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V/0353/2009

Bilinguale Erziehung von Kindern in Kindergärten ausbauen

Vorlagen 05.01.2010

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 27.01.2010, TOP 6

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage Antrag Ausweitung bilinguale Erziehung_A-R-0036-2007_UWGödp vom 04.10.2007

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Ansehen

Beschlussvorlage

17758 Zeichen

V/0353/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Fraktionsgemeinschaft UWG/Ms/ödp an den Rat Nr. A-R/0036/2007 vom 04.10.2007 
"Bildung von Kindern stärken - Bilinguale Erziehung in Kindergärten ausbauen" 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.01.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt die dargestellten Angebote zur 
bilingualen Erziehung in Münsters Kindertageseinrichtungen zur Kenntnis. 
 
2. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die Ausweitung und Weiterentwicklung von Angebo-
ten zur bilingualen Erziehung in Kindertageseinrichtungen wie dargestellt zu unterstützen.   
 
3. Dem Anliegen des o. g. Antrags der Frakti onsgemeinschaft UWG-MS/ödp zur Ausweitung der 
bilingualen Erziehung in Kindertageseinrichtungen wird damit dem Grunde nach entsprochen.   
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Entfällt  
 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
Entfällt 
 
 
 
Begründung: 
 
In seiner Sitzung am 13.02.2008 verwies der Hauptausschuss den Antrag der Fraktionsgemein-
schaft UWG-MS/ödp an den Rat Nr. A-R/0036/2007 vom 04.10.2007 „Bildung von Kindern stärken 
– Bilinguale Erziehung in Kindergärten ausweiten“ zur weiteren Beratung an den Ausschuss für 
Kinder, Jugendliche und Familien und beauftragte gleichzeitig die Verwaltung, zu prüfen, in wie 
weit in Kindertageseinrichtungen bedarfsgerechte Angebote zur bilingualen Erziehung eingesetzt 
werden bzw. eingesetzt werden können (vgl. V/0043/2008). Die Verwaltung kommt dem Beschluss 
des Hauptausschusses mit dieser Vorlage nach. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0353/2009 
Auskunft erteilt: 
Frau Kratz-Trutti 
Herr Homann 
Ruf: 
492 51 30 / 33 
E-Mail: 
Kratz-Trutti@stadt-muenster.de 
HomannCl@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.12.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0353/2009 
1. Bedeutung von Bilingualität   
 
In den letzten Jahren ist mehr denn je in das Bewusstsein der Fachwelt wie auch der Öffentlichkeit 
gelangt, dass Bildung unsere wertvollste Ressource ist - das betrifft insbesondere auch die frühe 
Bildung im Elementarbereich. Hierbei kommt der Sprache eine Schlüsselfunktion zu, denn die 
sprachlichen Kompetenzen eines Kindes sind mitentscheidend für den Erfolg seiner Bildungskar-
riere. Daher ist es wichtig, dass jedes Kind die Sprache des Landes, in dem es wohnt, möglichst 
gut erlernt, dem Erwerb der deutschen Sprache kommt damit bei uns zweifelsfrei höchste Priorität 
zu. Dies wird inzwischen durch viele entsprechende Anstrengungen und Bemühungen untermau-
ert, z. B. auch durch die in NRW verbindliche zusätzliche Sprachförderung für Kinder mit entspre-
chendem Bedarf in den letzten zwei Jahren vor dem Eintritt in die Schule.  
 
Es geht aber nicht nur um das Erlernen der deutschen Sprache. Bilingualität (Zweisprachigkeit) 
und darüber hinaus auch Multilingualität (Mehrsprachigkeit) sind hier von besonderer Bedeutung. 
In engem Zusammenhang damit steht die in den letzten Jahrzehnten immer mehr gewonnene Er-
kenntnis, dass Bilingualität (und bedingt auch Multilingualität) für Kinder keine Belastung darstellt, 
sondern dass gerade junge Kinder leicht Zugang zu einer weiteren Sprache finden können und 
sich dieser zusätzliche Spracherwerb positiv auf ihre Entwicklung auswirken kann.  
 
