0994/2017
Kleingartenanlage Colonius, Ludolf-Camphausen-Straße, Teilbereich
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
4249 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67 Vorlagen-Nummer 0994/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kleingartenanlage Colonius, Ludolf-Camphausen-Straße, Teilbereich hier: Erneuerung Wasserleitung Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung mit der Teilerneuerung der bestehenden Wasserleitung für die Kleingartenanlage Colonius e.V. mit Kosten von insgesamt 35.000 €. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.05.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 35.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 700 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die Kleingartenanlage Colonius ist eine gewachsene Kleingartenanlage mit insgesamt 39 Gärten. Sie besteht seit ca. 60 Jahren. Die Wasserleitungen in der Anlage sind zum Teil bis über 50 Jahre alt. Die damalige Bauweise entspricht nicht mehr dem heutigen technischen Standard und den damit verbundenen Hygienebestimmungen. Gemäß der Trinkwasserverordnung muss Wasser für den menschlichen Gebrauch frei von Krankheitserreg ern, genusstauglich und rein sein. Es gelten en t- sprechende Anforderungen an die mikrobiologische sowie chemische Zusammensetzung. Nach heutigem Stand der Technik erfolgt der Bau als Ringwasserleitung, wodurch eine kontinuierl i- che Wasserbewegung gewährleis tet ist und somit eine unerwünschte Verkeimung durch stagniere n- des Wasser nicht stattfinden kann. Die damalige Bauweise mit verzinkten Stahlrohren hat überdies zu starken Inkrustierungen geführt, die den Wasserdurchlauf behindern und zu Überlastungen bzw. Rohrbrüchen mit erheblichen Wa s- serverlusten führen. In einer der Parzellen wird zudem ein altes Behelfsheim abgerissen und der Garten wird geteilt, so dass auch in diesem Bereich eine neue Wasserleitung verlegt werden muss. Seit Jahren werden die immer häufiger auftretenden Rohrbrüche auf Kosten des Verbandes und des Vereines instandgesetzt. Dies führt jedoch lediglich zu kurzfristigen Weiternutzungen. Da keine vol l- ständigen Planunterlagen und Aufzeichnungen über den Verlauf der Wasserleitung zur Verfügu ng stehen, können die Bruch - und Leckstellen nur mit erheblichen, wirtschaftlich nicht mehr vertretbaren Such- und Kostenaufwand geortet werden. Somit ist der Neubau einer modernen Ringwasserleitung in diesem Teilbereich unumgänglich. Auf der Grundlage des Bundeskleingartengesetzes wurde der Generalpachtvertrag mit dem Kreisve r- band Köln der Kleingartenvereine – zuletzt am 18.01.2012 - in Kraft gesetzt. In diesem Vertragswerk verpflichtet sich die Stadt Köln bestimmte Unterhaltungs-, Pflege,– und Erneuerungsarbeiten durchzu- 3 führen. Gemäß § 6 (4) des o. g. Vertrages ist die Stadt Köln zuständig für die Erneuerung kompletter Wasserleitungsnetze im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. In jedem Fall ist der Pächter hie r- bei zur Übernahme des Gewerkes Erdarbeiten (Aushub und Verfüllung der Gräben und Schach t- standorte) in Form von Eigenleistung oder Kostenübernahme verpflichtet. Die Gesamtkosten werden von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln mit 35.000 € (incl. Planungs- kostenanteil: 3.000 €) angegeben. Die Erdarbeiten (Aushub und Wiederverfüllung), die gem. Generalpachtvertrag vom Kleingartenverein übernommen werden, beziffern sich auf rund 5.000 €. Die Finanzierung ist gesichert im Teilfinanzplan (investiv) Nr. 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen; Zeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6700-1301-0-8001 / DKA Erneuerung Wasserleitungen, Hpl. 2016/ 2017.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Ludolf-Camphausen-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 0994/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 03.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27