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3075/2020

Baubeschluss: Radfahrstreifen auf Höhe des Aachener Weihers stadteinwärts

Beschlussvorlage Ausschuss 02.12.2020

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 02.03.2021, TOP 3.1

Anlage 2: Richard-Wagner-Straße Plan2

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 3: Auszug Verkehrsausschuss 19.01.2021

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Sachstandsbericht 10/2022

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Anlage 3 b: Änderungsantrag SPD aus Verkehrsausschuss 19.01.2021

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Anlage 1: Richard-Wagner-Straße Plan1

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Anlage 4: geänderte Dringlichkeitsentscheidung BV Innenstadt 24.02.2021

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Anlage 3 a: Änderungsantrag FDP aus Verkehrsausschuss 19.01.2021

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Anlage 3 c: Änderungantrag GUT aus Verkehrsausschuss 19.01.2021

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Ansehen

Anlage 2: Richard-Wagner-Straße Plan2

2169 Zeichen

nur mit
Parkschein
werktags
9-18h
75 2.50
75 2.50
75 2.50
1.55
2.30
Plan 1
Plan 2
1.60
1.60
1.20
vorh. Radweg
B55
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x x
x
x
xxx
x
x
B
BS
B
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
S
S
VZ 237 neben VZ 239;
VZ 240 entfernen
N
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos.
E
D
C
Übersichtsplan
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium:
x
Auditor/in: Datum:
NHN
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
NN UTM/ETSR85
Sachbearbeiter/-in 
250
1- Richard-Wagner-Straße
1135 mm 297 mm
Neustadt-Süd Markieung/kl. bauliche Maßnahmen Weischet/20.05.2020
Weischet/14.05.2020Aachener Straße/Richard-Wagner-Straße
Radfahrstreifen stadteinwärts zur Reduzierung
der Konflikte in der Nebenanlage
20.05.2020 2/2
gez.
Herr Harzendorf
04.06.2020
gez.
Herr Dörkes
03.06.2020
gez.
Herr Möllers
25.05.2020
gez.
Herr Weischet
25.05.2020
(661/4) (661/42)
Entfernen der Schraffur zwischen Breitstrich und Schmalstrich Weischet Weischet 27.05.20
Aufhebung der Radweg-Benutzungspflicht auf der Richard-Wagner-Straße
bis Moltkestraße Weischet Weischet 04.06.20
Aufhebung der Benutzungspflicht bis Moltkestr. wird noch durch
Straßenverkehrsbehörde geprüft: VZ 241 bleibt vorerst (re. äußerer Planbereich) Weischet Weischet 18.06.20
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
642/1 Keine Anpassung an LSA 1617 nötig
661/2 Entfall aller Kfz-Stellplätze zwischen den Baumbeeten gez. Schipper 02.06.20
Zustimmung per Mail:
Herr Rosa 22.05.20
Anordnung  Nr: ______________________
Anhörungsverfahren für Beschilderungen /
Markierungen gemäß § 45 StVO
durchgeführt   am   ___________________
Polizeipräsidium Köln , 
Direktion  Verkehr /11
Im Auftrag  _______________________
Angeordnet: 
Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin,
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Im Auftrag  ___________________________
1044/20 Beschilderung
29.05.20
gez. Hoppe, siehe Email vom 29.05.20
662/1
gez. Felden 18.06.20
Anlage 2

Beschlussvorlage Ausschuss

5177 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 3075/2020 
Freigabedatum 03.11.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss: Radfahrstreifen auf Höhe des Aachener Weihers stadteinwärts 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beschließt die Umwandlung der rechten Kfz-Fahrspur in einen Radfahrstrei-
fen auf der Aachener Straße/Richard-Wagner-Straße zwischen Universitätsstraße und Eisenbahnring 
gemäß vorgelegter Planung. 
 
 
Verkehrsausschuss 19.01.2021 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.12.2020 
Verkehrsausschuss

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   15.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Aufgrund des Antrages AN/1734/2012 der SPD-Fraktion beschloss die Bezirksvertretung Innenstadt 
am 13.12.2012 u. a. zu prüfen, ob statt der rechten Kfz-Fahrspur der Aachener Straße/Richard-
Wagner-Straße zwischen Umfahrung/“Verkehrsohr“ und Moltkestraße eine Fahrradspur eingerichtet 
werden könne. Mit Antrag AN/1148/2015 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde die Idee erneut 
aufgegriffen und am 27.08.2015 mehrheitlich beschlossen.

