V/0229/2022
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD-Fraktion und der Volt Ratsgruppe Münster
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Anlage 1_Uebersicht Betreuungsplätze nach Stadtteilen
3535 Zeichen
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Plätze Plätze Anteil in % Plätze geteilt Anteil in % Plätze Block Anteil in % Plätze Anteil in % ÜMB in Kitas in %
11-29 Innenstadtring 979 3 0,3 77 7,9 133 13,6 766 78,2 91,8
31-34 Mitte Süd 711 5 0,7 55 7,7 102 14,3 549 77,2 91,6
43-47 Mitte Nord 988 12 1,2 71 7,2 118 11,9 787 79,7 91,6
I-IV Mitte 2.678 20 0,7 203 7,6 353 13,2 2.102 78,5 91,7
51 Gievenbeck 721 0 0,0 106,0 14,7 117,0 16,2 498 69,1 85,3
52 Sentrup 179 0 0,0 18,0 10,1 7,0 3,9 154 86,0 89,9
54 Mecklenbeck 356 7 2,0 46,0 12,9 93,0 26,1 210 59,0 85,1
56 Albachten 230 1 0,4 30,0 13,0 51,0 22,2 148 64,3 86,5
57 Roxel 307 0 0,0 16,0 5,2 52,0 16,9 239 77,9 94,8
58 Nienberge 189 0 0,0 22,0 11,6 46,0 24,3 121 64,0 88,4
V West 1.982 8 0,4 238 12,0 366 18,5 1.370 69,1 87,6
61 Coerde 475 0 0,0 124,0 26,1 37,0 7,8 314 66,1 73,9
62-63 Kinderhaus 572 5 0,9 102,0 17,8 77,0 13,5 388 67,8 81,3
68 Sprakel 169 0 0,0 26,0 15,4 0,0 0,0 143 84,6 84,6
VI Nord 1.216 5 0,4 252 20,7 114 9,4 845 69,5 78,9
71 Mauritz-Ost 225 0 0,0 17,0 7,6 48,0 21,3 160 71,1 92,4
76 Gelmer-Dyckburg 132 0 0,0 3,0 2,3 39,0 29,5 90 68,2 97,7
77 Handorf 301 5 1,7 52,0 17,3 70,0 23,3 174 57,8 81,1
VII Ost 658 5 0,8 72 10,9 157 23,9 424 64,4 88,3
81-82 Gremmendorf 401 9 2,2 31,0 7,7 120,0 29,9 241 60,1 90,0
86 Angelmodde 259 0 0,0 39,0 15,1 55,0 21,2 165 63,7 84,9
87 Wolbeck 421 3 0,7 40,0 9,5 73,0 17,3 305 72,4 89,8
VIII Südost 1.081 12 1,1 110 10,2 248 22,9 711 65,8 88,7
91 Berg Fidel 203 1 0,5 8,0 3,9 24,0 11,8 170 83,7 95,6
95-97 Hiltrup 755 25 3,3 153,0 20,3 95,0 12,6 482 63,8 76,4
98 Amelsbüren 288 16 5,6 29,0 10,1 54,0 18,8 189 65,6 84,4
IX Hiltrup 1.246 42 3,4 190 15,2 173 13,9 841 67,5 81,4
GESAMT Münster 8.861 92 1,0 1.065 12,0 1.411 15,9 6.293 71,0 86,9
Stat.
Gliedg.
Gesamt 35 h
Darstellung der Betreuungsmodelle nach Stadtteilen - ü3
davon
Wohnbereich
25 h 45 h
Anlage 2_A-R-0085-2021-Grüne-SPD-Volt-Kindertagesbetreuung
1978 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0085/2021
Kindertagesbetreuung besser am Bedarf von
Kindern und Eltern ausrichten!
Ratsantrag
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Der zahlenmäßige wie qualitative Ausbau der Kindertagesbetreuung behält oberste
Priorität. Insbesondere in Stadtteilen mit besonderen Herausforderungen wird
nachgesteuert, um die Betreuungsquote deutlich zu erhöhen und mindestens an
andere Stadtteile anzugleichen.
2. Die Verwaltung stellt nach Stadtteilen differenziert dar, wie viele sogenannte „geteilte
Kindertagesplätze“ (KiTaplätze, bei denen die Kinder in der Mittagszeit nach Hause
gehen müssen) es in Münster gibt – und wie viele davon tatsächlich dem Bedarf
entsprechen.
