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1388/2026

Mitteilung zur Anpassung energetischer Standards und zur künftigen Ausrichtung öffentlich-rechtlicher Bauvorhaben des Amtes für Wohnungswesen

Mitteilung Ausschuss 16.06.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bauen und Wohnen, Sitzung am 23.06.2026, TOP 8.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4902 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/562/4 
 
Vorlagen-Nummer 16.06.2026 
 1388/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bauen und Wohnen 23.06.2026 
 
Mitteilung zur Anpassung energetischer Standards und zur künftigen Ausrichtung 
öffentlich-rechtlicher Bauvorhaben des Amtes für Wohnungswesen 
Die Ausschüsse nehmen die Anpassung der energetischen Standards bei den nach-
folgenden Bauvorhaben zur Kenntnis. Die Umsetzung von Passivhauskomponenten 
gemäß den städtischen Energieleitlinien erfolgt künftig nicht mehr bei der Realisierung 
von städtischen Unterkunftsgebäuden. 
 
Bauvorhaben Beschlussstand Vorlage 
Gießener Straße ohne Nummer, 
51105 Köln-Humboldt/Gremberg 
Planungs- und Baube-
schluss (Totalunterneh-
mer*in) 
0934/2023  
Lüderichstraße 1,  
51105 Köln-Humboldt/Gremberg 
Planungs- und Baube-
schluss (Totalunterneh-
mer*in) 
4081/2023  
Geisbergstraße 47a bis 53c, 
50939 Köln-Klettenberg 
Planungsbeschluss 0348/2022  
Cohnenhofstraße ohne Nummer, 
50769 Köln-Merkenich 
Planungsbeschluss 0002/2020  
 
Das Amt für Wohnungswesen wird weiterhin die jeweils maßgeblichen gesetzlichen 
und energetischen Standards bei Bauvorhaben zur öffentlich-rechtlichen Unterbrin-
gung anwenden (zuletzt: Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes [Effizienzhaus 55]). 
 
Begründung 
 
Im Jahr 2017 hat der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft die „Energieleitlinien 
Stadt Köln 2017“ beschlossen (1895/2017). Diese sind Grundlage aller Architekt*in-
nen- und Ingenieur*innenbeauftragungen und gelten für alle städtischen Neubau- und 
Sanierungsvorhaben im Gebäudebestand. Danach sollen alle Neubauvorhaben mit 
Passivhauskomponenten geplant und ausgeführt werden. Diese Leitlinien wurden 
2021 und 2025 aktualisiert (3726/2020 und 0082/2025). 
 
In Umsetzung der städtischen Energieleitlinien wurden der Ausschuss für Soziales, 
Gesundheit, Seniorinnen und Senioren und weitere Fachausschüsse 2022 über die

2 
 
Aufnahme der Passivhauskomponenten in die „Bau- und Qualitäts- und Ausstattungs-
standards im Wohnungsbau durch das Amt für Wohnungswesen (BQA)“ informiert 
(0759/2022). 
 
Auswirkungen des Nutzend enverhaltens 
 
Aufgrund der besonderen Nutzungs- und Betriebsbedingungen in städtischen Unter-
künften für Wohnungslose und Geflüchtete wird bei künftigen Bauvorhaben für städti-
sche Unterbringungen auf Passivhauskomponenten (nachfolgend als Passivhaus be-
zeichnet) verzichtet. 
 
Das Passivhaus ist in hohem Maße nutzungs- und betriebsabhängig. Die energeti-
schen Zielwerte werden nur erreicht, wenn die Gebäudetechnik – insbesondere die 
kontrollierte Lüftung – dauerhaft systemgerecht betrieben wird. Abweichungen im All-
tag, wie häufiges oder dauerhaftes Fensterlüften, abweichende Nutzung oder das 
Herunterregeln technischer Anlagen, wirken sich spürbar stärker auf Energiever-
brauch und Komfort aus als bei konventionellen Effizienzhäusern. 
 
Effizienzhaus 55-Gebäude sind demgegenüber weitgehend selbsterklärend und erfor-
dern keine besondere Einweisung oder besondere Mitwirkung der Nutzenden. Auch 
bei durchschnittlichem oder wechselndem Nutzendenverhalten erreichen sie einen 
stabilen und energetisch angemessenen Betriebszustand. Der Standard ist damit ro-
buster und fehlertoleranter bei nutzungsbedingten Abweichungen. 
 
Bei Passivhäusern geht bei Wechseln beziehungsweise Fluktuation der Nutzenden 
gebäudespezifisches Wissen regelmäßig verloren; Einweisungen entfalten nur be-
grenzte und nicht dauerhafte Wirkung. Zudem führen subjektive Komfortempfindun-
gen (zum Beispiel trockene Raumluft im Winter, Überhitzung im Sommer oder Ge-
räuschwahrnehmungen) häufig zu Gegensteuerung durch die Nutzenden, die dem 
energetischen Konzept entgegenwirken. In der Folge kann der reale Energiever-
brauch deutlich über den prognostizierten Werten liegen. 
 
Aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen bei der öffentlich-rechtlichen Unter-
bringung ist ein konstanter und wartungsarmer Betrieb sinnvoll. Da die Effizienz von 
Passivhäusern stark vom Nutzungsverhalten abhängig ist, kann deren Potenzial im 
Alltag oft nicht voll ausgeschöpft werden. Ein Effizienzhaus 55 stellt unter realistischen 
Nutzungsannahmen eine verlässlichere energetische und CO2-mindernde Alternative 
dar. Zudem ist sie mit einem geringeren betrieblichen Aufwand verbunden. 
 
Die faktische Auswirkung des Verzichts auf Passivhauskomponenten auf die Errei-
chung von Klimazielen ist gering und damit vertretbar, insbesondere da Energieein-
sparungen auf anderem Wege erfolgen. Für das Bauvorhaben Cohnenhofstraße plant 
die Verwaltung, in der nächsten Ratssitzung eine Baubeschlussvorlage einzubringen. 
 
Ergänzend ist festzustellen, dass sich durch den Verzicht auf Passivhauskomponen-
ten auch Auswirkungen auf die Investitions- und Betriebskosten ergeben. Durch die 
Anpassung der energetischen Standards reduzieren sich die Gesamtbaukosten um 
circa 10 Prozent. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

23.06.2026 Ausschuss für Bauen und Wohnen
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Gießener Straße
  • Lüderichstraße 1
  • Geisbergstraße 47a
  • Cohnenhofstraße

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Details

Aktenzeichen
1388/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
16.06.2026
Erstellt
08.05.2026 08:10