V/0146/2016
Erneuerungsbauwerk der Brücke BW 0200230
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Beschlussvorlage
11270 Zeichen
V/0146/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Erneuerungsbauwerk der Brücke BW 0200230, Zentrum Nord über die Aa
Beratungsfolge
08.03.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Das vorhandene stark geschädigte und abgängige Brückenbauwerk, Verlängerung Wibbeltstraße /
Münstersche Aa, wird durch ein Ersatzbauwerk mit einer Stahlkonstruktion auf Basis der Entwurf s-
planung des Ingenieurbüros "Eberhardt, die Ingenieure" aus Tecklenburg erneuert.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukos ten in Höhe von ca. 540.000 € ent-
stehen.
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt.
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehr s-
flächen und –anlagen
Investitionsmaßnah-
me
0007 Verkehrsflächen, Neubau
und Erneuerung
Auszahlungen 2016
540.000
Saldo 540.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 201 6 bei der o. g. Pr o-
duktgruppe veranschlagt.
Begründung:
Vorlagen-Nr.:
V/0146/2016
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
23.02.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
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1. Voraussetzung:
Das vorhandene Brückenbauwerk wurde 1986 als Holzbauwerk errichtet. Mit einer Gesam t-
länge von 28,50 m und einer Brückenbreite von 3,00 m überführt das Bauwerk einen Rad -
und Fußweg über die Münstersche Aa. Hier wurde eine ungeschützte Holzkonstru ktion aus
Bongossi zur Ausführung gebracht. Die Gründung der Mittelauflager wurden mit Holzram m-
pfählen erstellt. Diese befinden sich in der Wasserwechselzone.
Bei einer Sonderprüfung gemäß DIN 10 76 (RI -EBW-Prüf) wurden starke Schädigungen
durch Pilzbefalle und Fäulnis an den tragenden Elementen der Brücke festgestellt. Bei der
Freilegung eines Holzrammpfahls wurde festgestellt, dass der tragende Querschnitt zu 90 %
gemindert war (Pilzbefall). Hier fand eine unmittelbare Ertüchtigung statt. An den weiteren
Gründungselementen wurden gleichartige Schädigungen vorgefunden, die eine Sanierung
erforderlich machen. Die Hauptträger wurden näher untersucht. Die Auswertung zeigte, dass
alle Hauptträger im Q uerschnitt durch eindringendes Wasser geschwächt sind. Die Gelä n-
derkonstruktionen weisen Schädigungen an Füllstäben, Querhölzern sowie an dem Handlauf
auf. Die Bolzenverbindungen können durch fortschreitende Fäulnis der Hauptträger nicht
mehr kraftschlüssig angezogen werden.
Holzbrücken dieser Bauart besitzen eine theoretische Nutzungsdauer von 30 Jahren. Di ese
Brücke hat die theoretische Nutzungsdauer erreicht.
2. Ergebnis / Fazit
Bei dem vorliegenden Schädigungsgrad des Bauwerks ist eine Sanierung nicht wi rtschaft-
lich. Die gesamte Holzkonstruktion ist so geschädigt, dass diese in Gänze zurückgebaut
werden muss.
3. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Seitens der Verwaltung wurden mehrere Varianten untersucht. Bei den Planungen eines E r-
satzbauwerks wurden in den Vorgesprächen dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nac h-
haltigkeit (Genehmigung nach § 99 Landeswasserschutzgesetz NRW) angeregt, dass die
Münstersche Aa stützenfrei zu überbrücken sei und die Spannweite des Bauwerks vergr ö-
ßert werden dürfte. Eine weitere Vorgabe ist die Einhaltung einer Freibordhöhe (Abstand von
der Unterkante der Brückenkonstruktion zur Wasseroberfläche bei einem Jahrhunderthoc h-
wasser) von 50 cm. Unter den gleichartigen Vorgaben wurde 2015 ein Brückenbauwerk in
Wolbeck geplant und errichte t, die Brücke Jochen -Klepper-Straße über die Angel. In Anle h-
nung an diesem Brückenbauwerk wurden die Planungen der neuen Brücke über die Mün s-
tersche Aa getätigt. Durch die Vergabe der Planung an das gleiche Ingenieurbüro konnten
gemäß der HOAI Planungskosten von 25.000 € eingespart werden. Auf der westlichen Seite
(Kanalstraße) wird die Eindeichung um 60 cm erhöht, was zur Folge hat, dass das vorha n-
dene Widerlager auf einem zu niedrigem Höhenniveau liegt. Bei den ersten Planungen stel l-
te sich heraus, dass die vorhandenen Widerlager und Gründungen die Lasten aus der neuen
Brücke nicht abtragen können. Eine Erneuerung der Widerlager und Gründungen ist somit
unabweisbar und verursacht keine Mehrkosten durch die Vergrößerung der Stützweite.
