1165/2019
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "himmel & ääd gemeinnützige Gesellschaft mbH"
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/32 1701 Vorlagen-Nummer 1165/2019 Freigabedatum 05.07.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "himmel & ääd gemeinnützige Gesellschaft mbH" Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die „himmel & ääd gemeinnützige Gesellschaft mbH“, Neue Weyerstr. 10, 50676 Köln, als Träger der freien Ju- gendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII anzuerkennen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2019 Jugendhilfeausschuss 17.09.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die „himmel & ääd gemeinnützige Gesellschaft mbH“, Neue Weyerstr. 10, 50676 Köln, wurde am 15.10.2018 gegründet und am 04.12.2018 beim Amtsgericht Köln unter HRB 96404 eingetragen. Die Gesellschaft beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Unternehmensgegenstand der „himmel & ääd gemeinnützige Gesellschaft mbH“ ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe. Gemäß den Ausführungen im Gesellschaftsvertrag soll der Satzungszweck in Bezug auf die Jugend- hilfetätigkeit insbesondere verwirklicht werden durch die Beschaffung von Geld- und Sachmitteln für Angebote der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit; für Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege; zur Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung. Derzeit wird der Satzungszweck in Bezug auf die Jugendhilfetätigkeit insbesondere durch die Be- schaffung von Geld- und Sachmitteln sowie die Umsetzung der Angebote der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit verwirklicht. Die weiteren Satzungszwecke „Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Ta- gespflege“ sowie „Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung“ werden zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet. Die „himmel & ääd gemeinnützige Gesellschaft mbH“ übernimmt alle bisherigen Aufgaben des „him- mel & ääd e.V.“ Dieser wurde 2007 gegründet. Das Ziel des Vereins, dessen Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe in 2016 erfolgte, war/ist die Förderung, Betreuung und Unterstützung bedürfti- ger Kinder. In den Anfängen des Vereins sammelten die Mitglieder erfolgreich Spenden und unterstützten tatkräftig Kindergärten und Schulen, indem Räume z.B. von ihnen in den Ferien reno- viert oder zusätzliche Spielmöglichkeiten angelegt wurden. Zu Weihnachten versuchten die Mitglieder bedürftigen Kindern und Jugendlichen im Rahmen einer Feier ihre materiellen Wünsche zu erfüllen. Seit 2012 haben die Mitglieder des gemeinnützigen Vereins ihr Engagement immer mehr ausge- dehnt. Das schlägt sich nieder sowohl in der Angebotsvielfalt als auch in der personellen Qualifikati- on. Mittlerweile beschäftigt der Träger 3 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unter- stützt werden von 28 ehrenamtlich Tätigen. Der oben genannte Träger hat in 2016 eine Etage über 300qm in der Neue Weyerstr. 10, 50676 Köln bezogen. Es besteht seit mehreren Jahren eine enge Kooperation mit der nahegelegenen Hauptschule Großer Griechenmarkt, aber auch Kinder und Jugendliche (ab 10 Jahre) von anderen Schulen nutzen folgen- de Angebote des Trägers: (gilt als Anschlussangebot an den regulären Schulunterricht nur in den Schulwochen): Verlängerte Mittagsbetreuung ( mit den Eltern vertraglich geregelt bis 17:00 Uhr) Täglich ein kostenloses Mittagessen für ca. 70 Kinder und Jugendliche Daran schließen sich das Angebot der Hausaufgabenbetreuung und falls nötig eine individuel- le Nachhilfe für die Schülerinnen und Schüler an Im Anschluss an Hausaufgabenbetreuung und Nachhilfe nutzen die Kinder und Jugendlichen die angebotenen Freizeitaktivitäten Der Träger führt in Abstimmung mit der Kooperationsschule auch Angebote zur Berufsorientie- 