3. Geteilte Betreuungsplätze, die nicht dem Wunsch der Eltern entsprechen, werden
schnellstmöglich – spätestens zum nächsten KiTajahr - in bedarfsgerechte
KiTaplätze umgewandelt.
Begründung:
Die Bedeutung frühkindlicher Bildung ist unbestritten – insbesondere mit Blick auf die
vielzitierte Chancengerechtigkeit kommt es auf eine rechtzeitige, qualitativ hochwertige und
nachhaltige Unterstützung an. Der aktuelle Kindertagesbetreuungsbericht legt einige
Schwachstellen sehr deutlich dar: Während in vielen Stadtteilen rechnerisch bereits über
60% der unter Dreijährigen einen KiTaplatz haben – ist die Quote in Stadteilen wie z. B.
Coerde (39,9%), Kinderhaus (37,1%), Berg Fidel (42,4%) auffallend gering. Auch bei den
Plätzen für 3-6jährige Kinder sind die Unterschiede enorm. Neben schlechteren
Bildungschancen führt die Ungleichverteilung auch zu großen Hürden bei der Vereinbarkeit
von Familie und Beruf. Sehr kritisch sind in diesem Zusammenhang auch die geteilten Plätze
zu bewerten. Es entspricht längst nicht mehr dem Bedarf von berufstätigen Eltern, wenn
Kinder trotz KiTaplatz in der Mittagszeit abgeholt werden müssen.
gez.
Christoph Kattentidt Marius Herwig Tim Pasch
Sylvia Rietenberg & Fraktion Helene Goldbeck
Beschlussvorlage
12596 Zeichen
V/0229/2022 V/0229/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD-Fraktion und der Volt Ratsgruppe Münster „Kindertagesbetreuung besser am Bedarf von Kinder und Eltern ausrichten!" vom 01.12.2021, A-R/0085/2021 Beratungsfolge 12.05.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien den Ausbau der Kindertagesbetreuung forciert, um weitere Betreuungsplätze zu schaffen. 2. Der Ausschuss nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass jährlich bei der Festlegung der Rahmenstrukturen geprüft wird, ob in bestehenden Einrichtungen 35 Stunden Plätze (geteilt) umgewandelt werden können. 3. Der Ratsantrag Nr. A-R/0085/2021 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD-Fraktion und der Volt Ratsgruppe Münster „Kindertagesbetreuung besser am Bedarf von Kinder und Eltern ausrichten!“ ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Begründung: Im Kindergartenjahr 2021/2022 werden in Münster insgesamt 12.996 Plätze für die Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren angeboten. Die ü3-Versorgungsquote liegt bei 104,9 %. Im u3- Bereich liegt die derzeitige Betreuungsquote bei 48,2 %. Bereits zum neuen Kindergartenjahr stehen durch den Ausbau neuer Kitas auch neue Betreuungsplätze zur Verfügung. Diese Einrichtungen können alle Betreuungsmodelle (25 Stunden, 35 Stunden (Block) und 45 Stunden), je nach Bedarf der Eltern, anbieten. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 20.04.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Gerick T elefon:492-5528 Gerick@stadt-muenster.de - 2 - V/0229/2022 In bestehenden Einrichtungen werden im Bereich der 35 Stunden zwei Modelle angeboten. Hierbei handelt es sich zum einen um 35 Stunden Plätze (Block), bei denen die Kinder durchgehend, auch während der Mittagszeit, in der Einrichtung betreut werden. Zum anderen bestehen noch 35 Stunden Plätze (geteilt), bei denen die Kinder in der Mittagszeit abgeholt und nachmittags wiedergebracht werden. Zu 1.: Ausbau der Kindertagesbetreuung Nach derzeitigem Stand werden innerhalb der nächsten zehn Jahre mind. 238 neue Kitagruppen mit 1.323 u3- und 2.662 ü3-Plätzen geschaffen (vgl. Kindertagesbetreuungsbericht 2021, V/0322/2021). Darüber hinaus werden im u3-Bereich neue Großtagespflegestellen errichtet. Alle geplanten Kindertageseinrichtungen werden nach den aktuellen Standards und Raumempfehlungen des LWL-Landesjugendamtes errichtet. Somit bestehen hinsichtlich der Übermittagsbetreuung bei neu geplanten Kitas keine Einschränkungen. Die Träger der Einrichtungen können daher flexibel, je nach elterlichen Bedarfen, neben dem Angebot einer wöchentlichen Betreuung von 45 Stunden ebenfalls Betreuungsmodelle