AN/0414/2023
Änderungsantrag zu TOP 2.1 Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Situation Parkplatz gegenüber Ostheimer Str. 125, Köln-Vingst (Az.: 02-1600-126-22) und Errichtung einer Einfahrtblockade für LKW Vingster Markt (Az.: 02-1600-155-22)
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Gem. Änderungsantrag (Die Linke BV8)
4068 Zeichen
SPD-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion Die LINKE. Einzelvertreter Baron von Kruedener (Die PARTEI) Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 06.03.2023 AN/0414/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 09.03.2023 TOP 2.1 Änderungsantrag zu TOP 2.1 Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Situation Parkplatz gegenüber Ostheimer Str. 125, Köln-Vingst (Az.: 02-1600-126-22) und Errichtung einer Einfahrtblockade für LKW Vingster Markt (Az.: 02-1600-155-22) Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker die Antragstellerinnen bitten Sie um Aufnahme des o.g. Änderungsantrags in die Ta- gesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 09.03.2023 Beschluss: Der vorliegende Beschlusstext ist wie folgt zu ersetzen: Die Bezirksvertretung Kalk dankt den Petenten für die Eingabe. Die Bezirks- vertretung beschließt die Verwaltung zu beauftragen, die unerlaubte Zufahrt vom Vingster Ring und von der Ostheimer Straße zu unterbinden. Dies erfolgt im ersten Schritt durch das Verkehrszeichen „Verbot der Einfahrt“ (Verkehrszeichen 267) am Vingster Ring und im zweiten durch den Einbau - 2 - von automatischen oder schwenkbaren Höhenbegrenzern, wie sie in diversen Ausführungen auf dem deutschen Markt erhältlich sind. Begründung: Dass das verbotene Parken von LKW auf dem Marktplatz in Vingst unterbunden werden muss steht nicht zur Debatte. Nur wie das geschehen soll, kann überhaupt strittig sein. Die Verwaltung hat in ihrer Vorlage durchaus glaubhaft dargestellt, dass Verkehrs- zeichen aller Art bisher nicht ausreichten. Als Lösung schlägt die Verwaltung nun einen weiteren Verkehrszeichenwechsel vor. Sollte es danach – und das wird es – weiterhin zum illegalen Beparken der Fläche kommen und man dies der Verwaltung meldet, wird man dann folgende Antwort er- halten: „… ist aus beiden Fahrtrichtungen ordnungsgemäß beschildert. Das Befahren des Weges durch Kraftfahrzeuge ist unzulässig. Unbefugtes Befahren von Grünflächen oder sonstige Verstöße im fließenden Verkehr können nicht vom Amt für öffentliche Ordnung geahndet w erden, hierzu ist ausschließlich die Po- lizei befugt“. (Anmerkung: Verstoß gegen das nun durch die Verwaltung ange- regte vollständige Durchfahrtsverbot). „Die Überw achung des ruhenden Ver- kehrs erfolgt durch die Verkehrsüberw achung des Amtes für öffentliche Ord- nung. Eine tägliche Kontrolle zu unterschiedlichen Tageszeiten ist nicht mög- lich, da der Kontrollbedarf im gesamten Bezirk sehr hoch ist.“ (Wir verweisen hier auf und zitieren Antworten und Stellungnahmen der Verwaltung bezüglich des Beparken in der Wipperfürther Straße in Köln-Kalk; siehe Mitteilung mit der Vorlagennummer 2624/2022 für die BV-Sitzung am 20.10.2022) - 3 - Daher schlagen wir den Einbau von automatischen oder schwenkbaren Höhenbe- grenzern an beiden Zufahrten vor. Die automatischen Höhenbegrenzer lassen sich durch Fernbedienung oder Schlüs- selschalter rauf- und runterfahren. Optional kann die elektrische Schranke per Induk- tionsspule gesteuert werden. So wird auch die Durchfahrt von Feuerwehr- und Ret- tungsfahrzeugen garantiert. Die Durchfahrtshöhe kann bis 4,3 Meter variabel einge- stellt werden. Nach dem Anheben senkt sich die Schranke automatisch wieder. Auf diese Weise kann eine automatische Parkplatz Höhenbegrenzung ohne personellen Aufwand sichergestellt werden. Die schwenkbaren Höhenbegrenzer funktionieren wie die klassische manuelle, ab- schließbare Schranke nur eben erst in einer gewissen Höhe, so dass PKW und Zwei- rädern die Durchfahrt darunter her möglich bleibt. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Robyns SPD Fraktionsvorsitzender gez. Manuela Grube Fraktionsvorsitzende Die Grünen gez. Heinz Peter Fischer Fraktionsvorsitzender DIE LINKE gez. Aaron Baron von Krüdener Die Partei
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Ostheimer Straße 125
- Wipperfürther Straße
- Vingster Ring
- Straße 12
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0414/2023
- Typ
- Gem. Änderungsantrag BV8 (Linke)
- Datum
- 06.03.2023
- Erstellt
- 06.03.2023 10:42