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V/0403/2016

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch im öffentlichen Personennahverkehr in Münster

Vorlagen 10.05.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement, Sitzung am 15.06.2016, TOP 5.1

V_0403_2016_Anlage 2_a-r-0011-2016-_Gleicher_Lohn_fuer_gleiche_Arbeit

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V_0403_2016_Anlage 1_Stellungnahme Stadtwerke Muenster

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Ansehen

V_0403_2016_Anlage 2_a-r-0011-2016-_Gleicher_Lohn_fuer_gleiche_Arbeit

3798 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0011/2016 
 
SPD -Fraktion  
im Rat der Stadt Münster 
 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
Fax (0251) 511 750 
www.spd-muenster.de 
 
 
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit 
auch im öffentlichen Personennahverkehr 
in Münster 
Antrag an den Rat der Stadt Münster 
zur Verweisung an den ABL 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
I.  Die Verwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass eine einheitliche Bezahlung 
aller mittelbar und unmittelbar für die Stadtwerke Münster tätigen Busfahrerin- 
nen und Busfahrer, Kontrolleurinnen und Kontrolleure und sonstigen Mitarbeite- 
rinnen und Mitarbeiter auf dem Niveau des TV-N erreicht wird. 
II.  Die Verwaltung wird beauftragt, Wege aufzuzeigen, wie sichergestellt werden 
kann, dass auch bei der Vergabe von Aufträgen an Dritte die Regelungen des TV-
N mindestens analog angewandt werden. 
III.  Die Bearbeitung dieses Antrags soll gemeinsam mit der Umsetzung der Beschlüs- 
se aus Vorlage V/0132/2016 „Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungs- 
auftrags durch die Stadt Münster an die Stadtwerke Münster GmbH gemäß Art. 5, 
Abs. 2 VO 1370/2007“ erfolgen. 
Begründung: 
 
Gegenwärtig werden aufgrund einer politischen Entscheidung aus dem Jahr 2000 Leis- 
tungen des öffentlichen Personennahverkehrs der Stadtwerke Münster GmbH von zwei 
unterschiedlichen Anbietern und von für diese tätigen Subunternehmern zu für die Be- 
schäftigten unterschiedlichen Konditionen erbracht. Auf der einen Seite gibt es Beschäf- 
tigte, die direkt für die Stadtwerke Münster GmbH tätig sind, auf der anderen Seite die, 
die für die Tochtergesellschaft der Stadtwerke, die VSM, tätig sind; weitere sind für Sub- 
unternehmer tätig. 
 
Die VSM wurde seinerzeit mit dem Ziel gegründet, den bei den Stadtwerken Münster 
geltenden Tarifvertrag zu unterlaufen, um so über Lohndumping Kostenvorteile für die 
Stadtwerke Münster zu generieren. 
 
Dieser Antrag verfolgt das Ziel, diese Praxis zu beenden. 
In einer Stellungnahme der Stadtwerke zu einem Änderungsantrag der SPD-Fraktion im 
09.03.2016

2 
 
 
 
Rat der Stadt Münster zur Vorlage V/0626/2015 – 3. Nahverkehrsplan der Stadt Münster 
- beziffern diese die Kosten dieser Maßnahme: 
 
1. 
 Tarifangleichung der Busfahrer der VSM: 1,7 Mio € p.a. 
2.  Tarifangleichung der von Subunternehmern beschäftigten Busfahrer: 1,4 Mio € 
p.a. 
3.  Tarifangleichung der bei der VSM beschäftigten Kontrolleure und sonstigen Mit- 
arbeiter: 0,2 Mio € p.a. 
Die Kostenvorteile der Stadtwerke sind die Lohn- & Gehaltsnachteile der Beschäftigten. 
Zum Schaden der BusfahrerInnen und der Sozialkassen ist hier ein System etabliert wor- 
den, bei dem das Fahrpersonal der einen Buslinie ein anderes Entgelt erhält als das 
Fahrpersonal einer anderen Buslinie. Dies verstößt eklatant gegen das Prinzip „Gleicher 
Lohn für gleiche Arbeit“, für das die SPD gemeinsam mit der Gewerkschaftsbewegung 
seit jeher eintritt. 
 
Dieses System ist gegen den Widerstand der Beschäftigten, der Gewerkschaften und der 
SPD im Jahr 2000 Wirklichkeit geworden. Seither wurde gerade von den Gewerkschaften 
viel im Sinne der Beschäftigten erreicht. Inzwischen hat es Verdi geschafft, dass Tarifver- 
träge auch für die VSM gelten. Doch zeigen die o.g. Zahlen auch, wie unterschiedlich die 
Tarife in ihrer Wirkung auf die Beschäftigten sind. 
 
