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Kulturelle Teilhabe, Sichtbarkeit und ein „Köln für Alle"

Volt Anfrage nach § 4 AN/0761/2026 vom 04.05.2026

Stand: Am 07.05.2026 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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    Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 04.05.2026 AN/0761/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Kunst und Kultur 07.05.2026 Kulturelle Teilhabe, Sichtbarkeit und ein „Köln für Alle" Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Dr. Bürgermeister, vor dem Hintergrund der Stärkung kultureller Teilhabe, der Förderung von Sichtbarkeit sowie des Leit- bilds eines „Köln für Alle“ bittet die antragstellende Fraktion um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Möglichkeiten stehen der Verwaltung zur Verfügung, Veranstaltern kultureller Events, Kon- zerte und Projekte bei der Suche, Vermittlung oder Bereitstellung geeigneter Veranstaltungsorte zu un- terstützen? 2. Welche geeigneten Veranstaltungsorte kommen hierfür grundsätzlich in Betracht? Die Beantwortung wird in tabellarischer Form erbeten, unter Angabe von: - Ort - Kapazität (Fläche / Personenanzahl) - Trägerschaft / Zuständigkeit - Raumart (offen / Halle) - grundsätzliche Eignung für ein humanitäres Konzert mit Bühnenprogramm (z.B. technische Vo- raussetzungen, Anbindung an den ÖPNV etc.) 3. Nach welchen Kriterien entscheidet die Verwaltung, wenn Veranstaltungen in Köln auf städtischen o- der kooperierenden Veranstaltungsorten nicht stattfinden können oder abgesagt werden müssen? Die Beantwortung wird auch im Hinblick auf die Förderung kultureller Teilhabe, Kunstfreiheit, Meinungsfrei- heit, Sichtbarkeit, diskriminierungsfreien Zugang zu Veranstaltungsräumen sowie die praktische Ermögli- chung gesellschaftlich und politisch sensibler Kulturveranstaltungen in Köln erbeten. An den Oberbürgermeister der Stadt Köln Herrn Torsten Burmester An die Vorsitzende des Ausschusses Kunst und Kultur Frau Dr. Eva Bürgermeister Ratsfraktion Volt Rathaus Spanischer Bau Rathausplatz , Zi. B 137 50667 Köln Volt@stadt-koeln.de - 2 - 4. Welche Maßstäbe legt die Stadt Köln bei gesellschaftlich oder politisch sensiblen Veranstaltungen an, um Offenheit, Gleichbehandlung, kulturelle Teilhabe, Sichtbarkeit und die praktische Geltung von Mei- nungsfreiheit sicherzustellen? Begründung: Kunstfreiheit, Meinungsfreiheit, kulturelle Teilhabe, Sichtbarkeit, Räume für unterschiedliche Perspekti- ven, Menschenrechte und gelebte Solidarität sind der Kern von Kulturpolitik. Dabei geht es nicht um ein- zelne Veranstaltungen, sondern um die grundsätzliche Frage, wer in dieser Stadt gesehen und gehört wird und ob auch humanitäre und politisch sensible Anliegen einen Platz im kulturellen Raum haben. Auf internationaler und europäischer Ebene wurde Deutschland im Umgang mit Meinungsfreiheit und Ausdrucksformen zuletzt deutlich kritisiert. Die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, warnte im Februar 2026 vor einem schrumpfenden Raum für Meinungsfreiheit in Deutschland1 und kritisierte insbesondere sicherheitsorientierte und kriminalisierende Maßnahmen auch gegen paläs- tinabezogene Ausdrucksformen in Politik, Kunst und Wissenschaft. Auch der Menschenrechtskommis- sar des Europarats, Michael O’Flaherty, forderte Deutschland auf, Meinungsfreiheit und friedliche Ver- sammlungsfreiheit in diesem Kontext wirksam zu schützen und warnte vor unverhältnismäßigen Ein- schränkungen2. Für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbare Verweise auf Sicherheitsbedenken dürfen nicht dazu füh- ren, dass humanitäre und gesellschaftlich relevante Kulturformate faktisch aus dem öffentlichen Raum verdrängt werden. Somit ergibt sich insbesondere für Köln eine eigene kulturpolitische Verantwortung. Die Stadt beschreibt sich selbst als Ort der Vielfalt und Offenheit, des Gemeinsinns und des Zusammenhalts. Oberbürger- meister Torsten Burmester betont, dass Vielfalt eine Stärke ist, dass Köln für diese Vielfalt steht und dass Demokratie ohne Debatte und ohne Vielfalt nicht zu haben ist. Wenn Köln diesen Anspruch ernst meint, muss er sich auch konkret in kultureller Teilhabe, Sichtbarkeit und dem Zugang zu Räumen zei- gen. Ein Köln für alle muss auch praktisch ein Köln für alle sein.3 Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen gez. Lucas Sickmöller Geschäftsführer Volt-Fraktion 1 vgl. Germany: UN expert warns space for freedom of expression is shrinking amidst growing threats | OHCHR und Recht auf freie Meinungsäußerung: UN-Expertin warnt vor Gefahren für die Meinungsfrei- heit in Deutschland | DIE ZEIT 2 vgl. Deutscher Bundestag - Menschenrechtskommissar berichtet der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und „Schrumpfende Freiheit“: Europarat rügt Deutschland wegen Einschränkungen von Grundrechten 3 vgl. https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf-ob/reden/2026/03/r_260308_vorabendveran- staltung-buber-rosenzweig-medaillle.pdf

Beratungsverlauf

  1. 07.05.2026

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 11.7, Entscheidung.

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