Diese Erkenntnis ist für die im Fokus des Antrags stehende Bilingualität von Kindern von Bedeu-
tung. Es geht hier um Kinder, die in ihrer Familie bereits über Deutsch hinaus mit einer zweiten 
Sprache aufwachsen, weil ein Elternteil eine andere Familiensprache hat bzw. auch um Kinder mit 
deutscher Familiensprache, deren Eltern für sie das frühe Erlernen einer zweiten Sprache wün-
schen - meistens einer Sprache mit Weltbedeutung wie etwa englisch oder spanisch. Der Zweit-
sprachenerwerb dieser Kinder steht eng im Zusammenhang mit dem ständigen Wachsen multikul-
tureller Gesellschaften, der mehr und mehr greifenden Europäisierung und nicht zuletzt der rasant 
fortschreitenden Globalisierung überhaupt. Dabei spielen die Sprachen eine zentrale Rolle. Wer 
über seine Muttersprache hinaus einer zweiten Sprache (oder sogar weiterer Sprachen) mächtig 
ist, der kann angesichts der vorgenannten Entwicklungen besser grenzüberschreitend kommuni-
zieren und ihm bieten sich vor allem auch erweiterte Bildungs- und Berufsperspektiven.  
 
Das Erlernen einer zweiten Sprache und das Kennenlernen der damit zusammenhängenden Kul-
tur dienen darüber hinaus der Verständigung von Menschen aus unterschiedlichen Bereichen, so 
können Grundvoraussetzungen für Toleranz und Frieden geschaffen werden. 
 
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass der Erwerb ihrer nicht deutschen Familiensprache 
(Muttersprache) insbesondere für Kinder aus Familien mit Migrationsvorgeschichte / Zuwande-
rungsgeschichte hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Teilhabe besondere Bedeutung hat. Für sie ist 
es zunächst wichtig, die Familiensprache ihrer Eltern richtig zu erlernen. Der Erwerb der deutschen 
Sprache beginnt hier häufig erst in der Kindertageseinrichtung und vollzieht sich dann parallel zum 
weiteren Erwerb der Familiensprache. Das Erlernen der deutschen Sprache fällt den Kindern leich-
ter, wenn sie ihre Familiensprache richtig erlern t haben bzw. parallel weiter richtig erlernen, sie 
benötigen also erforderliche Unterstützungen in zweierlei Hinsicht: beim Erwerb ihrer (nichtdeut-
schen) Familiensprache, wenn ihre Eltern diese nicht gut beherrschen und beim Erlernen der 
deutschen Sprache. Diese insbesondere hinsichtlich der Integration sehr wichtige Thematik ist 
nicht Gegenstand des Antrages der Fraktionsgeme inschaft UWG-MS/ödp, soll aber im Rahmen 
eines Berichtes zum „Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung der Sprachförderung für Kinder in 
Münster“ aufgegriffen werden.  
 
 
2. Konzepte und Bedarfe der bilingualen Erziehung in Kindertageseinrichtungen  
 
Zweisprachigkeit ist heute überwiegend noch durch Bemühungen in den Familien geprägt, in de-
nen die Eltern unterschiedliche Muttersprachen sprechen und somit meistens auch unterschiedlich 
kulturell verwurzelt sind. Seit etlichen Jahren gibt es aber erfolgreiche Bestrebungen und Konzep-

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V/0353/2009 
te, der zweisprachigen Erziehung von Kindern nicht nur in ihren Familien sondern auch in Kinder-
tageseinrichtungen mehr Raum zu geben, darüber hinaus auch in Schulen.  
 
Dem kommt entgegen, dass bereits kleine Kinder parallel verschiedene Sprachen mühelos erler-
nen können. Forschungen belegen, dass die menschliche Sprach- und Lernfähigkeit auf Mehr-
sprachigkeit ausgelegt ist, nicht auf Einsprachigkeit. Jedes Kind verfügt dazu grundsätzlich in hin-
reichendem Maß über entsprechende Voraussetzungen. Mehrsprachige Kinder gelten langfristig 
als sprachlich wendiger, im Denken leistungsfähiger und fremden Kulturen gegenüber toleranter.  
 
