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JHA/006/2026

Evaluierung der OGS-Ferienbetreuungsangebote

Informationsvorlage 15.12.2025

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Abfrage Evaluation Sommerferienprogramm OGS 2025

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JHA/006/2026
 
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Informationsvorlage
Betrifft:
Evaluierung der OGS-Ferienbetreuungsangebote
Fachbereich:
51 - Amt für Soziales und Jugend
40 – Amt für Schule und Bildung
 
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Jugendhilfeausschuss 21.01.2026 Kenntnisnahme
Schulausschuss 03.02.2026 Kenntnisnahme
 
Sachdarstellung:
Der Rat hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 10.07.2025 beauftragt für den
Zeitraum der Sommerferien 2025 über die Verwendung des Ferienzuschusses i.H.v.
2.500 Euro je Gruppe und Schuljahr zu berichten.
Dabei sollte auch standortspezifisch evaluiert werden, welche Ausflüge und
besondere Ferienangebote seitens der Träger angeboten werden. Zudem sollte
erhoben werden, wie viele Schüler*innen pro Standort zur OGS- Ferienbetreuung
angemeldet werden.
Zunächst kann festgestellt werden, dass die 87 Grundschulen der Landeshauptstadt
Düsseldorf im Rahmen ihres OGS- Angebotes eine Ferienbetreuung von mindestens
6 Wochen für alle Schüler*innen der OGS vorhalten. Auch an unterrichtsfreien
„Brückentagen“ wird eine Betreuung durch den OGS Träger angeboten.
Das Ferienprogramm wird in Absprache mit der Schule und unter Beteiligung der
Schüler*innen geplant und vom jeweiligen OGS-Träger der Jugendhilfe durchgeführt.
Alle Schüler*innen, die in der OGS betreut werden, haben die Möglichkeit – ohne
zusätzliche Kosten – am Ferienprogramm teilzunehmen.
Um eine bedarfsgerechte Planung der Angebote sicherzustellen, fragen die Träger
jeweils vor Ort die Teilnahme an Ferienprogrammen rechtzeitig ab.
 
Jenseits vom Betreuungsbedarf der Eltern hat das Ferienprogramm eine hohe
pädagogische Bedeutung für die Kinder und damit einen Eigenwert. Spiel, Sport und
Spaß verbinden sich mit Bildung und vielfältigen Anregungen.
Während der Ferienbetreuung können die Kinder die OGS einmal ganz anders
erleben, da der Tagesablauf offener ist und Zeit und Raum für projektorientierte
Angebote zur Verfügung stehen. Kinder haben die Möglichkeit, ohne Zeitdruck
Beziehungen zu intensivieren und das Zusammengehörigkeitsgefühl untereinander

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wird gestärkt. Die Angebote des Ferienprogramms richten sich an den Interessen
und Bedarfen der Kinder aus und geben Raum, spontane Ideen und Impulse der
Kinder aufzunehmen und im weiteren Ferienverlauf zu folgen. Alle Kinder sollen aus
den Ferien gestärkt durch viele Erlebnisse, neues Selbstbewusstsein und auch neues
Wissen zurück in die Schule kommen.
 
Die Jugendhilfeträger erhalten pro OGS Gruppe im additiven System (25 Kinder)
2.500 € für die Durchführung der Ferienbetreuung pro Schuljahr zur Verfügung. 
Im Rhythmisierten Ganztag (Ganztagsklassen) erhalten die Träger je Gruppe 12.325
Euro für Sachkosten, Bildungsangebote und Ferienbudgets und können dies im
Einvernehmen mit der Schule eigenverantwortlich aufteilen. 
Der Zuschuss in Höhe von 2.500 € pro Gruppe erfolgt also nicht nur für das
Ferienangebot in den Sommerferien, sondern wird für alle OGS-Ferienangebote im
gesamten Schuljahr eingesetzt. Dies entspricht rechnerisch einer Summe von 100 €
pro Kind für die Ferienbetreuung in einem Schuljahr. Aus dem Ferienbudget werden
Fahrkosten (Reisebus, Fahrkarten ÖPNV), Eintrittsgelder, zusätzliches Personal
(siehe Frage 14) und Material für Angebote finanziert.
 
Die Träger der OGS legen dem Amt für Schule und Bildung nach Beendigung des
Schuljahres Verwendungsnachweise über die Verwendung unter Anderem der
Feriengelder vor.
 
