1383/2023
Städtebauliches Planungskonzept „Neubau Justizzentrum in Köln-Sülz“ (Vorhabenbezogener Bebau-ungsplan)
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Anlage 3.1
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— | Stadt cu ze Te 14 Mrz 2023 | | BV 3 Lindenthal Stadt Köln Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp Bezirksrathaus Lindenthal Aachener Straße 220 50931 Köln Neubau Justizzentrum in Köln-Sülz Köln 10.03.2023 Sehr geehrte Damen und Herren, wir vom GERSEEREER — begrüßen das Vorhaben den Inneren Grüngürtel zwischen Luxemburger Straße und Rudolf-Ameluxen-StraOe zu vollenden. 1. Dieses lang geplante Vorhaben sollte zügig umgesetzt werden. In Stufe 1 werden die heutigen verfügbaren Flächen gestaltet. In Stufe 2 wird dann die Fläche des Justizparkhauses gestaltet. Die Ergebnisse des landschaftsarchitektonischen Wettbewerbs wurde vom Freundeskreis kritisiert, sind aber die Grundlage für die Erweiterung. Eine Umgestaltung des Landschaftsraums als „gestalteter Vorraum“ für das Justizzentrum lehnen wir ab. Wegebeziehungen zum neuen Vorplatz sind vorstellbar, doch der Innere Grüngürtel soll seine eigene Landschaftsarchitektur erhalten. 2. Eine Zwischennutzung als Baulogistikfläche lehnen wir ausdrücklich ab. Damit würde die Realisierung sich weiter verzögern. 3. Die teilweise Einziehung der Hans-Carl-Nipperdey-Straße und deren Rückbau wird vom Freundeskreis befürwortet, da damit der Innere Grüngürtel vom Autoverkehrslärm befreit wird. Zudem wird die Erreichbarkeit des Grüngürtels vom südlichen Quartier nicht durch eine Autostraße getrennt. _Mitffreundlichen Grüßen
Anlage 3.2
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ANLAGE 3 Von: online -formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Freitag, 24. März 2023 13:25 An: Weitekamp, Cornelia <Cornelia.Weitekamp@STADT-KOELN.DE> Betreff: Stellungnahme Bauleitplanverfahren im Stadtbezirk Lindenthal Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Stellungnahme Bauleitplanverfahren im Stadtbezirk Lindenthal' am 24.03.2023 13:25:22 an Sie geschickt Planverfahren: Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz Ihre Stellungnahme: Sehr geehrte Damen und Herren, wenn kein Hochhaus mehr für den Platzbedarf des Justizzentrums benötigt wird, könnte man dann nicht das bestehende Hochhaus in einen Wohnturm für z.B. Studierendenwohnungen oder geförderten Wohnraum sanieren oder - falls das nicht möglich ist - neu bauen? Der Hochhausstandort ist ja etabliert, auch durch die eh vorhandenen benachbarten Hochhäuser des Unicenters und des ADACs. Wohnraum, gerade geförderter Wohnraum und kleine Apartments für z.B. Studenten, wird überaus dringend benötigt und dessen Mangel häufig durch Flächenknappheit begründet. Von daher halte ich es für geboten, bestehende Geschossfläche nicht einfach aufzugeben, sondern nach Möglichkeit nachzunutzen. Name: Jansen Vorname: Daniel Straße und Hausnummer: Jesuitengasse 87 Postleitzahl: 50737 Ort: Köln E-Mail: …………………………... Telefon: Zustimmung zur Datenschutzerklärung: Ja Gesendet über: https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/stellungnahme-lindenthal/index.html
Anlage 1
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 0 5025 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Neubau Justizzentrum Köln in Köln - Sülz Maßstab 1 : 2 500
Anlage 2
