V/0403/2016
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch im öffentlichen Personennahverkehr in Münster
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V_0403_2016_Anlage 2_a-r-0011-2016-_Gleicher_Lohn_fuer_gleiche_Arbeit
3798 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0011/2016
SPD -Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Tel. (0251) 45 314
Fax (0251) 511 750
www.spd-muenster.de
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
auch im öffentlichen Personennahverkehr
in Münster
Antrag an den Rat der Stadt Münster
zur Verweisung an den ABL
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
I. Die Verwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass eine einheitliche Bezahlung
aller mittelbar und unmittelbar für die Stadtwerke Münster tätigen Busfahrerin-
nen und Busfahrer, Kontrolleurinnen und Kontrolleure und sonstigen Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter auf dem Niveau des TV-N erreicht wird.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, Wege aufzuzeigen, wie sichergestellt werden
kann, dass auch bei der Vergabe von Aufträgen an Dritte die Regelungen des TV-
N mindestens analog angewandt werden.
III. Die Bearbeitung dieses Antrags soll gemeinsam mit der Umsetzung der Beschlüs-
se aus Vorlage V/0132/2016 „Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungs-
auftrags durch die Stadt Münster an die Stadtwerke Münster GmbH gemäß Art. 5,
Abs. 2 VO 1370/2007“ erfolgen.
Begründung:
Gegenwärtig werden aufgrund einer politischen Entscheidung aus dem Jahr 2000 Leis-
tungen des öffentlichen Personennahverkehrs der Stadtwerke Münster GmbH von zwei
unterschiedlichen Anbietern und von für diese tätigen Subunternehmern zu für die Be-
schäftigten unterschiedlichen Konditionen erbracht. Auf der einen Seite gibt es Beschäf-
tigte, die direkt für die Stadtwerke Münster GmbH tätig sind, auf der anderen Seite die,
die für die Tochtergesellschaft der Stadtwerke, die VSM, tätig sind; weitere sind für Sub-
unternehmer tätig.
Die VSM wurde seinerzeit mit dem Ziel gegründet, den bei den Stadtwerken Münster
geltenden Tarifvertrag zu unterlaufen, um so über Lohndumping Kostenvorteile für die
Stadtwerke Münster zu generieren.
Dieser Antrag verfolgt das Ziel, diese Praxis zu beenden.
In einer Stellungnahme der Stadtwerke zu einem Änderungsantrag der SPD-Fraktion im
09.03.2016
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Rat der Stadt Münster zur Vorlage V/0626/2015 – 3. Nahverkehrsplan der Stadt Münster
- beziffern diese die Kosten dieser Maßnahme:
1.
Tarifangleichung der Busfahrer der VSM: 1,7 Mio € p.a.
2. Tarifangleichung der von Subunternehmern beschäftigten Busfahrer: 1,4 Mio €
p.a.
3. Tarifangleichung der bei der VSM beschäftigten Kontrolleure und sonstigen Mit-
arbeiter: 0,2 Mio € p.a.
Die Kostenvorteile der Stadtwerke sind die Lohn- & Gehaltsnachteile der Beschäftigten.
Zum Schaden der BusfahrerInnen und der Sozialkassen ist hier ein System etabliert wor-
den, bei dem das Fahrpersonal der einen Buslinie ein anderes Entgelt erhält als das
Fahrpersonal einer anderen Buslinie. Dies verstößt eklatant gegen das Prinzip „Gleicher
Lohn für gleiche Arbeit“, für das die SPD gemeinsam mit der Gewerkschaftsbewegung
seit jeher eintritt.
