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V/0729/2006

Haushaltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 2010 - Abschlussbericht der Firma Rödl + Partner,

Vorlage 12.09.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 26.10.2006, TOP 9

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

25693 Zeichen

V/0729/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Haushaltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 2010 - Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner;
hier: Tageseinrichtungen für Kinder nach GTK/Anpassung der Versorgungsquote sowie 
ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung/Anpassen der Standards -  
Analyse und Stellungnahme der Verwaltung zu den Aussagen und möglichen 
Konsolidierungspotentialen aus dem Interkommunalen Vergleich 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.10.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Vorbemerkung/Berichtsanlass: 
 
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23.08.2006 die Vorlage V/0579/2006 „Haushaltskon-
solidierungsprogramm 2007 bis 2010 - Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner GbR: Bera-
tung und Begleitung der Stadt Münster bei der Konsolidierung des städtischen Haushaltes 2007 
ff.“ beraten. Der Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner ist  den Mitgliedern der Ausschüsse 
zur Verfügung gestellt worden. Ergänzend ist zur Vorlage der Verwaltung (Antrag der CDU-
Fraktion und der FDP-Fraktion - Ziffer 1.4 des Ratsbeschlusses) u. a beschlossen worden: 
 
„Der Rat beauftragt die Verwaltung: 
 
• Die im Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner durch interkommunalen Vergleich (IKV) 
erhobenen Konsolidierungspotentiale hinsichtlich der finanzwirksamen Gründe für die Unter-
schiede in der Leistungserbringung zwischen der Stadt Münster und den Vergleichsstädten 
zu analysieren und zu konkretisieren; 
• für die einzelnen Konsolidierungspotentiale aus dem IKV ein individuelles Stufenraster vorzu-
legen, aus dem hervorgeht, welche prozentuale Ausnutzung des Einsparpotentials welche 
Auswirkungen auf die jeweilige Leistungserbringung durch die Stadt Münster oder freier Trä-
ger hat; 
• darzustellen, bis wann der entsprechende Konsolidierungseffekt erzielt werden kann; 
• diese Analysen spätestens bis zu den Herbstferien zur weiteren Beratung vorzulegen.“ 
 
Die Verwaltung kommt diesem Auftrag mit dieser Berichtsvorlage nach. Der folgende Bericht 
analysiert den vorgenommenen Städtevergleich für das Produkt/den Aufgabenbereich, um mögli-
che Besonderseiten und signifikante Unterschiede herauszuarbeiten, die für die Interpretation der 
Ergebnisse des Städtevergleichs von Bedeutung sind. Ferner werden die vermuteten Konsolidie-
rungspotentiale im Hinblick auf ihre sachliche und zeitliche Umsetzbarkeit geprüft. Dabei bezieht 
Vorlagen-Nr.: 
V/0729/2006 
Auskunft erteilt: 
Frau Pohl 
Ruf: 
492 51 00 
E-Mail: 
PohlA@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.09.2006 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0729/2006 
 
sich die Verwaltung auf die Hinweise im Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner unter Be-
rücksichtigung der nachgereichten Hinweise der Firma Rödl & Partner zu einigen interkommuna-
len Vergleichen (Zusammenfassung vom 25.08.2006).  
 
Die Prüfungsergebnisse zu den interkommunalen Vergleichen werden zunächst dem Hauptaus-
schuss zusammengefasst in seiner Sitzung am 27.09.2006 zur Kenntnis gegeben, mit dem Vor-
schlag, die Berichte zur jeweiligen fachpolitischen Debatte in den/die zuständigen Fachaus-
schüsse zu verweisen. Nach Abschluss der Beratungen in den zuständigen Fachausschüssen 
wird eine zusammenfassende Vorlage mit den Ergebnissen der Beratungen dem Ausschuss für 
Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorgelegt, der die federführende, ressortübergrei-
fende Bündelungsfunktion für die Haushaltskonsolidierung unter Einbeziehung der Hinweise und 
Vorschläge der Firma Rödl & Partner hat (vgl. Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer 3 der 
Vorlage V/0579/2006). 
 
