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4058/2019

229. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 9, Köln-Mülheim Arbeitstitel: Im Rodfeld/Sigwinstraße in Köln-Höhenhaus

Beschlussvorlage Ausschuss 11.12.2019

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 30.01.2020, TOP 7.2

Anlage 3

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Anlage 2

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1

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Anlage 3

477 Zeichen

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225. Änder. Sigwinstraße
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Anlage 3
- beabsichtigte Darstellung -
229. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Im Rodfeld/Sigwinstraßein Köln-Höhenhaus
Legende
Änderungsbereich
Wohnbaufläche
Gemeinbedarfsfläche
Grünfläche
Fläche für Bahnanlagen
Gasversorgung
Grünfläche
Jugendeinrichtung
Kindereinrichtung, Standort unbestimmt
Kindereinrichtung
Kirche
Schule
Spielplatz
Umspannwerk
0 50 10025
Meter
1:5.000M.:

Anlage 2

443 Zeichen

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Anlage 2
- bisherige Darstellung -
229. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Im Rodfeld/Sigwinstraße in Köln-Höhenhaus
Legende
Änderungsbereich
Wohnbaufläche
Gemeinbedarfsfläche
Grünfläche
Fläche für Bahnanlagen
Bad
Dauerkleingärten
Gasversorgung
Grünfläche
Kindereinrichtung, Standort unbestimmt
Kindereinrichtung
Kirche
Spielplatz
Umspannwerk0 100 20050
Meter
1:5.000M.:

Anlage 4

9041 Zeichen

A N L A G E  4  
229. Änderung FNP Sa 
 
 
Begründung nach § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB) und § 2a 
BauGB  
zur 229. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtb e-
zirk 9, Köln-Mülheim 
Arbeitstitel: Im Rodfeld/Sigwinstraße in Köln-Höhenhaus 
hier: Herausnahme des Signets „Dauerkleingärten 
  
1. Gebietsbeschreibung 
Der Änderungsbereich liegt im südlichen Teil des Stadtteils Höhenhaus und umfasst eine Flächen-
größe von 9,3 ha. Der Geltungsbereich der FNP-Änderung wird im Norden durch die bestehende 
Wohnbebauung mit unterschiedlichen Gewerbenutzungen, nordöstlich und südlich durch eine ein- 
bis zweigeschossige Wohnbebauung und im Westen durch Doppel- und Reihenhäuser und drei-
geschossigen Geschosswohnungsbau begrenzt.  
Unmittelbar südlich des Plangebietes liegt die Sigwinstraße an der auch das Plangebiet des Be-
bauungsplanverfahrens Nr. 72499/05 „Sigwinstraße in Köln-Mülheim“ liegt. Südöstlich der Sigwin-
straße schließt ein Grünzug an, der mit Baumbestand und Scherrasenflächen gestaltet ist.  
 
Der Änderungsbereich stellt sich teilweise aktuell als eine Sukzessionsfläche dar. Das Gelände 
wurde zuvor ausgekiest und mit Hausmüll, Bauschutt und anderen Stoffen verfüllt. Außerdem wer-
den Flächen des Änderungsbereichs wird für freiraumorientierte Nutzungen, wie Pensionstierhal-
tung, Wochenendplätze oder Pferdehaltung, genutzt. 
 
2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung 
Die Stadt Köln gehört zu den Wachstumsregionen in Nordrhein-Westfalen. Um der ansässigen und 
der neu hinzukommenden Bevölkerung attraktive Wohnangebote zu unterbreiten, ist die Schaffung 
von Wohnraum ein wesentliches Ziel der Stadtentwicklung. 
 
Aufgrund des erheblichen Wohnraumbedarfs im Kölner Stadtgebiet ist es städtebaulich erforder-
lich, bereits erschlossene, jedoch bisher unbebaute Flächen innerhalb bebauter Gebiete auf ihre 
Nutzbarkeit für den Wohnungsbau zu prüfen und wenn möglich zu bebauen. 
 
