V/0399/2008
Weiterentwicklung eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Stadt Münster
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Beschlussvorlage
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V/0399/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Weiterentwicklung eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Stadt Münster Beratungsfolge 27.05.2008 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 28.05.2008 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 28.05.2008 Ausländerbeirat Vorberatung 04.06.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 12.06.2008 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 18.06.2008 Hauptausschuss Vorberatung 18.06.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bildungsnetzwerk in der Bildungsregion Stadt Münster mit den in der Begründung dargestellten Zielvorgaben weiter zu entwickeln. 2. Der zu diesem Zweck beabsichtigte Abschluss eines Kooperationsvertrages mit dem Land Nordrhein-Westfalen wird befürwortet. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten/Folgekosten entstehen. Begründung: 1. Ausgangslage Schulen sind die Knotenpunkte jeder Bildungsl andschaft. Aber wenn es um Bildung geht, sind nicht nur die Schulen gefragt, sondern die ganze Stadt bzw. Region. Nur wenn schulische und außerschulische Akteure ihre Kräfte bündeln, können Kinder und Jugendliche ihre Potenziale in die Zukunft entwickeln. In der Stadt Münster gibt es bereits eine vielfältige Schullandschaft und Vorlagen-Nr.: V/0399/2008 Auskunft erteilt: Herr Heilemann Ruf: 492 40 20 E-Mail: Heilemann@stadt-muenster.de Datum: 07.05.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0399/2008 lebendige Kooperationen zwischen Schulen und außerschulischen Partnern. Die stadtzentrale Bedeutung der Bildung in der Stadt Münster gilt es auszubauen und weiter zu verankern. Fußend auf den Erkenntnissen des Modellprojekts „Selbstständige Schule“ (2002-2008), das in NRW in Kooperation mit der Bertelsmann Stiftung in 19 Bildungsregionen umgesetzt wurde , soll die Organisationsentwicklung der Schullandschaft in NRW mit den hier gewonnenen Erfahrungen weiter vorangetrieben werden (zu den Ergebnisses des Modellprojekts in Münster s. Berichtsvorla- ge V/0387/2008). Die gemeinsame Verantwortung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Kommunen für das Schul- und Bildungswesen soll mit allen relevanten Partnern weiter ausgebaut und vertieft werden. Um dieses Ziel nachhaltig zu verfolgen, haben das Land NRW und die Stadt Münster ein Koopera- tionsvorhaben für Münster entwickelt. Auf diesem Weg sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die schulindividuellen und darüber hinaus die regionalen Belange angemessener für eine erfolgreiche und zukunftsfähige Schulentwicklung berücksichtigen zu können. 2. Bildung braucht Partner In der Bildungsregion Stadt Münster gibt es 106 Schulen in unterschiedlicher Trägerschaft. Jede mit einem eigenen Profil, Schwerpunkten, Projekten und Kooperationspartnern aus Kultur und Wirtschaft. Es gibt vielerorts innovative und lebendige Schulen, engagierte und zielgruppengenaue Arbeit freier und institutioneller Träger sowie starke Kompetenzen in kommunalen und staatlichen Einrichtungen. Diese Bildungsprofile und die institutionellen Kooperationen gilt es zu verstärken und zu systemati- sieren. Zugleich zeigt die Erfahrung aus dem Modellprojekt „Selbstständige Schule“, dass eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Schulträger und Schulaufsicht der Schulentwicklung zugute kommt. 2.1 Netzwerkbildung Zur Optimierung schulischer Arbeit sind demnach zwei Hauptaspekte in den Fokus zu nehmen: • Die Koordinierung von Aufgaben zwischen inneren und äußeren Schulangelegenheiten Zuständig für die inneren Schulangelegenheiten (Lehrendes Personal, Unterrichtsentwicklung) ist das Land NRW, für die äußeren Schulangelegenheiten (Räume, Sachausstattung, Schüler- fahrkosten, nichtlehrendes Personal) die Stadt als Schulträger. Diese formal strikte Aufteilung in zwei Zuständigkeitsbereiche sollte aufgeweicht und im Ergebnis verbessert werden. Gelingen kann dies durch eine stärkere Koordination und Abstimmung zwischen beiden Bereichen. • Der Aufbau bzw. die Koordination von Netzwerken in der Region Schulen agieren nicht ohne Bezüge in ihr Umfeld. Ob sie im Stadtteil verankert sind und sich mit den dortigen Schulen, freien und institutionellen Trägern vernetzen oder auf gesamtstädti- sche oder überregionale Angebote zurückgreifen, in der Bildungslandschaft haben sie als Insti- tutionen, die alle Kinder und Jugendlichen erreichen, eine Schlüsselposition. Das Ziel regionaler Bildungsnetzwerke muss es sein, alle an Bildung beteiligten Akteure sowie die gesellschaftlichen und staatlichen Bereiche wie Jugendhilfe, Wirtschaft, Arbeitsverwaltung, Kultureinrichtungen usw. einer Region einzubeziehen, um bereits vorhandene Ressourcen mit- einander zu vernetzen und optimal im Sinne der Kinder und Jugendlichen zu nutzen. - 3 - V/0399/2008 2.2 Perspektiven für Münster Das Vorhaben, regionale Bildungsnetzwerke weiterzuentwickeln, trifft in Münster auf langjährige Erfahrungen und Strukturen. Seit vielen Jahren wird hier an zukunftsfähigen Bildungsstrukturen und einer kooperativen regionalen Schul- und Bildungslandschaft gearbeitet. • In Münster wird die Schulentwicklung in enger Partnerschaft zwischen Stadt, Land und Schulen und anderen gesellschaftlichen Akteuren gestaltet. Ergebnisse zeigen sich zum Beispiel in er- gänzenden Systemen von Beratung, dem Ausbau der Ganztagsbetreuung, im Übergangsma- nagement, der abgestimmten (Berufs-)Schulentwicklung, pädagogischen Projekte und der In- ternationalisierung von Schulen. • Bei der Bewältigung von neuen Aufgaben (z.B. Schulentwicklungsplanung, Fortbildung/ Qualifi- zierung, Management von Bildungsübergängen, Ressourcenmanagement, Sprachförderung/ In- ternationalisierung/ Integration, Ganztags- und Betreuungsangebote) entwickelt jede Schule in Münster eigene Lösungskonzepte. Aus Sicht einer Verantwortungsgemeinschaft von Stadt als Schulträger und Land als Schulaufsicht sollten die Schulen in diesem Prozess nicht sich selbst überlassen werden. • Die Beteiligung am Landesprojekt „Selbstständige Schule“ hat wichtige Prozesse für die gesam- te Region in Gang gesetzt und gezeigt, welche Wege beschritten werden können und müssen, um die Bildungsregion zukunftsfähig zu gestalten. Der Aufbau eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Stadt Münster sollte in diesem Sinne systematisch fortgesetzt, zielgerichtet ge- steuert und im Sinne der Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen vorangetrieben wer- den. • Es macht Sinn, die Netzwerkbildung und entsprechende Kooperationsvorhaben auf eine ver- bindliche Grundlage zu stellen. 2.3 Ziele eines Bildungsnetzwerkes in Münster Die Weiterentwicklung eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Stadt Münster hat folgende Ziele: • Die bereits vorhandenen Kooperations- und Vernetzungsstrukturen werden auf regionaler Ebe- ne mit allen Bildungsakteuren systematisch ausgebaut, um den Informationsaustausch, die Planung und Abstimmung zwischen den Bildungsbereichen und den damit verbundenen Aufga- ben zu intensivieren und damit zu verbessern. • Ein optimaler Einsatz von Personal- und Sachre ssourcen sowie eine intensivere horizontale und vertikale Vernetzung der Bildungspartner werden durch zielgerichtete Kooperationen er- möglicht. 3. Strukturen und Aufgaben des regionalen Bildungsnetzwerks In einem regionalen Bildungsnetzwerk sollten bereits bestehende Strukturen, Verantwortungen und Zuständigkeiten sinnvoll miteinander verknüpft werden. Durch die Schaffung von Lenkungskreis, Regionaler Geschäftsstelle und Bildungskonferenz hat die Stadt die Chance, eine Verantwortungsgemeinschaft und eine breite Basis für bildungs- und schulpolitische Entscheidungen zu schaffen. - 4 - V/0399/2008 Organisatorisch stellt sich der Lenkungskreis wie folgt dar: Der Aufbau eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Stadt Münster soll zum 01.08.2008 beginnen. Die diesbezügliche Kooperation mit dem Land NRW / der Bezirksregierung Münster ist grundsätz- lich langfristig, auf Nachhaltigkeit und somit ohne zeitliche Begrenzung angelegt. Eine interne Eva- luation sollte bis zum 31.07.2013 erfolgen. Auf der Basis der Ergebnisse und Einschätzungen die- ser Evaluation wird über die Weiterführung der Kooperation mit dem Land NRW entschieden. 3.1 Grundsätze des Kooperationsvertrages Als Kooperationspartner stimmen Stadt und Land darin überein, dass die Zusammenarbeit von Grundsätzen und Prinzipien geleitet wird, die ve rtrauensvolle sowie abgestimmte Handlungsschrit- te aller Partner ermöglichen. Die bisherigen Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche des Landes NRW und der Stadt Münster bleiben erhalten, sollen aber inhaltlich im Sinne eines Informations-, Planungs- und Hand- lungsverbundes enger aufeinander abgestimmt und miteinander vernetzt werden. 3.2 Handlungsfelder der Kooperation Der Aufbau regionaler Bildungslandschaften setzt bei einer gemeinsamen und zielgerichteten Schulentwicklungsarbeit an, um dann die konkreten Bedarfe der Region zu erfassen. Die konkre- ten Bereiche, die in Münster weiterentwickelt und systematisch vernetzt werden sollen, sind u. a.: • Gemeinsame Strategien zur Verbesserung der individuellen Förderung aller Schülerinnen und Schüler, insbesondere auch solcher mit Bildungs risiken (z. B. Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte) • Initiierung und Abstimmung von schulübergreifenden Projekten in der Region, insbesondere auch mit außerschulischen Partnern • Horizontale und vertikale Übergänge, Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Grundschu- le, Übergänge zwischen den Schulformen (Durchlässigkeit) • Übergang von der Schule in den Beruf, von der Schule in die Hochschule (Übergangsmanage- ment) • Internationalisierung der münsterschen Bildungslandschaft zur Steigerung der internationalen Ausbildungs- und Studierfähigkeit • Intensivierung der Zusammenarbeit mit Dritten (z. B. Kultur, Sport) - 5 - V/0399/2008 3.3 Organisation der regionalen Kooperation Ein regionales Bildungsnetzwerk braucht eine Organisationsform und damit eine gesicherte und verlässliche Plattform, die die Prozesse koordiniert und institutionalisiert. In Münster wird ein Lenkungskreis aus Verantwortungsträgern von Stadt und Land für Schule und Bildung installiert, dem ein Beirat aus den Schulformsprechern/innen der münsterschen Schulen zugeordnet ist. Der Lenkungskreis wird unterstützt durch eine Regionale Geschäftsstelle im Amt für Schule und Weiterbildung, in die auch Personal des Landes NRW eingebunden wird. Die Ein- bindung aller gesellschaftlichen (Interessen-) Gruppen garantiert eine mindestens einmal jährlich tagende Bildungskonferenz unter Vorsitz des Oberbürgermeisters der Stadt Münster, die aus einer Vielzahl von Bildungsbeteiligten bestehen soll. Die Zusammensetzung der Bildungskonferenz stellt sich wie folgt dar: Die konkrete Gestaltung der regionalen Kooperation regelt der Kooperationsvertrag. 4. Ausblick Im Interesse von Schülerinnen und Schülern sind gemeinsame Anstrengungen aller an Bildung Beteiligten nötig. Die flächendeckende Implementierung dieser neuen Art der Zusammenarbeit und Kooperation ist ein mittelfristiges Ziel, welches insbesondere auch bestehende Strukturen mit ein- binden soll. Das Amt für Schule und Weiterbildung wird seine Strukturen verstärkt auf die partner- schaftliche Zusammenarbeit ausrichten, um so zum Gelingen eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Stadt Münster beizutragen. Der Vertrag soll am 23. Juni 2008, zusammen mit 18 weiteren Regionen, die am Modellprojekt „Selbstständige Schule“ teilgenommen haben, im Ministerium für Schule und Weiterbildung unter- zeichnet werden. Über die Umsetzung der Vertragsinhalte wird dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung regel- mäßig berichtet. I.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin - 6 - V/0399/2008