Bericht: 
 
1. Tageseinrichtungen für Kinder nach GTK/Anpassung der Versorgungsquote  
(Konsolidierungsblatt 183) 
 
1.1. Analyse des Vergleiches 
 
1.1.1. Kurzbeschreibung des Konsolidierungsvorschlages von Rödl und Partner 
 
Im Rahmen des interkommunalen Vergleichs wurden die Städte Bonn und Biele-
feld in die Betrachtung aufgenommen. Der Vergleich hat gezeigt, dass die Versor-
gungsquote in Münster überdurchschnittlich hoch ist. Es besteht hier nach ein 
rechnerisches Potenzial zwischen 100.000 € (2007) bis zu 200.000 € (2009, 
2010). 
 
1.1.2. Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von drei Jahren 
bis zum Eintritt in die Schule 
 
Das SGB VIII legt fest (§ 24), dass jedes Kind mit der Vollendung des dritten Le-
bensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einem Kindergarten hat (un-
bedingte Pflichtleistung!). Entscheidend dabei ist, dass der Gesetzgeber nicht auf 
den Beginn eines Kindergartenjahres abgehoben hat, sondern einen individuellen 
Rechtsanspruch begründet hat, der mit der Vollendung des dritten Lebensjahres 
beginnt. Dieses bedeutet, dass die Kinder einen Platz in einem Kindergarten, un-
abhängig vom Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres, haben. 
 
Dieses bedeutet ferner für die Praxis, dass die Kinder heute nicht mehr nur drei 
Jahre in den Kindergarten gehen, sondern abhängig von ihrem Geburtstag länger 
als drei Jahre. Der Grund liegt darin, dass der Eintritt in die Schule nach wie vor an 
den Schuljahresbeginn gekoppelt ist und nicht individuell vom vollendeten sechs-
ten Geburtstag des Kindes abhängt. 
 
Der derzeitige Versorgungsgrad der 3 – 6 jährigen Kinder liegt bei 105,4 %.  
 
 
1.2. Bewertung möglicher Konsolidierungspotentiale 
 
1.2.1. Bewertung der von Rödl & Partner benannten Einsparpotenziale im Zusammen-
hang mit dem „interkommunalen Vergleich“ 
 
Die Fa. Rödl & Partner geht in ihrem Vorschlag nicht auf unterschiedliche Grup-
pen- und Trägerstrukturen in den Vergleichsstädten ein: So hat Münster im Ge-

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V/0729/2006 
 
gensatz zu anderen Städten mit 56 Gruppen bei 51 Elterninitiativen sowie weiteren 
rd. 20 finanzschwachen Trägern deutlich höhere Aufwendungen bei den Zuschüs-
sen für diese Gruppen, als andere Städte. Die genannten Vergleichsstädte wiesen 
auf Nachfrage der Verwaltung zum Kindergartenjahr 2005 folgende Versorgungs-
quoten aus: 
 
Bonn  =  93 % 
Bielefeld  =  98 % 
Münster =  104 % 
 
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass sich diese Versorgungsquoten auf drei 
Kernjahrgänge beziehen. Zu diesen drei Kernjahrgängen kommen noch die Kinder 
hinzu, die im laufenden Kindergartenjahr drei Jahre alt werden und einen Kinder-
gartenplatz in Anspruch nehmen wollen. 
 
Die über 100%ige Versorgungsquote ermöglicht es, diesen individuell geltend ge-
machten Rechtsanspruch ohne eine qualitätsmindernde Erhöhung von Gruppen-
stärken zu befriedigen. Die Geltendmachung des Rechtsanspruchs im laufenden 
Kindergartenjahr ist jährlich steigend. 
 
