4070/2023
Erweiterung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 76399/04 Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs (BauGB) statt: Die Beteiligung erfolgt im Rahmen der sogenannten Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Bezirksvertretung 7 (Porz) und der Stadtentwicklungsausschuss werden zu gegebener Zeit mit einer Mitteilung informiert. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3: neuer Geltungsbereich
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Porz-Süd www.tim-online.nrw.de 6.7.2018 12:30 ca. 1 : 5000 © LAND NRW (2018) - Lizenz dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) - Keine amtliche Standardausgabe Für Geodaten anderer Quellen gelten die Nutzungs- und Lizenzbedingungen der jeweils zugrundeliegenden DienstePlanwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 3 Maßstab 1 : 5 000 N Stadtplanungsamt Vorhabenbezogener Bebauungsplan Subbelrather Straße 486-494 in Köln - Ehrenfeld 0 10050 200 300 Meter Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000 N Stadtplanungsamt Vorhabenbezogener Bebauungsplan Subbelrather Straße 486-494 in Köln - Ehrenfeld 0 10050 200 300 Meter in Köln-Porz-Urbach Östlich Im Falkenhorst Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Anlage 2: alter Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2 Maßstab 1 : 5 000 N Stadtplanungsamt alter Geltungsbereich des Bebauungsplanes Östlich Im Falkenhorst in Köln - Porz - Urbach 0 10050 200 300 Meter
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 4070/2023 Freigabedatum 02.01.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Erweiterung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 76399/04 Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt den Plangeltungsbereich des am 19. März 2020 gefassten und am 6. Mai 2020 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemachten Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes —Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach— um die Flurstücke 407, 408, 481 (teilw.), 541 (teilw.), 558 (teilw.) und 559 (alle Flur 4 der Ge- markung Urbach) zu erweitern; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschrän- kung zustimmt. Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.02.2024 Stadtentwicklungsausschuss 14.03.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2020 den Aufstellungsbe- schluss für den Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Ur- bach gefasst (Session-Vorlage Nr. 3843/2019). Ziel ist es, Allgemeines Wohngebiet (WA), Fläche für Gemeinbedarf, öffentliche Grünflächen, Planungsrecht für eine weiterführende Schule (6/8-zügig) im südlichen Bereich des Plangebietes und für circa 220 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern sowie eine Kindertagesstätte im nördlichen Bereich festzusetzen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 06.05.2020 bekannt gemacht. Der sogenannte Vorgabenbe- schluss wurde durch den Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 28.01.2021 ge- fasst (Session-Vorlage Nr. 3171/2020). Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk 7, Köln-Porz, Stadtteil Urbach, wird von der Kennedy- straße (L84) erschlossen und umfasst eine Fläche von circa 8,3 ha. Im Zuge des Bebauungsplanverfahren ergab sich das Erfordernis, den Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 76399/04 anzupassen und zu erweitern: Erweiterung um öffentliche Grünfläche (Spielplatzfläche) Zum einen soll die westlich des bisherigen Plangebietes gelegene dreieckige Fläche entlang der Straße „Im Falkenhorst“ (Flurstücke 407 und 408, Flur 4 der Gemarkung Urbach) in den Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 76399/04 einbezogen werden. Die im Ei- gentum der Stadt Köln befindliche Grünfläche ist mit einer Spielplatznutzung belegt. Die Flä- che ist von einem Baumbestand eingerahmt, der die Abgrenzung zu den umliegenden Nut- zungen darstellt. Diese Fläche soll entsprechend ihrer gegenwärtigen Nutzung als öffentliche Grünfläche – mit der Zweckbestimmung Spielplatz und Parkanlage – festgesetzt werden. Die nach den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells erforderliche öffentliche Spielplatzflä- che wird aufgrund der gewünschten Dichte des städtebaulichen Entwurfs und der geringen Plangebietsgröße nicht innerhalb des Plangebietes realisiert werden können. Der ermittelte Mehrbedarf wird daher in Abstimmung mit der Stadt Köln durch die qualitative Aufbesserung der Spielplatzfläche auf den westlich angrenzenden Flurstücken 407 und 408 ausgeglichen. Erweiterung um Knotenpunkt Kennedystraße / Josef-Broicher-Straße / Planstraße 1 Zum anderen soll der südlich des bisherigen Plangebietes gelegene Knotenpunkt Kennedy- straße (L84) / Josef-Broicher-Straße / Planstraße 1 – Flurstücke 481 (teilw.), 541 (teilw.), 558 (teilw.) und 559, Flur 4 der Gemarkung Urbach – komplett in den Geltungsbereich des Bebau- ungsplan-Entwurfes Nr. 76399/04 einbezogen werden. Festgesetzt werden soll dieser Bereich als (öffentliche) Straßenverkehrsfläche. Hintergrund ist, dass im Bebauungsplanverfahren im Rahmen der Verkehrsuntersuchung ermittelt wurde, dass zur geplanten Erschließung über die Kennedystraße eine Erweiterung der bestehenden Einmündung L84 Kennedystraße/Josef- Broicher-Straße vorgenommen werden muss. Der von einem Ingenieurbüro erstellte Vorent- wurfsplanungen wird mit der dargestellten Anpassung des Geltungsbereiches Rechnung ge- tragen. 3 Der Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 76399/04 umfasst somit – wie in An- lage 3 dargestellt – die Flurstücke 3, 157, 184, 294, 454 (teilw.), 407, 408, 541 (teilw.), 481 (teilw.) 559, 558 (teilw.) der Gemarkung Urbach, Flur 4 sowie die Flurstücke 410 (teilw.), 411 und 412 der Gemarkung Eil, Flur 18 sowie Flurstück 262 der Gemarkung Eil, Flur 9. Auswirklungen auf den Klimaschutz Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Kli- maschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission stammt u.a. aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebe- reitstellung (Heizung / Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird. Das Bebauungsplanverfahren fällt unter die An- wendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 alter Geltungsbereich Anlage 3 neuer Geltungsbereich
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4070/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.01.2024
- Erstellt
- 12.12.2023 12:22