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V/0141/2012

Bebauungsplan Nr. 391, 3. Änderung - Kenntnissnahme des Entwurfs

Vorlagen 15.02.2012

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 13.03.2012, TOP 6.1

V-0141-2012-Anlage-3-Plan

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Ansehen

Berichtsvorlage

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Ansehen

V-0141-2012-Anlage-2-Textliche-Festsetzungen

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Ansehen

V-0141-2012-Anlage-3-Plan

693 Zeichen

W III
W III
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P
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I
871
869868
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I
II
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172Eichsfelderstraße
I
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16
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18
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310
II
24 II
26
II
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546
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II
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225
224
17
Königsweg
15
I
13
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II
IIII
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I
147
597
145
II
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786
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774
891
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Fuß- und Radweg
Ausgang
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A
Anlage 3
z
ur Vorlage Nr. 0141/2012
Bebauungsplan Nr. 391 - 3. ÄnderungStadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Plangebiet / Maßstab 1:1000ST ADT M T ÜNS ER

Berichtsvorlage

2634 Zeichen

V/0141/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 391: Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Alfred-
Krupp-Weg / Königsweg im Bereich Eichsfelderstraße / Scheibenstraße 
Kenntnissnahme des Entwurfs 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.03.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
13.03.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
 
Die Verwaltung beabsichtigt den Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 391 
öffentlich auszulegen. 
 
Auf dem Grundstück der ehemaligen Brüder-Grimm-Schule zwischen der Eichsfelderstraße und 
Scheibenstraße möchte die Wohn - und Stadtbau GmbH durch den Abriss des ehemaligen 
Schulgebäudes und der Errichtung mehrerer Gebäude neuen Wohnraum schaffen. Hierbei sollen 
auch Angebote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau geschaffen werden. 
Im Rahmen eines von der Wohn- und Stadtbau ausgelobten Wettbewerbs wurden hierzu städte-
bauliche und hochbauliche Lösungen erarbeitet.  
Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlic hen Festsetzungen zur Real i-
sierung des Wettbewerbsergebnisses geschaffen werden.  
Der Aufstellungsbeschluss zu dieser 3. Änderung wird parallel durch die Vorlage Nr. V/0140/2012 
in dieser Sitzungskette gefasst. 
Da es sich – sowohl hinsichtlich des Ist -Zustands als auch der bislang gültigen Bebauungsplan -
Festsetzungen - um eine maßvolle Nachverdichtung zur Versorgung der Bevölkerung mit Woh n-
raum handelt, wird die 3. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a Bau-
gesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht notwendig. 
Auf eine frühzeitige Bürgeranhörung gemäß § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Unterrichtung von 
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB wurde im beschleu-
nigten Verfahren verzichtet.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0141/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Philipp / Herr Geitel 
Ruf: 
492 61 21 / 492 61 93 
E-Mail: 
geitel@stadt-muenster.de 
Datum: 
 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0141/2012 
 
Die Wohn- und Stadtbau GmBH hat allerdings für die Anwohner am 13.01.2011 eine Informat i-
onsveranstaltung über die geplanten Bauabsichten und Ergebnisse des durchgeführten Wettb e-
werbs abgehalten.  
 
Die Offenlegung der Bebauungsplanänderung soll im Frühjahr 2012 erfolgen. 
 
Weitere Einzelheiten zur 3. Änderung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. 
 
 
 
I.V. 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Textliche Festsetzungen 
3. Plan