Hinzu kommt, dass jährlich rd. 50 bis 70 Kinder, die noch keine drei Jahre alt sind, 
einen Platz im Rahmen von Einzelaufnahmen in den Kindergartengruppen finden 
und dafür gemäß Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in NRW (GTK) rech-
nerisch bis zum dritten Lebensjahr zwei Plätze belegen. Auch dieses hilft mit, den 
Rechtsanspruch abzudecken und im Rahmen des u3-Ausbaus Betreuungsange-
bote vorzuhalten. 
 
Die Höhe der Versorgungsquote ist insofern zunächst nichts anderes als eine sta-
tische Orientierungsgröße. Warum die Vergleichsstädte hier mit einer geringeren 
Quote auskommen, lässt sich eindeutig nicht erklären. Möglicherweise stellt sich in 
den genannten Städten die Nachfrage anders dar oder die Quote lässt sich mit ei-
ner kontinuierlichen Überbelegung der Gruppen begründen. Um die pädagogische 
Qualität sicher zu stellen, hat das GTK einer dauerhaften Überbelegung der Grup-
pen jedoch enge Grenzen gesetzt. Demnach ist es nicht möglich, die Versor-
gungsquote durch Platzabbau zu senken und durch eine dauerhafte Gruppen-
überbelegung wieder auszugleichen. 
 
In den Kindertageseinrichtungen in Münster gibt es keine Überkapazitäten. Trotz 
der gesamtstädtischen Versorgungsquote von inzwischen 105,4 % im Kindergar-
tenjahr 2006/07 gibt es in einzelnen Stadtteilen Einrichtungen, die „Platzzahlüber-
schreitungen“ vornehmen müssen (d. h. mehr als 25 Kinder in einer Gruppe auf-
nehmen), damit der Rechtsanspruch erfüllt werden kann. Andererseits werden 
freie Kindergartenplätze mit zweijährigen Kindern belegt. Verändern sich Bedarfe 
in den Wohnbereichen dauerhaft (Rückgang der Anzahl der Kindergartenkinder 
bei Zunahme des Bedarfs an u3-Angeboten), finden im Rahmen der Jugendhilfe-
planung/Kindergartenbedarfsplanung jährlich Bedarfsanpassungen statt. Es wer-
den Gruppen umstrukturiert oder dem Bedarf angepasst, d. h. in Abstimmung mit 
den Trägern geschlossen. 
 
1.2.2. Konsolidierungsmaßnahmen bei den Kindertageseinrichtungen 
 
Seit 2005 findet in Münster im Bereich der Kindertageseinrichtungen ein intensiver 
Konsolidierungsprozess statt. Bereits im Haushaltskonsolidierungsprogramm 2006 
bis 2009 sind Maßnahmen beschrieben worden, die zu Verringerungen bei den 
Betriebskosten führen (vgl. dazu Vorlage V/1065/2005 - Einzelmaßnahmen 
112/117 - Abbau der Plätze in städtischer Horteinrichtung/Anpassung der Platz-

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zahlen in Kindertageseinrichtungen). 
 
Dieses Konsolidierungsprogramm hat durch Gruppenschließungen bei Einrichtun-
gen in freier und städtischer Trägerschaft im Zusammenhang mit Bedarfsanpas-
sungen und Veränderungen bei der Versorgungsquote sowie im Zusammenhang 
mit dem Ausbau des u3-Angebots zu entsprechenden Wirkungen geführt. Die 
Konsolidierungsmaßnahmen werden auch in den nächsten Jahren fortgesetzt. 
 
In dem Zusammenhang ist auf den Konsolidierungsvorschlag der Fa. Rödl & Part-
ner Nr. 181 zu verweisen: Das Einsparpotenzial wird ab 2008 mit jährlich rd. 
1 Mio € veranschlagt. 
 