Dieses System ist gegen den Widerstand der Beschäftigten, der Gewerkschaften und der
SPD im Jahr 2000 Wirklichkeit geworden. Seither wurde gerade von den Gewerkschaften
viel im Sinne der Beschäftigten erreicht. Inzwischen hat es Verdi geschafft, dass Tarifver-
träge auch für die VSM gelten. Doch zeigen die o.g. Zahlen auch, wie unterschiedlich die
Tarife in ihrer Wirkung auf die Beschäftigten sind.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Münster
Dr. Michael Jung Thomas Fastermann Doris Feldma nn
Philipp Hagemann Marius Herwig Dr. Cornelia Jäg er
Mathias Kersting Michael Kleyboldt Marianne Koc h
Katharina Köhnke Thomas Kollmann Gaby Kubig-Ste ltig
Hedwig Liekefedt Anne Schulze Wintzler Petra Sey fferth
Ludger Steinmann Beate Vilhjalmsson Robert von Olberg
Maria Winkel
Beschlussvorlage
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V/0403/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch im öffentlichen Personennahverkehr in Münster Antrag der SPD-Ratsfraktion Nr. A-R/0011/2016 Beratungsfolge 15.06.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH (Anlage 1) zum Antrag der SPD - Ratsfraktion Nr. A-R/0011/2016 „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch im öffentlichen Personennahverkehr in Münster“ wird zur Kenntnis genommen. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine Angleichung des Tarifniveaus auf TV -N für alle Busfahrer, Kontrolleure und sonstige Mitarbeiter bei der VSM und den beau ftragten Subunternehmen der Stadtwerke Münster GmbH laut Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH jährliche Kostensteigerung in Höhe von ca. 3,3 Mio. € und Minderei n- nahmen im Haushalt der Stadt Münster mindestens in gleicher Höhe zur Folge hätte. 3. Die abschließende Beratung des Antrags der SPD-Ratsfraktion A-R/0011/2016 „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch im öffentlichen Personennahverkehr in Münster“ (Anlage 2) erfolgt im Rahmen der „Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags durch die Stadt Münster an die Stadtwerke Münster GmbH gemäß Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007“ (V/0132/2016). II. Finanzielle Auswirkungen: Eine Ablehnung des Antrags hat keine finanziellen Auswirkungen. Vorlagen-Nr.: V/0403/2016 Auskunft erteilt: Frau Rothermundt Ruf: 492-2006 E-Mail: Rothermundt@stadt-muenster.de Datum: 10.05.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0403/2016 Begründung: Laut SPD-Antrag A-R/0011/2016 (Anlage 2) widerspricht ein System, bei dem das Fahrpersonal verschiedener Buslinien unterschiedliche Gehälter erhält, dem Prinzip 'Gleicher Lohn für gleiche Arbeit'. Die Stadtwerke Münster GmbH stellen dazu fest, dass eine Festlegung der Entlohnungsgrun d- sätze die gem. Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie, w onach allein die Tarifparteien (frei von staatlichen Eingriffen) Tarifverträge über das Arbeitsentgelt abschli e- ßen, verletze. Die kommunalen Verkehrsunternehmen inkl. VSM und die privaten Busunte r- nehmen würden zudem mit Verdi verhandelte Tarifverträge anwenden, die die Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn erfüllten und ausreichend Schutz vor Lohn- und Sozialdumping böten. Nach Angaben der Stadtwerke Münster GmbH würde die Umsetzung des SPD -Antrags mit Kostensteigerungen in Höhe von ca. 3,3 Mio. € p.a. vor Steuern verbunden sein, die vol lständig durch die Stadtwerke Münster GmbH zu tragen wären. Als Konsequenz dieser Mehrkosten w ä- re ab dem Jahr 2020 das Verkehrsdefizit nicht mehr durch die Ergebnisse der Energiesparte der Stadtwerke Münster GmbH zu decken. Mithin wäre ab diesem Jahr ein h aushaltswirksamer Defizitausgleich der Stadt an die Stadtwerke Münster GmbH mindestens in Höhe dieser Meh r- kosten zu leisten. Die im Managementkontrakt vorgesehenen Ausschüttungen seien dann jäh r- lich um die Mehrkosten haushaltswirksam zu kürzen. Auf die aus führliche Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH (Anlage 1) zum Antrag A-R/0011/2016 der SPD wird verwiesen. Entsprechend des Beschluss es des Rates der Stadt Münster vom 16.03.2016 (V/0132/2016) wurde am 23.04.2016 die Absicht der Direktvergabe der St adt Münster zu Gunsten der Stad t- werke Münster GmbH im Rahmen einer europawe iten Vorabbekanntmachung gem. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/07 und § 8a Abs. 2 PBefG im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (2016/ S 080-141502). Andere Verkehrsunternehmen, die der Auffassung sind, dass sie den Stadtve r- kehr Münster entsprechend den Anforderungen der Vorabbekanntmachung o hne öffentliche Zuschüsse erbringen können, haben gem. § 12 Abs. 6 PBefG innerhalb einer Frist von 3 Mona- ten und damit bis zum Ablauf des 23.07.2016 Zeit, sog. eigenwirtschaftliche Konkurrenzanträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (Bezirksregierung Münster) zu stellen. Bleiben en t- sprechende Anträge aus bzw. weist die Bezirksregierung ggf. eingehende Anträge als ungeei g- net ab, können nach Ablauf der 3 -Monats-Frist die nächsten Schritte zur Umsetzung der zum 01.01.2018 geplanten Direktvergabe vorbereitet werden. I.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage 1: Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH zum Antrag A-R/0011/2016 (SPD-Ratsfraktion) Anlage 2: SPD-Antrag an den Rat Nr.: A-R/0011/2016
V_0403_2016_Anlage 1_Stellungnahme Stadtwerke Muenster
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Stellungnahme der Stadtwerke Münster zum Antrag A -R/0011/2016 der SPD Seitens der Stadtwerke wird darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des Antrags A-R/0011 /2016 mit erheblichen Kostensteigerungen für die Stadtwerke Münster und damit auch für den Haushalt der Stadt Münster- verbunden wäre . Bei Umsetzung des Antrags ist mit Kostensteigerungen von ca. 3,3 Mio. Euro p. a. vor Steuern zu rechnen, die vollständig durch die Stadtwerke Münster zu tragen wären . Diese verteilen sich auf folgende Positionen : 0 Angleichung der Busfahrer der VSM (Tochtergesellschaft der Stadtwerke Münster) auf das Niveau des TV-N : ca. 1,7 Mio. Euro p.a. o Angleichung der von Subunternehmern beschäftigten Busfahrer auf das Niveau des TV-N : ca. 1 ,4 Mio. Euro p. a. und entsprechender Ausgleich dieser Mehrkosten durch die SWMS o Angleichung der bei der VSM beschäftigten Kontrolleure und sonstigen Mitarbeiter auf das Niveau des TV-N : 0,2 Mio. Euro p. a. Zusätzliche Kosten für die Stadt Münster würden durch den Ausgleich von anderen einnahmeverantwortlichen Unternehmen inkl. der Subunternehmer dieser Unternehmen entstehen (siehe unten Ziffer 4). Als Konsequenz dieser Mehrkosten wäre ab dem Jahr 2020 das Verkehrsdefizit nicht mehr durch die Ergebnisse der Energiesparte der Stadtwerke Münster zu decken . Mithin wäre ab diesem Jahr ein haushaltswirksamer Defizitausgleich der Stadt an die Stadtwerke Münster in Höhe von mindestens diesen Mehrkosten zu leisten . Auch in der Zeit bis 2020 wäre die im Management Kontrakt vorgesehene Ausschüttung um diese politisch bedingten Mehrkosten haushaltswirksam zu kürzen . Eine Fahrpreisanhebung zur Gegenfinanzierung müsste so hoch ausfallen, dass massive Fahrgastabwanderungen und damit voraussichtlich Arbeitsplatzverluste zu erwarten wären und ist daher für die Stadtwerke Münster keine realistische Option . Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die durch den Änderungsantrag bewirkten zusätzlichen Kosten als politisch motivierte Maßnahme voraussichtlich steuerlich nicht als Aufwand anerkannt würden und demnach als verdeckte Gewinnausschüttung zu versteuern wären. Somit ist davon auszugehen , dass zu den o. g. 3,3 Mio. Euro ein zusätzliches Steuerrisiko in Höhe von ca. 1 - 2 Mio. Euro hinzukommt. Stadtwerke Münster Stadtwerke Münster Neben diesen wirtschaftlichen Argumenten sind rechtliche Risiken zu beachten: 1. Eine Festlegung von Entlohnungsgrundsätzen verletzt die gem. Art. 9 Abs . 