2525/2023
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Taktung der KVB Linie 5“, Aktenzeichen: 60/23
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Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 60/23 12.07.2023 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Taktung der KVB Linie 5“, Aktenzeichen: 60/23 S Sehr geehrte Frau, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09.03.2023 in dem Sie die Angebotsreduzierungen der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) seit dem 01. März 2023 - vornehmlich die An- passung der Linie 5 - bemängeln und Bedenken über das daraus resultierende Signal auf die Verkehrswende in Köln äußern. Sie fragen daher nach den Eingriffsmöglich- keiten auf die KVB durch Politik und Verwaltung. Das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung teilt in einer Stellungnahme Folgendes mit: „Wie viele andere Branchen war auch der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) und damit die Nahverkehrsunternehmen wie die KVB von hohen Krankenquo- ten im Jahr 2022 und ist weiterhin vom zunehmenden Fachkräftemangel im Allgemei- nen betroffen. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen berichtete am 07. März 2023 per Pressemitteilung, dass bundesweit jedes zweite Verkehrsunternehmen den eigenen Fahrplan einschränken musste. Bis 2030 werden zudem altersbedingt auch noch etliche Beschäftigte im Fahrdienst in den Ruhestand gehen. Im Fahrdienst der KVB und bei ihren Nachunternehmen ist die Personalsituation auch weiterhin sehr an- gespannt. Im Laufe des 2. Halbjahres 2022 kam es zu einer steigenden Anzahl an Ausfällen im Stadtbahnangebot. Das unregelmäßige Angebot sorgte bei den Fahrgästen in Köln zunehmend für Unmut. Um der Kölner Bevölkerung ein stadtweites und stabileres Fahrplanangebot anbieten zu können, war daher eine temporäre Anpassung des Stadtbahnfahrplans unumgänglich, wie es zuvor bereits im Busfahrplan durchgeführt werden musste (vgl. die als Anlage beiliegenden Verwaltungsmitteilungen 1098/2023 (Bus) und 0081/2023 (Stadtbahn)). - 2 - / 3 Da die winterlichen Krankheitswellen in Köln erfahrungsgemäß durch zwei Höhe- punkte (einer liegt im Bereich des Jahreswechsels, ein zweiter nach Karneval) ge- kennzeichnet sind, erfolgten die Anpassungen in zwei Phasen. Seit dem 06. Februar (Phase 1) entfallen Verstärkerfahrten auf den Linien 1 und 15. Seit dem 01. März (Phase 2) fahren beispielsweise die Linien 5 und 12 nach 9 Uhr auf dem gesamten Li- nienweg im 20-Minuten-Takt. Die Maßnahmen wurden dabei so gewählt, dass sich die Auswirkungen primär auf die Zeit nach der morgendlichen Verkehrsspitze und auf einzelne Linien beschränken. Dabei wurde auch auf die Erhaltung von Anschlüssen zu anderen Verkehrsangeboten geachtet. Dennoch führt die Umsetzung zu Qualitätseinbußen und teilweise auch zu Überlastungen auf den betroffenen Linien. Um dieser Situation entgegen zu wirken, hat die KVB bereits ihre Fahrschulkapazitä- ten aufgestockt und verstärkt das Recruiting für den Fahrdienst. Daneben erfolgten auch eine Ansprache der kürzlich in den Ruhestand gegangenen Fahrpersonale so- wie die temporäre Implementierung von Anreizsystemen, um das vorhandene Perso- nal für eine zeitweise Mehrarbeit zu gewinnen. Da alle Verkehrsunternehmen ähnliche Strategien verfolgen, führt dies unweigerlich zu einem sehr angespannten Arbeits- markt. Nichtsdestotrotz ist auch der Verwaltung bewusst, dass die aktuell notwendigen Ein- schränkungen im Kontext der gewünschten und angestrebten Verkehrswende kontra- produktiv sind. Mit dem reduzierten Angebot wird allerdings die Fahrplanverlässlich- keit wieder gestärkt, was zu einer wieder größeren Zufriedenheit der Fahrgäste insge- samt beitragen soll. Zudem hat die KVB, wie zuvor beschrieben, bereits begonnen, die eigene Personalsituation mit ihren Möglichkeiten zu verbessern. Weiterhin ist es das Ziel von Verwaltung und KVB, möglichst schnell wieder das ge- mäß 3. Nahverkehrsplan definierte Fahrplanangebot in hoher Qualität bereitzustellen. Daher ist auch vorgesehen, die Maßnahmen schnellstmöglich und ggf. schrittweise zurückzuführen, sobald sich die Personalsituation entspannt. Alle Maßnahmen wer- den seitens der KVB durch umfangreiche Kundenkommunikationsmaßnahmen beglei- tet, damit die Fahrgäste sich besser auf die gegenwärtige Situation einstellen können. Grundsätzlich entscheidet der Rat der Stadt Köln über das Verkehrsangebot und be- auftragt dabei die Verwaltung als ÖPNV-Aufgabenträger, das Verkehrsunternehmen KVB mit der Bereitstellung des entsprechenden Angebotes zu beauftragen. Dieses Angebot ist daher grundsätzlicher Maßstab für die von der KVB zu erbringende Ver- kehrsleistung. Wenn seitens des ÖPNV-Aufgabenträgers die Erkenntnis besteht, dass eine tempo- räre Einschränkung des Fahrplanangebots notwendig sein sollte, bedarf es keines zu- sätzlichen Ratsbeschlusses. Die Verwaltung erwartet, dass nach einer temporären Einschränkung schnellstmöglich wieder das Fahrplanangebot gefahren wird, welches über den Öffentlichen Dienstleistungsauftrag bei der KVB bestellt ist. Verwaltung und KVB befinden sich dazu in fortlaufenden Abstimmungen und informieren die politi- schen Gremien kontinuierlich. Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteili- gung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis gegeben. Falls Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne an das Amt für nach- haltige Mobilitätsentwicklung, oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwick- lung@stadt-koeln.de wenden. - 3 - Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, An- regungen und Beschwerden wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anre- gungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Brohl
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 08.08.2023 2525/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 04.09.2023 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Taktung der KVB Linie 5, Aktenzeichen 60/23 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2525/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 08.08.2023
- Erstellt
- 07.08.2023 14:13