Für die u3-Gruppen müssen weitere Kindergartengruppen umgewandelt werden. 
Inwieweit der demografische Rückgang der Kindergartenkinder dieses tatsächlich 
hergibt, bleibt abzuwarten. In der Regel müssen für eine u3-Gruppe zwei Kinder-
gartengruppen in Anspruch genommen werden. Insofern ist der erklärte Ausbau 
des u3-Angebots „im Bestand“ ebenfalls eine Bedarfsanpassung. 
 
 
1.3 Zusammenfassung - Tageseinrichtungen für Kinder nach GTK 
 
Durch den von der Fa. Rödl & Partner gemachten weitergehenden Sparvorschlag in 
Höhe von 100.000 – 200.000 € erhöht sich die Einsparsumme auf bis zu 1,2 Mio €. 
Die Verwaltung wird diese Vorgabe im Rahmen der Umstrukturierungen der Grup-
pen berücksichtigen. 
 
Die Verwaltung hat im Zusammenhang mit dem gesamtstädtischen Konsolidie-
rungsprozess die parlamentarischen Gremien mit dem Bericht an den Rat (Vorlage 
V/0574/2006 vom 19.07.2006) auf erhebliche finanzielle Risiken in der Gesetzes- 
und Kostenentwicklung im Bereich der Tagesbetreuung für Kinder hingewiesen und 
dort u. a. genannt: 
 
• Kürzungen der Landeszuschüsse 
• Kein Defizitausgleich bei geringeren Elternbeiträgen 
• Weitere GTK-Novellierung mit weiter reichenden Finanzierungsumstellungen 
• Veränderte Finanzierung in der Kindertagespflege etc. 
 
 
2. Ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung/Anpassen der Standards
 
(Konsolidierungsblatt 191)* 
* vergl. auch Konsolidierungsblätter 189 und 190 
 
2.1. Analyse des Vergleiches 
 
2.1.1. Benennung Produkt / Vergleichsgegenstand 
 
Junge Menschen haben einen Anspruch auf Förderung ihrer Entwicklung und auf 
Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlich-
keit, d. h. die Jugendhilfe soll junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen 
Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder 
abzubauen. Dies geschieht durch familienunterstützende, -ergänzende und -
ersetzende Hilfen in Form von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen 
zur Erziehung. Auf Hilfen zur Erziehung besteht ein Rechtsanspruch, wenn be-
stimmte Bedingungen erfüllt sind (z. B. die Familie die entsprechende Erziehung 
nicht gewährleisten kann).

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V/0729/2006 
 
 
2.1.2. Ambulante Hilfen zur Erziehung 
 
Pflichtaufgabe, Rechtsgrundlagen: §§ 20, 27 - 32, 35 - 36, 41 SGB VIII, Leistungs-
standards: Interne Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. 
 
Standards: Für die Bereiche Ambulant Betreutes Wohnen (§ 27 II SGB VIII), Er-
ziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII), Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 
SGB VIII) und Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) wur-
den die Leistungsstandards (Hilfedauer, -umfang) abgesenkt und die Zielsetzung 
neu formuliert. Die Steuerung der Hilfen erfolgt durch das Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien, die Leistungserbringung geschieht durch freie Träger. 
 
2.1.3. Stationäre Hilfen zur Erziehung 
 
Pflichtaufgabe, Rechtsgrundlagen: §§ 19, 33 und 34 i. V. m §§ 27, 35 – 41 SGB 
VIII, Leistungsstandards: gesetzliche Standards (§§ 33 – 37), Ratsbeschlüsse, in-
terne Richtlinien. 
 
Standards: Rahmenkonzept „Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung - Teil IV: 
Stationäre Hilfen (Vorlage V/0470/2005) mit der Implementierung von Steuerungs-
instrumenten, Controlling im Bereich der Hilfen zur Erziehung (Vorlage 
V/0421/2005) zur Umsteuerung von stationärer zu ambulanter Hilfe, Grundsätze 
der Heimplatzbelegung vom 16.03.2006 Die Steuerung der Hilfen erfolgt durch das 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, die Leistungserbringung geschieht 
durch freie Träger. 
 
