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2285/2017

Externe juristische Sachverständigentätigkeit / Grunderneuerung Mülheimer Brücke

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss 15.08.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 18.09.2017, TOP 11.1

Anlage 1: Anerkennungsschreiben 14 von 2017-05-18

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Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

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Anlage 1: Anerkennungsschreiben 14 von 2017-05-18

1334 Zeichen

14 „5.2017

141/1

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ALS

Externe juristische Betreuung im Rahmen der Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brü-
cke (141/15/02/17)

hier: Bedarfsprüfung
Voraussichtliche Auftragssumme: 785.400,00 EUR brutto/660.000,00 EUR netto

69

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 04.05.2017 legen Sie das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung für die Beauf-
tragung einer externen juristischen Betreuung im Rahmen der Gesamtinstandsetzung Mül-

heimer Brücke vor.

Zur Sicherstellung einer effizienten, d.h. auch kostenvermeidenden Rechtsberatung ist es
nach Ihren Angaben dringend erforderlich, dass eine ausreichend präsente und kompetente
juristische Betreuung gewährleistet ist. Die Rücksprache von 69 mit 30 hat ergeben, dass
dort im fraglichen Zeitraum kein freies eigenes juristisches Personal zu Verfügung steht.

Der von Ihnen in der Anlage zur Bedarfsprüfung beschriebene Bedarf umfasst It. der Kosten-
kalkulation für 4 Jahre 660.000 EUR netto/785.400 EUR brutto.

Den von Ihnen geltend gemachten Bedarf erkenne ich an.

Aufgrund des Volumens und der Dauer dieses und vergleichbarer Bedarfe habe ich eine
Durchschrift an Dezernat I gegeben. Ich bitte um Überprüfung, ob diese Art der Bedarfsde-
ckung auf Dauer und grundsätzlich als wirtschaftlich angesehen wird.

Mit freühdlichen Grüßen

*

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

7420 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/69/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2285/2017 
Freigabedatum 
15.08.2017  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mitglied des 
Ausschusses gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 2 
GO NRW. 
Betreff 
Externe juristische Sachverständigentätigkeit / Grunderneuerung Mülheimer Brücke 
Vorlage-Nr. 1695/2017 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 18.09.2017 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
 
Die Vorlage ist äußerst dringlich, da die Rechtsberatung bereits während der schon laufenden Verga-
bephase erforderlich ist.  
 
In seiner Sitzung vom 03.07.2017 hat sich der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra-
gen/Vergabe/Internationales mit der dieser Dringlichkeitsentscheidung zugrunde liegenden Begrün-
dung als Beschlussvorlage „Externe juristische Sachverständigentätigkeit/Grunderneuerung Mülhei-
mer Brücke“, Vorlagen-Nr. 1695/2017, unter TOP 10.13 befasst. Zwar hat der Ausschuss die Vorlage 
aufgrund zu kurzer Vorlaufzeit nicht inhaltlich beschlossen, die Dringlichkeit der Vorlage aber grund-
sätzlich anerkannt. Daher forderte der Ausschuss die Verwaltung auf, die Vorlage als Dringlichkeits-
entscheidung erneut vorzulegen.  
 
Das offene Vergabeverfahren mit fünf beteiligten Anwaltskanzleien ist an sich beendet. Es könnte 
umgehend die Kanzlei mit dem annehmbarsten Angebot für die Beratung der laufenden Vergabe und 
der anschließenden begleitenden Bauberatung der Mülheimer Brücke beauftragt werden. Das Pau-
schalhonorar bewegt sich im Rahmen des angemeldeten Bedarfs von 652.000 €. Die Angelegenheit 
ist eilig. Bereits im Rahmen der laufenden Submission für die Sanierungsarbeiten zeigen sich aktuell 
erhebliche rechtliche Probleme, die dringend einer kompetenten anwaltlichen Beratung der Stadt be-
dürfen. Eine weitere Verzögerung der anwaltlichen Beauftragung auch nur um kurze Zeit könnte gra-
vierende Nachteile für die Stadt mit sich bringen. 
 
Beschluss: 
Gem. § 60 Abs. 2 S. 1 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung erkennen wir den Bedarf an 
juristischer Beratung in Höhe von 652.000 € an und beauftragen die Verwaltung mit der Vergabe für 
eine externe, juristische Sachverständigentätigkeit. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
15.08.2017    gez. Dr. Keller  gez. Richter

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   652.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Dem Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau der Stadt Köln obliegt nach dem Straßen- und We-
gegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) die hoheitliche Aufgabe und die Pflicht, Brü-
ckenbauwerke und sonstige Ingenieurbauwerke nach den anerkannten Regeln der Technik entspre-
chend instand zu halten und die Verkehrssicherheit dieser Bauwerke zu gewährleisten.  
 