3 
 
Abbildung 1: Übersicht Aachener Straße/Richard-Wagner-Straße 
Mit der vorgelegten Planung (siehe Anlagen 1 und 2) soll in einem ersten, kurzfristig realisierbaren 
Umsetzungsschritt ein 2,50 m breiter Radfahrstreifen mit 0,75 m Sicherheitsraum zum fließenden 
Autoverkehr zwischen dem „Verkehrsohr“ am Aachener Weiher und dem Eisenbahnring markiert 
werden (siehe dazu Abbildung 1 in Rot). 
 
Die vorbereitenden, kleinen baulichen Maßnahmen sind dazu bereits im Zuge einer Sanierung des 
Pflasters in der Nebenanlage durchgeführt worden: 
 
- Plattenumlage sowie Bordsteinabsenkung östlich des Fußgängerüberweges („Verkehrsohr“) 
und 
- ca. 25 m östlich davon Bordsteinabsenkung in Verlängerung des Frieda-Fischer-Weges. 
 
Über diese zwei Schleusen sollen Radfahrende aus der Nebenanlage künftig den geplanten Radfahr-
streifen erreichen. Der von Westen kommende Autoverkehr wird durch Pfeilmarkierungen und eine 
Sperrfläche darauf aufmerksam gemacht, dass er sich bis zum Beginn des „Verkehrsohres“ zu ver-
flechten hat. Radfahrende werden auf Höhe der Schleuse per Beschilderung darüber informiert, dass 
von dort an die Benutzungspflicht für die Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn gilt.

4 
 
Abbildung 2: Konfliktstelle Fußgängerampel 
 
Im Bereich der Fußgängerampel (siehe Abbildung 2) soll der Radverkehr gemeinsam mit dem Auto-
verkehr zugunsten des querenden Fußverkehrs angehalten werden. So sollen die häufigen Konflikte 
zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden im Bereich der Aufstellfläche entschärft werden. 
 
Der Radfahrstreifen soll hinter der S-Kurve im Bereich der bestehenden Bordsteinabsenkung in den 
baulichen Radweg münden. Zur Moltkestraße hin wird die bestehende Dreispurigkeit zur Abwicklung 
des Kfz-Verkehrs vorerst weiterhin benötigt werden. 
 
Stellplatzentfall 
Im Rahmen dieser Radverkehrsmaßnahme sollen alle 21 Langzeitparkplätze zwischen den Baum-
scheiben entfallen, um ein Rangieren der Kfz beim Ein- und Ausparken auf dem Radfahrstreifen zu 
verhindern. Dadurch werden jährliche Einnahmeverluste in Höhe von rund 5.000 Euro entstehen. 
 
Fahrradparken 
Die freigewordenen Flächen sollen zwischen den beiden Radschleusen mit 24 Radabstellmöglichkei-
ten aufgefüllt werden. Die Nutzung weiterer Flächen für Fahrradparken und Sharingsysteme zwischen 
den Baumscheiben wird geprüft. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier 
dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den Bürgerin-
nen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. 
Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei.  
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
Finanzierung 
Für die konsumtive Maßnahme stehen im Haushaltsplan 2020/2021 einschließlich Mittelfristplanung 
2022 - 2024 entsprechende Ansätze im Rahmen des Straßenunterhaltungsbudgets im Teilergebnis-
plan 1201, Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) zur Verfügung.