Anlage 2 zur Vorlage 0 399 2008 Positionspapier
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Mai 2008 Positionspapier der Regionalen Steuergruppe Modellprojekt Selbstständige Schule NRW Region Stadt Münster Vorbemerkung Am Modellprojekt „Selbstständige Schule NRW“ haben in der Region Stadt Münster im Zeitraum 2002–2008 12 Schulen (5 Grundschulen, 1 Hauptschule, 1 Realschule, 5 Gymnasien) teilgenommen. Ab 2006 beteiligten sich 8 Korrespondenzschulen (2 Grundschulen, 2 Förderschulen, 4 Hauptschulen). Schulen, Schulträger und Schulaufsicht formulierten für den Projektzeitraum pädagogische und strukturelle Entwick- lungsvorhaben. Die Schulen haben ihre Ergebnisse in ihren jeweiligen Abschlussberichten dokumentiert, die im Regionalen Abschlussbericht Eingang finden. Gesteuert wurde das Modellprojekt in der Region Stadt Münster von einer Regionalen Steuergruppe mit jeweils zwei Vertreter/innen von Schulaufsicht/Bezirksregierung und Schul- träger/Stadt Münster sowie drei Vertreter/innen der Schulen/ Schulleitungen aus unterschiedlichen Schulformen. Die operative Steuerung leistete eine Geschäftsstelle. Aus Sicht der Regionalen Steuergruppe war das Modell- projekt für die Schulen und für die Region erfolgreich. Die Mitarbeit im Modellprojekt war ein Dauerimpuls für jede Schule, Entwicklungen voranzutreiben und strukturell zu verankern. Die erfolgreiche Erprobung neuer Strukturen und Kooperationsformen kann positiv in die Zukunft weisen. Durch die Zusammenarbeit von Schulaufsicht und Schul- träger wurde der traditionell in innere und äußere Schulange- legenheiten geteilten Sicht auf Schule systematisch begegnet. Mit dem Abschluss des Projektes 2008 sollte die Chance, aus den Erfahrungen des Projektes zu lernen und gute Entwick- lungen voranzutreiben, genutzt werden. Die Modellschulen sollten den eingeschlagenen Weg fortsetzen können. Von ihren Erfahrungen im Projekt können und sollen alle Schulen in der Region profitieren. Die Eigenverantwortung der Schule ist eine Chance für die Schulen und für die Region. Schülerinnen und Schüler profitieren von Schulen, die ihren Bildungsauftrag zielgruppengenau gestalten können. Die Region profitiert von eigenverantwortlichen Schulen, die in Kooperationen an der Gestaltung von Bildungslandschaften mitwirken. Schulentwicklung braucht Eigenverantwortung und Ressourcen Im Modellprojekt konnten sich die beteiligten Schulen in der Selbstständigkeit profilieren. Sie nutzten Rahmen- bedingungen und Freiräume zur Intensivierung und Ent- wicklung pädagogischer Schwerpunkte, zur Erprobung neuer Formen des schulischen Managements und zur Gestaltung von Kooperationen.Eigenverantwortliche Schulentwicklung braucht Ressourcen und klar definierte Rahmenbedingungen: Schulische Steuergruppen etablieren Das Modellprojekt hat gezeigt: Durch die Bildung schulischer Steuergruppen wurden alle das Projekt betreffenden Vorhaben und Prozesse von Teams getragen. Diese Struktur ist ein syste- mischer Gewinn, der auch in Zukunft für den Anstoß, die Gestal- tung und Sicherung von schulischen Entwicklungsprozessen genutzt werden sollte. Profilbezogene Fortbildungen ermöglichen und unterstützen Schulentwicklung, Teambildung und schulbezogenes Ressour- cenmanagement können die Schulen dann sinnvoll und effizient leisten, wenn sie entsprechende Qualifizierung und Unterstüt- zung bekommen. Externe Fortbildungen aus einer Hand – für Schulleitungen, schulische Steuergruppen und Kollegien – sind für eine Weiterentwicklung der Schulen unerlässlich. Zeitliche Ressourcen schaffen und definieren Schulen, die eigenverantwortlich Schulfinanzen und Personal- entwicklung managen, brauchen personelle Ressourcen für zusätzliche Aufgaben. Schulen, die nachhaltig und im Sinne der Bedürfnisse ihrer Schülerinnen und Schüler die Entwicklung ihrer Schule vorantreiben, brauchen zeitliche Ressourcen. Diese müssen für die Schulleitung, die Steuergruppen, die Kollegien und die Verwaltung geschaffen und definiert werden. Die Regionale Steuergruppe Schulscharfe Personalentwicklung zulassen Die Profile einzelner Schulen werden von Lehrkräften getragen und umgesetzt. Schulscharfe Stellenausschreibungen, Dienst- vorgesetzteneigenschaften der Schulleitung und die projekt- bezogene Einstellung nicht lehrender Fachkräfte ermöglichen eine Personalentwicklung, die mit dem Schulprofil und der Schulentwicklung im Einklang steht. Verwaltungsassistenz profilieren und finanzieren Schulen haben einen hohen Verwaltungsbedarf, der sich mit Personal- und Ressourcenverantwortung verstärkt. Der Arbeits- bereich der Verwaltungsassistenz an Schulen bedarf einer stärke ren Profilierung (im Modellprojekt wurde eine Arbeits- platzbeschreibung entwickelt) und einer Finanzierung aus Landes- und kommunalen Mitteln. So können Schulleitungen und Kollegien für Führungs- und pädagogische Aufgaben ent lastet werden. Schulbudgets schaffen Die Erfahrung der Modellschulen zeigt: Eine größere Budgetver- antwortung der Schulen erleichtert einen sinnvollen und effizi- enten Mitteleinsatz. Schulbudgets ermöglichen den Schulen, gezielt und ohne größeren Verwaltungsaufwand in ihre päda- gogischen Schwerpunkte zu investieren. Kapitalisierung von Mitteln ermöglichen Durch die Kapitalisierung von Personalmitteln können Entwick- lungsvorhaben verstärkt und abgesichert werden: Aus Sicht der Schulen haben sich die projektbezogenen Investitionen in tech- nische und infrastrukturelle Ausstattungen sowie die Einstellung von (nicht lehrenden) Fachkräften als sinnvoll erwiesen. Profilierte Schulentwicklung braucht regionale Steuerung Eine profilierte Schulentwicklung muss in regionale Prozesse eingebunden werden. Es geht nicht nur um Strukturen, sondern um Inhalte. Eine regionale Steuerung kann die Entwicklung der Schulen unterstützen, Koope- rationen ermöglichen und begleiten und somit auch dem Wettbewerb der Schulen konstruktiv begegnen. Dieser Prozess muss eine gemeinsame Anstrengung von Schul- aufsicht, Schulträger und Schulen sein. Regionale Steuerung etablieren Es muss das gemeinsame Interesse von Schulaufsicht, Schul- träger und Schulen sein, Letztere in ihrer Entwicklung zu beglei- ten. Schulen sind Teil einer regionalen Bildungslandschaft. Sie sollten ihre Eigenverantwortlichkeit nutzen, aber nicht sich selbst überlassen bleiben. Regionale Steuerung kann und muss Impulse setzen, aufgreifen und bündeln und zudem eine sinn- volle und gerechte Verteilung der Ressourcen garantieren. Regionale Steuerung absichern Eine regionale Steuerungsinstitution braucht eine handlungs- fähige Struktur und eine definierte Entscheidungskompetenz, flankiert von einer operativen Geschäftsführung. Neben Schul- aufsicht und Schulträger sollten auch die Schulen hier vertreten sein. Kooperation von Schulträger und Schulaufsicht stärken Das Modellprojekt hat gezeigt, dass die engere Zusammenarbeit von Schulträger und Schulaufsicht den Schulen und der Schul- entwicklung nützt. Hier sind Prozesse im Sinne einer staatlich- kommunalen Verantwortungsgemeinschaft angestoßen worden, die einer Fortsetzung bedürfen, um nachhaltig wirken zu können. der Modellregion Stadt Münster empfiehlt: Serviceleistungen bündeln Service- und Unterstützungsleistungen von Schulträger und Schulaufsicht sind unverzichtbar, wo sich Schulen auf erweiterte Managementaufgaben vorbereiten. Ein sinnvoller Mitteleinsatz ist dort möglich, wo Schulträger, Schulaufsicht und Schulen von Projekten, Schwerpunkten und Vorhaben wissen. So können Schulen voneinander profitieren, Infrastrukturen und Ressourcen gemeinsam nutzen und (schulübergreifende) Kooperationen aufbauen. Regionalen Entwicklungsfonds beibehalten Wer regionale Bildungslandschaften weiterentwickeln will, braucht finanzielle Ressourcen. Der für die Zeit des Modellpro- jekts aufgelegte Regionale Entwicklungsfonds (mit Mitteln von Stadt und Land) hat Fortbildungen und Vorhaben ermöglicht, die nicht nur Einzelschulen, sondern der gesamten Region zu- gutekommen. Bildungsnetzwerke brauchen gemeinsame Bildungsziele Das Modellprojekt hat gezeigt, dass Bildungsnetzwerke dort entstehen, wo unterschiedliche Partner gemeinsame Ziele definieren. Die Stadt Münster verfügt über eine viel fältige schulische und außerschulische Bildungsland- schaft, die es stärker zu vernetzen und im Sinne einer grö- ßeren Bildungsqualität und -gerechtigkeit zu nutzen gilt. Kooperationen stärken Wo Kooperationen zwischen innovativen und lebendigen Schu- len, engagierten freien und institutionellen Trägern sowie kom- munalen und staatlichen Einrichtungen gelingen, wird sichtbar, dass sich die Entwicklung der Bildungsregion auf diesem Wege vorantreiben lässt. Die vielen Bildungsträger der Stadt Münster (Universität, Hoch- schulen, Schulen, freie Träger u. a.) können stärker kooperieren, wenn sie gemeinsame Ziele formulieren. Schulen sind zentrale Knotenpunkte in einer regionalen Bildungslandschaft. Wer sie eigenverantwortlich arbeiten lässt und zugleich für Transparenz und Unterstützung sorgt, nutzt Ressourcen, fördert Kompe- tenzen und erhöht die Bildungsqualität in der Region. Bildungswege chancengerecht begleiten Bildungswege sind von vielen Übergängen gekennzeichnet. Die Schnittpunkte zwischen Grund- und weiterführenden Schulen, zwischen Schulformen und von der Schule in den Beruf müssen stärker in den Blick genommen werden. Hier sind Konzepte, Kooperationen und Ressourcen gefordert. Nur so können Bildungskarrieren chancengerecht und systematisch erfolgreich begleitet werden. Bildungslandschaft entwickeln Die Profilierung einer Bildungslandschaft ist ein Entwicklungs- vorhaben, an dem viele beteiligt sein müssen. Nicht nur Schulen und andere Bildungsakteure tragen Verantwortung für eine zu- kunftsfähige Bildungsqualität. Eine kommunale Bildungskonfe- renz und ein regionaler Entwicklungsfonds von Stadt, Land und Dritten sollten Ausgangs- und Eckpunkte dieses Prozesses sein. Mitglieder der Regionalen Steuergruppe Region Stadt Münster Monika Schlattmann, Schulaufsicht/Bezirksregierung Münster Johannes Kaiser, Schulaufsicht/Bezirksregierung Münster Aud Riegel, Schulträger/Stadt Münster Helmut Müller, Schulträger/Stadt Münster Jutta Brambring, Waldschule Kinderhaus, Schulleitung Ursula Bultmann, Norbertschule, Schulleitung Dr. Gerd Grave, Gymnasium Paulinum, Schulleitung Herausgeber: Regionale Steuergruppe des Modellvorhabens „Selbstständige Schule“ für die Region Stadt Münster, Manfred Heilemann, Geschäftsführung Tel.: (02 51) 492 - 40 20 Fax: (02 51) 492- 79 10 E-Mail: Heilemann@stadt-muenster.de