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Anlage 2 Die Oberbürgermeisterin 09.03.2023 61/Stadtplanungsamt Willy-Brandt-Platz 2/Stadthaus Herr Wirtz. 50679 Köln Telefon 0221 – 221 228 18 N I E D E R S C H R I F T über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept – Neubau Justizzentrum in Köln-Sülz– Veranstaltungsort: Hildegard-von-Bingen-Gymnasium, Termin: 09.03.2023 Beginn: 20:00 Uhr Ende: 21:10 Uhr Besucher: ca. 45 Bürgerinnen und Bürger Teilnehmer/-innen: Vorsitzende: Frau Cornelia Weitekamp Bezirksbürgermeisterin Lindenthal Podium: Herr Greitemann Stadt Köln, Beigeordneter VI Planen und Bauen Frau Herr Stadt Köln, Leiterin Stadtplanungsamt Herr Urlichs BLB Köln, Niederlassungsleiter Herr Dr. Dumke Präsident des Amtsgerichtes Köln Herr Prigge Verkehrsplanungsbüro Bernhard Gruppe ZT GmbH Herr Jermer-Urban HPP-Architekten Herr Göhre ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH Niederschrift: Frau Schnadt ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Arbeitstitel „Neubau Justizzentrum Köln“ in Köln Sülz Seite 2 Frau Weitekamp Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirkes Lindenthal, begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreterinnen und Vertreter des Justizministeriums, Oberlandesgerichts Köln, des Landgerichts Köln, des Amtsgerichts Köln, des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW (BLB), der Verwaltung und der Planungsbüros. Sie stellt das Podium vor und erläutert den Ablauf der Veranstaltung und die Handhabung der Wortmeldezettel. Es wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung zwecks Protokollerstellung aufgezeichnet wird. Herr Greitemann begrüßt die Anwesenden als Vertreter der Stadt Köln. Er betont die besondere Bedeutung des Justizzentrums und dessen Standort unmittelbar am Grüngürtel, als Auftakt der Parkstadt Süd für die Stadt Köln und weist auf den überzeugenden Entwurf aus dem Wettbewerbsverfahren hin. Herr Dr. Dumke begrüßt die Anwesenden als Vertreter der Justiz, also des „Gebäudenutzers“. Er stellt dar, dass die Bestandsgebäude derzeit von ca. 1.200 Kolleginnen und Kollegen des Amts- und des Landgerichtes genutzt werden und zzgl. rund 600 Kolleginnen und Kollegen der Staatsanwaltschaft und dass die Räumlichkeiten nicht mehr den Anforderungen entsprechen. In diesem Zusammenhang weist er auf die gestiegenen Sicherheitsanforderungen sowie Anforderungen an Flexibilität hin. Herr Urlichs als Vertreter des Bauherrn (BLB NRW) begrüßt gleichfalls die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und stellt den bisherigen Prozess, der zu dem Wettbewerb und dessen Ergebnis geführt hat dar. Er stellt dabei heraus, dass eine vom Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalens beauftragte „Externe Stelle“ im Vorfeld anhand mehrerer Kriterien (Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Terminvereinbarkeit, Risiko) eingehend geprüft hat, ob eine vollständige Neubauvariante oder der Erhalt des Bestandsgebäudes - zuzüglich diverser Neubauten - in Betracht kommt. In ihrem abschließenden Bericht empfiehlt die externe Stelle die vollständige Neubauvariante. In dem anschließenden städtebaulichen Wettbewerbsverfahren wurde der Entwurf des ersten Preisträgers herausragend bewertet, da die Anbindung an den Grüngürtel gut löst und eine nutzerfreundliche Architektur „auf Augenhöhe“ als besonders angemessen gesehen wurde. Im Verlauf des Wettbewerbsverfahrens (im Nachgang des Kolloquiums) wurden ausdrücklich auch Entwürfe gestattet, die das bestehende Hochhaus erhalten wollten. Ein solcher Entwurf wurde eingereicht, von der Jury aber schließlich abgelehnt. Herr Göhre, ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, stellt den Ablauf des Bauleitplanverfahrens vor und erläutert den Begriff