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4311/2019

Errichtung eines Bildungsgangs "Zweiradmechatronikerin/Zweiradmechatroniker"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.12.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2020, TOP 10.18

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3578 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 4311/2019 
Freigabedatum 
19.12.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung eines Bildungsgangs "Zweiradmechatronikerin/Zweiradmechatroniker" als 
Fachklasse des dualen Systems am Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg, Eitorfer Str. 16, 50679 
Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) zum Schuljahr 2020/21 
die Errichtung des Bildungsgangs 
 
Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung gemäß Anlage A der Ausbildungs- und Prü-
fungsordnung Berufskolleg (APO BK) im Ausbildungsberuf 
Zweiradmechatronikerin/Zweiradmechatroniker in beiden Fachrichtungen 
(FR Motorradtechnik und FR Fahrradtechnik) 
 
am Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg, Eitorfer Str. 16, 50679 Köln (BK 18). 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.01.2020 
Rat 06.02.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Nach § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schul-
entwicklungsplanung über die Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an Berufskollegs im 
Sinne einer Änderung der Schule. Die Fachklassen des dualen Systems gehören ebenso zu den Bil-
dungsgängen der Berufskollegs. 
Im Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg soll zum Schuljahr 2020/21 der Bildungsgang „Zweiradmechat-
ronikerin/Zweiradmechatroniker“ in beiden Fachrichtungen (Fahrradtechnik und Motorradtechnik) ein-
gerichtet werden. 
Der Bildungsgang wurde bis 2010 bereits am Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg als Bezirksfachklas-
se unterrichtet. Aufgrund sinkender Nachfrage wurde der Bildungsgang in Köln eingestellt und weiter-
hin lediglich am zweiten Standort des Regierungsbezirks in Bonn unterrichtet. 
Da die Beschulung im ersten Ausbildungsjahr gemeinsam mit dem Ausbildungsberuf Fahrradmonteu-
rin/Fahrradmonteur erfolgen kann, wurden die Auszubildenden Zweiradmechatronike-
rin/Zweiradmechatroniker zunächst weiterhin am Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg unterrichtet. Zur 
Beschulung ab dem 2. Ausbildungsjahr müssen die Auszubildenden jedoch nach Bonn wechseln. 
Durch die Einrichtung des Bildungsgangs am Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg können die Kölner 
Auszubildenden künftig komplett in Köln beschult werden. Insbesondere den minderjährigen Auszu-
bildenden würde dies den Schulbesuch erleichtern und die Ausbildung attraktiver machen. 
In der Region ist eine steigende Anzahl der Meisterbetriebe im Fahrradbereich zu verzeichnen, mithin 
ist auch von einer steigenden Nachfrage nach der Ausbildung zur Zweiradmechatronikerin/ zum Zwei-
radmechatroniker auszugehen. Auch künftig ist durch das sich wandelnde allgemeine Mobilitätsver-
halten mit einer stabilen Nachfrage zu rechnen. 
Durch die bereits am Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg etablierten Bildungsgänge sind bereits aus-
reichen Fachräume vorhanden. Die erforderlichen Unterrichtsräume stehen zur Verfügung. Die Lehr-
kräfte werden aus dem Budget des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert. 
Die Schulkonferenz hat der Einrichtung des Bildungsgangs am Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg 
zugestimmt. Auch im Arbeitskreis der Schulleiterinnen und Schulleiter der Kölner Berufskollegs wur-
den keine Einwände erhoben. 
Der Beschluss des Schulträgers bedarf gem. § 81 Abs. 3 SchulG der Genehmigung durch die Be-
zirksregierung als obere Schulaufsichtsbehörde.

Beratungsverlauf (2)

20.01.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2020 Rat
TOP 10.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4311/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.12.2019
Erstellt
11.12.2019 08:16