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AN/0267/2017

TOP 15.1 Das "Kooperative Baulandmodell Köln - Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren"; hier: Fortschreibung

Gem. Änderungsantrag (CDU) 14.02.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.02.2017

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

4232 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 14.02.2017 
 
AN/0267/2017 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 14.02.2017 
 
TOP 15.1 Das "Kooperative Baulandmodell Köln - Richtlinie zur Anwendung in 
Bebauungsplanverfahren"; hier: Fortschreibung 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zum TOP 15.1 in die Tagesordnung 
der Sitzung des Rates der Stadt Köln am 14.02.2017 aufzunehmen: 
 
Beschluss: 
 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt: 
 
1. Der Rat begrüßt das „Kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM)“ als ein Mittel zur 
verlässlichen Schaffung von Wohnraum für breite Teile der Bevölkerung in Köln. Da-
zu sind alle Kräfte des Kölner Wohnungsmarktes zu aktivieren. Insbesondere ist die 
Mitwirkung der Wohnungswirtschaft unabdingbar. Zugleich bekräftigen die Antrags-
steller, dass bei der Entwicklung von neuen Wohnquartieren die notwendige Infra-
struktur mitentwickelt werden muss. Für das Ziel „Schaffung von qualitativ hochwerti-
gem Wohnraum für breite Teile der Bevölkerung“ braucht die Wohnungswirtschaft 
verlässliche Rahmenbedingungen.  
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bis zur Ratssitzung am 04.04.2017 den Vorschlag 
für das fortgeschriebene Kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) - Richtlinie zur 
Anwendung in Bebauungsplanverfahren“ (Anlage 1 der Vorlage 3559/2016) einschl. 
Umsetzungsanweisung (Anlage 2 der v. g. Vorlage) im  Austausch mit der Kölner 
Wohnungswirtschaft an folgenden Punkten zu überarbeiten: 
 
a)  Absenkung des Schwellenwerts zur Verpflichtung der Errichtung von mindes-
tens 30 % der Geschossfläche für Wohnzwecke als öffentlich geförderter 
Wohnungsbau auf 20 Wohneinheiten (Richtlinie, Ziff. 2. (2)). 
 
b)  Bzgl. der Ablösung des ursächlichen Mehrbedarfs an Grundschulplätzen soll 
eine Regelung getroffen werden, welches im Ergebnis der alten Regelung des 
kooperativen Baulandmodells (verabschiedet: 24.02.2014) entspricht (Richtli-
nie, Ziff. 3 (1) c)).

- 2 - 
 
c)  Bzgl. des Schwellenwerts soll geprüft werden, diesen für die Verpflichtung zur 
Durchführung von Qualifizierungsverfahren (Richtlinie, Ziff. 3. (1) j) auf 75 
Wohneinheiten (WE) und mehr anzuheben. Unabhängig von der Anzahl der 
WE im Plangebiet soll ein Qualifizierungsverfahren ab einer Größe von 4.500 
m² oder in Absprache mit dem Vorhabenträger in städtebaulich anspruchsvol-
len Lagen als Grundlage der Planung durchgeführt werden. 
 
d)  Die planungsrechtliche Sicherung der Flächen für den öffentlich geförderten 
Wohnungsbau im Bebauungsplan soll in Abstimmung mit dem Vorhabenträ-
ger und kann mittels Festsetzung nach § 9 Absatz 1 Nummer 7 BauGB erfol-
gen (Richtlinie, Ziff. 4. (3). 
 
e)  Die Übergangsregelungen in Ziff. 7 der Richtlinie sind dahingehend zu über-
arbeiten, dass für Vorhaben auf Grundstücken, die nachweislich nach dem 
22.09.2016 und vor dem Tag der Bekanntmachung des kooperativen Bau-
landmodells in der zu verabschiedenden Fassung erworben wurden (Vertrau-
ensschutz), die Verpflichtung zur Errichtung/Finanzierung der sozialen Infra-
struktur (Richtlinie, Ziff. 3 (1) b) bis e)), reduziert wird. Die Verpflichtung zur 
Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau soll auf einen Anteil von 
20 % oder mehr der mit der Planung geschaffenen GF Wohnen festgesetzt 
werden. Diese Übergangsregelung kann nur in Anspruch genommen werden, 
wenn die entsprechenden Grundstücke bis zum 30.06.2018 einer Bebau-
ungsplanung zugeführt werden. 
 
f)  Dem Vorhabenträger und Planbegünstigten, der in diese Übergangsregelung 
fällt, soll unabhängig davon die Möglichkeit haben, sein Bebauungsplanver-
fahren nach den Richtlinie des 'neuen' noch zu verabschiedenden kooperati-
ven Baulandmodells zu machen. 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke     gez. Niklas Kienitz   
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin     CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
  
 
 
gez. Jörg Frank 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

14.02.2017 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0267/2017
Typ
Gem. Änderungsantrag (CDU)
Datum
14.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27