Anlage 1 zur Vorlage 0 399 2008 Regionaler Abschlussbericht
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Abschlussbericht Regionaler Abschlussbericht Modellprojekt Selbstständige Schule NRW Region Stadt Münster Mai 2008 Mitglieder der Regionalen Steuergruppe Region Stadt Münster Monika Schlattmann, Schulaufsicht / Bezirksregierung Münster Johannes Kaiser, Schulaufsicht / Bezirksregierung Münster Aud Riegel, Schulträger / Stadt Münster Helmut Müller, Schulträger / Stadt Münster Jutta Brambring, Waldschule Kinderhaus, Schulleitung Ursula Bultmann, Norbertschule, Schulleitung Dr. Gerd Grave, Gymnasium Paulinum, Schulleitung Impressum Herausgeberin: Regionale Steuergruppe des Modellprojektes „Selbstständige Schule“ für die Region Stadt Münster Manfred Heilemann, Geschäftsführung Tel.: (02 51) 4 92 - 40 20 Fax: (02 51) 4 92 - 79 10 E-Mail: Heilemann@stadt-muenster.de Konzept: Regionale Steuergruppe Region Münster Text: Andrea Blome, Redaktionsbüro und Verlag Fotos: Angelika Klauser, Ralf Emmerich Grafik: elemente designagentur, www.elemente.ms Druck: Stadt Münster, Expedition & Druck Mai 2008, 1.000 INHALTSVERZEICHNIS 1. DARSTELLUNG DER BILDUNGSREGION 1.1 Datengestützte Angaben ..........................................................................3 1.1.1 Die Bildungslandschaft ............................................................................3 1.1.2 Die Schullandschaft .................................................................................3 1.2 Regionale Steuerung ................................................................................4 2. SCHWERPUNKTE, VERLAUF UND ERGEBNISSE DER REGIONALEN ENTWICKLUNGSARBEIT 2.1 Inhaltliche Schwerpunkte.........................................................................5 2.1.1 Pädagogische Entwicklungsvorhaben und ihre Umsetzung.....................5 2.1.1.1 Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung .....................5 2.1.1.2 Mitwirkung in der Schule.............................................................7 2.1.1.3 Ausweitung der schulischen Entwicklungsarbeit ........................8 2.1.2 Schulinternes Management und Personalentwicklung.............................8 2.1.2.1 Schulleitung mit neuen Funktionen.............................................8 2.1.2.2 Personalentwicklung...................................................................8 2.1.2.3 Schulische Steuergruppen.......................................................... 9 2.1.2.4 Schulverwaltungsassistenz / Schulleitungsassistenz .................9 2.1.3 Ressourcenbewirtschaftung.....................................................................9 2.1.4 Kooperation zwischen Schulen ..............................................................10 2.1.5 Kooperation mit außerschulischen Partnern ..........................................10 2.1.6 Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung .......................................11 2.1.7 Regionalspezifische Schwerpunkte........................................................12 2.1.7.1 Bildungslandschaften entstehen im Stadtteil ............................12 2.1.7.2 Schulverwaltungsassistenz / Schulleitungsassistenz ...............12 2.1.7.3 Erfassung von Schullaufbahnen / Brüche im „Soll-Verlauf“ und individuelle Förderung ...................................................................14 1 2.2 Beratungs- und Unterstützungssystem................................................14 2.2.1 Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Schulen des Modellvorhabens.............................................................................................14 2.2.1.1 Fortbildungen für schulische Steuergruppen ............................15 2.2.1.2 Schulleitungsqualifizierungen ...................................................16 2.2.1.3 Fortbildungen für Lehrkräfte .....................................................16 2.2.1.4 Fortbildung für Korrespondenzschulen.....................................16 2.2.1.5 Qualifizierung der Schulverwaltungen ......................................17 2.2.2 Unterstützungsleistungen für alle Schulen der Region ..........................17 2.3 Ausweitung in der Region......................................................................17 2.3.1 Korrespondenzschulen ..........................................................................17 2.3.2 Kooperationen........................................................................................ 17 2.3.3 Leistungen und Projekte von Schulträger und Schulaufsicht .................18 3. ORGANISATION DER ARBEIT DER REGIONALEN STEUERUNG 3.1 Regionale Steuergruppe ...........................................................................18 3.2 Regionaler Entwicklungsfonds ..................................................................18 3.3 Leistungen des Schulträgers.....................................................................19 3.4 Leistungen der Schulaufsicht ....................................................................20 4. ERFOLGSFAKTOREN UND HEMMNISSE 4.1 Wie Schulen stark werden – und bleiben ..................................................20 5. NACHHALTIGKEIT UND TRANSFER 5.1 Die Schulen haben gewonnen ..................................................................22 5.2 Die Schulaufsicht hat gewonnen...............................................................22 5.3 Der Schulträger hat gewonnen .................................................................22 5.4 Die Region hat gewonnen.........................................................................23 5.5 Nachhaltigkeit braucht Strukturen und Instrumente ..................................23 6. EMPFEHLUNGEN ................................................................................................24 2 1. DARSTELLUNG DER BILDUNGSREGION 1.1 Datengestützte Angaben 1.1.1 Die Bildungslandschaft Münster ist ein gewachsener Verwaltungs- und Hochschulstandort mit einer vielfältigen Bildungs- und Schullandschaft. Geprägt von Universität, Fachhochschulen, Akademien und Weiterbildungsinstituten entwickelt sich außerdem eine starke von freien Bildungsträgern gestaltete Kultur. Die Stadt Münster als Schulträgerin hat die Verantwortung für die Schwerpunkte Schule, Jugend- und Erwachsenenbildung im Amt für Schule und Weiterbildung zusammengefasst. Im Verlauf des Modellprojekts „Selbstständige Schule NRW“ wurden die Kooperationen von Schulen miteinander und mit anderen Institutionen deutlich verstärkt. Identifizierbare Bildungsquartiere entstehen in den Stadtteilen unter Beteiligung der Stadtteilschulen (s. Pkt. 2.1 und 2.3). 1.1.2 Die Schullandschaft In der Stadt Münster gibt es 105 Schulen: 47 Grundschulen (davon eine Montessorischule), 8 Hauptschulen, 9 Realschulen, 14 Gymnasien, eine (bischöfliche) Gesamtschule, eine Waldorfschule, 10 Berufskollegs, 10 Förderschulen sowie 3 Weiterbildungskollegs (inkl. Abendrealschule, -gymnasium), eine niederländische und eine britische Schule sowie die Hebo-Privatschule als staatlich anerkannte Ergänzungsschule für Sek. I / Sek. II. Während der Projektlaufzeit gab es in Bezug auf die Anzahl der öffentlichen Schulen keine Veränderungen, neu gegründet wurde 2006 die Montessorischule als Grundschule in privater Trägerschaft. Für breite Diskussionen über die Entwicklung der Schullandschaft in der Stadt sorgten die Veröffentlichung der städtischen Schulentwicklungsplanung und die Aufhebung der Grundschulbezirke, die aus Sicht der Schulen zu einer Intensivierung der Konkurrenzsituation führten. Am Projekt „Selbstständige Schule NRW“ sind 12 Schulen beteiligt: Grundschulen • Ludgerusschule Hiltrup (im Stadtteil Hiltrup) • Mosaikschule (im Stadtteil Gievenbeck) • Norbertschule (im Stadtteil Coerde) • Paul-Schneider-Schule (im Stadtteil Kinderhaus) • Wartburgschule (im Stadtteil Gievenbeck) Hauptschule • Waldschule Kinderhaus (im Stadtteil Kinderhaus) Realschule • Realschule Wolbeck (i m Stadtteil Wolbeck) Gymnasien • Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium (in der Innenstadt) • Gymnasium Paulinum (in der Innenstadt) • Gymnasium Wolbeck (im Stadtteil Wolbeck) 3 • Immanuel-Kant-Gymnasium (im Stadtteil Hiltrup) • Wilhelm-Hittorf-Gymnasi um (in der Innenstadt) Seit 1.6.2006 beteiligen sich 8 Korrespondenzschulen an dem Projekt: Grundschulen • Martin-Luther-Schule (in der Innenstadt) • Bodelschwinghschule (in der Innenstadt) Förderschulen • Johannesschule Hiltrup (im Stadtteil Hiltrup) • Uppenbergschule (im Stadtteil Kinderhaus) Hauptschulen • Hauptschule Wolbeck (im Stadtteil Wolbeck) • Hauptschule Coerde (im Stadtteil Coerde) • Geistschule (in der Innenstadt) • Fürstenbergschule (in der Innenstadt) Die Schulstatistiken zeigen, dass fast alle am Modellprojekt beteiligten Schulen im Projektzeitraum ihre Schülerzahlen stabilisieren oder ausweiten konnten. So erhöhte sich die Schülerzahl aller Modellschulen im Zeitraum von 2002 bis 2007 um ca. 11 %. 1.2. Regionale Steuerung Regionale Steuergruppe Das Projekt Selbstständige Schule NRW wird in der Modellregion Stadt Münster von der Regionalen Steuergruppe – Region Stadt Münster (RSG) koordiniert und gesteuert. Es gehört zu den Zielsetzungen des Modellversuchs, der traditionell in innere und äußere Schulangelegenheiten geteilten Sicht auf Schule systematisch zu begegnen. Die RSG ist besetzt mit: • 2 Vertreter/innen der Schulaufsicht / Bezirksregierung • 2 Vertreter/innen des Schulträgers / Stadt Münster • 3 Vertreter/innen der Schulen / Schulleit ungen (Primarstufe, Sek. I, Sek. II) Der Vorsitz wechselt. Zur Organisation der Arbeit und den Aufgaben der RSG s. Pkt. 3. Kommunikation Zur internen und externen Kommunikation der Projektarbeit erschien seit 2003 ca. zweimal jährlich ein vierseitiger Newsletter. Dieser informiert Projektbeteiligte und die interessierte (Fach-)Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung über Aktivitäten, Debatten und Ergebnisse des Modellprojektes. 