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3274/2025

Koelncongress GmbH: Betrauung und Investitionskostenzuschuss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 05.12.2025

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Anlage 1 - Lageplan Rheinterrassen inkl Erweiterungsflächen

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Ansehen

Anlage 3 - Betrauungsakt Koelncongress 2026

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 0 - Dringlicheitsbegründung

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Ansehen

Anlage 2 - Folienpräsentation-Rheinterrassen-Erscheinungsbild

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Ansehen

Anlage 1 - Lageplan Rheinterrassen inkl Erweiterungsflächen

7672 Zeichen

Dieser Lageplan wurde angefertigt unter Verwendung amtlicher Katasterunterlagen und eigener örtlicher Vermessung.Er ist zu Grenzherstellungen und Maßstabsübertragungen nicht verwendbar.Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass das dargestellte Baugelände frei von unterirdischen Leitungen und Bauwerken ist.Letzter Ortsvergleich: 02.05.2023Die eingetragenen Höhen beziehen sich auf NHN und wurden am 30.03.2023 mittels Drohnenüberfliegung ermitteltLagestatus der Koordinaten: ETRS 89            Höhenstatus: 170Bebauungsplan-Nr.: rechtsverbindlich seit: Es gilt BauNVO von: Fluchtlinienplan-Nr.:         festgestellt am:Eintragung im Baulastenverzeichnis:  ............        Stand:
AUSSCHNITT ABK1:5000
IndexGrundanfertigung23-12269.265B
Köln-Deutz, den
D
CAD: P:\1\12___\122__\12269\23-12269-265_Tanzbrunnen\Geograf\12269-265_TanzbrunnenÖffentl. best. Vermessungsingenieur
C
ORT: Köln-Deutz, Rheinparkweg 1BAUHERR:
MS-Nr. DatumAnfertigung/ErgänzungBearb.A
PROJEKT:
Graf-Geßler-Straße 550679 Köln  ( Deutz )Telefon: 0221 / 980 28-0Telefax: 0221 / 980 28-33vermessung@kds-koeln.dehttp: www.kds-koeln.de
AMTLICHER LAGEPLAN ZUM BAUANTRAGStand des Katasternachweises: 31.03.20231:250
HF
KLJGI
E
GEMARKUNG: Deutz, FLUR: 32, FLURSTÜCK: 293-295, 297
JK 11.04.2023Eintragung TopografieKEK 20.06.2023 23-12269.265Eintragung Projekt und geplante Grenzen (vorab) MAR 07.11.2025 25-12269.301
LINIENSYMBOLE
Gebäudevorhanden(s-w)
TaxirufsäulePolizeiruf
KanaldeckelHinweisschild
geschützter Baum
Gebäudevorhanden(farbig)Gebäudegeplant(s-w)Gebäudegeplant(farbig)AbstandflächeAbbruchgeplant
BaulastgeplantÖffentl. StraßevorhandenBaulastvorhanden
Feuermelder
Hydrant oberirdisch
KinderspielplatzLitfaßsäuleBriefkasten
Schacht Verkehrsanl.PostschachtEntlüfterStromkastenPostkastenSinkkastenKanaldeckel
Parkschein-automat
GeländehöhegemessenBöschungMauer mit Angabe der Stärke
HaltestelleAmpel
  45,760.24
PeitschenlampeBogenlampeAbsperrpfosten
ParkuhrParkplatz
Baum
KreisgrenzeGemarkungsgrenzeFlurgrenzeFlurstücksgrenzeGebäudeumrißlinie
Bordstein, Mauer, GleisKantsteinFahrbahnrandZaun (einseitig)Zaun (beidseitig)Absperrung durch RohrTiefgarageFirstÜberdachung
Fernsprecher
BöschungskanteBetonmast
ZEICHENERKLÄRUNG
Öffentl. Straßegeplant
  45,76Geländehöheinterpoliert
Wohn-, Büro-Geschäfts-gebäude, usw.Wirtschafts-, Werks-und unbewohnteNebengebäude
Höhe aus UAV-BefliegungHöhe aus Laser-scanbefliegung
D
allerArtmitDenkmal-schutz
vorh.Stammumfang /KronendurchmesserUmweltschutz-FlächeWasserschutzflächekeine Ein-/AusfahrtNaturschutz-GrenzeBaugrundstücks-RandGFL-RechtBeb.Plan-RandBegr. zw. NutzungsartenBegr. Maß der NutzungStraßenbegr.LinieBaulinieBaugrenze
öffentlicher KanalMischwasserRegenwasserSchmutzwasser
TelegrafenmastVerkehrszeichen
GasschieberWasserschieberHydrant unterirdischFahnenmastNordpfeilUmformer
Fahrtrichtungkeine Grenzegleicher Eigent.
gepl.vorh.
0,3/9,0gemäß B-PlanGeländehöhegeplant  (45,76)  45,76   45,76
gepl.
XX
AufgeständertÜberdachung
GEBÄUDE UND SCHRAFFUREN
Baum zu pflanzengemäß B-Plan
Stadt KölnGrdb.-Bl. 00023263 m²
Grdb.-Bl. 000232Stadt KölnErbbaurechtGrdb.-Bl. 005447KölnMesse GmbH3384 m²
Stadt KölnGrdb.-Bl. 00023216 m²
Stadt KölnGrdb.-Bl. 00023272 m²
Grdb.-Bl. 000232Stadt KölnBuchungsart: ErbbaurechtGrdb.-Bl. 005447KölnMesse GmbH6256 m²
Stadt KölnGrdb.-Bl. 000232371 m²
Stadt KölnGrdb.-Bl. 0002320,1 m²
Stadt KölnGrdb.-Bl. 00023223479 m²
Grdb.-Bl. 000232Stadt KölnErbbaurechtGrdb.-Bl. 005447KölnMesse GmbH249 m²