Das Plangebiet an der Sigwinstraße ist eine solche Fläche. Der Standort ist städtebaulich inte-
griert, verfügt über eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV (S-Bahn, Bus) und eignet sich damit 
für die Entwicklung einer maßvoll verdichteten Wohnbebauung. Aufgrund der Nutzungsgeschichte 
als Deponiestandort wurde die Fläche bisher nicht als Bauland ausgewiesen, sondern nach 
Schließung der Deponie der natürlichen Sukzession überlassen. Im Flächennutzungsplan (FNP) 
ist das Plangebiet daher als Grünfläche dargestellt. 
 
Mit der 225. Änderung der FNP-Darstellung in eine Wohnbaufläche werden die planungsrechtli-
chen Voraussetzungen zur Realisierung einer Wohnbebauung geschaffen. 
 
Das dem im Parallelverfahren befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 72498/02 zu-
grundeliegende städtebauliche Konzept sieht im Änderungsbereich des FNP drei Häuserzeilen mit 
insgesamt 16 Wohneinheiten und einer Gemeinschaftsstellplatzanlage unmittelbar an der Zufahrt

- 2 - 
 
 
zur Sigwinstraße vor. Die Planung erfüllt damit die Ziele und Leitlinien der Kölner Wohnungsbau-
politik, indem sie eine innerstädtische Fläche für die Schaffung von Wohnraum nutzt. Dabei soll 
familiengerechter Wohnraum zur Miete entstehen. 
 
Im Rahmen dieses Verfahrens hat der Träger der Landschaftsplanung der Darstellung „Wohnbau-
fläche“ im Flächennutzungsplan widersprochen. Gemäß § 20 Absatz 4 Landesnaturschutzgesetz 
(LNatSchG) treten die widersprechenden Festsetzungen des Landschaftsplanes somit nicht mit 
Inkrafttreten des Bebauungsplanes außer Kraft.  
Um diesem Widerspruch entgegenzuwirken, konnte in Abstimmung mit dem Träger der Land-
schaftsplanung ein Kompromiss ausgehandelt werden, dessen Inhalt diese vorliegende 229. Än-
derungen des Flächennutzungsplanes zu Grunde liegt.  
Inhalt der 229. Änderung des Flächennutzungsplanes ist demnach die Herausnahme des Signets 
„Dauerkleingärten“ aus dem Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung. Die 225. und 
die vorliegende 229. Änderung des Flächennutzungsplanes grenzen aneinander an, überlagern 
sich jedoch nicht. 
 
3. Darstellungen im Flächennutzungsplan (FNP) 
Der Flächennutzungsplan stellt in seiner Rechtsgültigkeit seit 1987 die Fläche im Geltungsbereich 
als Grünfläche dar mit zwei Signets „Dauerkleingärten“.  
 
4. Berücksichtigung anderer Planungen 
4.1 Regionalplan 
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln stellt für den Ände-
rungsbereich Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Die Änderung des FNP entspricht damit 
den Zielen der Regionalplanung. 
 
4.2 Landschaftsplan 
Das gesamte Plangebiet ist im Landschaftsplan der Stadt Köln als Landschaftsschutzgebiet 27 
„Dellbrücker Wald, vorgelagerte Freiräume und verbindende Grünbereiche“ mit dem Entwicklungs-
ziel 1 – Erhaltung und Weiterentwicklung einer weitgehend naturnahen Landschaft – festgesetzt. 
 