Durch die neue Stüt zweite des Brückenbauwerks wird das neue Widerlager auf der westl i-
chen Seite (Kanalstraße) um ca. 8 m zur Kanalstraße angeordnet. Auf der westlichen Seite
fallen keine Kosten für den Wegebau an, da dieses erforderlich wird durch die Erhöhung des
Hochwasserschutzes. Auf der östlichen Seite (Gartenstraße) werden Angleichungen der
Wegeverbindung erforderlich, welche durch die Vorgabe aus dem Hochwasserschutz b e-
gründet sind.
Durch die Richtlinien zum barrierefreien Bauen ist eine max. Rampenneigung von < 6 % e in-
zuhalten. Die Zuwegung der Baustelle geschieht über die Westseite und Ostseite. Die de r-
zeitigen Planungen sehen auf der Westseite ein Baufeld für das Aufstellen eines Autokrans
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vor. Das vorhandene Holzbauwerk wird in Gänze zurück gebaut und das Baufeld f rei g e-
räumt.Durch die Verwaltung wurden die folgenden 4 Varianten unter den zuvor aufgeführten
Bedingungen erarbeitet:
1. Ersatzloser Rückbau des Brückenbauwerks:
Bei dieser Wegeverbindung handelt es sich um eine Rad - und Fußwegverbindung
der Seite Kanalstraße mit dem Zentrum Nord (Gartenstraße). Die nächsten Überqu e-
rungsmöglichkeiten über die Münstersche Aa sind die Brücken im Zuge der Straßen
Lublinring und Nevinghoff. Beide alternativen Wegverbindungen sind für den Rad -
und Fußverkehr mit erheblichem Zeit aufwand verbunden. Bei den Bauwerksprüfu n-
gen und Besichtigungen konnte festgestellt werden, dass die Brücke stark frequen-
tiert wird.
2. Ersatzbauwerk als Stahlbetonbrücke
Bei dieser Variante ist auch eine Tiefengründung berücksichtigt worden. Der Übe r-
bau als Stahlbetonplatte mit einer Plattenstärke von ca. 60 cm und einer Überh ö-
hung entsprechend den örtlich einzuhaltenden Bedingungen. Das Füllstabgeländer
wird aus Stahl erstellt. Der Überbau wird örtlich mit Hilfe eines Leergerüstes herg e-
stellt. Während der Bauzeit ist ein Baukran vorzusehen.
Für die Erstellung des Leergerüstes für die Herstellung des Überbaus ist eine au f-
wendige Konstruktion erforderlich, die die Münstersche Aa überspannen muss. Die
Möglichkeit, durch einen großen Vorfertigungsgrad eine schn ellere örtliche Bauzeit
zu erzielen, ist bei dieser Variante weitestgehend nicht möglich.
Das Eigengewicht eines Stahlbetonbauwerks ist um das 2,5-fache größer als bei ei-
ner Stahl- oder Stahl-Holzkonstruktion, was eine größere Gründung zur Folge hat.
Die theoretische Nutzungsdauer eines Stahlbetonüberbau liegt bei 80 Jahren.
Die Baukosten betragen bei dieser Konstruktion ca. 570.000,- €.
3. Ersatzbauwerk als Holzbrücke:
Brücken, die über ein Gewässer führen , sind der Feuchtigkeit ausgesetzt. Diese
äußerlichen Einflüsse können bei Holzkonstruktionen dazu führen, dass der Feuch t-
gehalt der Hölzer so groß wird, das s es zu einem passenden Umfeld für Hol z-
schädlinge wird. Dieses ist auch der Fall bei der jetzigen vorhandenen Konstruktion.
Bei Holzkonstruktionen ist die Bauunterhaltung aufwendiger im Vergleich zu gleic h-
artigen Konstruktionen. In den neusten Festlegungen der Richtlinien zu den Ba u-
werksprüfungen sind Holzbauwerke mit diese n Randbedingungen einer jährlichen
Hauptprüfung zu unterziehen, was zu einem j ährlichen finanziellen Mehraufwand
führt. Unter den vorhandenen örtlichen Bedingungen ist e ine schlanke Konstruktion
zu planen, wo eine Stahl -Holzkonstruktion zur Ausführung kommen würde. Als B e-
lag wurde eine Stahlplattenkonstruktion mit einer rutschhemmen den Beschichtung
gewählt.
