4058/2019
229. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 9, Köln-Mülheim Arbeitstitel: Im Rodfeld/Sigwinstraße in Köln-Höhenhaus
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Anlage 3
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W 225. Änder. Sigwinstraße W W W Anlage 3 - beabsichtigte Darstellung - 229. Änderung des Flächennutzungsplanes: Im Rodfeld/Sigwinstraßein Köln-Höhenhaus Legende Änderungsbereich Wohnbaufläche Gemeinbedarfsfläche Grünfläche Fläche für Bahnanlagen Gasversorgung Grünfläche Jugendeinrichtung Kindereinrichtung, Standort unbestimmt Kindereinrichtung Kirche Schule Spielplatz Umspannwerk 0 50 10025 Meter 1:5.000M.:
Anlage 2
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W W W Anlage 2 - bisherige Darstellung - 229. Änderung des Flächennutzungsplanes: Im Rodfeld/Sigwinstraße in Köln-Höhenhaus Legende Änderungsbereich Wohnbaufläche Gemeinbedarfsfläche Grünfläche Fläche für Bahnanlagen Bad Dauerkleingärten Gasversorgung Grünfläche Kindereinrichtung, Standort unbestimmt Kindereinrichtung Kirche Spielplatz Umspannwerk0 100 20050 Meter 1:5.000M.:
Anlage 4
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A N L A G E 4 229. Änderung FNP Sa Begründung nach § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB) und § 2a BauGB zur 229. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtb e- zirk 9, Köln-Mülheim Arbeitstitel: Im Rodfeld/Sigwinstraße in Köln-Höhenhaus hier: Herausnahme des Signets „Dauerkleingärten 1. Gebietsbeschreibung Der Änderungsbereich liegt im südlichen Teil des Stadtteils Höhenhaus und umfasst eine Flächen- größe von 9,3 ha. Der Geltungsbereich der FNP-Änderung wird im Norden durch die bestehende Wohnbebauung mit unterschiedlichen Gewerbenutzungen, nordöstlich und südlich durch eine ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung und im Westen durch Doppel- und Reihenhäuser und drei- geschossigen Geschosswohnungsbau begrenzt. Unmittelbar südlich des Plangebietes liegt die Sigwinstraße an der auch das Plangebiet des Be- bauungsplanverfahrens Nr. 72499/05 „Sigwinstraße in Köln-Mülheim“ liegt. Südöstlich der Sigwin- straße schließt ein Grünzug an, der mit Baumbestand und Scherrasenflächen gestaltet ist. Der Änderungsbereich stellt sich teilweise aktuell als eine Sukzessionsfläche dar. Das Gelände wurde zuvor ausgekiest und mit Hausmüll, Bauschutt und anderen Stoffen verfüllt. Außerdem wer- den Flächen des Änderungsbereichs wird für freiraumorientierte Nutzungen, wie Pensionstierhal- tung, Wochenendplätze oder Pferdehaltung, genutzt. 2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung Die Stadt Köln gehört zu den Wachstumsregionen in Nordrhein-Westfalen. Um der ansässigen und der neu hinzukommenden Bevölkerung attraktive Wohnangebote zu unterbreiten, ist die Schaffung von Wohnraum ein wesentliches Ziel der Stadtentwicklung. Aufgrund des erheblichen Wohnraumbedarfs im Kölner Stadtgebiet ist es städtebaulich erforder- lich, bereits erschlossene, jedoch bisher unbebaute Flächen innerhalb bebauter Gebiete auf ihre Nutzbarkeit für den Wohnungsbau zu prüfen und wenn möglich zu bebauen. Das Plangebiet an der Sigwinstraße ist eine solche Fläche. Der Standort ist städtebaulich inte- griert, verfügt über eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV (S-Bahn, Bus) und eignet sich damit für die Entwicklung einer maßvoll verdichteten Wohnbebauung. Aufgrund der Nutzungsgeschichte als Deponiestandort wurde die Fläche bisher nicht als Bauland ausgewiesen, sondern nach Schließung der Deponie der natürlichen Sukzession überlassen. Im Flächennutzungsplan (FNP) ist das Plangebiet daher als Grünfläche dargestellt. Mit der 225. Änderung der FNP-Darstellung in eine Wohnbaufläche werden die planungsrechtli- chen Voraussetzungen zur Realisierung einer Wohnbebauung geschaffen. Das dem im Parallelverfahren befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 72498/02 zu- grundeliegende städtebauliche Konzept sieht im Änderungsbereich des FNP drei Häuserzeilen mit insgesamt 16 Wohneinheiten und einer Gemeinschaftsstellplatzanlage unmittelbar an der Zufahrt - 2 - zur Sigwinstraße vor. Die Planung erfüllt damit die Ziele und Leitlinien der Kölner Wohnungsbau- politik, indem sie eine innerstädtische Fläche für die Schaffung von Wohnraum nutzt. Dabei soll familiengerechter