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4070/2023

Erweiterung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 76399/04 Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach

Beschlussvorlage Ausschuss 02.01.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 01.02.2024, TOP 7.3

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3: neuer Geltungsbereich

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Anlage 2: alter Geltungsbereich

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1154 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs (BauGB) statt: Die 
Beteiligung erfolgt im Rahmen der sogenannten Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die 
Bezirksvertretung 7 (Porz) und der Stadtentwicklungsausschuss werden zu gegebener Zeit mit einer 
Mitteilung informiert. 
  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 3: neuer Geltungsbereich

1087 Zeichen

Porz-Süd www.tim-online.nrw.de
6.7.2018 12:30
ca. 1 : 5000 © LAND NRW (2018) - Lizenz dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) - Keine amtliche Standardausgabe
Für Geodaten anderer Quellen gelten die Nutzungs- und Lizenzbedingungen der jeweils zugrundeliegenden DienstePlanwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 3
Maßstab  1 : 5 000
N
Stadtplanungsamt
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
   Subbelrather Straße 486-494
in Köln - Ehrenfeld
0 10050 200 300 Meter
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000
N
Stadtplanungsamt
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
   Subbelrather Straße 486-494
in Köln - Ehrenfeld
0 10050 200 300 Meter
in Köln-Porz-Urbach
Östlich Im Falkenhorst
Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Anlage 2: alter Geltungsbereich

375 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
Maßstab  1 : 5 000
N
Stadtplanungsamt
alter Geltungsbereich des Bebauungsplanes
 Östlich Im Falkenhorst
in Köln - Porz - Urbach
0 10050 200 300 Meter

Beschlussvorlage Ausschuss

5356 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 
 4070/2023 
Freigabedatum  02.01.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Erweiterung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen 
Bebauungsplanes Nr. 76399/04 
Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt den Plangeltungsbereich des am 19. März 2020 gefassten und am 6. Mai 
2020 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemachten Aufstellungsbeschlusses des 
Bebauungsplanes —Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach— um die 
Flurstücke 407, 408, 481 (teilw.), 541 (teilw.), 558 (teilw.) und 559 (alle Flur 4 der Ge-
markung Urbach) zu erweitern; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschrän-
kung zustimmt. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2024 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.02.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 14.03.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2020 den Aufstellungsbe-
schluss für den Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Ur-
bach gefasst (Session-Vorlage Nr. 3843/2019). Ziel ist es, Allgemeines Wohngebiet (WA), 
Fläche für Gemeinbedarf, öffentliche Grünflächen, Planungsrecht für eine weiterführende 
Schule (6/8-zügig) im südlichen Bereich des Plangebietes und für circa 220 Wohneinheiten in 
Mehrfamilienhäusern sowie eine Kindertagesstätte im nördlichen Bereich festzusetzen. Der 
Aufstellungsbeschluss wurde am 06.05.2020 bekannt gemacht. Der sogenannte Vorgabenbe-
schluss wurde durch den Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 28.01.2021 ge-
fasst (Session-Vorlage Nr. 3171/2020). 
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk 7, Köln-Porz, Stadtteil Urbach, wird von der Kennedy-
straße (L84) erschlossen und umfasst eine Fläche von circa 8,3 ha. 
Im Zuge des Bebauungsplanverfahren ergab sich das Erfordernis, den Geltungsbereich des 
Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 76399/04 anzupassen und zu erweitern: 
 
Erweiterung um öffentliche Grünfläche (Spielplatzfläche) 
Zum einen soll die westlich des bisherigen Plangebietes gelegene dreieckige Fläche entlang 
der Straße „Im Falkenhorst“ (Flurstücke 407 und 408, Flur 4 der Gemarkung Urbach) in den 
Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 76399/04 einbezogen werden. Die im Ei-
gentum der Stadt Köln befindliche Grünfläche ist mit einer Spielplatznutzung belegt. Die Flä-
che ist von einem Baumbestand eingerahmt, der die Abgrenzung zu den umliegenden Nut-
zungen darstellt. Diese Fläche soll entsprechend ihrer gegenwärtigen Nutzung als öffentliche 
Grünfläche – mit der Zweckbestimmung Spielplatz und Parkanlage – festgesetzt werden. Die 
nach den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells erforderliche öffentliche Spielplatzflä-
che wird aufgrund der gewünschten Dichte des städtebaulichen Entwurfs und der geringen 
Plangebietsgröße nicht innerhalb des Plangebietes realisiert werden können. Der ermittelte 
Mehrbedarf wird daher in Abstimmung mit der Stadt Köln durch die qualitative Aufbesserung 
der Spielplatzfläche auf den westlich angrenzenden Flurstücken 407 und 408 ausgeglichen. 
 
Erweiterung um Knotenpunkt Kennedystraße / Josef-Broicher-Straße / Planstraße 1 
Zum anderen soll der südlich des bisherigen Plangebietes gelegene Knotenpunkt Kennedy-
straße (L84) / Josef-Broicher-Straße / Planstraße 1 – Flurstücke 481 (teilw.), 541 (teilw.), 558 
(teilw.) und 559, Flur 4 der Gemarkung Urbach – komplett in den Geltungsbereich des Bebau-
ungsplan-Entwurfes Nr. 76399/04 einbezogen werden. Festgesetzt werden soll dieser Bereich 
als (öffentliche) Straßenverkehrsfläche. Hintergrund ist, dass im Bebauungsplanverfahren im 
Rahmen der Verkehrsuntersuchung ermittelt wurde, dass zur geplanten Erschließung über die 
Kennedystraße eine Erweiterung der bestehenden Einmündung L84 Kennedystraße/Josef-
Broicher-Straße vorgenommen werden muss. Der von einem Ingenieurbüro erstellte Vorent-
wurfsplanungen wird mit der dargestellten Anpassung des Geltungsbereiches Rechnung ge-
tragen.

3 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 76399/04 umfasst somit – wie in An-
lage 3 dargestellt – die Flurstücke 3, 157, 184, 294, 454 (teilw.), 407, 408, 541 (teilw.), 481 
(teilw.) 559, 558 (teilw.) der Gemarkung Urbach, Flur 4 sowie die Flurstücke 410 (teilw.), 411 
und 412 der Gemarkung Eil, Flur 18 sowie Flurstück 262 der Gemarkung Eil, Flur 9. 
 
Auswirklungen auf den Klimaschutz 
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Kli-
maschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission 
stammt u.a. aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebe-
reitstellung (Heizung / Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, 
soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird. Das Bebauungsplanverfahren fällt unter die An-
wendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 alter Geltungsbereich 
Anlage 3 neuer Geltungsbereich

Beratungsverlauf (2)

01.02.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 13.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
01.02.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4070/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.01.2024
Erstellt
12.12.2023 12:22