Mandari Insight

1383/2023

Städtebauliches Planungskonzept „Neubau Justizzentrum in Köln-Sülz“ (Vorhabenbezogener Bebau-ungsplan)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 25.04.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 08.05.2023, TOP 9.1.1

Anlage 3.1

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3.2

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3.1

1389 Zeichen

— |

Stadt cu ze

Te 14 Mrz 2023

| |
BV 3 Lindenthal

Stadt Köln
Bezirksbürgermeisterin
Cornelia Weitekamp
Bezirksrathaus Lindenthal
Aachener Straße 220
50931 Köln

Neubau Justizzentrum in Köln-Sülz
Köln 10.03.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir vom
GERSEEREER — begrüßen das Vorhaben den Inneren Grüngürtel zwischen Luxemburger
Straße und Rudolf-Ameluxen-StraOe zu vollenden.

1. Dieses lang geplante Vorhaben sollte zügig umgesetzt werden.
In Stufe 1 werden die heutigen verfügbaren Flächen gestaltet. In Stufe 2 wird dann die
Fläche des Justizparkhauses gestaltet.

Die Ergebnisse des landschaftsarchitektonischen Wettbewerbs wurde vom
Freundeskreis kritisiert, sind aber die Grundlage für die Erweiterung. Eine Umgestaltung
des Landschaftsraums als „gestalteter Vorraum“ für das Justizzentrum lehnen wir ab.
Wegebeziehungen zum neuen Vorplatz sind vorstellbar, doch der Innere Grüngürtel soll
seine eigene Landschaftsarchitektur erhalten.

2. Eine Zwischennutzung als Baulogistikfläche lehnen wir ausdrücklich ab. Damit würde
die Realisierung sich weiter verzögern.

3. Die teilweise Einziehung der Hans-Carl-Nipperdey-Straße und deren Rückbau wird
vom Freundeskreis befürwortet, da damit der Innere Grüngürtel vom Autoverkehrslärm
befreit wird. Zudem wird die Erreichbarkeit des Grüngürtels vom südlichen Quartier nicht
durch eine Autostraße getrennt.

_Mitffreundlichen Grüßen

Anlage 3.2

1580 Zeichen

ANLAGE 3 
 
 
Von: online -formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Freitag, 24. März 2023 13:25 
An: Weitekamp, Cornelia <Cornelia.Weitekamp@STADT-KOELN.DE> 
Betreff: Stellungnahme Bauleitplanverfahren im Stadtbezirk Lindenthal 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Stellungnahme 
Bauleitplanverfahren im Stadtbezirk Lindenthal' am 24.03.2023 13:25:22 an Sie 
geschickt 
Planverfahren:  
Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz 
 
 
Ihre Stellungnahme:  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
wenn kein Hochhaus mehr für den Platzbedarf des Justizzentrums benötigt wird, könnte man 
dann nicht das bestehende Hochhaus in einen Wohnturm für z.B. Studierendenwohnungen 
oder geförderten Wohnraum sanieren oder - falls das nicht möglich ist - neu bauen? 
 
Der Hochhausstandort ist ja etabliert, auch durch die eh vorhandenen benachbarten 
Hochhäuser des Unicenters und des ADACs.  
Wohnraum, gerade geförderter Wohnraum und kleine Apartments für z.B. Studenten, wird 
überaus dringend benötigt und dessen Mangel häufig durch Flächenknappheit begründet. 
Von daher halte ich es für geboten, bestehende Geschossfläche nicht einfach aufzugeben, 
sondern nach Möglichkeit nachzunutzen. 
 
 
Name:  
Jansen 
 
 
Vorname:  
Daniel 
 
 
Straße und Hausnummer:  
Jesuitengasse 87 
 
 
Postleitzahl:  
50737 
 
 
Ort:  
Köln 
 
 
E-Mail:  
…………………………...

