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4363/2016

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Einrichtung einer Fahrradstraße Niehler Kirchweg, Anordnung Tempo 30 Friedrich-Karl-Straße (Az.: 02-1600-167/16)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 30.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 23.03.2017, TOP 2.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3822 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 4363/2016 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Einrichtung einer Fahrradstraße Niehler Kirchweg, 
Anordnung Tempo 30 Friedrich-Karl-Straße (Az.: 02-1600-167/16) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für seine Eingabe, spricht sich jedoch gegen die 
Einrichtung einer Fahrradstraße im Niehler Kirchweg aus.  
 
Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, die Verkehrssituation auf der Friedrich-Karl-Straße nach 
Fertigstellung des Schulneubaus im Niehler Kirchweg neu zu bewerten und soweit erforderlich geeig-
nete Maßnahmen zu Schulwegsicherung zu treffen. 
 
Alternative: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für seine Eingabe und spricht sich für die Einrich-
tung einer Fahrradstraße im Niehler Kirchweg aus. 
 
Die Verwaltung wird gebeten, die Verkehrssituation auf der Friedrich-Karl-Straße nach Fertigstellung 
des Schulneubaus im Niehler Kirchweg neu zu bewerten und soweit erforderlich geeignete Maßnah-
men zu Schulwegsicherung zu treffen. 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.02.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Petent beantragt, den Niehler Kirchweg als Fahrradstraße auszuweisen sowie auf der Friedrich-
Karl-Straße eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anzuordnen (vgl. Anlage 1). 
Stellungnahme der Verwaltung 
Einrichtung einer Fahrradstraße Niehler Kirchweg 
Nach einer ersten Einschätzung liegt der Niehler Kirchweg zwischen Neusser Straße und Niehler 
Straße mit einer täglichen durchschnittlichen Verkehrsbelastung von circa 5000 Kfz/d (etwa 450 Kfz in 
der Spitzenstunde) an der oberen Belastungsgrenze, bei der noch die Einrichtung von Fahrradstra-
ßen möglich ist. Aufgrund der Verbindungsfunktion der Straße für den Individualverkehr ist daher 
nicht davon auszugehen, dass hier der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart wird, welches 
eine Voraussetzung für die Einrichtung einer Fahrradstraße ist. 
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h Friedrich-Karl-Straße 
Die Friedrich-Karl-Straße verbindet die Stadtteile Riehl. Niehl, Weidenpesch und Mauenheim als Ost-
West-Achse miteinander und ist von übergeordneter Bedeutung für die Erschließung der genannten 
Stadtteile sowie des Stadtbezirks Nippes im Allgemeinen. Die Friedrich-Karl-Straße ist folgerichtig 
Bestandteil des sogenannten Vorbehaltsnetzes, einem von dem zuständigen Fachausschuss des 
Rates der Stadt Köln beschlossenen Netzes von Vorfahrtsstraßen, und ist mit überwiegend zwei 
Fahrstreifen je Fahrtrichtung gut und übersichtlich ausgebaut. Auf den Straßen des Vorbehaltsnetzes 
wird in der Regel eine Fahrgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern zugelassen. 
Nach § 45 Absatz 9 der Straßenverkehrs-Ordnung sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen 
nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbeson-
dere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn 
aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko 
einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Eine solche besondere Gefahrenlage ist in dem betref-
fenden Abschnitt der Friedrich-Karl-Straße derzeit nicht gegeben, so dass eine Beschränkung der 
zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens der Verwaltung 
derzeit unbegründet ist. 
Nach Fertigstellung des Schulneubaus wird die Verwaltung aber die Verkehrssituation neu bewerten 
und – soweit erforderlich – in Abstimmung mit allen zuständigen Fachdienststellen sowie der Schule 
selbst – geeignete Maßnahmen zur Schulwegsicherung treffen. 
Anlagen

Anlage 1 Eingabe

1302 Zeichen

Anlage 1: 
 
         Köln, den 30.09.2016 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
Aktuell befindet sich die Grundschule in Nippes am Niehler Kirchweg im Bau. 
Ebenso ist die Planung eines Radschnellweges von Nippes nach Mülheim durch den 
Niehler Gürtel in Planung. 
Zudem besteht an der Friedrich-Karl-Str eine hohe Dichte an Wohnbebauung 
(Stellungnahme Frau Dos Santos zum Niehler Gürtel). 
 
Aus diesen Gründen möge die Politik die Verwaltung beauftragen: 
 
Den Niehler Kirchweg als Fahrradstraße auszuweisen, um den zukünftigen 
Grundschülern und heutigen Schülern der Edith Stein Schule und des Barbara von 
Sell Berufskollegs  einen sicheren Schulweg zu ermöglichen. 
 
Die Friedrich-Karl-Str. aus eben diesem Grund (die Grundschule grenzt an die 
Friedrich-Karl-Str) und den obig beschrieben Gründen bereits jetzt als Tempo 30 
auszuweisen und die LSA dementsprechend anzupassen (eine Grüne Welle bei T 60 
ist hierbei zu verhindern). Lärm und NOX Werte sind bereits jetzt an dieser Straße zu 
hoch. 
Eine Anbindung der "Fahrradstraße" an den Radschnellweg herzustellen 
All dies soll kurzfristig, das heißt innerhalb von zwei Jahren, also bis spätestens Mitte 
2018 so erfolgen. 
Des Weiteren ist der ADFC frühzeitig in Planungen zu involvieren. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Daniel Mörchen

Beratungsverlauf (1)

23.03.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
4363/2016
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
30.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27