0391/2017
Beantwortung einer Anfrage ge. § 4 der Geschäftsordnung des Rates zur Einrichtung eines rechtsrheinischen Drogenkonsumraums im Stadtbezirk Kalk
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
4219 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53/530/1 Vorlagen-Nummer 0391/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.03.2017 Beantwortung einer Anfrage ge. § 4 der Geschäftsordnung des Rates zur Einrichtung eines rechtsrheinischen Drogenkonsumraums im Stadtbezirk Kalk Zur Sitzung der Bezirksvertretung Kalk stellen die SPD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE eine gemeinsame Anfrage „Die Bezirksvertretung Kalk hat am 16.06.2016 unter TOP 7.1 mit Mehrheit von SPD, DIE LINKE. und FDP beschlossen, mindestens einen rechtsrheinischen Drogenkonsumraum als Regelangebot im Stadtbezirk Kalk als Ergänzung zum bestehenden linksrheinischen Angebot einzurichten (AN/0604/2016). Der Bezirksvertretung Kalk sollte bis zur Sitzung am 03.11.2016 einen Bericht zur Umsetzung vorliegen. Die Antragsteller stellen fest, dass es bis heute keine Mitteilung zum Sach- stand gegeben hat. Darüber hinaus gibt es mittlerweile auch weitere unterstützende Forderungen aus dem Stadtrat zur Schaffung eines rechtsrheinischen Drogenkonsumraums in Kalk. Vor diesem Hin- tergrund fragen die Fraktionen von SPD und DIE LINKE: Wie ist der Sachstand zur Umsetzung des als Anlage beigefügten Beschlusses und wann wird diese endgültig abgeschlossen sein?“ Antwort der Verwaltung: Am 28. Juni 2016 (AN/1256/2016) wurde durch den Rat der Stadt Köln der Beschluss gefasst dass die Verwaltung (u.a.) beauftragt wird, „geeignete Räumlichkeiten im Umfeld des Neumarktes anzumieten“ und „parallel zur Einrichtung des Drogenhilfeangebotes im Umfeld des Neumarktes ein Konzept zur Weiterentwicklung des Drogenhilfeangebotes für die Stadtbezirke Kalk und Mülheim zu entwickeln. Dieses Konzept schließt bei Bedarf auch Drogenkonsum- räume ein. In die Entwicklung und Umsetzung des Konzeptes fließen die Erfahrungen und Auswirkungen des Drogenhilfeangebotes einschließlich Drogenkonsumraum im Umfeld des Neumarktes ein.“ Die Stadt konnte trotz der differenzierten Vorgehensweise bei der Suche nach einer geeigneten Im- mobilie für das Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum um den Neumarkt (Suche durch ver- schiedene Ämter, Beauftragung eines Maklers sowie Einsatz personeller Kapazitäten des Gesund- heitsamtes bei der Prüfung von Immobilien) bis heute noch keine geeignete Immobilie um den Neu- markt finden, um ein Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum aufzubauen. Daher konnte bis heute noch kein (allen Anforderungen des Ratsbeschlusses entsprechendes) Kon- zept zur Weiterentwicklung des Drogenhilfeangebotes für die Stadtbezirke Kalk und Mülheim entwor- fen werden. Laut Ratsbeschluss sollten auch in die Entwicklung und Umsetzung des Konzeptes für 2 Kalk und Mülheim die Erfahrungen und Auswirkungen des Drogenhilfeangebotes einschließlich Dro- genkonsumraum im Umfeld des Neumarktes einfließen. Die Voraussetzungen dafür sind mangels Aufbau eines Angebotes um den Neumarkt bisher leider noch nicht gegeben. Die Verwaltung hat aktuell am 1. Februar 2017 im Rahmen eines Austauschprozesses mit allen an der Suchthilfe beteiligten Trägern in Köln einen Suchthilfeplanungsprozess für das Versorgungs- und Hilfesystem mit Schwerpunkt illegale Drogen mit dem Ziel vereinbart, ein Kölner Suchthilfekonzept für den Bereich illegale Drogen zu erstellen. Dieser Planungsprozess wird in vier Stufen (Meilensteinen) für das gesamte Versorgungs- und Hilfe- system mit Schwerpunkt illegale Drogen unter anderem in vier Workshops durchgeführt, so dass als Ergebnis dieses Prozesses den politischen Gremien ein stadtweites Drogenhilfekonzept für Köln (un- ter Einbeziehung u.a. von Kalk) vorgelegt werden kann. Einbezogen werden hierbei sowohl eine Bestands- als auch eine Bedarfsanalyse. Priorisierte Maßnahmen, wie die im Ratsbeschluss vom 28. Juni 2016 genannten, werden in diesen Planungsprozess einbezogen und können aber bei Vorliegen der o.g. Voraussetzungen (Schaffung des Drogenhilfeangebotes mit Drogenkonsumraum um den Neumarkt und Einbeziehung der Erfah- rungen und Auswirkungen für die Entwicklung um Umsetzung des Konzeptes für Kalk und Mülheim) bereits parallel realisiert werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0391/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 06.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27