2.1.4. Analyse der Vergleichszahlen 
 
HzE-Bericht 2003 - Jugendamtstyp 
 
Die Ausführungen der Fa. Rödl & Partner beziehen sich auf den HzE-Bericht 2003 
der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik. Hier wird nach Ju-
gendamtstypen unterschieden: Münster ist Jugendamtstyp 2 (= KS-2), d. h. eine 
kreisfreie Städte mit einer hohen  Belastung der sozioökonomischen Lebenslagen. 
Zur KS-2 gehören außerdem: Bochum, Bonn, Bottrop, Hamm, Krefeld, Leverku-
sen, Mönchengladbach, Mülheim, Oberhausen, Remscheid und Solingen. 
 
Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) unter-
scheidet Größenklassen nach Einwohnerzahl: Größenklasse 1 = > 400.000 Ew. 
Größenklasse 2 = 200.000 - 400.000 Ew. usw. In der im HzE-Bericht 2003 vergli-
chenen KS-2 sind Städte, die zum Teil deutlich unter 200.000 Ew. liegen und da-
mit mit Münster nicht unbedingt vergleichbar sind. 
 
Im Jugendamtstyp 1 (= KS-1, kreisfreie Städte mit einer sehr hohen Belastung der 
sozioökonomischen Lebenslagen) sind die Städte Aachen, Bielefeld, Dortmund, 
Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Herne, Köln und Wuppertal. 
Von der Größeneinteilung der KGSt gehören damit Aachen, Bielefeld, Gelsenkir-
chen, Hagen und Wuppertal zur Vergleichsgruppe von Münster.  
 
Die angeführten Vergleichsstädte stellen damit kein geeignetes Instrument eines 
Benchmarkings dar.

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V/0729/2006 
 
2.1.5. Öffentliche Ausgaben für Hilfen zur Erziehung 
 
Die Verfasser des HzE-Berichts 2003 führen im Kapitel 3.2 (Überschrift: „Regiona-
le Disparitäten bei der Höhe der Ausgaben“) aus, dass „davon abgesehen wird, die 
Daten zu den  finanziellen Aufwendungen insgesamt … infolge von Ungenauigkei-
ten und Unschärfen für die Jugendämter einzeln auszuweisen.“ In der Fußnote ist 
erläutert, dass „zu berücksichtigen ist, dass der hier verwendete Quotient aus 
Ausgabevolumen für Leistungen der Hilfen zur Erziehung relationiert auf die unter 
21-Jährigen für sich allein genommen kein geeigneter Indikator für die Angemes-
senheit von finanziellen Aufwendungen für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe 
sein kann.“ 
 
Im Ergebnis beschränkt sich die Auswertung auf die Höhe der „Pro-Kopf-
Ausgaben“ für die Leistungen der Hilfen zur Erziehung insgesamt, Angaben für 
einzelne Leistungssegmente oder gar Hilfearten sind nicht ermittelt. Dies führt da-
zu, dass gerade im Bereich der ambulanten Hilfen erhebliche Unterschiede bezo-
gen auf die Zuordnungskriterien für die einzelnen Erhebungskategorien seitens der 
Jugendämter bestehen. 
 
2.1.6. Fallzahlen 
 
Der HzE-Bericht 2003 beruht auf Fallzahlen für die HzE-Bereiche §§ 28 - 35 SGB 
VIII bzw. §§ 29 - 35 SGB VIII (Erziehungsberatung nicht mitgewertet). Der so ge-
nannte IKO-Vergleichsring der KGSt, an dem die Stadt Münster seit 2003 teil-
nimmt,  sieht demgegenüber auch die Bereiche § 27 II, 35 a und 41 SGB VIII mit 
vor, ist dementsprechend auf alle Lebenssachverhalte bezogen. Die Erziehungs-
beratung ist im IKO-Ring ebenfalls nicht gewertet. 
 
