Mandari Insight

V/0399/2008

Weiterentwicklung eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Stadt Münster

Vorlagen 07.05.2008

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 04.06.2008, TOP 13

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 zur Vorlage 0 399 2008 Positionspapier

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 zur Vorlage 0 399 2008 Regionaler Abschlussbericht

· application/pdf

Ansehen

Ergänzungsvorlage V/0399/2008/1

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

12095 Zeichen

V/0399/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Weiterentwicklung eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.05.2008 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
 Vorberatung 
28.05.2008 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
28.05.2008 Ausländerbeirat Vorberatung 
04.06.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
12.06.2008 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
18.06.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
18.06.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bildungsnetzwerk in der Bildungsregion Stadt Münster mit 
den in der Begründung dargestellten Zielvorgaben weiter zu entwickeln. 
 
2. Der zu diesem Zweck beabsichtigte Abschluss eines Kooperationsvertrages mit dem Land 
Nordrhein-Westfalen wird befürwortet. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten/Folgekosten entstehen. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
 
1. Ausgangslage 
 
Schulen sind die Knotenpunkte jeder Bildungsl andschaft. Aber wenn es um Bildung geht, sind 
nicht nur die Schulen gefragt, sondern die ganze Stadt bzw. Region. Nur wenn schulische und 
außerschulische Akteure ihre Kräfte bündeln, können Kinder und Jugendliche ihre Potenziale in 
die Zukunft entwickeln. In der Stadt Münster gibt es bereits eine vielfältige Schullandschaft und 
Vorlagen-Nr.: 
V/0399/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Heilemann 
Ruf: 
492 40 20 
E-Mail: 
Heilemann@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.05.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0399/2008 
lebendige Kooperationen zwischen Schulen und außerschulischen Partnern. Die stadtzentrale 
Bedeutung der Bildung in der Stadt Münster gilt es auszubauen und weiter zu verankern. 
 
Fußend auf den Erkenntnissen des Modellprojekts „Selbstständige Schule“ (2002-2008), das in 
NRW in Kooperation mit der Bertelsmann Stiftung in 19 Bildungsregionen umgesetzt wurde , soll 
die Organisationsentwicklung der Schullandschaft in NRW mit den hier gewonnenen Erfahrungen 
weiter vorangetrieben werden (zu den Ergebnisses des Modellprojekts in Münster s. Berichtsvorla-
ge V/0387/2008). 
 
Die gemeinsame Verantwortung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Kommunen für das 
Schul- und Bildungswesen soll mit allen relevanten Partnern weiter ausgebaut und vertieft werden. 
Um dieses Ziel nachhaltig zu verfolgen, haben das Land NRW und die Stadt Münster ein Koopera-
tionsvorhaben für Münster entwickelt. 
 
Auf diesem Weg sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die schulindividuellen und 
darüber hinaus die regionalen Belange angemessener für eine erfolgreiche und zukunftsfähige 
Schulentwicklung berücksichtigen zu können. 
 
 
2. 
Bildung braucht Partner 
In der Bildungsregion Stadt Münster gibt es 106 Schulen in unterschiedlicher Trägerschaft. Jede 
mit einem eigenen Profil, Schwerpunkten, Projekten und Kooperationspartnern aus Kultur und 
Wirtschaft. Es gibt vielerorts innovative und lebendige Schulen, engagierte und zielgruppengenaue 
Arbeit freier und institutioneller Träger sowie starke Kompetenzen in kommunalen und staatlichen 
Einrichtungen. 
Diese Bildungsprofile und die institutionellen Kooperationen gilt es zu verstärken und zu systemati-
sieren. Zugleich zeigt die Erfahrung aus dem Modellprojekt „Selbstständige Schule“, dass eine 
verstärkte Zusammenarbeit zwischen Schulträger und Schulaufsicht der Schulentwicklung zugute 
kommt.  
  
2.1 Netzwerkbildung
 
 
Zur Optimierung schulischer Arbeit sind demnach zwei Hauptaspekte in den Fokus zu nehmen: 
• Die Koordinierung von Aufgaben zwischen inneren und äußeren Schulangelegenheiten 
 
 Zuständig für die inneren Schulangelegenheiten (Lehrendes Personal, Unterrichtsentwicklung) 
ist das Land NRW, für die äußeren Schulangelegenheiten (Räume, Sachausstattung, Schüler-
fahrkosten, nichtlehrendes Personal) die Stadt als Schulträger. Diese formal strikte Aufteilung in 
zwei Zuständigkeitsbereiche sollte aufgeweicht und im Ergebnis verbessert werden. Gelingen 
kann dies durch eine stärkere Koordination und Abstimmung zwischen beiden Bereichen. 
• Der Aufbau bzw. die Koordination von Netzwerken in der Region 
 
Schulen agieren nicht ohne Bezüge in ihr Umfeld. Ob sie im Stadtteil verankert sind und sich 
mit den dortigen Schulen, freien und institutionellen Trägern vernetzen oder auf gesamtstädti-
sche oder überregionale Angebote zurückgreifen, in der Bildungslandschaft haben sie als Insti-
tutionen, die alle Kinder und Jugendlichen erreichen, eine Schlüsselposition. 
Das Ziel regionaler Bildungsnetzwerke muss es sein, alle an Bildung beteiligten Akteure sowie 
die gesellschaftlichen und staatlichen Bereiche wie Jugendhilfe, Wirtschaft, Arbeitsverwaltung, 
Kultureinrichtungen usw. einer Region einzubeziehen, um bereits vorhandene Ressourcen mit-
einander zu vernetzen und optimal im Sinne der Kinder und Jugendlichen zu nutzen.

- 3 - 
V/0399/2008 
2.2 Perspektiven für Münster 
 
Das Vorhaben, regionale Bildungsnetzwerke weiterzuentwickeln, trifft in Münster auf langjährige 
Erfahrungen und Strukturen. Seit vielen Jahren wird hier an zukunftsfähigen Bildungsstrukturen 
und einer kooperativen regionalen Schul- und Bildungslandschaft gearbeitet.  
• In Münster wird die Schulentwicklung in enger Partnerschaft zwischen Stadt, Land  und Schulen 
und anderen gesellschaftlichen Akteuren gestaltet. Ergebnisse zeigen sich zum Beispiel in er-
gänzenden Systemen von Beratung, dem Ausbau der Ganztagsbetreuung, im Übergangsma-
nagement, der abgestimmten (Berufs-)Schulentwicklung, pädagogischen Projekte und der In-
ternationalisierung von Schulen. 
 
• Bei der Bewältigung von neuen Aufgaben (z.B. Schulentwicklungsplanung, Fortbildung/ Qualifi-
zierung, Management von Bildungsübergängen, Ressourcenmanagement, Sprachförderung/ In-
ternationalisierung/ Integration, Ganztags- und Betreuungsangebote) entwickelt jede Schule in 
Münster eigene Lösungskonzepte. Aus Sicht einer Verantwortungsgemeinschaft von Stadt als 
Schulträger und Land als Schulaufsicht sollten die Schulen in diesem Prozess nicht sich selbst 
überlassen werden.  
 
• Die Beteiligung am Landesprojekt „Selbstständige Schule“ hat wichtige Prozesse für die gesam-
te Region in Gang gesetzt und gezeigt, welche Wege beschritten werden können und müssen, 
um die Bildungsregion zukunftsfähig zu gestalten. Der Aufbau eines Bildungsnetzwerkes in der 
Bildungsregion Stadt Münster sollte in diesem Sinne systematisch fortgesetzt, zielgerichtet ge-
steuert und im Sinne der Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen vorangetrieben wer-
den. 
 
• Es macht Sinn, die Netzwerkbildung und entsprechende Kooperationsvorhaben auf eine ver-
bindliche Grundlage zu stellen.  
 
2.3 Ziele eines Bildungsnetzwerkes in Münster
 
 
Die Weiterentwicklung eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Stadt Münster hat folgende 
Ziele: 
• Die bereits vorhandenen Kooperations- und Vernetzungsstrukturen werden auf regionaler Ebe-
ne mit allen Bildungsakteuren systematisch ausgebaut, um den Informationsaustausch, die 
Planung und Abstimmung zwischen den Bildungsbereichen und den damit verbundenen Aufga-
ben zu intensivieren und damit zu verbessern. 
• Ein optimaler Einsatz von Personal- und Sachre ssourcen sowie eine intensivere horizontale 
und vertikale Vernetzung der Bildungspartner werden durch zielgerichtete Kooperationen er-
möglicht. 
 
 
3. Strukturen und Aufgaben des regionalen Bildungsnetzwerks 
 
In einem regionalen Bildungsnetzwerk sollten bereits bestehende Strukturen, Verantwortungen 
und Zuständigkeiten sinnvoll miteinander verknüpft werden.  
 
Durch die Schaffung von Lenkungskreis, Regionaler Geschäftsstelle und Bildungskonferenz hat 
die Stadt die Chance, eine Verantwortungsgemeinschaft und eine breite Basis für bildungs- und 
schulpolitische Entscheidungen zu schaffen.

- 4 - 
V/0399/2008 
Organisatorisch stellt sich der Lenkungskreis wie folgt dar: 
 
 
 
Der Aufbau eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Stadt Münster soll zum 01.08.2008 
beginnen.  
  
Die diesbezügliche Kooperation mit dem Land NRW / der Bezirksregierung Münster ist grundsätz-
lich langfristig, auf Nachhaltigkeit und somit ohne zeitliche Begrenzung angelegt. Eine interne Eva-
luation sollte bis zum 31.07.2013 erfolgen. Auf der Basis der Ergebnisse und Einschätzungen die-
ser Evaluation wird über die Weiterführung der Kooperation mit dem Land NRW entschieden.  
 
3.1 Grundsätze des Kooperationsvertrages
 
 
Als Kooperationspartner stimmen Stadt und Land darin überein, dass die Zusammenarbeit von 
Grundsätzen und Prinzipien geleitet wird, die ve rtrauensvolle sowie abgestimmte Handlungsschrit-
te aller Partner ermöglichen. 
Die bisherigen Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche des Landes NRW und der Stadt 
Münster bleiben erhalten, sollen aber inhaltlich im Sinne eines Informations-, Planungs- und Hand-
lungsverbundes enger aufeinander abgestimmt und miteinander vernetzt werden.  
 
3.2 Handlungsfelder der Kooperation
 
 
Der Aufbau regionaler Bildungslandschaften setzt bei einer gemeinsamen und zielgerichteten 
Schulentwicklungsarbeit an, um dann die konkreten Bedarfe der Region zu erfassen. Die konkre-
ten Bereiche, die in Münster weiterentwickelt und systematisch vernetzt werden sollen, sind u. a.: 
 
• Gemeinsame Strategien zur Verbesserung der individuellen Förderung aller Schülerinnen und 
Schüler, insbesondere auch solcher mit Bildungs risiken (z. B. Schülerinnen und Schüler mit 
Migrationsvorgeschichte) 
• Initiierung und Abstimmung von schulübergreifenden Projekten in der Region, insbesondere 
auch mit außerschulischen Partnern 
• Horizontale und vertikale Übergänge, Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Grundschu-
le, Übergänge zwischen den Schulformen (Durchlässigkeit) 
• Übergang von der Schule in den Beruf, von der  Schule in die Hochschule (Übergangsmanage-
ment) 
• Internationalisierung der münsterschen Bildungslandschaft zur Steigerung der internationalen 
Ausbildungs- und Studierfähigkeit 
• Intensivierung der Zusammenarbeit mit Dritten (z. B. Kultur, Sport)

- 5 - 
V/0399/2008 
3.3 Organisation der regionalen Kooperation 
 
Ein regionales Bildungsnetzwerk braucht eine Organisationsform und damit eine gesicherte und 
verlässliche Plattform, die die Prozesse koordiniert und institutionalisiert.  
In Münster wird ein Lenkungskreis aus Verantwortungsträgern von Stadt und Land  für Schule und 
Bildung installiert, dem ein Beirat aus den Schulformsprechern/innen der münsterschen Schulen 
zugeordnet ist. Der Lenkungskreis wird unterstützt durch eine Regionale Geschäftsstelle im Amt 
für Schule und Weiterbildung, in die auch Personal des Landes NRW eingebunden wird. Die Ein-
bindung aller gesellschaftlichen (Interessen-) Gruppen garantiert eine mindestens einmal jährlich 
tagende Bildungskonferenz unter Vorsitz des Oberbürgermeisters der Stadt Münster, die aus einer 
Vielzahl von Bildungsbeteiligten bestehen soll.  
 
 
Die Zusammensetzung der Bildungskonferenz stellt sich wie folgt dar: 
 
 
 
 
Die konkrete Gestaltung der regionalen  Kooperation regelt der Kooperationsvertrag. 
 