3 rung/Berufsvorbereitung durch, angeleitet von einer Fachkraft. Unterstützend ist das Jugendbüro der Caritas, die in dem Bereich der beruflichen Orientierung über jahrelange Praxis verfügen, tätig. In den Ferien werden sportliche und kulturelle Aktivitäten im Rahmen einer „ Ferienfreizeit“ kostenlos angeboten (ebenfalls für bedürftige Kinder und Jugendliche, Nachweis muss von den Eltern erbracht werden). Das Finanzamt Köln-Altstadt hat am 08.01.2019 einen Bescheid nach § 60a Abs. 1 Abgabenordnung über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 Abgabenordnung erteilt. Die Satzung der Körperschaft erfüllt demnach die für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft erforderlichen Voraussetzungen. Geschäftsführerin der „himmel & ääd gemeinnützige Gesellschaft mbH“ ist Frau Gabriele Gérard- Post. Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigte Person der Gesell- schaft vor, die einer Anerkennung der Gesellschaft als Träger der freien Jugendhilfe entgegenstehen. Die „himmel & ääd gemeinnützige Gesellschaft mbH“ lässt auf Grund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande ist und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet. Die Verwaltung schlägt die Anerkennung der „himmel & ääd gemeinnützige Gesellschaft mbH“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII vor. Die Konzeption und der Gesellschaftsvertrag sind als Anlagen 2 und 3 unter Session -Nr. 1165/2019 zur Einsichtnahme hinterlegt.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (AUG)
1383 Zeichen
Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
x Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
x Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Anlage 2_Konzept_Mittagsbetreuung_himmel un ääd gGmbH
8766 Zeichen
Projekt : Verlängerte Mittagsbetreuung
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1. Definition:
Bei der verlängerten Mittagsbetreuung handelt es sich um ein Angebot einer Betreuung von
Schülerinnen und Schülern nach Schulschluss. Hierbei setzen wir mehrere Schwerpunkte.
Zum einen, die Möglichkeit zur unterstützenden Hausaufgabenerledigung, Förderung von
Schülern/innen mit Lern -und/oder Sprachbedarf, sowie Planung, Gestaltung und Durchfü h-
rung gemeinsamer Freizeitaktivitäten. Das Angebot gilt als Anschlussangebot an den reg ulä-
ren Schulunterricht nur in den Schulwochen.
2. Zielgruppe:
Das Angebot gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die einen Betreuungsbedarf haben, insbe-
sondere
Schüler und Schülerinnen mit Migrationshintergrund und/oder aus Flüchtlingslä n-
dern.
Schüler/innen aus sozial schwachen Familien
3. Personelle Ausstattung:
Die verlängerte Mittagsbetreuung wird von pädagogisch qualifizierten Kräften übernommen.
4. Ziele der verlängerten Mittagsbetreuung:
4.a.Mittagsbetreuung / Mittagstisch
Die verlängerte Mittagsbetreuung versteht sich als familienergänzende Einrichtung, die den
Familien eine verlässliche Betreuung durch ges chultes Personal gewährleistet und den Sch ü-
lerinnen und Schülern nach Unterrichtsende eine gesunde warme Mahlzeit bereitstellt. In
unserer Einrichtung werden die Sozialkompetenz und die Persönlichkeit sentwicklung der
Schülerinnen und Schüler gefördert und die Erziehungsarbeit des Elternhauses und der Schu-
le unterstützt. Die Angebote im Kreativ - und Bewegungsbereich richten sich nach de n B e-
dürfnissen der Schüler/innen. Es gibt Angebote sowohl zum freien Spiel mit selbstgewählten
Projekt : Verlängerte Mittagsbetreuung
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Spielpartnern als auch angeleitetes Spiel in Gruppen oder für einze lne Schüler/innen durch
die Betreuerinnen und Betreuer. (Verhaltens-) Regeln, die den e rfolgreichen Ablauf der ve r-
längerten Mittagsbetreuung, sowie der Hausaufgabenbetreuung und Nachhilfe gewährlei s-
ten, werden gemeinsam erarbeitet und umgesetzt.