5 
Anlagen 
1. Richard-Wagner-Straße Plan 1 
2. Richard-Wagner-Straße Plan 2

Anlage 3: Auszug Verkehrsausschuss 19.01.2021

3784 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 21.01.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 1. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 19.01.2021  
öffentlich 
3.4 Baubeschluss: Radfahrstreifen auf Höhe des Aachener Weihers stadt-
einwärts 
3075/2020 
 Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 18.01.2021 
AN/0122/2021 
 Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 19.01.2021 
AN/0151/2021 
 Änderungsantrag der Gruppe GUT vom 19.01.2021 
AN/0161/2021 
Auf Frage des SB Dr. Beese führt die Verwaltung aus, dass die Markierung eines 
Radfahrstreifens auf der Aachener Straße Richtung stadteinwärts auf Höhe des 
Aachener Weihers nicht zur Aufhebung des Beschlusses des Verkehrsausschusses 
zum Bau eines U-Turns auf der Höhe Aachener Weiher führen werde. Die Frage, wo 
dieser U-Turn angelegt werden könne, hänge von verschiedenen Faktoren ab: 
 
- Zum einen sei die Frage von Bedeutung, wo die Haltestellenplattformen der Halte-
stellen Universitätsstraße zukünftig liegen und 
- ob es zukünftig noch eine oberirdische Stadtbahn in diesem Bereich geben werde. 
- Wie werde sich zukünftig die Kfz-Verkehrsmenge auf der Aachener Straße und 
auch auf der Universitätsstraße entwickeln? 
 
 
In Abhängigkeit von diesen Faktoren werde es aus Sicht der Verwaltung möglich 
sein, eine geeignete Lage für den Wender zu finden. Die Abhängigkeiten machen 
darüber hinaus klar, dass es wenig sinnvoll sei, diese Umbauten unabhängig vom 
Projekt Ost-West-Achse umzusetzen.

2 
 
 
RM Wahlen schlägt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, die Vorlage mit 
allen Änderungsanträgen zunächst in die Bezirksvertretung Innenstadt zu verweisen.  
 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit den Änderungsanträgen der 
FDP-Fraktion vom 18.01.2021, AN/0122/2021, der da lautet: 
Der Antrag wird um folgenden zweiten Absatz ergänzt: 
Die Parkplätze zwischen den Baumscheiben entfallen erst dann, wenn den Anwoh-
nerinnen und Anwohnern des angrenzenden Belgischen Viertels ein alternatives 
Parkangebot in einer Quartiersgarage zur Verfügung gestellt worden ist. 
 
SPD-Fraktion vom 19.01.2021, AN/0151/2021, der da lautet: 
1. Für den an das Planungsgebiet stadteinwärts anschließenden Straßenteil der 
Moltkestraße wird ab Höhe der Bahnquerung die Radwegebenutzungspflicht auf-
gehoben und eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 kmh angeordnet. 
2. Für die dort geplanten baulichen Maßnahmen nennt die Stadtverwaltung einen 
Realisierungstermin. 
3. Die Verortung der Radabstellmöglichkeiten im vorgelegten Plan 1 soll in die Nähe 
des Fußweges zum Biergarten verschoben werden.  
4. Die Realisierungstermine für die hier zu beschließenden Maßnahmen werden auf 
der Homepage der Stadt Köln den Bürger*innen in geeigneter Form transparent 
gemacht. 
 
Gruppe GUT vom 19.01.2021, AN/0161/2021, der da lautet: 
Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt: 
  
Der Verkehrsausschuss beschließt die Umwandlung der rechten Kfz-Fahrspur in ei-
nen baulich getrennten, geschützten Radfahrstreifen auf der Aachener Stra-
ße/Richard-Wagner-Straße zwischen Universitätsstraße und Eisenbahnring auf Ba-
sis der vorgelegten Planung. 
Die gemäß vorgelegter Planung wegfallenden 21 Langzeitparkplätze werden voll-
ständig in Fahrrad- und Lastenradstellplätze mit entsprechenden Fahrradnadeln um-
gestaltet und umgewidmet. 
zur Anhörung in die BV Innenstadt. 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 
 
 
 
Hinw eis: Die Niederschrift spiegelt nicht den tatsächlichen Verlauf der Sitzung w ider; 
vielmehr w urde ein Großteil der Anmerkungen und Fragestellungen im Vorfeld einge-
reicht, um die Sitzungsdauer aus Infektionsschutzgründen so kurz w ie möglich zu 
halten.