des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Er zeigt die verschiedenen Möglichkeiten der Beteiligungen für die Bürgerinnen und Bürger auf und betont, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zusätzlich noch bis zum 24.03.2023 schriftliche Stellungnahmen beim Stadtplanungsamt der Stadt Köln eingereicht werden können. Ein weiterer Beteiligungsschritt stellt die Offenlage der Unterlagen dar. Bis zu diesem Zeitpunkt soll zusätzlich ein hochbaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb zur Konkretisierung des Entwurfes abgeschlossen sein. Herr Jermer-Urban, HPP Architekten, erläutert im Anschluss das städtebauliche Konzept des Siegerentwurfes aus dem Wettbewerbsverfahren, der als Grundlage für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dienen soll. Dabei stellt er zunächst die Grundstruktur, bestehend aus 5 „Ringen“ (Baublöcken), die auf der Südseite ggf. um einen 6. Ring erweitert werden können, vor. Die Maßstäblichkeit dieser Ringe leitet sich aus der Umgebung des Stadtteils ab. Dementsprechend ist kein Hochpunkt mehr vorgesehen. Die Gebäude variieren zwischen 5 und 7 Geschossen zzgl. Tiefgaragenebenen. Wichtiger Entwurfsgedanke ist zudem, dass aufgrund der Geschlossenheit der Ringe bzw. Blöcke keine Rückseiten entstehen. Auf der Nordseite der geplanten Gebäude, im Bereich der heutigen Hans-Carl-Nipperdey-Straße, sieht das Konzept einen zentralen Vorplatz mit Anschluss an den Grüngürtel vor. Der östliche Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Arbeitstitel „Neubau Justizzentrum Köln“ in Köln Sülz Seite 3 Abschnitt der Hans-Carl-Nipperdey-Straße wird zukünftig nur noch für den ÖPNV sowie den Rad- und Fußverkehr durchfahrbar sein, so dass der Platz eine hohe Aufenthaltsqualität erhält. Das Konzept soll insgesamt einen innovativen Charakter in Bezug auf Mobilität, Regenwasserbewirtschaftung, Bepflanzung und Energieversorgung erhalten. Aus diesem Grund wurde bereits eine umfangreiche Begrünung (u. a. der Dächer) zur Umsetzung des Schwammstadtgedankens sowie die Anordnung von zahlreicher Fahrradstellplätze in den Entwurf eingearbeitet. Die Grünflächen werden zudem durch den Abriss des bestehenden Parkhauses erweitert. Auf der Südseite soll im Bereich nahe der Luxemburger Straße ein urbaner Platz entstehen, der das südliche Quartier mit dem Justizzentrum verbindet. Ein Hubschrauberlandeplatz (Gefangenentransport) soll auf der Dachfläche im Südosten des Gebäudekomplexes angeordnet werden. Herr Prigge, Verkehrsplanungsbüro Bernhard Gruppe ZT GmbH, stellt die verkehrsplanerischen Zielsetzungen für das Projekt vor. Er erläutert, dass es das Ziel des Verkehrskonzeptes sei, Durchgangsverkehre zu verhindern. Zudem werde ein Mobilitätskonzept erstellt. Ziel ist dabei, eine klimafreundliche Mobilität aller Nutzergruppen zu fördern und die Anzahl der Stellplätze gegenüber dem Bestand zu reduzieren. Als Grundlage für die Ermittlung der zukünftig notwendigen Stellplatzzahl wurde zunächst eine Umfrage unter den Nutzerinnen und Nutzern durchgeführt. Daraus ergab sich eine Anzahl von ca. 800 bis 1.100 Stellplätzen. Durch verschiedene Maßnahmen sollen jedoch Anreize für eine Verringerung der dieser Anzahl getroffen werden. Frau Weitekamp bittet nach der Vorstellung der Planung die Bürgerinnen und Bürger darum, die ausliegenden Wortmeldezettel auszufüllen und hierdurch ihre Fragen und Anmerkungen einzureichen. Anschließend eröffnet Sie die Diskussion. Sie erklärt, dass die Fragen in einer Niederschrift festgehalten werden und dass es einen Tonmitschnitt der Veranstaltung geben