4. Ausblick 
 
Im Interesse von Schülerinnen und Schülern sind gemeinsame Anstrengungen aller an Bildung 
Beteiligten nötig. Die flächendeckende Implementierung dieser neuen Art der Zusammenarbeit und 
Kooperation ist ein mittelfristiges Ziel, welches insbesondere auch bestehende Strukturen mit ein-
binden soll. Das Amt für Schule und Weiterbildung wird seine Strukturen verstärkt auf die partner-
schaftliche Zusammenarbeit ausrichten, um so zum Gelingen eines Bildungsnetzwerkes in der 
Bildungsregion Stadt Münster beizutragen. 
 
Der Vertrag soll am 23. Juni 2008, zusammen mit 18 weiteren Regionen, die am Modellprojekt 
„Selbstständige Schule“ teilgenommen haben, im Ministerium für Schule und Weiterbildung unter-
zeichnet werden. 
 
Über die Umsetzung der Vertragsinhalte wird dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung regel-
mäßig berichtet. 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

- 6 - 
V/0399/2008

Anlage 2 zur Vorlage 0 399 2008 Positionspapier

10519 Zeichen

Mai 2008
Positionspapier der 
Regionalen Steuergruppe
Modellprojekt Selbstständige Schule NRW
Region Stadt Münster

Vorbemerkung
Am Modellprojekt „Selbstständige Schule NRW“ haben in der 
Region Stadt Münster im Zeitraum 2002–2008 12 Schulen 
(5 Grundschulen, 1 Hauptschule, 1 Realschule, 5 Gymnasien) 
teilgenommen. Ab 2006 beteiligten sich 8 Korrespondenzschulen 
(2 Grundschulen, 2 Förderschulen, 4 Hauptschulen).
Schulen, Schulträger und Schulaufsicht formulierten für 
den Projektzeitraum pädagogische und strukturelle Entwick-
lungsvorhaben. Die Schulen haben ihre Ergebnisse in ihren 
jeweiligen Abschlussberichten dokumentiert, die im Regionalen 
Abschlussbericht Eingang finden.
Gesteuert wurde das Modellprojekt in der Region Stadt 
Münster von einer Regionalen Steuergruppe mit jeweils zwei 
Vertreter/innen von Schulaufsicht/Bezirksregierung und Schul-
träger/Stadt Münster sowie drei Vertreter/innen der Schulen/
Schulleitungen aus unterschiedlichen Schulformen. Die operative 
Steuerung leistete eine Geschäftsstelle.
Aus Sicht der Regionalen Steuergruppe war das Modell-
projekt für die Schulen und für die Region erfolgreich. 
Die Mitarbeit im Modellprojekt war ein Dauerimpuls für 
jede Schule, Entwicklungen voranzutreiben und strukturell zu 
verankern. Die erfolgreiche Erprobung neuer Strukturen und 
Kooperationsformen kann positiv in die Zukunft weisen. 
Durch die Zusammenarbeit von Schulaufsicht und Schul-
träger wurde der traditionell in innere und äußere Schulange-
legenheiten geteilten Sicht auf Schule systematisch begegnet.
Mit dem Abschluss des Projektes 2008 sollte die Chance, 
aus den Erfahrungen des Projektes zu lernen und gute Entwick-
lungen voranzutreiben, genutzt werden. Die Modellschulen 
sollten den eingeschlagenen Weg fortsetzen können. Von ihren 
Erfahrungen im Projekt können und sollen alle Schulen in der 
Region profitieren.
  Die Eigenverantwortung der Schule ist eine Chance für die 
Schulen und für die Region.
  Schülerinnen und Schüler profitieren von Schulen, die ihren 
Bildungsauftrag zielgruppengenau gestalten können.
  Die Region profitiert von eigenverantwortlichen Schulen, die 
in Kooperationen an der Gestaltung von Bildungslandschaften 
mitwirken.
Schulentwicklung braucht 
Eigenverantwortung und Ressourcen
Im Modellprojekt konnten sich die beteiligten Schulen 
in der Selbstständigkeit profilieren. Sie nutzten Rahmen-
bedingungen und Freiräume zur Intensivierung und Ent-
wicklung pädagogischer Schwerpunkte, zur Erprobung 
neuer Formen des schulischen Managements und zur 
Gestaltung von Kooperationen.Eigenverantwortliche 
Schulentwicklung braucht Ressourcen und klar definierte 
Rahmenbedingungen:
Schulische Steuergruppen etablieren
Das Modellprojekt hat gezeigt: Durch die Bildung schulischer 
Steuergruppen wurden alle das Projekt betreffenden Vorhaben 
und Prozesse von Teams getragen. Diese Struktur ist ein syste-
mischer Gewinn, der auch in Zukunft für den Anstoß, die Gestal-
tung und Sicherung von schulischen Entwicklungsprozessen 
genutzt werden sollte.
Profilbezogene Fortbildungen ermöglichen 
und unterstützen
Schulentwicklung, Teambildung und schulbezogenes Ressour-
cenmanagement können die Schulen dann sinnvoll und effizient 
leisten, wenn sie entsprechende Qualifizierung und Unterstüt-
zung bekommen. Externe Fortbildungen aus einer Hand – für 
Schulleitungen, schulische Steuergruppen und Kollegien – sind 
für eine Weiterentwicklung der Schulen unerlässlich. 
Zeitliche Ressourcen schaffen und definieren
Schulen, die eigenverantwortlich Schulfinanzen und Personal-
entwicklung managen, brauchen personelle Ressourcen für 
zusätzliche Aufgaben. Schulen, die nachhaltig und im Sinne 
der Bedürfnisse ihrer Schülerinnen und Schüler die Entwicklung 
ihrer Schule vorantreiben, brauchen zeitliche Ressourcen. Diese 
müssen für die Schulleitung, die Steuergruppen, die Kollegien 
und die Verwaltung geschaffen und definiert werden.
Die Regionale Steuergruppe

Schulscharfe Personalentwicklung zulassen
Die Profile einzelner Schulen werden von Lehrkräften getragen 
und umgesetzt. Schulscharfe Stellenausschreibungen, Dienst-
vorgesetzteneigenschaften der Schulleitung und die projekt-
bezogene Einstellung nicht lehrender Fachkräfte ermöglichen 
eine Personalentwicklung, die mit dem Schulprofil und der 
Schulentwicklung im Einklang steht.
Verwaltungsassistenz profilieren und finanzieren
Schulen haben einen hohen Verwaltungsbedarf, der sich mit 
Personal- und Ressourcenverantwortung verstärkt. Der Arbeits-
bereich der Verwaltungsassistenz an Schulen bedarf einer 
stärke ren Profilierung (im Modellprojekt wurde eine Arbeits-
platzbeschreibung entwickelt) und einer Finanzierung aus 
Landes- und kommunalen Mitteln. So können Schulleitungen 
und Kollegien für Führungs- und pädagogische Aufgaben 
ent lastet werden.
Schulbudgets schaffen
Die Erfahrung der Modellschulen zeigt: Eine größere Budgetver-
antwortung der Schulen erleichtert einen sinnvollen und effizi-
enten Mitteleinsatz. Schulbudgets ermöglichen den Schulen, 
gezielt und ohne größeren Verwaltungsaufwand in ihre päda-
gogischen Schwerpunkte zu investieren.
Kapitalisierung von Mitteln ermöglichen
Durch die Kapitalisierung von Personalmitteln können Entwick-
lungsvorhaben verstärkt und abgesichert werden: Aus Sicht der 
Schulen haben sich die projektbezogenen Investitionen in tech-
nische und infrastrukturelle Ausstattungen sowie die Einstellung 
von (nicht lehrenden) Fachkräften als sinnvoll erwiesen. 
Profilierte Schulentwicklung 
braucht regionale Steuerung
Eine profilierte Schulentwicklung muss in regionale 
Prozesse eingebunden werden. Es geht nicht nur um 
Strukturen, sondern um Inhalte. Eine regionale Steuerung 
kann die Entwicklung der Schulen unterstützen, Koope-
rationen ermöglichen und begleiten und somit auch dem 
Wettbewerb der Schulen konstruktiv begegnen. Dieser 
Prozess muss eine gemeinsame Anstrengung von Schul-
aufsicht, Schulträger und Schulen sein. 
Regionale Steuerung etablieren
Es muss das gemeinsame Interesse von Schulaufsicht, Schul-
träger und Schulen sein, Letztere in ihrer Entwicklung zu beglei-
ten. Schulen sind Teil einer regionalen Bildungslandschaft. Sie 
sollten ihre Eigenverantwortlichkeit nutzen, aber nicht sich 
selbst überlassen bleiben. Regionale Steuerung kann und muss 
Impulse setzen, aufgreifen und bündeln und zudem eine sinn-
volle und gerechte Verteilung der Ressourcen garantieren.
Regionale Steuerung absichern
Eine regionale Steuerungsinstitution braucht eine handlungs-
fähige Struktur und eine definierte Entscheidungskompetenz, 
flankiert von einer operativen Geschäftsführung. Neben Schul-
aufsicht und Schulträger sollten auch die Schulen hier vertreten 
sein.
Kooperation von Schulträger und Schulaufsicht stärken
Das Modellprojekt hat gezeigt, dass die engere Zusammenarbeit 
von Schulträger und Schulaufsicht den Schulen und der Schul-
entwicklung nützt. Hier sind Prozesse im Sinne einer staatlich-
kommunalen Verantwortungsgemeinschaft angestoßen worden, 
die einer Fortsetzung bedürfen, um nachhaltig wirken zu können.
  der Modellregion Stadt Münster empfiehlt:

Serviceleistungen bündeln 
Service- und Unterstützungsleistungen von Schulträger und 
Schulaufsicht sind unverzichtbar, wo sich Schulen auf erweiterte 
Managementaufgaben vorbereiten. Ein sinnvoller Mitteleinsatz 
ist dort möglich, wo Schulträger, Schulaufsicht und Schulen 
von Projekten, Schwerpunkten und Vorhaben wissen. So können 
Schulen voneinander profitieren, Infrastrukturen und Ressourcen 
gemeinsam nutzen und (schulübergreifende) Kooperationen 
aufbauen.
Regionalen Entwicklungsfonds beibehalten
Wer regionale Bildungslandschaften weiterentwickeln will, 
braucht finanzielle Ressourcen. Der für die Zeit des Modellpro-
jekts aufgelegte Regionale Entwicklungsfonds (mit Mitteln von 
Stadt und Land) hat Fortbildungen und Vorhaben ermöglicht, 
die nicht nur Einzelschulen, sondern der gesamten Region zu-
gutekommen. 
Bildungsnetzwerke brauchen 
gemeinsame Bildungsziele 
Das Modellprojekt hat gezeigt, dass Bildungsnetzwerke 
dort entstehen, wo unterschiedliche Partner gemeinsame 
Ziele definieren. Die Stadt Münster verfügt über eine 
viel   fältige schulische und außerschulische Bildungsland-
schaft, die es stärker zu vernetzen und im Sinne einer grö-
ßeren Bildungsqualität und -gerechtigkeit zu nutzen gilt.
Kooperationen stärken
Wo Kooperationen zwischen innovativen und lebendigen Schu-
len, engagierten freien und institutionellen Trägern sowie kom-
munalen und staatlichen Einrichtungen gelingen, wird sichtbar, 
dass sich die Entwicklung der Bildungsregion auf diesem Wege 
vorantreiben lässt.
Die vielen Bildungsträger der Stadt Münster (Universität, Hoch-
schulen, Schulen, freie Träger u. a.) können stärker kooperieren, 
wenn sie gemeinsame Ziele formulieren. Schulen sind zentrale 
Knotenpunkte in einer regionalen Bildungslandschaft. Wer sie 
eigenverantwortlich arbeiten lässt und zugleich für Transparenz 
und Unterstützung sorgt, nutzt Ressourcen, fördert Kompe-
tenzen und erhöht die Bildungsqualität in der Region.
Bildungswege chancengerecht begleiten
Bildungswege sind von vielen Übergängen gekennzeichnet. 
Die Schnittpunkte zwischen Grund- und weiterführenden 
Schulen, zwischen Schulformen und von der Schule in den 
Beruf müssen stärker in den Blick genommen werden. Hier 
sind Konzepte, Kooperationen und Ressourcen gefordert. Nur 
so können Bildungskarrieren chancengerecht und systematisch 
erfolgreich begleitet werden.
Bildungslandschaft entwickeln 
Die Profilierung einer Bildungslandschaft ist ein Entwicklungs-
vorhaben, an dem viele beteiligt sein müssen. Nicht nur Schulen 
und andere Bildungsakteure tragen Verantwortung für eine zu-
kunftsfähige Bildungsqualität. Eine kommunale Bildungskonfe-
renz und ein regionaler Entwicklungsfonds von Stadt, Land und 
Dritten sollten Ausgangs- und Eckpunkte dieses Prozesses sein.
Mitglieder der Regionalen Steuergruppe
Region Stadt Münster
Monika Schlattmann, Schulaufsicht/Bezirksregierung Münster
Johannes Kaiser, Schulaufsicht/Bezirksregierung Münster
Aud Riegel, Schulträger/Stadt Münster
Helmut Müller, Schulträger/Stadt Münster
Jutta Brambring, Waldschule Kinderhaus, Schulleitung 
Ursula Bultmann, Norbertschule, Schulleitung 
Dr. Gerd Grave, Gymnasium Paulinum, Schulleitung 
Herausgeber:
Regionale Steuergruppe des Modellvorhabens 
„Selbstständige Schule“ 
für die Region Stadt Münster, 
Manfred Heilemann, 
Geschäftsführung 
Tel.: (02 51) 492 - 40 20
Fax: (02 51) 492- 79 10
E-Mail: Heilemann@stadt-muenster.de