Dieser Verpflichtung Rechnung tragend wurden an der Mülheimer Brücke die gesetzlich vorgeschrie-
benen Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Die Ergebnisse 
hieraus zeigen einen nicht mehr aufschiebbaren, umfangreichen Instandsetzungsbedarf an allen Teil-
bauwerken des Brückenzuges und zogen bereits verkehrliche Beschränkungen hinsichtlich der zuläs-
sigen Tonnage von LKW (max. 30 t) nach sich. Dies ist u.a. auch wegen der Anbindung des Straßen-
güterverkehrs an den Hafen Köln Niehl aus verkehrlicher Sicht von nicht unerheblicher Bedeutung. 
Aufgrund der festgestellten und dokumentierten Schäden sowie weiterer Erkenntnisse im Rahmen 
von weiterführenden Untersuchungen und Berechnungen wurde eine externe Ingenieurgemeinschaft 
durch die Verwaltung mit der Instandsetzungsplanung für den gesamten Brückenzug beauftragt. Die-
se Planungsleistungen sind abgeschlossen, der Auftrag für die erforderliche Baumaßnahme soll in 
Kürze vergeben werden, für die Durchführung dieses Großbauvorhabens ist ein zeitlicher Horizont 
von rd. 4 Jahren angesetzt.  
 
Die Erfahrung aus anderen Großprojekten dieser Größenordnung zeigt, dass dabei durchaus regel-
mäßig juristische Probleme im Rahmen der Vergabe und Ausführung auftreten können, zum Beispiel: 
 
1. Vergabephase 
 
• ggf. Teilnahme an Aufklärungsgesprächen 
• Betreuung von Rügen und Nachprüfungsverfahren, soweit erforderlich  
• Beratung zum Vertragsabschluss (bei eventueller Bindefristverlängerung und Ver-
tragsfristenanpassung)

3 
 
 
2. Beratung bei der Vertragsdurchführung (Anti-Claim-Management), insbesondere 
 
• Sichtung von rechtlich relevantem Schriftverkehr mit dem Auftragnehmer (Früherkennung von 
aufkommenden Rechtsproblemen) 
• Prüfung und Bearbeitung von Behinderungsanzeigen des Auftragnehmers  
• Prüfung und Bearbeitung von Nachtragsangeboten sowie Schriftverkehr zu Nachträgen (in 
rechtlicher Hinsicht)  
• Prüfung und Beratung zu Mängelansprüchen 
• Streitige Abrechnungsfragen 
• Schlussrechnungsprüfung  
 
 
Zur Sicherstellung einer effizienten, d.h. auch kostenvermeidenden Rechtsberatung ist es daher drin-
gend erforderlich, dass eine ausreichend präsente und kompetente juristische Betreuung gewährleis-
tet ist. Beim Rechts-und Versicherungsamt der Stadt Köln steht im fraglichen Zeitraum kein freies, 
eigenes juristisches Personal zur Verfügung, welches den zu erwartenden hohen und intensiven Be-
ratungsbedarf abdecken könnte. Die dort eingesetzten Juristinnen und Juristen sind mit einer stetig 
steigenden Anzahl von Bauprozessen befasst, beraten ständig gesamtstädtisch eine wachsende Zahl 
von Bauprojekten und begleiten Großprojekte wie Stadtarchiv, Opernbaustelle und Rautenstrauch-
Joest-Museum. 
Daher ist eine juristische Beratung für die Grunderneuerung der Mülheimer Brücke extern zu verge-
ben. 
 
 
RPA: 
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln (RPA) erhielt Einsicht in alle erforderlichen Unterlagen 
nebst Kostenermittlung und erkennt in seinem Schreiben vom 18.05.2017 unter der RPA-Nummer 
141/15/02/17 den Bedarf, dem Grunde und der Höhe nach, vollumfänglich an. 
 
 
Finanzierung: 
Die voraussichtlichen Gesamtkosten aller erforderlichen Leistungen schließen mit einer Summe in 
Höhe von 652.000  € ab. 
Die Durchführung der Ausschreibung und Vergabe der oben beschriebenen Leistung wird federfüh-
rend vom Rechts- und Versicherungsamt der Stadt Köln realisiert.  
Die benötigten Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2018 einschließlich der Finanzplanung bis 2021 
im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, - Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Bau-
maßnahmen bei Finanzstelle 6901-1202-0-0310 Grunderneuerung Mülheimer Brücke berücksichtigt.  
Die Realisierung der Maßnahme erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. 
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

18.09.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 11.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Mülheimer Brücke

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Details

Aktenzeichen
2285/2017
Typ
Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
Datum
15.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27