Stadt KölnGrdb.-Bl. 000232275 m²Stadt KölnGrdb.-Bl. 000232334179 m²
Stadt KölnGrdb.-Bl. 0002323612 m²
132
293
498
416
337
422
341
295
Rheinparkweg
418
424
415
419294
297 425
142
498Stadt KölnGrdb.-Bl. 000232334179 m²
Fahrrad-Ständer
Bundesrepublik Deutschland(Bundeswasser-straßenverwaltung)
Kennedy-UferRheinparkweg
NadelbaumSt.-U.=1.1Kr.-D.=7.0
LaubbaumSt.-U.=0.9Kr.-D.=10.0Nadelbaum4x stämmigSt.-U.=0.4-0.9Kr.-D.=9.0
Nadelbaum4x stämmigSt.-U.=0.2-0.3Kr.-D.=3.0
Nadelbaum2x stämmigSt.-U.=0.3-0.4Kr.-D.=2.0
Nadelbaum3x stämmigSt.-U.=0.7-1.0Kr.-D.=10.0
Nadelbaum4x stämmigSt.-U.=0.5-0.7Kr.-D.=9.0
Nadelbaum2x stämmigSt.-U.=0.45-1.2Kr.-D.=9.0
Nadelbaum4x stämmigSt.-U.=0.3-0.7Kr.-D.=7.0
Kellerschacht
LaubbaumSt.-U.=0.8Kr.-D.=5.0LaubbaumSt.-U.=1.1Kr.-D.=10.0
LaubbaumSt.-U.=1.1Kr.-D.=9.00
LaubbaumSt.-U.=1.2Kr.-D.=12.0LaubbaumSt.-U.=2.4Kr.-D.=22.0
LaubbaumSt.-U.=1.8Kr.-D.=6.0
LaubbaumSt.-U.=3.1Kr.-D.=26.0
LaubbaumSt.-U.=3.1Kr.-D.=30.0
Pflanzkübel
LaubbaumSt.-U.=5.5Kr.-D.=20.0
LaubbaumSt.-U.=2.0Kr.-D.=6.0
Laubbaum2x stämmigSt.-U.=0.8/0.8Kr.-D.=10.0
LaubbaumSt.-U.=1.1Kr.-D.=10.0Laubbaum3x stämmigSt.-U.=3x 0.2Kr.-D.=4.0
Laubbaum3x stämmigSt.-U.=1,6/1,8/2,5Kr.-D.=18,0
Laubbaum4x stämmigSt.-U.=0.2-0.4Kr.-D.=5.0
LaubbaumSt.-U.=0.3Kr.-D.=3.0
Laubbaum4x stämmigSt.-U.=0.6-1.1Kr.-D.=9.0
LaubbaumSt.-U.=1.1Kr.-D.=9.0
Laubbaum4x stämmigSt.-U.=0.4-0.5Kr.-D.=6.0
LaubbaumSt.-U.=0.3Kr.-D.=2.0
LaubbaumSt.-U.=2.4Kr.-D.=14.0
Kantstein
NadelbaumSt.-U.=0.6Kr.-D.=3.0LaubbaumSt.-U.=0.9Kr.-D.=8.0
Nadelbaum5x stämmigSt.-U.=0.1-0.3Kr.-D.=3.0
Holzterrasse
Pflanzkübel
Nadelbaum6x stämmigSt.-U.=0.3-1.0Kr.-D.=8.0
Laubbaum2x stämmigSt.-U.=0.3/0.4Kr.-D.=5.0
45,7545,6545,7545,6545,7545,6545,7845,6845,8045,70
45,8245,7245,7845,6745,7045,6245,6245,5545,6145,5345,5945,5045,6145,5245,5745,4645,5445,44
Kantstein
Kantstein
Mauer 0,30Kantstein
Mauer 0,25
Unterkante BöschungFahrbahnrand
Oberkante Böschung
Oberkante Böschung
Bordstein
45,4745,5745,6745,6045,4945,5845,6645,7645,6945,7945,72
KD=45,58
45,53
46,03*45,6845,7045,98*45,6646,00*45,5845,98*45,5545,96*45,96*45,5645,7546,04*46,01*45,8645,8445,8245,7645,7845,6845,6645,5745,60
46,0045,8046,13*46,0045,5846,06*46,1046,18*44,99
Mauer 0,26
45,0045,06*44,9445,01*45,01*44,9545,02*44,9545,02*44,96
45,03*44,9745,04*44,9644,90
44,80
44,83
45,57
45,77
45,78
45,8445,8645,80
45,69
45,70
Mauer 0,40
Mauer 0,40
45,21*45,0945,20*45,0745,26*45,1445,32*45,1745,38*45,2245,46*45,2845,54*45,3745,60*45,4445,4945,66*45,5445,69*45,74*45,5945,78*45,63
45,84*45,7045,6645,75*
KD=45,21
HolzstegHolzsteg
KD=45,90
KD=45,88
46,24*
KD=45,88
45,8045,8046,25*45,8246,26*45,8246,25*45,8446,29*45,8646,30*45,8746,29*45,9346,36*45,9646,41*45,9646,40*45,9146,33*45,8646,28*45,8746,31*45,8946,31*45,8846,32*45,8946,30*
42,9842,9842,9542,9542,9642,9642,9542,9542,9642,9842,9943,0043,0042,9943,00
43,0543,0343,03
43,26
43,14
43,0743,0143,07
43,1343,0443,0043,0442,9943,0343,0643,0943,1343,0243,1043,1443,1543,1343,20
43,12
45,6145,6145,6145,6445,68
45,7445,7745,8145,84
45,85
AK-Terrasse
AK-Terrasse
46,2945,7646,2045,7645,7646,0945,7645,96
45,8445,9145,76
45,8645,8645,8845,8945,9045,29
45,9145,85
45,9545,98
45,37
45,29
45,98
45,7145,84
45,88
45,80
45,88
45,93
46,3946,2746,46
45,89
45,78
45,88
45,47
45,6645,63
45,75
45,8445,82
45,87
45,58
43,92
44,25
46,09
46,0045,9043,22
46,05
45,85
46,0546,1046,1246,0446,15
46,18
46,2646,1546,23
46,1546,02
46,0646,0346,0145,9645,8845,8245,8045,8345,7245,7445,8645,7345,8645,7545,8745,7645,8745,7445,85
45,75
45,0845,0645,0645,0645,6445,6645,6645,66
Höhen mit * = OK-Mauer
Höhen mit * = OK-Mauer
Höhen mit * = OK-Mauer
Höhen mit * = OK-Mauer
Cont.Cont.
Cont.
Geländer
Grünfläche
Grünfläche Grünfläche
Grünfläche
Grünfläche
GrünflächeGrünfläche
Grünfläche
Grünfläche
Grünfläche
Grünfläche
Grünfläche
Grünfläche
GrünflächeGrünfläche
Grünfläche
Grünfläche
Grünfläche
Grünfläche
Grünfläche
Grünfläche
Grünfläche
Grünfläche
Überdachung
GrünflächeSitzbank
Fläche Bestand
GESAMT (293, 294 + 295):
                             9.889 m²
Fläche Erweiterung
NEU (293, 294 + 295, tw. 498):
              ca. 1.365 m²
Fläche OG Rheinterrasse/Biergarten:
                                 ca.  1.320 m²
Fläche GESAMT:      ca. 12.574 m²
Grundlage zur Abstimmung der Grundstücksgrenzen mit der Stadt Köln