 
Evaluierung der OGS Ferienangebote in den Sommerfreien 2025
 
Das Amt für Schule und Bildung hat gemeinsam mit dem Amt für Soziales und
Jugend eine digitale Abfrage entwickelt, um die Anfrage zu beantworten. Diese
Abfrage wurde zum Ende der Sommerfreien an die Träger der OGS geschickt.
 
Von 87 Grundschulen und 4 Förderschulen mit Primarstufe haben 85 Standorte bis
zum 19.09.2025 eine Rückmeldung gegeben. Dies entspricht einer Rücklaufquote
von 93%.
Die hier im Folgenden dargestellten Auswertungen sind eine Zusammenfassung der
einzelnen Rückmeldungen, welche der Verwaltung standortspezifisch vorliegen.
 
Rahmenbedingungen
 
(Frage 4 des Fragebogens)
Mehr als die Hälfte der Schulen verwendet zwischen 30 und 60% des Ferienbudgets
für die Sommerferien. Mit dem restlichen Geld können Angebote zu anderen

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Ferienzeiten gesichert werden. Zu den Schulstandorten, die für die
Sommerferienangebote bis zu 30% verausgabt haben gehören auch Standorte mit
hohem Ferienbudget aber geringen Teilnehmendenzahlen.
 
Entsprechend der 85 Rückmeldungen haben sich 8.403 Kinder für das
Sommerferienprogramm angemeldet. (Frage 5) 7.653 Kinder haben tatsächlich
teilgenommen. 
Die Teilnahme am Sommerferienprogramm unterliegt jedoch Schwankungen in den
einzelnen Jahren.
 
(Frage 6 des Fragebogens)
 
Um das Ferienangebot passgenau planen zu können fragen die Jugendhilfeträger die
Teilnahme der Kinder am Ferienprogramm frühzeitig ab. 
 
Einige Standorte haben die Teilnehmendenzahl pro Ferienwoche aufgeschlüsselt.
Dabei zeigte sich, dass die Teilnehmendenzahl in Woche 1 am höchsten war und zum
Ende des Ferienangebots in Woche 3 abnahm. Wurde die Ferienbetreuung in den
letzten 3 Ferienwochen angeboten, vierhielt es sich genau umgekehrt. Die
Teilnehmendenzahl stieg von der 4. Ferienwoche bis zur 7. Ferienwoche an.
Der Betreuungsbedarf ist zu Ferienbeginn und zum Ferienende höher als in der Mitte
der Ferien.
 
Zudem haben einige Standorte mehr Kinder, als für das Ferienprogramm angemeldet
waren, aufgenommen. Dies weist auf eine hohe Flexibilität und Anpassung an
tatsächlich vorhandene Bedarfe der Familien hin.

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(Frage 7 des Fragebogens)
 
Überwiegend wurde ein Betreuungsangebot durch die OGS in den ersten 3 Wochen
der Sommerferien angeboten.
 
Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Primarstufe ab
dem Schuljahr 26/27 ist bei der Planung durch die Schulen eine gleichmäßigere
Verteilung zukünftiger Sommerferienangebote anzustreben. Dabei sollten vor allem
eine ausgewogene Verteilung im Stadtteil und die Einbeziehung von weiteren
Angeboten der Jugendhilfe (z.B. Düsselferien) berücksichtigt werden. 
 
Inhaltliche Ausgestaltung des Ferienprogramms
 
Ausflüge zu weiter entfernten Zielen sind oft Highlights im Ferienprogramm, vor
allem für Kinder, die in wirtschaftlich schwierigen Lebensbedingungen leben. 
 
Besonders beliebt sind Busfahrten zu Zielen, die nur schwer mit öffentlichen
Verkehrsmitteln zu erreichen sind. Diese Ausflüge sind sehr kostspielig, denn neben
den Buskosten fallen oft auch Eintrittsgelder am Zielort an.
 
 
 
 
(Frage 8 des Fragebogens)

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Hier eine beispielhafte Auflistung einiger Ziele von Ausflugsfahrten mit dem
Reisebus, die in der Abfrage genannt wurden:
- Schloss Beck Bottrop
- Bubenheimer Spieleland Nörvenich
- Zoom - Erlebniswelt Gelsenkirchen
- Bobolandia Grevenbroich
- Kernwasser Wunderland Kalkar
- Kettlerhof Haltern am See
- Irrland Kevelaer
- Movie Park Bottrop
 
(Frage 9 des Fragebogens)
 
Kleinere Tagesauflüge in die nähere Umgebung des OGS- Standortes werden mit
öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß unternommen.
Dadurch können die Kinder ihre nähere Umgebung besser kennenlernen und Ziele
später eventuell selbständig oder mit ihrer Familie erneut besuchen. (z.B. Museen in
Düsseldorf, einen Freizeitpark etc.)
Es entstehen dabei neben eventuell anfallenden Eintrittskosten auch Kosten für die
Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, da die meisten Grundschulkinder über kein
eigenes Ticket verfügen.
 