von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung anbieten. Ein Blick auf den Stadtteil Coerde und die Ausbauplanung zeigt, dass mit der Erweiterung der Kita Am Edelbach und des Neubaus der Kita Kiesekampweg weitere Betreuungsplätze geschaffen werden. Die Versorgungsquoten von 94,6 % (ü3) und 39,9 % (u3) haben sich aus der gegenläufigen Entwicklung der prognostizierten und tatsächlichen Kinderzahlen in Coerde ergeben. Vor dem Hintergrund der tatsächlich gestiegenen Kinderzahlen versucht die Verwaltung, weitere liegenschaftliche Optionen für die Errichtung von Kindertagesbetreuungsplätzen zu entwickeln. Leider waren bisher sowohl Gespräche mit Investoren, als auch die Suche nach geeigneten Standorten im Stadtteil nicht zielführend. Auch im Stadtteil Kinderhaus werden die Ausbauplanungen vorangetrieben. So entstehen in der neuen achtgruppigen Einrichtung Langebusch und in der viergruppigen Kita Ermlandweg weitere Betreuungsplätze. Diese sollen die Versorgungsquoten von aktuell 37,7 % im u3-Bereich und 105,7 % im ü3-Bereich im Wohnbereich deutlich verbessern. Im Stadtteil Berg Fidel ist bereits zum 01.03.2022 die neue Kindertageseinrichtung Kleine Wasserwelt an der Robert-Bosch-Straße in Betrieb gegangen. Durch die Schaffung dieser Betreuungsplätze wird die Versorgungsquote von derzeit 42,4 % (u3) und 90,2 % (ü3) steigen. Um Kindertageseinrichtungen auch langfristig gute Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, wird kontinuierlich geprüft, welche Maßnahmen erforderlich sind. So haben sich einige Kindertageseinrichtungen sowohl aktuell, als auch in den letzten Jahren durch einen An- oder Neubau räumlich weiterentwickelt. So wird z.B. die Ev. Kinderbrücke in Handorf dauerhaft an den Standort Hobbeltstraße umziehen und hier eine Kindertageseinrichtung vorfinden, die den aktuellen räumlichen Standards entspricht. Ähnlich handhaben dies die Kita Hl. Kreuz im Kreuzviertel sowie die Kita St. Agnes in Herz-Jesu und planen Ersatzbauten für ihre räumlich eingeschränkten Kitas. Darüber hinaus werden einige neu geplante Kindertageseinrichtungen von bereits bestehenden Einrichtungen übernommen, da diese beispielsweise in beengten Räumlichkeiten waren oder eine Erweiterung anstreben (z. B. Die Maulwürfe, Die Kanalhaie, Die Hiltruper Strolche). Zur Erfassung der konkreten Betreuungsbedarfe der Familien in Münster führt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien gemäß § 4 Abs. 4 KiBiZ „Bedarfsplanung und Bedarfsermittlung“ in 2022 eine Vollerhebung durch, bei der alle Eltern mit Kindern unter sechs Jahren in Münster die Möglichkeit bekommen, ihre Betreuungsbedarfe und -wünsche zu benennen. Die Verwaltung hofft auf eine hohe Beteiligung und somit eine hohe Rücklaufquote, um repräsentative Ergebnisse bzgl. der Betreuungsbedarfe, auch im Hinblick auf die Stundenmodelle, aller Familien in - 3 - V/0229/2022 Münster zu erhalten. Da die Ergebnisse u.a. stadtteilbezogen ausgewertet werden, können wertvolle Hinweise für die Bedarfsplanung einzelner Stadtteile gewonnen werden. Zu 2.: Umwandlung von 35 Stunden geteilt Plätzen Darstellung der aktuell angebotenen Betreuungsumfänge Übermittag und Geteilt: Aktuell stehen 89,6 % aller Betreuungsplätze mit einer Übermittagsbetreuung zur Verfügung. Im u3- Bereich liegt der Anteil der Übermittagsplätze bei 98,1 %. Im ü3-Bereich hingegen ist die Quote bei 86,9 %. Daneben werden im u3- und ü3-Bereich noch 1.115 geteilte Betreuungsplätze angeboten, davon etwa 50 für u3-Kinder und 1.065 für ü3-Kinder. 75 der insgesamt 200 Einrichtungen bieten derzeit noch geteilte Plätze an. Ein Blick in die einzelnen Wohnbereiche zeigt (sh. Anlage 1), dass im u3-Bereich fast alle Stadtteile über 95 % Übermittagsplätze vorhalten. Die niedrigste Quote weist der Stadtteil Hiltrup auf. Grund hierfür ist, dass etwa fünf Einrichtungen jeweils geteilte Plätze für u3-jährige Kinder in den G I- Gruppen anbieten. Im ü3-Bereich werden in den meisten Stadtteilen über 80 % aller Plätze mit einer Übermittagsbetreuung angeboten. Lediglich in den Stadtteilen Coerde und Hiltrup liegen diese unterhalb dieses Wertes. In den jeweiligen Wohnbereichen bestehen diese 35 Stunden geteilt Plätze aufgrund bestimmter Restriktionen in einigen Einrichtungen wie beispielsweise fehlende Gruppenneben- oder Differenzierungsräume. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist hier kontinuierlich mit den Trägern im Gespräch, um gemeinsam Möglichkeiten für den Abbau solcher Plätze auszuloten. Darstellung der Umwandlungsfortschritte in den letzten Jahren: Betrachtet man den Verlauf der letzten Jahre, ist deutlich zu erkennen, dass die geteilten Betreuungsplätze in hohem Maße abgebaut wurden. So gab es im Kindergartenjahr 2015/2016 noch insgesamt 2.422 geteilte Kitaplätze. In den darauffolgenden Jahren ist der Anteil dieser Plätze kontinuierlich gesunken und es sind in Absprache mit den Trägern und Einrichtungen weitere geteilte Plätze umgewandelt worden. Im Jahr 2018/2019 standen noch etwa 1.500 geteilte Plätze zur Verfügung. In den letzten vier Jahren konnten davon knapp 25 % erfolgreich in andere Betreuungsmodelle (35 Std. Block oder 45 Std.) umgewandelt worden. Insgesamt konnten daher seit 2015/2016 mehr als die Hälfte der 35 Stunden geteilt Plätze umstrukturiert werden: Kitajahr: Anzahl get. Plätze Abbau ggü. Vorjahr 2015/2016: 2.422 284 2016/2017: 1.990 432 2017/2018: 1.770 220 2018/2019: 1.512 258 2019/2020: 1.347 165 2020/2021: 1.228 119 2021/2022: 1.115 113 Gesamt: 1.307 - 4 - V/0229/2022 Die Umwandlung der geteilten 35 Stunden Plätze findet in den bestehenden Kindertageseinrichtungen statt. Im Gegensatz zu neu geplanten Einrichtungen, die nach den aktuellen Vorgaben des LWL- Landesjugendamtes errichtet werden, sind bestehende bzw. ältere Kitas zum T eil räumlich eingeschränkt und haben somit Restriktionen hinsichtlich der Übermittagsbetreuung. Das LWL-Landesjugendamt als Aufsichts- und Bewilligungsbehörde prüft bei beengten Räumlichkeiten die möglichen Einschränkungen hinsichtlich der Übermittagssituation zum Wohle der Kinder. Die Gründe hierfür liegen an den Rahmenbedingungen der einzelnen Kitas vor Ort. Schlaf- und Ruhemöglichkeiten: Für die Kinder, die über Mittag betreut werden, sind entsprechende Schlaf- und Ruhemöglichkeiten vorzusehen. Im u3-Bereich ist für jedes Kind jeweils ein Bett bzw. Schlafplatz einzuplanen. Auch ü3-Kinder haben im Einzelfall noch ein individuelles Schlafbedürfnis in der Mittagszeit. Darüber hinaus sind weitere Ruhemöglichkeiten und Rückzugsorte sinnvoll. Nicht vorhandene oder nicht ausreichend große Schlaf- und Differenzierungsräume können somit die Übermittagsbetreuung einschränken. Mittagsverpflegung: Neben den Schlaf- und Ruhemöglichkeiten werden die Kinder während der Übermittagsbetreuung in den Einrichtungen verpflegt. Hier sind entsprechende Kapazitäten in der Küche zur Zubereitung des Mittagessens erforderlich. Je nach Verpflegungsart gibt es unterschiedliche, auch technische Anforderungen an die Kücheneinrichtung. Einige bestehende Kitas stoßen aber dann, z.B. aufgrund baulicher Gegebenheiten, an ihre Kapazitätsgrenzen. Die Möglichkeiten, bauliche Veränderungen vorzunehmen, sind allerdings nur in Einzelfällen vorhanden. Die Kapazitäten bzw. räumlichen Gegebenheiten, für alle Kinder eine warme Mahlzeit zuzubereiten, sind daher nicht immer in ausreichendem Maße vorhanden und schränken das Angebot der Übermittagsplätze ggf. ein. Personaleinsatz: Je mehr Kinder in der Mittagszeit in der Einrichtung betreut werden, desto höher ist der Personaleinsatz während dieser Zeit. Entsprechend ist das Personal für diese Zeit einzuplanen, was wiederum Auswirkungen auf die Arbeitszeiten und Dienstpläne der Mitarbeitenden hat. Fortführung der bisherigen Verfahrensweise zur Umwandlung von geteilten Plätzen: Zielsetzung ist es, langfristig möglichst alle Kindertageseinrichtungen so weiterzuentwickeln, dass die individuellen