Anlage 3 - Betrauungsakt Koelncongress 2026

15984 Zeichen

1 
 
 
 
 
 
 
Ratsbeschluss der Stadt Köln 
vom 16.12.2025 
betreffend die Betrauung 
der Koelncongress Gesellschaft mit beschränkter Haftung 
–“ 
- zugleich öffentlicher Betrauungsakt - 
 
- 
I. Grundlagen 
Dieser Ratsbeschluss ergeht auf Grundlage der §§ 8 Abs. 1, 41 Abs. 1 Satz 1 GO NRW sowie 
auf folgenden europarechtlichen Grundlagen 
a) Beschluss der EU Kommission vom 20.12.2011 über die  Anwendung von Artikel 106 
Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Euro päischen Union auf staatliche 
Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunste n bestimmter Unternehmen, die 
mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgeme inem wirtschaftlichem Interesse 
betraut sind (2012/21/EU, ABl.-EU Nr. L 7/3 vom 11. 01.2012) („ Freistellungsbe- 
schluss “) 
b) Mitteilung der Kommission vom 11.01.2012 über die A nwendung der Beihilfevorschrif- 
ten der Europäischen Union auf Ausgleichsleistungen  für die Erbringung von Dienst- 
leistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (2012/C 8/02, ABl. EU Nr. C 8/4 
vom 11.01.2012) 
c) Mitteilung der Kommission vom 11.01.2012 – Rahmen d er Europäischen Union für 
staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistung en für die Erbringung öffentlicher 
Dienstleistungen (2011) (2012/C 8/03, ABl-EU Nr. C 8/15 vom 11.01.2012) 
 
 
II. Präambel 
(1) Gemäß § 1 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land N ordrhein-Westfalen („ GO NRW “) hat 
die Stadt Köln das Wohl ihrer Einwohner im Rahmen i hrer verfassungsmäßig von Art. 28 GG 
garantierten freien Selbstverwaltung zu fördern. Hierzu sieht § 8 Abs. 1 GO NRW vor, dass die 
Stadt Köln innerhalb der Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für die wirtschaftliche, soziale und 
kulturelle Betreuung ihrer Einwohner erforderlichen  öffentlichen Einrichtungen schaffen soll. 
Diesem Ziel kommt die Stadt Köln unter anderem unte r Einschaltung von direkten und 
mittelbaren Beteiligungsgesellschaften nach. 
(2) Eine dieser mittelbaren Beteiligungsgesellschaften ist die Koelncongress Gesellschaft mit 
beschränkter Haftung, nachfolgend „ KC “. Alleiniger Gesellschafter der KC ist die Koelnme sse 
GmbH (AG Köln, HRB 952), die 100% des Stammkapitals der KC hält. Die Koelnmesse GmbH 
ihrerseits ist eine knapp 80 %ige Tochtergesellscha ft der Stadt Köln – Eigenbetriebsähnliche 
Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Kö ln. Zwischen der Koelnmesse GmbH 
(Organträger) und KC (Organgesellschaft) besteht ei n Organschaftsvertrag (Beherrschungs- 
und Ergebnisabführungsvertrag), der u.a. eine Gewin nabführungspflicht der KC und eine 
Verlustübernahmepflicht der Koelnmesse GmbH beinhaltet.

2 
 
 
Gegenstände der Tätigkeiten der KC sind dabei unter  anderem der Betrieb und die an den In- 
teressen aller Bevölkerungskreise orientierte Nutzu ng des Gürzenich, der Flora und des 
Tanzbrunnens inkl. Theater und Rheinterrassen sowie  weiterer im Besitz der Stadt Köln oder 
der Koelnmesse GmbH befindlichen Veranstaltungsobje kte und sowie die Erbringung der da- 
mit verbundenen Serviceleistungen. 
(3) Gegenstand dieses Betrauungsakts sind folgende Tätigkeitsbereiche, welche von KC im all- 
gemeinen wirtschaftlichen Interesse erbracht werden: 
a) der Betrieb und die an den Interessen aller Bevölkerungskreise orientierte Nutzung 
des Gürzenich, 
b) der Betrieb und die an den Interessen aller Bevölkerungskreise orientierte Nutzung 
des Tanzbrunnens und des Theaters am Tanzbrunnen sowie 
c) der Betrieb und die an den Interessen aller Bevölkerungskreise orientierte Nutzung 
der Flora, 
jeweils wie näher in Ziffer III (1) dieses Betrauungsaktes beschrieben. 
(4) Das allgemeine wirtschaftliche Interesse an den unter vorstehender Ziffer II (3) beschriebenen 
Tätigkeitsbereichen ergibt sich dabei insbesondere aus folgenden Umständen: 
a) Gürzenich 
Der Gürzenich ist ein denkmalgeschütztes historisch es Gebäude aus dem 15. Jahr- 
hundert. Von 1441 bis 1447 auf dem Grundstück der F amilie Gürzenich gebaut, war 
seine Funktion schon immer die einer städtischen Fe sthalle und der Gürzenich wurde 
in diesem Zusammenhang schon immer für verschiedens te Veranstaltungen genutzt. 
Er gilt heute als die „gute Stube Kölns“. 
Die Stadt Köln ist als Teil ihrer Aufgabe, die für die wirtschaftliche, soziale und kultu- 
relle Betreuung ihrer Einwohner erforderlichen öffe ntlichen Einrichtungen zu schaffen, 
daran interessiert, ihren Bürgern und Gästen der St adt dieses einmalige und für die 
Stadt Köln prägende Baudenkmal auch zukünftig als s tädtischen Fest- und Veranstal- 
tungshalle zur Verfügung zu stellen. 
Dabei ist ein solcher Betrieb des Gürzenich als Fest- und Veranstaltungshalle der Stadt 
Köln strukturell defizitär, so dass ein im eigenen gewerblichen Interesse han- delndes 
Unternehmen ihn nicht übernehmen würde. 
Verstärkt wird dieser defizitäre Charakter noch dadurch, dass für kulturelle/bürgernahe 
Veranstaltungen nur ein in der Regel nicht kostende ckender „bürgernaher Preis“ ver- 
langt werden darf. 
b) Tanzbrunnen 
Der Tanzbrunnen ist Kölns Bühne für Show, Theater u nd Konzert. Er besteht im Hin- 
blick auf den von dieser Betrauung umfassten Teil a us einem Theater mit einer Fläche 
von 750 m² und einem Open-Air-Gelände mit einer Flä che von 30.000 m². Mit seinen 
teils denkmalgeschützten Bauten, insbesondere dem M arkenzeichen des Sternwel- 
tenzelts, und dem einmaligen Blick auf Rheinpanoram a und Dom bietet es einen Ver-
anstaltungsort mit dem sich die Kölner identifizier en und den die Stadt Köln ihren Bür- 
gern und Gästen der Stadt im Allgemeininteresse auch zukünftig erhalten möchte. 
Auch hier ist jedoch der Betrieb des Tanzbrunnens als Veranstaltungsort für Kultur- und 
sonstige Veranstaltungen strukturell defizitär und würde von einem im eigenen

3 
 
 
gewerblichen Interesse handelnden Unternehmen nicht  angeboten. Verstärkt wird 
dieser defizitäre Charakter noch dadurch, dass für kulturelle/bürgernahe Veranstal- 
tungen nur ein in der Regel nicht kostendeckender „ bürgernaher Preis“ verlangt wer- 
den darf. 
c) Flora 
Bei der Flora handelt es sich ebenfalls um ein historisches Baudenkmal der Stadt Köln. 
Das ursprüngliche Gebäude wurde in der zweiten Hälf te der 19. Jahrhunderts als 
palastartiger Wintergarten aus Gußeisen und Glas, e ntworfen von den Kölner Ar- 
chitekten Max Nohl und Joseph Felten, errichtet. Da s Gebäude befindet sich im Zent- 
rum der eigentlichen Flora, einer weitläufigen, sym metrisch angelegten Gartenanlage, 
die 1912 bis 1914 zum Botanischen Garten mit Gewäch shäusern für tropische und 
subtropische Pflanzen und Orchideen erweitert wurde . Von Mai 2009 bis 2014 wurde 
die Flora nach historischem Vorbild generalsaniert. 
Auch dieses Baudenkmal der Stadt Köln soll nach dem  Willen der Stadt Köln weiterhin 
ihren Bürgern und Gästen der Stadt als traditionell er Veranstaltungsort zur Verfügung 
stehen. 
Wie bei Gürzenich und Tanzbrunnen ist auch der Betr ieb der Flora als Veranstal- 
tungsort strukturell defizitär und würde von einem im eigenen gewerblichen Interesse 
handelnden Unternehmen nicht angeboten. Auch hier w ird der defizitäre Charakter 
noch dadurch verstärkt, dass für kulturelle/bürgern ahe Veranstaltungen nur ein regel- 
mäßig nicht kostendeckender „bürgernaher Preis“ verlangt werden darf. 
 