Wohnraum zur Miete entstehen. Im Rahmen dieses Verfahrens hat der Träger der Landschaftsplanung der Darstellung „Wohnbau- fläche“ im Flächennutzungsplan widersprochen. Gemäß § 20 Absatz 4 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) treten die widersprechenden Festsetzungen des Landschaftsplanes somit nicht mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes außer Kraft. Um diesem Widerspruch entgegenzuwirken, konnte in Abstimmung mit dem Träger der Land- schaftsplanung ein Kompromiss ausgehandelt werden, dessen Inhalt diese vorliegende 229. Än- derungen des Flächennutzungsplanes zu Grunde liegt. Inhalt der 229. Änderung des Flächennutzungsplanes ist demnach die Herausnahme des Signets „Dauerkleingärten“ aus dem Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung. Die 225. und die vorliegende 229. Änderung des Flächennutzungsplanes grenzen aneinander an, überlagern sich jedoch nicht. 3. Darstellungen im Flächennutzungsplan (FNP) Der Flächennutzungsplan stellt in seiner Rechtsgültigkeit seit 1987 die Fläche im Geltungsbereich als Grünfläche dar mit zwei Signets „Dauerkleingärten“. 4. Berücksichtigung anderer Planungen 4.1 Regionalplan Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln stellt für den Ände- rungsbereich Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Die Änderung des FNP entspricht damit den Zielen der Regionalplanung. 4.2 Landschaftsplan Das gesamte Plangebiet ist im Landschaftsplan der Stadt Köln als Landschaftsschutzgebiet 27 „Dellbrücker Wald, vorgelagerte Freiräume und verbindende Grünbereiche“ mit dem Entwicklungs- ziel 1 – Erhaltung und Weiterentwicklung einer weitgehend naturnahen Landschaft – festgesetzt. Gemäß § 20 Absatz 4 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) treten bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich eines Landschaftsplanes wie- dersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren dem entsprechenden FNP- Änderungsverfahren nicht widersprochen hat. Der Träger der Landschaftsplanung hat im 225. Än- derungsverfahren des FNP Widerspruch eingelegt. Die geplante Ausweisung von Wohnbaufläche widerspricht den Vorgaben des Landschaftsplanes und ist mit seinen Festsetzungen nicht verein- bar. Es wird daraufhin ein Kompromiss mit dem Träger der Landschaftsplanung ausgehandelt, der die Herausnahme des Signets „Dauerkleingärten“ im vorliegenden FNP-Änderungsverfahren vor- sieht. Unter dieser Voraussetzung zieht der Träger der Landschaftsplanung seinen Widerspruch gegen die 225. Änderung des Flächennutzungsplanes zurück. 4.3 Bebauungsplan Der derzeit für das Plangebiet geltende Bebauungsplan Nr. 72499/05, der im Jahr 1999 rechtskräf- - 3 - tig wurde, setzt für den Geltungsbereich der FNP-Änderung eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ fest. Der Großteil dieses Bereichs ist zudem als Fläche für Maß- nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. Ent- sprechend der Maßnahme M 2 der textlichen Festsetzungen soll diese Fläche der freien Sukzessi- on überlassen werden. 5. Änderungsgebiet im Flächennutzungsplan (FNP) 5.1 Bestehende Nutzungen Das Änderungsgebiet stellt sich als eine Sukzessionsfläche dar. Das Gelände wurde zuvor ausge- kiest und mit Hausmüll, Bauschutt und anderen Stoffen verfüllt. Die Fläche weist Vegetationsbe- stände unterschiedlicher Art und Qualität auf. Es sind Baum- und Strauchbestände mit bis zu mitt- lerem Baumholz, dichte Brombeergebüsche sowie Gras- und Hochstaudenfluren vorhanden. Im FNP ist das Plangebiet entsprechend als Grünfläche dargestellt. Im Norden grenzt das Änderungsgebiet an bestehende Wohnbebauung mit Gewerbehallen im Hinterhof, an einen Nahversorger sowie eine aufgegebene Gärtnerei. Nordöstlich und südlich befindet sich eine Wohnbebauung aus ein- bis zweigeschossigen Einzel- und Doppelhäusern. Westlich grenzt eine Wohnbebauung aus zweigeschossigen Doppel- und Reihenhäusern mit Sat- teldächern und ausgebauten Dachgeschossen an sowie dreigeschossiger Geschosswohnungs- bau. Unmittelbar südlich des Änderungsgebietes liegt die Sigwinstraße an der auch das Plangebiet des Bebauungsplanverfahrens Nr. 72499/05 „Sigwinstraße in Köln-Mülheim“ liegt. Südöstlich der Sig- winstraße schließt ein Grünzug an, der mit Baumbestand und Scherrasenflächen gestaltet ist. Der Großteil der Flächen des Änderungsbereichs wird für freiraumorientierte Nutzungen, wie Pen- sionstierhaltung, Wochenendplätze oder Pferdehaltung, genutzt. 