Anlage 1 zur Vorlage 0 399 2008 Regionaler Abschlussbericht

52517 Zeichen

Abschlussbericht
Regionaler Abschlussbericht
Modellprojekt Selbstständige Schule NRW
Region Stadt Münster
Mai 2008

Mitglieder der Regionalen Steuergruppe
Region Stadt Münster
Monika Schlattmann, Schulaufsicht / Bezirksregierung Münster
Johannes Kaiser, Schulaufsicht / Bezirksregierung Münster
Aud Riegel, Schulträger / Stadt Münster
Helmut Müller, Schulträger / Stadt Münster
Jutta Brambring, Waldschule Kinderhaus, Schulleitung 
Ursula Bultmann, Norbertschule, Schulleitung 
Dr. Gerd Grave, Gymnasium Paulinum, Schulleitung 
Impressum
Herausgeberin:   Regionale Steuergruppe des Modellprojektes
„Selbstständige Schule“ für die Region Stadt Münster 
Manfred Heilemann, Geschäftsführung 
Tel.: (02 51) 4 92 - 40 20
Fax: (02 51) 4 92 - 79 10
E-Mail: Heilemann@stadt-muenster.de
Konzept: Regionale Steuergruppe Region Münster
Text: Andrea Blome, Redaktionsbüro und Verlag
Fotos:  Angelika Klauser, Ralf Emmerich
Grafik:  elemente designagentur, www.elemente.ms
Druck:  Stadt Münster, Expedition & Druck
 Mai 2008, 1.000

INHALTSVERZEICHNIS 
1. DARSTELLUNG DER BILDUNGSREGION 
1.1 Datengestützte Angaben ..........................................................................3 
1.1.1 Die Bildungslandschaft ............................................................................3 
1.1.2 Die Schullandschaft .................................................................................3 
1.2 Regionale Steuerung ................................................................................4 
2.  SCHWERPUNKTE, VERLAUF UND ERGEBNISSE DER REGIONALEN 
ENTWICKLUNGSARBEIT 
2.1 Inhaltliche Schwerpunkte.........................................................................5 
2.1.1 Pädagogische Entwicklungsvorhaben und ihre Umsetzung.....................5 
2.1.1.1 Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung .....................5 
2.1.1.2 Mitwirkung in der Schule.............................................................7 
2.1.1.3 Ausweitung der schulischen Entwicklungsarbeit ........................8 
2.1.2 Schulinternes Management und Personalentwicklung.............................8 
2.1.2.1 Schulleitung mit neuen Funktionen.............................................8 
2.1.2.2 Personalentwicklung...................................................................8 
2.1.2.3 Schulische Steuergruppen.......................................................... 9 
2.1.2.4 Schulverwaltungsassistenz / Schulleitungsassistenz .................9 
2.1.3 Ressourcenbewirtschaftung.....................................................................9 
2.1.4 Kooperation zwischen Schulen ..............................................................10 
2.1.5 Kooperation mit außerschulischen Partnern ..........................................10 
2.1.6 Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung .......................................11 
2.1.7 Regionalspezifische Schwerpunkte........................................................12 
2.1.7.1 Bildungslandschaften entstehen im Stadtteil ............................12 
2.1.7.2 Schulverwaltungsassistenz / Schulleitungsassistenz ...............12 
2.1.7.3 Erfassung von Schullaufbahnen  / Brüche im „Soll-Verlauf“  
und individuelle Förderung ...................................................................14 
 1

2.2 Beratungs- und Unterstützungssystem................................................14 
2.2.1 Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Schulen des 
Modellvorhabens.............................................................................................14 
2.2.1.1 Fortbildungen für schulische Steuergruppen ............................15 
2.2.1.2 Schulleitungsqualifizierungen ...................................................16 
2.2.1.3 Fortbildungen für Lehrkräfte .....................................................16 
2.2.1.4 Fortbildung für Korrespondenzschulen.....................................16 
2.2.1.5 Qualifizierung der Schulverwaltungen ......................................17 
2.2.2 Unterstützungsleistungen für alle Schulen der Region ..........................17 
2.3 Ausweitung in der Region......................................................................17 
2.3.1 Korrespondenzschulen ..........................................................................17 
2.3.2 Kooperationen........................................................................................ 17 
2.3.3 Leistungen und Projekte von Schulträger und Schulaufsicht .................18 
3. ORGANISATION DER ARBEIT DER REGIONALEN STEUERUNG 
3.1 Regionale Steuergruppe ...........................................................................18 
3.2 Regionaler Entwicklungsfonds ..................................................................18 
3.3 Leistungen des Schulträgers.....................................................................19 
3.4 Leistungen der Schulaufsicht ....................................................................20 
4. ERFOLGSFAKTOREN UND HEMMNISSE 
4.1 Wie Schulen stark werden – und bleiben ..................................................20 
5. NACHHALTIGKEIT UND TRANSFER 
5.1 Die Schulen haben gewonnen ..................................................................22 
5.2 Die Schulaufsicht hat gewonnen...............................................................22 
5.3 Der Schulträger hat gewonnen .................................................................22 
5.4 Die Region hat gewonnen.........................................................................23 
5.5 Nachhaltigkeit braucht Strukturen und Instrumente ..................................23 
6. EMPFEHLUNGEN ................................................................................................24 
 2

1. DARSTELLUNG DER BILDUNGSREGION 
1.1 Datengestützte Angaben 
1.1.1 Die Bildungslandschaft 
Münster ist ein gewachsener Verwaltungs- und Hochschulstandort mit einer 
vielfältigen Bildungs- und Schullandschaft. Geprägt von Universität, 
Fachhochschulen, Akademien und Weiterbildungsinstituten entwickelt sich außerdem 
eine starke von freien Bildungsträgern gestaltete Kultur.  
Die Stadt Münster als Schulträgerin hat die Verantwortung für die Schwerpunkte 
Schule, Jugend- und Erwachsenenbildung im Amt für Schule und Weiterbildung 
zusammengefasst.  
Im Verlauf des Modellprojekts „Selbstständige Schule NRW“ wurden die 
Kooperationen von Schulen miteinander und mit anderen Institutionen deutlich 
verstärkt. Identifizierbare Bildungsquartiere entstehen in den Stadtteilen unter 
Beteiligung der Stadtteilschulen (s. Pkt. 2.1 und 2.3).  
1.1.2 Die Schullandschaft 
In der Stadt Münster gibt es 105 Schulen: 47 Grundschulen (davon eine 
Montessorischule), 8 Hauptschulen, 9 Realschulen, 14 Gymnasien, eine 
(bischöfliche) Gesamtschule, eine Waldorfschule, 10 Berufskollegs, 10 
Förderschulen sowie 3 Weiterbildungskollegs (inkl. Abendrealschule, -gymnasium), 
eine niederländische und eine britische Schule sowie die Hebo-Privatschule als 
staatlich anerkannte Ergänzungsschule für Sek. I / Sek. II. 
Während der Projektlaufzeit gab es in Bezug auf die Anzahl der öffentlichen Schulen 
keine Veränderungen, neu gegründet wurde 2006 die Montessorischule als 
Grundschule in privater Trägerschaft. Für breite Diskussionen über die Entwicklung 
der Schullandschaft in der Stadt sorgten die Veröffentlichung der städtischen 
Schulentwicklungsplanung und die Aufhebung der Grundschulbezirke, die aus Sicht 
der Schulen zu einer Intensivierung der Konkurrenzsituation führten. 
Am Projekt „Selbstständige Schule NRW“ sind 12 Schulen beteiligt:  
Grundschulen 
• Ludgerusschule Hiltrup (im Stadtteil Hiltrup) 
• Mosaikschule (im Stadtteil Gievenbeck) 
• Norbertschule (im Stadtteil Coerde) 
• Paul-Schneider-Schule (im Stadtteil Kinderhaus) 
• Wartburgschule (im Stadtteil Gievenbeck) 
Hauptschule 
• Waldschule Kinderhaus (im Stadtteil Kinderhaus) 
Realschule 
• Realschule Wolbeck (i m Stadtteil Wolbeck) 
Gymnasien 
• Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium (in der Innenstadt) 
• Gymnasium Paulinum (in der Innenstadt) 
• Gymnasium Wolbeck (im Stadtteil Wolbeck) 
 3

• Immanuel-Kant-Gymnasium  (im Stadtteil Hiltrup) 
• Wilhelm-Hittorf-Gymnasi um (in der Innenstadt) 
Seit 1.6.2006 beteiligen sich 8 Korrespondenzschulen an dem Projekt: 
Grundschulen 
• Martin-Luther-Schule (in der Innenstadt) 
• Bodelschwinghschule (in der Innenstadt) 
Förderschulen 
• Johannesschule Hiltrup (im Stadtteil Hiltrup) 
• Uppenbergschule (im Stadtteil Kinderhaus) 
Hauptschulen 
• Hauptschule Wolbeck (im Stadtteil Wolbeck) 
• Hauptschule Coerde (im Stadtteil Coerde) 
• Geistschule (in der Innenstadt) 
• Fürstenbergschule (in der Innenstadt) 
Die Schulstatistiken zeigen, dass fast alle am Modellprojekt beteiligten Schulen im 
Projektzeitraum ihre Schülerzahlen stabilisieren oder ausweiten konnten. So erhöhte 
sich die Schülerzahl aller Modellschulen im Zeitraum von 2002 bis 2007 um ca. 11 
%. 
1.2. Regionale Steuerung 
Regionale Steuergruppe 
Das Projekt Selbstständige Schule NRW wird in der Modellregion Stadt Münster von 
der Regionalen Steuergruppe – Region Stadt Münster (RSG) koordiniert und 
gesteuert. Es gehört zu den Zielsetzungen des Modellversuchs, der traditionell in 
innere und äußere Schulangelegenheiten geteilten Sicht auf Schule systematisch zu 
begegnen. Die RSG ist besetzt mit: 
• 2 Vertreter/innen der Schulaufsicht / Bezirksregierung 
• 2 Vertreter/innen des Schulträgers / Stadt Münster 
• 3 Vertreter/innen der Schulen / Schulleit ungen (Primarstufe, Sek. I, Sek. II) 
Der Vorsitz wechselt. Zur Organisation der Arbeit und den Aufgaben der RSG s. Pkt. 
3. 
Kommunikation 
Zur internen und externen Kommunikation der Projektarbeit erschien seit 2003 ca. 
zweimal jährlich ein vierseitiger Newsletter. Dieser informiert Projektbeteiligte und die 
interessierte (Fach-)Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung über Aktivitäten, Debatten 
und Ergebnisse des Modellprojektes. 
 4