4 2. SCHWERPUNKTE, VERLAUF UND ERGEBNISSE DER REGIONALEN ENTWICKLUNGSARBEIT Von einer schwierigen Akquise … Die Akquise der teilnehmenden Projektschulen war in Münster schwerer als erwartet. Bezogen auf Unterrichtsinhalte, Projekte und Schulprogramm wurde der Nutzen einer Beteiligung nicht unmittelbar erkannt. Bei der Konkretisierung von möglichen Entwicklungsvorhaben waren viele Schulen der Meinung, dass sie hier keine weitere Unterstützung benötigten. Erwartet wurde vielfach eine Mehrbelastung durch zusätzliche Verwaltungsaufgaben, Termine und Dokumentationspflichten. Einer der Beweggründe für die zwölf Schulen in der Region Stadt Münster, sich an dem Projekt zu beteiligen, war die gesehene Chance, die mit der Teilnahme im Modellversuch verbundenen zusätzlichen Ressourcen für die Schulentwicklung zu nutzen und bereits angedachte bzw. den Zielen der Schule entsprechende neue Vorhaben umzusetzen. … zu nachhaltigen Impulsen Die beteiligten Schulen haben erlebt, dass die pädagogischen Impulse aus dem Modellprojekt sich zugleich als strukturelle Impulse auswirkten. Mit der konzentrierten Arbeit an den pädagogischen Entwicklungsvorhaben ging eine intensive Reflexion von Teamstrukturen und Schulprogrammatik einher. So war die Mitarbeit im Modellprojekt ein Dauerimpuls für jede Schule, Entwicklungen voranzutreiben und strukturell zu verankern. 2.1 Inhaltliche Schwerpunkte 2.1.1 Pädagogische Entwicklungsvorhaben und ihre Umsetzung Mit der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages dokumentierten die beteiligten Schulen zugleich ihre Entwicklungsvorhaben. Zur Darstellung der Ergebnisse im Schwerpunkt Unterrichtsorganisation und -ge- staltung werden im Folgenden die entsprechenden Entwicklungsvorhaben skizziert und die realisierten Projekte und Umsetzungen zusammengefasst. Die Schulen nutzten die Beteiligung am Modellprojekt, um bereits bestehende Schwerpunkte im jeweiligen Schulprogramm stärker zu profilieren, besser auszustatten, zu intensivieren und konsequenter umzusetzen. Zugleich wurden neue Ansätze erprobt und in die bestehende Programmatik eingebunden. 2.1.1.1 Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung Folgende Entwicklungsvorhaben formulierten die Grundschulen und setzten sie um: • Entwicklung von Förder- und For derkonzepten / Individualisierung der Bildungsprozesse o Erarbeitung von Sc hülerentwicklungsbögen o Integration von Förderdiagnostik o Systematische Lerndiagnostik / En twicklung individualisierter Lernmaterialien o Integration von individuellen Lehr- und Lernformen o Feste Verankerung von Förder- / Forderstunden 5 o Förderung der Sprach- und Lesekompetenz (Entwicklung von Sprachförderkonzepten) o Jahrgangsübergreifender Unterricht o Kombination von Schu l- und Sozialpädagogik o Individuelle Leistungsbeurteilung / Entwicklung von Zeugnisanlagen o Elternberatung / Schul ische Laufbahnberatung • Ästhetische Bildung o Rhythmik als Unterrichtsfach zu r Förderung sensualer und motorischer Fähigkeiten o Besuche von Orchester, Theater und Museen o Werkstattunterricht am Nachmittag o Umgestaltung des schulischen Umfelds und Entwicklung eines Konzepts zur Pausengestaltung • Optimierung der Schuleingangsphase o Entwicklung einer flex iblen Schuleingangsphase o Entwicklung eines neuen Schu leingangskonzeptes (veränderte Schulanmeldung, Schulspiel, Förderkonzept, individuelle Einschulung, individuelle Verweildauer) • Demokratische Erziehung unter besonderer Berücksichtigung des interkulturellen Lernens und der Menschenrechtserziehung o Gewaltprävention und För derung der Sozialkompetenz o Weiterentwicklung des St reitschlichterkonzeptes o Klassenrat und Schülerkonferenz • Ausbau des (Offenen) Ganztagsangebotes o Werkstattunterricht am Nachmittag o Optimierung der pädagogischen Betreuung o Individuelle Förderung Folgende Entwicklungsvorhaben formulierten Hauptschulen / Realschulen und setzten sie um: • Konzeptentwicklung für die Erprobungsstufe • Ausbau von Förderkonzepten für alle Klassen • Erweiterung der Methoden- und Bera tungskompetenz (Ausbildung nach Klippert) o Methodentrainings o Einbindung in Unterrichtsgestaltung • Entwicklung eines didaktisch-met hodischen Konzeptes zur multimedialen Erziehung • Optimierung von Übermittag- und Ganztagsbetreuung o Rhythmisierung des Ganztags (P flichtbereich / Angebotsbereich) • Förderung der musisch-ästhetischen Erziehung 6 Folgende Entwicklungsvorhaben formulierten Gymnasien und setzten sie um: • Individuelle Förderung o Begabungsförderung, Förderung von Schlüsselkompetenzen o Individuelle Förder ung bei Leistungsschwächen o Förderung von sozialer Kompetenz, Methoden- und Medienkompetenz und eigenverantwortlicher Zukunftsgestaltung (Berufsorientierung) o Sprachförderung und Integration v on Schüler/innen aus Familien ausld. Herkunft o Förderung der Übergänge o Verkürzung der Schulzeit / Akzeleration / Drehtürmodell o Intensivierung der Hausaufgabenbetreuung o Schüler helfen Schülern • Überarbeitung der Unterrichtsorganisation in Sek. I o Sprachenfolge o Überarbeitung der Stundentafel • Unterrichtsentwicklung durch met hodische und technische Innovation o Einbindung des Methodentrainings nach Klippert o Ausbau der Medieninfrastruktur u nd Entwicklung von mediengestützten Formen des Lehrens und Lernens o Entwicklung eines didakti sch-methodischen Konzeptes zur multimedialen Erziehung o Naturwissenschaftlich-technisches Lernen o Informationstechnologische Grundbildung o Multi-Media-Projekte o Jahrgangsprojekte • Gesundheitsförderung in der Schule • Förderung musischer und ästhetischer Erziehung (z.B. Musikklassen) • Gestaltung der Schulräume / „Schule als Lebensraum“ 2.1.1.2 Mitwirkung in der Schule Durch das Modellprojekt entstanden in den Schulen neue Formen der Zusammenarbeit und der Mitwirkung. Durch die Bildung der schulischen Steuergruppen (mit Vertreter/innen aus dem Kollegium und zum Teil aus Schüler- und Elternschaft) wurden Entwicklungsvorhaben gemeinsam gesteuert und die Schulleitungen entsprechend begleitet. Der Prozess der Demokratisierung der Schule, den die Beteiligten in Bezug auf die Entscheidungsprozesse beschreiben, wirkte sich auch auf andere Gremien und neue Projekte aus. Verstärkt wurde im Projektzeitraum die Mitwirkung in der Schule durch folgende Maßnahmen: • Bildung von schulischen Steuergruppen • Neue Formen kooperativer Zusammenarbeit mit Eltern, z.B. Elternschule EliS • Lehrerberatung durch Eltern • Einbeziehung von Schüler/innen in das Schulleben durch Streitschlichterprogramme oder die Bildung von Schülerparlamenten • Schüler helfen Schülern • Erweiterung der Schul konferenz um Mitarbeiter/innen der Schule 7 2.1.1.3 Ausweitung der schulischen Entwicklungsarbeit Die pädagogischen Aktivitäten der Schulen beschränkten sich nicht auf die schulinterne Unterrichtsgestaltung. Durch Projekte, Einrichtungen, Mitwirkungsaktivitäten erreichten sie die Schülerinnen und Schüler auch außerhalb der Unterrichtszeiten sowie deren Eltern. Beispiele für derartige Aktivitäten sind: • Sommerferienakademie • Schülerbücherei • Elternseminare • Sprachkurse für ausländische Eltern • Einrichtung einer Lernwerkstatt • Außerunterrichtliche Hilfen für bildungsferne Eltern 2.1.2 Schulinternes Management und Personalentwicklung Die beteiligten Schulen nutzten in der Selbstständigkeit die Spielräume zur eigenständigen Gestaltung des Schulmanagements. Alle Schulen profitierten nach eigenen Angaben von der Möglichkeit zur Einstellung von Lehrkräften passend zum Profil der Schule. Neue Strukturen der Mitwirkung (s.o.) ermöglichten zudem eine weitere Demokratisierung von Entscheidungsprozessen, die eine Entlastung für die Schulleitung und zugleich eine größere Diskussionstiefe bedeutete. 2.1.2.1 Schulleitung mit neuen Funktionen Die Schulleitungen wurden im Rahmen des Modellprojekts mit weiter reichenden Kompetenzen ausgestattet. Positiv und als notwendig werteten die Schulen in diesem Zusammenhang die Schulleiterqualifizierungen zur Vorbereitung auf die neuen Managementaufgaben. Die neue Funktion als Dienstvorgesetzte/r füllten die Schulleitungen an allen Schulen gemäß §4 VOSS (1) und zum Teil gemäß §4 VOSS (2) aus. 2.1.2.2 Personalentwicklung Die flexiblen Einstellungsmöglichkeiten ermöglichten eine an den Entwicklungsvorhaben orientierte (Neu-) Besetzung von Stellen und sorgten in den Schulen für eine gezielte Personalentwicklung. Schulen stellten projektbezogen Fachkräfte (wie Sozialpädagog/innen, Techniker/innen, Musiker/innen usw.) ein. Die Schulen nutzten bei frei werdenden oder neuen Lehrerstellen die Möglichkeit schulscharfer Stellenausschreibungen und bevorzugender Einstellungsverfahren. Die Personalauswahl an der Schule ermöglichte aus Sicht der Schulen eine gezieltere pädagogische Schwerpunktsetzung und Teamentwicklung. 8 2.1.2.3 Schulische Steuergruppen Durch die Bildung schulischer Steuergruppen wurden alle das Modellprojekt betreffenden Vorhaben und Prozesse von Teams getragen. Die Struktur der Steuergruppen beschreiben alle Schulen als systemischen Gewinn. Durch Fortbildungen, Team- und Diskussionsprozesse sowie Evaluationen entstanden Strukturen, die die Schulen beibehalten wollen. Die Steuergruppen, die ihre Aufgabe auch in Zukunft darin sehen, am Schulprogramm und dessen Umsetzung zu arbeiten, wollen die Arbeit der bestehenden Gremien an den Schulen ergänzen, beraten, begleiten und unterstützen. 2.1.2.4 Schulverwaltungsassistenz / Schulleitungsassistenz Durch die verstärkten Management-Aufgaben der Schulleitungen sowie den in der Selbstständigkeit höheren Verwaltungsaufwand entstehen für die Schulsekretärinnen neue Aufgaben und Verantwortungen. Neben klassischen Sekretariatsaufgaben erledigen sie zunehmend auch Funktionen einer Schulleitungsassistenz. 2003 entstand zu diesem Thema eine Arbeitsgruppe von Schulsekretärinnen. Die Modellschulen formulierten entsprechend den Wunsch, die Arbeitsplatzbeschreibung und Vergütung der Schulsekretärinnen zu überdenken. Dieses Anliegen wurde durch die RSG aufgegriffen. (Zu den entsprechenden Prozessen und Ergebnissen s. 2.1.6 „Regionalspezifische Schwerpunkte“.) 