Telefon:  
 
 
Zustimmung zur Datenschutzerklärung:  
 Ja 
 
 
Gesendet über:  
https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/stellungnahme-lindenthal/index.html

Anlage 1

379 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Neubau Justizzentrum Köln
in Köln - Sülz
Maßstab  1 : 2 500

Anlage 2

12072 Zeichen

Anlage 2 
 
Die Oberbürgermeisterin 09.03.2023 
 61/Stadtplanungsamt  
Willy-Brandt-Platz 2/Stadthaus Herr Wirtz. 
50679 Köln Telefon 0221 – 221 228 18 
  
 
 
N I E D E R S C H R I F T  
 
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept 
 
– Neubau Justizzentrum in Köln-Sülz– 
 
 
Veranstaltungsort: Hildegard-von-Bingen-Gymnasium,  
 
Termin: 09.03.2023 
 
Beginn: 20:00 Uhr 
 
Ende: 21:10 Uhr 
 
Besucher: ca. 45 Bürgerinnen und Bürger 
 
 
Teilnehmer/-innen: Vorsitzende: 
 Frau Cornelia Weitekamp  Bezirksbürgermeisterin Lindenthal 
 
 Podium: 
  
Herr Greitemann Stadt Köln, Beigeordneter VI 
Planen und Bauen 
Frau Herr Stadt Köln, Leiterin 
Stadtplanungsamt  
Herr Urlichs BLB Köln, Niederlassungsleiter 
Herr Dr. Dumke Präsident des Amtsgerichtes 
Köln 
Herr Prigge Verkehrsplanungsbüro Bernhard 
Gruppe ZT GmbH 
Herr Jermer-Urban HPP-Architekten 
Herr Göhre ISR Innovative Stadt- und 
Raumplanung GmbH 
  
Niederschrift: 
 
 
Frau Schnadt ISR Innovative Stadt- und 
Raumplanung GmbH

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
Arbeitstitel „Neubau Justizzentrum Köln“ in Köln Sülz 
Seite 2 
 
 
 
Frau Weitekamp Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirkes Lindenthal, begrüßt die 
anwesenden Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreterinnen und Vertreter des 
Justizministeriums, Oberlandesgerichts Köln, des Landgerichts Köln, des Amtsgerichts  Köln, 
des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW (BLB), der Verwaltung und der Planungsbüros. Sie 
stellt das Podium vor und erläutert den Ablauf der Veranstaltung und die Handhabung der 
Wortmeldezettel. Es wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung zwecks 
Protokollerstellung aufgezeichnet wird.  
 
Herr Greitemann begrüßt die Anwesenden als Vertreter der Stadt Köln. Er betont die 
besondere Bedeutung des Justizzentrums und dessen Standort unmittelbar am Grüngürtel, als 
Auftakt der Parkstadt Süd für die Stadt Köln und weist auf den überzeugenden Entwurf aus dem 
Wettbewerbsverfahren hin.  
 
Herr Dr. Dumke begrüßt die Anwesenden als Vertreter der Justiz, also des „Gebäudenutzers“. 
Er stellt dar, dass die Bestandsgebäude derzeit von ca. 1.200 Kolleginnen und Kollegen des 
Amts- und des Landgerichtes genutzt werden und zzgl. rund 600 Kolleginnen und Kollegen der 
Staatsanwaltschaft und dass die Räumlichkeiten nicht mehr den Anforderungen entsprechen. In 
diesem Zusammenhang weist er auf die gestiegenen Sicherheitsanforderungen sowie 
Anforderungen an Flexibilität hin. 
 
Herr Urlichs als Vertreter des Bauherrn (BLB NRW) begrüßt gleichfalls die Teilnehmerinnen 
und Teilnehmer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und stellt den bisherigen Prozess, 
der zu dem Wettbewerb und dessen Ergebnis geführt hat dar. Er stellt dabei heraus, dass eine 
vom Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalens beauftragte „Externe Stelle“ 
im Vorfeld anhand mehrerer Kriterien (Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, 
Terminvereinbarkeit, Risiko) eingehend geprüft hat, ob eine vollständige Neubauvariante oder 
der Erhalt des Bestandsgebäudes - zuzüglich diverser Neubauten - in Betracht kommt. In ihrem 
abschließenden Bericht empfiehlt die externe Stelle die vollständige Neubauvariante. In dem 
anschließenden städtebaulichen Wettbewerbsverfahren wurde der Entwurf des ersten 
Preisträgers herausragend bewertet, da die Anbindung an den Grüngürtel gut löst und eine 
nutzerfreundliche Architektur „auf Augenhöhe“ als besonders angemessen gesehen wurde.  
Im Verlauf des Wettbewerbsverfahrens (im Nachgang des Kolloquiums) wurden ausdrücklich 
auch Entwürfe gestattet, die das bestehende Hochhaus erhalten wollten. Ein solcher Entwurf 
wurde eingereicht, von der Jury aber schließlich abgelehnt. 
 