Die theoretische Nutzungsdauer einer solchen Konstruktion liegt bei 60 Jahren. Die
Baukosten betragen bei dieser Konstruktion ca. 540.000,- €.
4. Ersatzbauwerk als Stahlkonstruktion
Auf beiden Auflagerseiten werden Tiefengründungen, entsprechend dem Bodengu t-
achten und den statischen Berechnungen, errichtet. Die Widerlager werden aus
Stahlbeton örtlich hergestellt und bilden den Abschluss des Bauwerks.
Der Überbau wird in einem Werk vorgefertigt, mit einem Korrosionsschutz (Außenfl ä-
chen und Belag) versehen, in einem Teil auf die Baustelle geliefert und montiert.
Die Konstruktion des Überbaus besitzt eine Spannweite von 36 m und wird als „u n-
terspannte Konstruktion“ ausgebildet, wodurch eine schlanke Konstruktionshöhe e r-
reicht wird. Als tragendes Element der Brückenkonstruktion wurden die statisch erfor-
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derlichen Konstruktionen der Absturzsicherung herangezogen. Als Geländerfüllung
wurden Längsstäbe in einem Abstand < 120 mm gewählt, die leicht geneigt zu Br ü-
ckenmitte hin angeordnet sind. Durch die Anordnung der Längsstäbe u nd dem stark
ausgebildeten Oberrohr (statisch erforderlich) werden alle Bedingungen an die Ve r-
kehrssicherheit einer solchen Geländerkonstruktion eingehalten.
Für die Abdichtung der Fahrbahnplatte und zur Erreichung einer großen Griffigkeit ist
ein reaktionsharzgebundener Dünnbelag (RHD) geplant. In den frisch aufg ebrachten
Reaktionsharzschichten werden mineralische Gesteine in einer feinen Körnung ei n-
gestreut, wodurch eine große Griffigkeit der Oberfläche erlangt wird (auch unter Laub
und bei Nässe).
Die Entwässerung geschieht durch den gleichmäßigen Radius des Bogens jeweils zu
den Auflagerseiten. Somit sind keine Entwässerungseinrichtungen an dem Bauwerk
erforderlich.
In den Handläufen wird eine Beleuchtung aus LED vorgesehen.
Für den Stahlüberbau wird eine theoretische Nutzungsdauer von 90 Jahren und für
die Gründung und Widerlager 110 Jahre in Ansatz gestellt. Die theoretische Nu t-
zungsdauer für den Stahlüberbau beträgt 90 Jahre. Die Baukosten betragen ca.
540.000,- €
Nach der Überprüfung d er 4 Varianten schlägt die Verwaltung aus wirtschaftlichen
und bautechnische n Gesicht spunkten die Variante 4 „ Errichtung eines Ersatzba u-
werks als Stahlkonstruktion“ vor. Sie hat im Vergleich die geringsten Jahreskosten.
4. Verkehrliche Auswirkung
Für die ge samte Bauzeit wird eine Vollsperrung notwendig. Es wird eine Umleitungsstrecke
für den Rad- und Fußverkehr über die Brücke Lublinring für die Bauzeit ausgewiesen.
5. Ausschreibung und Bau
Die Ausschreibung erfolgt nach dem Baubeschluss . Der Baubeginn ist für Ende des
2. Quartals 2016 geplant. Geplantes Ende der Baumaßnahme Ende 2016.
6. Beiträge Dritter/Zuschüsse:
Die Maßnahme wird nicht bezuschusst.
7. Genehmigungen/Vereinbarungen:
Für die Maßnahme ist eine Genehmigung na ch dem Landeswasserschutzgesetz erforder-
lich. Diese wird nach dem Baubeschluss beantragt.
8. Liegenschaftlichen Regelungen:
Für die Maßnahme sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich
i. V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlage:
Entwurfsplan, verkleinert auf DIN A3
Entwurf Farbgestaltung
Ausschnitt aus dem Stadtplan
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Beschluss: einstimmig beschlossen
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- Kanalstraße
- Gartenstraße
- Lublinring
- Holzbrücke
- Jochen-Klepper-Straße
- Wibbeltstraße
- Nevinghoff
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Details
- Aktenzeichen
- V/0146/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.02.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37