Bedarfe der Eltern flexibel abgedeckt werden können. Es ist jedoch auch festzustellen, dass aufgrund der Rahmenbedingungen vor Ort nicht in jeder Kindertageseinrichtung die Möglichkeit besteht, alle Kinder über Mittag betreuen zu können. Die Umwandlung von Betreuungsmodellen ist insoweit ein langfristiger Prozess, der - wie bisher - gemeinsam mit den Trägern und Einrichtungen gezielt vorbereitet und umgesetzt werden muss. Die jährlichen Abstimmungen der Rahmenstrukturen mit den Kitaträgern werden in diesem Zusammenhang zum Anlass genommen, um zu prüfen, ob eine Umwandlung von Betreuungsmodellen möglich ist bzw. sich neue Optionen für eine Verbesserung ergeben haben. - 5 - V/0229/2022 Fazit Zum einen wird der Neubau von Kindertageseinrichtungen nach aktuellen räumlichen Standards fortgesetzt, um so quantitativ neue Betreuungsplätze zu schaffen. Zum anderen bestehen nach wie vor in den münsterschen Kindertageseinrichtungen Plätze im Betreuungsmodell 35 Stunden geteilt. In den vergangenen Jahren hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Zusammenarbeit mit den Trägern und Einrichtungen kontinuierlich solche Plätze in andere Betreuungsmodelle umgewandelt. Dies wird auch in den folgenden Kitajahren fortgesetzt. Dieser Prozess muss für die bereits bestehenden Kitas in diesem Jahr aufgrund einer personellen Unterbesetzung in der zuständigen Fachstelle zumindest befristet ausgesetzt werden. Die Umwandlung weiterer Plätze für eine flexible Belegung wird sich dementsprechend verzögern. Dennoch ist es das Ziel, die Kindertageseinrichtungen in Münster zukünftig so aufzustellen, dass alle individuellen Bedarfe der Eltern abgedeckt werden können. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Übersicht der Betreuungsplätze nach Stadtteilen Anlage 2: Antrag A-R/0085/2021 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD-Fraktion und Volt Ratsgruppe Münster
Anlage A
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Anlage A zur V/0229/2022 Kurzüberblick Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt zur Kenntnis, dass die derzeit noch bestehenden Betreuungsplätze im Modell 35 Stunden geteilt perspektivisch, in Zusammenarbeit mit den Kitaträgern und Einrichtungen, soweit wie möglich abgebaut werden sollen. Darüber hinaus wird der Ausbau neuer Kindertageseinrichtungen weiter vorangetrieben, sodass möglichst alle individuellen Bedarfe der Eltern gedeckt werden können. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in T agesbetreuung“auf. In neu errichteten Kindertageseinrichtungen werden Betreuungsplätze in allen Betreuungsmodellen (25 Stunden, 35 Stunden Block, 45 Stunden) je nach elterlichen Bedarfen angeboten. In den bestehenden Einrichtungen werden soweit möglich, sukzessive die noch bestehenden Plätze im Modell 35 Stunden geteilt umgewandelt. Hierzu ist das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien kontinuierlich mit den Kitaträgern im Gespräch. Mit dem quantitativen und qualitativen Ausbau von Betreuungsangeboten werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnis-qualität mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in T agesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 auf 334.774 Einwohner steigen. Im Bereich der u3-Kinder wird eine Zunahme von 740 Kindern und im Bereich der ü3- Kinder eine Zunahme von 767 Kindern prognostiziert (V/0549/2021). Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kitaausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der T agesbetreuungfür Kinder orientieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3- Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksichtigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Robert-Bosch-Straße
- Hobbeltstraße
- Kiesekampweg
- Edelbach
- Kinderhaus 572
- Langebusch
- Ermlandweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0229/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.03.2022
- Erstellt
- 28.03.2022 17:51