wird. NN fragt, wann frühestens mit dem Abriss der Gebäude und mit dem Baubeginn zu rechnen sei. Herr Urlichs erklärt, dass es zwar sehr grobe Zeitpläne intern gebe, es aber nicht möglich sei, konkrete Aussagen zur Zeitplanung zu machen. Zunächst solle der Realisierungswettbewerb bis Ende dieses Jahres abgeschlossen werden. NN fragt nach der zukünftigen Anzahl an Pkw Stellplätzen. Er bemängelt in diesem Zusammenhang die derzeit geplante hohe Anzahl an Stellplätzen vor dem Hintergrund der guten ÖPNV-Anbindung des Justizzentrums und fordert Konzepte für eine verbesserte Zugänglichkeit mit anderen Verkehrsmitteln. Er fragt zudem, ob die zukünftigen Stellplätze des Justizzentrums außerhalb der Arbeitszeiten als Quartiersgarage für die Anwohner nutzbar gemacht werden. Herr Dr. Dumke, erläutert, dass der Prozess zur Ermittlung der Anzahl der Stellplätze noch im Fluss sei. Fest stehe jedoch, dass es eine Mobilitätswende geben soll. Die aktuelle Planung basiert auf dem heutigen Stand. Die Frage hinsichtlich der Einrichtung von Quartiersgaragen bzw. einer Nutzungsteilung sei bislang noch nicht diskutiert worden. Herr Prigge erläutert, dass die Ermittlung der notwendigen Stellplätze zunächst auf der Stellplatzsatzung der Stadt Köln beruhe, im Rahmen der Erstellung des Mobilitätskonzeptes sollen Abschläge für ein geändertes Nutzerverhalten jedoch einfließen. NN fragt, wie sich die Umsetzung des Vorhabens auf die Verwirklichung des Grüngürtels auswirke. Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Arbeitstitel „Neubau Justizzentrum Köln“ in Köln Sülz Seite 4 Herr Urlichs verweist darauf, dass noch keine Aussage zur Zeitplanung der Baustelle gemacht werden können. Herr Greitemann ergänzt, dass die Umsetzung des Grüngürtels planerisch durch das Vorhaben beeinflusst werde. Herr Kölsch (Grünflächenamt) ergänzt weiter, dass die Entwurfsphase für den Teilabschnitt zwischen Eifelwall und Bahngleisen nach dem geplanten Realisierungswettbewerb in die Genehmigungsphase münden soll. Für diesen Prozess seien etwa 2 Jahre geplant. Der Abriss des Parkhauses sei jedoch nicht in dieser Zeitplanung enthalten. Grundsätzlich bestehe die Absicht, das Vorhaben so schnell wie möglich fertig zu stellen. Herr Urlichs erläutert, dass für die Staatsanwaltschaft eine Interimslösung geplant sei, um eine Optimierung des Bauablaufs zu bewirken. Das Bild des städtebaulichen Entwurfes zeige den Endstatus. NN fragt, warum öffentliche Gebäude bereits nach 50 Jahren abgerissen werden und Wohnhäuser 150 Jahre bestehen bleiben? Herr Urlichs erklärt, dass sich der BLB NRW die Entscheidung nicht leicht gemacht habe. Im Vorfeld wurden daher drei Varianten untersucht, nämlich der Erhalt und Umbau des Bestandes sowie zwei Varianten für einen ganzen oder teilweisen Neubau. Eine Mitarbeiterin des BLB ergänzt, dass verschiedene Kriterien betrachtet und bewertet wurden insbesondere vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit. Das Hochhaus sei kein Wohngebäude und aus diesem Grunde bestehen höhere Anforderungen. Bei kleineren Gebäuden sei der Erhalt und Umbau einfacher und weniger komplex hinsichtlich der Technik und der Strukturen. NN gibt zu bedenken, dass das Unicenter dann logischerweise auch abgerissen werden müsste. Eine Mitarbeiterin des BLB erläutert, dass es sich bei dem Unicenter auch um ein Wohngebäude handele, so dass die Nutzung nicht vergleichbar und weniger kompliziert sei als die des Justizzentrums. NN fragt nach wo die Justiz während der Bauphase arbeiten wird. Herr Dr. Dumke erklärt, dass die Nutzerinnen und Nutzer des