3075/2020
Baubeschluss: Radfahrstreifen auf Höhe des Aachener Weihers stadteinwärts
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Anlage 2: Richard-Wagner-Straße Plan2
2169 Zeichen
nur mit Parkschein werktags 9-18h 75 2.50 75 2.50 75 2.50 1.55 2.30 Plan 1 Plan 2 1.60 1.60 1.20 vorh. Radweg B55 x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x xxx x x B BS B B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 S S VZ 237 neben VZ 239; VZ 240 entfernen N Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 1- Richard-Wagner-Straße 1135 mm 297 mm Neustadt-Süd Markieung/kl. bauliche Maßnahmen Weischet/20.05.2020 Weischet/14.05.2020Aachener Straße/Richard-Wagner-Straße Radfahrstreifen stadteinwärts zur Reduzierung der Konflikte in der Nebenanlage 20.05.2020 2/2 gez. Herr Harzendorf 04.06.2020 gez. Herr Dörkes 03.06.2020 gez. Herr Möllers 25.05.2020 gez. Herr Weischet 25.05.2020 (661/4) (661/42) Entfernen der Schraffur zwischen Breitstrich und Schmalstrich Weischet Weischet 27.05.20 Aufhebung der Radweg-Benutzungspflicht auf der Richard-Wagner-Straße bis Moltkestraße Weischet Weischet 04.06.20 Aufhebung der Benutzungspflicht bis Moltkestr. wird noch durch Straßenverkehrsbehörde geprüft: VZ 241 bleibt vorerst (re. äußerer Planbereich) Weischet Weischet 18.06.20 Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 642/1 Keine Anpassung an LSA 1617 nötig 661/2 Entfall aller Kfz-Stellplätze zwischen den Baumbeeten gez. Schipper 02.06.20 Zustimmung per Mail: Herr Rosa 22.05.20 Anordnung Nr: ______________________ Anhörungsverfahren für Beschilderungen / Markierungen gemäß § 45 StVO durchgeführt am ___________________ Polizeipräsidium Köln , Direktion Verkehr /11 Im Auftrag _______________________ Angeordnet: Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Im Auftrag ___________________________ 1044/20 Beschilderung 29.05.20 gez. Hoppe, siehe Email vom 29.05.20 662/1 gez. Felden 18.06.20 Anlage 2
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 3075/2020 Freigabedatum 03.11.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss: Radfahrstreifen auf Höhe des Aachener Weihers stadteinwärts Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt die Umwandlung der rechten Kfz-Fahrspur in einen Radfahrstrei- fen auf der Aachener Straße/Richard-Wagner-Straße zwischen Universitätsstraße und Eisenbahnring gemäß vorgelegter Planung. Verkehrsausschuss 19.01.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.12.2020 Verkehrsausschuss 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 15.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Aufgrund des Antrages AN/1734/2012 der SPD-Fraktion beschloss die Bezirksvertretung Innenstadt am 13.12.2012 u. a. zu prüfen, ob statt der rechten Kfz-Fahrspur der Aachener Straße/Richard- Wagner-Straße zwischen Umfahrung/“Verkehrsohr“ und Moltkestraße eine Fahrradspur eingerichtet werden könne. Mit Antrag AN/1148/2015 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde die Idee erneut aufgegriffen und am 27.08.2015 mehrheitlich beschlossen. 3 Abbildung 1: Übersicht Aachener Straße/Richard-Wagner-Straße Mit der vorgelegten Planung (siehe Anlagen 1 und 2) soll in einem ersten, kurzfristig realisierbaren Umsetzungsschritt ein 2,50 m breiter Radfahrstreifen mit 0,75 m Sicherheitsraum zum fließenden Autoverkehr zwischen dem „Verkehrsohr“ am Aachener Weiher und dem Eisenbahnring markiert werden (siehe dazu Abbildung 1 in Rot). Die vorbereitenden, kleinen baulichen Maßnahmen sind dazu bereits im Zuge einer Sanierung des Pflasters in der Nebenanlage durchgeführt worden: - Plattenumlage sowie Bordsteinabsenkung östlich des Fußgängerüberweges („Verkehrsohr“) und - ca. 25 m östlich davon Bordsteinabsenkung in Verlängerung des Frieda-Fischer-Weges. Über diese zwei Schleusen sollen Radfahrende aus der Nebenanlage künftig den geplanten Radfahr- streifen erreichen. Der