 
 
(Frage 10 des Fragebogens)
 
In den meisten Schulstandorten (71%) werden maximal acht Ausflüge mit
öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß angeboten. Hierbei spielt auch der Standort
und seine Anbindung an den ÖPNV sowie die fußläufige Erreichbarkeit von z.B.
Spielplätzen eine Rolle.
An einigen Standorten wurden Ausflüge je Gruppe organisiert und gezählt, an
anderen Standorten Ausflüge für den gesamten Standort. So erklären sich die sehr
unterschiedlichen Rückmeldungen und auch Meldungen bis hin zu 70 Ausflügen an
einem Standort.
 
Hier eine beispielhafte Auflistung einiger Ziele von Ausflügen, die mit öffentlichen
Verkehrsmitteln oder zu Fuß erreicht wurden:
- Rhein
- Aquazoo
- Fernsehturm
- Trampolino Hilden
- Volksgarten

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- Abenteuerspielplatz Oberkassel
- OGS Olympiade
- Uhlenbergpark
 
(Frage 11 des Fragebogens)
 
Pädagogische angeleitete Angebote sind eine wichtige Ergänzung zum freien Spiel
der Kinder am OGS-Standort. Ein pädagogisches angeleitetes Angebot wird von einer
Fachkraft entsprechend den Bedarfen und Interessen der Teilnehmenden geplant,
vorbereitet und durchgeführt. Die Teilnahme ist freiwillig und niederschwellig.
In den Ferien bietet sich zudem die Möglichkeit, Angebote über einen längeren
Zeitraum durchzuführen oder auch mehrtägige Projekte anzubieten.
 
 
 
(Frage 12 des Fragebogens)
 
Wieder hat die Organisationsform des Angebotes (Gruppenübergreifend oder je OGS-
Gruppe) Einfluss auf die Anzahl der Angebote.  
Werden häufig Ausflüge angeboten, können entsprechend auch weniger angeleitete
pädagogischen Angebote am Standort stattfinden.
 
Beispiele für angeleitete pädagogische Angebote am Standort, die in der Abfrage
genannt wurden:
- Sport und Bewegungsangebote (Bewegungsbaustelle in der Turnhalle,
Tanzspiele, Schnitzeljagd, Olympiade, Parcours, Yoga im Park, Slackline,
Tischtennis, Akrobatik, Capoeira, Bogenschießen, Hüpfburg, Hip-Hop,
Inlinerkurs, 
- Werk und Bastelangebote (Collagen, Graffiti, Armbänder, Batik, Töpfern,
Filzen, Häkeln, Stricken, Schmuckwerkstatt, Speckstein, Nähen, Gipsarbeiten, 
- Stockbrot und Lagerfeuer
- Minecraft- Schnitzeljagd

Seite 7
- Projekte (Kunstprojekt, Theaterprojekt / Filmprojekt, Gartenprojekt,
Zirkusprojekt, Mittelalterprojekt, Märchenprojekt, Dinosaurierprojekt,
Piratenprojekt, Projekt Verkehrserziehung, Projekt Tiere des Waldes +
Artenschutz,
Römerwoche)
- Experimente
- 1. Hilfe Kurs für Kinder
- Kochen und Backen
- Mario-Kart Turnier
- Übernachtung in der Schule
- Quizz
- Musikangebote (Rap Kurs, Karaoke, Gitarrenworkshop,
- Robotik
 
(Frage 13 des Fragebogens)
 
Dies ist nur eine Auswahl der vielfältigen Angebote, die von den Standorten benannt
wurden. Viele Standorte nutzen die Ferienzeit für Projekte oder stellen das gesamte
Ferienprogramm unter ein Motto, zu welchem die verschiedensten Angebote
durchgeführt werden.
 
Neben dem Stammpersonal, welches am OGS Standort in den Ferien in zumeist
ganztägig arbeitet, setzen einige Standorte auch zusätzliches Personal
(Bildungsanbieter*innen, Honorarkräfte, Rettungsschwimmer*innen) für spezielle
Angebote ein.
 
An 53 OGS Standorten wurde zusätzliches Personal eingesetzt und aus dem
Ferienbudget finanziert. 
51 Standorte setzten dieses Personal für zusätzliche Angebote ein (z.B.
Waldpädagogik, Theaterprojekt, Kunstprojekt), an 2 Standorten wurde zusätzliches
Personal für Betreuungsaufgaben eingesetzt.
 