4.b.Hausaufgabenbetreuung
Ziel der Hausaufgabenbetreuung soll sein, die Schülerinnen und Schüler zunehmend zur selb-
ständigen Bearbeitung ihrer Hausaufgaben zu befähigen und zu motivieren. Die Sch ü-
ler/innen sollen ihre Hausaufgaben zu einem festen Zeitpunkt, regelmäßig und in Ruhe erl e-
digen sowie strukturiertes Arbeiten erlernen. Eine Fehlerkorrektur sollte n ur insofern erfo l-
gen, dass das reale Leistungsvermögen der Schüler/innen nicht verschleiert wird.
4.c.Nachhilfe
Eine gezielte und individuelle Nachhilfe für Schülerinnen und Schüler soll zur Verbesserung
ihrer Leistungsfähigkeit beitragen und mit geeigne ten Lernmaterialien unterstützt werden.
Die Eltern sollen dadurch über den jeweiligen Stand ihres Kindes, über seine Stärken, Schw ä-
chen und individuellen Veranlagungen informiert sein. Ziel der Nachhilfe so ll sein, den Ler n-
stand der Schülerinnen und Schüler nachhaltig zu verbessern.
4.d.Pädagogische Ziele
Jedes Kind soll so gefördert werden, dass es sich zu einer eigenverantwortlichen und gemein-
schaftsfähigen Persönlichkeit entwickeln kann. "Das Einüben von Regelmäßigkeiten" ermö g-
licht nicht nur Erfolge (die sichtbar werden ), sondern auch einen sicheren Rahmen. Ebenso
sollen die Kinder Wertschätzung und Empat hie gegenüber anderen Personen (Mitschülern,
Betreuungspersonal) und sich entwickeln.
5. Ziele und Formen der Zusammenarbeit:
5.a.Schule und verlängerte Mittagsbetreuung
Ein guter und enger Kontakt zwischen den Lehrkräften, den teilnehmenden Schülerinnen und
Schülern und den Betreuerinnen und Betreuern ist für alle Seiten von Vorteil. Bei besonderen
Problemen einzelner Schülerinnen oder Schüler sollte das Gespräch mit der jeweiligen Lehr
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kraft gesucht werden. Auch gezielte Lernhilfen und Fördermaterialien sollten in Abstimmung
mit der Schule eingesetzt werden. Bei Bedarf kann die Sprechstunde der Lehrkräfte wahrg e-
nommen werden.
5.b.Eltern und verlängerte Mittagsbetreuung
In einem persönliche n Anmeldungsgespräch zwischen Eltern und Mitarbeitern der Einrich-
tung zu Beginn der Betreuung wird über Ziele, Methoden und A blauf der ve rlängerten Mit-
tagsbetreuung informiert. E lternabende, Elternsprechstunden oder persö nliche G espräche
bieten die Mö glichkeit des g egenseitigen Kenne nlernens und des d irekten Au stauschs zw i-
schen Eltern und der Einrichtung.
6. Zeitliche und inhaltliche Struktur:
Die Betreuungszeit erstreckt sich in den Schulwochen von Montag bis Freitag in dem Zei t-
raum von Schulschluss bis 17 Uhr.
6.a. Mittagsbetreuung nach Schulschluss
Die Einrichtung bietet den Schüler/innen vom Unterrichtsende bis ca. 14:30 Uhr ein Mittag-
essen an. Im Anschluss daran findet die Mittagsbetreuung statt. Die Schüler/innen werden
von p ädagogisch qualifizierten Fachkräften b etreut Die Einrichtung, bietet den teilne hmen-
den Schüler/innen ein breites Angebot an Bastel- und Spielmaterial, wie auch Spielangebote.
Auch ein "Ruheraum" zur Ruhe- und Erholungsphase steht den Kindern- und Jugendlichen
zur Verfügung
An allen Tagen wird darauf geachtet, dass die Schülerinnen und Schüler ein abwechslungsrei-
ches Bewegungsangebot haben, um die konzentrierte Aufmerksamkeitszeit während des Un-
terrichts am Vormittag auszugleichen.
