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0268/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 20.01.2025 (AN/0086/2025) betreffend "Aktueller Sachstand der Arbeiterhäuser an der Keupstraße/Holweiderstr. in Köln-Mülheim und ihrer Bewohner*innen"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 30.01.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 03.02.2025

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4286 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56/561/2 
561/2 
Vorlagen-Nummer 
 0268/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.02.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 20.01.2025 
(AN/0086/2025) betreffend "Aktueller Sachstand der Arbeiterhäuser an der 
Keupstraße/Holweiderstr. in Köln-Mülheim und ihrer Bewohner*innen" 
Die Fraktion DIE LINKE bittet in ihrer Anfrage 0086/2025 vom 20. Januar 2025 um einen aktu-
ellen Sachstand bezüglich der Situation der Arbeiterhäuser und ihre Bewohner*innen. Sie 
stellt folgende Fragen: 
 
1. Welche Ergebnisse brachte die Anhörung der beiden Vermieterinnen hinsichtlich des 
Zustandes der Arbeiterhäuser hinsichtlich Elektroleitungen, Heizungen, Schimmelbe-
fall usw. und sind die Mängel beseitigt worden? 
 
2. Welche Ergebnisse brachte die Anhörung zum Leerstand einer der Wohnungen seit 
April 2024 und somit schon wesentlich länger als die erlaubten 3 Monate? 
 
3. Was wurde aus der vorsorglichen Strafanzeige gegen die Vermieterin der leerstehen-
den Wohnung und der Überprüfung der Staatsanwaltschaft, ob ein straffälliges Verhal-
ten vorliege? 
 
4. Wie viele Mieter*innen sind mittlerweile schon ausgezogen oder werden in naher Zu-
kunft ausziehen? 
 
5. Bis wann genau wird die Nachwirkungsfrist und die damit einhergehende Mietbindung 
der ehemals öffentlich geförderten Wohnungen andauern und was bedeutet der Ablauf 
dieser Nachwirkungsfrist für die Mieter*innen? 
 
 
Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: 
 
zu 1.) 
 
Auf die Anhörung der Verwaltung teilte der von der Hausverwaltung sowie den Eigentümerin-
nen beauftragte Anwalt mit, dass eine sofortige Mängelbeseitigung beziehungsweise Instand-
setzung bei Bekanntwerden in Auftrag gegeben worden sei. Belegt wurde dies mit diversen 
Rechnungen von durchgeführten Arbeiten wie zum Beispiel Austausch der Dachfenster, 
Schädlingsbekämpfung und Schimmelentfernung. Des Weiteren wurde angegeben, dass zwi-
schenzeitlich ein sogenanntes Ticketsystem für alle Mieter*innen eingerichtet wurde, über das 
die Kommunikation zwischen den Mieter*innen und der Hausverwaltung sowie den Eigentü-
merinnen erleichtert werden soll. Hierüber besteht für die Mieter*innen nun die Möglichkeit, 
etwaige Mängel oder sonstige das Mietverhältnis betreffende Angelegenheiten unbürokratisch

2 
 
und unkompliziert anzuzeigen. 
 
Darüber hinaus überprüft die Verwaltung vor Ort, ob die von den Mieter*innen gemeldeten 
Mängel wie Schimmelbefall, undichte und defekte Fenster sowie Ungezieferbefall zwischen-
zeitlich durch die Eigentümerinnen behoben worden sind. Insgesamt sind 21 Ortsbesichtigun-
gen mit teilweise berufstätigen Mieter*innen zu koordinieren. Die abschließende Überprüfung 
dauert daher noch an. 
 
zu 2.) 
 
Nach Überprüfung der ordnungsgemäßen Belegung wurde lediglich ein Leerstand festgestellt. 
Aufgrund der Anhörung der Verwaltung bezüglich dieses Leerstandes wurde mitgeteilt, dass 
die Mieterin im April 2024 verstarb und die Erb*innen den Mietvertrag fristgerecht zum 31. Juli 
2024 gekündigt haben, so dass der Leerstand tatsächlich erst seit dem 1. August 2024 be-
steht. Hier haben die Eigentümerinnen nun eine Leerstandsgenehmigung über die in § 21 Ab-
satz 2 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen 
(WFNG NRW) festgelegten drei Monate beantragt. Als Begründung wurde hier ein erhöhter 
Sanierungsaufwand aufgeführt und eine Leerstandsgenehmigung für weitere drei Monate 
wurde gewährt. 
 
zu 3.) 
 
Eine Rückmeldung seitens der Staatsanwaltschaft bezüglich der von der Verwaltung am 30. 
Oktober 2024 vorsorglich gestellten Strafanzeige erfolgte bisher nicht. 
 
zu 4.) 
 
Auszüge von Mieter*innen haben nicht stattgefunden. Es liegt keine Kenntnis vor, dass in na-
her Zukunft Mieter*innen ausziehen werden. 
 
zu 5.) 
 
Die öffentlichen Mittel wurden im Jahre 2015 vollständig zurückgezahlt, so dass die Mietpreis- 
und Belegungsbindung mit Ablauf des zehnten Kalenderjahres nach dem Jahr der Rückzah-
lung am 1. Januar 2026 endet. Für die Mieter*innen bedeutet dies, dass die bestehenden 
Mietverträge davon unabhängig nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Ge-
setzbuches fortgesetzt werden.

Beratungsverlauf (1)

03.02.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Keupstraße

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Details

Aktenzeichen
0268/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
30.01.2025
Erstellt
23.01.2025 09:52