2. SCHWERPUNKTE, VERLAUF UND ERGEBNISSE DER REGIONALEN 
ENTWICKLUNGSARBEIT 
Von einer schwierigen Akquise … 
Die Akquise der teilnehmenden Projektschulen war in Münster schwerer als erwartet. 
Bezogen auf Unterrichtsinhalte, Projekte und Schulprogramm wurde der Nutzen 
einer Beteiligung nicht unmittelbar erkannt. Bei der Konkretisierung von möglichen 
Entwicklungsvorhaben waren viele Schulen der Meinung, dass sie hier keine weitere 
Unterstützung benötigten. Erwartet wurde vielfach eine Mehrbelastung durch 
zusätzliche Verwaltungsaufgaben, Termine und Dokumentationspflichten.  
Einer der Beweggründe für die zwölf Schulen in der Region Stadt Münster, sich an 
dem Projekt zu beteiligen, war die gesehene Chance, die mit der Teilnahme im 
Modellversuch verbundenen zusätzlichen Ressourcen für die Schulentwicklung zu 
nutzen und bereits angedachte bzw. den Zielen der Schule entsprechende neue 
Vorhaben umzusetzen. 
… zu nachhaltigen Impulsen 
Die beteiligten Schulen haben erlebt, dass die pädagogischen Impulse aus dem 
Modellprojekt sich zugleich als strukturelle Impulse auswirkten. Mit der konzentrierten 
Arbeit an den pädagogischen Entwicklungsvorhaben ging eine intensive Reflexion 
von Teamstrukturen und Schulprogrammatik einher. So war die Mitarbeit im 
Modellprojekt ein Dauerimpuls für jede Schule, Entwicklungen voranzutreiben und 
strukturell zu verankern. 
2.1 Inhaltliche Schwerpunkte 
2.1.1 Pädagogische Entwicklungsvorhaben und ihre Umsetzung 
Mit der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages dokumentierten die beteiligten 
Schulen zugleich ihre Entwicklungsvorhaben.  
Zur Darstellung der Ergebnisse im Schwerpunkt Unterrichtsorganisation und -ge-
staltung werden im Folgenden die entsprechenden Entwicklungsvorhaben skizziert 
und die realisierten Projekte und Umsetzungen zusammengefasst. 
Die Schulen nutzten die Beteiligung am Modellprojekt, um bereits bestehende 
Schwerpunkte im jeweiligen Schulprogramm stärker zu profilieren, besser 
auszustatten, zu intensivieren und konsequenter umzusetzen. Zugleich wurden neue 
Ansätze erprobt und in die bestehende Programmatik eingebunden. 
2.1.1.1 Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung 
Folgende Entwicklungsvorhaben formulierten die Grundschulen und setzten sie um: 
• Entwicklung von Förder- und For derkonzepten / Individualisierung der 
Bildungsprozesse 
o Erarbeitung von Sc hülerentwicklungsbögen 
o Integration von Förderdiagnostik 
o Systematische Lerndiagnostik / En twicklung individualisierter 
Lernmaterialien 
o Integration von individuellen Lehr- und Lernformen 
o Feste Verankerung von Förder- / Forderstunden 
 5

o Förderung der Sprach- und Lesekompetenz (Entwicklung von 
Sprachförderkonzepten) 
o Jahrgangsübergreifender Unterricht 
o Kombination von Schu l- und Sozialpädagogik 
o Individuelle Leistungsbeurteilung / Entwicklung von Zeugnisanlagen  
o Elternberatung / Schul ische Laufbahnberatung 
• Ästhetische Bildung 
o Rhythmik als Unterrichtsfach zu r Förderung sensualer und motorischer 
Fähigkeiten 
o Besuche von Orchester, Theater und Museen 
o Werkstattunterricht am Nachmittag 
o Umgestaltung des schulischen Umfelds und Entwicklung eines 
Konzepts zur Pausengestaltung 
• Optimierung der Schuleingangsphase  
o Entwicklung einer flex iblen Schuleingangsphase 
o Entwicklung eines neuen Schu leingangskonzeptes (veränderte 
Schulanmeldung, Schulspiel, Förderkonzept, individuelle Einschulung, 
individuelle Verweildauer) 
• Demokratische Erziehung unter  besonderer Berücksichtigung des 
interkulturellen Lernens und der Menschenrechtserziehung 
o Gewaltprävention und För derung der Sozialkompetenz 
o Weiterentwicklung des St reitschlichterkonzeptes 
o Klassenrat und Schülerkonferenz 
• Ausbau des (Offenen) Ganztagsangebotes  
o Werkstattunterricht am Nachmittag 
o Optimierung der pädagogischen Betreuung 
o Individuelle Förderung 
Folgende Entwicklungsvorhaben formulierten Hauptschulen / Realschulen und 
setzten sie um: 
• Konzeptentwicklung für die Erprobungsstufe 
• Ausbau von Förderkonzepten für alle Klassen 
• Erweiterung der Methoden- und Bera tungskompetenz (Ausbildung nach 
Klippert) 
o Methodentrainings 
o Einbindung in Unterrichtsgestaltung 
• Entwicklung eines didaktisch-met hodischen Konzeptes zur multimedialen 
Erziehung  
• Optimierung von Übermittag- und Ganztagsbetreuung 
o Rhythmisierung des Ganztags (P flichtbereich / Angebotsbereich) 
• Förderung der musisch-ästhetischen Erziehung  
 6

Folgende Entwicklungsvorhaben formulierten Gymnasien und setzten sie um: 
• Individuelle Förderung  
o Begabungsförderung, Förderung von Schlüsselkompetenzen  
o Individuelle Förder ung bei Leistungsschwächen 
o Förderung von sozialer Kompetenz, Methoden- und Medienkompetenz 
und eigenverantwortlicher Zukunftsgestaltung (Berufsorientierung)  
o Sprachförderung und Integration v on Schüler/innen aus Familien ausld. 
Herkunft 
o Förderung der Übergänge 
o Verkürzung der Schulzeit / Akzeleration / Drehtürmodell 
o Intensivierung der  Hausaufgabenbetreuung 
o Schüler helfen Schülern 
• Überarbeitung der Unterrichtsorganisation in Sek. I 
o Sprachenfolge 
o Überarbeitung der Stundentafel 
• Unterrichtsentwicklung durch met hodische und technische Innovation 
o Einbindung des Methodentrainings nach Klippert  
o Ausbau der Medieninfrastruktur u nd Entwicklung von mediengestützten 
Formen des Lehrens und Lernens 
o Entwicklung eines didakti sch-methodischen Konzeptes zur 
multimedialen Erziehung 
o Naturwissenschaftlich-technisches Lernen  
o Informationstechnologische Grundbildung 
o Multi-Media-Projekte 
o Jahrgangsprojekte 
• Gesundheitsförderung in der Schule 
• Förderung musischer und ästhetischer Erziehung (z.B. Musikklassen) 
• Gestaltung der Schulräume / „Schule als Lebensraum“ 
2.1.1.2 Mitwirkung in der Schule 
Durch das Modellprojekt entstanden in den Schulen neue Formen der 
Zusammenarbeit und der Mitwirkung.  
Durch die Bildung der schulischen Steuergruppen (mit Vertreter/innen aus dem 
Kollegium und zum Teil aus Schüler- und Elternschaft) wurden 
Entwicklungsvorhaben gemeinsam gesteuert und die Schulleitungen entsprechend 
begleitet. Der Prozess der Demokratisierung der Schule, den die Beteiligten in Bezug 
auf die Entscheidungsprozesse beschreiben, wirkte sich auch auf andere Gremien 
und neue Projekte aus. 
Verstärkt wurde im Projektzeitraum die Mitwirkung in der Schule durch folgende 
Maßnahmen: 
• Bildung von schulischen Steuergruppen 
• Neue Formen kooperativer Zusammenarbeit mit Eltern, z.B. Elternschule EliS 
• Lehrerberatung durch Eltern 
• Einbeziehung von Schüler/innen in das Schulleben durch 
Streitschlichterprogramme oder die Bildung von Schülerparlamenten 
• Schüler helfen Schülern 
• Erweiterung der Schul konferenz um Mitarbeiter/innen der Schule 
 7

2.1.1.3 Ausweitung der schulischen Entwicklungsarbeit 
Die pädagogischen Aktivitäten der Schulen beschränkten sich nicht auf die 
schulinterne Unterrichtsgestaltung. Durch Projekte, Einrichtungen, 
Mitwirkungsaktivitäten erreichten sie die Schülerinnen und Schüler auch außerhalb 
der Unterrichtszeiten sowie deren Eltern. 
Beispiele für derartige Aktivitäten sind: 
• Sommerferienakademie 
• Schülerbücherei 
• Elternseminare 
• Sprachkurse für ausländische Eltern 
• Einrichtung einer Lernwerkstatt 
• Außerunterrichtliche Hilfen für bildungsferne Eltern 
2.1.2 Schulinternes Management und Personalentwicklung 
Die beteiligten Schulen nutzten in der Selbstständigkeit die Spielräume zur 
eigenständigen Gestaltung des Schulmanagements. Alle Schulen profitierten nach 
eigenen Angaben von der Möglichkeit zur Einstellung von Lehrkräften passend zum 
Profil der Schule.  
Neue Strukturen der Mitwirkung (s.o.) ermöglichten zudem eine weitere 
Demokratisierung von Entscheidungsprozessen, die eine Entlastung für die 
Schulleitung und zugleich eine größere Diskussionstiefe bedeutete. 
2.1.2.1 Schulleitung mit neuen Funktionen 
Die Schulleitungen wurden im Rahmen des Modellprojekts mit weiter reichenden 
Kompetenzen ausgestattet. Positiv und als notwendig werteten die Schulen in 
diesem Zusammenhang die Schulleiterqualifizierungen zur Vorbereitung auf die 
neuen Managementaufgaben. 
Die neue Funktion als Dienstvorgesetzte/r füllten die Schulleitungen an allen Schulen 
gemäß §4 VOSS (1) und zum Teil gemäß §4 VOSS (2) aus. 
2.1.2.2 Personalentwicklung 
Die flexiblen Einstellungsmöglichkeiten ermöglichten eine an den 
Entwicklungsvorhaben orientierte (Neu-) Besetzung von Stellen und sorgten in den 
Schulen für eine gezielte Personalentwicklung. 
Schulen stellten projektbezogen Fachkräfte (wie Sozialpädagog/innen, 
Techniker/innen, Musiker/innen usw.) ein. Die Schulen nutzten bei frei werdenden 
oder neuen Lehrerstellen die Möglichkeit schulscharfer Stellenausschreibungen und 
bevorzugender Einstellungsverfahren. Die Personalauswahl an der Schule 
ermöglichte aus Sicht der Schulen eine gezieltere pädagogische 
Schwerpunktsetzung und Teamentwicklung.  
 8

2.1.2.3 Schulische Steuergruppen 
Durch die Bildung schulischer Steuergruppen wurden alle das Modellprojekt 
betreffenden Vorhaben und Prozesse von Teams getragen. Die Struktur der 
Steuergruppen beschreiben alle Schulen als systemischen Gewinn. 
Durch Fortbildungen, Team- und Diskussionsprozesse sowie Evaluationen 
entstanden Strukturen, die die Schulen beibehalten wollen. Die Steuergruppen, die 
ihre Aufgabe auch in Zukunft darin sehen, am Schulprogramm und dessen 
Umsetzung zu arbeiten, wollen die Arbeit der bestehenden Gremien an den Schulen 
ergänzen, beraten, begleiten und unterstützen.  
2.1.2.4 Schulverwaltungsassistenz / Schulleitungsassistenz 
Durch die verstärkten Management-Aufgaben der Schulleitungen sowie den in der 
Selbstständigkeit höheren Verwaltungsaufwand entstehen für die Schulsekretärinnen 
neue Aufgaben und Verantwortungen. Neben klassischen Sekretariatsaufgaben 
erledigen sie zunehmend auch Funktionen einer Schulleitungsassistenz. 2003 
entstand zu diesem Thema eine Arbeitsgruppe von Schulsekretärinnen. 
Die Modellschulen formulierten entsprechend den Wunsch, die 
Arbeitsplatzbeschreibung und Vergütung der Schulsekretärinnen zu überdenken. 
Dieses Anliegen wurde durch die RSG aufgegriffen. (Zu den entsprechenden 
Prozessen und Ergebnissen s. 2.1.6 „Regionalspezifische Schwerpunkte“.) 
2.1.3 Ressourcenbewirtschaftung 
Neben dem regionalen Entwicklungsfonds (s. 3.2 „Regionaler Entwicklungsfonds“) 
erhielten die Schulen zusätzliche Mittel. Die Stadt Münster gewährte eine Pauschale 
von 2.750 Euro jährlich je Schule und 10,25 pro Schüler/in, aus der u.a. zwei 
zusätzliche Sekretariatsstunden finanziert werden konnten. Das Land gewährte jeder 
Schule 0,5 zusätzliche Lehrerstellen. Stadt und Land (auf dem Wege der 
Kapitalisierung) gewährten jeweils 0,5 Stellen für die Geschäftsführung des 
Modellprojektes. 
Für die Schulen wurden Schulgirokonten eingerichtet, Fortbildungen, EDV-
Ausstattung und eine Hotline im Amt für Schule und Weiterbildung stellten eine 
selbstständige Verwaltung der Schulbudgets sicher („Serviceleistung und 
Kompetenzerwerb“). 
Aus Sicht der Schulen ermöglichte die selbstständige Bewirtschaftung der Mittel 
sowie die Kapitalisierung nicht besetzter Stellen eine Verstärkung und Absicherung 
der jeweiligen Entwicklungsvorhaben und damit eine Flexibilität, die als Zuwachs an 
Effizienz wahrgenommen wurde.  
Die kapitalisierten Mittel wurden für technische und infrastrukturelle Ausstattungen 
sowie für die Einstellung von (nicht lehrenden) Fachkräften eingesetzt: 
• Ausstattung mit Medien oder Technik 
• Computergestützte Messsysteme für den naturwissenschaftlichen Unterricht 
• Modernisierung der technischen Medienausstattung / Sprachenwerkstatt 
• Ausbau der Studiobühne 
 9