V-0141-2012-Anlage-2-Textliche-Festsetzungen

4105 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0141/2012 
 
Textliche Festsetzungen  
zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 391:  
Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Alfred-Krupp-Weg / Königsweg  
im Bereich Eichsfelderstraße / Scheibenstraße 
Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) 
1.1 Im WA-Gebiet sind Ausnahmen gemäß § 4 (3 ) BauNVO ausgeschlossen (§ 9 (1) Nr. 1 
BauGB in Verbindung mit § 1 (6) BauNVO). 
1.2 Die Traufhöhe (definiert als äußerer Schnittpunkt zwischen Außenwandoberfläche und 
Oberkante Dachhaut) muss bei den IV-geschossigen Gebäuden mindestens 11,50 m, bei 
den III-geschossigen Gebäuden mindestens 8,50 m betragen.  
Die Firsthöhe ist bei den IV-geschossigen Gebäuden auf 13,50 m, bei den  
III-geschossigen Gebäuden auf 10,50 m begrenzt (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit 
§ 16 (2) Nr. 4 BauNVO). 
1.3 Bezugspunkt für alle Höhenangaben ist jeweils die Oberkante Gehweg des zur unmittel-
baren Erschließung dienenden Abschnitts der öffentlichen Verkehrsflächen (§ 9 (1) Nr. 1 
BauGB in Verbindung mit § 18 (1) BauNVO). 
1.4 Stellplätze und Tiefgaragen dürfen nur auf den für diese Nutzung festgesetzten Flächen 
hergestellt werden (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB in Verbindung mit § 12 (6) BauNVO). 
1.5 Im Kronentraufenbereich der erhaltenswerten Bäume sind Bodeneingriffe über die festge-
setzten Flächennutzungen hinaus unzulässig (§ 9 (1) Nr. 25 b BauGB). 
1.6 Bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden muss an den gekenn-
zeichneten Gebäudefronten in nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen 
vorgesehenen Räumen das aus den festgesetzten Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 
resultierende Schalldämmmaß erfüllt werden. Überwiegend zum Schlafen genutzte Räu-
me, die Fenster ausschließlich zu den gekennzeichneten Gebäudefronten aufweisen, sind 
mit schallgedämmten Lüftungen zu versehen (§9 (1) Nr. 24 BauGB). 
Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 
2.1 Grundstücksfreiflächen sind mit Ausnahme von notwendigen Zuwegungen, Zufahrten, 
Fahrradabstellflächen und Müllsammelplätzen dauerhaft zu begrünen. Der Schutz des 
Wurzelbereichs erhaltenswerter Bäume ist zu beachten (§ 86 (4) BauO NRW in Verbin-
dung mit § 1 a (2) BauGB). 
2.2 Behälter für Hausmüll sind in die Gebäude zu integrieren oder im Falle von Außenstand-
orten durch mindestens 1,20 m hohe immergrüne Hecken oder Sichtschutzelemente ein-
zufassen. Für die Abfuhr sind Müllsammelplätze an den mit „M“ gekennzeichneten Orten 
vorzuhalten (§ 86 (4) BauO NRW in Verbindung mit § 1 a (2) BauGB). 
2.3 Die außerhalb der Hochbauten liegenden Tiefgaragen sind mit einer mindestens 50 cm 
hohen Erdschicht zu bedecken und zu begrünen. Die Oberkante von über den Hochbau 
hinausragenden Tiefgaragen darf einschließlich Pflanzschicht nicht über das angrenzen-
de Geländeniveau hinausragen (§ 86 (4) BauO NRW in Verbindung mit § 1 a (2) BauGB). 
Hinweise 
1. Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes 
„Münster-Geist“, festgesetzt am 18.6.1990. Bei der Durchführung von Baumaßnahmen in 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 2

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
 Bebauungsplan Nr. 391 – 3. Änderung 
Hammer Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Alfred-Krupp-Weg/ 
Königsweg im Bereich Eichsfelderstraße/Scheibenstraße 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 2 von 2 
der Schutzzone sind die Verbote und Genehmigungspflichten der oben angegebenen 
Wasserschutzgebietsverordnung zu beachten. 
2. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist unverzüglich der Stadt Münster/Städtische 
Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe/LWL-Archäologie für 
Westfalen, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten 
(§ 16 DSchG). 
3. Die der jeweiligen Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Er-
lasse und DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster im Kundenzentrum „Planen – 
Bauen – Umwelt“ / Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33 eingesehen 
werden.

Beratungsverlauf (2)

08.03.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.03.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Bebauungsplan Nr. 391, 3. Änderung (amtlicher Umring) amtlich
  • Hammer Straße
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Scheibenstraße
  • Eichsfelderstraße
  • Königsweg 15i
  • Alfred-Krupp-Weg
  • Albersloher Weg 33

Bebauungsplan Nr. 391, 3. Änderung

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Alfred-Krupp-Weg / Königsweg im Bereich Eichsfelderstraße / Scheibenstraße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0141/2012
Typ
Vorlagen
Datum
15.02.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37