Sachstandsbericht 10/2022

4263 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/68/682 
661/4 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 3075/2020 
 Stand: 31.10.2022 
Sachstandsbericht  
Baubeschluss: Radfahrstreifen auf Höhe des Aachener Weihers stadteinwärts 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss beschließt die Umwandlung der rechten Kfz-Fahrspur in einen Rad-
fahrstreifen auf der Aachener Straße/Richard-Wagner-Straße zwischen Universitätsstraße 
und Eisenbahnring gemäß vorgelegter Planung 
mit folgenden Ergänzungen: 
1. In einem ersten Schritt soll der Radfahrstreifen provisorisch durch einfach umzusetzende 
bauliche Maßnahmen geschützt w erden. Die Pöller in der Einleitung für den Radverkehr 
sollen entfernt w erden. 
2. Die Verw altung w ird beauftragt Varianten für eine permanente bauliche Trennung des 
Radfahrstreifens vom Kraftfahrzeugverkehr zu prüfen. 
3. Die Radw egbenutzungspflicht w ird auf dem gesamten Abschnitt und darüber hinaus bis 
zum Habsburgerring aufgehoben.  
4. Die Verw altung prüft die Einführung von Tempo 30 auf dem Abschnitt zw ischen Einsen-
bahnring und der Kreuzung Richard-Wagner-Straße/Moltkestraße. (Rad-
Einfädelungssituation) 
5. Statt der rot gefärbten Überführung auf den baulichen Radw eg soll eine "Doppelw eiche" 
am Ende der baulichen Maßnahme angelegt w erden, die eine Wahlfreiheit zw ischen dem 
baulichem Radw eg und der Fahrbahnnutzung sichtbar macht. 
6. Die Radabstellanlagen auf dem Fußw eg auf Höhe der Haltstelle w erden abgebaut und in 
die Parktaschen auf der Moltkestraße verlagert. Die Anzahl w ird hierbei verdoppelt, um 
der gestiegenen Nachfrage Rechnung zu tragen. 
7. Die gemäß vorgelegter Planung w egfallenden 21 Langzeitparkplätze w erden vollständig in 
Fahrrad- und Lastenradstellplätze mit entsprechenden Fahrradnadeln umgestaltet und 
umgew idmet. 
Die Realisierungstermine für die hier zu beschließenden Maßnahmen w erden auf der Home-
page der Stadt Köln den Bürger*innen in geeigneter Form transparent gemacht. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt

2 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
(zu 1.) Der Radfahrstreifen zwischen Verkehrsohr Universitätsstraße und dem Eisenbahnring wurde 
gemäß vorgelegter Planung zum Beschlusszeitpunkt umgesetzt. In einem weiteren Umsetzungs-
schritt wurde der Radfahrstreifen gemäß Vorlage 1472/2022 bis zur Moltkestraße verlängert. In einem 
folgenden Umsetzungsschritt soll der Radfahrstreifen voraussichtlich im Oktober 2022 bis zur Hän-
delstraße verlängert werden. Die Ausfädelung des Radverkehrs sowie die ersten ca. 50 Meter des 
Radfahrstreifens wurden durch Sichtzeichen geschützt. Die Poller auf Höhe der Ausfädelung wurden 
entfernt. 
(zu 2.) Die Prüfung permanenter baulicher Trennelemente läuft noch. Derzeit wird vonseiten des 
Bauhofs eine Sammlung und Bewertung unterschiedlicher Trennelemente durchgeführt. Sobald diese 
abgeschlossen ist, ist die Umsetzung an ausgewählten Stellen denkbar. Im Zusammenhang mit den 
baulichen Trennelementen ist die Verwaltung im engen Austausch mit der Feuerwehr, um für den 
Einsatzfall gewährleisten zu können, dass Rettungsgassen gebildet werden können oder an 
Ruckstaus vorbeigefahren werden kann. 
(zu 3.) Vergleiche ersten Punkt. Mit Einrichtung der Radfahrstreifen bis zur Händelstraße gilt die 
Radwegebenutzungspflicht auf der fahrbahnseitigen Radverkehrsanlage. Zwischen Händelstraße und 
Habsburgerring ist die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben. 
(zu 4.) Vonseiten der Straßenverkehrsbehörde wurde die Einrichtung von Tempo-30 geprüft. Im Be-
reich der S-Kurve wurde entsprechend streckenbezogen Tempo-30 beschildert. 
(zu 5.) Die Notwendigkeit der Doppelweiche entfällt aufgrund der Verlängerung des Radfahrstreifens 
bis zur Moltkestraße. 
(zu 6.) Die Radabstellanlagen vor dem Fitnessstudio in der Richard-Wagner-Straße wurden abgebaut 
und in die Moltkestraße verlagert. Die Anzahl der Abstellmöglichkeiten wurde deutlich erweitert. 
(zu 7.) Die Langzeitstellplätze auf Höhe des Aachener Weihers wurden entfernt. Stattdessen sind 
Flächen für Fahrradparken entstanden. Diese spiegeln jedoch nicht den Bedarf wider. Daher wurden 
auf Höhe der Sichtachse auf den Weiher Poller anstelle von Abstellanlagen installiert. 
Nächste Schritte: -- 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: --