von Westen kommende Autoverkehr wird durch Pfeilmarkierungen und eine Sperrfläche darauf aufmerksam gemacht, dass er sich bis zum Beginn des „Verkehrsohres“ zu ver- flechten hat. Radfahrende werden auf Höhe der Schleuse per Beschilderung darüber informiert, dass von dort an die Benutzungspflicht für die Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn gilt. 4 Abbildung 2: Konfliktstelle Fußgängerampel Im Bereich der Fußgängerampel (siehe Abbildung 2) soll der Radverkehr gemeinsam mit dem Auto- verkehr zugunsten des querenden Fußverkehrs angehalten werden. So sollen die häufigen Konflikte zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden im Bereich der Aufstellfläche entschärft werden. Der Radfahrstreifen soll hinter der S-Kurve im Bereich der bestehenden Bordsteinabsenkung in den baulichen Radweg münden. Zur Moltkestraße hin wird die bestehende Dreispurigkeit zur Abwicklung des Kfz-Verkehrs vorerst weiterhin benötigt werden. Stellplatzentfall Im Rahmen dieser Radverkehrsmaßnahme sollen alle 21 Langzeitparkplätze zwischen den Baum- scheiben entfallen, um ein Rangieren der Kfz beim Ein- und Ausparken auf dem Radfahrstreifen zu verhindern. Dadurch werden jährliche Einnahmeverluste in Höhe von rund 5.000 Euro entstehen. Fahrradparken Die freigewordenen Flächen sollen zwischen den beiden Radschleusen mit 24 Radabstellmöglichkei- ten aufgefüllt werden. Die Nutzung weiterer Flächen für Fahrradparken und Sharingsysteme zwischen den Baumscheiben wird geprüft. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den Bürgerin- nen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Finanzierung Für die konsumtive Maßnahme stehen im Haushaltsplan 2020/2021 einschließlich Mittelfristplanung 2022 - 2024 entsprechende Ansätze im Rahmen des Straßenunterhaltungsbudgets im Teilergebnis- plan 1201, Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) zur Verfügung. 5 Anlagen 1. Richard-Wagner-Straße Plan 1 2. Richard-Wagner-Straße Plan 2
Anlage 3: Auszug Verkehrsausschuss 19.01.2021
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Anlage 3 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 21.01.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 1. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.01.2021 öffentlich 3.4 Baubeschluss: Radfahrstreifen auf Höhe des Aachener Weihers stadt- einwärts 3075/2020 Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 18.01.2021 AN/0122/2021 Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 19.01.2021 AN/0151/2021 Änderungsantrag der Gruppe GUT vom 19.01.2021 AN/0161/2021 Auf Frage des SB Dr. Beese führt die Verwaltung aus, dass die Markierung eines Radfahrstreifens auf der Aachener Straße Richtung stadteinwärts auf Höhe des Aachener Weihers nicht zur Aufhebung des Beschlusses des Verkehrsausschusses zum Bau eines U-Turns auf der Höhe Aachener Weiher führen werde. Die Frage, wo dieser U-Turn angelegt werden könne, hänge von verschiedenen Faktoren ab: - Zum einen sei die Frage von Bedeutung, wo die Haltestellenplattformen der Halte- stellen Universitätsstraße zukünftig liegen und - ob es zukünftig noch eine oberirdische Stadtbahn in diesem Bereich geben werde. - Wie werde sich zukünftig die Kfz-Verkehrsmenge auf der Aachener Straße und auch auf der Universitätsstraße entwickeln? In Abhängigkeit von diesen Faktoren werde es aus Sicht der Verwaltung möglich sein, eine geeignete Lage für den Wender zu finden. Die Abhängigkeiten machen darüber hinaus klar, dass es wenig sinnvoll sei, diese Umbauten unabhängig vom Projekt Ost-West-Achse umzusetzen. 2 RM Wahlen schlägt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, die Vorlage mit allen Änderungsanträgen zunächst in die Bezirksvertretung Innenstadt zu verweisen. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit den Änderungsanträgen der FDP-Fraktion vom 18.01.2021, AN/0122/2021, der da lautet: Der Antrag wird um folgenden zweiten Absatz ergänzt: Die Parkplätze zwischen den Baumscheiben entfallen erst dann, wenn den Anwoh- nerinnen und Anwohnern des angrenzenden Belgischen Viertels ein alternatives Parkangebot in einer Quartiersgarage zur Verfügung gestellt worden ist. SPD-Fraktion vom 19.01.2021, AN/0151/2021, der da lautet: 1. Für den an das Planungsgebiet stadteinwärts anschließenden Straßenteil der Moltkestraße wird ab Höhe der Bahnquerung die Radwegebenutzungspflicht auf- gehoben und eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 kmh angeordnet. 2. Für die dort geplanten baulichen Maßnahmen nennt die Stadtverwaltung einen Realisierungstermin. 3. Die Verortung der Radabstellmöglichkeiten im vorgelegten Plan 1 soll in die Nähe des Fußweges zum Biergarten verschoben werden. 4. Die Realisierungstermine für die hier zu beschließenden Maßnahmen werden auf der Homepage der Stadt Köln den Bürger*innen in geeigneter Form transparent gemacht. Gruppe GUT vom 19.01.2021, AN/0161/2021, der da lautet: Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt: Der Verkehrsausschuss beschließt die Umwandlung der rechten Kfz-Fahrspur in ei- nen baulich getrennten, geschützten Radfahrstreifen auf der Aachener Stra- ße/Richard-Wagner-Straße zwischen Universitätsstraße und Eisenbahnring auf Ba- sis der vorgelegten Planung. Die gemäß vorgelegter Planung wegfallenden 21 Langzeitparkplätze werden voll- ständig in Fahrrad- und Lastenradstellplätze mit entsprechenden Fahrradnadeln um- gestaltet und umgewidmet. zur Anhörung in die BV Innenstadt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Hinw eis: Die Niederschrift spiegelt nicht den tatsächlichen Verlauf der Sitzung w ider; vielmehr w urde ein Großteil der Anmerkungen und Fragestellungen im Vorfeld einge- reicht, um die Sitzungsdauer aus Infektionsschutzgründen so kurz w ie möglich zu halten.
Sachstandsbericht 10/2022
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/68/682
661/4
___________________________
Vorlagen-Nummer
3075/2020
Stand: 31.10.2022
Sachstandsbericht
Baubeschluss: Radfahrstreifen auf Höhe des Aachener Weihers stadteinwärts
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beschließt die Umwandlung der rechten Kfz-Fahrspur in einen Rad-
fahrstreifen auf der Aachener Straße/Richard-Wagner-Straße zwischen Universitätsstraße
und Eisenbahnring gemäß vorgelegter Planung
mit folgenden Ergänzungen:
1. In einem ersten Schritt soll der Radfahrstreifen provisorisch durch einfach umzusetzende
bauliche Maßnahmen geschützt w erden. Die Pöller in der Einleitung für den Radverkehr
sollen entfernt w erden.
2. Die Verw altung w ird beauftragt Varianten für eine permanente bauliche Trennung des
Radfahrstreifens vom Kraftfahrzeugverkehr zu prüfen.
3. Die Radw egbenutzungspflicht w ird auf dem gesamten Abschnitt und darüber hinaus bis
zum Habsburgerring aufgehoben.
4. Die Verw altung prüft die Einführung von Tempo 30 auf dem Abschnitt zw ischen Einsen-
bahnring und der Kreuzung Richard-Wagner-Straße/Moltkestraße. (Rad-
Einfädelungssituation)
5. Statt der rot gefärbten Überführung auf den baulichen Radw eg soll eine "Doppelw eiche"
am Ende der baulichen Maßnahme angelegt w erden, die eine Wahlfreiheit zw ischen dem
baulichem Radw eg und der Fahrbahnnutzung sichtbar macht.
6. Die Radabstellanlagen auf dem Fußw eg auf Höhe der Haltstelle w erden abgebaut und in
die Parktaschen auf der Moltkestraße verlagert. Die Anzahl w ird hierbei verdoppelt, um
der gestiegenen Nachfrage Rechnung zu tragen.
7. Die gemäß vorgelegter Planung w egfallenden 21 Langzeitparkplätze w erden vollständig in
Fahrrad- und Lastenradstellplätze mit entsprechenden Fahrradnadeln umgestaltet und
umgew idmet.
Die Realisierungstermine für die hier zu beschließenden Maßnahmen w erden auf der Home-
page der Stadt Köln den Bürger*innen in geeigneter Form transparent gemacht.
