1388/2026
Mitteilung zur Anpassung energetischer Standards und zur künftigen Ausrichtung öffentlich-rechtlicher Bauvorhaben des Amtes für Wohnungswesen
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/562/4 Vorlagen-Nummer 16.06.2026 1388/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bauen und Wohnen 23.06.2026 Mitteilung zur Anpassung energetischer Standards und zur künftigen Ausrichtung öffentlich-rechtlicher Bauvorhaben des Amtes für Wohnungswesen Die Ausschüsse nehmen die Anpassung der energetischen Standards bei den nach- folgenden Bauvorhaben zur Kenntnis. Die Umsetzung von Passivhauskomponenten gemäß den städtischen Energieleitlinien erfolgt künftig nicht mehr bei der Realisierung von städtischen Unterkunftsgebäuden. Bauvorhaben Beschlussstand Vorlage Gießener Straße ohne Nummer, 51105 Köln-Humboldt/Gremberg Planungs- und Baube- schluss (Totalunterneh- mer*in) 0934/2023 Lüderichstraße 1, 51105 Köln-Humboldt/Gremberg Planungs- und Baube- schluss (Totalunterneh- mer*in) 4081/2023 Geisbergstraße 47a bis 53c, 50939 Köln-Klettenberg Planungsbeschluss 0348/2022 Cohnenhofstraße ohne Nummer, 50769 Köln-Merkenich Planungsbeschluss 0002/2020 Das Amt für Wohnungswesen wird weiterhin die jeweils maßgeblichen gesetzlichen und energetischen Standards bei Bauvorhaben zur öffentlich-rechtlichen Unterbrin- gung anwenden (zuletzt: Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes [Effizienzhaus 55]). Begründung Im Jahr 2017 hat der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft die „Energieleitlinien Stadt Köln 2017“ beschlossen (1895/2017). Diese sind Grundlage aller Architekt*in- nen- und Ingenieur*innenbeauftragungen und gelten für alle städtischen Neubau- und Sanierungsvorhaben im Gebäudebestand. Danach sollen alle Neubauvorhaben mit Passivhauskomponenten geplant und ausgeführt werden. Diese Leitlinien wurden 2021 und 2025 aktualisiert (3726/2020 und 0082/2025). In Umsetzung der städtischen Energieleitlinien wurden der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren und weitere Fachausschüsse 2022 über die 2 Aufnahme der Passivhauskomponenten in die „Bau- und Qualitäts- und Ausstattungs- standards im Wohnungsbau durch das Amt für Wohnungswesen (BQA)“ informiert (0759/2022). Auswirkungen des Nutzend enverhaltens Aufgrund der besonderen Nutzungs- und Betriebsbedingungen in städtischen Unter- künften für Wohnungslose und Geflüchtete wird bei künftigen Bauvorhaben für städti- sche Unterbringungen auf Passivhauskomponenten (nachfolgend als Passivhaus be- zeichnet) verzichtet. Das Passivhaus ist in hohem Maße nutzungs- und betriebsabhängig. Die energeti- schen Zielwerte werden nur erreicht, wenn die Gebäudetechnik – insbesondere die kontrollierte Lüftung – dauerhaft systemgerecht betrieben wird. Abweichungen im All- tag, wie häufiges oder dauerhaftes Fensterlüften, abweichende Nutzung oder das Herunterregeln technischer Anlagen, wirken sich spürbar stärker auf Energiever- brauch und Komfort aus als bei konventionellen Effizienzhäusern. Effizienzhaus 55-Gebäude sind demgegenüber weitgehend selbsterklärend und erfor- dern keine besondere Einweisung oder besondere Mitwirkung der Nutzenden. Auch bei durchschnittlichem oder wechselndem Nutzendenverhalten erreichen sie einen stabilen und energetisch angemessenen Betriebszustand. Der Standard ist damit ro- buster und fehlertoleranter bei nutzungsbedingten Abweichungen. Bei Passivhäusern geht bei Wechseln beziehungsweise Fluktuation der Nutzenden gebäudespezifisches Wissen regelmäßig verloren; Einweisungen entfalten nur be- grenzte und nicht dauerhafte Wirkung. Zudem führen subjektive Komfortempfindun- gen (zum Beispiel trockene Raumluft im Winter, Überhitzung im Sommer oder Ge- räuschwahrnehmungen) häufig zu Gegensteuerung durch die Nutzenden, die dem energetischen Konzept entgegenwirken. In der Folge kann der reale Energiever- brauch deutlich über den prognostizierten Werten liegen. Aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen bei der öffentlich-rechtlichen Unter- bringung ist ein konstanter und wartungsarmer Betrieb sinnvoll. Da die Effizienz von Passivhäusern stark vom Nutzungsverhalten abhängig ist, kann deren Potenzial im Alltag oft nicht voll ausgeschöpft werden. Ein Effizienzhaus 55 stellt unter realistischen Nutzungsannahmen eine verlässlichere energetische und CO2-mindernde Alternative dar. Zudem ist sie mit einem geringeren betrieblichen Aufwand verbunden. Die faktische Auswirkung des Verzichts auf Passivhauskomponenten auf die Errei- chung von Klimazielen ist gering und damit vertretbar, insbesondere da Energieein- sparungen auf anderem Wege erfolgen. Für das Bauvorhaben Cohnenhofstraße plant die Verwaltung, in der nächsten Ratssitzung eine Baubeschlussvorlage einzubringen. Ergänzend ist festzustellen, dass sich durch den Verzicht auf Passivhauskomponen- ten auch Auswirkungen auf die Investitions- und Betriebskosten ergeben. Durch die Anpassung der energetischen Standards reduzieren sich die Gesamtbaukosten um circa 10 Prozent. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Gießener Straße
- Lüderichstraße 1
- Geisbergstraße 47a
- Cohnenhofstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1388/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 16.06.2026
- Erstellt
- 08.05.2026 08:10