 
Herr Göhre, ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, stellt den Ablauf des 
Bauleitplanverfahrens vor und erläutert den Begriff des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. 
Er zeigt die verschiedenen Möglichkeiten der Beteiligungen für die Bürgerinnen und Bürger auf 
und betont, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zusätzlich noch bis zum 24.03.2023 
schriftliche Stellungnahmen beim Stadtplanungsamt der Stadt Köln eingereicht werden können. 
Ein weiterer Beteiligungsschritt stellt die Offenlage der Unterlagen dar. Bis zu diesem Zeitpunkt 
soll zusätzlich ein hochbaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb zur Konkretisierung des 
Entwurfes abgeschlossen sein. 
 
Herr Jermer-Urban, HPP Architekten, erläutert im Anschluss das städtebauliche Konzept des 
Siegerentwurfes aus dem Wettbewerbsverfahren, der als Grundlage für die Aufstellung des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dienen soll. Dabei stellt er zunächst die Grundstruktur, 
bestehend aus 5 „Ringen“ (Baublöcken), die auf der Südseite ggf. um einen 6. Ring erweitert 
werden können, vor. Die Maßstäblichkeit dieser Ringe leitet sich aus der Umgebung des 
Stadtteils ab. Dementsprechend ist kein Hochpunkt mehr vorgesehen. Die Gebäude variieren 
zwischen 5 und 7 Geschossen zzgl. Tiefgaragenebenen. Wichtiger Entwurfsgedanke ist zudem, 
dass aufgrund der Geschlossenheit der Ringe bzw. Blöcke keine Rückseiten entstehen. Auf der 
Nordseite der geplanten Gebäude, im Bereich der heutigen Hans-Carl-Nipperdey-Straße, sieht 
das Konzept einen zentralen Vorplatz mit Anschluss an den Grüngürtel vor. Der östliche

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
Arbeitstitel „Neubau Justizzentrum Köln“ in Köln Sülz 
Seite 3 
 
 
 
Abschnitt der Hans-Carl-Nipperdey-Straße wird zukünftig nur noch für den ÖPNV sowie den 
Rad- und Fußverkehr durchfahrbar sein, so dass der Platz eine hohe Aufenthaltsqualität erhält. 
Das Konzept soll insgesamt einen innovativen Charakter in Bezug auf Mobilität, 
Regenwasserbewirtschaftung, Bepflanzung und Energieversorgung erhalten. Aus diesem 
Grund wurde bereits eine umfangreiche Begrünung (u. a. der Dächer) zur Umsetzung des 
Schwammstadtgedankens sowie die Anordnung von zahlreicher Fahrradstellplätze in den 
Entwurf eingearbeitet. Die Grünflächen werden zudem durch den Abriss des bestehenden 
Parkhauses erweitert. 
Auf der Südseite soll im Bereich nahe der Luxemburger Straße ein urbaner Platz entstehen, der 
das südliche Quartier mit dem Justizzentrum verbindet. 
Ein Hubschrauberlandeplatz (Gefangenentransport) soll auf der Dachfläche im Südosten des 
Gebäudekomplexes angeordnet werden. 
 
Herr Prigge, Verkehrsplanungsbüro Bernhard Gruppe ZT GmbH, stellt die 
verkehrsplanerischen Zielsetzungen für das Projekt vor. Er erläutert, dass es das Ziel des 
Verkehrskonzeptes sei, Durchgangsverkehre zu verhindern. Zudem werde ein 
Mobilitätskonzept erstellt. Ziel ist dabei, eine klimafreundliche Mobilität aller Nutzergruppen zu 
fördern und die Anzahl der Stellplätze gegenüber dem Bestand zu reduzieren. Als Grundlage 
für die Ermittlung der zukünftig notwendigen Stellplatzzahl wurde zunächst eine Umfrage unter 
den Nutzerinnen und Nutzern durchgeführt. Daraus ergab sich eine Anzahl von ca. 800 bis 
1.100 Stellplätzen. Durch verschiedene Maßnahmen sollen jedoch Anreize für eine 
Verringerung der dieser Anzahl getroffen werden. 
 
