3374/2024
Einwohnerfrage zur Flächennutzung Johannes-Giesberts-Park, hier: Bautätigkeit
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung BV
1307 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 3374/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Einwohnerfrage zur Flächennutzung Johannes-Giesberts-Park, hier: Bautätigkeit Es wird folgende Einwohnerfrage gestellt: Sehr geehrte Damen und Herren, im Landschaftsschutzgebiet Johannes-Giesberts-Park finden z.Zt. Bautätigkeiten zum Bau eines Kinder-Spielplatzes im nördlichen Teil statt. Dabei handelt sich um Eingriffe in ein Landschaftsschutzgebiet, die genehmigungspflichtig sind. Die Eingriffsgenehmigung/ Be- freiungsbescheid bzw. eine Kopie davon ist auf Aufforderung vor Ort an der Baustelle vorzuzeigen. Dies hatte bereits eine Anwohnerin aus Nippes erfolglos versucht. Am 25.10.2024 um 09:59 Uhr war dann auch ich mit einer weiteren Person als Zeugin vor Ort an der Baustelle, um diese Eingriffsgenehmigung anzufordern. Diese konnte mir nicht vorgelegt werden. Den Vorgang habe ich dokumentiert. Folgende Frage habe ich dazu: Wie ist die Begründung dafür, daß ein Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet ohne vorlie- gende Eingriffsgenehmigung, die entspr. § 67 Bundesnaturschutzgesetz und § 69 Land- schaftsschutzgesetz NRW, erforderlich sind, erfolgt? Auf die Beantwortung der Frage bin ich gespannt. Mit freundlichem Gruß
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3374/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 04.11.2024
- Erstellt
- 28.10.2024 14:44