Auch in diesem Bereich „hinkt“ der Städtevergleich im HzE-Bericht 2003. Aus dem 
IKO-Vergleichsring hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien dagegen 
Standards und interne Regelungen abgeleitet, die in Handlungskonzepte umge-
setzt wurden. 
 
2.1.7. Eckwerte zur Höhe der Pro-Kopf-Ausgaben der Jugendämter 
 
Der HzE-Bericht 2003 führt folgende „Eckwerte zur Höhe der Pro-Kopf-Ausgaben 
der Jugendämter für die Hilfen zur Erziehung in Nordrhein-Westfalen n. Jugend-
amtstypen; 2003 (Angaben pro unter 21-J.)“ aus: 
 
Jugendamtstyp Minimum Maximum Spannweite Mittelwert Median Gültige N 
….       
KS-2 88 (232)² 428 340 324 334 N=12 
….       
² = Diese Angaben markieren Ausreißer und können daher nur eingeschränkt bzw. gar nicht als Ori-
entierungsrahmen zur Einschätzung und Bewertung der Situation von Jugendämtern dienen. … 
 
Die Ausführungen von Rödl & Partner auf S. 35 des Gutachtens zur gleichen Quel-
le beziehen sich auf folgende Werte: 
 
Kenn- 
zahl 
Wert 
MS 
Mittel-
Wert 
Delta 
in EUR 
min Delta 
in EUR 
max Delta 
in EUR 
Vergleichs-
kommunen 
Zuschuss
pro unter 
21-
jährigen 
438 324 6.157.418 232 11.108.138 459 -1.132.388 Bochum 
Bonn 
Bottrop 
Hamm etc.

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V/0729/2006 
 
Rödl & Partner führen aus, dass zum Vergleich die Haushaltsdaten der Stadt 
Münster aus 2005 heran gezogen wurden, und dass durch ergriffene Maßnahmen 
zur Haushaltskonsolidierung das tatsächliche Potential höher ist, als das durch die 
vorliegende konservative Rechnung ermittelte. Damit ist der Vergleich entwertet, 
weil die Grundlagen auseinander fallen. 
 
2.1.8. Untersuchung der Stadt Bonn 
 
Rödl &Partner haben bei der Untersuchung der Stadt Bonn zwischen November 
2005 und Februar 2006 auf der gleichen Grundlage des HzE-Berichts 2003 den 
Maximal-Wert von 428 € und den Median von 334 € zugrunde gelegt. Allein die 
Anrechnung des Median-Wertes auf Münster führt zu einer Verringerung der Kon-
solidierungssumme von 539.230 € (53.923 Einwohner unter 21 Jahren in Münster 
x 10 € Differenz zwischen Median und Mittelwert). 
 
2.1.9. Datenlage der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik 
 
Am 11.08.2006 ist beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die zugrunde 
liegende Statistik der Arbeitsstelle zum HzE-Bericht 2003 eingegangen. Danach 
liegt Münster bei den Ausgaben für HzE-Leistungen an fünfter Stelle; der Betrag 
beläuft sich für 2003 auf 389,99 €. 
 
2.1.10. Zusammenfassung der Analyse der Vergleichszahlen 
 
Der HzE-Bericht 2003 beruht auf einer Datenlage, die nicht aktuell ist und insbe-
sondere Konsolidierungsmaßnahmen der Stadt Münster ab 2004 nicht berücksich-
tigt.  
 
Der HzE-Bericht 2006 (mit den Daten von 2004) liegt zwischenzeitlich vor. Zu 
konstatieren ist, dass die Pro-Kopf-Ausgaben beim Jugendamtstyp 2 angestiegen 
sind: 
 
 Minimum Maximum Spannweite Mittelwert Median 
2003 88 (232) 428 340 324 334 
2004 88 (257) 472 384 353 380 
Veränd.in % 0 (11) + 10 + 13 + 9 + 14 
 
Der Saldo zwischen Ausgaben und Einnahmen für HzE ist in Münster von 2003 
nach 2004 nur um rund 4,3 % gestiegen. Die Veränderung des Medians ist deut-
lich höher, so dass im Städtevergleich die Stadt Münster positiver erscheint. Ab 
2004 wurden zudem Konsolidierungsmaßnahmen in Münster eingeleitet, die Aus-
wirkungen auf die Höhe der Ausgaben haben. Sie sind nicht in das von Rödl & 
Partner ermittelte Ergebnis eingeflossen. 
 
