0868/2020
DE Sofortmaßnahme Fort Deckstein
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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 0868/2020 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff Sportanlage Fort Deckstein, Köln- Sülz Sanierungsmaßnahmen im Dusch- und Umkleidebereich im Obergeschoß des Fort VI, Militärring Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.05.2020 Begründung für die Dringlichkeit: Aufgrund der festgestellten Belastungen mit Schimmelpilzen und anorganischen Faserstäuben ist eine sofortige Sanierung der Umkleide und Sanitärbereiche im Obergeschoss der Fortanlage erfor- derlich. Nur nach sofortiger Beseitigung der bestehenden Belastungen ist eine weitere Nutzung der Räumlichkeiten für den Sportbetrieb möglich. Die Vorlage konnte erst erstellt werden, nachdem die unmittelbar notwendigen Arbeiten zur Beseitigung der Belastungen erfasst und beziffert werden konn- ten. Die nächste turnusmäßige erreichbare Sitzung der Bezirksvertretung kann nicht abgewartet wer- den. Beschluss: Wir beauftragen die Verwaltung gemäß § 36 Abs. 5, Satz 2 der GO NRW mit der sofortigen Sanie- rung der Umkleideräume im Obergeschoss der Fortanlage Fort VI, „Fort Deckstein“ mit voraussichtli- chen Gesamtkosten in Höhe von 170.000,- €. Entsprechende Aufwandsermächtigungen sind im Teilergebnisplan 0801, Sportförderung, Unterhal- tung von Sportstätten Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj. 2020, ver- anschlagt. Alternative: Wir lehnen die Sanierung der Räumlichkeiten ab. Aufgrund der festgestellten Schimmelbefalls ist dann der Umkleidebereich zu sperren und für den Sportbetrieb stehen keine Umkleiden und Dusch- räume mehr zur Verfügung. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 170.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung für die Dringlichkeit: Aufgrund der festgestellten Belastungen mit Schimmelpilzen und anorganischen Faserstäuben ist eine sofortige Sanierung der Umkleide und Sanitärbereiche im Obergeschoss der Fortanlage erfor- derlich. Nur nach sofortiger Beseitigung der bestehenden Belastungen ist eine weitere Nutzung der Räumlichkeiten für den Sportbetrieb möglich. Die Vorlage konnte erst erstellt werden, nachdem die unmittelbar notwendigen Arbeiten zur Beseitigung der Belastungen erfasst und beziffert werden konn- ten. Die nächste turnusmäßige erreichbare Sitzung der Bezirksvertretung kann nicht abgewartet wer- den. Begründung: Das Fort VI in Köln-Sülz in unmittelbarer Nähe des Decksteiner Weihers, wurde zwischen 1872 – 1876 als Teil des Äußeren Festungsgürtels errichtet. Nach dem 1. Weltkrieg und der Schleifung des Festungsgürtels wurde in den Jahren 1923 – 1927 dort die Grünanlage mit Felsengarten erstellt. Der gesamte Baukörper des alten Forts sowie die Grünanlage stehen unter Denkmalschutz. Auf der denkmalgeschützten Fortanlage wurde 1979 – 1981 ein Aufbau erstellt, in dem die für den Sportbetrieb wichtigen Umkleiden und Duschanlagen sowie eine Platzwartwohnung untergebracht sind. Die Umkleidebereiche sind wesentlicher Teil der Sportanlage „Fort Deckstein“, die unmittelbar 3 vor der Fortanlage in Richtung Militärringstr. liegt. Dieser Aufbau unterliegt ausdrücklich nicht dem Denkmalschutz. In dem reinen Fortbereich befinden sich verschiedene Probenräume, die durch den Verein Popkultur Köln e. V. an verschiedene Nutzer vermietet werden, das Vereinsheim des SC Blau-Weiß Köln, Technikräume sowie Lagerräume für das Sportamt und kleinere Nebenräume. Aufgrund aufgetretener Wasserschäden und dadurch entstandenen Schimmelbefall sind mittlerweile Teilbereiche des Obergeschosses nicht mehr nutzbar. Derzeit können nur noch die Räumlichkeiten im rechten Teil des Aufbaus genutzt werden. In diesem Bereich sind mittlerweile diverse Schäden aufgetreten, die eine sofortige Sanierung erforderlich machen. So wurde in dem Bereich durch einen eingeschalteten Gutachter starker Schimmelbefall festgestellt, der unmittelbare Maßnahmen erfor- dert. Außerdem wurden im Dämmmaterial anorganische Faserstäube festgestellt. Durch die Decken- öffnungen belasten diese Stäube auch die Raumluft in den genutzten Räumen. Um die Nutzung der Umkleiden aufrechterhalten zu können, sind zwingend kurzfristige Sanierungs- maßnahmen erforderlich. Dazu ist eine umfangreiche Schimmelsanierung erforderlich, wozu Rigips- wände und –decken ausgetauscht, der Bodenbelag sowie die Fußleisten erneuert werden müssen. Darüber hinaus sind umfangreiche Reinigungsarbeiten an Fliesen und Armaturen zur Beseitigung des Schimmel- und Bakterienbefalls erforderlich. Nach der aktuellen Kostenermittlung durch die städtische Gebäudewirtschaft belaufen sich die vo- raussichtliche Gesamtkosten der Maßnahme auf rd. 170.000,00 € (brutto). Neben den reinen Baukos- ten in Höhe von 128.000,- (brutto) sind auch Kosten der Vergaben sowie Planungs- und Bauleitkos- ten der Gebäudewirtschaft berücksichtigt. Entsprechende Aufwandsermächtigungen sind im Teilergebnisplan 0801, Sportförderung, Unterhal- tung von Sportstätten Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj. 2020, ver- anschlagt. Mittelfristig ist jedoch grundsätzlich die Sanierung der gesamten Fortanlage notwendig. Neben den ausgeführten Problemen im Umkleidebereich sind in allen Fortbereichen weitergehende Schadstoff- untersuchungen erforderlich. So ist absehbar, dass das gesamte Dach erneuert werden muss, da in allen Bereichen Wasser eindringt. Die Heizungs- und Trinkwasseranlage, die Sanitäranlagen, die Elektrounterverteilung sowie die Beleuchtung müssen erneuert werden. Die Fenster sowohl im denk- malgeschützten Bereich sowie im Aufbau sind zu erneuern und die Durchfeuchtung der Außenwände bis zum Innenraum, die durch die anstehenden Bodenmassen verursacht wird, ist zu beseitigen. Die Fugen in der Außenfassade sind wieder herzustellen. Dazu sind jedoch auch im Hinblick auf den be- stehenden Denkmalschutz umfangreiche Planungsarbeiten erforderlich. Diesbezüglich wird die Ver- waltung einen entsprechenden Planungsbeschluss in die politischen Beratungen einbringen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0868/2020
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 04.05.2020
- Erstellt
- 13.03.2020 11:39