Errichtung eines Bildungsgangs "Zweiradmechatronikerin/Zweiradmechatroniker"
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 4311/2019 vom 19.12.2019
Stand: Am 06.02.2020 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402/1 Vorlagen-Nummer 4311/2019 Freigabedatum 19.12.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Errichtung eines Bildungsgangs "Zweiradmechatronikerin/Zweiradmechatroniker" als Fachklasse des dualen Systems am Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg, Eitorfer Str. 16, 50679 Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) zum Schuljahr 2020/21 die Errichtung des Bildungsgangs Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung gemäß Anlage A der Ausbildungs- und Prü- fungsordnung Berufskolleg (APO BK) im Ausbildungsberuf Zweiradmechatronikerin/Zweiradmechatroniker in beiden Fachrichtungen (FR Motorradtechnik und FR Fahrradtechnik) am Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg, Eitorfer Str. 16, 50679 Köln (BK 18). Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.01.2020 Rat 06.02.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Nach § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schul- entwicklungsplanung über die Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an Berufskollegs im Sinne einer Änderung der Schule. Die Fachklassen des dualen Systems gehören ebenso zu den Bil- dungsgängen der Berufskollegs. Im Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg soll zum Schuljahr 2020/21 der Bildungsgang „Zweiradmechat- ronikerin/Zweiradmechatroniker“ in beiden Fachrichtungen (Fahrradtechnik und Motorradtechnik) ein- gerichtet werden. Der Bildungsgang wurde bis 2010 bereits am Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg als Bezirksfachklas- se unterrichtet. Aufgrund sinkender Nachfrage wurde der Bildungsgang in Köln eingestellt und weiter- hin lediglich am zweiten Standort des Regierungsbezirks in Bonn unterrichtet. Da die Beschulung im ersten Ausbildungsjahr gemeinsam mit dem Ausbildungsberuf Fahrradmonteu- rin/Fahrradmonteur erfolgen kann, wurden die Auszubildenden Zweiradmechatronike- rin/Zweiradmechatroniker zunächst weiterhin am Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg unterrichtet. Zur Beschulung ab dem 2. Ausbildungsjahr müssen die Auszubildenden jedoch nach Bonn wechseln. Durch die Einrichtung des Bildungsgangs am Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg können die Kölner Auszubildenden künftig komplett in Köln beschult werden. Insbesondere den minderjährigen Auszu- bildenden würde dies den Schulbesuch erleichtern und die Ausbildung attraktiver machen. In der Region ist eine steigende Anzahl der Meisterbetriebe im Fahrradbereich zu verzeichnen, mithin ist auch von einer steigenden Nachfrage nach der Ausbildung zur Zweiradmechatronikerin/ zum Zwei- radmechatroniker auszugehen. Auch künftig ist durch das sich wandelnde allgemeine Mobilitätsver- halten mit einer stabilen Nachfrage zu rechnen. Durch die bereits am Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg etablierten Bildungsgänge sind bereits aus- reichen Fachräume vorhanden. Die erforderlichen Unterrichtsräume stehen zur Verfügung. Die Lehr- kräfte werden aus dem Budget des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert. Die Schulkonferenz hat der Einrichtung des Bildungsgangs am Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg zugestimmt. Auch im Arbeitskreis der Schulleiterinnen und Schulleiter der Kölner Berufskollegs wur- den keine Einwände erhoben. Der Beschluss des Schulträgers bedarf gem. § 81 Abs. 3 SchulG der Genehmigung durch die Be- zirksregierung als obere Schulaufsichtsbehörde.
Beratungsverlauf
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20.01.2020
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.8, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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