• Einrichtung von Selbstlernzentren mit Literatur und Rechnern 
• Unterstützung einer gesunden Pausengestaltung 
• Einstellung externer Fachkräfte für Förder-Schwerpunkte, Projekte, AGs und 
Angebote am Nachmittag 
• Schulverwaltungsassistenz 
2.1.4 Kooperation zwischen Schulen 
Im Rahmen des Modellprojektes wurden bewusst Kooperationen zwischen Schulen 
angestoßen oder verstärkt. 
Im Verlauf des Projektes zeigte sich, dass Kooperationen unterschiedlicher 
Schulformen leicht gelingen und Synergien fließen können. Schwieriger ist der 
Aufbau von Kooperationen mit Schulen, die vordergründig miteinander konkurrieren. 
In der Region Münster wurde die schulformübergreifende Kooperation dadurch 
unterstützt und begleitet, dass Fortbildungen für die schulischen Steuergruppen in 
Lerngruppen stattfanden (s. Pkt. 2.2). Diese ermöglichten eine gute gemeinsame 
Lernatmosphäre, in der gemeinsame Erkenntnisse zur Weiterentwicklung der 
jeweiligen Schule genutzt werden konnten. 
Es zeigte sich, dass Grundschulen und weiterführende Schulen in demselben 
Stadtteil am ehesten den unmittelbaren Nutzen einer Zusammenarbeit erkennen. 
Naheliegend und nutzbringend waren diese zum Beispiel im Bereich der Übergänge 
von der Grundschule in weiterführende Schulen. Hier wurden im Rahmen des 
Projektes starke Kontakte aufgebaut. Entsprechend konnten auch die 8 
Korrespondenzschulen, die im Sommer 2006 in das Projekt einstiegen, von 
Kooperationen profitieren. 
Folgende Maßnahmen wurden in der Region Münster zur Förderung der Kooperation 
zwischen Schulen ergriffen: 
• Austausch der schulischen Steuergruppen 
• Bildung von Lerngruppen in Fortbild ungen für schulische Steuergruppen  
o Verbesserung des Übergangs von Grundschulen in weiterführende 
Schulen 
o Gemeinsame Konferenzen (unter Beteiligung von Fachlehrkräften), 
Übergangsberatung, gegenseitige Hospitationen 
• Korrespondenzschulen 
• Kommunikation der Aktivitäten durch Newsletter, Medien 
2.1.5 Kooperation mit außerschulischen Partnern 
Die am Projekt beteiligten Schulen haben in ihre Entwicklungsvorhaben gezielt 
außerschulische Kooperationspartner eingebunden. Zum Teil bauten sie damit auf 
bereits bestehenden Kontakten auf, zum Teil wurden neue Partnerschaften 
entwickelt. 
Aufgrund der Vielzahl der Kooperationen ist an dieser Stelle keine Gesamtübersicht 
aller Partner und Partnerinnen möglich. Kennzeichnend für den Charakter und den 
Nutzen von außerschulischer Zusammenarbeit sind Kooperationen wie diese: 
• Grundschulen haben ihre Zusammenarbeit mit den Kindergärten und -tages-
stätten zur Verbesserung des Übergangs in die Schule ausgeweitet. 
• In den Stadtteilen werden Kooperati onen mit Trägern sozialer Arbeit zur 
individuellen Förderung von Kindern und ihren Familien verstärkt. 
 10

• Im Bereich der musischen und ästhetischen Erziehung werden 
Kultureinrichtungen (wie Theater, Musikschule usw.) in Projekte eingebunden. 
• Beim Aufbau von Projekten zur ge waltfreien Erziehung und Schulung der 
Sozialkompetenz wird mit freien Bildungsträgern kooperiert. 
• Auf dem Feld der Begabungsförd erung entstanden enge Kooperationen mit 
freien Trägern und Universität. 
• Im Bereich der Qualitätssicherung und der Evaluation werden Expertisen von 
Universität und Hochschulen genutzt. 
• Bei der Gestaltung von Werksta ttangeboten im (offenen) Ganztag werden 
Kooperationen aus Kultur, Sport, sozialer Arbeit, Politik und Verwaltung 
genutzt. 
2.1.6 Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung 
Alle Schulen verstärkten oder entwickelten im Projektzeitraum Aktivitäten zur 
Qualitätssicherung und nutzten Evaluationsfortbildungen. Die angestoßenen 
Prozesse wurden so intern und extern begleitet. 
Im Einzelnen wurden von den Schulen u.a. folgende Maßnahmen zur 
Qualitätssicherung durchgeführt: 
• Evaluationskompetenz 
- Evaluationsfortbildungen von Lehrkräften  
- Qualitätssicherung durch reflexives Lernen, zeitweise unterstützt durch 
Hochschullehrkräfte 
• Evaluationsprojekte 
- Jährliche Vereinbarung von Entwicklungszielen 
- Externe Evaluationen der Schulaufsicht 
- Wissenschaftliche Begleitung durch Universitäten  
- Evaluation durch das Institut  für Schulentwicklungsforschung 
- Schüler-Eltern-Lehrer befragungen bzgl. Unterrichtsqualität und 
Schulorganisation / Fördern und Fordern / Teamstunden / 
Rechtschreibwerkstatt / Methodentrainings 
- Externe Evaluation als Beratung für die Durchführung von 
jahrgangsübergreifender Schuleingangsphase, Erprobungsstufe und 
Förderklassen 
- Gegenseitige Hospitationen der Kollegien 
- Externe Evaluation der Elternarbeit 
- Elternbefragungen 
- Gütesiegel (z.B. Individuelle Förderung, Ausbildungsfreundliche Schule, 
Gesunde Schule) 
 11

2.1.7 Regionalspezifische Schwerpunkte 
2.1.7.1 Bildungslandschaften entstehen im Stadtteil 
Die Schulen in der Region Münster sind in ihrer schulischen Entwicklungsarbeit auch 
durch die jeweilige Verankerung im Stadtteil und die dortigen sozio-demografischen 
Strukturen gefordert. 
Entsprechend wurden die Entwicklungsvorhaben auf die pädagogischen 
Anforderungen der jeweiligen Schule bezogen. So wurden z.B. in Stadtteilen mit 
einem hohen Anteil an Migrantenfamilien individuelle Förderkonzepte entwickelt, die 
Schülerinnen und Schülern nutzen, die Elternhäuser einbinden und die Schule zum 
Teil eines unterstützenden sozialen Netzwerks im Stadtteil werden lassen.  
Regionale Bildungslandschaften fangen so an. 
2.1.7.2 Schulverwaltungsassistenz / Schulleitungsassistenz 
Im Rahmen des Modellprojektes wurde in der Region Stadt Münster umfangreich am 
Thema „Verwaltungsarbeit in Schulen“ gearbeitet. Veranlasst wurden die 
Diskussionen und Aktivitäten durch die Wahrnehmung zusätzlicher 
Verwaltungsaufgaben an den Schulen im Zuge des Modellprojektes. Bereits 2003 
bildete sich eine Arbeitsgruppe von Schulsekretärinnen der Modellschulen, die ihre 
Position in die Diskussion einbrachten. 
Die RSG initiierte und begleitete einen intensiven Untersuchungs- und 
Diskussionsprozess mit folgenden Ergebnissen: 
• Untersuchung der Verwaltungsleistungen an Schulen  
• Entwicklung / Erprobung v on alternativen Modellen: Schulleitungsassistenz / 
Schulverwaltungsassistenz in der Region 
• Impulse für das Land NRW 
Untersuchung: Verwaltungsleistungen an Schulen 
2005 wurde die Unternehmensberatung ICG Consulting Group mit einer 
Untersuchung zu den Verwaltungsleistungen an Schulen von der RSG beauftragt. 
Damit verbunden waren Schulbesuche und eine Erhebung an drei beteiligen Schulen 
(1 Grundschule, 2 Gymnasien). Ein Auftakt-Workshop und zwei Auswertungs-
Workshops begleiteten die Untersuchung, die zu folgenden Ergebnissen kam: 
• Verwaltungsprobleme in der Schule 
In den untersuchten Schulen wird ein großer Teil der Verwaltungsaufgaben 
von den Schulleitungen erledigt. So bleibt wenig Zeit für Führung und 
Weiterentwicklung der Schule. Die zusätzlichen Verwaltungsaufgaben im 
Projekt „Selbstständige Schule“ verschärfen das Problem. Die Freistellung der 
Schulleitungen für die Führung der Schule wird weitgehend für 
Verwaltungsaufgaben aufgewendet. Verwaltungsaktive Lehrkräfte und 
Verwaltungspersonal fühlen sich mit den Aufgaben oft überfordert. 
• Schulen brauchen eine professionelle Geschäftsführung 
Für die Verwaltungsaufgaben an Schulen sind pädagogische Kräfte teils 
überqualifiziert, teils unterqualifiziert. Es erscheint wenig effizient, Experten für 
Bildungsvermittlung fachfremde Aufgaben bearbeiten zu lassen. Qualifizierte 
 12

Verwaltungsmitarbeiter/innen könnten für komplexe Verwaltungsvorgänge 
eingesetzt werden. 
• Mittel für professionelle Verwal tungsunterstützung sind vorhanden 
Der Bericht stellt fest, dass vorhandene Ressourcen zur Bewältigung der 
bestehenden Aufgaben anders eingesetzt werden können, und skizziert 
verschiedene Modelle, um Schulleitungen effektiv von der Verwaltungsarbeit 
zu entlasten.  
Entwicklung / Erprobung von alternativen Modellen in der Region 
Die Ergebnisse der Untersuchung und die Diskussion von Lösungsansätzen für das 
Verwaltungsproblem der Schulen führten in der Modellregion zu folgenden weiteren 
Entwicklungen: 
• Arbeitsplatzbeschreibung „Schulverwaltungsassistenz“ 
Der Schulträger hat gemeinsam mit den Schulleitungen der Modellschulen 
eine umfassende Stellenbeschreibung „Schulverwaltungsassistenz“ 
entwickelt. Diese skizziert im Detail die Assistenz- sowie 
Sekretariatsfunktionen und beschreibt das Hauptarbeitsfeld im Bereich 
koordinierender und organisatorischer Zentralaufgaben. Die 
Schulverwaltungsassistenz sorgt für Entlastung der Schulleitung bei 
administrativ-organisatorischen Aufgaben und ist in direktem Kontakt und in 
vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Schulleitung für strategische und 
planerische Aufgaben zuständig. 
Um diese Aufgaben professionell erfüllen zu können, schlägt der Schulträger 
eine entsprechende Qualifizierung der bisherigen Schulsekretärinnen vor. Da 
diese mit der neuen Stellenbeschreibung auch Aufgaben erfüllen, die in den 
Verantwortungsbereich des Landes fallen, wird eine Höhergruppierung 
vorgeschlagen, die aus Landesmitteln kofinanziert werden kann. 
• Schulleitungsassistenz 
Aus kapitalisierten Mitteln wurde an einer Modellschule (Gymnasium) eine 
Schulleitungsassistenz eingesetzt. Die Schule nutzte damit die ihr im Rahmen 
des Modellprojektes zur Verfügung stehenden Gestaltungsspielräume, um für 
eine Entlastung von Sekretärin und Schulleitung zu sorgen.  
• Verwaltungsassistenz 
An einem Gymnasium in der Modellregion läuft derzeit ein Versuch des 
Landes, die Schulsekretariate um eine Schulverwaltungsassistenz zu 
ergänzen. Beide Funktionen (Sekretariat und Assistenz) sind personell strikt 
getrennt. Während die Schulsekretärin städtische Bedienstete ist, wird die 
Schulleitungsassistenz aus Mitteln des Landes finanziert.  
Impulse für das Land NRW 
Die Ergebnisse der Untersuchung durch die ICG Consulting Group setzten 
landesweit Impulse. Sie haben u.a. direkte Anstöße für das Pilotprojekt PEM / 
Personaleinsatzmanagement im Regierungsbezirk Arnsberg geliefert. Hier wurden 
2007 Stellen für Schuladministratoren (Sachbearbeiter / Sachbearbeiterinnen des 
gehobenen Dienstes) ausgeschrieben. 
Die Ergebnisse der Modellregion Stadt Münster zeigen, dass die Kooperation von 
Kommune und Land in Bezug auf die Verwaltungsleistungen an Schulen überdacht 
 13

werden muss. Qualifizierte Lösungen, das zeigt die Diskussion in Münster, sind nur 
möglich, wenn Stadt und Land zukünftig gemeinsam agieren.  
2.1.7.3 Erfassung von Schullaufbahnen / Brüche im „Soll-Verlauf“ und 
individuelle Förderung 
Die Regionale Steuergruppe richtete 2005 eine Arbeitsgruppe ein, die sich mit der 
Problematik von Schullaufbahnen bzw. den negativen Normabweichungen 
(Sitzenbleiben, „absteigende“ Schullaufbahnkorrektur, sonderpäd. Förderung, ohne 
Schulabschluss usw.) beschäftigt. 
Ziel war eine Form der Datenerfassung an einzelnen Schulen, die so detailliert und 
individuell sein kann, dass Schulen mit einer gezielten Förderung reagieren können. 
Im Rahmen des Modellprojektes wurde eine Vorstudie erstellt, zu der 6 
Modellschulen befragt wurden. 
Aus den Ergebnissen der Vorstudie lassen sich folgende methodische Empfehlungen 
ableiten: 
• Statistische Erhebungen zu „Brüchen in der Schullaufbahn“ liefern Material, 
um konsequenter mit Förderkonzeptionen zu reagieren. 
• Das Kriterium „Verweildauer in der Sc hulstufe“ eignet sich als kritisches 
Leistungsmerkmal für das System. 
• Das Kriterium „häufig erfo rderlicher Schulwechsel“ eignet sich als Hinweis für 
die Qualität der Beratungsangebote und der Förderkonzepte der zunächst 
besuchten Schule. 
• Drohendes Scheitern kann mit statistischem  Material schon jetzt frühzeitiger 
erkannt und es kann mit Förderkonzepten darauf reagiert werden. 
• Die Ressourcenbewirtschaftung muss es erlauben, auf drohendes Scheitern 
punktgenau mit Förderung zu reagieren. 
Die RSG empfiehlt eine Weiterentwicklung dieses methodischen Zugangs und des 
statistischen Instrumentariums. Mit dem vorhandenen Datenmaterial sollte 
konsequent weitergearbeitet werden, sodass aus zufälligen Beobachtungen 
systematische Erkenntnisse werden, Querverbindungen möglich sind und die 
Ergebnisse vereinfacht zur Verfügung gestellt werden können. Dann nutzt dies nicht 
nur den Schulen bei der Entwicklung individueller Förderkonzepte, sondern auch 
dem Schulträger in der Schulentwicklungsplanung und der Bildungsberichterstattung. 
2.2 Beratungs- und Unterstützungssystem 
2.2.1 Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Schulen des 
Modellvorhabens 
Die Regionale Steuergruppe machte den beteiligten Schulen auf verschiedenen 
Ebenen Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote: 
 14