Frau Weitekamp bittet nach der Vorstellung der Planung die Bürgerinnen und Bürger darum, 
die ausliegenden Wortmeldezettel auszufüllen und hierdurch ihre Fragen und Anmerkungen 
einzureichen. Anschließend eröffnet Sie die Diskussion. Sie erklärt, dass die Fragen in einer 
Niederschrift festgehalten werden und dass es einen Tonmitschnitt der Veranstaltung geben 
wird.  
 
NN fragt, wann frühestens mit dem Abriss der Gebäude und mit dem Baubeginn zu rechnen sei.  
 
Herr Urlichs erklärt, dass es zwar sehr grobe Zeitpläne intern gebe, es aber nicht möglich sei, 
konkrete Aussagen zur Zeitplanung zu machen. Zunächst solle der Realisierungswettbewerb 
bis Ende dieses Jahres abgeschlossen werden.  
 
NN fragt nach der zukünftigen Anzahl an Pkw Stellplätzen. Er bemängelt in diesem 
Zusammenhang die derzeit geplante hohe Anzahl an Stellplätzen vor dem Hintergrund der 
guten ÖPNV-Anbindung des Justizzentrums und fordert Konzepte für eine verbesserte 
Zugänglichkeit mit anderen Verkehrsmitteln. 
Er fragt zudem, ob die zukünftigen Stellplätze des Justizzentrums außerhalb der Arbeitszeiten 
als Quartiersgarage für die Anwohner nutzbar gemacht werden. 
 
Herr Dr. Dumke, erläutert, dass der Prozess zur Ermittlung der Anzahl der Stellplätze noch im 
Fluss sei. Fest stehe jedoch, dass es eine Mobilitätswende geben soll. Die aktuelle Planung 
basiert auf dem heutigen Stand. Die Frage hinsichtlich der Einrichtung von Quartiersgaragen 
bzw. einer Nutzungsteilung sei bislang noch nicht diskutiert worden. 
 
Herr Prigge erläutert, dass die Ermittlung der notwendigen Stellplätze zunächst auf der 
Stellplatzsatzung der Stadt Köln beruhe, im Rahmen der Erstellung des Mobilitätskonzeptes 
sollen Abschläge für ein geändertes Nutzerverhalten jedoch einfließen.  
 
NN fragt, wie sich die Umsetzung des Vorhabens auf die Verwirklichung des Grüngürtels 
auswirke.

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
Arbeitstitel „Neubau Justizzentrum Köln“ in Köln Sülz 
Seite 4 
 
 
 
Herr Urlichs verweist darauf, dass noch keine Aussage zur Zeitplanung der Baustelle gemacht 
werden können.  
 
Herr Greitemann ergänzt, dass die Umsetzung des Grüngürtels planerisch durch das 
Vorhaben beeinflusst werde. 
 
Herr Kölsch (Grünflächenamt) ergänzt weiter, dass die Entwurfsphase für den Teilabschnitt 
zwischen Eifelwall und Bahngleisen nach dem geplanten Realisierungswettbewerb in die 
Genehmigungsphase münden soll. Für diesen Prozess seien etwa 2 Jahre geplant. Der Abriss 
des Parkhauses sei jedoch nicht in dieser Zeitplanung enthalten. Grundsätzlich bestehe die 
Absicht, das Vorhaben so schnell wie möglich fertig zu stellen. 
 
Herr Urlichs erläutert, dass für die Staatsanwaltschaft eine Interimslösung geplant sei, um eine 
Optimierung des Bauablaufs zu bewirken. Das Bild des städtebaulichen Entwurfes zeige den 
Endstatus. 
 
NN fragt, warum öffentliche Gebäude bereits nach 50 Jahren abgerissen werden und 
Wohnhäuser 150 Jahre bestehen bleiben?  
 
Herr Urlichs erklärt, dass sich der BLB NRW die Entscheidung nicht leicht gemacht habe. Im 
Vorfeld wurden daher drei Varianten untersucht, nämlich der Erhalt und Umbau des Bestandes 
sowie zwei Varianten für einen ganzen oder teilweisen Neubau. 
 