 
III. Betrauung 
(1) Die Stadt Köln betraut die KC – vorbehaltlich der Regelung in Ziffer III (2) – mit der Erbringung 
folgender Dienstleistungen von allgemeinem wirtscha ftlichem Interesse im Stadtgebiet Köln 
(der „ Betraute Geschäftsbereich “): 
a) Betrieb und an den Interessen aller Bevölkerungskre ise orientierte Nutzung des Gür- 
zenich, wobei für kulturelle/bürgernahe Veranstaltungen nur ein im Wirtschaftsplan von 
KC ausgewiesener bürgernaher Preis verlangt werden darf; 
b) Betrieb und an den Interessen aller Bevölkerungskre ise orientierte Nutzung des Tanz- 
brunnens und des Theaters am Tanzbrunnen; 
c) Betrieb und an den Interessen aller Bevölkerungskre ise orientierte Nutzung der Flora 
einschließlich unmittelbar hiermit verbundener Nebe nleistungen, wobei für kulturel- 
le/bürgernahe Veranstaltungen nur ein und im Wirtsc haftsplan von KC ausgewiesener 
bürgernaher Preis verlangt werden darf. 
(2) Daneben übt die KC auch Tätigkeiten aus, die nicht zu Dienstleistungen im allgemeinen wirt- 
schaftlichen Interesse zählen und die nicht Gegenst and dieser Betrauung sind (der „ Nicht- 
Betraute Geschäftsbereich “). Hierzu gehören insbesondere: 
a) die Planung, Organisation und Durchführung von Mess en und Ausstellungen, Kon- 
gressen, Events, Firmenveranstaltungen sowie weiter er Veranstaltungsformate. Dazu 
gehört auch das Vermieten von Veranstaltungsflächen  der Koelnmesse GmbH außer- 
halb der von dieser Gesellschaft genutzten Zeiten; 
b) die Vermarktung des Congress-Centrums in der Koelnm esse analog zu den vorste- 
henden Regelungen in III (2) a;

4 
 
 
c) der Betrieb bzw. die Verpachtung der Gastronomie Rh einterrassen, des Biergartens 
und des Cologne Beach Clubs auf dem Tanzbrunnengelä nde und der Gastronomie im 
Gürzenich. 
 
 
IV. Ausgleichsleistungen 
(1) Soweit dies für die Erbringung der Dienstleistungen  von allgemeinem wirtschaftlichem Interes- 
se nach Ziffer III (1) erforderlich ist, kann die Stadt Köln der KC Ausgle ichsleistungen dadurch 
einräumen, dass sie dieser die Objekte im Betrauten  Geschäftsbereich zu den vergünstigten 
Erbbau-, Miet- oder Pachtzinsen zur Verfügung stell t, die sich aus den in der Anlage IV (1) 
aufgeführten Verträgen ergeben. 
(2) Die Stadt Köln kann der KC Ausgleichsleistungen auch dadurch einräumen, dass sie einen nicht 
rückzahlbaren Zuschuss (Investitionskostenzuschuss zu Infrastrukturkosten) zweckgebunden 
zur Verfügung stellt, wenn und soweit dieser erford erlich ist, um den Betrauten 
Geschäftsbereich nach Maßgabe der Ziffer III (1)  betreiben und nutzen zu können, 
insbesondere zur Sanierung der zu betreibenden und zu nutzenden Einrichtungen.  
(3) Dieser Betrauungsakt begründet keinen Rechtsanspruc h der KC auf die Gewährung von Aus- 
gleichsleistungen oder sonstiger Beihilfen. 
 
 
V. Berechnung und Änderung der Ausgleichsleistungen 
(1) Die maximal zu leistenden Ausgleichszahlungen nach Ziffer IV (1) ergeben sich aus den 
vergünstigten Erbbau-, Miet- oder Pachtzinsen, die sich aus den in Anlage IV (1) aufgeführten 
Verträgen ergeben, wobei die Ausgleichsleistung nicht über das in Ziffer V (3) festgelegte Maß 
hinausgehen darf.  
(2) Die maximal als Investitionskostenzuschuss zu zahle nden Ausgleichsleistungen nach 
Ziffer IV (2) gehen nicht über das hinaus, was erforderlich ist, um die durch die Erfüllung der 
Gemeinwohlverpflichtung verursachten Nettokosten oh ne Berücksichtigung eines Gewinns 
abzudecken. Für die Ermittlung der Nettokosten und der zu berücksichtigenden Einnahmen 
gelten Art. 5 Abs. 2 bis 8 des Freistellungsbeschlusses, wobei die Nettokosten nach Art. 5 Abs. 
2 Satz 1 des Freistellungsbeschlusses ermittelt wer den und keine Anrechnung von Gewinnen 
aus dem Nicht-Betrauten Geschäftsbereich auf die Ausgleichsleistung nach Ziffer IV (2) gemäß 
Art. 5 Abs. 4 Satz 3 des Freistellungsbeschlusses erfolgt. 
(3) Die Ausgleichsleistung geht insgesamt nicht über das hinaus, was erforderlich ist, um die durch 
die Erfüllung der Gemeinwohlverpflichtung verursach ten Nettokosten ohne Berücksichtigung 
eines Gewinns abzudecken. Für die Ermittlung der Nettokosten und der zu berücksichtigenden 
Ein- nahmen gelten Art. 5 Abs. 2 bis 8 des Freistel lungsbeschlusses, wobei die Nettokosten 
nach Art. 5 Abs. 2 Satz 1 des Freistellungsbeschlusses ermittelt werden und keine Anrechnung 
von Gewinnen aus dem Nicht-Betrauten Geschäftsbereich auf die Vergünstigungen nach Ziffer 
IV (1) , (2)  gemäß Art. 5 Abs. 4 Satz 3 des Freistellungsbeschlusses erfolgt. 
(4) KC hat im Jahreswirtschaftsplan sowie in seiner Buc hführung die Kosten und Einnahmen, die 
sich aus der Erbringung der einzelnen Dienstleistun gen von allgemeinem wirtschaftlichen Inte- 
resse gemäß Ziffer III (1) ergeben, getrennt von allen anderen Tätigkeiten aus zuweisen. Hier- 
zu ist eine entsprechende Trennungsrechnung zu erst ellen, in der die den einzelnen Dienst- 
leistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interes se zuzurechnenden Kosten und Einnah- 
men jeweils gesondert auszuweisen sind. Außerdem is t anzugeben, nach welchen Parame-

5 
 
 
tern die Zuordnung der Kosten und Einnahmen, insbes ondere der Fixkosten, auf den Betrau- 
ten Geschäftsbereich einerseits und den Nicht-Betra uten Geschäftsbereich andererseits er- 
folgt. KC hat im Jahreswirtschaftsplan sowie in seiner Buchführung die Kosten und Einnahmen, 
die sich aus der Investition, zu der der Investitionskostenzuschuss ergibt, sowie der Erbringung 
der einzelnen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse gemäß Ziffer III (1) 
ergeben, getrennt von allen anderen Tätigkeiten auszuweisen. 
 
