3907/2021
Lichtanlage am Aachener Weiher
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 09,11.2021 3907/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 09.11.2021 Lichtanlage am Aachener Weiher Beantwortung der Anfrage der Fraktion "Die FRAKTION" AN/2334/2021 Die Fraktion „Die FRAKTION“ erkundigt sich mit Anfrage AN/2334/2021 nach der Lichtanlage im Be- reich des Aachener Weihers. Die einzelnen Fragen werden von der Verwaltung wie folgt beantwortet: 1. Wer hat den Einsatz von derartig starken Lichtanlagen für welchen Zeitraum geneh- migt? Nach Ausschreitungen am Aachener Weiher und in der angrenzenden Grünanlage (Hiroshi- ma-Nagasaki-Park) wurde in Abstimmung mit der Polizei vom Krisenstab beschlossen, dort Lichtanlagen zu installieren. Die Aufstellung erfolgte unbefristet; die Anlagen werden jedoch nur bei Bedarf eingeschaltet. 2. Welche Kriterien lagen vor, um die Rechtsgrundlage für den Einsatz dieser Lichtanlage zu legitimieren? Es bestand im Krisenstab Einvernehmen, dass die Beleuchtung der genannten Bereiche als Maßnahme der Gefahrenabwehr und Verhinderung von weiteren Straftaten zwingend not- wendig ist. Des Weiteren diente sie zum Schutz der Mitarbeitenden von Polizei und Ord- nungsdienst, da sich nicht nur die Zahl der Ordnungswidrigkeiten erhöht hat (s. Frage 5.), sondern auch die Sicherheit der eingesetzten Ordnungs- und Polizeikräfte zunehmend ge- fährdet war. Insbesondere während der Corona-Pandemie wurde der Aachener Weiher zunehmend als Location für illegale Partys genutzt. Vor allem bei sommerlichen Temperaturen in den Abend- und Nachtstunden haben sich durch laute Musik große Menschenansammlungen gebildet, die vor Ort gemeinsam gefeiert haben. Im Rahmen des Infektionsschutzes wurde dieser Bereich, aufgrund der seinerzeit geltenden Coronaschutzverordnung und der Regelungen zu Kontakt- beschränkungen, häufig zusammen mit der Polizei geräumt. Bei den Einsätzen am Aachener Weiher kam es in diesem Zusammenhang mehrfach zu Widerständen, bei denen es unter an- derem auch zu Flaschenwürfen auf Einsatzkräfte von Ordnungsdienst und Polizei gekommen ist. Dabei wurden mehrere Einsatzkräfte am Kopf getroffen und mussten im Krankenhaus be- handelt werden. Diesen Entwicklungen wurde durch verstärkte Präsenz der Polizei und der Einrichtung von Flutlichtanlagen bisher erfolgreich entgegengewirkt. 3. Welche Auswirkungen haben die derzeitigen Lichtverhältnisse auf geschützte Insekten- , Kleinsäuger-, und Fledermauspopulationen? Nächtliche Beleuchtung hat grundsätzlich eine Reihe gravierender negativer Auswirkungen auf die Tierwelt und damit auf die Biodiversität (Rückgang von Insekten, Fehlleitung von Vö- geln, Verdrängung von Fledermäusen etc.). Ein Teil der Arten hat sich auf die durch Schwach- licht geprägte ökologische Nische der Nacht angepasst und reagiert empfindlich auf künstliche 2 Beleuchtung. Zur akuten Gefahrenabwehr stimmte die Untere Naturschutzbehörde einer temporären und punktuellen Beleuchtung am Aachener Weiher zu. 4. Gibt es bereits Beschwerden von Umwelt und oder Verkehrsverbänden (z.B. NaBu, BUND, ADFC o.Ä.) Derartige Beschwerden sind der Verwaltung nicht bekannt. 5. Weichen die Zahlen der derzeit vorkommen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Gebiet von den Daten der letzten drei Jahre ab? In den vergangenen Jahren haben sich die, durch den Ordnungsdienst der Stadt Köln festge- stellten, Ordnungswidrigkeiten am Aachener Weiher deutlich erhöht. In Folge von eingehen- den Beschwerden über das Servicetelefon des Ordnungs- und Verkehrsdienstes wurden in den Jahren 2018 und 2019 in jeweils zwei Fällen Ordnungswidrigkeiten festgestellt. In 2020 gab es bereits vier Fälle aufgrund von lauter Musikbeschallung. Im Jahr 2021 ist die Anzahl mit 14 Ordnungswidrigkeiten nochmals deutlich gestiegen. (s. Tabelle unten). Straftaten fallen in die Zuständigkeit der Polizei und liegen der Stadtverwaltung nicht vor. Anzahl festgestellter Ordnungswidrigkeiten in Folge von eingegangenen Beschwerden über das Servicetelefon des Ordnungs- und Verkehrsdienstes: Jahr Fälle mit festgestell- ten Ordnungswidrig- keiten 2018 2 2019 2 2020 4 bisher 2021 14 Zu den Beschwerdegründen zählten u.a. laute Musikbeschallungen, Vermüllung und Wildcamping. Über die Kontrollen wegen Beschwerden aus der Bevölkerung hinaus machten die Ordnungs- dienstkräfte bei ihren regelmäßigen Präsenzstreifen vor Ort immer wieder eigene Feststellun- gen, z.B. Verstöße gegen die Kölner Stadtordnung oder andere ordnungsrechtlichen Rege- lungen. Fazit: Die am Aachener Weiher und der angrenzenden Grünanlage (Hiroshima-Nagasaki-Park) betriebenen Lichtanlagen sind geeignet, erforderlich und angemessen, um zur Sicherheit der öffentlichen Ordnung beizutragen. Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3907/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 09.11.2021
- Erstellt
- 08.11.2021 08:30