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4082/2022

Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/2190/2022 der SPD-Fraktion

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 28.11.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 30.01.2023, TOP 3.4

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4052 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/323/1 
 
Vorlagen-Nummer 28.11.2022 
 4082/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.11.2022 
 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/2190/2022 der SPD-
Fraktion zur Maßnahme des Ordnungsdienstes der Stadt Köln im Cinenova am 20.11.2022 
Gemäß der Anfrage (AN/2190/2022) bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales um Beantwortung folgender Fragestellungen: 
 
1. Wurde der Einsatz des Ordnungsamts im Cinenova am 20.11.2022 durch einen externen Hin-
weis ausgelöst oder ist der Ordnungsdienst selbst aktiv geworden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
In diesem konkreten Fall gab es keinen externen Hinweis, zum Beispiel über das Servicetelefon, son-
dern das eingesetzte Team ist in eigener Initiative tätig geworden. Mitarbeitende befanden sich am 
Sonntag gegen 15:15 Uhr fußläufig im Bereich, auf dem Weg zum Leo-Amann-Park.  
 
2. Warum wurde die Polizei hinzugerufen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Im konkreten Fall war es der Wunsch der Verantwortlichen vor Ort und der eingesetzten Ordnungs-
dienstkräfte, die Polizei hinzuzuziehen. Das Hinzurufen von Einsatzkräften der Polizei ist in bestimmten 
Fällen im Rahmen der Amtshilfe nach § 2 des Ordnungsbehördengesetzes NRW gängige Praxis der 
Ordnungsdienstkräfte. 
 
3. Warum kam es – obwohl offenbar in einer an den gesamten Ordnungsdienst gerichteten Ein-
satzanweisung unzutreffend auf das Verbot von Filmvorführungen hingewiesen wurde – nur 
in einem Kino zu einem Einsatz? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Den Mitarbeitenden wurden im Rahmen des Einsatzes am Totensonntag irrtümlicherweise die Regelun-
gen des Feiertagsgesetztes NRW zur Verfügung gestellt, die sich auf Karfreitag bezogen. Die Einsatz-
anweisung wurde an alle für den Einsatz geplanten Mitarbeitenden verschickt, welche Maßnahmen im 
eigenen Ermessen und in eigener Initiative führen können.

2 
 
4. An wen können sich Mitarbeitende des Ordnungsdienstes wenden, um im Bedarfsfall wäh-
rend des Einsatzes bei (vermeintlichen oder tatsächlichen) Rechtsunsicherheiten schnell Klä-
rung zu erlangen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Außendienstkräfte können sich stets bei ihrer nächsten vorgesetzten Dienstkraft rückversichern und 
diese kann im weiteren Verlauf bei Bedarf auch die nächsten Hierarchieebenen einbeziehen. Im Nach-
gang zu dem Einsatz wurde Kontakt seitens des Ordnungsdienstes mit der betroffenen Kinobetreiberin 
aufgenommen und um Entschuldigung gebeten; die Entschuldigung wurde angenommen. Anfang De-
zember findet zudem ein persönliches Gespräch zwischen der Kinobetreiberin und der Leitung des Ord-
nungsdienstes statt, um den Vorfall offen und transparent zu erörtern. 
 
5. Wie werden die Einsätze des Ordnungsdienstes bei dessen personelle Ressourcen überstei-
genden Anzahl von Hinweisen auf Rechtsverstöße priorisiert? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die erste Priorisierung erfolgt bereits bei der Anrufannahme im Servicetelefon des Ordnungsdienstes. 
Grundsätzlich werden die eingehenden Hinweise und Beschwerden im Außendienst nach Zeitpunkt des 
Anrufeingangs bearbeitet. Darüber hinaus priorisieren die Außendienstkräfte ihre Maßnahmen im eige-
nen Ermessen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit nach dem Ordnungsbehördengesetz NRW. Je 
schwerer der ordnungswidrige Zustand die Allgemeinheit und die Stadtgesellschaft beeinträchtigt, desto 
vorrangiger ist das ordnungsbehördliche Vorgehen. Je nach Kapazitäten können nicht alle Hinweise und 
Beschwerden an die sich im Einsatz befindenden Außendienstkräfte weitergegeben werden. Die Anru-
fenden werden bei ausgeschöpften Kapazitäten zur Meldung von Störungen der öffentlichen Sicherheit 
und Ordnung an die Erreichbarkeit der Polizei unter 0221/221-229-0 oder in weniger dringlichen Angele-
genheiten an die Kontaktmöglichkeiten des Beschwerdemanagements des Ordnungsdienstes verwie-
sen.  
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

30.01.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
4082/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
28.11.2022
Erstellt
28.11.2022 10:17