2.1.3 Ressourcenbewirtschaftung Neben dem regionalen Entwicklungsfonds (s. 3.2 „Regionaler Entwicklungsfonds“) erhielten die Schulen zusätzliche Mittel. Die Stadt Münster gewährte eine Pauschale von 2.750 Euro jährlich je Schule und 10,25 pro Schüler/in, aus der u.a. zwei zusätzliche Sekretariatsstunden finanziert werden konnten. Das Land gewährte jeder Schule 0,5 zusätzliche Lehrerstellen. Stadt und Land (auf dem Wege der Kapitalisierung) gewährten jeweils 0,5 Stellen für die Geschäftsführung des Modellprojektes. Für die Schulen wurden Schulgirokonten eingerichtet, Fortbildungen, EDV- Ausstattung und eine Hotline im Amt für Schule und Weiterbildung stellten eine selbstständige Verwaltung der Schulbudgets sicher („Serviceleistung und Kompetenzerwerb“). Aus Sicht der Schulen ermöglichte die selbstständige Bewirtschaftung der Mittel sowie die Kapitalisierung nicht besetzter Stellen eine Verstärkung und Absicherung der jeweiligen Entwicklungsvorhaben und damit eine Flexibilität, die als Zuwachs an Effizienz wahrgenommen wurde. Die kapitalisierten Mittel wurden für technische und infrastrukturelle Ausstattungen sowie für die Einstellung von (nicht lehrenden) Fachkräften eingesetzt: • Ausstattung mit Medien oder Technik • Computergestützte Messsysteme für den naturwissenschaftlichen Unterricht • Modernisierung der technischen Medienausstattung / Sprachenwerkstatt • Ausbau der Studiobühne 9 • Einrichtung von Selbstlernzentren mit Literatur und Rechnern • Unterstützung einer gesunden Pausengestaltung • Einstellung externer Fachkräfte für Förder-Schwerpunkte, Projekte, AGs und Angebote am Nachmittag • Schulverwaltungsassistenz 2.1.4 Kooperation zwischen Schulen Im Rahmen des Modellprojektes wurden bewusst Kooperationen zwischen Schulen angestoßen oder verstärkt. Im Verlauf des Projektes zeigte sich, dass Kooperationen unterschiedlicher Schulformen leicht gelingen und Synergien fließen können. Schwieriger ist der Aufbau von Kooperationen mit Schulen, die vordergründig miteinander konkurrieren. In der Region Münster wurde die schulformübergreifende Kooperation dadurch unterstützt und begleitet, dass Fortbildungen für die schulischen Steuergruppen in Lerngruppen stattfanden (s. Pkt. 2.2). Diese ermöglichten eine gute gemeinsame Lernatmosphäre, in der gemeinsame Erkenntnisse zur Weiterentwicklung der jeweiligen Schule genutzt werden konnten. Es zeigte sich, dass Grundschulen und weiterführende Schulen in demselben Stadtteil am ehesten den unmittelbaren Nutzen einer Zusammenarbeit erkennen. Naheliegend und nutzbringend waren diese zum Beispiel im Bereich der Übergänge von der Grundschule in weiterführende Schulen. Hier wurden im Rahmen des Projektes starke Kontakte aufgebaut. Entsprechend konnten auch die 8 Korrespondenzschulen, die im Sommer 2006 in das Projekt einstiegen, von Kooperationen profitieren. Folgende Maßnahmen wurden in der Region Münster zur Förderung der Kooperation zwischen Schulen ergriffen: • Austausch der schulischen Steuergruppen • Bildung von Lerngruppen in Fortbild ungen für schulische Steuergruppen o Verbesserung des Übergangs von Grundschulen in weiterführende Schulen o Gemeinsame Konferenzen (unter Beteiligung von Fachlehrkräften), Übergangsberatung, gegenseitige Hospitationen • Korrespondenzschulen • Kommunikation der Aktivitäten durch Newsletter, Medien 2.1.5 Kooperation mit außerschulischen Partnern Die am Projekt beteiligten Schulen haben in ihre Entwicklungsvorhaben gezielt außerschulische Kooperationspartner eingebunden. Zum Teil bauten sie damit auf bereits bestehenden Kontakten auf, zum Teil wurden neue Partnerschaften entwickelt. Aufgrund der Vielzahl der Kooperationen ist an dieser Stelle keine Gesamtübersicht aller Partner und Partnerinnen möglich. Kennzeichnend für den Charakter und den Nutzen von außerschulischer Zusammenarbeit sind Kooperationen wie diese: • Grundschulen haben ihre Zusammenarbeit mit den Kindergärten und -tages- stätten zur Verbesserung des Übergangs in die Schule ausgeweitet. • In den Stadtteilen werden Kooperati onen mit Trägern sozialer Arbeit zur individuellen Förderung von Kindern und ihren Familien verstärkt. 10 • Im Bereich der musischen und ästhetischen Erziehung werden Kultureinrichtungen (wie Theater, Musikschule usw.) in Projekte eingebunden. • Beim Aufbau von Projekten zur ge waltfreien Erziehung und Schulung der Sozialkompetenz wird mit freien Bildungsträgern kooperiert. • Auf dem Feld der Begabungsförd erung entstanden enge Kooperationen mit freien Trägern und Universität. • Im Bereich der Qualitätssicherung und der Evaluation werden Expertisen von Universität und Hochschulen genutzt. • Bei der Gestaltung von Werksta ttangeboten im (offenen) Ganztag werden Kooperationen aus Kultur, Sport, sozialer Arbeit, Politik und Verwaltung genutzt. 2.1.6 Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung Alle Schulen verstärkten oder entwickelten im Projektzeitraum Aktivitäten zur Qualitätssicherung und nutzten Evaluationsfortbildungen. Die angestoßenen Prozesse wurden so intern und extern begleitet. Im Einzelnen wurden von den Schulen u.a. folgende Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchgeführt: • Evaluationskompetenz - Evaluationsfortbildungen von Lehrkräften - Qualitätssicherung durch reflexives Lernen, zeitweise unterstützt durch Hochschullehrkräfte • Evaluationsprojekte - Jährliche Vereinbarung von Entwicklungszielen - Externe Evaluationen der Schulaufsicht - Wissenschaftliche Begleitung durch Universitäten - Evaluation durch das Institut für Schulentwicklungsforschung - Schüler-Eltern-Lehrer befragungen bzgl. Unterrichtsqualität und Schulorganisation / Fördern und Fordern / Teamstunden / Rechtschreibwerkstatt / Methodentrainings - Externe Evaluation als Beratung für die Durchführung von jahrgangsübergreifender Schuleingangsphase, Erprobungsstufe und Förderklassen - Gegenseitige Hospitationen der Kollegien - Externe Evaluation der Elternarbeit - Elternbefragungen - Gütesiegel (z.B. Individuelle Förderung, Ausbildungsfreundliche Schule, Gesunde Schule) 11 2.1.7 Regionalspezifische Schwerpunkte 2.1.7.1 Bildungslandschaften entstehen im Stadtteil Die Schulen in der Region Münster sind in ihrer schulischen Entwicklungsarbeit auch durch die jeweilige Verankerung im Stadtteil und die dortigen sozio-demografischen Strukturen gefordert. Entsprechend wurden die Entwicklungsvorhaben auf die pädagogischen Anforderungen der jeweiligen Schule bezogen. So wurden z.B. in Stadtteilen mit einem hohen Anteil an Migrantenfamilien individuelle Förderkonzepte entwickelt, die Schülerinnen und Schülern nutzen, die Elternhäuser einbinden und die Schule zum Teil eines unterstützenden sozialen Netzwerks im Stadtteil werden lassen. Regionale Bildungslandschaften fangen so an. 2.1.7.2 Schulverwaltungsassistenz / Schulleitungsassistenz Im Rahmen des Modellprojektes wurde in der Region Stadt Münster umfangreich am Thema „Verwaltungsarbeit in Schulen“ gearbeitet. Veranlasst wurden die Diskussionen und Aktivitäten durch die Wahrnehmung zusätzlicher Verwaltungsaufgaben an den Schulen im Zuge des Modellprojektes. Bereits 2003 bildete sich eine Arbeitsgruppe von Schulsekretärinnen der Modellschulen, die ihre Position in die Diskussion einbrachten. Die RSG initiierte und begleitete einen intensiven Untersuchungs- und Diskussionsprozess mit folgenden Ergebnissen: • Untersuchung der Verwaltungsleistungen an Schulen • Entwicklung / Erprobung v on alternativen Modellen: Schulleitungsassistenz / Schulverwaltungsassistenz in der Region • Impulse für das Land NRW Untersuchung: Verwaltungsleistungen an Schulen 2005 wurde die Unternehmensberatung ICG Consulting Group mit einer Untersuchung zu den Verwaltungsleistungen an Schulen von der RSG beauftragt. Damit verbunden waren Schulbesuche und eine Erhebung an drei beteiligen Schulen (1 Grundschule, 2 Gymnasien). Ein Auftakt-Workshop und zwei Auswertungs- Workshops begleiteten die Untersuchung, die zu folgenden Ergebnissen kam: • Verwaltungsprobleme in der Schule In den untersuchten Schulen wird ein großer Teil der Verwaltungsaufgaben von den Schulleitungen erledigt. So bleibt wenig Zeit für Führung und Weiterentwicklung der Schule. Die zusätzlichen Verwaltungsaufgaben im Projekt „Selbstständige Schule“ verschärfen das Problem. Die Freistellung der Schulleitungen für die Führung der Schule wird weitgehend für Verwaltungsaufgaben aufgewendet. Verwaltungsaktive Lehrkräfte und Verwaltungspersonal fühlen sich mit den Aufgaben oft überfordert. • Schulen brauchen eine professionelle Geschäftsführung Für die Verwaltungsaufgaben an Schulen sind pädagogische Kräfte teils überqualifiziert, teils unterqualifiziert. Es erscheint wenig effizient, Experten für Bildungsvermittlung fachfremde Aufgaben bearbeiten zu lassen. Qualifizierte 12 Verwaltungsmitarbeiter/innen könnten für komplexe Verwaltungsvorgänge eingesetzt werden. • Mittel für professionelle Verwal tungsunterstützung sind vorhanden Der Bericht stellt fest, dass vorhandene Ressourcen zur Bewältigung der bestehenden Aufgaben anders eingesetzt werden können, und skizziert verschiedene Modelle, um Schulleitungen effektiv von der Verwaltungsarbeit zu entlasten. Entwicklung / Erprobung von alternativen Modellen in der Region Die Ergebnisse der Untersuchung und die Diskussion von Lösungsansätzen für das Verwaltungsproblem der Schulen führten in der Modellregion zu folgenden weiteren Entwicklungen: • Arbeitsplatzbeschreibung „Schulverwaltungsassistenz“ Der Schulträger hat gemeinsam mit den Schulleitungen der Modellschulen eine umfassende Stellenbeschreibung „Schulverwaltungsassistenz“ entwickelt. Diese skizziert im Detail die Assistenz- sowie Sekretariatsfunktionen und beschreibt das Hauptarbeitsfeld im Bereich koordinierender und organisatorischer Zentralaufgaben. Die Schulverwaltungsassistenz sorgt für Entlastung der Schulleitung bei administrativ-organisatorischen Aufgaben und ist in direktem Kontakt und in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Schulleitung für strategische und planerische Aufgaben zuständig. Um diese Aufgaben professionell erfüllen zu können, schlägt der Schulträger eine entsprechende Qualifizierung der bisherigen Schulsekretärinnen vor. Da diese mit der neuen Stellenbeschreibung auch Aufgaben erfüllen, die in den Verantwortungsbereich des Landes fallen, wird eine Höhergruppierung vorgeschlagen, die aus Landesmitteln kofinanziert werden kann. • Schulleitungsassistenz Aus kapitalisierten Mitteln wurde an einer Modellschule (Gymnasium) eine Schulleitungsassistenz eingesetzt. Die Schule nutzte damit die ihr im Rahmen des Modellprojektes zur Verfügung stehenden Gestaltungsspielräume, um für eine Entlastung von Sekretärin und Schulleitung zu sorgen. • Verwaltungsassistenz An einem Gymnasium in der Modellregion läuft derzeit ein Versuch des Landes, die Schulsekretariate um eine Schulverwaltungsassistenz zu ergänzen. Beide Funktionen (Sekretariat und Assistenz) sind personell strikt getrennt. Während die Schulsekretärin städtische Bedienstete ist, wird die Schulleitungsassistenz aus Mitteln des Landes finanziert. Impulse für das Land NRW Die Ergebnisse der Untersuchung durch die ICG Consulting Group setzten landesweit Impulse. Sie haben u.a. direkte Anstöße für das Pilotprojekt PEM / Personaleinsatzmanagement im Regierungsbezirk Arnsberg geliefert. Hier wurden 2007 Stellen für Schuladministratoren (Sachbearbeiter / Sachbearbeiterinnen des gehobenen Dienstes) ausgeschrieben. Die Ergebnisse der Modellregion Stadt Münster zeigen, dass die Kooperation von Kommune und Land in Bezug auf die Verwaltungsleistungen an Schulen überdacht 13 werden muss. Qualifizierte Lösungen, das zeigt die Diskussion in Münster, sind nur möglich, wenn Stadt und Land zukünftig gemeinsam agieren. 