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1906/2023

Bürgereingabe nach § 24 GO – Ergänzung Mobilitätskonzept Parkstadt Süd durch eine Brücke für den Rad- und Fußverkehr über die Vorgebirgsstraße, Aktenzeichen 48/23 B

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 06.06.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 21.08.2023, TOP 2.2

Anlage 1- Bürgereingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1- Bürgereingabe

1807 Zeichen

Bürgereingabe gem. §24 GO NRW Köln, 06.04.2023 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Giesen, 
sehr geehrte Damen und Herren in der Bezirksvertretung, 
 
ich bitte die Bezirksvertretung Rodenkirchen folgenden Beschluss zu fassen: 
 
1. Ergänzung des Mobilitätskonzepts der Parkstadt Süd durch eine Brücke für den Rad- und 
Fußverkehr über die Vorgebirgsstraße. Nutzung der ehemaligen Bahnbrücke zwischen der 
Bahnstrecke und der Adresse Bischofsweg 54 oder Neubau an gleicher Stelle. 
 
Begründung: 
 
Als Teil des Mobilitätskonzepts der Parkstadt Süd sollen die verschiedenen Abschnitte des 
Grüngürtels und die umliegenden Wohngebiete besser miteinander verbunden werden.  
Unter anderem soll durch zwei neue Durchlässe unter der Bahnstrecke (am Bonner Wall 19 
und zwischen Volksgarten und Südstadion) die Barrierewirkung der Bahnstrecke verringert 
werden. 
 
Doch auch die Vorgebirgsstraße ist eine Barriere: Sie trennt zwei größere Abschnitte des 
Grüngürtels in zwei Hälften. 
Damit der Grüngürtel als ein zusammenhängender Grünzug genutzt werden kann, sind neue 
Verbindungen notwendig. 
 
Direkt südlich der Bahnstrecke zur Südbrücke existiert bereits eine ehemalige Bahnbrücke 
über die Vorgebirgsstraße, die nicht mehr genutzt wird. Sie könnte für einen neuen Rad- und 
Fußweg genutzt werden, wodurch die beiden Seiten des Grüngürtels zusammenwachsen 
würden. Alternativ könnte an dieser Stelle eine neue, breitere Brücke gebaut werden. 
 
Zur Anbindung an das restliche geplante Wegenetz des Grüngürtels ist nur auf der Westseite 
eine Rampe nötig. Auf der Ostseite ist keine Rampe nötig, da das Gelände dort bereits auf 
dem höheren Niveau der Bahnstrecke liegt. 
 
Mit überschaubarem Aufwand ließe sich so ein wichtiger Lückenschluss im Grüngürtel 
realisieren.  
 
Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4228 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61 
 
Vorlagen-Nummer 
 1906/2023 
Freigabedatum 05.06.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO – Ergänzung Mobilitätskonzept Parkstadt Süd durch eine 
Brücke für den Rad- und Fußverkehr über die Vorgebirgsstraße, Aktenzeichen 48/23 B
  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bedankt sich bei dem Petenten für die Eingabe. 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt der Eingabe des Petenten nicht zu folgen. 
Das angefragte Brückenbauwerk befindet sich im Besitz der Deutschen Bahn AG. Ebenso 
sind die Grundstücke an den beiden Brückenköpfen östlich und westlich des Bauwerks in 
Bahnbesitz. Die Stadt Köln hat somit keinen Zugriff auf die Flächen und das Bauwerk und 
kann die vorgeschlagenen Wegeverbindung nicht umsetzen.  
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.08.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zusammenfassung der Bürgereingabe: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen wurde aufgefordert als Ergänzung des Mobilitätskonzepts 
der Parkstadt Süd die Nutzung einer bestehenden Bahnbrücke zwischen der Bahnstrecke und 
der Adresse Bischofsweg 54 für den öffentlichen Fuß- und Radverkehr zu ermöglichen oder 
an gleicher Stelle den Neubau einer solchen Brücke vorzunehmen. 
Es wird auf die Barriere- und Trennwirkung der Vorgebirgsstraße auf die geplante Verlänge-
rung des Inneren Grüngürtels hingewiesen.  
Es wird aufgeführt, dass an der Westseite der bestehenden Bahnbrücke eine Rampenanlage 
notwendig sei, um an das geplante Wegenetz des Inneren Grüngürtels anzuschließen. An der 
Ostseite sei keine Rampe nötig, da das Gelände dort bereits auf dem höheren Niveau der 
Bahnstrecke liegt. 
 