 
2.2. Bewertung möglicher Konsolidierungspotentiale 
 
2.2.1. Konsolidierungspotential Rödl & Partner 
 
Die Fa. Rödl & Partner hat mit Stellungnahme vom 17.08.2006 konstatiert, dass 
der Städtevergleich auf nicht aktuellen Daten beruht und die konservative Annah-
me eines noch höheren Sparpotentials „nicht haltbar“ ist. Vielmehr soll eine jährli-
che Steigerung von 5 bis 7 % auf die Zahlen des Haushaltsjahres 2003 für die 
Jahre 2004 und 2005 erfolgen. Daneben wird die Berechnung mit Hilfe eines Mit-
telwertes durch den Median ersetzt. Im Ergebnis ergibt sich für Rödl & Partner ein 
„erklärungsbedürftiges Delta in Höhe von 4,7 Mio EUR“. In exakten Zahlen ausge-

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drückt reduziert Rödl & Partner den Konsolidierungsvorschlag von 6.157.418 € auf 
4.730.000 €, also um 1.427.418 €. 
 
Die Berechnung: 5.500.000 € x 7 % = 385.000 € x 2 Jahre = 770.000 € 
                            5.500.000 € ./. 770.000 € = 4.730.000 € 
 
Dies würde unter Berücksichtigung von rund 54.000 Einwohnern unter 21 Jahren 
in Münster eine Abweichung vom Median von 88 € / Einwohner unter 21 Jahren 
ergeben. Legt man weiter den Median 2004 (siehe oben) von 380 € zugrunde, wä-
re Münster nahe an dem Maximalwert von 472 € (MS = 466 €). Dies entspricht 
nicht der Realität, weil Münster im Vergleich 2003 zu 9 % unter dem Maximalwert 
liegt und sich dieser Wert für 2004 auf 1 % reduzieren würde. Dies Ergebnis ergibt 
sich aus folgender Tabelle: 
 
    Minimum Maximum Mittelwert Median Wert MS
 
 
  2003   232 €  428 €  324 €  334 €  390 € 
 
  2004  257 €  472 €  353 €  380 €  * 
 
* =   der Wert für Münster liegt der Arbeitsstelle  Kinder- und Jugendhilfestatistik nicht vor, sondern 
nur beim LDS in Düsseldorf. Dort ist von hier keine Auswertung möglich. 
 
Die Berechnung von Rödl & Partner ist damit nicht realistisch und kann nicht ak-
zeptiert werden. 
 
2.2.2. Mögliche Konsolidierungspotentiale 
 
Die Fa. Rödl & Partner führt aus, dass „bereits Konsolidierungsmaßnahmen in ei-
nem Umfang von 1 Mio € - Anm.: im Gesamtsystem Hilfen zur Erziehung (vgl. 
Konsolidierungsblätter 189 und 190) - mit dem Fachamt abgestimmt wurden“ (Be-
richt S. 36). Diese Konsolidierung bezieht sich auf die Absenkung der Leistungs-
standards im ambulanten und stationären Bereich, die unabhängig von der Orga-
nisationsuntersuchung bereits im Jahr 2005 konzipiert wurde. Rödl & Partner 
rechnet den Betrag von 1 Mio € allerdings auf das errechnete Einsparvolumen von 
6 Mio € an und kommt im Ergebnis auf 5 Mio € (siehe auch Konsolidierungsmaß-
nahme Nr. 191). 
 