Status in Bearbeitung
erledigt
2
Aktueller Bearbeitungsstand:
(zu 1.) Der Radfahrstreifen zwischen Verkehrsohr Universitätsstraße und dem Eisenbahnring wurde
gemäß vorgelegter Planung zum Beschlusszeitpunkt umgesetzt. In einem weiteren Umsetzungs-
schritt wurde der Radfahrstreifen gemäß Vorlage 1472/2022 bis zur Moltkestraße verlängert. In einem
folgenden Umsetzungsschritt soll der Radfahrstreifen voraussichtlich im Oktober 2022 bis zur Hän-
delstraße verlängert werden. Die Ausfädelung des Radverkehrs sowie die ersten ca. 50 Meter des
Radfahrstreifens wurden durch Sichtzeichen geschützt. Die Poller auf Höhe der Ausfädelung wurden
entfernt.
(zu 2.) Die Prüfung permanenter baulicher Trennelemente läuft noch. Derzeit wird vonseiten des
Bauhofs eine Sammlung und Bewertung unterschiedlicher Trennelemente durchgeführt. Sobald diese
abgeschlossen ist, ist die Umsetzung an ausgewählten Stellen denkbar. Im Zusammenhang mit den
baulichen Trennelementen ist die Verwaltung im engen Austausch mit der Feuerwehr, um für den
Einsatzfall gewährleisten zu können, dass Rettungsgassen gebildet werden können oder an
Ruckstaus vorbeigefahren werden kann.
(zu 3.) Vergleiche ersten Punkt. Mit Einrichtung der Radfahrstreifen bis zur Händelstraße gilt die
Radwegebenutzungspflicht auf der fahrbahnseitigen Radverkehrsanlage. Zwischen Händelstraße und
Habsburgerring ist die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben.
(zu 4.) Vonseiten der Straßenverkehrsbehörde wurde die Einrichtung von Tempo-30 geprüft. Im Be-
reich der S-Kurve wurde entsprechend streckenbezogen Tempo-30 beschildert.
(zu 5.) Die Notwendigkeit der Doppelweiche entfällt aufgrund der Verlängerung des Radfahrstreifens
bis zur Moltkestraße.
(zu 6.) Die Radabstellanlagen vor dem Fitnessstudio in der Richard-Wagner-Straße wurden abgebaut
und in die Moltkestraße verlagert. Die Anzahl der Abstellmöglichkeiten wurde deutlich erweitert.
(zu 7.) Die Langzeitstellplätze auf Höhe des Aachener Weihers wurden entfernt. Stattdessen sind
Flächen für Fahrradparken entstanden. Diese spiegeln jedoch nicht den Bedarf wider. Daher wurden
auf Höhe der Sichtachse auf den Weiher Poller anstelle von Abstellanlagen installiert.
Nächste Schritte: --
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: --
Anlage 3 b: Änderungsantrag SPD aus Verkehrsausschuss 19.01.2021
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An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Lino Hammer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.01.2021 AN/0151/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 19.01.2021 Ergänzungsantrag zu Top 3.4, Radfahrstreifen auf Höhe des Aachener Weihers stadteinwärts Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungs-und Zusatzantrag zu Top 3.4 in die Tagesordnung der Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.01.2021 aufzu- nehmen: Beschluss: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ergänzt: 1. Für den an das Planungsgebiet stadteinwärts anschließenden Straßenteil der Moltkestraße wird ab Höhe der Bahnquerung die Radwegebenutzungs- pflicht aufgehoben und eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 kmh an- geordnet. 2. Für die dort geplanten baulichen Maßnahmen nennt die Stadtverwaltung einen Realisierungstermin. 3. Die Verortung der Radabstellmöglichkeiten im vorgelegten Plan 1 soll in die Nähe des Fußweges zum Biergarten verschoben werden. 4. Die Realisierungstermine für die hier zu beschließenden Maßnahmen wer- den auf der Homepage der Stadt Köln den Bürger*innen in geeigneter Form transparent gemacht. Begründung: - 2 - Die SPD begrüßt die Umsetzung unserer Antragsinitiative AN/1734/2012 aus dem Jahr 2012 ausdrücklich. Wie an vielen anderen Teilabschnitten des Radverkehrsnetzes auch, wird hier mit der Begründung der zügigen Umsetzungsmöglichkeit ein Teilbereich optimiert. Es fehlen auch hier konkrete Planungen für die Weiterführung. Radfahrer*innen werden nach der Querung des Eisenbahnringes verpflichtet, den schmalen und sanierungsbedürftigen baulich getrennten Radweg zu nutzen. Die vorgeschlagene gemeinsame Führung des Verkehrs und das Tempolimit sol- len diese Gefahrenquelle entschärfen. Da es sich dabei nur um eine temporäre Lösung handeln kann, ist die Dauer dieser Lösung zu benennen. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Anlage 1: Richard-Wagner-Straße Plan1
