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0391/2017

Beantwortung einer Anfrage ge. § 4 der Geschäftsordnung des Rates zur Einrichtung eines rechtsrheinischen Drogenkonsumraums im Stadtbezirk Kalk

Beantwortung einer Anfrage (BV) 06.02.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 23.03.2017, TOP 9.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4219 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/53/530/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0391/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.03.2017 
 
Beantwortung einer Anfrage ge. § 4 der Geschäftsordnung des Rates zur Einrichtung eines 
rechtsrheinischen Drogenkonsumraums im Stadtbezirk Kalk 
Zur Sitzung der Bezirksvertretung Kalk stellen die SPD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE eine 
gemeinsame Anfrage 
 
 
„Die Bezirksvertretung Kalk hat am 16.06.2016 unter TOP 7.1 mit Mehrheit von SPD, DIE LINKE. und 
FDP beschlossen, mindestens einen rechtsrheinischen Drogenkonsumraum als Regelangebot im 
Stadtbezirk Kalk als Ergänzung zum bestehenden linksrheinischen Angebot einzurichten 
(AN/0604/2016). Der Bezirksvertretung Kalk sollte bis zur Sitzung am 03.11.2016 einen Bericht zur 
Umsetzung vorliegen. Die Antragsteller stellen fest, dass es bis heute keine Mitteilung zum Sach-
stand gegeben hat. Darüber hinaus gibt es mittlerweile auch weitere unterstützende Forderungen aus 
dem Stadtrat zur Schaffung eines rechtsrheinischen Drogenkonsumraums in Kalk. Vor diesem Hin-
tergrund fragen die Fraktionen von SPD und DIE LINKE: 
 
Wie ist der Sachstand zur Umsetzung des als Anlage beigefügten Beschlusses und wann wird diese 
endgültig abgeschlossen sein?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Am 28. Juni 2016 (AN/1256/2016) wurde durch den Rat der Stadt Köln der Beschluss gefasst dass 
die Verwaltung (u.a.) beauftragt wird, 
 
  „geeignete Räumlichkeiten im Umfeld des Neumarktes anzumieten“ und  
 
 „parallel zur Einrichtung des Drogenhilfeangebotes im Umfeld des Neumarktes ein 
Konzept zur Weiterentwicklung des Drogenhilfeangebotes für die Stadtbezirke Kalk 
und Mülheim zu entwickeln. Dieses Konzept schließt bei Bedarf auch Drogenkonsum-
räume ein. In die Entwicklung und Umsetzung des Konzeptes fließen die Erfahrungen 
und Auswirkungen des Drogenhilfeangebotes einschließlich Drogenkonsumraum im 
Umfeld des Neumarktes ein.“ 
 
Die Stadt konnte trotz der differenzierten Vorgehensweise bei der Suche nach einer geeigneten Im-
mobilie für das Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum um den Neumarkt (Suche durch ver-
schiedene Ämter, Beauftragung eines Maklers sowie Einsatz personeller Kapazitäten des Gesund-
heitsamtes bei der Prüfung von Immobilien) bis heute noch keine geeignete Immobilie um den Neu-
markt finden, um ein Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum aufzubauen.  
 
Daher konnte bis heute noch kein (allen Anforderungen des Ratsbeschlusses entsprechendes) Kon-
zept zur Weiterentwicklung des Drogenhilfeangebotes für die Stadtbezirke Kalk und Mülheim entwor-
fen werden. Laut Ratsbeschluss sollten auch in die Entwicklung und Umsetzung des Konzeptes für

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Kalk und Mülheim die Erfahrungen und Auswirkungen des Drogenhilfeangebotes einschließlich Dro-
genkonsumraum im Umfeld des Neumarktes einfließen. Die Voraussetzungen dafür sind mangels 
Aufbau eines Angebotes um den Neumarkt bisher leider noch nicht gegeben. 
 
Die Verwaltung hat aktuell am 1. Februar 2017 im Rahmen eines Austauschprozesses mit allen an 
der Suchthilfe beteiligten Trägern in Köln einen Suchthilfeplanungsprozess für das Versorgungs- und 
Hilfesystem mit Schwerpunkt illegale Drogen mit dem Ziel vereinbart, ein Kölner Suchthilfekonzept für 
den Bereich illegale Drogen zu erstellen. 
 
Dieser Planungsprozess wird in vier Stufen (Meilensteinen) für das gesamte Versorgungs- und Hilfe-
system mit Schwerpunkt illegale Drogen unter anderem in vier Workshops durchgeführt, so dass als 
Ergebnis dieses Prozesses den politischen Gremien ein stadtweites Drogenhilfekonzept für Köln (un-
ter Einbeziehung u.a. von Kalk) vorgelegt werden kann.  
Einbezogen werden hierbei sowohl eine Bestands- als auch eine Bedarfsanalyse.  
 
Priorisierte Maßnahmen, wie die im Ratsbeschluss vom 28. Juni 2016 genannten, werden in diesen 
Planungsprozess einbezogen und können aber bei Vorliegen der o.g. Voraussetzungen (Schaffung 
des Drogenhilfeangebotes mit Drogenkonsumraum um den Neumarkt und Einbeziehung der Erfah-
rungen und Auswirkungen für die Entwicklung um Umsetzung des Konzeptes für Kalk und Mülheim) 
bereits parallel realisiert werden.

Beratungsverlauf (1)

23.03.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0391/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
06.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27