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0868/2020

DE Sofortmaßnahme Fort Deckstein

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 04.05.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 04.05.2020, TOP 9.1.3

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

7118 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 0868/2020 
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
Sportanlage Fort Deckstein, Köln- Sülz 
Sanierungsmaßnahmen im Dusch- und Umkleidebereich im Obergeschoß des Fort VI, 
Militärring 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.05.2020 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Aufgrund der festgestellten Belastungen mit Schimmelpilzen und anorganischen Faserstäuben ist 
eine sofortige Sanierung der Umkleide und Sanitärbereiche im Obergeschoss der Fortanlage erfor-
derlich. Nur nach sofortiger Beseitigung der bestehenden Belastungen ist eine weitere Nutzung der 
Räumlichkeiten für den Sportbetrieb möglich. Die Vorlage konnte erst erstellt werden, nachdem die 
unmittelbar notwendigen Arbeiten zur Beseitigung der Belastungen erfasst und beziffert werden konn-
ten. Die nächste turnusmäßige erreichbare Sitzung der Bezirksvertretung kann nicht abgewartet wer-
den.  
 
 
Beschluss: 
Wir beauftragen die Verwaltung gemäß § 36 Abs. 5, Satz 2 der GO NRW mit der sofortigen Sanie-
rung der Umkleideräume im Obergeschoss der Fortanlage Fort VI, „Fort Deckstein“ mit voraussichtli-
chen Gesamtkosten in Höhe von 170.000,- €. 
 
Entsprechende Aufwandsermächtigungen sind im Teilergebnisplan 0801, Sportförderung, Unterhal-
tung von Sportstätten Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj. 2020, ver-
anschlagt. 
 
 
Alternative: 
 
 
Wir lehnen die Sanierung der Räumlichkeiten ab. Aufgrund der festgestellten Schimmelbefalls ist 
dann der Umkleidebereich zu sperren und für den Sportbetrieb stehen keine Umkleiden und Dusch-
räume mehr zur Verfügung. 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  170.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Aufgrund der festgestellten Belastungen mit Schimmelpilzen und anorganischen Faserstäuben ist 
eine sofortige Sanierung der Umkleide und Sanitärbereiche im Obergeschoss der Fortanlage erfor-
derlich. Nur nach sofortiger Beseitigung der bestehenden Belastungen ist eine weitere Nutzung der 
Räumlichkeiten für den Sportbetrieb möglich. Die Vorlage konnte erst erstellt werden, nachdem die 
unmittelbar notwendigen Arbeiten zur Beseitigung der Belastungen erfasst und beziffert werden konn-
ten. Die nächste turnusmäßige erreichbare Sitzung der Bezirksvertretung kann nicht abgewartet wer-
den.  
 
Begründung: 
Das Fort VI in Köln-Sülz in unmittelbarer Nähe des Decksteiner Weihers, wurde zwischen 1872 – 
1876 als Teil des Äußeren Festungsgürtels errichtet. Nach dem 1. Weltkrieg und der Schleifung des 
Festungsgürtels wurde in den Jahren 1923 – 1927 dort die Grünanlage mit Felsengarten erstellt. Der 
gesamte Baukörper des alten Forts sowie die Grünanlage stehen unter Denkmalschutz. 
 
Auf der denkmalgeschützten Fortanlage wurde 1979 – 1981 ein Aufbau erstellt, in dem die für den 
Sportbetrieb wichtigen Umkleiden und Duschanlagen sowie eine Platzwartwohnung untergebracht 
sind. Die Umkleidebereiche sind wesentlicher Teil der Sportanlage „Fort Deckstein“, die unmittelbar

3 
 
vor der Fortanlage in Richtung Militärringstr. liegt. Dieser Aufbau unterliegt ausdrücklich nicht dem 
Denkmalschutz. 
 
In dem reinen Fortbereich befinden sich verschiedene Probenräume, die durch den Verein Popkultur 
Köln e. V. an verschiedene Nutzer vermietet werden, das Vereinsheim des SC Blau-Weiß Köln, 
Technikräume sowie Lagerräume für das Sportamt und kleinere Nebenräume. 
 
Aufgrund aufgetretener Wasserschäden und dadurch entstandenen Schimmelbefall sind mittlerweile 
Teilbereiche des Obergeschosses nicht mehr nutzbar. Derzeit können nur noch die Räumlichkeiten 
im rechten Teil des Aufbaus genutzt werden. In diesem Bereich sind mittlerweile diverse Schäden 
aufgetreten, die eine sofortige Sanierung erforderlich machen. So wurde in dem Bereich durch einen 
eingeschalteten Gutachter starker Schimmelbefall festgestellt, der unmittelbare Maßnahmen erfor-
dert. Außerdem wurden im Dämmmaterial anorganische Faserstäube festgestellt. Durch die Decken-
öffnungen belasten diese Stäube auch die Raumluft in den genutzten Räumen. 
 
Um die Nutzung der Umkleiden aufrechterhalten zu können, sind zwingend kurzfristige Sanierungs-
maßnahmen erforderlich. Dazu ist eine umfangreiche Schimmelsanierung erforderlich, wozu Rigips-
wände und –decken ausgetauscht, der Bodenbelag sowie die Fußleisten erneuert werden müssen. 
Darüber hinaus sind umfangreiche Reinigungsarbeiten an Fliesen und Armaturen zur Beseitigung des 
Schimmel- und Bakterienbefalls erforderlich. 
 
Nach der aktuellen Kostenermittlung durch die städtische Gebäudewirtschaft belaufen sich die vo-
raussichtliche Gesamtkosten der Maßnahme auf rd. 170.000,00 € (brutto). Neben den reinen Baukos-
ten in Höhe von 128.000,- (brutto) sind auch Kosten der Vergaben sowie Planungs- und Bauleitkos-
ten der Gebäudewirtschaft berücksichtigt. 
 
Entsprechende Aufwandsermächtigungen sind im Teilergebnisplan 0801, Sportförderung, Unterhal-
tung von Sportstätten Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj. 2020, ver-
anschlagt. 
 
Mittelfristig ist jedoch grundsätzlich die Sanierung der gesamten Fortanlage notwendig. Neben den 
ausgeführten Problemen im Umkleidebereich sind in allen Fortbereichen weitergehende Schadstoff-
untersuchungen erforderlich. So ist absehbar, dass das gesamte Dach erneuert werden muss, da in 
allen Bereichen Wasser eindringt. Die Heizungs- und Trinkwasseranlage, die Sanitäranlagen, die 
Elektrounterverteilung sowie die Beleuchtung müssen erneuert werden. Die Fenster sowohl im denk-
malgeschützten Bereich sowie im Aufbau sind zu erneuern und die Durchfeuchtung der Außenwände 
bis zum Innenraum, die durch die anstehenden Bodenmassen verursacht wird, ist zu beseitigen. Die 
Fugen in der Außenfassade sind wieder herzustellen. Dazu sind jedoch auch im Hinblick auf den be-
stehenden Denkmalschutz umfangreiche Planungsarbeiten erforderlich. Diesbezüglich wird die Ver-
waltung einen entsprechenden Planungsbeschluss in die politischen Beratungen einbringen.

Beratungsverlauf (1)

04.05.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0868/2020
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
04.05.2020
Erstellt
13.03.2020 11:39