Auch in Deutschland gibt es mehr und mehr Kindertageseinrichtungen, die bilinguale Konzepte 
anbieten. Kindgerecht ohne Überforderung oder Zwang, aber mit viel Spaß begegnen Kinder hier 
einer anderen Sprache und Kultur. Die Konzepte sind unterschiedlich intensiv, und erstrecken sich 
von stundenweise spielerisch vermittelten Angeboten in einer zweiten Sprache bis hin zum gleich-
rangigen, konsequenten Einsatz von zwei Sprachen im täglichen Gruppen- oder Kita-Alltag. 
 
Sehr gute Erfolge erzielen bilinguale Gruppen / Kitas mit dem Immersions-Konzept („Immersion“ 
bedeutet hier soviel wie Eintauchen in eine andere Sprache), weil dieses Konzept durchgängig 
über die gesamte Öffnungszeit einer Gruppe / einer Kita hinweg besteht. Hier werden Zweitspra-
che und auch die dazu gehörende Kultur authentisch und umfassend einbezogen, da neben der 
deutschen eine hinsichtlich der Zweitsprache mutte rsprachlich aufgewachsene Kita-Kraft („native 
speaker“) mit möglichst voller Stundenzahl eingesetzt  wird. Dieser „native speaker“ spricht aus-
schließlich in der zweiten Sprache mit den Kindern und antwortet auch auf deutsche Fragen nur in 
dieser Sprache. Für die deutsche Sprache ist der/die deutsche Erzieher/in zuständig - so entste-
hen für die Kinder keine Verunsicherungen. Dieses Prinzip ist am besten in einer ganzen Kinder-
gartengruppe umzusetzen, aus fachlicher Sicht sind solche Konzepte unterstützenswert. Vorteil-
haft ist auch, dass den Kindertageseinrichtungen keine zusätzlichen Kosten entstehen, weil der 
„native speaker“ zum festen Personal gehört und auch spezielle Sachkosten für Bücher, Materia-
lien etc. in die Betriebskostenfinanzierung einbezogen werden können. 
 
Die Kindertageseinrichtung - Träger und insbesondere das Kita-Team - muss bei allen Angebots-
formen offen für die Zweitsprache und die daran geknüpfte Kultur sein, sich insgesamt mit dem 
Angebot zur Zweitsprache auseinandersetzen und es unterstützen.  
 
Bedarfssituation in Münster
 
 
Auch Eltern zeigen sich mehr und mehr offen, dass Ihre Kinder frühzeitig eine zweite Sprache er-
lernen. So haben bei einer vor einigen Monaten im Rahmen einer Examensarbeit in diversen 
münsterischen Kitas durchgeführten (nicht repräsentativen) Befragung von rd. 250 Eltern 84 % von 
ihnen angegeben, dass sie eine frühe Fremdsprachenförderung bereits in Kindertageseinrichtun-
gen für sinnvoll halten.  
 
Die Eltern favorisierten dabei als zweite Sprache vorwiegend Englisch (67 %), dann Spanisch (13 
%) und Französisch (12 %), andere Sprachen kamen zusammen auf 8 %.  
 
Mit einer Fremdsprache begonnen werden sollte nach Meinung von 30 % der befragten Eltern be-
reits mit Beginn der Kindergartenzeit, 32 % sprachen sich für einen Beginn mit dem vierten Le-
bensjahr, 37 % für einen Beginn mit dem fünften Lebensjahr und 22 % für einen Beginn erst mit 
dem Eintritt in die Schule aus.   
 
63 % der befragten Eltern wünschten sich eine frühe Fremdsprachenförderung in der Kita ihres 
Kindes und 57 % konnten sich vorstellen, dass ein vorhandenes Fremdsprachenangebot positive 
Auswirkung auf die Auswahl der Kita genommen hätte. 
 