 
Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Rat der Stadt Münster 
 
Dr. Michael Jung   Thomas Fastermann   Doris Feldma nn 
Philipp Hagemann   Marius Herwig   Dr. Cornelia Jäg er 
Mathias Kersting   Michael Kleyboldt   Marianne Koc h 
Katharina Köhnke   Thomas Kollmann   Gaby Kubig-Ste ltig 
Hedwig Liekefedt   Anne Schulze Wintzler  Petra Sey fferth 
Ludger Steinmann   Beate Vilhjalmsson   Robert von Olberg 
     Maria Winkel

Beschlussvorlage

4585 Zeichen

V/0403/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch im öffentlichen Personennahverkehr in Münster 
Antrag der SPD-Ratsfraktion Nr. A-R/0011/2016 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.06.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
 Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag:  
I. Sachentscheidung: 
1. Die Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH (Anlage 1) zum Antrag der SPD -
Ratsfraktion Nr. A-R/0011/2016 „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch im öffentlichen 
Personennahverkehr in Münster“ wird zur Kenntnis genommen. 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine Angleichung des Tarifniveaus auf TV -N für 
alle Busfahrer, Kontrolleure und sonstige Mitarbeiter bei der VSM und den beau ftragten 
Subunternehmen der Stadtwerke Münster GmbH laut Stellungnahme der Stadtwerke 
Münster GmbH jährliche Kostensteigerung in Höhe von ca. 3,3 Mio. € und Minderei n-
nahmen im Haushalt der Stadt Münster mindestens in gleicher Höhe zur Folge hätte. 
3. Die abschließende Beratung des Antrags der SPD-Ratsfraktion A-R/0011/2016 „Gleicher 
Lohn für gleiche Arbeit auch im öffentlichen Personennahverkehr in Münster“ (Anlage 2) 
erfolgt im Rahmen der „Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags durch 
die Stadt Münster an die Stadtwerke Münster GmbH gemäß Art. 5 Abs. 2 VO 
1370/2007“ (V/0132/2016). 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Eine Ablehnung des Antrags hat keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0403/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Rothermundt 
Ruf: 
492-2006 
E-Mail: 
Rothermundt@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.05.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0403/2016 
Begründung: 
 
Laut SPD-Antrag A-R/0011/2016 (Anlage 2) widerspricht ein System, bei dem das Fahrpersonal 
verschiedener Buslinien unterschiedliche Gehälter erhält, dem Prinzip 'Gleicher Lohn für gleiche 
Arbeit'. 
Die Stadtwerke Münster GmbH stellen dazu fest, dass eine Festlegung der Entlohnungsgrun d-
sätze die gem. Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie, w onach allein 
die Tarifparteien (frei von staatlichen Eingriffen) Tarifverträge über das Arbeitsentgelt abschli e-
ßen, verletze. Die kommunalen Verkehrsunternehmen inkl. VSM und die privaten Busunte r-
nehmen würden zudem mit Verdi verhandelte Tarifverträge anwenden, die die Vorgaben zum 
gesetzlichen Mindestlohn erfüllten und ausreichend Schutz vor Lohn- und Sozialdumping böten. 
Nach Angaben der Stadtwerke Münster GmbH würde die Umsetzung des SPD -Antrags mit 
Kostensteigerungen in Höhe von ca. 3,3 Mio. € p.a. vor Steuern verbunden sein, die vol lständig 
durch die Stadtwerke Münster GmbH zu tragen wären. Als Konsequenz dieser Mehrkosten w ä-
re ab dem Jahr 2020 das Verkehrsdefizit nicht mehr durch die Ergebnisse der Energiesparte 
der Stadtwerke Münster GmbH zu decken. Mithin wäre ab diesem Jahr ein h aushaltswirksamer 
Defizitausgleich der Stadt an die Stadtwerke Münster GmbH mindestens in Höhe dieser Meh r-
kosten zu leisten. Die im Managementkontrakt vorgesehenen Ausschüttungen seien dann jäh r-
lich um die Mehrkosten haushaltswirksam zu kürzen. 
Auf die aus führliche Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH (Anlage 1)  zum Antrag   
A-R/0011/2016 der SPD wird verwiesen.  
Entsprechend des Beschluss es des Rates der Stadt Münster vom 16.03.2016 (V/0132/2016) 
wurde am 23.04.2016 die Absicht der Direktvergabe der St adt Münster zu Gunsten der Stad t-
werke Münster GmbH im Rahmen einer europawe iten Vorabbekanntmachung gem. Art. 7 Abs. 
2 VO 1370/07 und § 8a Abs. 2 PBefG im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (2016/ 
S 080-141502). Andere Verkehrsunternehmen, die der Auffassung sind, dass sie den Stadtve r-
kehr Münster entsprechend den Anforderungen der Vorabbekanntmachung o hne öffentliche 
Zuschüsse erbringen können, haben gem. § 12 Abs. 6 PBefG innerhalb einer Frist von 3 Mona-
ten und damit bis zum Ablauf des 23.07.2016 Zeit, sog. eigenwirtschaftliche Konkurrenzanträge 
bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (Bezirksregierung Münster) zu stellen. Bleiben en t-
sprechende Anträge aus bzw. weist die Bezirksregierung ggf. eingehende Anträge als ungeei g-
net ab, können nach  Ablauf der 3 -Monats-Frist die nächsten Schritte zur Umsetzung der zum 
01.01.2018 geplanten Direktvergabe vorbereitet werden.  
 