VI. Kontrolle hinsichtlich einer möglichen Überkompensation 
(1) Um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen des Fr eistellungsbeschlusses für die Gewäh- 
rung von Ausgleichsleistungen während des gesamten Zeitraums der Betrauung der KC erfüllt 
werden und insbesondere durch die Ausgleichsleistun gen keine Überkompensation für die Er- 
bringung der Dienstleistungen im allgemeinen wirtsc haftlichen Interesse gemäß Ziffer III (1) 
entsteht, führt KC den Nachweis über die Verwendung  der Mittel. Dies geschieht durch den 
jährlichen, um eine den Anforderungen der Ziffer V (4) genügende Trennungsrechnung er- 
gänzten Jahresabschluss. 
(2) Sollte es wider Erwartung zu Überkompensationen kom men, wird die Stadt geeignete Maß- 
nahmen zur Rückführung dieser Überkompensationen er greifen (Art. 6 des Freistellungsbe- 
schlusses). 
 
 
VII. Vorhalten von Unterlagen 
Unbeschadet weitergehender Vorschriften sind sämtli che Unterlagen, anhand derer sich 
feststellen lässt, ob die gewährten Ausgleichsleistungen in Form von Vergünstigungen in Bezug 
auf Erbbau-, Miet- oder Pachtzins mit den Bestimmun gen des Freistellungsbeschlusses ver- 
einbar sind, während der Dauer der Betrauung sowie für einen Zeitraum von zehn Jahren nach 
Ende der Betrauung aufzubewahren und verfügbar zu halten.  Soweit sich KC für die Investition, 
insbesondere eine Sanierung, Dritter bedient, hat K C sicherzustellen, dass für den Nachweis 
nach Ziffer VI (1) benötigte Dokumente zur Verfügung stehen, insbesond ere indem KC den 
Dritten verpflichtet, diese an KC auszuhändigen. So fern KC einen Dritten mit der Sanierung 
umfassend dergestalt betraut, dass dieser also der vergleichbar einem Generalunternehmer die 
Sanierung durchführt, hat KC diesen Dritten vertrag lich zu einer der Nachweisführung gemäß 
Ziffer VI (1)  vergleichbaren Nachweisführung zu verpflichten und  diese Nachweise sodann als 
eigene Nachweise aufzubewahren. Für die Nachweisfüh rung im Fall von 
Investitionskostenzuschüssen nach Ziffer IV (2) steht es KC frei, abweichend von Ziffer VI (1) 
Satz 2  eine andere geeignete Form zu wählen.  
 
VIII. Geltungsdauer 
Die Betrauung erfolgt ab dem 01.01.2026  zunächst für einen Zeitraum von zehn Jahren.  
Endet der Betrauungszeitraum vor Beendigung der Abs chreibung einer Investition, für die ein 
Investitionskostenzuschuss gemäß Ziffer IV (2)  des Betrauungsakts gewährt wurde, so greift 
der Mechanismus zur Kontrolle einer möglichen Überk ompensation nach Ziffer VI . Dies 
bedeutet insbesondere, dass ein noch nicht amortisi erter Investitionskostenzuschuss etwa für 
Sanierungsmaßnahmen anteilig von der begünstigten KC an die Stadt zurückzugewähren ist.  
 
 
IX. Anzeigepflicht bei veränderten Umständen 
KC ist verpflichtet, der Stadt jede wesentliche Änd erung von Umständen, die die Betrauung

6 
 
 
betreffen, unverzüglich anzuzeigen. 
 
 
X. Gesellschaftsrechtliche Umsetzung 
Die Geschäftsführung der Koelnmesse GmbH ist angewi esen, die Geschäftsführung der KC 
anzuweisen, die mit der vorstehenden Betrauung ausg esprochene Gemeinwohlverpflichtung 
der KC unter Beachtung der inhaltlichen Maßgaben der Betrauung zu erfüllen. 
 
***

Beschlussvorlage Rat

19415 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3274/2025 
Freigabedatum 
 05.12.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Koelncongress GmbH 
hier: Betrauung und Investitionskostenzuschuss  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln erklärt sich damit einverstanden, die gastronomische Versorgung des 
Tanzbrunnens durch ein Infrastrukturgebäude langfristig sicherzustellen und beschließt:  
 
1. Der Betrauungsakt der Koelncongress GmbH wird mit Wirkung zum 01.01.2026 neu-
gefasst und die Koelncongress GmbH mit der Erbringung von Dienstleistungen von all-
gemeinem wirtschaftlichen Interesse gemäß Anlage 3 betraut.  
 
2. Die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der 
Stadt Köln wird beauftragt, 
 
a) die Geschäftsführung der Koelnmesse GmbH anzuweisen, die Umsetzung des 
Betrauungsakts durch die Koelncongress GmbH sicherzustellen.  
 
b) den mit der Koelnmesse GmbH bestehenden Erbbaurechtsvertrag nach Maß-
gabe der Ziff. 3 der Begründung anzupassen. 
 
c) der Koelncongress GmbH einen zweckgebundenen Investitionskostenzu-
schuss in Höhe von 14,5 Mio. € zuzuwenden.  
 
3. Die Finanzierung des Investitionskostenzuschusses erfolgt kreditweise über den Wirt-
schaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln. Die 
Verwaltung wird ermächtigt, den daraus resultierenden Schuldendienst der eigenbe-
triebsähnlichen Einrichtung ab dem Haushaltsjahr 2027 aus allgemeinen Haushaltsmit-
teln zu erstatten und im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2027ff entsprechend zu 
berücksichtigen. 
 
 
 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 15.12.2025 
Rat 16.12.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   s. 
Begründung € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  s. 
Begründung € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
Die Stadt Köln ist Eigentümerin des südlich des Rheinparks und nördlich der Rheinhallen be-
findlichen Ensembles bestehend aus Tanzbrunnen (Open-Air-Gelände), Theater am Tanz-
brunnen, Restaurant Rheinterrassen, Biergarten und km 689 Cologne Beach Club. Das En-
semble befindet sich im Sondervermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstal-
tungszentrum der Stadt Köln (kurz: Veranstaltungszentrum) und steht in wesentlichen Teilen 
unter Denkmalschutz. Der Tanzbrunnen (Open-Air-Gelände) war eine der ersten Freizeitanla-
gen Kölns nach dem Zweiten Weltkrieg und verfügt über eine Geschichte, die bis in die 
1920er Jahre zurückreicht. Mit seinem Panorama auf Dom und Hohenzollernbrücke direkt am 
Rhein gelegen gehört er zu den bekanntesten und schönsten Veranstaltungsorten der Stadt 
Köln und bietet Platz für rd. 12.500 Besucher*innen.

