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AN/0414/2023

Änderungsantrag zu TOP 2.1 Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Situation Parkplatz gegenüber Ostheimer Str. 125, Köln-Vingst (Az.: 02-1600-126-22) und Errichtung einer Einfahrtblockade für LKW Vingster Markt (Az.: 02-1600-155-22)

Gem. Änderungsantrag BV8 (Linke) 06.03.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 09.03.2023

Gem. Änderungsantrag (Die Linke BV8)

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Gem. Änderungsantrag (Die Linke BV8)

4068 Zeichen

SPD-Fraktion 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Fraktion Die LINKE. 
Einzelvertreter Baron von Kruedener (Die PARTEI) 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 06.03.2023 
AN/0414/2023 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 09.03.2023 
TOP 2.1 
 
Änderungsantrag zu TOP 2.1 Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Situation 
Parkplatz gegenüber Ostheimer Str. 125, Köln-Vingst (Az.: 02-1600-126-22) und 
Errichtung einer Einfahrtblockade für LKW Vingster Markt (Az.: 02-1600-155-22) 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer,  
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker  
 
die Antragstellerinnen bitten Sie um Aufnahme des o.g. Änderungsantrags in die Ta-
gesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 09.03.2023  
 
Beschluss: 
 
Der vorliegende Beschlusstext ist wie folgt zu ersetzen: 
 
Die Bezirksvertretung Kalk dankt den Petenten für die Eingabe. Die Bezirks-
vertretung beschließt die Verwaltung zu beauftragen, die unerlaubte Zufahrt 
vom Vingster Ring und von der Ostheimer Straße zu unterbinden. 
 
Dies erfolgt im ersten Schritt durch das Verkehrszeichen „Verbot der Einfahrt“ 
(Verkehrszeichen 267) am Vingster Ring und im zweiten durch den Einbau

- 2 - 
 
von automatischen oder schwenkbaren Höhenbegrenzern, wie sie in diversen 
Ausführungen auf dem deutschen Markt erhältlich sind. 
 
Begründung:  
 
Dass das verbotene Parken von LKW auf dem Marktplatz in Vingst unterbunden 
werden muss steht nicht zur Debatte. Nur wie das geschehen soll, kann überhaupt 
strittig sein. 
Die Verwaltung hat in ihrer Vorlage durchaus glaubhaft dargestellt, dass Verkehrs-
zeichen aller Art bisher nicht ausreichten. Als Lösung schlägt die Verwaltung nun 
einen weiteren Verkehrszeichenwechsel vor.  
Sollte es danach – und das wird es – weiterhin zum illegalen Beparken der Fläche 
kommen und man dies der Verwaltung meldet, wird man dann folgende Antwort er-
halten: 
„… ist aus beiden Fahrtrichtungen ordnungsgemäß beschildert. Das Befahren 
des Weges durch Kraftfahrzeuge ist unzulässig. Unbefugtes Befahren von 
Grünflächen oder sonstige Verstöße im fließenden Verkehr können nicht vom 
Amt für öffentliche Ordnung geahndet w erden, hierzu ist ausschließlich die Po-
lizei befugt“. (Anmerkung: Verstoß gegen das nun durch die Verwaltung ange-
regte vollständige Durchfahrtsverbot). „Die Überw achung des ruhenden Ver-
kehrs erfolgt durch die Verkehrsüberw achung des Amtes für öffentliche Ord-
nung. Eine tägliche Kontrolle zu unterschiedlichen Tageszeiten ist nicht mög-
lich, da der Kontrollbedarf im gesamten Bezirk sehr hoch ist.“  
(Wir verweisen hier auf und zitieren Antworten und Stellungnahmen der Verwaltung 
bezüglich des Beparken in der Wipperfürther Straße in Köln-Kalk; siehe Mitteilung 
mit der Vorlagennummer 2624/2022 für die BV-Sitzung am 20.10.2022)

- 3 - 
 
Daher schlagen wir den Einbau von automatischen oder schwenkbaren Höhenbe-
grenzern an beiden Zufahrten vor.  
Die automatischen Höhenbegrenzer lassen sich durch Fernbedienung oder Schlüs-
selschalter rauf- und runterfahren. Optional kann die elektrische Schranke per Induk-
tionsspule gesteuert werden. So wird auch die Durchfahrt von Feuerwehr- und Ret-
tungsfahrzeugen garantiert. Die Durchfahrtshöhe kann bis 4,3 Meter variabel einge-
stellt werden. Nach dem Anheben senkt sich die Schranke automatisch wieder. Auf 
diese Weise kann eine automatische Parkplatz Höhenbegrenzung ohne personellen 
Aufwand sichergestellt werden.  
Die schwenkbaren Höhenbegrenzer funktionieren wie die klassische manuelle, ab-
schließbare Schranke nur eben erst in einer gewissen Höhe, so dass PKW und Zwei-
rädern die Durchfahrt darunter her möglich bleibt. 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez.  
Christian Robyns  
SPD Fraktionsvorsitzender 
gez.  
Manuela Grube  
Fraktionsvorsitzende Die Grünen 
 
gez.  
Heinz Peter Fischer  
Fraktionsvorsitzender DIE LINKE 
gez.  
Aaron Baron von Krüdener  
Die Partei

Beratungsverlauf (1)

09.03.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Ostheimer Straße 125
  • Wipperfürther Straße
  • Vingster Ring
  • Straße 12
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
AN/0414/2023
Typ
Gem. Änderungsantrag BV8 (Linke)
Datum
06.03.2023
Erstellt
06.03.2023 10:42