Damit wird deutlich, dass viele Eltern Interesse an geeigneten Konzepten der bilingualen Erzie-
hung haben.

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3. Angebote zur bilingualen Erziehung in Münsters Kindertageseinrichtungen 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat im Jahre 2009 alle Kindertageseinrichtrungen 
Münsters befragt, ob und ggf. welche bilingualen Angebote sie vorhalten. Dabei stellte sich heraus,  
dass 27 der insgesamt 165 Kitas in Münster (16 %) bilinguale Konzepte anbieten: 
  
• 24 Kindertageseinrichtungen haben ein stundenweise eingesetztes Angebot zu einer Zweit-
sprache (englisch, davon einmal zusätzlich auch por tugiesisch), das sich durchschnittlich für 
eine gute Stunde pro Woche an durchschnittlich 11 Kinder im Alter von durchschnittlich 4 bis 6 
Jahren richtet.  
 
Bei diesen geringfügigen, lediglich stundenweise eingesetzten Angeboten wird die Zweit-
sprache spielerisch einbezogen. Die für die Zweitsprache zuständige - häufig externe - 
Kraft kommuniziert und agiert mit den Kindern in der deutschen Sprache und bettet ihre 
Angebote zur Zweitsprache kindgerecht in den Alltag der teilnehmenden Kinder ein. Kultu-
relle Aspekte des Ursprungslandes der Zweitsprache werden - soweit möglich - einbezo-
gen, dem Angebot entsprechend jedoch nur in sehr geringem Umfang. Die für die Zweit-
sprache zuständige Kraft beherrscht die Zweitsprache perfekt oder ist sogar muttersprach-
lich im Ursprungsland der Zweitsprache aufgewachsen, sie ist aus pädagogischer Sicht 
qualifiziert, das Angebot zu konzipieren und es  in Abstimmung mit dem Kita-Personal um-
zusetzen. Es sind über das KiBiz hinaus Mittel zur Finanzierung der für die Zweitsprache 
zuständigen Kraft erforderlich, die Finanzierung erfolgt meistens über zusätzliche Beiträge 
der Eltern, die von der jeweiligen Kita vereinnahmt werden.   
 
• 1 Kindertageseinrichtung (Mehrgruppen-Kita) hat eine bilinguale Gruppe mit gleichrangiger 
Zweitsprache (deutsch/spanisch), die sich für 35 Stunden pro Woche an 25 Kinder im Alter von 
3 bis 6 Jahren richtet. 
 
In der bilingualen Gruppe mit gleichrangiger Zweitsprache wird diese Sprache durchgehend 
immersiv in den Gruppen-Alltag einbezogen. In der Gruppe kommuniziert und agiert eine 
muttersprachlich in der Zweitsprache aufgewachsene Kita-Fachkraft als „native speaker“ 
mit den Kindern grundsätzlich ausschließlich in der Zweitsprache, die andere Fachkraftstel-
le ist durch eine deutsche/deutschsprachige Kita-Fachkraft besetzt – diese Kraft kommuni-
ziert und agiert mit den Kindern grundsätzlich ausschließlich in der deutschen Sprache („ei-
ne Person - eine Sprache“). Kulturelle Aspekte des Ursprungslandes der Zweitsprache 
werden in das Alltagsgeschehen der Gruppe einbezogen. Der „native speaker“ ist mutter-
sprachlich im Ursprungsland der Zweitsprache aufgewachsen und fest angestellte Kita-
Fachkraft in der bilingualen Gruppe. Er verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse, um 
erforderlichenfalls mit Kindern oder KollegInnen deutsch kommunizieren zu können. Es 
sind über das KiBiz hinaus keine zusätzlichen Mittel für die bilinguale Gruppe erforderlich – 
weder für Personal noch für Sachaufwendungen. 
 