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nur mit Parkschein werktags 9-18h nur mit Parkschein werktags 9-18h 4.00 2.5075 50.00 4.00 Plan 1 Plan 2 1.60 1.60 vorh. Radweg B55 x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x xxx x +-0 S B ~15 m² Platten in Radwegpflaster umlegen, rot, 20/10; 1 Poller setzen S +-0 1 Poller setzen 2 Anlehnbügel 10 Anlehnbügel VZ 237 neben VZ 239; best. P-Beschilderung inkl. ZZ entfernen VZ 240 entfernen VZ 237 an neuen Schilderpfosten PSA zurückbauen N Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 1- Richard-Wagner-Straße 1135 mm 297 mm Neustadt/Süd Markierung/kl. bauliche Maßnahmen Aachener Straße/Richard-Wagner-Straße Radfahrstreifen stadteinwärts zur Reduzierung der Konflikte in der Nebenanlage Weischet/20.05.2020 Weischet/14.05.2020 20.05.2020 1/2 gez. Herr Harzendorf 04.06.2020 gez. Herr Dörkes 03.06.2020 gez. Herr Möllers 25.05.2020 (661/4) (661-42) gez. Herr Weischet 25.05,.2020 Entfernen der Schraffur zwischen Breitstrich und Schmalstrich; Entfernen Park-VZ und Parkscheinautomat Weischet Weischet 27.05.20 Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 661/2 Entfall aller 21 Kfz-Stellplätze zwischen den Baumbeeten 642/1 50 m Verflechtungslänge hinter KP Universitätsstraße gez. Schipper 02.06.20 Zustimmung per Mail: Herr Rosa 22.05.20 Anordnung Nr: ______________________ Anhörungsverfahren für Beschilderungen / Markierungen gemäß § 45 StVO durchgeführt am ___________________ Polizeipräsidium Köln , Direktion Verkehr /11 Im Auftrag _______________________ Angeordnet: Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Im Auftrag ___________________________ 1044/20 Beschilderung 1045/20 Markierung 29.05.20 gez. Hoppe, siehe Mail 662/1 gez. Felden 18.06.20 Anlage 1
Anlage 4: geänderte Dringlichkeitsentscheidung BV Innenstadt 24.02.2021
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/66/661/4
661/4
Vorlagen-Nummer
3075/2020/1
Freigabedatum
24.02.2021
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der
Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre-
tung
Betreff
Baubeschluss: Radfahrstreifen auf Höhe des Aachener Weihers stadteinwärts
Gremium Datum
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 11.03.2021
Begründung für die Dringlichkeit:
Die Verwaltung strebt eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme an, damit Konfliktsituationen zwi-
schen Fuß- und Radverkehr auf den in den Sommermonaten hoch frequentierten Nebenanlagen am
Aachener Weiher deutlich reduziert werden können. Ein Beschluss des Verkehrsausschusses am
02.03.2021 ist erforderlich, um die vorbereitenden Maßnahmen beginnen zu können. Verzögerungen
von Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs sind zu vermeiden.
Beschluss:
Gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 1O der Hauptsatzung empfehlen wir dem
Verkehrsausschuss wie folgt zu beschließen:
Der Verkehrsausschuss beschließt die Umwandlung der rechten Kfz-Fahrspur in einen Radfahrstrei-
fen auf der Aachener Straße/Richard-Wagner-Straße zwischen Universitätsstraße und Eisenbahnring
gemäß vorgelegter Planung.
Ergänzung der BV 1 (vgl. Änderungsantrag Grüne AN/0160/2021):
Wir bitten die Verwaltung, die geplanten Maßnahmen mit den folgenden Änderungen zeitnah umzu-
setzen:
- Der Radstreifen soll durchgängig baulich gesichert werden. Dies gilt auch für die Einleitung.
Die Pöller in der Einleitung für den Radverkehr sollen entfernt werden.
