Investitionspro-
gramms 2006 – 2010 steht.
Ausgaben
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
7001.950.3008.1 Bauk. Kanalsanierung
Südviertel
2007 280.000 500.000,
HH-Ansatz
2007
(weitere
Maßnahmen)
Vorlagen-Nr.:
V/0761/2006
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Michael.Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
21.09.2006
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0761/2006
Begründung:
Die im Bereich der Kerkerinckstraße vorhandenen Schmutz- und Regenwasserkanäle stammen
aus dem Jahr 1932.
Laut Untersuchung ist der Schmutzwasserkanal von Haus Nr. 1 bis 21 und der Regenwasserkanal
von Haus Nr. 19 bis Anschluss Sentmaringer Weg defekt (Schadensklasse 3).
Die Kanäle weisen starke Korrosion, defekte Rohrwandungen, Rohrversätze und Querschnittsmin-
derungen auf.
Durch starke Korrosion tritt eine Schwächung der Rohrwandungen auf, hierdurch wird die Statik
des Kanalrohrs gefährdet. In Teilbereichen der Rohrwandungen sind bereits Löcher entstanden.
Die durch die defekten Kanäle austretenden Abwässer gefährden das Grundwasser. Durch Aus-
spülungen entstehen Hohlräume, die zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit führen können.
Rohrversätze führen zu Ablagerungen. Um Verstopfungen zu vermeiden sind deshalb ständige
Reinigungsarbeiten notwendig.
Die Untersuchung der Hausanschlussleitungen ergab, dass ungefähr die Hälfte aller Anschlüsse
schadhaft sind und saniert werden müssen. Bei den festgestellten Schäden handelt es sich um
Risse, Scherbenbildung, Rohrversätze, Wurzeleinwuchs und Querschnittsminderungen.
Eine Erneuerung der betroffenen Kanäle ist aus ökologischen und ökonomischen Gründen unbe-
dingt erforderlich.
Die schadhaften Kanalleitungen befinden sich oberhalb des Münsterschen Kiessandzuges.
Das vorh. Beton-Eiprofil 250 / 375 des Schmutzwasserkanals wird durch ein Steinzeugrohr DN 250
ersetzt. Die anfallende Schmutzwassermenge kann von dem neuen Rohr abgeführt werden.
Um die Beeinträchtigung der vorh. Bäume so gering wie möglich zu halten, wird der gepl.
Schmutzwasserkanal an die westliche Straßenseite verlegt.
Der Regenwasserkanal DN 350 aus Beton wird durch einen Betonkanal DN 400 ersetzt.
Die Erneuerung der Kanäle und der Hausanschlüsse wird in offener Bauweise durchgeführt. Ins-
gesamt werden ca. 172 m Steinzeugrohre DN 250 sowie ca. 44 m Betonrohre DN 400 verlegt.
Die alten Kanäle werden ausgebaut bzw. mit einer speziellen Betonmischung verfüllt.
Die Verkehrsführung während der Bauarbeiten wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt festge-
legt.
Im Bezug auf den zeitlichen Ablauf der Baumaßnahme werden die Ferienzeiten des anliegenden
Hittorfgymnasiums berücksichtigt.
Eine Genehmigung nach § 58 Landeswassergesetz und eine wasserrechtliche Erlaubnis nach
§ 7 Wasserhaushaltsgesetz liegen vor.
Die Ausschreibung erfolgt nach der Zustimmung im AUB.
Der Baubeginn ist für das I. Quartal 2007 vorgesehen. Es wird mit einer Gesamtbauzeit von 6 Mo-
naten gerechnet.
- 3 -
V/0761/2006
Im Rahmen der Kanalsanierung Kerkerinckstraße werden sowohl die Fahrbahn als auch die beid-
seitigen Gehwege dem heutigen Standard entsprechend verbessert ausgebaut. Die geplanten
Verbesserungen sind beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts.
Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das
Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d.
zurzeit geltenden Fassung wird die Kerkerinckstraße als Anliegerstraße eingestuft.
Die beitragsfähigen Kosten für die Verbesserungen der Teileinrichtungen belaufen sich nach einer
vorläufigen Beitragsberechnung auf rd. 120.000 €. Bei einer Einstufung der Kerkerinckstraße als
Anliegerstraße beteiligen sich die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigen mit 80 % an
den beitragsfähigen Kosten. Der Verteilerwert je m² vervielfältigter Grundstücksfläche liegt bei et-
wa 1,35 €.
Musterberechnung voraussichtlicher Straßenbaubeitrag:
Die privaten Wohngrundstücke sind fast ausschließlich zweigeschossig bebaut.
Wohngrundstück 400 m² zweigeschossig bebaut (Vervielfältiger 1,3) X 1,35 € = 702,00 €
(Anmerkung: Auf das Hittorf-Gymnasium entfallen ca. 73 % der Beiträge.)
Die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten und die Anwohner werden vor Baubeginn,
entsprechend dem Serviceversprechen des Tief bauamtes, persönlich angeschrieben und über die
Maßnahme und die zu erwartenden grundstücksbezogenen Anliegerbeiträge der Baumaßnahme
informiert.
I.V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Kerkerinckstraße
- Sentmaringer Weg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0761/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 06.10.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37