3 
Das Theater am Tanzbrunnen und die Rheinterrassen sind seit 1999 im Wege eines Erbbau-
rechts an die Koelnmesse GmbH überlassen (s. Anlage 1: blaue Fläche). Die Koelnmesse 
GmbH sowie für die übrigen o. g. Flächen das Veranstaltungszentrum haben mit der Koeln-
congress GmbH Pachtverträge geschlossen. Das gesamte Ensemble wird von der Koelncon-
gress GmbH bewirtschaftet, einer 100%igen Tochtergesellschaft der Koelnmesse GmbH.  
Der Betrieb des denkmalgeschützten Tanzbrunnens (Open-Air-Gelände und Theater) als Ver-
anstaltungsort ist strukturell defizitär. Die Stadt Köln hat die Koelncongress GmbH daher u. a. 
mit dem Betrieb dieser Veranstaltungsstätten betraut.  
Mit Beschluss des Rates der Stadt Köln wurde das Veranstaltungszentrum zuletzt beauftragt 
(Vorlagen-Nr. 3270/2024), die vom preisgekrönten Architekten Prof. Dr. Frei Otto gestalteten 
Schirme sowie das Bühnenhaus denkmalgerecht zu sanieren. Die beauftragten Bauarbeiten 
werden derzeit umgesetzt.  
In der direkten Nachbarschaft des o. g. denkmalgeschützten Ensembles liegt das Staaten-
haus, das eine neue Nutzung als Musicalstandort erfahren und dafür grundlegend moderni-
siert und aufgewertet werden soll.  
 
2. Gastronomische Versorgung des Tanzbrunnens 
Der Tanzbrunnen verfügt über keine eigene gastronomische Infrastruktur. Die gastronomische 
Versorgung der Veranstaltungen auf dem Open-Air-Gelände erfolgt über die Rheinterrassen, 
also einem Gebäude im Erbbaurecht der Koelnmesse GmbH. Hierfür werden die Küche der 
Rheinterrassen und die dortigen Räume für die Lagerung des benötigten Materials sowie für 
das eingesetzte Personal in Anspruch genommen. Rheinterrassen und Tanzbrunnen bilden 
eine gastronomische Einheit, für welche die bauliche Verantwortung derzeit in den Händen 
der Koelnmesse GmbH einerseits und des Veranstaltungszentrums andererseits liegt.  
Aufgrund der gestiegenen Anzahl an Veranstaltungen und Gäste sind die vorgenannten 
Räumlichkeiten mittlerweile für die gastronomische Versorgung des Tanzbrunnens völlig un-
zureichend und entsprechen nicht den erforderlichen Standards. Behelfsweise wurden daher 
auf städtischem Grund zwischen dem Rheinterrassengebäude und dem Open-Air-Gelände 
insgesamt 18 Überseecontainer und fliegende Bauten bereitgestellt. Die Behelfsbauten wer-
den von der Bauaufsicht nur vor dem Hintergrund geduldet, dass eine bauliche Neuordnung 
des Tanzbrunnens erfolgt. Auch der städtische Denkmalschutz sieht die unansehnliche provi-
sorische Containerlandschaft auf dem historischen Gelände äußerst kritisch (siehe Anlage 2 
Fotos derzeitiges Container-Provisorium). 
Die neben der Containerlandschaft für die gastronomische Versorgung des Tanzbrunnens 
derzeit genutzten Rheinterrassen sind selbst in einem dringend sanierungsbedürftigen Zu-
stand. Die Koelnmesse GmbH als Erbbauberechtigte der Rheinterrassen hat daher entspre-
chend ihrer vertraglichen Verpflichtungen eine grundlegende Sanierung des Objekts im Be-
stand geplant (kleine Lösung). Die Kosten der reinen Bestandssanierung belaufen sich auf 
rd. 14,6 Mio. € und sind durch die Koelnmesse GmbH zu tragen. Eine Bestandssanierung der 
Rheinterrassen würde jedoch weder die bau- und denkmalrechtlich problematische, provisori-
sche und damit endliche Containerlandschaft auf dem in städtischer Verantwortung befindli-
chen Gelände des Tanzbrunnens beseitigen, noch die logistischen Herausforderungen lösen, 
die durch die gastronomische Versorgung über das Bestandsgebäude der Rheinterrassen be-
stehen. Insbesondere das Kapazitätsproblem wird durch die Bestandssanierung nicht gelöst. 
Die Stadt Köln wäre im Falle der Umsetzung der kleinen Lösung durch die Koelnmesse GmbH 
in der Verantwortung, anderweitig selbst die gastronomische Versorgungsmöglichkeit des O-
pen-Air-Geländes denkmalgerecht langfristig sicherzustellen.  
Ferner haben Untersuchungen ergeben, dass auch der Biergarten der Rheinterrassen und die 
Betonkonstruktion am Rheinboulevard sanierungsbedürftig sind. Der Biergarten wie auch die 
Anbauflächen befinden sich im städtischen Eigentum. Ressourcen der Stadt Köln zur Sanie-
rung dieser Gebäudeteile sind nicht absehbar.