6.b. Hausaufgabenbetreuung
Für die Erledigung der schriftlichen Hausaufgaben wird eine vorgegebene Kernzeit eingeha l-
ten. Wird von den Schüler/innen die Kernzeit nicht voll ausgeschöpft, so können sie diese als
Lernzeit nutzen oder sich mit lernorientierten Materialien beschäftigen. Die schriftliche
Hausaufgabe wird auf Vollständigkeit, allerdings nicht auf Richtigkeit kontrolliert. Eine Einzel-
Projekt : Verlängerte Mittagsbetreuung
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betreuung bzw. Nachhilfe kann in der Zeit der Hausaufgabe nbetreuung nicht
geleistet werden.
6.c. Nachhilfe
Für die gezielte Förderung der Schülerinnen und Schüler werden Lerngruppen gebildet. In
besonderen Fällen kann auch eine Einzelbetreuung erfolgen. Die Nachhilfe findet für die tei l-
nehmenden Schüler/innen im Anschluss an die Hausaufgabenbetreuung, mit einer festgeleg-
ten Kernzeit statt. Hier können sowohl beste hende und akut auftretende Probleme bei den
Hausaufgaben besprochen werden als auch gezielte Förderung in diversen Fächern angeb o-
ten werden.
6.d. Freizeitangebote am Nachmittag
Nach Fertigstellung der Hausaufgaben (und Beendigung der Nachhilfe) können die Schülerin-
nen und Schüler die von der Einrichtung angebotenen Freizeitaktivitäten nutzen. Das tägliche
Freizeitangebot soll Alternativen und Abwechslung vom Alltag, sowie Ausgleich zum schul i-
schen Druck und Leistungsdenken bieten. Es finden Spiel -, Bastel- und Bewegungsangebote
statt.
7. Träger
Der im Jahr 2006 von Gabriele P. Gérard -Post und ihrem Ehemann Dieter Post gegründete
Verein himmel & ääd e.V. wurde im Jahr 2007 in das Vereinsregister eingetragen und vom Fi-
nanzamt Köln-Süd als gemeinnützig anerkannt. Der Verein kümmert sich um bedürftige Kinde
rund Jugendliche im Großraum Köln. Im Jahr 2016 erfolgt die Anerkennung als freier Tr ä-
ger der Jugendhilfe und die Mitgliedschaft im Paritätischen Wohlfahrtsverband. Seit 2011
bietet der Verein in der Köln er Innenstadt e inen kostenlosen Mittagstisch mit anschliesse n-
der Hausaufgaben- und Nachhilfe , sowie Fer ienfreizeit für bedürftige Kinder an. Der Verein
verfügt über Vereinsräume in der Kölner Innenstadt mit einer Gesamtfläche von 300qm. Seit
2015 wird in diesen Räumen auch die Berufsvorbereitung/Berufsorientierung angeboten.
Die himmel & ääd gemeinnützige GmbH übernimmt alle bisherigen Aufgaben des himmel &
ääd e.V.
Projekt : Verlängerte Mittagsbetreuung
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8. Bedarfsanalyse
Kinderarmut betrifft rund ein Viertel der Kinder, Jugendarbeitslosigkeit annähernd jeden
zehnten Jugendlichen in Köln. Der Inklusionsgedanke einer selbstverständlichen Teilhabe
am Leben in der Gemeinschaft und der Gesellschaft sowie gleicher Bildungs- und Entwick-
lungschancen hebt auch auf sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche ab.
Der seit dem Jahr 2011 in der Kölner Innenstadt angebotene Mittagstisch des Vereins himmel
& ääd zeigt über die Jahre stetigen Zuwachs . Über 70 Kinder besuchen täglich den angebote-
nen Mittagstisch. Die angebotene Hausaufgaben- und Nachhilfe ist immer ausgebucht, eben-
so wie die angebotenen Deutschkurse für Flüchtlingskinder und junge Flüch tlingsfrauen. Die
neu angebotene Berufsvorbereitung ist mit 26 Jugendlichen aus diversen Kölner Hauptsch u-
len belegt.