2.2.1.1 Fortbildungen für schulische Steuergruppen 
Die Teilnahme an dem Projekt Selbstständige Schule war an die Bedingung 
geknüpft, dass die Schulen eine schulische Steuergruppe bildeten, die sich auf ihre 
Aufgabe in Form einer obligatorischen Fortbildung (im Umfang von ca. 12 Tagen) 
vorbereiten mussten.   
Dazu wurden vier Lerngruppen mit je drei Schulen unterschiedlicher Schultypen 
gebildet. 
Die Ziele der Fortbildung waren von der Projektleitung vorgegeben: 
• Aufgabe und Rolle der schulis chen Steuergruppen im Prozess 
Schulentwicklung 
• Zielformulierung und St rategieentwicklung 
• Planungsgrundlagen u nd Projektmanagement 
• Moderation und Präsentation 
• Teamentwicklung  
• Information und Kommunikation 
• Konfliktmanagement 
• Qualitätsarbeit und Evaluation 
Die Regionale Steuergruppe Münster hat sich entschieden, die Fortbildung in eine 
Hand zu geben und diese ganzheitlich und prozessorientiert durchzuführen. 
Vor dem Hintergrund spezieller Bedarfe der Modellschulen wurde in der Region 
Münster orientiert an den o.g. Zielen eine eigene Qualifizierungsmaßnahme geplant.  
Das „Münsteraner Modell“  
• fasste die zwölf Fortbildungstage zu folgenden sieben Bausteinen zusammen, 
die so strukturiert und zeitlich angeordnet waren, dass sie den Prozess der 
Steuergruppenarbeit unterstützend begleiten sollten und konnten: 
o „Einführung und Organi sationsentwicklung“ 
o „Teamentwicklung fü r die Steuergruppen“ 
o „Projektmanagement – Planungsgrundl agen / Strategieentwicklung“ 
o „Kommunikation, Information,  Präsentation und Moderation“ 
o „Konfliktmanagement“ 
o „Teamentwicklung und  Teambildung“ 
o „Evaluation“ 
• ergänzte die Seminare um zwei weitere Angebote: 
o Prozessbegleitung (Teamtage, Beratung) 
o Austauschworkshops für a lle Steuergruppen gemeinsam 
Konzipiert, durchgeführt und evaluiert wurden die Fortbildungen von der externen 
Beraterin für Organisations- und Personalentwicklung Dr. Birgit Aswerus-Oberstein. 
Die Fortbildungen fanden schwerpunktmäßig von Januar 2003 bis Juli 2004 statt und 
wurden von allen beteiligten Schulen positiv bewertet. Insbesondere die Möglichkeit, 
im Prozess der Schulentwicklung beratende Begleitung anfordern zu können, wurde 
genutzt und positiv eingeschätzt (von 11 Schulen nahmen 12 diese in Anspruch). 
Ohne begleitende Fortbildung, so das gemeinsame Fazit der Schulen, sind 
weitreichende Entwicklungsvorhaben, die die Schulprogrammatik betreffen, nicht 
durchführbar. Durch die Fortbildungen wurden die Schulen auf vielen Ebenen 
gestärkt: 
• Professionalisierung u nd Stärkung der Lehrerarbeit 
• Optimierung des Informationsflusses 
 15

• Entwicklung gemeinsamer Ziele und systematische Zusammenführung von 
Einzelaktivitäten 
• Teamentwicklung und Entwicklun g der Gesamtorganisation 
• Förderung der Selbst - und Fremdmotivation 
• Austausch zwischen Schulformen – Nutzen für Gestaltung der Übergänge 
Neben den Fortbildungen für die schulischen Steuergruppen fanden 
zusammenführende Tagungen aller schulischen Steuergruppen statt. 
2.2.1.2 Schulleitungsqualifizierungen 
Die Schulleitungsqualifizierungen waren notwendig aufgrund der erweiterten 
Managementaufgaben der Schulleitungen. Sie wurden fast durchgängig positiv 
eingeschätzt und genutzt. Zwischen Juni 2005 und September 2006 wurden 
folgende jeweils zweitägige Module durchgeführt: 
• Leitungshandeln in „Lernenden Or ganisationen“ (1,5 Tage) 
• Leitungshandeln im Viere ck der Teams (2 Tage) 
• Personalentwicklung und Persona lauswahl (2 x 1,5 Tage) 
• Unterrichtsentwicklung (2 x 1 Tag) 
• Konfliktmanagement (optional 1 Tag) 
• Finanzen und Sponsoring 
• Personalrecht 
Die stellvertretenden Schulleitungen hatten 6 x 1 Tag zu folgenden Themen: 
• Initiieren von Veränderungsprozessen / Motivation 
• Kommunikation (Kritik / Beratung) 
• Konfliktmanagement 
• Finanzen und Sponsoring 
• Personalrecht 
2.2.1.3 Fortbildungen für Lehrkräfte 
Im Rahmen des Modellprojektes nutzten die Lehrkräfte an Schulen Fortbildungen zu 
Evaluations-, methodischen und pädagogischen Themen. 
2.2.1.4 Fortbildung für Korrespondenzschulen 
Auch die Steuergruppen der Korrespondenzschulen wurden nach dem „Münsteraner 
Modell“ in 2006 qualifiziert, allerdings in einem zeitlich etwas geringeren Umfang von 
10 Fortbildungstagen je Schule. 
Gekürzt wurden die Bausteine 4 „Kommunikation …“ und 5 „Konfliktmanagement“ 
um jeweils einen Tag. Der Baustein „Evaluation“ wurde vorverlegt und mit Baustein 3 
„Projektmanagement“ verknüpft. 
 16

2.2.1.5 Qualifizierung der Schulverwaltungen 
Zur Bewältigung der neuen Managementaufgaben im Rahmen der eigenständigen 
Budgetverwaltung wurden Schulleitungen und -verwaltungen durch den Schulträger 
qualifiziert und unterstützt: 
• Beratung bei der Verwaltung des Schulbudgets 
• Bereitstellung EDV und entsprechende Schulung  
• Hotline des Amtes für Schule und Weiterbildung 
2.2.2 Unterstützungsleistungen für alle Schulen der Region  
Während der Projektlaufzeit wurde in der Region in Projekte und Angebote investiert, 
die auch andere Schulen in der Schulentwicklung unterstützten: 
• (Modell-) Projekte des Amte s für Schule und Weiterbildung 
• Infomanagement 
Infobroschüren zur Schullaufbahn, Online-Portal des Amtes für Schule und 
Weiterbildung, Pädagogischer Stadtplan, Service: „Förderung und Hilfe / 
Fördern und Fordern“ im Rahmen des Online-Portals 
• Bildungsberatung Internati onal, Schullaufbahnberatung 
• Ausbau der Ganztagsbetreuung 
• Medienentwicklungsplan 
• Übergangsmanagement 
• Angebote der Schulaufsicht (z.B. Kompetenzteam) 
2.3 Ausweitung in der Region 
2.3.1 Korrespondenzschulen 
Insbesondere durch die Einbindung von 8 Korrespondenzschulen (2 Grundschulen, 2 
Förderschulen, 4 Hauptschulen) in das Modellprojekt 2006 konnte in einem ersten 
Schritt eine Ausweitung des Projektes in die Region realisiert werden. Kooperationen 
zwischen Schulen wurden in dieser Weise systematisiert. 
Die Korrespondenzschulen können von den Erfahrungen der Modellschulen und den 
Fortbildungen profitieren. Sie formulierten für die verbleibende Projektlaufzeit je ein 
Entwicklungsprojekt. 
Allerdings kamen die Korrespondenzschulen zu einem relativ späten Zeitpunkt dazu, 
sodass abzuwarten bleibt, inwieweit deren Entwicklungen nachhaltig sein können 
und für strukturelle Veränderungen sorgen. 
2.3.2 Kooperationen 
Auch durch Kooperationen mit außerschulischen Partnern werden die Aktivitäten der 
Schulen in die Region getragen. Sichtbar wird das insbesondere dort, wo z.B. 
Musikschulen oder soziale Netze von einer engen Zusammenarbeit mit Schulen 
profitieren. 
 17

2.3.3 Leistungen und Projekte von Schulträger und Schulaufsicht 
(s.o. Pkt. 2.2.2 Unterstützungsleistungen für alle Schulen der Region) 
3. ORGANISATION DER ARBEIT DER REGIONALEN STEUERUNG 
3.1 Regionale Steuergruppe 
Das Projekt Selbstständige Schule NRW wird in Münster von der Regionalen 
Steuergruppe – Region Stadt Münster (RSG) koordiniert und gesteuert. (Zur Struktur 
der RSG s. Pkt. 1.2.) 
Bis zum Projektende fanden 79 Sitzungen der RSG statt.  
Mit der Einrichtung einer Geschäftsführung im städtischen Projektbüro 
„Selbstständige Schule“ wurde eine koordinierende, informierende und die Arbeit der 
RSG unterstützende Stelle geschaffen, die je zur Hälfte aus kommunalen und 
Landesmitteln finanziert wurde. 
Die RSG hat im Rahmen ihrer Steuerungsfunktion des Modellvorhabens folgende 
Aufgaben für Modell- und Korrespondenzschulen wahrgenommen: 
• Entscheidung über Verwendung von Mitteln aus dem Regionalen 
Entwicklungsfonds 
o Schwerpunkt: Fortbildungen 
• Durchführung von Veranstaltungen für alle Schulen  
o Fortbildung schulischer Steuergruppen 
o Qualifizierung der schulischen Steuergruppen 
• Entwicklung von Empfehlungen 
o Schulverwaltungsassistenz 
• Öffentlichkeitsarbeit / Newsletter 
• Gewinnung der Korrespondenzschulen 
• Überregionaler Austausch und Fortbildungen 
• Internationaler Austausch (ARION) 
3.2 Regionaler Entwicklungsfonds 
Zur Unterstützung der Entwicklungsvorhaben der Schulen wurde ein Regionaler 
Entwicklungsfonds aufgelegt, über dessen Verwendung die RSG entschied. Sowohl 
die Stadt Münster als auch das Land stellten dem Fonds jährlich Mittel in Höhe von 
jeweils 30.000 EUR (im Jahr 2008 18.000 EUR) zur Verfügung. Unter 
Berücksichtigung einer Sonderzahlung des Landes im Jahr 2002 von 12.500 EUR 
stand dem Regionalen Entwicklungsfonds insgesamt ein Betrag in Höhe von 408.500 
EUR zur Verfügung. Die Mittelverwendung (Stand 1/2008) ist der nachfolgenden 
Grafik zu entnehmen. Es wird deutlich, dass allein 84 % der Mittel für Fortbildungen 
und Kooperationsprojekte der Modellschulen verwendet wurden.  
 18

Mittelverwendung des Regionalen 
Entwicklungsfonds
geförderte 
Kooperations-
projekte 
  37 %
Regionale 
Steuergruppe
 5 %
Gutachten 
Verwaltungs-
leistungen in 
Schulen
 6 %
Öffentlichkeits-
arbeit 5 %
Fortbildungen
  47 %
Gesamtausgaben in der Zeit von 2002 - 1/2008 rd. 376.000 Euro
 