I.V. 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
Anlage 1:  
Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH zum Antrag A-R/0011/2016 (SPD-Ratsfraktion) 
 
Anlage 2:  
SPD-Antrag an den Rat Nr.: A-R/0011/2016

V_0403_2016_Anlage 1_Stellungnahme Stadtwerke Muenster

6464 Zeichen

Stellungnahme der Stadtwerke Münster zum Antrag 
A -R/0011/2016 der SPD 
Seitens der Stadtwerke wird darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des 
Antrags 
A-R/0011 /2016 mit erheblichen Kostensteigerungen für die Stadtwerke Münster­
und damit auch für den Haushalt der Stadt Münster- verbunden wäre . 
Bei Umsetzung des Antrags ist mit Kostensteigerungen von ca. 3,3 Mio. Euro p. 
a. vor Steuern zu rechnen, die vollständig durch die Stadtwerke Münster zu 
tragen wären . Diese verteilen sich auf folgende Positionen : 
0 Angleichung der Busfahrer der VSM (Tochtergesellschaft der Stadtwerke 
Münster) auf das Niveau des TV-N : ca. 1,7 Mio. Euro p.a. 
o Angleichung der von Subunternehmern beschäftigten Busfahrer auf das 
Niveau des TV-N : ca. 1 ,4 Mio. Euro p. a. und entsprechender Ausgleich 
dieser Mehrkosten durch die SWMS 
o Angleichung der bei der VSM beschäftigten Kontrolleure und sonstigen 
Mitarbeiter auf das Niveau des TV-N : 0,2 Mio. Euro p. a. 
Zusätzliche Kosten für die Stadt Münster würden durch den Ausgleich von 
anderen einnahmeverantwortlichen Unternehmen inkl. der Subunternehmer 
dieser Unternehmen entstehen (siehe unten Ziffer 4). 
Als Konsequenz dieser Mehrkosten wäre ab dem Jahr 2020 das Verkehrsdefizit 
nicht mehr durch die Ergebnisse der Energiesparte der Stadtwerke Münster zu 
decken . Mithin wäre ab diesem Jahr ein haushaltswirksamer Defizitausgleich der 
Stadt an die Stadtwerke Münster in Höhe von mindestens diesen Mehrkosten zu 
leisten . 
Auch in der Zeit bis 2020 wäre die im Management Kontrakt vorgesehene 
Ausschüttung um diese politisch bedingten Mehrkosten haushaltswirksam zu 
kürzen . 
Eine Fahrpreisanhebung zur Gegenfinanzierung müsste so hoch ausfallen, dass 
massive Fahrgastabwanderungen und damit voraussichtlich Arbeitsplatzverluste 
zu erwarten wären und ist daher für die Stadtwerke Münster keine realistische 
Option . 
Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die durch den Änderungsantrag 
bewirkten zusätzlichen Kosten als politisch motivierte Maßnahme voraussichtlich 
steuerlich nicht als Aufwand anerkannt würden und demnach als verdeckte 
Gewinnausschüttung zu versteuern wären. Somit ist davon auszugehen , dass zu 
den o. g. 3,3 Mio. Euro ein zusätzliches Steuerrisiko in Höhe von ca. 1 - 2 Mio. 
Euro hinzukommt. 
Stadtwerke Münster

