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0994/2017

Kleingartenanlage Colonius, Ludolf-Camphausen-Straße, Teilbereich

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 03.04.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 04.05.2017, TOP 3.6

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4249 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 0994/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kleingartenanlage Colonius, Ludolf-Camphausen-Straße, Teilbereich 
hier: Erneuerung Wasserleitung 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung mit der Teilerneuerung der bestehenden 
Wasserleitung für die Kleingartenanlage Colonius e.V. mit Kosten von insgesamt 35.000 €. 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.05.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   35.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   700 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Die Kleingartenanlage Colonius ist eine gewachsene Kleingartenanlage mit insgesamt 39 Gärten. Sie 
besteht seit ca. 60 Jahren. Die Wasserleitungen in der Anlage sind zum Teil bis über 50 Jahre alt.  
Die damalige Bauweise entspricht nicht mehr dem heutigen technischen Standard und den damit 
verbundenen Hygienebestimmungen. Gemäß der Trinkwasserverordnung muss Wasser für den 
menschlichen Gebrauch frei von Krankheitserreg ern, genusstauglich und rein sein. Es gelten en t-
sprechende Anforderungen an die mikrobiologische sowie chemische Zusammensetzung. 
 
Nach heutigem Stand der Technik erfolgt der Bau als Ringwasserleitung, wodurch eine kontinuierl i-
che Wasserbewegung gewährleis tet ist und somit eine unerwünschte Verkeimung durch stagniere n-
des Wasser nicht stattfinden kann. 
 
Die damalige Bauweise mit verzinkten Stahlrohren hat überdies zu starken Inkrustierungen geführt, 
die den Wasserdurchlauf behindern und zu Überlastungen bzw.  Rohrbrüchen mit erheblichen Wa s-
serverlusten führen.  
In einer der Parzellen wird zudem ein altes Behelfsheim abgerissen und der Garten wird geteilt, so 
dass auch in diesem Bereich eine neue Wasserleitung verlegt werden muss. 
 
Seit Jahren werden die immer häufiger auftretenden Rohrbrüche auf Kosten des Verbandes und des 
Vereines instandgesetzt. Dies führt jedoch lediglich zu kurzfristigen Weiternutzungen. Da keine vol l-
ständigen Planunterlagen und Aufzeichnungen über den Verlauf der Wasserleitung zur Verfügu ng 
stehen, können die Bruch - und Leckstellen nur mit erheblichen, wirtschaftlich nicht mehr vertretbaren 
Such- und Kostenaufwand geortet werden. Somit ist der Neubau einer modernen Ringwasserleitung 
in diesem Teilbereich unumgänglich. 
 
Auf der Grundlage des Bundeskleingartengesetzes wurde der Generalpachtvertrag mit dem Kreisve r-
band Köln der Kleingartenvereine – zuletzt am 18.01.2012 - in Kraft gesetzt. In diesem Vertragswerk 
verpflichtet sich die Stadt Köln bestimmte Unterhaltungs-, Pflege,– und Erneuerungsarbeiten durchzu-

3 
führen. Gemäß § 6 (4) des o. g. Vertrages ist die Stadt Köln zuständig für die Erneuerung kompletter 
Wasserleitungsnetze im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. In jedem Fall ist der Pächter hie r-
bei zur Übernahme des Gewerkes Erdarbeiten (Aushub und Verfüllung der Gräben und Schach t-
standorte) in Form von Eigenleistung oder Kostenübernahme verpflichtet. 
 
Die Gesamtkosten werden von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln mit 35.000 € (incl. Planungs-
kostenanteil: 3.000 €) angegeben. 
 
Die Erdarbeiten (Aushub und Wiederverfüllung), die gem. Generalpachtvertrag vom Kleingartenverein 
übernommen werden, beziffern sich auf rund 5.000 €. 
 
Die Finanzierung ist gesichert im Teilfinanzplan (investiv) Nr. 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und 
Forstwirtschaft, Erholungsanlagen; Zeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 
6700-1301-0-8001 / DKA Erneuerung Wasserleitungen, Hpl. 2016/ 2017.

Beratungsverlauf (1)

04.05.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ludolf-Camphausen-Straße

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Details

Aktenzeichen
0994/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
03.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27