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1014/2024

Beantwortung einer mündlichen/schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion/von Herr Dr. Krupp aus der Sitzung des „Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergabe/ Internationales“ vom 11.03.2024 betreffend Vorlagennummer: 0262/2024

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 15.03.2024

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 18.03.2024, TOP 2.8

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2549 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/11 
 
Vorlagen-Nummer 15.03.2024 
 1014/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 18.03.2024 
 
Beantwortung einer mündlichen/schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion/von Herr Dr. 
Krupp aus der Sitzung des „Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ 
Vergabe/ Internationales„ vom „11.03.2024“ („0262/2024„) betreffend „16. Satzung zur 
Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln (AVwGebS) “ 
In der Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales am 11.03.2024 hat RM Dr. Krupp zum TOP 10.3, 16. Satzung zur Änderung der 
Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln (AVwGebS) 0262/2024 folgende 
Rückfrage gestellt: 
 
Frage 1: 
Für den neuen Gebührentarif 64.1 (Erteilung einer schriftlichen Genehmigung von Ladesäu-
leninfrastruktur im öffentlichen Straßenraum in Köln entsprechend der städtischen Richtlinie 
für die Gestattung von Ladesäuleninfrastruktur im öffentlichen Straßenraum in Köln) geht die 
Verwaltung für die Kalkulation der zu erwartenden jährlichen Minder-/ Mehrerträge von einer 
Fallzahl pro Jahr von 200 aus. 
Warum geht die Verwaltung hier von 200 Fällen pro Jahr aus? Ist das nicht zu wenig? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Das Dezernat für Mobilität teilt dazu mit: 
 
Beim Gebührentarif Nr. 64.1 handelt es sich um eine neue Verwaltungsgebühr, zu der es bis-
lang keine Erfahrungswerte gibt. Insofern handelt es sich bei der Prognose in Höhe von 200 
um eine Schätzung. Die Stadt Köln als Auftraggeberin hat lediglich Kenntnis davon, wie viele 
Ladesäulen von der Stadtwerke Köln GmbH im Jahr 2024 beantragt und gebaut werden. Es 
war zum Zeitpunkt der Gebührenermittlung völlig unklar, wie viele Anträge privater Ladesäu-
lenbetreiber gestellt werden. Hinzu kommt, dass ein Durchschnittswert benannt werden 
musste, mit dem man eine verlässliche mittelfristige Finanzplanung durchführen kann. Inso-
fern muss davon ausgegangen werden, dass das anfänglich hohe Interesse der privaten La-
desäulenbetreiber über die Jahre nachlässt, im öffentlichen Raum aktiv zu werden. Vielmehr 
ist im Markthochlauf absehbar, dass sich der Markt zunehmend auf private Flächen (Parkhäu-
ser, Arbeitsstellen, Supermarktparkplätze, Gewerbeflächen etc.) verlagert. Eine gesichertere 
Prognose kann erst nach erfolgter Marktöffnung in den kommenden Haushaltsplänen erfol-
gen, wenn erste Erfahrungswerte aus der Marktöffnung vorliegen. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

18.03.2024 Finanzausschuss
TOP 2.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1014/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
15.03.2024
Erstellt
14.03.2024 12:17