4 
Im Zuge der Planungen für eine Bestandssanierung der Rheinterrassen hat die Koelnmesse 
daher auch untersucht, wie die oben dargestellten provisorischen Nutzungen durch einen An-
bau an das Bestandsgebäude als Erweiterungsneubau inkl. der Sanierung des Biergartens in 
das Rheinterrassenensemble denkmalgerecht integriert werden können (große Lösung). Ziel 
war dabei Küche, Lager, Sozialräume, Foyer und Garderobe unter Beachtung aller gesetzli-
chen Vorgaben, insbesondere aus dem Bereich der Hygiene und des Arbeitsschutzes, so zu 
erweitern, dass diese an die aktuell benötigten Kapazitäten einschließlich der Versorgung der 
Open-Air-Fläche am Tanzbrunnen angepasst werden.  
Die Kosten der Bestandssanierung inklusive Erweiterungsneubau und Biergartensanierung 
belaufen sich auf 29,3 Mio. €. Davon beträgt der der Stadt Köln zuzurechnende Projektanteil 
(Neubaukosten und Biergartensanierung) 17,5 Mio. €. 
Ein solcher denkmalgerechter Erweiterungsneubau würde die gastronomische Versorgung 
des Open-Air-Geländes des Tanzbrunnens langfristig sichern und das denkmalgeschützte En-
semble in einen geordneten und dem Panorama des Tanzbrunnens angemessenen Gesamt-
zustand überführen. Die langfristige Gewährleistung der gastronomischen Bespielbarkeit des 
Open-Air-Geländes des Tanzbrunnens ist zugleich unverzichtbar, um die Investitionen der 
Stadt Köln in die denkmalgerechte Sanierung der Open-Air Fläche (Schirme und Bühne) ab-
zusichern und das Ensemble in direkter Nachbarschaft zum Staatenhaus als publikumsinten-
sivem zukünftigem Musicalstandort zu ordnen.  
Das Veranstaltungszentrum als Sondervermögen ohne eigenes Personal verfügt nicht über 
die Ressourcen, um eine langfristige und denkmalgerechte gastronomische Versorgung des 
Tanzbrunnens in Eigenregie zu verwirklichen. Die baulichen Ressourcen der Stadt Köln sind 
ebenfalls stark begrenzt und gebunden. Auch finanziell ist das Veranstaltungszentrum nicht in 
der Lage, die aus den erforderlichen Eigeninvestitionen resultierenden Folgebelastungen (In-
standhaltungen, Abschreibungen etc.) durchzuführen.  
Aufgrund der baugenehmigungsrechtlichen Problematik, der großen Bedeutung des denkmal-
geschützten Areals und der unumgänglichen Notwendigkeit einer langfristigen, denkmalge-
rechten Sicherung der Versorgungssituation von Veranstaltungen im Tanzbrunnen hat die 
Koelnmesse GmbH in Abstimmung mit dem Veranstaltungszentrum und unter Beteiligung des 
Aufsichtsrats geprüft, ob und wie die große Lösung realisierbar ist. Eine vergleichende Wirt-
schaftlichkeitsbetrachtung der kleinen sowie der großen Lösung zeigt, dass nur die reine Be-
standssanierung für die Koelnmesse wirtschaftlich tragfähig ist. Die Bestandssanierung inklu-
sive Erweiterungsneubau und Biergartensanierung (große Lösung) hingegen ist aufgrund der 
höheren Investitionskosten von 29,3 Mio. € für die Koelnmesse nicht wirtschaftlich durchführ-
bar und nur mit einer Kostenbeteiligung der Stadt Köln realisierungsfähig.  
Die Beihilfekonformität einer solchen Kostenbeteiligung haben Koelnmesse GmbH und Veran-
staltungszentrum extern anwaltlich mit folgendem Ergebnis untersuchen lassen: Unter beihil-
ferechtlichen Gesichtspunkten ist eine Kostenbeteiligung über die betraute Koelncongress 
GmbH, die gegenüber der Koelnmesse GmbH nutzungsberechtigt ist, in Höhe der Nettomehr-
kosten zulässig. Durch den Ausgleich der Nettomehrkosten der großen Lösung kann der wirt-
schaftliche Nachteil, der sich für die Koelnmesse im Vergleich zur reinen Bestandssanierung 
ergibt, kompensiert werden, so dass beide Investitionsvorhaben gleichgestellt sind. Die von 
der Stadt Köln zu übernehmenden Nettomehrkosten belaufen sich lt. der Wirtschaftlichkeits-
berechnungen auf 14,5 Mio. €. Für die Koelnmesse verbleibt ein Eigeninvest von 14,8 Mio. €.  
Im Falle der Umsetzung der großen Lösung soll auch der Erweiterungsneubau im Erbbau-
recht der Koelnmesse ausgeführt werden und von der Koelncongress GmbH betrieben wer-
den. Die Koelncongress GmbH als Begünstigte des Investitionskostenzuschusses ist berech-
tigt, den Erweiterungsneubau kostenneutral dauerhaft für die gastronomische Versorgung des 
Tanzbrunnens zu nutzen. Damit würde die gastronomische Einheit langfristig und denkmalge-
recht erhalten bleiben und zukünftig in baulicher Hinsicht ebenfalls zu einer Einheit zusam-
mengeführt werden. Die Koelnmesse übernähme nach Fertigstellung Mitte 2029 dauerhaft 
sämtliche Betriebs- und Instandhaltungskosten des gesamten Objektes und des Biergartens.

5 
Für die Umsetzung der großen Lösung muss der mit der Koelnmesse bestehende Erbbau-
rechtsvertrag über das Rheinterrassengelände um die Anbauflächen und den Biergarten er-
weitert werden (siehe Punkt 3.). Ferner muss der derzeit laufende Betrauungsakt mit der 
Koelncongress GmbH um die Gewährung des Investitionskostenzuschusses in Höhe von 14,5 
Mio. € angepasst werden (siehe Punkt 4.). Die Gewährung und Finanzierung des städt. Inves-
titionskostenzuschusses erfolgt über die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs-
zentrum der Stadt Köln (siehe Punkt 5.).  
Die Gremien der Koelnmesse GmbH haben der großen Lösung vorbehaltlich der Kostenbetei-
ligung der Stadt Köln zugestimmt.  
 
3. Erbbaurechtsvertrag mit der Koelnmesse GmbH 
Da sich die geplanten Anbauten an das Rheinterrassengebäude bei der großen Lösung der-
zeit noch auf städtischem Grund und Boden befinden würden, sollen diese in den bestehen-
den Erbbaurechtsvertrag der Koelnmesse GmbH integriert werden. Der als Anlage 1 beige-
fügte Lageplan weist die Flächen in orange aus. 
Die bisher auf schuldrechtlicher Grundlage genutzten Terrassen- und Biergartenflächen in 
Richtung Rhein sollen ebenfalls mit in das Erbbaurecht einbezogen werden. Die Flächen sind 
im Lageplan rosa markiert und als Fläche Rheinterrasse/Biergarten gekennzeichnet. Bei die-
sen Flächen besteht die Besonderheit, dass sie von der Koelnmesse nur für eine Terrassen-
bebauung genutzt werden dürfen, die im Wesentlichen der aktuellen Bebauung entspricht und 
die unter der Terrasse verlaufende Wegefläche der Rheinpromenade nicht beeinträchtigt. 
Diese wird weiterhin als städtische Fläche durch die Allgemeinheit als Geh- und (Fahrrad-) 
Fahrweg genutzt, was im Zuge der Neuregelung des Erbbaurechts zusätzlich über ein Geh- 
und Fahrrecht am Erbbaurecht zugunsten der Stadt dinglich abgesichert wird. Bezüglich der 
Verkehrssicherung, Instandhaltung und Instandsetzung in diesem Bereich wird daher verein-
bart, dass die Koelnmesse diese Pflichten hinsichtlich des Terrassenbauwerks übernimmt und 
die Pflichten hinsichtlich der darunter und daneben verlaufenden Geh- und Fahrwege, Grün-
flächen und Uferböschung wie bisher bei der Stadt verbleiben.  
Damit die Koelnmesse mit der Baumaßnahme schnellstmöglich beginnen kann, soll die An-
passung des Erbbaurechtsvertrages mit Wirkung zum 01.01.2026 erfolgen. Durch die Erweite-
rung vergrößert sich das Erbbaugrundstück um ca. 2.700 m² auf insgesamt ca. 12.600 m². 
Der von der Koelnmesse GmbH geschuldete indexierte Erbbauzins erhöht sich anteilig um die 
neu in das Erbbaurecht einbezogene Fläche und wird diesbezüglich erstmals nach Abschluss 
der Baumaßnahme ab dem 01.07.2029 fällig.  
 
