Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Einrichtung einer Fahrradstraße Niehler Kirchweg, Anordnung Tempo 30 Friedrich-Karl-Straße (Az.: 02-1600-167/16)
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 4363/2016 vom 30.01.2017
Stand: Am 23.03.2017 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 4363/2016 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Einrichtung einer Fahrradstraße Niehler Kirchweg, Anordnung Tempo 30 Friedrich-Karl-Straße (Az.: 02-1600-167/16) Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für seine Eingabe, spricht sich jedoch gegen die Einrichtung einer Fahrradstraße im Niehler Kirchweg aus. Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, die Verkehrssituation auf der Friedrich-Karl-Straße nach Fertigstellung des Schulneubaus im Niehler Kirchweg neu zu bewerten und soweit erforderlich geeig- nete Maßnahmen zu Schulwegsicherung zu treffen. Alternative: Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für seine Eingabe und spricht sich für die Einrich- tung einer Fahrradstraße im Niehler Kirchweg aus. Die Verwaltung wird gebeten, die Verkehrssituation auf der Friedrich-Karl-Straße nach Fertigstellung des Schulneubaus im Niehler Kirchweg neu zu bewerten und soweit erforderlich geeignete Maßnah- men zu Schulwegsicherung zu treffen. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.02.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Petent beantragt, den Niehler Kirchweg als Fahrradstraße auszuweisen sowie auf der Friedrich- Karl-Straße eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anzuordnen (vgl. Anlage 1). Stellungnahme der Verwaltung Einrichtung einer Fahrradstraße Niehler Kirchweg Nach einer ersten Einschätzung liegt der Niehler Kirchweg zwischen Neusser Straße und Niehler Straße mit einer täglichen durchschnittlichen Verkehrsbelastung von circa 5000 Kfz/d (etwa 450 Kfz in der Spitzenstunde) an der oberen Belastungsgrenze, bei der noch die Einrichtung von Fahrradstra- ßen möglich ist. Aufgrund der Verbindungsfunktion der Straße für den Individualverkehr ist daher nicht davon auszugehen, dass hier der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart wird, welches eine Voraussetzung für die Einrichtung einer Fahrradstraße ist. Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h Friedrich-Karl-Straße Die Friedrich-Karl-Straße verbindet die Stadtteile Riehl. Niehl, Weidenpesch und Mauenheim als Ost- West-Achse miteinander und ist von übergeordneter Bedeutung für die Erschließung der genannten Stadtteile sowie des Stadtbezirks Nippes im Allgemeinen. Die Friedrich-Karl-Straße ist folgerichtig Bestandteil des sogenannten Vorbehaltsnetzes, einem von dem zuständigen Fachausschuss des Rates der Stadt Köln beschlossenen Netzes von Vorfahrtsstraßen, und ist mit überwiegend zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung gut und übersichtlich ausgebaut. Auf den Straßen des Vorbehaltsnetzes wird in der Regel eine Fahrgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern zugelassen. Nach § 45 Absatz 9 der Straßenverkehrs-Ordnung sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbeson- dere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Eine solche besondere Gefahrenlage ist in dem betref- fenden Abschnitt der Friedrich-Karl-Straße derzeit nicht gegeben, so dass eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens der Verwaltung derzeit unbegründet ist. Nach Fertigstellung des Schulneubaus wird die Verwaltung aber die Verkehrssituation neu bewerten und – soweit erforderlich – in Abstimmung mit allen zuständigen Fachdienststellen sowie der Schule selbst – geeignete Maßnahmen zur Schulwegsicherung treffen. Anlagen -
Anlage 1 Eingabe
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Anlage 1: Köln, den 30.09.2016 Sehr geehrte Damen und Herren, Aktuell befindet sich die Grundschule in Nippes am Niehler Kirchweg im Bau. Ebenso ist die Planung eines Radschnellweges von Nippes nach Mülheim durch den Niehler Gürtel in Planung. Zudem besteht an der Friedrich-Karl-Str eine hohe Dichte an Wohnbebauung (Stellungnahme Frau Dos Santos zum Niehler Gürtel). Aus diesen Gründen möge die Politik die Verwaltung beauftragen: Den Niehler Kirchweg als Fahrradstraße auszuweisen, um den zukünftigen Grundschülern und heutigen Schülern der Edith Stein Schule und des Barbara von Sell Berufskollegs einen sicheren Schulweg zu ermöglichen. Die Friedrich-Karl-Str. aus eben diesem Grund (die Grundschule grenzt an die Friedrich-Karl-Str) und den obig beschrieben Gründen bereits jetzt als Tempo 30 auszuweisen und die LSA dementsprechend anzupassen (eine Grüne Welle bei T 60 ist hierbei zu verhindern). Lärm und NOX Werte sind bereits jetzt an dieser Straße zu hoch. Eine Anbindung der "Fahrradstraße" an den Radschnellweg herzustellen All dies soll kurzfristig, das heißt innerhalb von zwei Jahren, also bis spätestens Mitte 2018 so erfolgen. Des Weiteren ist der ADFC frühzeitig in Planungen zu involvieren. Mit freundlichen Grüßen Daniel Mörchen
Beratungsverlauf
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