.
Anlage 3_Gesellschaftsvertrag_himmel & ääd gGmbH
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z & IS) 81 Firma, Sitz . Die Firma der Gesellschaft lautet himmel & ääd gemeinnützige Gesellschaft mbH Sitz der Gesellschaft ist-Köln. 82 Gesellschaftszweck Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a. die Beschaffung von Geld- und Sachmitteln für die Jugendhilfe - für Angebote der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit; - für Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege; - zur Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung. b. die Beschaffung von Geld- und Sachmitteln für die Altenhilfe - für Leistungen "zu einer Betätigung und zum gesellschaftlichen Engagement, wenn sie vom alten Menschen gewünscht wird; - für Leistungen zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen; - für andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder für ‘Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für SEITE -2 - SATZUNG _. 3. I steuerbegünstigte Zwecke im Sinne von Absatz 1. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 83 Stammkapital, Geschäftsanteile . Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 Euro (in Worten fünfundzwanzigtausend /00 Euro). . Es werden 25.000 Geschäftsanteile zum Nennbetrag von je EUR 1,00 ausgegeben (Geschäftsanteile Nrn. 1 bis 25.000). Diese werden sämtlich übernommen durch den himmel & ääd e.V., Köln, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln zu VR 15391. . Auf die Geschäftsanteile ist eine Einlage zum Nennbetrag in Geld zu leisten und zwar sofort in voller Höhe. . Das der Erfüllung des Gesellschaftszwecks dienende wesentliche Vermögen der Gesellschaft ist wertmäßig in seinem Bestand zu erhalten. 84 Vertretung, Geschäftsführung Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit sinem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann allen oder einzelnen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie die Befreiung von den Beschränkungen des $ 181 BGB gewähren. SEITE - 3- SATZUNG co [67) Vorstehende Regelung gilt auch für Liquidatoren. Wird die Gesellschaft nach 8 66 Abs. 1 GmbHG von den bisherigen Geschäftsführern liquidiert, so besteht deren konkrete Vertretungsbefugnis auch als Liquidatoren fort. Die Geschäftsführung bedarf für alle Geschäfte, die über den gewöhnlichen \ Betrieb des Unternehmens der Gesellschaft hinausgehen, der ausdrücklichen vorhergehenden Einwilligung der Gesellschafterversammlung. Hierzu zählen insbesondere: a. : die Veräußerung des Unternehmens im Ganzen; b. die Errichtung, Veräußerung und Aufgabe von Betrieben oder Betriebstätten; €; der Erwerb, die Änderung oder Kündigung von - auch stillen - Beteiligungen einschließlich des Erwerbs von Geschäftsanteilen der Gesellschaft sowie der Abtretung eigener Geschäftsanteile der Gesellschaft; d. die Erteilung von Prokuren und Generalvollmachten. Darüber hinaus kann die Gesellschafterversammlung einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte beschließen. Der Katalog ist nicht formeller, satzungsmäßiger Bestandteil des Gesellschaftsvertrages, sondern eine interne, bindende Richtlinie für die Geschäftsführung. Der Katalog kann daher durch einen formlosen Beschluss der Gesellschafterversammlung ohne Einhaltung der für eine Satzungsänderung vorgeschriebenen Formvorschriften - auch einzelnen Geschäftsführern gegenüber - beschlossen, erweitert oder beschränkt werden. Bei Abschluss, Änderung oder Beendigung von Anstellungsverträgen mit Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch die Gesellschafterversammlung vertreten. 85 Gesellschafterversammlung Beschlüsse der Gesellschafter, die nach diesem Vertrag oder dem Gesetz erforderlich sind, werden in Gesellschafterversammlungen gefasst. Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet jährlich, spätestens zwei Monate nach Fertigstellung und — soweit erforderlich — nach Prüfung des Kzi he} on Jahresabschlusses statt. Eine außerordentliche Gesellschafterversammlung findet statt, wenn das Wohl und Interesse der Gesellschaft es erforderlich erscheinen lassen. Die Gesellschafterversammlungen finden am Sitz der Gesellschaft statt, sofern sich nicht alle Gesellschafter mit der Abhaltung an einem anderen Ort einverstanden erklären. Die Einberufung der Gesellschafterversammlung hat durch die Geschäftsführer mittels Ladung, die der Textform gemäß 8 126b BGB genügen muss, an sämtliche Gesellschafter mit einer Frist von mindestens 14 Tagen zu erfolgen; der Tag der Versammlung wird bei der Fristberechnung nicht mitgerechnet. Die Absendung der Ladung an die letzte der Gesellschaft mitgeteilte Anschrift oder Emailadresse genügt. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen ist und mindestens 75 % des Stammkapitals vertreten sind; eine zu Beginn beschlussfähige Gesellschafterversammlung bleibt auch bei nachträglicher Minderung des vertretenen Stammkapitals während laufender Gesellschafterversammlung beschlussfähig. Sind nicht mindestens 75 % des Stammkapitals vertreten, so ist eine zweite Gesellschafterversammlung mit gleicher Ladungsfrist und gleicher Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 7 Tagen einzuberufen. Diese Gesellschafterversammlung ist dann ohne Rücksicht auf das vertretene Kapital beschlussfähig. Auf diese Rechtsfolge ist in der zweiten Ladung hinzuweisen. Alle Beschlüsse der Gesellschaft werden mit einfacher Mehrheit der in der Gesellschafterversammlung abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht durch Gesetz oder Satzung andere Mehrheitsverhältnisse vorgeschrieben sind. Die Gesellschafter stimmen in eigenen Angelegenheiten mit ab, soweit nicht 8 47 Abs. A GmbHG oder diese Satzung ausdrücklich etwas anderes bestimmen. isder 1 EUR (in Worten ein Euro) eines Geschäftsanteils gewähren bei der sschlussfassung eine Stimme. Hält ein Gesellschafter mehrere sschäftsanteile an der Gesellschaft, so kann er sein Stimmrecht aus den inzelnen Geschäftsanteilen nur einheitlich für alle von ihm gehaltenen wma r SEITE - 5 - SATZUNG 10. Geschäftsanteile ausüben. In der Gesellschafterversammlung kann sich ein Gesellschafter mittels schriftlicher Vollmacht durch Mitgesellschafter oder einen Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe vertreten lassen. Soweit zwingende Vorschriften nicht entgegenstehen, ist ein Verzicht auf alle satzungsmäßigen oder gesetzlichen Vorschriften über Form und Frist der Ladung zulässig. Die Beschlüsse der Gesellschaft können insbesondere auch im Rund-um-Verfahren in schriftlicher Form, mündlich oder per Telefon, Telefax oder E-Mail oder auch in entsprechend kombinierten Beschlussverfahren und - formen gefasst werden, soweit alle Gesellschafter mit dieser Art der Beschlussfassung einverstanden sind und soweit nicht zwingende Formvorschriften bestehen. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung können, sofern nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen wird, nur binnen eines Monats seit der Beschlussfassung durch Klage angefochten werden. Die Frist beginnt mit Zugang des Protokolls. Sie endet in jedem Fall spätestens sechs Monate nach Beschlussfassung. Für die Fristwahrung ist die Klageerhebung erforderlich. $6 Änderung des Gesellschaftsvertrags, Umwandlung Der Zweck der Gesellschaft und der Gegenstand des Unternehmens soll nur ' geändert werden, wenn die Erfüllung der bisherigen Gesellschaftszwecke unmöglich oder wirtschaftlich sinnlos geworden ist. Über die Änderung der Satzung beschließt die Gesellschafterversammlung. Seschlüsse über die Änderung der Satzung und die Zustimmung zu Umwandlungen bedürfen einer einstimmigen Entscheidung aller Gesellschafter us Gesellschaftsvermögen ist auch nach einer Änderung der bisherigen Zwecke ausschließlich zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Ssschlüsse über die Änderung des Gesellschaftszwecks und des „nternehmensgegenstandes dürfen nur dann erfolgen, wenn die Änderungen = Steuerbegünstigung nach verbindlicher Zusage der zuständigen 45 SEITE - 6 - SATZUNG TÄLER TER RETTET Finanzbehörde nicht berühren. $7 Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr 1. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. hr Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr, das mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister beginnt und an dem hierauf folgenden 31.12. endet. 88 Jahresabschluss, Gewinnverwendung Die Geschäftsführer haben den Jahresabschluss und - soweit erforderlich - den Lagebericht innerhalb der gesetzlichen Frist aufzustellen. Über die Gewinnverwendung beschließt die Gesellschafterversammlung unter Berücksichtigung der satzungsmäßigen Zwecke. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile erhalten. Rücklagen dürfen gebildet werden, soweit dies der steuerlichen Gemeinnützigkeit nicht entgegensteht. 89 Verfügung über Geschäftsanteile “sde Verfügung über Geschäftsanteile oder Teile von solchen (insbesondere „öertragungen, Verpfändungen, Nießbrauchbestellungen) bedarf‘ der Zustimmung der Gesellschaft. Die Zustimmung soll nur erteilt werden, wenn der ‚Znverber Gewähr für die dauerhafte Erfüllung der in $ 2 Abs. 1 genannten ecke bietet. Die Zustimmung bedarf eines einstimmigen Beschlusses aller sellschafter. = Belastung von Geschäftsanteilen ist unzulässig. Entsprechendes gilt für die szründung eines Treuhandverhältnisses. in 01 er SEITE - 7 - SATZUNG 810 Einziehung von Geschäftsanteilen “. Die Einziehung von Geschäftsanteilen ist zulässig. Die Einziehung wird mit Zugang des Einziehungsbeschlusses beim betroffenen Gesellschafter wirksam. 2. Die Zustimmung des Gesellschafters bzw. von dessen Erben zur Einziehung seines Geschäftsanteils ist nicht erforderlich, wenn a. über das Vermögen des Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, b. der Geschäftsanteil gepfändet und die Pfändung nicht innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses wieder aufgehoben j wird, ©. ein sonstiger wichtiger Grund in der Person des Gesellschafters vorliegt, aus dem nach 8$ 133, 140 HGB der Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft aus dieser ausgeschlossen werden könnte. Soweit für die Gesellschaft zumutbar, soll in den Fällen des Abs. 2 lit. b) und c) der auszuschließende Gesellschafter mit einer angemessenen Frist zur Behebung des Ausschlussgrundes abgemahnt werden. Steht ein Geschäftsanteil mehreren Mitberechtigten ungeteilt zu, so ist die Zinziehung gemäß Absatz 2 auch zulässig, wenn ihre Voraussetzungen nur in zer Person eines Mitberechtigten vorliegen. U 's übrigen gesetzlichen Voraussetzungen der Einziehung, insbesondere die “oleinzahlung der Einlage und die Begleichung der Abfindungszahlung aus =bundenem Vermögen, bleiben unberührt. Einziehung wird durch die Geschäftsführung erklärt. Sie bedarf eines Ilschafterbeschlusses, der mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stmmen gefasst wird. Der betroffene Gesellschafter bzw. dessen Erben sind = nt stimmberechtig. Ab dem "Zeitpunkt der Beschlussfassung über die »zishung gewährt der betroffene Geschäftsanteil bis zur Wirksamkeit der „ziehung bzw. bis zum Abschluss des Abtretungsverfahrens nach Abs. 8 kein “rmrecht. Die Einziehung hat zur Folge, dass der betroffene Gesellschafter = unmittelbarer Wirkung aus der Gesellschaft ausscheidet, auch wenn Streit IN nn Th 7 SEITE - 8- SATZUNG or [87] über das Vorliegen eines wichtigen Grundes