Gemäß § 20 Absatz 4 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) treten bei der Aufstellung, Änderung 
und Ergänzung eines Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich eines Landschaftsplanes wie-
dersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes außer Kraft, soweit der 
Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren dem entsprechenden FNP-
Änderungsverfahren nicht widersprochen hat. Der Träger der Landschaftsplanung hat im 225. Än-
derungsverfahren des FNP Widerspruch eingelegt. Die geplante Ausweisung von Wohnbaufläche 
widerspricht den Vorgaben des Landschaftsplanes und ist mit seinen Festsetzungen nicht verein-
bar. Es wird daraufhin ein Kompromiss mit dem Träger der Landschaftsplanung ausgehandelt, der 
die Herausnahme des Signets „Dauerkleingärten“ im vorliegenden FNP-Änderungsverfahren vor-
sieht. Unter dieser Voraussetzung zieht der Träger der Landschaftsplanung seinen Widerspruch 
gegen die 225. Änderung des Flächennutzungsplanes zurück.  
 
4.3 Bebauungsplan 
Der derzeit für das Plangebiet geltende Bebauungsplan Nr. 72499/05, der im Jahr 1999 rechtskräf-

- 3 - 
 
 
tig wurde, setzt für den Geltungsbereich der FNP-Änderung eine öffentliche Grünfläche mit der 
Zweckbestimmung „Parkanlage“ fest. Der Großteil dieses Bereichs ist zudem als Fläche für Maß-
nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. Ent-
sprechend der Maßnahme M 2 der textlichen Festsetzungen soll diese Fläche der freien Sukzessi-
on überlassen werden. 
 
5. Änderungsgebiet im Flächennutzungsplan (FNP) 
5.1 Bestehende Nutzungen 
Das Änderungsgebiet stellt sich als eine Sukzessionsfläche dar. Das Gelände wurde zuvor ausge-
kiest und mit Hausmüll, Bauschutt und anderen Stoffen verfüllt. Die Fläche weist Vegetationsbe-
stände unterschiedlicher Art und Qualität auf. Es sind Baum- und Strauchbestände mit bis zu mitt-
lerem Baumholz, dichte Brombeergebüsche sowie Gras- und Hochstaudenfluren vorhanden. Im 
FNP ist das Plangebiet entsprechend als Grünfläche dargestellt. 
 
Im Norden grenzt das Änderungsgebiet an bestehende Wohnbebauung mit Gewerbehallen im 
Hinterhof, an einen Nahversorger sowie eine aufgegebene Gärtnerei.  
 
Nordöstlich und südlich befindet sich eine Wohnbebauung aus ein- bis zweigeschossigen Einzel- 
und Doppelhäusern. 
 
Westlich grenzt eine Wohnbebauung aus zweigeschossigen Doppel- und Reihenhäusern mit Sat-
teldächern und ausgebauten Dachgeschossen an sowie dreigeschossiger Geschosswohnungs-
bau.  
 
Unmittelbar südlich des Änderungsgebietes liegt die Sigwinstraße an der auch das Plangebiet des 
Bebauungsplanverfahrens Nr. 72499/05 „Sigwinstraße in Köln-Mülheim“ liegt. Südöstlich der Sig-
winstraße schließt ein Grünzug an, der mit Baumbestand und Scherrasenflächen gestaltet ist.  
 
Der Großteil der Flächen des Änderungsbereichs wird für freiraumorientierte Nutzungen, wie Pen-
sionstierhaltung, Wochenendplätze oder Pferdehaltung, genutzt. 
 
5.2 Beabsichtigte Darstellung 
Die im Geltungsbereich der FNP-Änderung dargestellten Signets „Dauerkleingärten“ werden mit 
vorliegender FNP-Änderung aus dem FNP herausgenommen. Dauerkleingärten sind im Plangebiet 
zukünftig nicht geplant.

