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V/0761/2006

Kanalsanierung Kerkerinckstraße

Vorlage 06.10.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 07.11.2006, TOP 4.10

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5337 Zeichen

V/0761/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalsanierung Kerkerinckstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
31.10.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
07.11.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Tiefbauamt aufgestellten Ent-
wurf und den Kanalerneuerungsarbeiten zu. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Die Baukosten werden auf 280.000 € geschätzt. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung 
durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2007 bzw. des Finanz- und Investitionspro-
gramms 2006 – 2010 steht. 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
7001.950.3008.1 Bauk. Kanalsanierung 
 Südviertel 
2007 280.000 500.000, 
HH-Ansatz 
2007  
(weitere 
Maßnahmen)
     
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0761/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Michael.Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.09.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0761/2006 
Begründung: 
 
Die im Bereich der Kerkerinckstraße vorhandenen Schmutz- und Regenwasserkanäle stammen 
aus dem Jahr 1932. 
 
Laut Untersuchung ist der Schmutzwasserkanal von Haus Nr. 1 bis 21 und der Regenwasserkanal 
von Haus Nr. 19 bis Anschluss Sentmaringer Weg defekt (Schadensklasse 3). 
 
Die Kanäle weisen starke Korrosion, defekte Rohrwandungen, Rohrversätze und Querschnittsmin-
derungen auf. 
 
Durch starke Korrosion tritt eine Schwächung der Rohrwandungen auf, hierdurch wird die Statik 
des Kanalrohrs gefährdet. In Teilbereichen der Rohrwandungen sind bereits Löcher entstanden. 
 
Die durch die defekten Kanäle austretenden Abwässer gefährden das Grundwasser. Durch Aus-
spülungen entstehen Hohlräume, die zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit führen können. 
Rohrversätze führen zu Ablagerungen. Um Verstopfungen zu vermeiden sind deshalb ständige 
Reinigungsarbeiten notwendig. 
 
Die Untersuchung der Hausanschlussleitungen ergab, dass ungefähr die Hälfte aller Anschlüsse 
schadhaft sind und saniert werden müssen. Bei den festgestellten Schäden handelt es sich um 
Risse, Scherbenbildung, Rohrversätze, Wurzeleinwuchs und Querschnittsminderungen. 
 
Eine Erneuerung der betroffenen Kanäle ist aus ökologischen und ökonomischen Gründen unbe-
dingt erforderlich. 
 
Die schadhaften Kanalleitungen befinden sich oberhalb des Münsterschen Kiessandzuges. 
 
Das vorh. Beton-Eiprofil 250 / 375 des Schmutzwasserkanals wird durch ein Steinzeugrohr DN 250 
ersetzt. Die anfallende Schmutzwassermenge kann von dem neuen Rohr abgeführt werden. 
Um die Beeinträchtigung der vorh. Bäume so gering wie möglich zu halten, wird der gepl. 
Schmutzwasserkanal an die westliche Straßenseite verlegt. 
 
Der Regenwasserkanal DN 350 aus Beton wird durch einen Betonkanal DN 400 ersetzt. 
 
Die Erneuerung der Kanäle und der Hausanschlüsse wird in offener Bauweise durchgeführt. Ins-
gesamt werden ca. 172 m Steinzeugrohre DN 250 sowie ca. 44 m Betonrohre DN 400 verlegt. 
 
Die alten Kanäle werden ausgebaut bzw. mit einer speziellen Betonmischung verfüllt. 
 
Die Verkehrsführung während der Bauarbeiten wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt festge-
legt. 
 
Im Bezug auf den zeitlichen Ablauf der Baumaßnahme werden die Ferienzeiten des anliegenden 
Hittorfgymnasiums berücksichtigt. 
 
Eine Genehmigung nach § 58 Landeswassergesetz und eine wasserrechtliche Erlaubnis nach  
§ 7 Wasserhaushaltsgesetz liegen vor. 
 
Die Ausschreibung erfolgt nach der Zustimmung im AUB. 
 
Der Baubeginn ist für das I. Quartal 2007 vorgesehen. Es wird mit einer Gesamtbauzeit von 6 Mo-
naten gerechnet.

- 3 - 
V/0761/2006 
Im Rahmen der Kanalsanierung Kerkerinckstraße werden sowohl die Fahrbahn als auch die beid-
seitigen Gehwege dem heutigen Standard entsprechend verbessert ausgebaut. Die geplanten 
Verbesserungen sind beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts. 
 
Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das 
Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d. 
zurzeit geltenden Fassung wird die Kerkerinckstraße als Anliegerstraße eingestuft.  
 
Die beitragsfähigen Kosten für die Verbesserungen der Teileinrichtungen belaufen sich nach einer 
vorläufigen Beitragsberechnung auf rd. 120.000 €. Bei einer Einstufung der Kerkerinckstraße als 
Anliegerstraße beteiligen sich die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigen mit 80 % an 
den beitragsfähigen Kosten. Der Verteilerwert je m² vervielfältigter Grundstücksfläche liegt bei et-
wa 1,35 €. 
 
Musterberechnung voraussichtlicher Straßenbaubeitrag:
 
Die privaten Wohngrundstücke sind fast ausschließlich zweigeschossig bebaut. 
Wohngrundstück 400 m² zweigeschossig bebaut  (Vervielfältiger 1,3)  X  1,35 €  =     702,00 € 
(Anmerkung: Auf das Hittorf-Gymnasium entfallen ca. 73 % der Beiträge.) 
 
Die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten und die Anwohner werden vor Baubeginn, 
entsprechend dem Serviceversprechen des Tief bauamtes, persönlich angeschrieben und über die 
Maßnahme und die zu erwartenden grundstücksbezogenen Anliegerbeiträge der Baumaßnahme 
informiert. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

31.10.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kerkerinckstraße
  • Sentmaringer Weg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0761/2006
Typ
Vorlage
Datum
06.10.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37