bzw. einer sonstigen Voraussetzung der Einziehung besteht. Die Gesellschaft wird von den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt. Die Einziehung ist mit einer Kapitalherabsetzung, einer Aufstockung der vorhandenen Geschäftsanteile oder der Neubildung der untergegangenen Geschäftsanteile und deren Übernahme durch die Gesellschaft, einen Gesellschafter oder einen Dritten zu verbinden. Statt der Einziehung kann die Gesellschaft beschließen, dass der betroffene Gesellschafter seinen Geschäftsanteil an die Gesellschaft, einen anderen Gesellschafter oder einen Dritten abtritt. Der Abtretungsbeschluss wird mit Zugang beim betroffenen Gesellschafter und formwirksamer Annahmeerklärung des betreffenden Erwerbers wirksam. Der Gesellschafter erhält im Fall der Einziehung oder der Abtretung kein Entgelt. 8 11 Austritt Jeder Gesellschafter kann aus der Gesellschaft austreten. Der Austritt kann nur mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres durch zingeschriebenen Brief erfolgen. Der austretende Gesellschafter ist nach Wahl der Gesellschaft verpflichtet, die Zinziehung seines Geschäftsanteils zu dulden oder diesen an die Gesellschaft, = nsn anderen Gesellschafter oder-einen Dritten zu übertragen. Der Gesellschafter erhält im Falle der Einziehung und. Abtretung kein Entgelt, 812 Auflösung Sssellschaft soll nur aufgelöst werden, wenn die Erfüllung des Ses= schaftszwecks unmöglich oder wirtschaftlich sinnlos geworden ist. “uflösung der Gesellschaft ist nur durch einstimmigen Beschluss der GG. SEITE - 9 - SATZUNG ©=ssilschafterversammlung zulässig. 813 Vermögensbindung Soweit die Steuerbegünstigung der Gesellschaft entfällt oder die Gesellschaft aufgelöst wird, beschließen die Gesellschafter über die Verwendung des /ermögens. 2 Sofern die Steuerbegünstigung zum Zeitpunkt der Auflösung der Gesellschaft ossteht, beschließen die Gesellschafter, wem das Vermögen der: Gesellschaft anfällt. Der Gesellschafterbeschluss, der mit einfacher Mehrheit gefällt wird, <ann nur die unmittelbare und ausschließliche Verwendung des Vermögens für meinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke oder den Anfall des /ermögens an eine steuerbegünstigte juristische Person des privaten Rechts Ssschließen. Beschlüsse über die zukünftige Verwendung des Vermögens sürfen erst nach einer verbindlichen Zusage der zuständigen Finanzbehörde insichtlich der Steuerbegünstigung des Anfallsberechtigten gefällt werden. Ks D 814 Bekanntmachungen =“snntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im elektronischen ir din „missanzeiger. 815 Gründungsaufwand = Gründungskosten bei Notar und Gericht übernimmt der rimaungsgesellschafter. 8 16: Salvatorische Klausel Sr= sine Bestimmung dieser Urkunde ganz oder teilweise unwirksam oder „"zyrcnführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen “mungen hiervon unberührt. Das gleiche gilt, falls sich herausstellen sollte, IneTeic NE 2. Ve mr nn pe unsre Ellen et pen u SEITE - 10 - SATZUNG dass eine Regelungslücke vorhanden ist. undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüll eine angemessene Regelung getroffen werden, die Gesellschafter gewollt hätten, wenn sie die oder Lückenhaftigkeit gekannt bzw. erkannt h Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht. In diesem Fall soll das Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten, das rechtlich zulässig ist und dem Gewollten möglichst nahe kommt. Anstelle der unwirksamen oder ung der Regelungslücke soll dann die dem am nächsten kommt, was Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit ätten. Das gleiche gilt, wenn die dieser Urkunde vorgeschriebenen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1165/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 05.07.2019
- Erstellt
- 27.03.2019 10:00