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6. Auswirkungen der Planänderung 
6.1 Flächenbilanzen  
 
Es ergeben sich folgende flächenmäßige Veränderungen in der Darstellung des Flächennutzungs-
planes: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Durch die Änderung soll im Geltungsbereich zukünftig weiterhin eine Grünfläche im Flächennut-
zungsplan dargestellt werden. Die Signets „Dauerkleingärten“ werden zukünftig aus der Darstel-
lung des Flächennutzungsplanes herausgenommen. Dauerkleingärten sind im Plangebiet zukünf-
tig nicht geplant.  
7. Umweltbericht  
Für das Verfahren zur 229. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) wird eine Umweltprüfung 
gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 
1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a bzw. Anlage 
1 BauGB dargestellt. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung. 
Art der Darstellung bisherige FNP- 
Darstellung 
künftige FNP- 
Darstellung 
Änderung 
ha % ha % ha 
Grünfläche 9,3 100 9,3 100 +- 0 
Signet „Dauerkleingärten“ Ja (2) Keine - 2 
SUMME 9,3 100 9,3 100 -

Beschlussvorlage Ausschuss

3250 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/1 Grie Sa 
Vorlagen-Nummer 
 4058/2019 
Freigabedatum 
11.12.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
229. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 9, Köln-Mülheim  
Arbeitstitel: Im Rodfeld/Sigwinstraße in Köln-Höhenhaus  
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung 
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Be-
reich im Hinterland des Planverfahrens Sigwinstraße eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 1 
in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten; 
 
2. beschließt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch einen 
Aushang (Modell 1) durchzuführen; 
 
 
Alternative: 
Die aktuelle Darstellung des Flächennutzungsplanes wird beibehalten. 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.01.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 25.04.2013 wurde der Beschluss über die 
Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens Nummer 72498/02 Arbeitstitel: „Sigwinstraße in Köln-
Höhenhaus“ sowie der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach 
§ 3 Absatz 1 BauGB gefasst. Mit diesem Beschluss verbunden war die Einleitung der Änderung der 
Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB. 
 
Das im Geltungsbereich dieser 225. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sigwinstraße in Köln-
Höhenhaus“ liegende geplante Wohnbaugebiet ist nicht aus der Darstellung des FNP entwickelt. Es 
ist daher beabsichtigt, die bestehende Darstellung „Grünfläche“ in „Wohnbaufläche“ zu ändern.  
 
Im Rahmen dieses Verfahrens hat der Träger der Landschaftsplanung der Darstellung „Wohnbauflä-
che“ im Flächennutzungsplan widersprochen. Gemäß § 20 Absatz 4 Landesnaturschutzgesetz 
(LNatSchG) treten die widersprechenden Festsetzungen des Landschaftsplanes somit nicht mit In-
krafttreten des Bebauungsplanes außer Kraft.  
 
Um diesem Widerspruch entgegenzuwirken, konnte in Abstimmung mit dem Träger der Landschafts-
planung ein Kompromiss ausgehandelt werden, dessen Inhalt diese vorliegende 229. Änderung des 
Flächennutzungsplanes zum Gegenstand hat.  
 
Inhalt dieser 229. Änderung des Flächennutzungsplanes ist demnach die Herausnahme des Signets 
„Dauerkleingärten“ aus dem Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung. Die 225. und die 
vorliegende 229. Änderung des Flächennutzungsplanes grenzen aneinander an, überlagern sich je-
doch nicht. 
 
Die Einleitung der 229. Änderung des Flächennutzungsplanes wird zeitglich mit der Mitteilung der 
Offenlage der 225. Änderung des Flächennutzungsplanes im StEA vorgelegt. 
 
 
Anlagen 
1 Änderungsbereich (Plandarstellung) 
2 aktuelle Darstellung FNP (Plandarstellung) 
3 geplante Darstellung FNP (Plandarstellung) 
4 Begründung nach § 5 Absatz 5 BauGB zur 229. FNP-Änderung  
 Arbeitstitel: Im Rodfeld/Sigwinstraße in Köln-Höhenhaus (Text)

Anlage 1

368 Zeichen

Anlage 1
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung
 von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und
der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit
an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht teilnehmen dürfen.
229. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Im Rodfeld/Sigwinstraße in Köln-Höhenhaus
- Lage des Änderungsbereiches -
Änderungsbereich
1:15.000M.:

Beratungsverlauf (2)

27.01.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.01.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4058/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
11.12.2019
Erstellt
20.11.2019 09:20