3.3 Leistungen des Schulträgers 
• Leistungen städtischer Ämter 
o Anbahnung konzentrierter Schulträgerak tivitäten, u.a. Schulgirokonten, 
Schulverwaltungsassistenz, Aufbau eines bedarfsorientierten 
Unterstützungssystems 
o Informationsmanagement (Mitwir kung an der Entwicklung von 
Kommunikationsmedien und Serviceangeboten) 
• Schulbesuche der Dezernentin 
• Finanzen 
o Weiterentwicklung des Schulbudget s der Selbstständigen Schulen mit 
der Folge größerer Flexibilität für die Schulen 
o Einführung von Schulgirokonten 
 19

o Unterstützung von Schulleitungen/-verwaltungen durch Vor-Ort-
Einweisungen, Hotline, Fortbildungen und EDV-Unterstützung 
• Personalangelegenheiten 
o Überprüfung der Weiterentwicklung der Schulsekretariate 
o Administrative Unterstützung bei der Einstellung von nicht-lehrendem 
Personal aus kapitalisierten Geldern 
o Gewährung von 2 zusätz lichen Sekretariatsstunden 
• Interkommunaler Erfahrungsaustausch 
3.4 Leistungen der Schulaufsicht 
• Anbahnung von Kontakten / Kooperationen 
• Intensive und kontinuierliche Be ratungsleistungen im Hinblick auf 
o systematische Unterrichts- und Schulentwicklung 
o Personalentwicklung 
o Interne Evaluation 
• Durchführung von externen Evaluationen 
• Schulscharfe Ausschreibungsverfahren 
4. ERFOLGSFAKTOREN UND HEMMNISSE 
4.1 Wie Schulen stark werden – und bleiben 
Aus Sicht der Schulen hat die Beteiligung am Modellvorhaben die Schulen verändert. 
Das Projekt hat Entwicklungen beschleunigt. Durch zusätzliche Ressourcen wurden 
Ressourcen freigesetzt. 
Die Selbstständigen Schulen haben sich im Projektzeitraum nach innen und nach 
außen profiliert. Selbstständigkeit schafft Identität und eine größere Identifikation im 
Innern der Organisation. 
Im Einzelnen kommen die Schulen beim Blick auf Erfolgsfaktoren und Hemmnisse zu 
folgendem Fazit: 
• Schulentwicklung braucht Personalentwicklung 
Schulscharfe Stellenausschreibungen, Dienstvorgesetzteneigenschaften der 
Schulleitung und die projektbezogene Einstellung nicht-lehrender Fachkräfte 
ermöglichen eine Personalentwicklung, die mit dem Schulprofil und der 
Schulentwicklung im Einklang steht. 
• Schulentwicklung braucht Ressourcen und Zeit 
Die Kapitalisierung nicht besetzter Stellen und die eigenständige Verwaltung 
von Schulbudgets eröffnen Schulen die Möglichkeit, auf relativ kurzen Wegen 
Geld dort einzusetzen, wo es für die Weiterentwicklung schulischer Vorhaben 
sinnvoll ist. Schulen brauchen personelle Ressourcen für zusätzliche 
Aufgaben, Kollegien brauchen Zeit für den Aufbau von Kooperationen und die 
konzeptionelle Schulentwicklung.  
 20

• Schulentwicklung braucht Fortbildung 
Die Mittel aus dem regionalen Entwicklungsfonds ermöglichten 
Qualifizierungen und Fortbildungen, die für eine Weiterentwicklung der 
Schulen unerlässlich sind. 
Insbesondere die Qualifizierung der schulischen Steuergruppen wirkte sich 
positiv auf die kollegiale Zusammenarbeit, die Qualität und die Nachhaltigkeit 
der Entwicklungsvorhaben aus. 
• Schulentwicklung braucht Unterstützung 
Service- und Unterstützungsleistungen von Schulträger und Schulaufsicht sind 
unverzichtbar, wo sich Schulen auf erweiterte Managementaufgaben 
vorbereiten. Schulen haben zudem ein Interesse an regionaler Steuerung, weil 
diese eine sinnvolle und gerechte Verteilung der Ressourcen ermöglicht, 
Infrastruktur für verstärkte Kooperationen und Impulse setzen, aufgreifen und 
bündeln kann. 
• Schulentwicklung braucht Kooperationspartner 
Kooperationen gelingen mit externen Partnern und Schulen anderer 
Schulformen. Im Sinne der Schülerinnen und Schüler müssen Erfahrung und 
Wissen gebündelt werden, können die Grenzen der Schule überschritten 
werden und regionalen Bildungslandschaften entstehen. 
Kooperationen sind schwierig, wo Konkurrenzsituationen bestehen. Hinderlich 
aus Sicht der Schulen sind fehlende Bestandsgarantien sowie die Auflösung 
der Grundschulbezirke durch die Landesregierung. 
 21

5. NACHHALTIGKEIT UND TRANSFER 
5.1 Die Schulen haben gewonnen 
Die Schulen sind sich einig darin, dass sich die weiterentwickelten bzw. neu 
aufgebauten schulischen Arbeits- und Organisationsstrukturen bewährt haben und 
erhalten bleiben sollten. Die erprobte Struktur der Schulischen Steuergruppen wollen 
alle beteiligten Schulen beibehalten. Die Schulen haben im Projekt konzeptionell, 
methodisch und strukturell gewonnen (s. 2.1 und 2.2). 
Die Impulse aus dem Projekt verändern die Schulen nachhaltig, u.a. durch die 
Übertragung von Dienstvorgesetzteneigenschaften auf die Schulleiterin / den 
Schulleiter. Entstanden ist ein starkes Vertrauen in die Eigendynamik und die 
Eigenverantwortung der Schulen. Verstärkt wird dieses durch die erworbene 
Evaluationskompetenz. Zugleich erlebten sich die Schulen positiv auf Augenhöhe mit 
Schulaufsicht und Schulträger. 
5.2 Die Schulaufsicht hat gewonnen 
Mit dem Modellvorhaben wurden im Kontakt mit den Projektschulen Aufgaben der 
Schulaufsicht neu gedacht und neu erprobt. So entwickelte sich eine neue 
Sichtweise von Schule mit der Konsequenz, dass u.a. Lehrpläne nicht mehr Ziele, 
sondern Kompetenzen formulieren. Ein neues Rollenverständnis wächst durch 
Beratungsprozesse an den Schulen und gemeinsame Zielvereinbarungen:  
• Beratung und Unterstützung der Einz elschule über Zielvereinbarungen und 
Controlling 
• Konzeptentwicklung und Umsetzung der  Beratung und Unterstützung der 
Einzelschule bei der selbstständigen Gewinnung und Verwaltung von 
Personal sowie materiellen Ressourcen („back office“) 
• Einübung von Verfahren externer Evaluation 
• Stärkung der schulformüber greifenden Zusammenarbeit  
• Neue Ansätze zur Überwindung von Zuständigkeitsdenken getrennt nach 
oberer und unterer Schulaufsicht 
Fazit: Die Schulaufsicht befindet sich auf dem Weg zu einer systemischen Aufsicht 
über eigenverantwortliche Schulen. 
5.3 Der Schulträger hat gewonnen 
Der Schulträger hat Impulse aus dem Projekt aufgegriffen und diese für die (Weiter-) 
Entwicklung von Projekten genutzt: 
• Aufbau eines Kontraktmanagements mit Schulen 
• Identifizierung und Entwicklung von H andlungsfeldern im Bereich einer 
staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft sowie gemeinsame 
Projektentwicklung von Schulträger und Schulaufsicht als erster Ansatz einer 
kommunal-staatlichen Verantwortungsgemeinschaft (z.B. 
Medienentwicklungsplan, Forscherwerkstätten, Kulturstrolche) 
• Evaluation 
• Vernetzung von quantit ativer und qualitativer Schulentwicklungsplanung 
• Gewinnung von Kooperationspartnern sowie Netzwerkbildung (z.B. Übergang 
Schule – Beruf, Integration von Migrant/innen)  
 22

Der Schulträger hat aus dem Projekt Anregungen zur Verwaltungsreform gewonnen: 
• Erweiterte Budgetierung/Schulgi rokonten/Ressourcenmanagement 
• Passgenaue Bildungsber atung und Kompetenzentwickl ung von, für und mit 
Schulen 
• Aufbau von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Schulen 
• Service aus einer Hand (z.B. Infom anagement) für alle an Schule Beteiligten 
Gewachsen ist im Verlauf des Modellprojektes die Erkenntnis, dass die Steuerung 
der Schulentwicklung eine erweiterte konzeptionelle Struktur braucht (Stichwort: 
Bildungsbüro, s. Pkt. 6). 
5.4 Die Region hat gewonnen 
Die Region hat im Verlauf des Modellprojektes wichtige Impulse gewonnen:  
• Starke schulische Identitäten 
• Mehr Transparenz und Vernetzung  
• Service für Schule / Eltern / Schüler/innen 
• Qualifizierung von Lehrkräft en / Kollegien / Schulleitungen 
• Außerschulische Partner in der Region 
• Bildungsberichterstattung 
5.5 Nachhaltigkeit braucht Strukturen und Instrumente 
Um die Impulse aus dem Modellprojekt nachhaltig in die Zukunft zu entwickeln, 
sollten aus Sicht der Beteiligten bestimmte Maßnahmen und Instrumente unbedingt 
beibehalten bzw. weiterentwickelt und begleitet werden. 
Insbesondere aus Sicht der Schulen wäre es fatal, im Verlauf der Jahre gewachsene 
Erfahrungen und Handlungsspielräume nicht weiterhin zu nutzen. 
Die Schulen plädieren für einen Erhalt folgender Strukturen / Angebote: 
• Budgetverantwortung, Schulgirokonten,  Möglichkeit der Kapitalisierung  
• Prozessbegleitung für Schulentwicklungsplanung 
• Personelle Ressource n für Schulentwicklung 
o Schulverwaltungsassistenz 
o Externe Schulentwicklungsberater 
• (Externe) Fortbildung für Schulische Steuergruppen 
• Schulscharfe Stellenausschreibungen 
• Regionaler Entwicklungsfonds 
mit zusätzlichen Mitteln für besondere Aktivitäten 
• Kooperationen 
Aus Sicht von Schulträger und Schulaufsicht sind Prozesse im Sinne einer staatlich-
kommunalen Verantwortungsgemeinschaft angestoßen worden, die einer 
Fortsetzung bedürfen, um nachhaltig wirken zu können. Die 
Kooperationsvereinbarung von Schulträger und Schulaufsicht zeigt: Es gibt ein 
zunehmendes Bewusstsein für die Notwendigkeit einer weiteren Entwicklung und 
Weiterarbeit. 
Erhalten bleiben sollte demnach: 
• Staatlich-kommunale Ver antwortungsgemeinschaft 
 23

6. EMPFEHLUNGEN 
Aus den Erfahrungen aller Beteiligten im Modellprojekt Selbstständige Schule wird 
die Regionale Steuergruppe Empfehlungen und Forderungen formulieren, die in 
einem Positionspapier zusammengefasst werden. Dieses wird zum Abschluss des 
Projektes der Öffentlichkeit am 6. Mai 2008 vorgestellt und diesem Bericht dann als 
Anhang beigefügt. 
 24

Ergänzungsvorlage V/0399/2008/1

12889 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0399/2008/1. Erg. 
Öffentliche Beschlussvorlage 
 
 
Auskunft erteilt: 
Herr Ehling / Herr Heilemann 
Ruf: 
492 40 00   / 492 40 20 
E-Mail: 
 Ehling@stadt-muenster.de 
Heilemann@stadt-muenster.de   
 Datum: 
 05.06.2008  
Betrifft 
 
Weiterentwicklung eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.06.2008 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
18.06.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
18.06.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bildungsnetzwerk in der Bildungsregion Stadt Münster mit 
den in der Begründung dargestellten Zielvorgaben weiter zu entwickeln. 
 
2. Der zu diesem Zweck beabsichtigte Abschluss eines Kooperationsvertrages mit dem Land 
Nordrhein-Westfalen wird befürwortet. 
 
3. Über die Entwicklung der Handlungsfelder der Kooperation und die Umsetzung der Ver-
tragsinhalte wird den Fachausschüssen regelmäßig berichtet. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten/Folgekosten entstehen. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Vorbemerkung: 
 
Aufgrund der Ergebnisse aus dem Diskussionsprozess im Ausschuss für Kinder, Jugendli-
che und Familien am 04.06.2008 ergibt sich die Notwendigkeit einer Anpassung der Vorlage. 
Änderungen in dieser Ergänzungsvorlage sind durch Streichungen bzw. bei Ergänzungen 
durch die Formatierung „fett“, „kursiv“ und „unterstrichen“ kenntlich gemacht. 
V/0399/2008/1

- 2 - 
 
1. Ausgangslage 
 
Schulen sind die Knotenpunkte jeder Bildungsl andschaft. Aber wenn es um Bildung geht, sind 
nicht nur die Schulen gefragt, sondern die ganze Stadt bzw. Region. Nur wenn schulische und 
außerschulische Akteure ihre Kräfte bündeln, können Kinder und Jugendliche ihre Potenziale in 
die Zukunft entwickeln. In der Stadt Münster gibt es bereits eine vielfältige Schullandschaft und 
lebendige Kooperationen zwischen Schulen und außerschulischen Partnern. Die stadtzentrale 
Bedeutung der Bildung in der Stadt Münster gilt es auszubauen und weiter zu verankern. 
 
