AN/0638/2022
Rechtsbrüche in der Bezirksvertretung Köln Chorweiler
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Afd Dringlichkeitsantrag nach § 12
4732 Zeichen
An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 Stephan.Boyens @stadt- koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 21.03.2022 AN/0638/2022 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 21.03.2022 Rechtsbrüche in der Bezirksvertretung Köln Chorweiler Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, Die Fraktion der AfD bittet Sie darum, den nachfolgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesord- nung der kommenden Sitzung des Hauptausschusses zu setzen: Beschluss: Der Hauptausschuss vermittelt in der Bezirksvertretung Köln Chorweiler und stellt die rechtssichere Arbeitsweise der Bezirksvertretung sicher. Konkret sollen folgende Themen im Hauptausschuss behandelt werden: 1. Unterschiedliche Ladungsfristen. 2. In der Dezembersitzung änderten die Bezirksvertreter, bis auf die AfD, die Tagesordnung zwei Stunden nach Sitzungsbeginn. 3. Einladung unter unzulässiger Gesetzesauslegung und Erfinden von Gesetzen. 4. Erstellen der Tagesordnung nach Gutdünken. 5. Fehlende Protokolle seit September 2021 Eklatante ständige Rechtsbrüche sind in der Bezirksvertretung Köln Chorweiler an der Tagesord- nung. Der Hauptausschuss wird gem. §44 (1) GeschO des Rates und der Bezirksvertretung aufge- fordert die Rechtslage zu klären, um die Führung eines Rechtsstreites zu verhindern. - 2 - Begründung: Die Begründung erfolgt zu jedem Punkt: 1. Die CDU Fraktion hat in der Sitzung im April 2021 nach Eingang ihres Antrages auf Sondersit- zung innerhalb von 24 Stunden eine Einladung erhalten. In den Sondersitzungen durch die AfD beantragt konnte dies nicht gleichwertig geschehen. Hier liegt eine Ungleichbehandlung vor. Der Hauptausschuss verurteilt diese Ungleichbehandlung und rügt die verantwortlichen Personen. 2. Durch das Versäumnis, die AfD Fraktion nicht über eine aktuelle Stunde zu informieren, musste der TOP von der TO genommen werden. Später wurde dieser dann rechtswidrig als Tagesord- nungspunkt aufgenommen. Das Protokoll dazu fehlt. Der Hauptausschuss wirkt als Vermittler innerhalb der Bezirksvertretung und stellt eine vollständige Gleichbehandlung aller Fraktionen sicher. 3. Herr Schulz lud zur Sitzung am 09.12.2021 mit folgender Einladung ein: „vorsorglich weise ich auf die aktualisierten Infektionsschutzmaßnahmen in Bezug auf die heutige Sitzung der Bezirksvertretung hin. Gemäß des § 4 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 6 Nr. 10 der Coronaschutzverordnung finden Sitzun- gen kommunaler Gremien unter 2G+ Voraussetzungen statt. Dies bedeutet, dass lediglich immunisierte und getestete Personen teilnehmen dürfen. Hier kann nicht mehr von einem „Versehen“ gesprochen werden. Nicht nur, dass ein Paragraph erfunden wurde, auch der Satz „das bedeutet…“, zeigt, dass hier offensichtlich ein Vorsatz vor- liegt. Es wurde erst zurückgenommen, nachdem Herr Busch der Einladung widersprochen hat. 4. Herr Bezirksbürgermeister Zöllner ließ in der Sitzung am 09.12.2021 Anfragen als „Änderungs- antrag“ behandeln. Das ist in enger Abstimmung mit dem Bürgeramtsleiter der Bezirksvertretung Köln Innenstadt, Dr. Höver. Unseren mündlich gestellten Änderungsantrag in der Sondersitzung am 22.02.2022 wollte Herr Zöllner nicht annehmen. Die (teilweise auch mündlichen) Anfragen der AfD Fraktion werden nicht in der Tagesordnung aufgeführt. Zudem fehlten in der Einladung zur Sondersitzung am 22.02.2022 Anträge der anderen Fraktionen und sogar Verwaltungsvorla- gen/ Mitteilungen, deren Fehlen die AfD Fraktion hätte rügen sollen. Diese Aussage aus dem Dezernat I des persönlichen Referenten des Stadtdirektorin ist hanebüchen, wie soll man vor- sätzlich unterschlagenen Vorlagen und Mitteilungen rügen, deren Kenntnis man folgelogisch erst später nehmen konnte. 5. Alle Protokolle der Bezirksvertretung Köln Chorweiler fehlen seit dem Einspruch wg. des fehler- haften Protokolls aus dem November. Das letzte Protokoll, was im Ratsinformationssystem hin- terlegt ist, ist aus der Septembersitzung. Begründung der Dringlichkeit: Die nächste Sitzung der Bezirksvertretung findet am 28.03.2022 statt, die nächste Hauptausschuss- sitzung jedoch schon am 21.03.2022. Um die rechtssichere Arbeitsweise der Bezirksvertretung zu sichern und alle Konflikte im Sinne der Organtreue zu beheben, ist eine dringliche Behandl ung in der Sitzung am 21.03.2022 notwendig. Eine vorzeitige Klärung könnte die Sondersitzung zum The- ma „Rechtssicherheit der BV Chorweiler sicherstellen“ der BV 6 entbehrlich machen. gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0638/2022
- Typ
- AfD Dringlichkeitsantrag nach § 12
- Datum
- 21.03.2022
- Erstellt
- 21.03.2022 09:16