4. Betrauungsakt mit der Koelncongress GmbH 
Grundsätzlich sind nach Artikel 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen 
Union (AEUV) Beihilfen vor ihrer Gewährung bei der Europäischen Kommission zu notifizie-
ren. Die EU hat jedoch eine Reihe von Ausnahmevorschriften erlassen, nach denen auf eine 
Notifizierung verzichtet werden kann. Eine dieser Ausnahmevorschriften ist der sog. Freistel-
lungsbeschluss (2012/21/EU). Danach können Beihilfen ohne Notifizierung an Unternehmen 
vergeben werden, die mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse be-
traut sind. Der Rat der Stadt Köln hat die Koelncongress GmbH am 07.11.2019 dementspre-
chend mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut.  
Gegenstand dieses Betrauungsakts ist u. a. der Betrieb und die an den Interessen aller Bevöl-
kerungskreise orientierte Nutzung des Tanzbrunnens und des Theaters am Tanzbrunnen. Im 
Rahmen dieser Betrauung kann auch der beabsichtigte Erweiterungsneubau beihilferechts-
konform bezuschusst werden. Allerdings sieht der Betrauungsakt in seiner derzeitigen Form 
die vergünstigte Nutzungsüberlassung als einzige Fördermöglichkeit vor. Der Betrauungsakt 
war daher zu überarbeiten und um die Möglichkeit der Zahlung eines Investitionskostenzu-
schusses zu ergänzen. Der neugefasste Betrauungsakt liegt als Anlage 3 dieser Ratsvorlage 
bei. Die Ergänzung zur bisherigen Fassung wurde in Kursivschrift gefasst. Der Betrag von 
14,5 Mio. € ist beihilferechtskonform anhand der Nettomehrkostenmethode berechnet und le-
gitimiert. Der Investitionskostenzuschuss wird über die Betriebsjahre abgeschrieben, voraus-
sichtlich über 30 Jahre. Für diesen Zeitraum verbleibt durch den Zuschuss eine Begünstigung

6 
bei Koelncongress GmbH, weshalb der Betrauungsakt in dem EU-rechtlich zulässigen Um-
fang auf weitere 10 Jahre zu verlängern ist. Endet er 2035, wäre die noch verbleibende Be-
günstigung von der Koelncongress GmbH an die Stadt zurückzuzahlen; auch das ist im Be-
trauungsakt vorgesehen (siehe Ziffer VIII). 
 
5. Finanzierung des Investitionskostenzuschusses 
Der städtische Investitionszuschuss von 14,5 Mio. € wird von der eigenbetriebsähnlichen Ein-
richtung Veranstaltungszentrum Köln gewährt. Die Auszahlung des Zuschusses soll nach 
Baufortschritt hälftig in zwei Raten zum 01.07.2026 und zum 01.07.2028 erfolgen.  
 
Buchhalterisch wird der zweckgebundene Investitionskostenzuschuss als aktiver Rechnungs-
abgrenzungsposten bilanziert und über die Nutzungsdauer der Investition, hier 30 Jahre, ra-
tierlich erfolgswirksam aufgelöst. Der Zuschuss in Höhe von 14,5 Mio. € führt bei der eigenbe-
triebsähnlichen Einrichtung damit zu einer – allerdings nicht liquiditätswirksamen - jährlichen 
Ergebnisbelastung von rd. 483 Tsd. €.  
 
Die Finanzierung des Zuschussbetrages erfolgt kreditweise durch das Veranstaltungszentrum. 
Bei einer an die Nutzungsdauer der Investition angelehnten Laufzeit von 30 Jahren ergibt sich 
nach den derzeitigen Marktgegebenheiten eine Zinsprognose von rd. 2,8% mit Aufnahme der 
1. Rate von 7,25 Mio. € in 2026 sowie von rd. 3,8% ab dem Auszahlungstermin der 2. Rate 
von 7,25 Mio. € in 2028. Bei einem festen jährlichen Tilgungsbetrag von 484 Tsd. € beläuft 
sich der Zinsaufwand in der Spitze in 2029 auf rd. 510 Tsd. € und nimmt dann mit Tilgungs-
fortschritt kontinuierlich ab. 
 
Da die Finanzierung des Investitionskostenzuschusses die Finanzkraft der strukturell defizitä-
ren eigenbetriebsähnlichen Einrichtung übersteigt, sollte ihr der Schuldendienst über die Lauf-
zeit des Darlehens aus dem städtischen Haushalt erstattet werden. Mit Aufstellung des Hpl. 
2027 können entsprechende Ansätze berücksichtigt werden. Im Jahr 2026 trägt das Veran-
staltungszentrum die Schuldendienstbelastung aus eigener Kraft. Der Wirtschaftsplan 2026 
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wird im Falle der Zustimmung des Rates der Stadt 
Köln zu dieser Vorlage entsprechende Veranschlagungen vorsehen. 
 
6. Ausführungen zur Haushaltssperre 
Die Haushaltssperre greift nicht unmittelbar für eigenbetriebsähnliche Einrichtungen. Unab-
hängig davon gilt: Ohne die Baumaßnahme ist die gastronomische Versorgung des Tanzbrun-
nens sowie die bauliche Nutzbarkeit nicht mehr langfristig gesichert, weshalb die Umsetzung 
der Maßnahme unaufschiebbar und unabweisbar notwendig ist. Auch die Anforderungen an 
eine strenge Wirtschaftlichkeitsprüfung werden erfüllt. 
 
Anlagen 
 
1. Lageplan Tanzbrunnen/Rheinterrassen 
2. Abbildungen derzeitige und geplante Situation Rheinterrassen 
3. Erweiterter Betrauungsakt

Anlage 0 - Dringlicheitsbegründung

408 Zeichen

Anlage 0 
Dringlichkeitsbegründung: 
 
Die Beschlussvorlage konnte aufgrund aufwändiger Abstimmungsprozesse nicht 
fristgerecht zur Vorberatung durch den Betriebsausschuss vorgelegt werden. Eine 
Entscheidung des Rates der Stadt Köln in seiner Sitzung am 16.12.2025 ist 
notwendig, um die Maßnahme innerhalb der von Koelnmesse GmbH/Koelncongress 
GmbH kalkulierten Ansätze und Zeitschiene umsetzen zu können.

Anlage 2 - Folienpräsentation-Rheinterrassen-Erscheinungsbild

324 Zeichen

koeinmesseGrundstücksgrenzen

Containerlager
V,
’I
1
1
r ;
-
koeinmesse
IIIM5
2

Variante 1 - Erscheinungsbild aktuell & zukünftig
koeinmesse
Erscheinungsbild
ZUKÜNFTIG Var. 1
Erscheinungsbild
AKTUELL
14

Variante 1 - Erscheinungsbild zukünftig
koeinmesse
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15

Beratungsverlauf (2)

15.12.2025 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
16.12.2025 Rat
TOP 10.20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3274/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
05.12.2025
Erstellt
18.11.2025 07:34