• 2 Kindertageseinrichtungen arbeiten als bilinguale Kita mit gleichrangiger Zweitsprache
, davon 
eine Mehrgruppen-Kita (deutsch/englisch) für 20 Stunden pro Woche mit 77 Kindern im Alter 
von 1 bis 6 Jahren und eine Eingruppen-Kita (deutsch/portugiesisch) für 14 Stunden pro Wo-
che mit 16 Kindern im Alter von 1 bis 6 Jahren. 
 
In der bilingualen Kita mit gleichrangiger Zweitsprache gelten die bei der vorgenannten bi-
lingualen Gruppe mit gleichrangiger Zweitsprache dargestellten Bedingungen entsprechend 
für alle Gruppen der Kita.   
 
Im Jahre 2009 profitieren damit insgesamt rd. 382 Kinder in Kindertageseinrichtungen Münsters 
(ca. 4,5 %) von bilingualen Angeboten - wenn auch zum Teil in deutlich unterschiedlicher Intensi-
tät. Ein Großteil der Angebote richtet sich zudem lediglich an einen Teil der Kinder der jeweiligen 
Kindertageseinrichtung.

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V/0353/2009 
4. Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Angeboten zur bilingualen Erziehung in Kinder-
tageseinrichtungen 
 
Folgende Maßnahmen sollen zur Weiterentwicklung von Angeboten der bilingualen Erziehung in 
Kindertageseinrichtungen ergriffen werden: 
 
• Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird die Kindertageseinrichtungen Münsters 
durch einen Fachtag vertiefend über Möglichkeiten der bilingualen Erziehung informieren, da-
bei sollen sowohl neueste wissenschaftliche Erkenntnisse wie auch bereits erfolgreich prakti-
zierte Konzepte dargestellt werden.  
 
• In den künftig von der Stadt Münster mit den Trägern neu errichteter Kindertageseinrichtungen 
abgeschlossenen Verträgen zur Übernahme der Betriebsträgerschaft sollen sich die Träger 
weiterhin verpflichten, auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben bedarfsgerechte wie auch in-
novative Bildungsangebote vorzuhalten und dabei nach Bedarf auch bilinguale Konzepte ein-
zusetzen.  
 
• Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien forciert und unterstützt weiterhin die Bemühun-
gen von Trägern der Kindertageseinrichtungen, nach Bedarf und Möglichkeiten bilinguale An-
gebote in bereits bestehenden Kindertageseinrichtungen zu etablieren und dabei immersiven 
Angeboten Priorität beizumessen.  
 
Für die Umsetzung eines immersiven Konzeptes ist der Einsatz von einem native speaker unab-
dingbar erforderlich. Äußerst vorteilhaft ist es, wenn der native speaker gleichzeitig als Kita-
Fachkraft eingesetzt werden kann. In dieser Konstellation ist den Kindern das „Eintauchen“ in die 
Zweitsprache den ganzen Tag über besonders intensiv möglich, zudem entstehen hier für den 
native speaker keine zusätzlichen Personalkosten. Um aber in bereits bestehenden Kitas eine sol-
che Personalkonstellation zu erreichen, müsste bei Einführung eines bilingualen Konzeptes ein 
pädagogisch entsprechend qualifizierter nativ speaker an die Stelle einer bereits eingesetzten Kita-
Fachkraft treten. Eine solch gravierende Personalveränderung ist jedoch in der Praxis nicht immer 
ohne weiteres realisierbar, häufig schon aus arbeitsrechtlichen Gründen. Die in dem Antrag ange-
strebte Ausweitung der bilingualen Erziehung für mindestens zwei Kindertageseinrichtungen pro 
Stadtbezirk berührt daher einrichtungs- und trägerbezogene Grenzen wie auch die Kostenneutrali-
tät. Aus den vorgenannten Gründen ist das Anliegen deshalb nicht in jedem Bezirk obligatorisch 
umsetzbar.  
 
 
5. Resümee 
 
Mit den vorgenannten Maßnahmen werden aber dennoch gute Grundlagen geschaffen, die Ange-
bote zur bilingualen Erziehung in den münsterischen Kindertageseinrichtungen bedarfsgerecht 
weiter auszubauen. Davon profitieren sowohl Kinder, die in ihrer Familie bereits über Deutsch hin-
aus mit einer zweiten Sprache aufwachsen wie auch Kinder mit deutscher Familiensprache, deren 
Eltern für sie das frühe Erlernen einer zweiten (Welt-)Sprache wünschen.  
 