Eine Mitarbeiterin des BLB ergänzt, dass verschiedene Kriterien betrachtet und bewertet 
wurden insbesondere vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit. Das Hochhaus sei kein 
Wohngebäude und aus diesem Grunde bestehen höhere Anforderungen. Bei kleineren 
Gebäuden sei der Erhalt und Umbau einfacher und weniger komplex hinsichtlich der Technik 
und der Strukturen. 
 
NN gibt zu bedenken, dass das Unicenter dann logischerweise auch abgerissen werden 
müsste. 
 
Eine Mitarbeiterin des BLB erläutert, dass es sich bei dem Unicenter auch um ein 
Wohngebäude handele, so dass die Nutzung nicht vergleichbar und weniger kompliziert sei als 
die des Justizzentrums. 
 
NN fragt nach wo die Justiz während der Bauphase arbeiten wird.  
 
Herr Dr. Dumke erklärt, dass die Nutzerinnen und Nutzer des Hochhauses (Amts- und 
Landgericht) voraussichtlich vorübergehend in das Gebäude der ehemaligen Arbeitsagentur 
umziehen werden. Für die Staatsanwaltschaft werde derzeit noch nach Ausweichflächen 
gesucht. 
 
Frau Weitekamp bedankt sich beim Podium und bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr 
Erscheinen und die Diskussion. Sie weist noch auf das Architekturmodell hin, dass im 
Eingangsbereich ausgestellt wurde. Zum Abschluss verweist sie noch einmal auf die 
Möglichkeit bis zum 24.03.2023 schriftliche Stellungnahmen einzureichen. Die Niederschrift des 
heutigen Abends fließe zudem in das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan ein. Sie 
beendet die Sitzung um 21:10 Uhr. 
 
 
____________________ ____________________ 
Frau Weitekamp Birgit Schnadt 
(Bezirksbürgermeisterin (Schriftführerin) 
des Stadtbezirks Lindenthal)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2738 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-3/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 1383/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept „Neubau Justizzentrum in Köln-Sülz„ 
(Vorhabenbezogener Bebau-ungsplan)  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal stimmt dem städtebaulichen Planungskonzpet „Neubau Jus-
tizzentrum in Köln-Sülz“ (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) zu und bittet den Stadtentwick-
lungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, das Bebauungsplanverfahren auf dieser 
Grundlage fortzuführen. 
 
 
1. Alternative: 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal stimmt dem städtebaulichen Planungskonzept „Neubau Jus-
tizzentrum in Köln-Sülz“ (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) mit folgenden Ergänzungen 
zu: 
 
………………………(werden in der Sitzung formuliert) 
 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, das Bebau-
ungsplanverfahren auf dieser Grundlage fortzuführen. 
 
 
 
2. Alternative:  
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal lehnt das vorgelegte städtebauliche Planungkonzept „Neu-
bau Justizzentrum in Köln-Sülz“ (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) ab.  
 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 08.05.2023

2 
Begründung: 
 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 05.12.2019 bei Anhörung durch die Bezirksvertre-
tung Lindenthal (09.12.2019) die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Neubau Justiz-
zentrum (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung in Form einer Abendveranstaltung beschlossen.  
Die Abendveranstaltung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hat am 09.03.2023 vor cir-
ca 45 Bürgerinnen und Bürger stattgefunden. Die Niederschrift der Abendveranstaltung liegt 
dieser Beschlussvorlage bei. Die Bürgerinnen und Bürger konnten bis zum 24.03.2023 schrift-
liche Stellungnahmen einreichen. Es sind zwei schriftliche Stellungnahmen eingereicht wor-
den, welche dieser Beschlussvorlage anbeiliegen.  
 
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den 
Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Das Bebau-
ungsplanverfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. 
Im weiteren Verlauf des Bebauungsplan-verfahrens werden Maßnahmen zur Einhaltung der 
Anforderungen der Leitlinien zum Klimaschutz geprüft. 
 
 
 
Vorberatung: 
 
Beschluss zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) 
 
Stadtentwicklungsausschuss: 05.12.2019 
Bezirksvertretung Lindenthal: 09.12.2019 
 
 
 
 
Anlagen: 
1 Geltungsbereich 
2 Niederschrift der Abendveranstaltung 
3 Stellungnahmen

Beratungsverlauf (1)

08.05.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Alternative beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1383/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
25.04.2023
Erstellt
25.04.2023 12:04