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3907/2021

Lichtanlage am Aachener Weiher

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 09.11.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.11.2021

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

4854 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/32/0 
 
Vorlagen-Nummer 09,11.2021 
 3907/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 09.11.2021 
 
Lichtanlage am Aachener Weiher 
Beantwortung der Anfrage der Fraktion "Die FRAKTION" AN/2334/2021 
Die Fraktion „Die FRAKTION“ erkundigt sich mit Anfrage AN/2334/2021 nach der Lichtanlage im Be-
reich des Aachener Weihers.  
 
Die einzelnen Fragen werden von der Verwaltung wie folgt beantwortet: 
 
1. Wer hat den Einsatz von derartig starken Lichtanlagen für welchen Zeitraum geneh-
migt?  
Nach Ausschreitungen am Aachener Weiher und in der angrenzenden Grünanlage (Hiroshi-
ma-Nagasaki-Park) wurde in Abstimmung mit der Polizei vom Krisenstab beschlossen, dort 
Lichtanlagen zu installieren. Die Aufstellung erfolgte unbefristet; die Anlagen werden jedoch 
nur bei Bedarf eingeschaltet. 
 
2. Welche Kriterien lagen vor, um die Rechtsgrundlage für den Einsatz dieser Lichtanlage 
zu legitimieren? 
Es bestand im Krisenstab Einvernehmen, dass die Beleuchtung der genannten Bereiche als 
Maßnahme der Gefahrenabwehr und Verhinderung von weiteren Straftaten zwingend not-
wendig ist. Des Weiteren diente sie zum Schutz der Mitarbeitenden von Polizei und Ord-
nungsdienst, da sich nicht nur die Zahl der Ordnungswidrigkeiten erhöht hat (s. Frage 5.), 
sondern auch die Sicherheit der eingesetzten Ordnungs- und Polizeikräfte zunehmend ge-
fährdet war.  
 
Insbesondere während der Corona-Pandemie wurde der Aachener Weiher zunehmend als 
Location für illegale Partys genutzt. Vor allem bei sommerlichen Temperaturen in den Abend- 
und Nachtstunden haben sich durch laute Musik große Menschenansammlungen gebildet, die 
vor Ort gemeinsam gefeiert haben. Im Rahmen des Infektionsschutzes wurde dieser Bereich, 
aufgrund der seinerzeit geltenden Coronaschutzverordnung und der Regelungen zu Kontakt-
beschränkungen, häufig zusammen mit der Polizei geräumt. Bei den Einsätzen am Aachener 
Weiher kam es in diesem Zusammenhang mehrfach zu Widerständen, bei denen es unter an-
derem auch zu Flaschenwürfen auf Einsatzkräfte von Ordnungsdienst und Polizei gekommen 
ist. Dabei wurden mehrere Einsatzkräfte am Kopf getroffen und mussten im Krankenhaus be-
handelt werden. Diesen Entwicklungen wurde durch verstärkte Präsenz der Polizei und der 
Einrichtung von Flutlichtanlagen bisher erfolgreich entgegengewirkt. 
 
3. Welche Auswirkungen haben die derzeitigen Lichtverhältnisse auf geschützte Insekten-
, Kleinsäuger-, und Fledermauspopulationen? 
Nächtliche Beleuchtung hat grundsätzlich eine Reihe gravierender negativer Auswirkungen 
auf die Tierwelt und damit auf die Biodiversität (Rückgang von Insekten, Fehlleitung von Vö-
geln, Verdrängung von Fledermäusen etc.). Ein Teil der Arten hat sich auf die durch Schwach-
licht geprägte ökologische Nische der Nacht angepasst und reagiert empfindlich auf künstliche

2 
 
Beleuchtung.  
Zur akuten Gefahrenabwehr stimmte die Untere Naturschutzbehörde einer temporären und 
punktuellen Beleuchtung am Aachener Weiher zu. 
 
4. Gibt es bereits Beschwerden von Umwelt und oder Verkehrsverbänden (z.B. NaBu, 
BUND, ADFC o.Ä.) 
Derartige Beschwerden sind der Verwaltung nicht bekannt. 
 
5. Weichen die Zahlen der derzeit vorkommen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im 
Gebiet von den Daten der letzten drei Jahre ab? 
In den vergangenen Jahren haben sich die, durch den Ordnungsdienst der Stadt Köln festge-
stellten, Ordnungswidrigkeiten am Aachener Weiher deutlich erhöht. In Folge von eingehen-
den Beschwerden über das Servicetelefon des Ordnungs- und Verkehrsdienstes wurden in 
den Jahren 2018 und 2019 in jeweils zwei Fällen Ordnungswidrigkeiten festgestellt. In 2020 
gab es bereits vier Fälle aufgrund von lauter Musikbeschallung. Im Jahr 2021 ist die Anzahl 
mit 14 Ordnungswidrigkeiten nochmals deutlich gestiegen. (s. Tabelle unten).  
Straftaten fallen in die Zuständigkeit der Polizei und liegen der Stadtverwaltung nicht vor. 
 
Anzahl festgestellter Ordnungswidrigkeiten in Folge von eingegangenen Beschwerden über 
das Servicetelefon des Ordnungs- und Verkehrsdienstes: 
 
Jahr Fälle mit festgestell-
ten Ordnungswidrig-
keiten 
2018 2 
2019 2 
2020 4 
bisher 
2021 
14 
 
Zu den Beschwerdegründen zählten u.a. laute Musikbeschallungen, Vermüllung und 
Wildcamping. 
 
Über die Kontrollen wegen Beschwerden aus der Bevölkerung hinaus machten die Ordnungs-
dienstkräfte bei ihren regelmäßigen Präsenzstreifen vor Ort immer wieder eigene Feststellun-
gen, z.B. Verstöße gegen die Kölner Stadtordnung oder andere ordnungsrechtlichen Rege-
lungen. 
 
 
Fazit: 
Die am Aachener Weiher und der angrenzenden Grünanlage (Hiroshima-Nagasaki-Park) betriebenen 
Lichtanlagen sind geeignet, erforderlich und angemessen, um zur Sicherheit der öffentlichen Ordnung 
beizutragen. 
 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

09.11.2021 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3907/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
09.11.2021
Erstellt
08.11.2021 08:30