Mandari Insight

3542/2025

Bürgereingabe nach §24 GO NRW - Verkehrsreduzierung in der Bergstraße, Aktenzeichen 98/25

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 11.12.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 29.01.2026, TOP 2.1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Bürgereingabe

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1059 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Bezirksvertretung befasst sich in öffentlicher Sitzung mit der Eingabe nach §24 GO NRW. Diese 
Norm stellt ein Instrument der Bürgerbeteiligung dar, da sich demnach, jede Einwohnerin oder jeder 
Einwohner der Gemeinde - einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen- mit Anregungen und 
Beschwerden an den Rat oder die Bezirksvertretung wenden kann. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2925 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3542/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach §24 GO NRW - Verkehrsreduzierung in der Bergstraße, 
Aktenzeichen 98/25  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes dankt den Petenten für die Eingabe und bittet die Verwaltung zu 
prüfen, in welcher verkehrsrechtlichen Form der Straßenabschnitt Bergstraße zwischen Mer-
heimer und Neusser Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt und eine Nutzung nur noch 
für Anwohnende, Lieferverkehr, Krankentransporte u.ä. zugelassen werden kann. 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 29.01.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Petenten haben am 07.07.2025 ihre Eingabe eingereicht bei der Geschäftsstelle für Anre-
gungen und Beschwerden an den Rat und die Bezirksvertretungen.  
Mit der Eingabe möchten die Petenten eine Reduzierung der Lärm- und Abgasbelastung für 
die Anwohnenden bewirken. Sie sehen die Einschränkung des Durchgangsverkehrs als eine 
geeignete Maßnahme an – ein Tempolimit oder eine Einbahnstraßen-Regelung hingegen sei 
nicht zielführend. (Anlage 1).  
 
Die Bezirksvertretung Nippes hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 zu einer Bürgereingabe 
"Tempo 30 Bergstraße", unter dem Tagesordnungspunkt 2.1 beraten und geänderten Be-
schluss gefasst. Demnach wurde die Verwaltung beauftragt  
„entsprechende Lärmuntersuchungen in dem benannten Gebiet anzustoßen und basierend 
auf den gewonnenen Daten über Tempo 30-Anordnungen zu entscheiden. Sollte bereits eine 
rechtliche Grundlage für die Anordnung von Tempo 30 bestehen, so soll die Lärmuntersu-
chung zur Reduzierung von Kosten und Personaleinsatz entfallen. Fundierte Anhaltspunkte 
für die bestehende hohe Lärmbelastung in der Bergstraße können der Umgebungslärmkartie-
rung NRW (https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/) entnommen werden, die für die 
Bergstraße Werte von > 70 dB(A) (24h-Wert) und > 60dB(A) (Nachtwert) anzeigt. Auf die Be-
schlüsse AN/1289/2021 und AN/0127/2023 wird verwiesen“. 
 
Die von der Geschäftsstelle beim Amt für Verkehrsmanagement angeforderte Stellungnahme 
zu der Bürgereingabe vom 07.07.2025 liegt bislang nicht vor. Die dort zuständige Stelle hat 
mitgeteilt, dass eine Priorisierung in der Aufgabenwahrnehmung vorgenommen werden 
musste, da über unterschiedliche Kanäle ca. 1000 Anfragen, Anregungen, Anträge, Be-
schlüsse, Beschwerden eingehen, die priorisiert werden müssen. Der Fokus bei der Arbeit 
liegt ausschließlich bei Aufgaben im Kontext Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. 
 
Die Petenten wenden sich mit ihrem Anliegen an die Bezirksvertretung Nippes und bitten um 
Beratung der Angelegenheit. 
 
Anlagen

Anlage 2 Bürgereingabe

2387 Zeichen

Mail:  
Köln, den 7.7.2025
Bürgereingabe nach § 24 GO:
Einschränkung des KfZ-Verkehrs in der Bergstraße, im Abschnitt zwischen Neusser 
Straße und Merheimer Straße
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert,
wir bitten die Bezirksvertretung Nippes um Beratung, in welcher verkehrsrechtlichen Form 
der Straßenabschnitt Bergstraße zwischen Merheimer und Neusser Straße für den 
Durchgangsverkehr gesperrt und eine Nutzung nur noch für Anwohnende, Lieferverkehr, 
Krankentransporte u.ä. zugelassen werden kann, und um entsprechende Beschluss-
fassung.
Begründung
Dieser Abschnitt der Bergstraße umfasst und erschließt nur Wohnhäuser. Es sind weder 
Geschäfte noch Arztpraxen oder sonstige kulturelle oder öffentliche Einrichtungen dort 
vorhanden. Der Abschnitt wird vom Auto- und auch Schwerlastverkehr als Schleichweg 
und Abkürzungspfad genutzt, um das Stück bis zur Friedrich-Karl-Straße abzukürzen. 
Zu Hauptverkehrszeiten ist in der Regel der ganze Straßenabschnitt voller Kfz mit 
laufendem Motor, da an der Merheimer Straße an einer Ampel und an der Neusser Straße 
am STOP-Schild der Kreuzung gewartet werden muss. 
Die Folge ist eine erhebliche Lärm- und Abgasbelastung der Anwohnenden in diesem 
Abschnitt der Bergstraße, die gesundheitsschädlich ist.
Ein hoher Anteil des Verkehrs in diesem Abschnitt ist reiner Durchgangsverkehr. Dieser 
Verkehr kann über die größere und zweispurig ausgelegte Friedrich-Karl-Straße geleitet 
werden, was etwa drei Minuten längere Fahrtzeit benötigt und zumutbar ist.
Zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen ist eine Einschränkung des 
Verkehrs in diesem Abschnitt der Bergstraße angezeigt. 
Möglichkeit dazu bietet z.B. § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Absatz (1):
„Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder 
Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken 
oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie (…) 3. zum Schutz
der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen,“.
Wir berufen uns auf den Schutz vor Lärm und Abgasen. In welcher verkehrsrechtlichen 
Form dies sinnvoller Weise geschieht, haben wir bewusst offen gelassen. Wichtig ist nur, 
dass der Durchgangsverkehr aus beiden Richtungen wirkungsvoll unterbunden wird; ein 
Tempolimit oder eine Einbahnstraßen-Regelung sind daher nicht zielführend. 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

29.01.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3542/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
11.12.2025
Erstellt
10.12.2025 15:28