Anlage 3 b: Änderungsantrag SPD aus Verkehrsausschuss 19.01.2021

2333 Zeichen

An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses 
Herrn Lino Hammer 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.01.2021 
 
AN/0151/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 19.01.2021 
 
Ergänzungsantrag zu Top 3.4, Radfahrstreifen auf Höhe des Aachener Weihers 
stadteinwärts 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungs-und Zusatzantrag zu Top 3.4 in 
die Tagesordnung der Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.01.2021 aufzu-
nehmen: 
 
 
Beschluss: 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ergänzt: 
 
1. Für den an das Planungsgebiet stadteinwärts anschließenden Straßenteil 
der Moltkestraße wird ab Höhe der Bahnquerung die Radwegebenutzungs-
pflicht aufgehoben und eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 kmh an-
geordnet. 
2. Für die dort geplanten baulichen Maßnahmen nennt die Stadtverwaltung 
einen Realisierungstermin. 
3. Die Verortung der Radabstellmöglichkeiten im vorgelegten Plan 1 soll in die 
Nähe des Fußweges zum Biergarten verschoben werden.  
4. Die Realisierungstermine für die hier zu beschließenden Maßnahmen wer-
den auf der Homepage der Stadt Köln den Bürger*innen in geeigneter 
Form transparent gemacht. 
  
 
Begründung:

- 2 - 
 
Die SPD begrüßt die Umsetzung unserer Antragsinitiative AN/1734/2012 aus 
dem Jahr 2012 ausdrücklich. 
 
Wie an vielen anderen Teilabschnitten des Radverkehrsnetzes auch, wird hier mit 
der Begründung der zügigen Umsetzungsmöglichkeit ein Teilbereich optimiert. Es 
fehlen auch hier konkrete Planungen für die Weiterführung. Radfahrer*innen 
werden nach der Querung des Eisenbahnringes verpflichtet, den schmalen und 
sanierungsbedürftigen baulich getrennten Radweg zu nutzen.  
 
Die vorgeschlagene gemeinsame Führung des Verkehrs und das Tempolimit sol-
len diese Gefahrenquelle entschärfen. Da es sich dabei nur um eine temporäre 
Lösung handeln kann, ist die Dauer dieser Lösung zu benennen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. 
Mike Homann 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Anlage 1: Richard-Wagner-Straße Plan1

