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2525/2023

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Taktung der KVB Linie 5“, Aktenzeichen: 60/23

Mitteilung Ausschuss 08.08.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 04.09.2023, TOP 7.2.8

Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

6304 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 60/23 12.07.2023 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Taktung der KVB Linie 5“, Aktenzeichen: 60/23 S 
Sehr geehrte Frau, 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09.03.2023 in dem Sie die Angebotsreduzierungen 
der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) seit dem 01. März 2023 - vornehmlich die An-
passung der Linie 5 - bemängeln und Bedenken über das daraus resultierende Signal 
auf die Verkehrswende in Köln äußern. Sie fragen daher nach den Eingriffsmöglich-
keiten auf die KVB durch Politik und Verwaltung.  
Das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung teilt in einer Stellungnahme Folgendes 
mit: „Wie viele andere Branchen war auch der öffentliche Personennahverkehr 
(ÖPNV) und damit die Nahverkehrsunternehmen wie die KVB von hohen Krankenquo-
ten im Jahr 2022 und ist weiterhin vom zunehmenden Fachkräftemangel im Allgemei-
nen betroffen. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen berichtete am 07. März 
2023 per Pressemitteilung, dass bundesweit jedes zweite Verkehrsunternehmen den 
eigenen Fahrplan einschränken musste. Bis 2030 werden zudem altersbedingt auch 
noch etliche Beschäftigte im Fahrdienst in den Ruhestand gehen. Im Fahrdienst der 
KVB und bei ihren Nachunternehmen ist die Personalsituation auch weiterhin sehr an-
gespannt. 
Im Laufe des 2. Halbjahres 2022 kam es zu einer steigenden Anzahl an Ausfällen im 
Stadtbahnangebot. Das unregelmäßige Angebot sorgte bei den Fahrgästen in Köln 
zunehmend für Unmut. Um der Kölner Bevölkerung ein stadtweites und stabileres 
Fahrplanangebot anbieten zu können, war daher eine temporäre Anpassung des 
Stadtbahnfahrplans unumgänglich, wie es zuvor bereits im Busfahrplan durchgeführt 
werden musste (vgl. die als Anlage beiliegenden Verwaltungsmitteilungen 1098/2023 
(Bus) und 0081/2023 (Stadtbahn)).

- 2 - 
/ 3 
Da die winterlichen Krankheitswellen in Köln erfahrungsgemäß durch zwei Höhe-
punkte (einer liegt im Bereich des Jahreswechsels, ein zweiter nach Karneval) ge-
kennzeichnet sind, erfolgten die Anpassungen in zwei Phasen. Seit dem 06. Februar 
(Phase 1) entfallen Verstärkerfahrten auf den Linien 1 und 15. Seit dem 01. März 
(Phase 2) fahren beispielsweise die Linien 5 und 12 nach 9 Uhr auf dem gesamten Li-
nienweg im 20-Minuten-Takt. 
Die Maßnahmen wurden dabei so gewählt, dass sich die Auswirkungen primär auf die 
Zeit nach der morgendlichen Verkehrsspitze und auf einzelne Linien beschränken. 
Dabei wurde auch auf die Erhaltung von Anschlüssen zu anderen Verkehrsangeboten 
geachtet. Dennoch führt die Umsetzung zu Qualitätseinbußen und teilweise auch zu 
Überlastungen auf den betroffenen Linien.  
Um dieser Situation entgegen zu wirken, hat die KVB bereits ihre Fahrschulkapazitä-
ten aufgestockt und verstärkt das Recruiting für den Fahrdienst. Daneben erfolgten 
auch eine Ansprache der kürzlich in den Ruhestand gegangenen Fahrpersonale so-
wie die temporäre Implementierung von Anreizsystemen, um das vorhandene Perso-
nal für eine zeitweise Mehrarbeit zu gewinnen. Da alle Verkehrsunternehmen ähnliche 
Strategien verfolgen, führt dies unweigerlich zu einem sehr angespannten Arbeits-
markt. 
Nichtsdestotrotz ist auch der Verwaltung bewusst, dass die aktuell notwendigen Ein-
schränkungen im Kontext der gewünschten und angestrebten Verkehrswende kontra-
produktiv sind. Mit dem reduzierten Angebot wird allerdings die Fahrplanverlässlich-
keit wieder gestärkt, was zu einer wieder größeren Zufriedenheit der Fahrgäste insge-
samt beitragen soll. Zudem hat die KVB, wie zuvor beschrieben, bereits begonnen, 
die eigene Personalsituation mit ihren Möglichkeiten zu verbessern. 
Weiterhin ist es das Ziel von Verwaltung und KVB, möglichst schnell wieder das ge-
mäß 3. Nahverkehrsplan definierte Fahrplanangebot in hoher Qualität bereitzustellen. 
Daher ist auch vorgesehen, die Maßnahmen schnellstmöglich und ggf. schrittweise 
zurückzuführen, sobald sich die Personalsituation entspannt. Alle Maßnahmen wer-
den seitens der KVB durch umfangreiche Kundenkommunikationsmaßnahmen beglei-
tet, damit die Fahrgäste sich besser auf die gegenwärtige Situation einstellen können.  
Grundsätzlich entscheidet der Rat der Stadt Köln über das Verkehrsangebot und be-
auftragt dabei die Verwaltung als ÖPNV-Aufgabenträger, das Verkehrsunternehmen 
KVB mit der Bereitstellung des entsprechenden Angebotes zu beauftragen. Dieses 
Angebot ist daher grundsätzlicher Maßstab für die von der KVB zu erbringende Ver-
kehrsleistung. 
Wenn seitens des ÖPNV-Aufgabenträgers die Erkenntnis besteht, dass eine tempo-
räre Einschränkung des Fahrplanangebots notwendig sein sollte, bedarf es keines zu-
sätzlichen Ratsbeschlusses. Die Verwaltung erwartet, dass nach einer temporären 
Einschränkung schnellstmöglich wieder das Fahrplanangebot gefahren wird, welches 
über den Öffentlichen Dienstleistungsauftrag bei der KVB bestellt ist. Verwaltung und 
KVB befinden sich dazu in fortlaufenden Abstimmungen und informieren die politi-
schen Gremien kontinuierlich. 
Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteili-
gung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis gegeben. 
Falls Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne an das Amt für nach-
haltige Mobilitätsentwicklung, oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwick-
lung@stadt-koeln.de wenden.

- 3 - 
 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, An-
regungen und Beschwerden wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für 
Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anre-
gungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
gez. Brohl

Mitteilung Ausschuss

461 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 08.08.2023 
 2525/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 04.09.2023 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Taktung der KVB Linie 5, 
Aktenzeichen 60/23 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

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Beratungsverlauf (1)

04.09.2023 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung)
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Details

Aktenzeichen
2525/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
08.08.2023
Erstellt
07.08.2023 14:13