(Frage 14 des Fragebogens)
 
 
Fazit:
 
Das Ferienbudget von 2.500 € pro Jahr pro OGS Gruppe und Schuljahr ist seit Beginn
der OGS 2003 eine wichtige Unterstützung für die OGS Standorte.
Die Mittel werden an den Standorten verausgabt, um den Schüler*innen ein
abwechslungsreiches und ansprechendes Ferienprogramm anzubieten und
Betreuungsbedarfe der Familien zu decken. Im neuen System erfolgt auch für die
Finanzierung der Ferienbetreuung eine Berechnung pro Kind.  Für jedes angemeldete
Kind erhält der Jugendhilfeträger - unabhängig vom gewählten Betreuungsmodell –
pro Jahr einen Zuschuss für die Ferienbetreuung.
 
 
 
 
Anlagen:
Abfrage Evaluation Sommerferienprogramm OGS 2025

Abfrage Evaluation Sommerferienprogramm OGS 2025

2662 Zeichen

* Erforderlich
Abfrage Evaluation Sommerferienprogramm OGS 2025 Ratsauftrag
Sehr geehrte Träger der OGS Standorte in Düsseldorf, wir bitten  Sie hiermit herzlich  um Ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieses Ratsauftrages vom 10.07.2025. Die Verwaltung ist aufgefordert, für den Zeitraum der Sommerferien 2025 zu erfassen, wofür die 2.500 Euro Bezuschussungen zur OGS-Ferienbetreuung verwendet werden und standortspezifisch zu evaluieren, welche Ausflüge und besondere Ferienangebote seitens der Träger angeboten werden. Außerdem soll erhoben werden, wie viele Schüler:innen pro Standort zur OGS-Ferienbetreuung angemeldet werden.Wir bitten um Rückmeldung bis zum 05.09.2025 , damit die Anfrage in einer der nächsten Ratssitzungen beantwortet werden kann. Das Amt für Schule und Bildung und das Amt für Soziales und Jugend werden gemeinsam Ihre Antworten auswerten, um die Ratsanfrage anonymisiert zu beantworten.
Hier können Sie eine Mailadresse als Kontakt für eventuelle Rückfragen angeben.1.
Bitte geben Sie den Namen ihres OGS Standortes (Name der Schule) an. Beispiel: GGS Helmholtzstrasse 16 * 2.
In welcher Höhe standen Ihrem Schulstandort Finanzmittel zur Durchführung eines Ferienangebots für das Schuljahr 2024/2025 zur Verfügung? * 3.
In welcher Höhe wurde das  Ferienbudget in den Sommerferien 2025 verausgabt? * 4.
Wie viele Kinder insgesamt haben sich für Ihr OGS-Sommerferienprogramm angemeldet? * 5.
Wie viele Kinder haben tatsächlich teilgenommen? * 6.

1. Woche 
2. Woche
3. Woche
4. Woche
5. Woche
6. Woche
7. Woche ( 25.08. +26.08.)
In welcher Zeit haben Sie ihr Sommerferienprogramm angeboten? Bitte kreuzen Sie die entsprechenden Wochen an. * 7.

Angebote in den Ferien
Wie viele Ausflüge haben Sie mit einem Reisebus unternommen? (bitte die Anzahl eingeben) * 8.
Bitte benennen Sie die Ziele dieser Ausflüge. * 9.
Wie viele Ausflüge haben Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder fußläufig unternommen? (bitte die Anzahl angeben) * 10.
Bitte benennen Sie die Ziele dieser Ausflüge. * 11.
Wie viele pädagogische angeleitete Angebote wurden am Standort durchgeführt? (bitte die Anzahl angeben) * 12.
Bitte geben Sie einige Beispiele an. * 13.
ja
nein
Haben Sie im Sommerferienprogramm Mittel für zusätzliches Personal (z.B. Bildungsanbieter*innen, Honorarkräfte, Rettungsschwimmer*innen etc.) aus dem Ferienbudget eingesetzt? * 
14.

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Microsoft Forms
Unterstützung bei der Betreuung der Kinder
Durchführung von Angeboten
Falls Sie zusätzliches Personal eingesetzt haben, was war dessen Aufgabe?15.

Beratungsverlauf (2)

21.01.2026 Jugendhilfeausschuss
TOP 10.3 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.02.2026 Schulausschuss
TOP 15 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
JHA/006/2026
Typ
Informationsvorlage
Datum
15.12.2025
Erstellt
11.12.2025 09:08