Stellungnahme des Stadtplanungsamtes: 
Wir bedanken uns für die Eingabe und das damit verbundene Interesse an der Planung der 
Parkstadt Süd und des Inneren Grüngürtels. 
Im beschriebenen Bereich wird die Vorgebirgsstraße von drei benachbarten Brückenbauwer-
ken überspannt. Die beiden nördlichen Brücken sind mit Gleisanlagen belegt und werden für 
den Bahnverkehr genutzt. Die im Rahmen der Eingabe beschriebene südlichste Brücke diente 
in der Vergangenheit ebenfalls dem Bahnverkehr. Auf Ihr wurden die Gleisanlagen zurückge-
baut, so dass aktuell kein Schienenverkehr stattfindet.  
Das angefragte Brückenbauwerk befindet sich im Besitz der Deutschen Bahn AG. Ebenso 
sind die Grundstücke an den beiden Brückenköpfen östlich und westlich des Bauwerks in 
Bahnbesitz. Die Stadt Köln hat somit keinen Zugriff auf die Flächen und das Bauwerk und 
kann die vorgeschlagenen Wegeverbindung nicht umsetzen.  
Wir weisen darauf hin, dass der Innere Grüngürtel, der linksrheinisch auf einer Länge von ca. 
sechs Kilometer die Kölner Innenstadt umgibt im Bestand an mehreren Stellen von Radialstra-
ßen geschnitten wird (so. z.B. Niehler Straße, Merheimer Straße, Subbelrather Straße, Ven-
loer Straße, Vogelsanger Straße, Aachener Straße, Bachemer Straße, Luxemburger Straße). 
Überwiegend sind diese Bereiche so gestaltet, das dem Rad- und Fußverkehr sichere und 
großzügige Querungsmöglichkeiten ermöglicht werden. Der motorisierte Individualverkehr 
wird durch Hinweise, Geschwindigkeitseinschränkungen und die Gestaltung des Straßen-
raums auf die stattfindende Querung eines übergeordneten Grünraums hingewiesen und 
durch Ampelanlagen und Fußgängerüberwege entsprechend reguliert.  
Im direkt an die beschriebene Bahnbrücke angrenzenden Kreuzungsbereich Vorgebirgs-
straße-Bischofsweg ist eine Umgestaltung des Straßenverlaufs zugunsten der Verlängerung 
des Inneren Grüngürtels geplant. Die Einmündung des Bischofswegs auf die Vorgebirgs-
straße soll durch ein Abknicken des Bischofswegs weiter südlich erfolgen, wodurch die Breite 
des Inneren Grüngürtels deutlich vergrößert werden kann. Somit wird auch in diesem Bereich 
eine Gestaltung im Sinne einer sicheren Querungsmöglichkeit der Vorgebirgsstraße für den 
Rad- und Fußverkehr erfolgen können.  
 
Anlagen 
Bürgereingabe

3

Beratungsverlauf (1)

21.08.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 2.2 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (10)

  • Niehler Straße
  • Merheimer Straße
  • Subbelrather Straße
  • Vogelsanger Straße
  • Aachener Straße
  • Bachemer Straße
  • Luxemburger Straße
  • Bischofsweg 54f
  • Bonner Wall 19
  • Südbrücke

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Details

Aktenzeichen
1906/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
06.06.2023
Erstellt
06.06.2023 11:07