Hochhauses (Amts- und Landgericht) voraussichtlich vorübergehend in das Gebäude der ehemaligen Arbeitsagentur umziehen werden. Für die Staatsanwaltschaft werde derzeit noch nach Ausweichflächen gesucht. Frau Weitekamp bedankt sich beim Podium und bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Erscheinen und die Diskussion. Sie weist noch auf das Architekturmodell hin, dass im Eingangsbereich ausgestellt wurde. Zum Abschluss verweist sie noch einmal auf die Möglichkeit bis zum 24.03.2023 schriftliche Stellungnahmen einzureichen. Die Niederschrift des heutigen Abends fließe zudem in das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan ein. Sie beendet die Sitzung um 21:10 Uhr. ____________________ ____________________ Frau Weitekamp Birgit Schnadt (Bezirksbürgermeisterin (Schriftführerin) des Stadtbezirks Lindenthal)
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02-3/0 Vorlagen-Nummer 1383/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept „Neubau Justizzentrum in Köln-Sülz„ (Vorhabenbezogener Bebau-ungsplan) Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal stimmt dem städtebaulichen Planungskonzpet „Neubau Jus- tizzentrum in Köln-Sülz“ (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) zu und bittet den Stadtentwick- lungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, das Bebauungsplanverfahren auf dieser Grundlage fortzuführen. 1. Alternative: Die Bezirksvertretung Lindenthal stimmt dem städtebaulichen Planungskonzept „Neubau Jus- tizzentrum in Köln-Sülz“ (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) mit folgenden Ergänzungen zu: ………………………(werden in der Sitzung formuliert) Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, das Bebau- ungsplanverfahren auf dieser Grundlage fortzuführen. 2. Alternative: Die Bezirksvertretung Lindenthal lehnt das vorgelegte städtebauliche Planungkonzept „Neu- bau Justizzentrum in Köln-Sülz“ (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) ab. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 08.05.2023 2 Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 05.12.2019 bei Anhörung durch die Bezirksvertre- tung Lindenthal (09.12.2019) die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Neubau Justiz- zentrum (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der frühzeitigen Öffent- lichkeitsbeteiligung in Form einer Abendveranstaltung beschlossen. Die Abendveranstaltung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hat am 09.03.2023 vor cir- ca 45 Bürgerinnen und Bürger stattgefunden. Die Niederschrift der Abendveranstaltung liegt dieser Beschlussvorlage bei. Die Bürgerinnen und Bürger konnten bis zum 24.03.2023 schrift- liche Stellungnahmen einreichen. Es sind zwei schriftliche Stellungnahmen eingereicht wor- den, welche dieser Beschlussvorlage anbeiliegen. Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Das Bebau- ungsplanverfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. Im weiteren Verlauf des Bebauungsplan-verfahrens werden Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen der Leitlinien zum Klimaschutz geprüft. Vorberatung: Beschluss zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) Stadtentwicklungsausschuss: 05.12.2019 Bezirksvertretung Lindenthal: 09.12.2019 Anlagen: 1 Geltungsbereich 2 Niederschrift der Abendveranstaltung 3 Stellungnahmen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Alternative beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1383/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 25.04.2023
- Erstellt
- 25.04.2023 12:04