3 GG verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie, wonach allein die Tarifpartner -Arbeitgeber und Gewerkschaften, frei von staatlichen Eingriffen- Tarifverträge über das Arbeitsentgelt abschließen. Die Grenzen der Tarifautonomie hat der Gesetzgeber letztlich durch das Mindestlohngesetz gezogen, so dass Tarifverträge nicht unter diesem Niveau abgeschlossen werden dürfen. Der gesetzliche Mindestlohn bietet ausreichend Schutz vor Lohn - und Sozialdumping . Genau diese Argumentation hat das VG Düsseldorf dazu veranlasst, das Tariftreuegesetz NRW dem Verfassungsgericht NRW zur Prüfung vorzulegen . Es besteht damit ein Risiko, dass ein Gesetz, auf das der Änderungsantrag ausdrücklich Bezug nimmt, nicht im Einklang mit der Verfassung des Landes NRW steht. Im Übrigen ist zu berücksichtigen , dass alle Arbeitgeber - die kommunalen Verkehrsunternehmen inkl. VSM und die privaten Busunternehmer - mittlerweile mit Verdi verhandelte Tarifverträge anwenden . Die durchschnittlichen Arbeitgeberkosten für einen VSM-Busfahrer von derzeit ca. 2.900 Euro pro Monat machen deutlich, dass die bestehenden Tarifverträge Sicherheit gegen Lohndumping für die bei den Stadtwerken bzw. VSM beschäftigten Mitarbeiter bieten. 2. Die im Anschluss an die 2018 auslaufende Betrauung geplante Vergabe einer Dienstleistungskonzess ion an die Stadtwerke Münster zur Durchführung der Verkehre setzt einen Mindestkostendeckungsgrad von über 50 % rein durch Fahrgelderlöse voraus (Kostendeckungsgrad Geschäftsjahr 2013 = 58,69 %). Jede Kostensteigerung beeinflusst den Kostendeckungsgrad negativ und birgt die Gefahr, den erforderlichen Mindestkostendeckungsgrad für eine Dienstleistungskonzession nicht zu erreichen . Zumindest aber wird der "Spielraum" zukünftige Kostensteigerungen durch andere Faktoren (Tarifabschlüsse ; Energiekosten; Fahrgastzahlen etc. pp.) zu kompensieren drastisch verkürzt. Sollte der Kostendeckungsgrad nicht ausreichend sein , würde dies die beabsichtigte Direktvergabe des Stadtverkehrs Münster an die Stadtwerke Münster unmöglich machen . 3. Die Busfahrer der Subunternehmer der Stadtwerke Münster werden nicht ausschließlich auf dem Stadtgebiet Münster eingesetzt . Bei Ausweitung des Antrags der SPD auf die Subunternehmer müssten diese damit zukünftig zwei Betriebssparten voneinander abgrenzen und die dort eingesetzten Busfahrer unterschiedlich entlohnen . Dies erscheint aus der Betriebspraxis fast unmöglich. Es ist daher damit zu rechnen , dass diese Unternehmen gegen entsprechende Vorgaben der Stadt Münster klagen werden. 4. Andere Unternehmen mit Einnahmeverantwortung für den Busverkehr in Münster (z. B. Veelker , RVM, Westfalenbus) müssten in Entsprechung des SPD Antrags vermutlich ebenfalls zur Lohnanhebung gezwungen werden . Das gilt auch für die jeweiligen Subunternehmer dieser Unternehmen . Es ist nicht ersichtlich , wie der SPD Antrag auf diese Anbieterausgeweitet werden kann. Es erscheint aber unzweifelhaft, dass Unternehmen wie z.B. Veelker voraussichtlich gegen solche Vorgaben der Stadt Münster klagen würden . Bei der RVM würde vermutlich eine Kompensation der Kostensteigerungen durch die Stadt Münster an die kommunalen RVM Gesellschafter von diesen eingefordert . 5. Auf einer Reihe von Linien bestehen zwischen SWMS und o.g. Unternehmen betriebliche Kooperationen, die den Münsteraner Stadtverkehr mit dem Regionalverkehr verzahnen (z.B. Warendorf/Sendenhorst - Münster Hbf - Gievenbeck). Gemäß NVP sollen diese Kooperationen weiter ausgebaut werden (z.B. Achse Altenberge Münster Hbf - Ottmarsbocholt) . Auf diesen die Stadtgrenze Münsters überschreitenden Linien käme es dann zu einer gebrochenen Fahrer Dotierung : Im Stadtgebiet TV-N, im angrenzenden Regionalverkehr andere Ausgangstarifierung) . Alle genannten Partner würden für die auferlegte höhere Fahrerdotierung von den Stadtwerken bzw. der Stadt Münster einen finanziellen Ausgleich verlangen . Stadtwerke Münster
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Bahnhofstraße 9
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Details
- Aktenzeichen
- V/0403/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.05.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37