2.1.7.3 Erfassung von Schullaufbahnen / Brüche im „Soll-Verlauf“ und individuelle Förderung Die Regionale Steuergruppe richtete 2005 eine Arbeitsgruppe ein, die sich mit der Problematik von Schullaufbahnen bzw. den negativen Normabweichungen (Sitzenbleiben, „absteigende“ Schullaufbahnkorrektur, sonderpäd. Förderung, ohne Schulabschluss usw.) beschäftigt. Ziel war eine Form der Datenerfassung an einzelnen Schulen, die so detailliert und individuell sein kann, dass Schulen mit einer gezielten Förderung reagieren können. Im Rahmen des Modellprojektes wurde eine Vorstudie erstellt, zu der 6 Modellschulen befragt wurden. Aus den Ergebnissen der Vorstudie lassen sich folgende methodische Empfehlungen ableiten: • Statistische Erhebungen zu „Brüchen in der Schullaufbahn“ liefern Material, um konsequenter mit Förderkonzeptionen zu reagieren. • Das Kriterium „Verweildauer in der Sc hulstufe“ eignet sich als kritisches Leistungsmerkmal für das System. • Das Kriterium „häufig erfo rderlicher Schulwechsel“ eignet sich als Hinweis für die Qualität der Beratungsangebote und der Förderkonzepte der zunächst besuchten Schule. • Drohendes Scheitern kann mit statistischem Material schon jetzt frühzeitiger erkannt und es kann mit Förderkonzepten darauf reagiert werden. • Die Ressourcenbewirtschaftung muss es erlauben, auf drohendes Scheitern punktgenau mit Förderung zu reagieren. Die RSG empfiehlt eine Weiterentwicklung dieses methodischen Zugangs und des statistischen Instrumentariums. Mit dem vorhandenen Datenmaterial sollte konsequent weitergearbeitet werden, sodass aus zufälligen Beobachtungen systematische Erkenntnisse werden, Querverbindungen möglich sind und die Ergebnisse vereinfacht zur Verfügung gestellt werden können. Dann nutzt dies nicht nur den Schulen bei der Entwicklung individueller Förderkonzepte, sondern auch dem Schulträger in der Schulentwicklungsplanung und der Bildungsberichterstattung. 2.2 Beratungs- und Unterstützungssystem 2.2.1 Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Schulen des Modellvorhabens Die Regionale Steuergruppe machte den beteiligten Schulen auf verschiedenen Ebenen Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote: 14 2.2.1.1 Fortbildungen für schulische Steuergruppen Die Teilnahme an dem Projekt Selbstständige Schule war an die Bedingung geknüpft, dass die Schulen eine schulische Steuergruppe bildeten, die sich auf ihre Aufgabe in Form einer obligatorischen Fortbildung (im Umfang von ca. 12 Tagen) vorbereiten mussten. Dazu wurden vier Lerngruppen mit je drei Schulen unterschiedlicher Schultypen gebildet. Die Ziele der Fortbildung waren von der Projektleitung vorgegeben: • Aufgabe und Rolle der schulis chen Steuergruppen im Prozess Schulentwicklung • Zielformulierung und St rategieentwicklung • Planungsgrundlagen u nd Projektmanagement • Moderation und Präsentation • Teamentwicklung • Information und Kommunikation • Konfliktmanagement • Qualitätsarbeit und Evaluation Die Regionale Steuergruppe Münster hat sich entschieden, die Fortbildung in eine Hand zu geben und diese ganzheitlich und prozessorientiert durchzuführen. Vor dem Hintergrund spezieller Bedarfe der Modellschulen wurde in der Region Münster orientiert an den o.g. Zielen eine eigene Qualifizierungsmaßnahme geplant. Das „Münsteraner Modell“ • fasste die zwölf Fortbildungstage zu folgenden sieben Bausteinen zusammen, die so strukturiert und zeitlich angeordnet waren, dass sie den Prozess der Steuergruppenarbeit unterstützend begleiten sollten und konnten: o „Einführung und Organi sationsentwicklung“ o „Teamentwicklung fü r die Steuergruppen“ o „Projektmanagement – Planungsgrundl agen / Strategieentwicklung“ o „Kommunikation, Information, Präsentation und Moderation“ o „Konfliktmanagement“ o „Teamentwicklung und Teambildung“ o „Evaluation“ • ergänzte die Seminare um zwei weitere Angebote: o Prozessbegleitung (Teamtage, Beratung) o Austauschworkshops für a lle Steuergruppen gemeinsam Konzipiert, durchgeführt und evaluiert wurden die Fortbildungen von der externen Beraterin für Organisations- und Personalentwicklung Dr. Birgit Aswerus-Oberstein. Die Fortbildungen fanden schwerpunktmäßig von Januar 2003 bis Juli 2004 statt und wurden von allen beteiligten Schulen positiv bewertet. Insbesondere die Möglichkeit, im Prozess der Schulentwicklung beratende Begleitung anfordern zu können, wurde genutzt und positiv eingeschätzt (von 11 Schulen nahmen 12 diese in Anspruch). Ohne begleitende Fortbildung, so das gemeinsame Fazit der Schulen, sind weitreichende Entwicklungsvorhaben, die die Schulprogrammatik betreffen, nicht durchführbar. Durch die Fortbildungen wurden die Schulen auf vielen Ebenen gestärkt: • Professionalisierung u nd Stärkung der Lehrerarbeit • Optimierung des Informationsflusses 15 • Entwicklung gemeinsamer Ziele und systematische Zusammenführung von Einzelaktivitäten • Teamentwicklung und Entwicklun g der Gesamtorganisation • Förderung der Selbst - und Fremdmotivation • Austausch zwischen Schulformen – Nutzen für Gestaltung der Übergänge Neben den Fortbildungen für die schulischen Steuergruppen fanden zusammenführende Tagungen aller schulischen Steuergruppen statt. 2.2.1.2 Schulleitungsqualifizierungen Die Schulleitungsqualifizierungen waren notwendig aufgrund der erweiterten Managementaufgaben der Schulleitungen. Sie wurden fast durchgängig positiv eingeschätzt und genutzt. Zwischen Juni 2005 und September 2006 wurden folgende jeweils zweitägige Module durchgeführt: • Leitungshandeln in „Lernenden Or ganisationen“ (1,5 Tage) • Leitungshandeln im Viere ck der Teams (2 Tage) • Personalentwicklung und Persona lauswahl (2 x 1,5 Tage) • Unterrichtsentwicklung (2 x 1 Tag) • Konfliktmanagement (optional 1 Tag) • Finanzen und Sponsoring • Personalrecht Die stellvertretenden Schulleitungen hatten 6 x 1 Tag zu folgenden Themen: • Initiieren von Veränderungsprozessen / Motivation • Kommunikation (Kritik / Beratung) • Konfliktmanagement • Finanzen und Sponsoring • Personalrecht 2.2.1.3 Fortbildungen für Lehrkräfte Im Rahmen des Modellprojektes nutzten die Lehrkräfte an Schulen Fortbildungen zu Evaluations-, methodischen und pädagogischen Themen. 2.2.1.4 Fortbildung für Korrespondenzschulen Auch die Steuergruppen der Korrespondenzschulen wurden nach dem „Münsteraner Modell“ in 2006 qualifiziert, allerdings in einem zeitlich etwas geringeren Umfang von 10 Fortbildungstagen je Schule. Gekürzt wurden die Bausteine 4 „Kommunikation …“ und 5 „Konfliktmanagement“ um jeweils einen Tag. Der Baustein „Evaluation“ wurde vorverlegt und mit Baustein 3 „Projektmanagement“ verknüpft. 16 2.2.1.5 Qualifizierung der Schulverwaltungen Zur Bewältigung der neuen Managementaufgaben im Rahmen der eigenständigen Budgetverwaltung wurden Schulleitungen und -verwaltungen durch den Schulträger qualifiziert und unterstützt: • Beratung bei der Verwaltung des Schulbudgets • Bereitstellung EDV und entsprechende Schulung • Hotline des Amtes für Schule und Weiterbildung 2.2.2 Unterstützungsleistungen für alle Schulen der Region Während der Projektlaufzeit wurde in der Region in Projekte und Angebote investiert, die auch andere Schulen in der Schulentwicklung unterstützten: • (Modell-) Projekte des Amte s für Schule und Weiterbildung • Infomanagement Infobroschüren zur Schullaufbahn, Online-Portal des Amtes für Schule und Weiterbildung, Pädagogischer Stadtplan, Service: „Förderung und Hilfe / Fördern und Fordern“ im Rahmen des Online-Portals • Bildungsberatung Internati onal, Schullaufbahnberatung • Ausbau der Ganztagsbetreuung • Medienentwicklungsplan • Übergangsmanagement • Angebote der Schulaufsicht (z.B. Kompetenzteam) 2.3 Ausweitung in der Region 2.3.1 Korrespondenzschulen Insbesondere durch die Einbindung von 8 Korrespondenzschulen (2 Grundschulen, 2 Förderschulen, 4 Hauptschulen) in das Modellprojekt 2006 konnte in einem ersten Schritt eine Ausweitung des Projektes in die Region realisiert werden. Kooperationen zwischen Schulen wurden in dieser Weise systematisiert. Die Korrespondenzschulen können von den Erfahrungen der Modellschulen und den Fortbildungen profitieren. Sie formulierten für die verbleibende Projektlaufzeit je ein Entwicklungsprojekt. Allerdings kamen die Korrespondenzschulen zu einem relativ späten Zeitpunkt dazu, sodass abzuwarten bleibt, inwieweit deren Entwicklungen nachhaltig sein können und für strukturelle Veränderungen sorgen. 2.3.2 Kooperationen Auch durch Kooperationen mit außerschulischen Partnern werden die Aktivitäten der Schulen in die Region getragen. Sichtbar wird das insbesondere dort, wo z.B. Musikschulen oder soziale Netze von einer engen Zusammenarbeit mit Schulen profitieren. 17 2.3.3 Leistungen und Projekte von Schulträger und Schulaufsicht (s.o. Pkt. 2.2.2 Unterstützungsleistungen für alle Schulen der Region) 3. ORGANISATION DER ARBEIT DER REGIONALEN STEUERUNG 3.1 Regionale Steuergruppe Das Projekt Selbstständige Schule NRW wird in Münster von der Regionalen Steuergruppe – Region Stadt Münster (RSG) koordiniert und gesteuert. (Zur Struktur der RSG s. Pkt. 1.2.) Bis zum Projektende fanden 79 Sitzungen der RSG statt. Mit der Einrichtung einer Geschäftsführung im städtischen Projektbüro „Selbstständige Schule“ wurde eine koordinierende, informierende und die Arbeit der RSG unterstützende Stelle geschaffen, die je zur Hälfte aus kommunalen und Landesmitteln finanziert wurde. Die RSG hat im Rahmen ihrer Steuerungsfunktion des Modellvorhabens folgende Aufgaben für Modell- und Korrespondenzschulen wahrgenommen: • Entscheidung über Verwendung von Mitteln aus dem Regionalen Entwicklungsfonds o Schwerpunkt: Fortbildungen • Durchführung von Veranstaltungen für alle Schulen o Fortbildung schulischer Steuergruppen o Qualifizierung der schulischen Steuergruppen • Entwicklung von Empfehlungen o Schulverwaltungsassistenz • Öffentlichkeitsarbeit / Newsletter • Gewinnung der Korrespondenzschulen • Überregionaler Austausch und Fortbildungen • Internationaler Austausch (ARION) 3.2 Regionaler Entwicklungsfonds Zur Unterstützung der Entwicklungsvorhaben der Schulen wurde ein Regionaler Entwicklungsfonds aufgelegt, über dessen Verwendung die RSG entschied. Sowohl die Stadt Münster als auch das Land stellten dem Fonds jährlich Mittel in Höhe von jeweils 30.000 EUR (im Jahr 2008 18.000 EUR) zur Verfügung. Unter Berücksichtigung einer Sonderzahlung des Landes im Jahr 2002 von 12.500 EUR stand dem Regionalen Entwicklungsfonds insgesamt ein Betrag in Höhe von 408.500 EUR zur Verfügung. Die Mittelverwendung (Stand 1/2008) ist der nachfolgenden Grafik zu entnehmen. Es wird deutlich, dass allein 84 % der Mittel für Fortbildungen und Kooperationsprojekte der Modellschulen verwendet wurden. 