3542/2025
Bürgereingabe nach §24 GO NRW - Verkehrsreduzierung in der Bergstraße, Aktenzeichen 98/25
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Bezirksvertretung befasst sich in öffentlicher Sitzung mit der Eingabe nach §24 GO NRW. Diese Norm stellt ein Instrument der Bürgerbeteiligung dar, da sich demnach, jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde - einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen- mit Anregungen und Beschwerden an den Rat oder die Bezirksvertretung wenden kann. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 3542/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach §24 GO NRW - Verkehrsreduzierung in der Bergstraße, Aktenzeichen 98/25 Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes dankt den Petenten für die Eingabe und bittet die Verwaltung zu prüfen, in welcher verkehrsrechtlichen Form der Straßenabschnitt Bergstraße zwischen Mer- heimer und Neusser Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt und eine Nutzung nur noch für Anwohnende, Lieferverkehr, Krankentransporte u.ä. zugelassen werden kann. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 29.01.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Petenten haben am 07.07.2025 ihre Eingabe eingereicht bei der Geschäftsstelle für Anre- gungen und Beschwerden an den Rat und die Bezirksvertretungen. Mit der Eingabe möchten die Petenten eine Reduzierung der Lärm- und Abgasbelastung für die Anwohnenden bewirken. Sie sehen die Einschränkung des Durchgangsverkehrs als eine geeignete Maßnahme an – ein Tempolimit oder eine Einbahnstraßen-Regelung hingegen sei nicht zielführend. (Anlage 1). Die Bezirksvertretung Nippes hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 zu einer Bürgereingabe "Tempo 30 Bergstraße", unter dem Tagesordnungspunkt 2.1 beraten und geänderten Be- schluss gefasst. Demnach wurde die Verwaltung beauftragt „entsprechende Lärmuntersuchungen in dem benannten Gebiet anzustoßen und basierend auf den gewonnenen Daten über Tempo 30-Anordnungen zu entscheiden. Sollte bereits eine rechtliche Grundlage für die Anordnung von Tempo 30 bestehen, so soll die Lärmuntersu- chung zur Reduzierung von Kosten und Personaleinsatz entfallen. Fundierte Anhaltspunkte für die bestehende hohe Lärmbelastung in der Bergstraße können der Umgebungslärmkartie- rung NRW (https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/) entnommen werden, die für die Bergstraße Werte von > 70 dB(A) (24h-Wert) und > 60dB(A) (Nachtwert) anzeigt. Auf die Be- schlüsse AN/1289/2021 und AN/0127/2023 wird verwiesen“. Die von der Geschäftsstelle beim Amt für Verkehrsmanagement angeforderte Stellungnahme zu der Bürgereingabe vom 07.07.2025 liegt bislang nicht vor. Die dort zuständige Stelle hat mitgeteilt, dass eine Priorisierung in der Aufgabenwahrnehmung vorgenommen werden musste, da über unterschiedliche Kanäle ca. 1000 Anfragen, Anregungen, Anträge, Be- schlüsse, Beschwerden eingehen, die priorisiert werden müssen. Der Fokus bei der Arbeit liegt ausschließlich bei Aufgaben im Kontext Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Die Petenten wenden sich mit ihrem Anliegen an die Bezirksvertretung Nippes und bitten um Beratung der Angelegenheit. Anlagen
Anlage 2 Bürgereingabe
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Mail: Köln, den 7.7.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO: Einschränkung des KfZ-Verkehrs in der Bergstraße, im Abschnitt zwischen Neusser Straße und Merheimer Straße Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert, wir bitten die Bezirksvertretung Nippes um Beratung, in welcher verkehrsrechtlichen Form der Straßenabschnitt Bergstraße zwischen Merheimer und Neusser Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt und eine Nutzung nur noch für Anwohnende, Lieferverkehr, Krankentransporte u.ä. zugelassen werden kann, und um entsprechende Beschluss- fassung. Begründung Dieser Abschnitt der Bergstraße umfasst und erschließt nur Wohnhäuser. Es sind weder Geschäfte noch Arztpraxen oder sonstige kulturelle oder öffentliche Einrichtungen dort vorhanden. Der Abschnitt wird vom Auto- und auch Schwerlastverkehr als Schleichweg und Abkürzungspfad genutzt, um das Stück bis zur Friedrich-Karl-Straße abzukürzen. Zu Hauptverkehrszeiten ist in der Regel der ganze Straßenabschnitt voller Kfz mit laufendem Motor, da an der Merheimer Straße an einer Ampel und an der Neusser Straße am STOP-Schild der Kreuzung gewartet werden muss. Die Folge ist eine erhebliche Lärm- und Abgasbelastung der Anwohnenden in diesem Abschnitt der Bergstraße, die gesundheitsschädlich ist. Ein hoher Anteil des Verkehrs in diesem Abschnitt ist reiner Durchgangsverkehr. Dieser Verkehr kann über die größere und zweispurig ausgelegte Friedrich-Karl-Straße geleitet werden, was etwa drei Minuten längere Fahrtzeit benötigt und zumutbar ist. Zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen ist eine Einschränkung des Verkehrs in diesem Abschnitt der Bergstraße angezeigt. Möglichkeit dazu bietet z.B. § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Absatz (1): „Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie (…) 3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen,“. Wir berufen uns auf den Schutz vor Lärm und Abgasen. In welcher verkehrsrechtlichen Form dies sinnvoller Weise geschieht, haben wir bewusst offen gelassen. Wichtig ist nur, dass der Durchgangsverkehr aus beiden Richtungen wirkungsvoll unterbunden wird; ein Tempolimit oder eine Einbahnstraßen-Regelung sind daher nicht zielführend. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3542/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 11.12.2025
- Erstellt
- 10.12.2025 15:28