2154 Zeichen

nur mit
Parkschein
werktags
9-18h
nur mit
Parkschein
werktags
9-18h
4.00
2.5075
50.00
4.00
Plan 1
Plan 2
1.60
1.60
vorh. Radweg
B55
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
xxx
x
+-0
S
B
~15 m² Platten in
Radwegpflaster
umlegen, rot, 20/10;
1 Poller setzen
S
+-0
1 Poller setzen
2 Anlehnbügel
10 Anlehnbügel
VZ 237 neben VZ 239;
best. P-Beschilderung
inkl. ZZ entfernen
VZ 240 entfernen
VZ 237 an neuen
Schilderpfosten
PSA zurückbauen
N
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos.
E
D
C
Übersichtsplan
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium:
x
Auditor/in: Datum:
NHN
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
NN UTM/ETSR85
Sachbearbeiter/-in 
250
1- Richard-Wagner-Straße
1135 mm 297 mm
Neustadt/Süd Markierung/kl. bauliche Maßnahmen
Aachener Straße/Richard-Wagner-Straße
Radfahrstreifen stadteinwärts zur Reduzierung
der Konflikte in der Nebenanlage
Weischet/20.05.2020
Weischet/14.05.2020
20.05.2020 1/2
gez.
Herr Harzendorf
04.06.2020
gez.
Herr Dörkes
03.06.2020
gez.
Herr Möllers
25.05.2020
(661/4) (661-42)
gez.
Herr Weischet
25.05,.2020
Entfernen der Schraffur zwischen Breitstrich und Schmalstrich;
Entfernen Park-VZ und Parkscheinautomat Weischet Weischet 27.05.20
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
661/2 Entfall aller 21 Kfz-Stellplätze zwischen den Baumbeeten
642/1 50 m Verflechtungslänge hinter KP Universitätsstraße
gez. Schipper 02.06.20
Zustimmung per Mail:
Herr Rosa 22.05.20
Anordnung  Nr: ______________________
Anhörungsverfahren für Beschilderungen /
Markierungen gemäß § 45 StVO
durchgeführt   am   ___________________
Polizeipräsidium Köln , 
Direktion  Verkehr /11
Im Auftrag  _______________________
Angeordnet: 
Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin,
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Im Auftrag  ___________________________
1044/20 Beschilderung
1045/20 Markierung
29.05.20
gez. Hoppe, siehe Mail
662/1 gez. Felden 18.06.20
Anlage 1

Anlage 4: geänderte Dringlichkeitsentscheidung BV Innenstadt 24.02.2021

7342 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 3075/2020/1 
Freigabedatum 
24.02.2021  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der 
Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre-
tung 
Betreff 
Baubeschluss: Radfahrstreifen auf Höhe des Aachener Weihers stadteinwärts 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 11.03.2021 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die Verwaltung strebt eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme an, damit Konfliktsituationen zwi-
schen Fuß- und Radverkehr auf den in den Sommermonaten hoch frequentierten Nebenanlagen am 
Aachener Weiher deutlich reduziert werden können. Ein Beschluss des Verkehrsausschusses am 
02.03.2021 ist erforderlich, um die vorbereitenden Maßnahmen beginnen zu können. Verzögerungen 
von Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs sind zu vermeiden. 
 
Beschluss: 
Gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 1O der Hauptsatzung empfehlen wir dem 
Verkehrsausschuss wie folgt zu beschließen: 
 
Der Verkehrsausschuss beschließt die Umwandlung der rechten Kfz-Fahrspur in einen Radfahrstrei-
fen auf der Aachener Straße/Richard-Wagner-Straße zwischen Universitätsstraße und Eisenbahnring 
gemäß vorgelegter Planung. 
 
Ergänzung der BV 1 (vgl. Änderungsantrag Grüne AN/0160/2021): 
Wir bitten die Verwaltung, die geplanten Maßnahmen mit den folgenden Änderungen zeitnah umzu-
setzen: 
 
- Der Radstreifen soll durchgängig baulich gesichert werden. Dies gilt auch für die Einleitung.    
  Die Pöller in der Einleitung für den Radverkehr sollen entfernt werden. 
 
- Die Radwegbenutzungspflicht soll auf dem Abschnitt bis zur Moltkestraße aufgehoben  
   werden. Es wird von der Universitätsstraße bis zur Moltkestraße Tempo 30 eingeführt. 
 
- Statt der rot gefärbten Überführung auf den baulichen Radweg soll eine "Doppelweiche" am  
   Ende der baulichen Maßnahme angelegt werden, die eine Wahlfreiheit zwischen dem  
   baulichem Radweg und der Fahrbahnnutzung sichtbar macht. 
 
- Die Radabstellanlagen auf dem Fußweg auf Höhe der Haltstelle werden abgebaut und in  
   die Parktaschen auf der Moltkestraße verlagert. Die Anzahl wird hierbei verdoppelt, um der  
   gestiegenen Nachfrage Rechnung zu tragen. 
 
- Die in 1148/2015 beschlossene Anlage von Radinfrastruktur auf der Fahrbahn bis zur  
  Moltkestraße sowie die Umgestaltung des Knotenpunktes werden hiermit bekräftigt und  
  sollen zeitnah erledigt werden.