- Die Radwegbenutzungspflicht soll auf dem Abschnitt bis zur Moltkestraße aufgehoben
werden. Es wird von der Universitätsstraße bis zur Moltkestraße Tempo 30 eingeführt.
- Statt der rot gefärbten Überführung auf den baulichen Radweg soll eine "Doppelweiche" am
Ende der baulichen Maßnahme angelegt werden, die eine Wahlfreiheit zwischen dem
baulichem Radweg und der Fahrbahnnutzung sichtbar macht.
- Die Radabstellanlagen auf dem Fußweg auf Höhe der Haltstelle werden abgebaut und in
die Parktaschen auf der Moltkestraße verlagert. Die Anzahl wird hierbei verdoppelt, um der
gestiegenen Nachfrage Rechnung zu tragen.
- Die in 1148/2015 beschlossene Anlage von Radinfrastruktur auf der Fahrbahn bis zur
Moltkestraße sowie die Umgestaltung des Knotenpunktes werden hiermit bekräftigt und
sollen zeitnah erledigt werden.
2
Datum
24.02.2021
Abstimmungsergebnis
mit Ergänzung
zugestimmt
Unterschrift
gez. Hupke
Unterschrift
gez. Scheffer
Bezirksbürgermeister Fraktionsvorsitzender Die Linke
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 15.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Aufgrund des Antrages AN/1734/2012 der SPD-Fraktion beschloss die Bezirksvertretung Innenstadt
am 13.12.2012 u. a. zu prüfen, ob statt der rechten Kfz-Fahrspur der Aachener Straße/Richard-
Wagner-Straße zwischen Umfahrung/“Verkehrsohr“ und Moltkestraße eine Fahrradspur eingerichtet
werden könne. Mit Antrag AN/1148/2015 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde die Idee erneut
aufgegriffen und am 27.08.2015 mehrheitlich beschlossen.
4
Abbildung 1: Übersicht Aachener Straße/Richard-Wagner-Straße
Mit der vorgelegten Planung (siehe Anlagen 1 und 2) soll in einem ersten, kurzfristig realisierbaren
Umsetzungsschritt ein 2,50 m breiter Radfahrstreifen mit 0,75 m Sicherheitsraum zum fließenden
Autoverkehr zwischen dem „Verkehrsohr“ am Aachener Weiher und dem Eisenbahnring markiert
werden (siehe dazu Abbildung 1 in Rot).
Die vorbereitenden, kleinen baulichen Maßnahmen sind dazu bereits im Zuge einer Sanierung des
Pflasters in der Nebenanlage durchgeführt worden:
- Plattenumlage sowie Bordsteinabsenkung östlich des Fußgängerüberweges („Verkehrsohr“)
und
- ca. 25 m östlich davon Bordsteinabsenkung in Verlängerung des Frieda-Fischer-Weges.
Über diese zwei Schleusen sollen Radfahrende aus der Nebenanlage künftig den geplanten Radfahr-
streifen erreichen. Der von Westen kommende Autoverkehr wird durch Pfeilmarkierungen und eine
Sperrfläche darauf aufmerksam gemacht, dass er sich bis zum Beginn des „Verkehrsohres“ zu ver-
flechten hat. Radfahrende werden auf Höhe der Schleuse per Beschilderung darüber informiert, dass
von dort an die Benutzungspflicht für die Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn gilt.
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Abbildung 2: Konfliktstelle Fußgängerampel
Im Bereich der Fußgängerampel (siehe Abbildung 2) soll der Radverkehr gemeinsam mit dem Auto-
verkehr zugunsten des querenden Fußverkehrs angehalten werden. So sollen die häufigen Konflikte
zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden im Bereich der Aufstellfläche entschärft werden.
Der Radfahrstreifen soll hinter der S-Kurve im Bereich der bestehenden Bordsteinabsenkung in den
baulichen Radweg münden. Zur Moltkestraße hin wird die bestehende Dreispurigkeit zur Abwicklung
des Kfz-Verkehrs vorerst weiterhin benötigt werden.
Stellplatzentfall
Im Rahmen dieser Radverkehrsmaßnahme sollen alle 21 Langzeitparkplätze zwischen den Baum-
scheiben entfallen, um ein Rangieren der Kfz beim Ein- und Ausparken auf dem Radfahrstreifen zu
verhindern. Dadurch werden jährliche Einnahmeverluste in Höhe von rund 5.000 Euro entstehen.