Fußend auf den Erkenntnissen des Modellprojekts „Selbstständige Schule“ (2002-2008), das in 
NRW in Kooperation mit der Bertelsmann Stiftung in 19 Bildungsregionen umgesetzt wurde , soll 
die Organisationsentwicklung der Schullandschaft in NRW mit den hier gewonnenen Erfahrungen 
weiter vorangetrieben werden (zu den Ergebnisses des Modellprojekts in Münster s. Berichtsvorla-
ge V/0387/2008). 
 
Die gemeinsame Verantwortung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Kommunen für das 
Schul- und Bildungswesen soll mit allen relevanten Partnern weiter ausgebaut und vertieft werden. 
Um dieses Ziel nachhaltig zu verfolgen, haben das Land NRW und die Stadt Münster ein Koopera-
tionsvorhaben für Münster entwickelt. 
 
Auf diesem Weg sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die schulindividuellen und 
darüber hinaus die regionalen Belange angemessener für eine erfolgreiche und zukunftsfähige 
Schulentwicklung berücksichtigen zu können. 
 
2. Bildung braucht Partner 
In der Bildungsregion Stadt Münster gibt es 106 Schulen in unterschiedlicher Trägerschaft. Jede 
mit einem eigenen Profil, Schwerpunkten, Projekten und Kooperationspartnern aus Kultur und 
Wirtschaft. Es gibt vielerorts innovative und lebendige Schulen, engagierte und zielgruppengenaue 
Arbeit freier und institutioneller Träger sowie starke Kompetenzen in kommunalen und staatlichen 
Einrichtungen. 
Diese Bildungsprofile und die institutionellen Kooperationen gilt es zu verstärken und zu systemati-
sieren. Zugleich zeigt die Erfahrung aus dem Modellprojekt „Selbstständige Schule“, dass eine 
verstärkte Zusammenarbeit zwischen Schulträger und Schulaufsicht der Schulentwicklung zugute 
kommt.  
  
2.1 Netzwerkbildung 
 
Zur Optimierung schulischer Arbeit sind demnach zwei Hauptaspekte in den Fokus zu nehmen: 
• Die Koordinierung von Aufgaben zwischen inneren und äußeren Schulangelegenheiten 
 
 Zuständig für die inneren Schulangelegenheiten (Lehrendes Personal, Unterrichtsentwicklung) 
ist das Land NRW, für die äußeren Schulangelegenheiten (Räume, Sachausstattung, Schüler-
fahrkosten, nichtlehrendes Personal) die Stadt als Schulträger. Diese formal strikte Aufteilung in 
zwei Zuständigkeitsbereiche sollte aufgeweicht und im Ergebnis verbessert werden. Gelingen 
kann dies durch eine stärkere Koordination und Abstimmung zwischen beiden Bereichen. 
• Der Aufbau bzw. die Koordination von Netzwerken in der Region 
 
Schulen agieren nicht ohne Bezüge in ihr Umfeld. Ob sie im Stadtteil verankert sind und sich 
mit den dortigen Schulen, freien und institutionellen Trägern vernetzen oder auf gesamtstädti-
sche oder überregionale Angebote zurückgreifen, in der Bildungslandschaft haben sie als Insti-
tutionen, die alle Kinder und Jugendlichen erreichen, eine Schlüsselposition. 
V/0399/2008/1

- 3 - 
Das Ziel regionaler Bildungsnetzwerke muss es sein, alle an Bildung beteiligten Akteure sowie 
die gesellschaftlichen und staatlichen Bereiche wie Jugendhilfe, Wirtschaft, Arbeitsverwaltung, 
Kultureinrichtungen usw. einer Region einzubeziehen, um bereits vorhandene Ressourcen mit-
einander zu vernetzen und optimal im Sinne der Kinder und Jugendlichen zu nutzen.  
 
2.2 Perspektiven für Münster 
 
Das Vorhaben, regionale Bildungsnetzwerke weiterzuentwickeln, trifft in Münster auf langjährige 
Erfahrungen und Strukturen. Seit vielen Jahren wird hier an zukunftsfähigen Bildungsstrukturen 
und einer kooperativen regionalen Schul- und Bildungslandschaft gearbeitet.  
• In Münster wird die Schulentwicklung in enger Partnerschaft zwischen Stadt, Land  und Schulen 
und anderen gesellschaftlichen Akteuren gestaltet. Ergebnisse zeigen sich zum Beispiel in er-
gänzenden Systemen von Beratung, dem Ausbau der Ganztagsbetreuung, im Übergangsma-
nagement, der abgestimmten (Berufs-)Schulentwicklung, pädagogischen Projekte und der In-
ternationalisierung von Schulen. 
 
• Bei der Bewältigung von neuen Aufgaben (z.B. Schulentwicklungsplanung, Fortbildung/ Qualifi-
zierung, Management von Bildungsübergängen, Ressourcenmanagement, Sprachförderung/ In-
ternationalisierung/ Integration, Ganztags- und Betreuungsangebote) entwickelt jede Schule in 
Münster eigene Lösungskonzepte. Aus Sicht einer Verantwortungsgemeinschaft von Stadt als 
Schulträger und Land als Schulaufsicht sollten die Schulen in diesem Prozess nicht sich selbst 
überlassen werden.  
 
• Die Beteiligung am Landesprojekt „Selbstständige Schule“ hat wichtige Prozesse für die gesam-
te Region in Gang gesetzt und gezeigt, welche Wege beschritten werden können und müssen, 
um die Bildungsregion zukunftsfähig zu gestalten. Der Aufbau eines Bildungsnetzwerkes in der 
Bildungsregion Stadt Münster sollte in diesem Sinne systematisch fortgesetzt, zielgerichtet ge-
steuert und im Sinne der Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen vorangetrieben wer-
den. 
 
• Es macht Sinn, die Netzwerkbildung und entsprechende Kooperationsvorhaben auf eine ver-
bindliche Grundlage zu stellen.  
 
2.3 Ziele eines Bildungsnetzwerkes in Münster 
 
Die Weiterentwicklung eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Stadt Münster hat folgende 
Ziele: 
• Die bereits vorhandenen Kooperations- und Vernetzungsstrukturen werden auf regionaler Ebe-
ne mit allen Bildungsakteuren systematisch ausgebaut, um den Informationsaustausch, die 
Planung und Abstimmung zwischen den Bildungsbereichen und den damit verbundenen Aufga-
ben zu intensivieren und damit zu verbessern. 
• Ein optimaler Einsatz von Personal- und Sachre ssourcen sowie eine intensivere horizontale 
und vertikale Vernetzung der Bildungspartner werden durch zielgerichtete Kooperationen er-
möglicht. 
 
 
3. Strukturen und Aufgaben des regionalen Bildungsnetzwerks 
 
In einem regionalen Bildungsnetzwerk sollten bereits bestehende Strukturen, Verantwortungen 
und Zuständigkeiten sinnvoll miteinander verknüpft werden.  
 
Durch die Schaffung von Lenkungskreis, Regionaler Geschäftsstelle und Bildungskonferenz hat 
die Stadt die Chance, eine Verantwortungsgemeinschaft und eine breite Basis für bildungs- und 
schulpolitische Entscheidungen zu schaffen. 
V/0399/2008/1

- 4 - 
Organisatorisch stellt sich der Lenkungskreis wie folgt dar: 
 
 
 
Der Aufbau eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Stadt Münster soll zum 01.08.2008 
beginnen.  
  
Die diesbezügliche Kooperation mit dem Land NRW / der Bezirksregierung Münster ist grundsätz-
lich langfristig, auf Nachhaltigkeit und somit ohne zeitliche Begrenzung angelegt. Eine interne Eva-
luation sollte bis zum 31.07.2013 erfolgen. Auf der Basis der Ergebnisse und Einschätzungen die-
ser Evaluation wird über die Weiterführung der Kooperation mit dem Land NRW entschieden.  
 
3.1 Grundsätze des Kooperationsvertrages 
 
Als Kooperationspartner stimmen Stadt und Land darin überein, dass die Zusammenarbeit von 
Grundsätzen und Prinzipien geleitet wird, die ve rtrauensvolle sowie abgestimmte Handlungsschrit-
te aller Partner ermöglichen. 
Die bisherigen Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche des Landes NRW und der Stadt 
Münster bleiben erhalten, sollen aber inhaltlich im Sinne eines Informations-, Planungs- und Hand-
lungsverbundes enger aufeinander abgestimmt und miteinander vernetzt werden.  
 
3.2 Handlungsfelder der Kooperation 
 
Der Aufbau regionaler Bildungslandschaften setzt bei einer gemeinsamen und zielgerichteten 
Schulentwicklungsarbeit an, um dann die konkreten Bedarfe der Region zu erfassen. Die konkre-
ten Bereiche, die in Münster weiterentwickelt und systematisch vernetzt werden sollen, sind u. a.: 
 
• Unterstützung als Prozess zur Herausbildung eigenverantwortlicher Schulen 
• Strategische Neuorientierung im Bereich Schule/ Jugendhilfe mit dem Themenschwer-
punkt „Entwicklung einer Konzeption zur bildungsbereichs- und trägerübergreifenden 
frühkindlichen Bildung und Entwicklung“ 
• Gemeinsame Strategien zur Verbesserung der individuellen Förderung aller Schülerinnen und 
Schüler, insbesondere auch solcher mit Bildungs risiken (z. B. Schülerinnen und Schüler mit 
Migrationsvorgeschichte) 
• Initiierung und Abstimmung von schulübergreifenden Projekten in der Region, insbesondere 
auch mit außerschulischen Partnern 
• Horizontale und vertikale Übergänge, Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Grundschu-
le, Übergänge zwischen den Schulformen (Durchlässigkeit) 
• Übergang von der Schule in den Beruf, von der  Schule in die Hochschule (Übergangsmanage-
ment) 
V/0399/2008/1

- 5 - 
• Internationalisierung der münsterschen Bildungslandschaft zur Steigerung der internationalen 
Ausbildungs- und Studierfähigkeit 
• Professionalisierung der Beratungskompetenz von Lehrkräften im Bereich Erziehung, 
Lebens-, Schul- und Berufswegplanung 
• Intensivierung der Zusammenarbeit mit Dritten (z. B. Kultur, Sport) 
 
3.3 Organisation der regionalen Kooperation 
 
Ein regionales Bildungsnetzwerk braucht eine Organisationsform und damit eine gesicherte und 
verlässliche Plattform, die die Prozesse koordiniert und institutionalisiert.  
In Münster wird ein Lenkungskreis aus Verantwortungsträgern von Stadt und Land  für Schule und 
Bildung installiert, dem ein Beirat aus den Schulformsprechern/innen der münsterschen Schulen 
zugeordnet ist. Der Lenkungskreis wird unterstützt durch eine Regionale Geschäftsstelle im Amt 
für Schule und Weiterbildung, in die auch Personal des Landes NRW eingebunden wird. Die Ein-
bindung aller gesellschaftlichen (Interessen-) Gruppen garantiert eine mindestens einmal jährlich 
tagende Bildungskonferenz unter Vorsitz des Oberbürgermeisters der Stadt Münster, die aus einer 
Vielzahl von Bildungsbeteiligten bestehen soll.  
 
Die Zusammensetzung der Bildungskonferenz stellt sich wie folgt dar: 
 
 
 
Die konkrete Gestaltung der regionalen Kooperation regelt der Kooperationsvertrag. 
 
4. Ausblick 
 
Im Interesse von Schülerinnen und Schülern sind gemeinsame Anstrengungen aller an Bildung 
Beteiligten nötig. Die flächendeckende Implementierung dieser neuen Art der Zusammenarbeit und 
Kooperation ist ein mittelfristiges Ziel, welches insbesondere auch bestehende Strukturen mit ein-
binden soll. Das Amt für Schule und Weiterbildung wird seine Strukturen verstärkt auf die partner-
schaftliche Zusammenarbeit ausrichten, um so zum Gelingen eines Bildungsnetzwerkes in der 
Bildungsregion Stadt Münster beizutragen. 
 
Der Vertrag soll am 23. Juni 2008, zusammen mit 18 weiteren Regionen, die am Modellprojekt 
„Selbstständige Schule“ teilgenommen haben, im Ministerium für Schule und Weiterbildung unter-
zeichnet werden. 
V/0399/2008/1

- 6 - 
Über die Entwicklung der Handlungsfelder der Kooperation und  die Umsetzung der Vertrags-
inhalte wird dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung  den Fachausschüssen  regelmäßig 
berichtet. 
 
I. V. 
 
 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
 
  
V/0399/2008/1

Beratungsverlauf (7)

27.05.2008 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
28.05.2008 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.05.2008 Sitzung
TOP 2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.06.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung
Vorberatung
Entscheidung

Orte (1)

  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0399/2008
Typ
Vorlagen
Datum
07.05.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37