Aber auch für die sprachliche Entwicklung von Kindern aus Familien mit Migrationsvorgeschichte / 
Zuwanderungsgeschichte, in denen eine nicht deut sche Familiensprache (Muttersprache) gespro-
chen wird, ist Bilingualität von enormer Bedeutung. Kinder mit entsprechenden Förderbedarfen 
benötigen hier neben der zusätzlichen Sprachförderung in Deutsch häufig auch Unterstützung 
beim Erlernen ihrer Muttersprache. Dieser Aspekt soll im Rahmen eines Berichtes zum „Rahmen-
konzept zur Weiterentwicklung der Sprachförderung für Kinder in Münster“ aufgegriffen werden. 
 
I. V. 
 
 
Dr. Hanke

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V/0353/2009 
 
Anlagen: 
Antrag der Fraktionsgemeinschaft UWG-MS/ödp an den Rat Nr. A-R/0036/2007 vom 04.10.2007 
„Bildung von Kindern stärken – Bilinguale Erziehung in Kindergärten ausweiten“

Anlage Antrag Ausweitung bilinguale Erziehung_A-R-0036-2007_UWGödp vom 04.10.2007

1901 Zeichen

Antrag Nr.: A-R/0036/2007 
 
Fraktionsgemeinschaft 
im Rat 
der Stadt Münster 
 
Münster, 04.10.2007 
 
 
Antrag  
an den Rat der Stadt Münster 
 
 
Bildung von Kindern stärken 
Bilinguale Erziehung in Kindergärten ausweiten 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Ausweitung der Bilingualen 
Erziehung von Kindern in Kindergärten zu erarbeiten und zwar für mindestens zwei 
Kindergärten pro Stadtbezirk.  
 
 
Begründung: 
Kindern fällt nach allgemeiner Erkenntnis in den ersten Lebensjahren, also schon im 
Kindergartenalter, die Aufnahme einer Fremdsprache besonders leicht. Kinder in diesem 
Alter sind hochgradig lernfähig und wissbegierig.  
 
Die Europäische Union hat empfohlen, Kinder im frühen Kindesalter mit Fremdsprachen 
vertraut zu machen, da in Zukunft im Zeichen der Globalisierung die gemeinsame 
Verständigung in anderen als der eigenen Sprache wichtig und zudem ein wesentlicher 
Baustein von Bildung und Ausbildung sein wird.  
 
Die UWG/ödp-Fraktion fordert deshalb, das vom Amt für Kinder, Jugend und Familie 
begleitete Programm an der Kita Wolkenburg in Gievenbeck auf alle Stadtbezirke 
auszuweiten. Erzieherinnen und Erzieher sollen Kindern in ihrer eigenen Muttersprache 
oder mit erworbenen Kenntnissen im zwanglosen täglichen Umgang und Spiel schon im 
Kindergarten die Möglichkeit und Chance eröffnen, sich mit einer anderen als der eigenen 
Sprache vertraut zu machen.  
 
Münster als Stadt des Wissens sollte die Empfehlung der Europäischen Union aufgreifen 
und in der Bildungspolitik, insbesondere bei den Kleinsten, Vorreiter sein.   
 
 
Fraktionsgemeinschaft UWG-MS/ödp 
gez. Hannelore Wiesenack-Hauss  
gez. Fritz Pfau 
gez. Gerd Kersting 
 
Fraktionsvorsitzender: 
stellvertretender Fraktionsvorsitzender: 
Fraktionsgeschäftsstelle:  
Fritz Pfau 
Gerd Kersting 
Junkerstraße 3, 48153 Münster fraktion.uwg-oedp@citykom.net

Beratungsverlauf (1)

27.01.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Junkerstraße 3

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0353/2009
Typ
Vorlagen
Datum
05.01.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37