Fahrradparken
Die freigewordenen Flächen sollen zwischen den beiden Radschleusen mit 24 Radabstellmöglichkei-
ten aufgefüllt werden. Die Nutzung weiterer Flächen für Fahrradparken und Sharingsysteme zwischen
den Baumscheiben wird geprüft.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier
dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den Bürgerin-
nen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw.
Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei.
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den.
Finanzierung
Für die konsumtive Maßnahme stehen im Haushaltsplan 2020/2021 einschließlich Mittelfristplanung
2022 - 2024 entsprechende Ansätze im Rahmen des Straßenunterhaltungsbudgets im Teilergebnis-
plan 1201, Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) zur Verfügung.
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Anlagen
1. Richard-Wagner-Straße Plan 1
2. Richard-Wagner-Straße Plan 2
Anlage 3 a: Änderungsantrag FDP aus Verkehrsausschuss 19.01.2021
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www.FDP-Koeln.de An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Lino Hammer Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.01.2021 AN/0122/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 19.01.2021 Baubeschluss Radfahrstreifen auf Höhe des Aachener Weihers stadteinwärts Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die FDP-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.4 (3075/2020) auf die Ta- gesordnung der Sitzung des kommenden Verkehrsausschusses am 10. Januar zu setzen. Beschluss: Der Antrag wird um folgenden zweiten Absatz ergänzt: Die Parkplätze zwischen den Baumscheiben entfallen erst dann, wenn den Anwohnerinnen und Anwohnern des angrenzenden Belgischen Viertels ein alternatives Parkangebot in einer Quartiersgarage zur Verfügung gestellt worden ist. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen Gez. Ulrich Breite Dr. Christian Beese Fraktionsgeschäftsführer Verkehrspolitischer Sprecher FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Anlage 3 c: Änderungantrag GUT aus Verkehrsausschuss 19.01.2021
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Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.01.2021 AN/0161/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 19.01.2021 ÄA zu TOP 3.4 Radfahrstreifen auf Höhe des Aachener Weihers stadteinwärts Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die Ratsgruppe GUT Köln bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.4 auf die Tagesordnung der Sitzung des kommenden Verkehrsausschusses am 19. Januar zu setzen. Beschluss: Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt: 1. Der Verkehrsausschuss beschließt die Umwandlung der rechten Kfz-Fahrspur in einen baulich getrennten, ge- schützten Radfahrstreifen auf der Aachener Straße/Richard-Wagner-Straße zwischen Universitätsstraße und Ei- senbahnring auf Basis der vorgelegten Planung. 2. Die gemäß vorgelegter Planung wegfallenden 21 Langzeitparkplätze werden vollständig in Fahrrad- und Lasten- radstellplätze mit entsprechenden Fahrradnadeln umgestaltet und umgewidmet. Begründung: Die Fahrradspur wird in eine Protected Bikelane mit entsprechender „Aufpflasterung“ umgewandelt um größt- mögliche Sicherheit zu gewährleisten, und eine durchgehende uneingeschränkte Nutzung für Radfahrer*innen zu ermöglichen. Insbesondere der Kurvenbereich stadteinwärts ist unübersichtlich und soll im Sinne der Unfallverhü- tung auf der gesamten Länge des Fahrradstreifens baulich getrennt sein. Der Wegfall von 21 Parkplätzen bietet An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Lino Hammer Ratsgruppe GUT Köln Karina Syndicus, MdR Thor Zimmermann, MdR Referent*innen: Aline Damaske Karin Preugschat Laurenzplatz 1-3, Zi. 512 50667 Köln Tel.: 0221/221 -22176 gut@stadt-koeln.de www.dieguten.koeln - 2 - die Möglichkeit dem erhöhten Fahrrad- und Lastenradverkehrs entlang des Aachener Weihers zu begegnen, und Stellplätze mit entsprechenden Fahrradnadeln zu schaffen. Gerade am Aachener Weiher ist mit einem erhöhten Aufkommen von Lastenfahrrädern zu rechnen, weswegen eine durchgängige Installation von Fahrradnadeln von Nöten ist, und 24 Radabstellmöglichkeiten nicht ausreichend sind. gez. Karina Syndicus Ratsgruppe GUT
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3075/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.12.2020
- Erstellt
- 20.10.2020 15:55