18 Mittelverwendung des Regionalen Entwicklungsfonds geförderte Kooperations- projekte 37 % Regionale Steuergruppe 5 % Gutachten Verwaltungs- leistungen in Schulen 6 % Öffentlichkeits- arbeit 5 % Fortbildungen 47 % Gesamtausgaben in der Zeit von 2002 - 1/2008 rd. 376.000 Euro 3.3 Leistungen des Schulträgers • Leistungen städtischer Ämter o Anbahnung konzentrierter Schulträgerak tivitäten, u.a. Schulgirokonten, Schulverwaltungsassistenz, Aufbau eines bedarfsorientierten Unterstützungssystems o Informationsmanagement (Mitwir kung an der Entwicklung von Kommunikationsmedien und Serviceangeboten) • Schulbesuche der Dezernentin • Finanzen o Weiterentwicklung des Schulbudget s der Selbstständigen Schulen mit der Folge größerer Flexibilität für die Schulen o Einführung von Schulgirokonten 19 o Unterstützung von Schulleitungen/-verwaltungen durch Vor-Ort- Einweisungen, Hotline, Fortbildungen und EDV-Unterstützung • Personalangelegenheiten o Überprüfung der Weiterentwicklung der Schulsekretariate o Administrative Unterstützung bei der Einstellung von nicht-lehrendem Personal aus kapitalisierten Geldern o Gewährung von 2 zusätz lichen Sekretariatsstunden • Interkommunaler Erfahrungsaustausch 3.4 Leistungen der Schulaufsicht • Anbahnung von Kontakten / Kooperationen • Intensive und kontinuierliche Be ratungsleistungen im Hinblick auf o systematische Unterrichts- und Schulentwicklung o Personalentwicklung o Interne Evaluation • Durchführung von externen Evaluationen • Schulscharfe Ausschreibungsverfahren 4. ERFOLGSFAKTOREN UND HEMMNISSE 4.1 Wie Schulen stark werden – und bleiben Aus Sicht der Schulen hat die Beteiligung am Modellvorhaben die Schulen verändert. Das Projekt hat Entwicklungen beschleunigt. Durch zusätzliche Ressourcen wurden Ressourcen freigesetzt. Die Selbstständigen Schulen haben sich im Projektzeitraum nach innen und nach außen profiliert. Selbstständigkeit schafft Identität und eine größere Identifikation im Innern der Organisation. Im Einzelnen kommen die Schulen beim Blick auf Erfolgsfaktoren und Hemmnisse zu folgendem Fazit: • Schulentwicklung braucht Personalentwicklung Schulscharfe Stellenausschreibungen, Dienstvorgesetzteneigenschaften der Schulleitung und die projektbezogene Einstellung nicht-lehrender Fachkräfte ermöglichen eine Personalentwicklung, die mit dem Schulprofil und der Schulentwicklung im Einklang steht. • Schulentwicklung braucht Ressourcen und Zeit Die Kapitalisierung nicht besetzter Stellen und die eigenständige Verwaltung von Schulbudgets eröffnen Schulen die Möglichkeit, auf relativ kurzen Wegen Geld dort einzusetzen, wo es für die Weiterentwicklung schulischer Vorhaben sinnvoll ist. Schulen brauchen personelle Ressourcen für zusätzliche Aufgaben, Kollegien brauchen Zeit für den Aufbau von Kooperationen und die konzeptionelle Schulentwicklung. 20 • Schulentwicklung braucht Fortbildung Die Mittel aus dem regionalen Entwicklungsfonds ermöglichten Qualifizierungen und Fortbildungen, die für eine Weiterentwicklung der Schulen unerlässlich sind. Insbesondere die Qualifizierung der schulischen Steuergruppen wirkte sich positiv auf die kollegiale Zusammenarbeit, die Qualität und die Nachhaltigkeit der Entwicklungsvorhaben aus. • Schulentwicklung braucht Unterstützung Service- und Unterstützungsleistungen von Schulträger und Schulaufsicht sind unverzichtbar, wo sich Schulen auf erweiterte Managementaufgaben vorbereiten. Schulen haben zudem ein Interesse an regionaler Steuerung, weil diese eine sinnvolle und gerechte Verteilung der Ressourcen ermöglicht, Infrastruktur für verstärkte Kooperationen und Impulse setzen, aufgreifen und bündeln kann. • Schulentwicklung braucht Kooperationspartner Kooperationen gelingen mit externen Partnern und Schulen anderer Schulformen. Im Sinne der Schülerinnen und Schüler müssen Erfahrung und Wissen gebündelt werden, können die Grenzen der Schule überschritten werden und regionalen Bildungslandschaften entstehen. Kooperationen sind schwierig, wo Konkurrenzsituationen bestehen. Hinderlich aus Sicht der Schulen sind fehlende Bestandsgarantien sowie die Auflösung der Grundschulbezirke durch die Landesregierung. 21 5. NACHHALTIGKEIT UND TRANSFER 5.1 Die Schulen haben gewonnen Die Schulen sind sich einig darin, dass sich die weiterentwickelten bzw. neu aufgebauten schulischen Arbeits- und Organisationsstrukturen bewährt haben und erhalten bleiben sollten. Die erprobte Struktur der Schulischen Steuergruppen wollen alle beteiligten Schulen beibehalten. Die Schulen haben im Projekt konzeptionell, methodisch und strukturell gewonnen (s. 2.1 und 2.2). Die Impulse aus dem Projekt verändern die Schulen nachhaltig, u.a. durch die Übertragung von Dienstvorgesetzteneigenschaften auf die Schulleiterin / den Schulleiter. Entstanden ist ein starkes Vertrauen in die Eigendynamik und die Eigenverantwortung der Schulen. Verstärkt wird dieses durch die erworbene Evaluationskompetenz. Zugleich erlebten sich die Schulen positiv auf Augenhöhe mit Schulaufsicht und Schulträger. 5.2 Die Schulaufsicht hat gewonnen Mit dem Modellvorhaben wurden im Kontakt mit den Projektschulen Aufgaben der Schulaufsicht neu gedacht und neu erprobt. So entwickelte sich eine neue Sichtweise von Schule mit der Konsequenz, dass u.a. Lehrpläne nicht mehr Ziele, sondern Kompetenzen formulieren. Ein neues Rollenverständnis wächst durch Beratungsprozesse an den Schulen und gemeinsame Zielvereinbarungen: • Beratung und Unterstützung der Einz elschule über Zielvereinbarungen und Controlling • Konzeptentwicklung und Umsetzung der Beratung und Unterstützung der Einzelschule bei der selbstständigen Gewinnung und Verwaltung von Personal sowie materiellen Ressourcen („back office“) • Einübung von Verfahren externer Evaluation • Stärkung der schulformüber greifenden Zusammenarbeit • Neue Ansätze zur Überwindung von Zuständigkeitsdenken getrennt nach oberer und unterer Schulaufsicht Fazit: Die Schulaufsicht befindet sich auf dem Weg zu einer systemischen Aufsicht über eigenverantwortliche Schulen. 5.3 Der Schulträger hat gewonnen Der Schulträger hat Impulse aus dem Projekt aufgegriffen und diese für die (Weiter-) Entwicklung von Projekten genutzt: • Aufbau eines Kontraktmanagements mit Schulen • Identifizierung und Entwicklung von H andlungsfeldern im Bereich einer staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft sowie gemeinsame Projektentwicklung von Schulträger und Schulaufsicht als erster Ansatz einer kommunal-staatlichen Verantwortungsgemeinschaft (z.B. Medienentwicklungsplan, Forscherwerkstätten, Kulturstrolche) • Evaluation • Vernetzung von quantit ativer und qualitativer Schulentwicklungsplanung • Gewinnung von Kooperationspartnern sowie Netzwerkbildung (z.B. Übergang Schule – Beruf, Integration von Migrant/innen) 22 Der Schulträger hat aus dem Projekt Anregungen zur Verwaltungsreform gewonnen: • Erweiterte Budgetierung/Schulgi rokonten/Ressourcenmanagement • Passgenaue Bildungsber atung und Kompetenzentwickl ung von, für und mit Schulen • Aufbau von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Schulen • Service aus einer Hand (z.B. Infom anagement) für alle an Schule Beteiligten Gewachsen ist im Verlauf des Modellprojektes die Erkenntnis, dass die Steuerung der Schulentwicklung eine erweiterte konzeptionelle Struktur braucht (Stichwort: Bildungsbüro, s. Pkt. 6). 5.4 Die Region hat gewonnen Die Region hat im Verlauf des Modellprojektes wichtige Impulse gewonnen: • Starke schulische Identitäten • Mehr Transparenz und Vernetzung • Service für Schule / Eltern / Schüler/innen • Qualifizierung von Lehrkräft en / Kollegien / Schulleitungen • Außerschulische Partner in der Region • Bildungsberichterstattung 5.5 Nachhaltigkeit braucht Strukturen und Instrumente Um die Impulse aus dem Modellprojekt nachhaltig in die Zukunft zu entwickeln, sollten aus Sicht der Beteiligten bestimmte Maßnahmen und Instrumente unbedingt beibehalten bzw. weiterentwickelt und begleitet werden. Insbesondere aus Sicht der Schulen wäre es fatal, im Verlauf der Jahre gewachsene Erfahrungen und Handlungsspielräume nicht weiterhin zu nutzen. Die Schulen plädieren für einen Erhalt folgender Strukturen / Angebote: • Budgetverantwortung, Schulgirokonten, Möglichkeit der Kapitalisierung • Prozessbegleitung für Schulentwicklungsplanung • Personelle Ressource n für Schulentwicklung o Schulverwaltungsassistenz o Externe Schulentwicklungsberater • (Externe) Fortbildung für Schulische Steuergruppen • Schulscharfe Stellenausschreibungen • Regionaler Entwicklungsfonds mit zusätzlichen Mitteln für besondere Aktivitäten • Kooperationen Aus Sicht von Schulträger und Schulaufsicht sind Prozesse im Sinne einer staatlich- kommunalen Verantwortungsgemeinschaft angestoßen worden, die einer Fortsetzung bedürfen, um nachhaltig wirken zu können. Die Kooperationsvereinbarung von Schulträger und Schulaufsicht zeigt: Es gibt ein zunehmendes Bewusstsein für die Notwendigkeit einer weiteren Entwicklung und Weiterarbeit. Erhalten bleiben sollte demnach: • Staatlich-kommunale Ver antwortungsgemeinschaft 23 6. EMPFEHLUNGEN Aus den Erfahrungen aller Beteiligten im Modellprojekt Selbstständige Schule wird die Regionale Steuergruppe Empfehlungen und Forderungen formulieren, die in einem Positionspapier zusammengefasst werden. Dieses wird zum Abschluss des Projektes der Öffentlichkeit am 6. Mai 2008 vorgestellt und diesem Bericht dann als Anhang beigefügt. 24
Ergänzungsvorlage V/0399/2008/1
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Vorlagen-Nr.: V/0399/2008/1. Erg. Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Ehling / Herr Heilemann Ruf: 492 40 00 / 492 40 20 E-Mail: Ehling@stadt-muenster.de Heilemann@stadt-muenster.de Datum: 05.06.2008 Betrifft Weiterentwicklung eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Stadt Münster Beratungsfolge 12.06.2008 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 18.06.2008 Hauptausschuss Vorberatung 18.06.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bildungsnetzwerk in der Bildungsregion Stadt Münster mit den in der Begründung dargestellten Zielvorgaben weiter zu entwickeln. 2. Der zu diesem Zweck beabsichtigte Abschluss eines Kooperationsvertrages mit dem Land Nordrhein-Westfalen wird befürwortet. 3. Über die Entwicklung der Handlungsfelder der Kooperation und die Umsetzung der Ver- tragsinhalte wird den Fachausschüssen regelmäßig berichtet. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten/Folgekosten entstehen. Begründung: Vorbemerkung: Aufgrund der Ergebnisse aus dem Diskussionsprozess im Ausschuss für Kinder, Jugendli- che und Familien am 04.06.2008 ergibt sich die Notwendigkeit einer Anpassung der Vorlage. Änderungen in dieser Ergänzungsvorlage sind durch Streichungen bzw. bei Ergänzungen durch die Formatierung „fett“, „kursiv“ und „unterstrichen“ kenntlich gemacht. V/0399/2008/1 - 2 - 1. Ausgangslage Schulen sind die Knotenpunkte jeder Bildungsl andschaft. Aber wenn es um Bildung geht, sind nicht nur die Schulen gefragt, sondern die ganze Stadt bzw. Region. Nur wenn schulische und außerschulische Akteure ihre Kräfte bündeln, können Kinder und Jugendliche ihre Potenziale in die Zukunft entwickeln. In der Stadt Münster gibt es bereits eine vielfältige Schullandschaft und lebendige Kooperationen zwischen Schulen und außerschulischen Partnern. Die stadtzentrale Bedeutung der Bildung in der Stadt Münster gilt es auszubauen und weiter zu verankern. Fußend auf den Erkenntnissen des Modellprojekts „Selbstständige Schule“ (2002-2008), das in NRW in Kooperation mit der Bertelsmann Stiftung in 19 Bildungsregionen umgesetzt wurde , soll die Organisationsentwicklung der Schullandschaft in NRW mit den hier gewonnenen Erfahrungen weiter vorangetrieben werden (zu den Ergebnisses des Modellprojekts in Münster s. Berichtsvorla- ge V/0387/2008). Die gemeinsame Verantwortung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Kommunen für das Schul- und Bildungswesen soll mit allen relevanten Partnern weiter ausgebaut und vertieft werden. Um dieses Ziel nachhaltig zu verfolgen, haben das Land NRW und die Stadt Münster ein Koopera- tionsvorhaben für Münster entwickelt. Auf diesem Weg sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die schulindividuellen und darüber hinaus die regionalen Belange angemessener für eine erfolgreiche und zukunftsfähige Schulentwicklung berücksichtigen zu können. 2. Bildung braucht Partner In der Bildungsregion Stadt Münster gibt es 106 Schulen in unterschiedlicher Trägerschaft. Jede mit einem eigenen Profil, Schwerpunkten, Projekten und Kooperationspartnern aus Kultur und Wirtschaft. Es gibt vielerorts innovative und lebendige Schulen, engagierte und zielgruppengenaue Arbeit freier und institutioneller Träger sowie starke Kompetenzen in kommunalen und staatlichen Einrichtungen. Diese Bildungsprofile und die institutionellen Kooperationen gilt es zu verstärken und zu systemati- sieren. Zugleich zeigt die Erfahrung aus dem Modellprojekt „Selbstständige Schule“, dass eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Schulträger und Schulaufsicht der Schulentwicklung zugute kommt. 2.1 Netzwerkbildung Zur Optimierung schulischer Arbeit sind demnach zwei Hauptaspekte in den Fokus zu nehmen: • Die Koordinierung von Aufgaben zwischen inneren und äußeren Schulangelegenheiten Zuständig für die inneren Schulangelegenheiten (Lehrendes Personal, Unterrichtsentwicklung) ist das Land NRW, für die äußeren Schulangelegenheiten (Räume, Sachausstattung, Schüler- fahrkosten, nichtlehrendes Personal) die Stadt als Schulträger. Diese formal strikte Aufteilung in zwei Zuständigkeitsbereiche sollte aufgeweicht und im Ergebnis verbessert werden. Gelingen kann dies durch eine stärkere Koordination und Abstimmung zwischen beiden Bereichen. • Der Aufbau bzw. die Koordination von Netzwerken in der Region Schulen agieren nicht ohne Bezüge in ihr Umfeld. Ob sie im Stadtteil verankert sind und sich mit den dortigen Schulen, freien und institutionellen Trägern vernetzen oder auf gesamtstädti- sche oder überregionale Angebote zurückgreifen, in der Bildungslandschaft haben sie als Insti- tutionen, die alle Kinder und Jugendlichen erreichen, eine Schlüsselposition. V/0399/2008/1 - 3 - Das Ziel regionaler Bildungsnetzwerke muss es sein, alle an Bildung beteiligten Akteure sowie die gesellschaftlichen und staatlichen Bereiche wie Jugendhilfe, Wirtschaft, Arbeitsverwaltung, Kultureinrichtungen usw. einer Region einzubeziehen, um bereits vorhandene Ressourcen mit- einander zu vernetzen und optimal im Sinne der Kinder und Jugendlichen zu nutzen. 2.2 Perspektiven für Münster Das Vorhaben, regionale Bildungsnetzwerke weiterzuentwickeln, trifft in Münster auf langjährige Erfahrungen und Strukturen. Seit vielen Jahren wird hier an zukunftsfähigen Bildungsstrukturen und einer kooperativen regionalen Schul- und Bildungslandschaft gearbeitet. • In Münster wird die Schulentwicklung in enger Partnerschaft zwischen Stadt, Land und Schulen und anderen gesellschaftlichen Akteuren gestaltet. Ergebnisse zeigen sich zum Beispiel in er- gänzenden Systemen von Beratung, dem Ausbau der Ganztagsbetreuung, im Übergangsma- nagement, der abgestimmten (Berufs-)Schulentwicklung, pädagogischen Projekte und der In- ternationalisierung von Schulen. • Bei der Bewältigung von neuen Aufgaben (z.B. Schulentwicklungsplanung, Fortbildung/ Qualifi- zierung, Management von Bildungsübergängen, Ressourcenmanagement, Sprachförderung/ In- ternationalisierung/ Integration, Ganztags- und Betreuungsangebote) entwickelt jede Schule in Münster eigene Lösungskonzepte. Aus Sicht einer Verantwortungsgemeinschaft von Stadt als Schulträger und Land als Schulaufsicht sollten die Schulen in diesem Prozess nicht sich selbst überlassen werden. • Die Beteiligung am Landesprojekt „Selbstständige Schule“ hat wichtige Prozesse für die gesam- te Region in Gang gesetzt und gezeigt, welche Wege beschritten werden können und müssen, um die Bildungsregion zukunftsfähig zu gestalten. Der Aufbau eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Stadt Münster sollte in diesem Sinne systematisch fortgesetzt, zielgerichtet ge- steuert und im Sinne der Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen vorangetrieben wer- den. • Es macht Sinn, die Netzwerkbildung und entsprechende Kooperationsvorhaben auf eine ver- bindliche Grundlage zu stellen. 2.3 Ziele eines Bildungsnetzwerkes in Münster Die Weiterentwicklung eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Stadt Münster hat folgende Ziele: • Die bereits vorhandenen Kooperations- und Vernetzungsstrukturen werden auf regionaler Ebe- ne mit allen Bildungsakteuren systematisch ausgebaut, um den Informationsaustausch, die Planung und Abstimmung zwischen den Bildungsbereichen und den damit verbundenen Aufga- ben zu intensivieren und damit zu verbessern. • Ein optimaler Einsatz von Personal- und Sachre ssourcen sowie eine intensivere horizontale und vertikale Vernetzung der Bildungspartner werden durch zielgerichtete Kooperationen er- möglicht. 3. Strukturen und Aufgaben des regionalen Bildungsnetzwerks In einem regionalen Bildungsnetzwerk sollten bereits bestehende Strukturen, Verantwortungen und Zuständigkeiten sinnvoll miteinander verknüpft werden. Durch die Schaffung von Lenkungskreis, Regionaler Geschäftsstelle und Bildungskonferenz hat die Stadt die Chance, eine Verantwortungsgemeinschaft und eine breite Basis für bildungs- und schulpolitische Entscheidungen zu schaffen. V/0399/2008/1 - 4 - Organisatorisch stellt sich der Lenkungskreis wie folgt dar: Der Aufbau eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Stadt Münster soll zum 01.08.2008 beginnen. Die diesbezügliche Kooperation mit dem Land NRW / der Bezirksregierung Münster ist grundsätz- lich langfristig, auf Nachhaltigkeit und somit ohne zeitliche Begrenzung angelegt. Eine interne Eva- luation sollte bis zum 31.07.2013 erfolgen. Auf der Basis der Ergebnisse und Einschätzungen die- ser Evaluation wird über die Weiterführung der Kooperation mit dem Land NRW entschieden. 3.1 Grundsätze des Kooperationsvertrages Als Kooperationspartner stimmen Stadt und Land darin überein, dass die Zusammenarbeit von Grundsätzen und Prinzipien geleitet wird, die ve rtrauensvolle sowie abgestimmte Handlungsschrit- te aller Partner ermöglichen. Die bisherigen Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche des Landes NRW und der Stadt Münster bleiben erhalten, sollen aber inhaltlich im Sinne eines Informations-, Planungs- und Hand- lungsverbundes enger aufeinander abgestimmt und miteinander vernetzt werden. 3.2 Handlungsfelder der Kooperation Der Aufbau regionaler Bildungslandschaften setzt bei einer gemeinsamen und zielgerichteten Schulentwicklungsarbeit an, um dann die konkreten Bedarfe der Region zu erfassen. Die konkre- ten Bereiche, die in Münster weiterentwickelt und systematisch vernetzt werden sollen, sind u. a.: • Unterstützung als Prozess zur Herausbildung eigenverantwortlicher Schulen • Strategische Neuorientierung im Bereich Schule/ Jugendhilfe mit dem Themenschwer- punkt „Entwicklung einer Konzeption zur bildungsbereichs- und trägerübergreifenden frühkindlichen Bildung und Entwicklung“ • Gemeinsame Strategien zur Verbesserung der individuellen Förderung aller Schülerinnen und Schüler, insbesondere auch solcher mit Bildungs risiken (z. B. Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte) • Initiierung und Abstimmung von schulübergreifenden Projekten in der Region, insbesondere auch mit außerschulischen Partnern • Horizontale und vertikale Übergänge, Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Grundschu- le, Übergänge zwischen den Schulformen (Durchlässigkeit) • Übergang von der Schule in den Beruf, von der Schule in die Hochschule (Übergangsmanage- ment) V/0399/2008/1 - 5 - • Internationalisierung der münsterschen Bildungslandschaft zur Steigerung der internationalen Ausbildungs- und Studierfähigkeit • Professionalisierung der Beratungskompetenz von Lehrkräften im Bereich Erziehung, Lebens-, Schul- und Berufswegplanung • Intensivierung der Zusammenarbeit mit Dritten (z. B. Kultur, Sport) 3.3 Organisation der regionalen Kooperation Ein regionales Bildungsnetzwerk braucht eine Organisationsform und damit eine gesicherte und verlässliche Plattform, die die Prozesse koordiniert und institutionalisiert. In Münster wird ein Lenkungskreis aus Verantwortungsträgern von Stadt und Land für Schule und Bildung installiert, dem ein Beirat aus den Schulformsprechern/innen der münsterschen Schulen zugeordnet ist. Der Lenkungskreis wird unterstützt durch eine Regionale Geschäftsstelle im Amt für Schule und Weiterbildung, in die auch Personal des Landes NRW eingebunden wird. Die Ein- bindung aller gesellschaftlichen (Interessen-) Gruppen garantiert eine mindestens einmal jährlich tagende Bildungskonferenz unter Vorsitz des Oberbürgermeisters der Stadt Münster, die aus einer Vielzahl von Bildungsbeteiligten bestehen soll. Die Zusammensetzung der Bildungskonferenz stellt sich wie folgt dar: Die konkrete Gestaltung der regionalen Kooperation regelt der Kooperationsvertrag. 4. Ausblick Im Interesse von Schülerinnen und Schülern sind gemeinsame Anstrengungen aller an Bildung Beteiligten nötig. Die flächendeckende Implementierung dieser neuen Art der Zusammenarbeit und Kooperation ist ein mittelfristiges Ziel, welches insbesondere auch bestehende Strukturen mit ein- binden soll. Das Amt für Schule und Weiterbildung wird seine Strukturen verstärkt auf die partner- schaftliche Zusammenarbeit ausrichten, um so zum Gelingen eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Stadt Münster beizutragen. Der Vertrag soll am 23. Juni 2008, zusammen mit 18 weiteren Regionen, die am Modellprojekt „Selbstständige Schule“ teilgenommen haben, im Ministerium für Schule und Weiterbildung unter- zeichnet werden. V/0399/2008/1 - 6 - Über die Entwicklung der Handlungsfelder der Kooperation und die Umsetzung der Vertrags- inhalte wird dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung den Fachausschüssen regelmäßig berichtet. I. V. Dr. Hanke Stadträtin V/0399/2008/1
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0399/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.05.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37