2 
 
 
 
Datum 
 
24.02.2021 
 Abstimmungsergebnis 
mit Ergänzung  
zugestimmt 
 Unterschrift 
 
gez. Hupke 
 Unterschrift 
 
gez. Scheffer 
    Bezirksbürgermeister  Fraktionsvorsitzender Die Linke

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   15.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Aufgrund des Antrages AN/1734/2012 der SPD-Fraktion beschloss die Bezirksvertretung Innenstadt 
am 13.12.2012 u. a. zu prüfen, ob statt der rechten Kfz-Fahrspur der Aachener Straße/Richard-
Wagner-Straße zwischen Umfahrung/“Verkehrsohr“ und Moltkestraße eine Fahrradspur eingerichtet 
werden könne. Mit Antrag AN/1148/2015 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde die Idee erneut 
aufgegriffen und am 27.08.2015 mehrheitlich beschlossen.

4 
 
 
Abbildung 1: Übersicht Aachener Straße/Richard-Wagner-Straße 
Mit der vorgelegten Planung (siehe Anlagen 1 und 2) soll in einem ersten, kurzfristig realisierbaren 
Umsetzungsschritt ein 2,50 m breiter Radfahrstreifen mit 0,75 m Sicherheitsraum zum fließenden 
Autoverkehr zwischen dem „Verkehrsohr“ am Aachener Weiher und dem Eisenbahnring markiert 
werden (siehe dazu Abbildung 1 in Rot). 
 
Die vorbereitenden, kleinen baulichen Maßnahmen sind dazu bereits im Zuge einer Sanierung des 
Pflasters in der Nebenanlage durchgeführt worden: 
 
- Plattenumlage sowie Bordsteinabsenkung östlich des Fußgängerüberweges („Verkehrsohr“) 
und 
- ca. 25 m östlich davon Bordsteinabsenkung in Verlängerung des Frieda-Fischer-Weges. 
 
Über diese zwei Schleusen sollen Radfahrende aus der Nebenanlage künftig den geplanten Radfahr-
streifen erreichen. Der von Westen kommende Autoverkehr wird durch Pfeilmarkierungen und eine 
Sperrfläche darauf aufmerksam gemacht, dass er sich bis zum Beginn des „Verkehrsohres“ zu ver-
flechten hat. Radfahrende werden auf Höhe der Schleuse per Beschilderung darüber informiert, dass 
von dort an die Benutzungspflicht für die Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn gilt.

5 
 
 
Abbildung 2: Konfliktstelle Fußgängerampel 
 
Im Bereich der Fußgängerampel (siehe Abbildung 2) soll der Radverkehr gemeinsam mit dem Auto-
verkehr zugunsten des querenden Fußverkehrs angehalten werden. So sollen die häufigen Konflikte 
zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden im Bereich der Aufstellfläche entschärft werden. 
 
Der Radfahrstreifen soll hinter der S-Kurve im Bereich der bestehenden Bordsteinabsenkung in den 
baulichen Radweg münden. Zur Moltkestraße hin wird die bestehende Dreispurigkeit zur Abwicklung 
des Kfz-Verkehrs vorerst weiterhin benötigt werden. 
 
Stellplatzentfall 
Im Rahmen dieser Radverkehrsmaßnahme sollen alle 21 Langzeitparkplätze zwischen den Baum-
scheiben entfallen, um ein Rangieren der Kfz beim Ein- und Ausparken auf dem Radfahrstreifen zu 
verhindern. Dadurch werden jährliche Einnahmeverluste in Höhe von rund 5.000 Euro entstehen. 
 
Fahrradparken 
Die freigewordenen Flächen sollen zwischen den beiden Radschleusen mit 24 Radabstellmöglichkei-
ten aufgefüllt werden. Die Nutzung weiterer Flächen für Fahrradparken und Sharingsysteme zwischen 
den Baumscheiben wird geprüft. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier 
dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den Bürgerin-
nen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. 
Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei.  
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
Finanzierung 
Für die konsumtive Maßnahme stehen im Haushaltsplan 2020/2021 einschließlich Mittelfristplanung 
2022 - 2024 entsprechende Ansätze im Rahmen des Straßenunterhaltungsbudgets im Teilergebnis-
plan 1201, Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) zur Verfügung.

