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Einwohnerfrage zur Flächennutzung Johannes-Giesberts-Park, hier: Bautätigkeit
Mitteilung BV 3374/2024 vom 04.11.2024
Stand: Am 05.12.2024 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 3374/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Einwohnerfrage zur Flächennutzung Johannes-Giesberts-Park, hier: Bautätigkeit Es wird folgende Einwohnerfrage gestellt: Sehr geehrte Damen und Herren, im Landschaftsschutzgebiet Johannes-Giesberts-Park finden z.Zt. Bautätigkeiten zum Bau eines Kinder-Spielplatzes im nördlichen Teil statt. Dabei handelt sich um Eingriffe in ein Landschaftsschutzgebiet, die genehmigungspflichtig sind. Die Eingriffsgenehmigung/ Be- freiungsbescheid bzw. eine Kopie davon ist auf Aufforderung vor Ort an der Baustelle vorzuzeigen. Dies hatte bereits eine Anwohnerin aus Nippes erfolglos versucht. Am 25.10.2024 um 09:59 Uhr war dann auch ich mit einer weiteren Person als Zeugin vor Ort an der Baustelle, um diese Eingriffsgenehmigung anzufordern. Diese konnte mir nicht vorgelegt werden. Den Vorgang habe ich dokumentiert. Folgende Frage habe ich dazu: Wie ist die Begründung dafür, daß ein Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet ohne vorlie- gende Eingriffsgenehmigung, die entspr. § 67 Bundesnaturschutzgesetz und § 69 Land- schaftsschutzgesetz NRW, erforderlich sind, erfolgt? Auf die Beantwortung der Frage bin ich gespannt. Mit freundlichem Gruß
Beratungsverlauf
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