5.2 Beabsichtigte Darstellung Die im Geltungsbereich der FNP-Änderung dargestellten Signets „Dauerkleingärten“ werden mit vorliegender FNP-Änderung aus dem FNP herausgenommen. Dauerkleingärten sind im Plangebiet zukünftig nicht geplant. - 4 - 6. Auswirkungen der Planänderung 6.1 Flächenbilanzen Es ergeben sich folgende flächenmäßige Veränderungen in der Darstellung des Flächennutzungs- planes: Durch die Änderung soll im Geltungsbereich zukünftig weiterhin eine Grünfläche im Flächennut- zungsplan dargestellt werden. Die Signets „Dauerkleingärten“ werden zukünftig aus der Darstel- lung des Flächennutzungsplanes herausgenommen. Dauerkleingärten sind im Plangebiet zukünf- tig nicht geplant. 7. Umweltbericht Für das Verfahren zur 229. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a bzw. Anlage 1 BauGB dargestellt. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung. Art der Darstellung bisherige FNP- Darstellung künftige FNP- Darstellung Änderung ha % ha % ha Grünfläche 9,3 100 9,3 100 +- 0 Signet „Dauerkleingärten“ Ja (2) Keine - 2 SUMME 9,3 100 9,3 100 -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/1 Grie Sa Vorlagen-Nummer 4058/2019 Freigabedatum 11.12.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 229. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 9, Köln-Mülheim Arbeitstitel: Im Rodfeld/Sigwinstraße in Köln-Höhenhaus hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Be- reich im Hinterland des Planverfahrens Sigwinstraße eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten; 2. beschließt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch einen Aushang (Modell 1) durchzuführen; Alternative: Die aktuelle Darstellung des Flächennutzungsplanes wird beibehalten. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.01.2020 Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 25.04.2013 wurde der Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens Nummer 72498/02 Arbeitstitel: „Sigwinstraße in Köln- Höhenhaus“ sowie der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB gefasst. Mit diesem Beschluss verbunden war die Einleitung der Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB. Das im Geltungsbereich dieser 225. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sigwinstraße in Köln- Höhenhaus“ liegende geplante Wohnbaugebiet ist nicht aus der Darstellung des FNP entwickelt. Es ist daher beabsichtigt, die bestehende Darstellung „Grünfläche“ in „Wohnbaufläche“ zu ändern. Im Rahmen dieses Verfahrens hat der Träger der Landschaftsplanung der Darstellung „Wohnbauflä- che“ im Flächennutzungsplan widersprochen. Gemäß § 20 Absatz 4 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) treten die widersprechenden Festsetzungen des Landschaftsplanes somit nicht mit In- krafttreten des Bebauungsplanes außer Kraft. Um diesem Widerspruch entgegenzuwirken, konnte in Abstimmung mit dem Träger der Landschafts- planung ein Kompromiss ausgehandelt werden, dessen Inhalt diese vorliegende 229. Änderung des Flächennutzungsplanes zum Gegenstand hat. Inhalt dieser 229. Änderung des Flächennutzungsplanes ist demnach die Herausnahme des Signets „Dauerkleingärten“ aus dem Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung. Die 225. und die vorliegende 229. Änderung des Flächennutzungsplanes grenzen aneinander an, überlagern sich je- doch nicht. Die Einleitung der 229. Änderung des Flächennutzungsplanes wird zeitglich mit der Mitteilung der Offenlage der 225. Änderung des Flächennutzungsplanes im StEA vorgelegt. Anlagen 1 Änderungsbereich (Plandarstellung) 2 aktuelle Darstellung FNP (Plandarstellung) 3 geplante Darstellung FNP (Plandarstellung) 4 Begründung nach § 5 Absatz 5 BauGB zur 229. FNP-Änderung Arbeitstitel: Im Rodfeld/Sigwinstraße in Köln-Höhenhaus (Text)
Anlage 1
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Anlage 1 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. 229. Änderung des Flächennutzungsplanes: Im Rodfeld/Sigwinstraße in Köln-Höhenhaus - Lage des Änderungsbereiches - Änderungsbereich 1:15.000M.:
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4058/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 11.12.2019
- Erstellt
- 20.11.2019 09:20