6 
 
Anlagen 
1. Richard-Wagner-Straße Plan 1 
2. Richard-Wagner-Straße Plan 2

Anlage 3 a: Änderungsantrag FDP aus Verkehrsausschuss 19.01.2021

1291 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des 
Verkehrsausschusses 
Herrn Lino Hammer 
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.01.2021 
AN/0122/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 19.01.2021 
 
Baubeschluss Radfahrstreifen auf Höhe des Aachener Weihers stadteinwärts 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
die FDP-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.4 (3075/2020) auf die Ta-
gesordnung der Sitzung des kommenden Verkehrsausschusses am 10. Januar zu setzen. 
 
Beschluss: 
 
Der Antrag wird um folgenden zweiten Absatz ergänzt: 
 
Die Parkplätze zwischen den Baumscheiben entfallen erst dann, wenn den Anwohnerinnen 
und Anwohnern des angrenzenden Belgischen Viertels ein alternatives Parkangebot in einer 
Quartiersgarage zur Verfügung gestellt worden ist. 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Gez. Ulrich Breite      Dr. Christian Beese 
Fraktionsgeschäftsführer     Verkehrspolitischer Sprecher 
 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Anlage 3 c: Änderungantrag GUT aus Verkehrsausschuss 19.01.2021

2282 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.01.2021 
AN/0161/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 19.01.2021 
 
ÄA zu TOP 3.4 Radfahrstreifen auf Höhe des Aachener Weihers stadteinwärts 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Vorsitzender,  
 
die Ratsgruppe GUT Köln bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.4 auf die Tagesordnung der Sitzung des 
kommenden Verkehrsausschusses am 19. Januar zu setzen. 
 
Beschluss: 
 
Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt: 
1. Der Verkehrsausschuss beschließt die Umwandlung der rechten Kfz-Fahrspur in einen baulich getrennten, ge-
schützten Radfahrstreifen auf der Aachener Straße/Richard-Wagner-Straße zwischen Universitätsstraße und Ei-
senbahnring auf Basis der vorgelegten Planung. 
 
2. Die gemäß vorgelegter Planung wegfallenden 21 Langzeitparkplätze werden vollständig in Fahrrad- und Lasten-
radstellplätze mit entsprechenden Fahrradnadeln umgestaltet und umgewidmet. 
 
Begründung:  
 
Die Fahrradspur wird in eine Protected Bikelane mit entsprechender „Aufpflasterung“ umgewandelt um größt-
mögliche Sicherheit zu gewährleisten, und eine durchgehende uneingeschränkte Nutzung für Radfahrer*innen zu 
ermöglichen. Insbesondere der Kurvenbereich stadteinwärts ist unübersichtlich und soll im Sinne der Unfallverhü-
tung auf der gesamten Länge des Fahrradstreifens baulich getrennt sein. Der Wegfall von 21 Parkplätzen bietet 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses 
Herrn Lino Hammer 
 
 
 
Ratsgruppe GUT Köln 
 
Karina Syndicus, MdR 
Thor Zimmermann, MdR 
 
Referent*innen:  
Aline Damaske  
Karin Preugschat  
  
Laurenzplatz 1-3, Zi. 512 
50667 Köln 
Tel.: 0221/221 -22176  
 
gut@stadt-koeln.de 
www.dieguten.koeln

- 2 - 
 
die Möglichkeit dem erhöhten Fahrrad- und Lastenradverkehrs entlang des Aachener Weihers zu begegnen, und 
Stellplätze mit entsprechenden Fahrradnadeln zu schaffen. Gerade am Aachener Weiher ist mit einem erhöhten 
Aufkommen  von Lastenfahrrädern zu rechnen, weswegen eine durchgängige Installation von Fahrradnadeln von 
Nöten ist, und 24 Radabstellmöglichkeiten nicht ausreichend sind. 
 
 
 
gez. Karina Syndicus 
Ratsgruppe GUT

Beratungsverlauf (3)

19.01.2021 Verkehrsausschuss
TOP 3.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
21.01.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
02.03.2021 Verkehrsausschuss
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3075/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.12.2020
Erstellt
20.10.2020 15:55