Stadtwerke Münster 
Neben diesen wirtschaftlichen Argumenten sind rechtliche Risiken zu beachten: 
1. Eine Festlegung von Entlohnungsgrundsätzen verletzt die gem. Art. 9 
Abs . 3 GG verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie, wonach allein 
die Tarifpartner -Arbeitgeber und Gewerkschaften, frei von staatlichen 
Eingriffen- Tarifverträge über das Arbeitsentgelt abschließen. Die 
Grenzen der Tarifautonomie hat der Gesetzgeber letztlich durch das 
Mindestlohngesetz gezogen, so dass Tarifverträge nicht unter diesem 
Niveau abgeschlossen werden dürfen. Der gesetzliche Mindestlohn bietet 
ausreichend Schutz vor Lohn - und Sozialdumping . Genau diese 
Argumentation hat das VG Düsseldorf dazu veranlasst, das 
Tariftreuegesetz NRW dem Verfassungsgericht NRW zur Prüfung 
vorzulegen . Es besteht damit ein Risiko, dass ein Gesetz, auf das der 
Änderungsantrag ausdrücklich Bezug nimmt, nicht im Einklang mit der 
Verfassung des Landes NRW steht. Im Übrigen ist zu berücksichtigen , 
dass alle Arbeitgeber - die kommunalen Verkehrsunternehmen inkl. VSM 
und die privaten Busunternehmer - mittlerweile mit Verdi verhandelte 
Tarifverträge anwenden . Die durchschnittlichen Arbeitgeberkosten für 
einen VSM-Busfahrer von derzeit ca. 2.900 Euro pro Monat machen 
deutlich, dass die bestehenden Tarifverträge Sicherheit gegen 
Lohndumping für die bei den Stadtwerken bzw. VSM beschäftigten 
Mitarbeiter bieten. 
2. Die im Anschluss an die 2018 auslaufende Betrauung geplante Vergabe 
einer Dienstleistungskonzess ion an die Stadtwerke Münster zur 
Durchführung der Verkehre setzt einen Mindestkostendeckungsgrad von 
über 50 % rein durch Fahrgelderlöse voraus (Kostendeckungsgrad 
Geschäftsjahr 2013 = 58,69 %). Jede Kostensteigerung beeinflusst den 
Kostendeckungsgrad negativ und birgt die Gefahr, den erforderlichen 
Mindestkostendeckungsgrad für eine Dienstleistungskonzession nicht zu 
erreichen . Zumindest aber wird der "Spielraum" zukünftige 
Kostensteigerungen durch andere Faktoren (Tarifabschlüsse ; 
Energiekosten; Fahrgastzahlen etc. pp.) zu kompensieren drastisch 
verkürzt. Sollte der Kostendeckungsgrad nicht ausreichend sein , würde 
dies die beabsichtigte Direktvergabe des Stadtverkehrs Münster an die 
Stadtwerke Münster unmöglich machen . 
3. Die Busfahrer der Subunternehmer der Stadtwerke Münster werden nicht 
ausschließlich auf dem Stadtgebiet Münster eingesetzt . Bei Ausweitung 
des Antrags der SPD auf die Subunternehmer müssten diese damit 
zukünftig zwei Betriebssparten voneinander abgrenzen und die dort 
eingesetzten Busfahrer unterschiedlich entlohnen . Dies erscheint aus der 
Betriebspraxis fast unmöglich. Es ist daher damit zu rechnen , dass diese 
Unternehmen gegen entsprechende Vorgaben der Stadt Münster klagen 
werden.

4. Andere Unternehmen mit Einnahmeverantwortung für den Busverkehr in 
Münster (z. B. Veelker , RVM, Westfalenbus) müssten in Entsprechung 
des SPD Antrags vermutlich ebenfalls zur Lohnanhebung gezwungen 
werden . Das gilt auch für die jeweiligen Subunternehmer dieser 
Unternehmen . Es ist nicht ersichtlich , wie der SPD Antrag auf diese 
Anbieterausgeweitet werden kann. Es erscheint aber unzweifelhaft, dass 
Unternehmen wie z.B. Veelker voraussichtlich gegen solche Vorgaben 
der Stadt Münster klagen würden . Bei der RVM würde vermutlich eine 
Kompensation der Kostensteigerungen durch die Stadt Münster an die 
kommunalen RVM Gesellschafter von diesen eingefordert . 
5. Auf einer Reihe von Linien bestehen zwischen SWMS und o.g. 
Unternehmen betriebliche Kooperationen, die den Münsteraner 
Stadtverkehr mit dem Regionalverkehr verzahnen (z.B. 
Warendorf/Sendenhorst - Münster Hbf - Gievenbeck). Gemäß NVP sollen 
diese Kooperationen weiter ausgebaut werden (z.B. Achse Altenberge ­
Münster Hbf - Ottmarsbocholt) . Auf diesen die Stadtgrenze Münsters 
überschreitenden Linien käme es dann zu einer gebrochenen Fahrer­
Dotierung : Im Stadtgebiet TV-N, im angrenzenden Regionalverkehr 
andere Ausgangstarifierung) . Alle genannten Partner würden für die 
auferlegte höhere Fahrerdotierung von den Stadtwerken bzw. der Stadt 
Münster einen finanziellen Ausgleich verlangen . 
Stadtwerke Münster

Beratungsverlauf (1)

15.06.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bahnhofstraße 9

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Details

Aktenzeichen
V/0403/2016
Typ
Vorlagen
Datum
10.05.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37