Die Verwaltung sieht weiteres Potential bei den stationären Hilfen zur Erziehung. 
Bereits mit den Vorlagen V/0421/2005 „Controlling im Bereich der Hilfen zur Erzie-
hung“ und V/0470/2005 „Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung - Teil IV Sta-
tionäre Hilfen“ wurden konkrete Steuerungsinstrumente entwickelt, um die stei-
gende Kostenentwicklung einzugrenzen. Parallel dazu wurden Maßnahmen erar-
beitet, um eine qualitative Verbesserung von Betreuung und Beratung mit dem Ziel 
anzustreben, Kinder, Jugendliche und Familien rechtzeitiger zu erreichen, ihre ei-
genen Möglichkeiten, die ihres sozialen Umfeldes und Angebote freier Träger stär-
ker zu nutzen, bevor kostenintensive erzieherische Hilfen eingesetzt werden. 
 
Diese Maßnahmen erfolgten auch vor dem Hintergrund, dass die gesellschaftli-
chen Rahmenbedingungen sich entscheidend verändert haben bzw. verändern 
werden. Stichworte sind: Wandel der Familiensituationen und ihrer Anforderungen, 
eine steigende Anzahl Jugendlicher/demographischer Faktor (z. B. steigende Zahl 
in den Altersgruppen 10 bis unter 14 Jahre, 14 bis unter 18 Jahre und 18 bis unter 
21 Jahren in der Prognose zum Jahr 2013), Jugendkriminalität, Destabilisierung 
von Familien, Erziehungsunsicherheit und -überforderung. 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat durch die Umsteuerungsmaß-

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V/0729/2006 
 
nahmen erreicht, dass seit dem Haushaltsjahr 2004 keine Bewilligung von Haus-
haltsmitteln über Nachtrag erforderlich wurde. Mit dem Schreiben vom 21.03.2006 
an alle Teilnehmer/innen der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII - AG 6 „Er-
ziehungshilfen“ und die Geschäftsführer/innen der freien Wohlfahrtsverbände hat 
die Verwaltung auf die Konsolidierungsbemühungen hingewiesen und u. a. ausge-
führt, dass „für finanzielle Steigerungen kein Raum verbleibt“. Diesem Anliegen 
tragen bisher alle Beteiligten Rechnung. 
 
Durch die Belegung sozialraumnaher münsteraner Plätze in Einrichtungen in ei-
nem angemessenen Verhältnis von Qualität und Kosten, durch ein abgestuftes 
Konzept von stationärer Unterbringung (Heilpädagogische Tagesgruppe vor 5-
Tage-Gruppe vor milieunaher familiärer Unterbringung vor Pflegefamilie vor famili-
enanaloger Wohnform vor Regelgruppe in Heimerziehung) und durch die Entwick-
lung weiterer Steuerungsstrategien (Altersstruktur der untergebrachten Kinder, 
Dauer der Unterbringung, Perspektive zu Beginn der Hilfe und Zielvorgaben für 
den Hilfeverlauf) werden weitere Kostensenkungen möglich sein. 
 
Die Verwaltung beziffert diese Kostensenkung ab 2007 auf 1,3 Mio €. Damit be-
trägt die gesamte Konsolidierungssumme im Feld der ambulanten und stationären 
Hilfen zur Erziehung 2,3 Mio €. Dies entspricht einem Anteil am gesamten Budget 
der Hilfen zur Erziehung von über 8 % und stellt die äußerste Grenze des Mögli-
chen dar. Weiterer Spielraum verbleibt nicht. 
 
 
2.3. Zusammenfassung - Hilfen zur Erziehung 
 
Der Konsolidierungsvorschlag von Rödl & Partner Nr. 191 geht von folgender Haushalts-
entlastung aus: 
 
2007   2008   2009   2010 
 
2.000.000 €  3.500.000 €  5.000.000 €  5.000.000 € 
 
Dies unter Berücksichtigung einer bereits vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
erbrachten Einsparsumme von 1 Mio €. Aus den oben angegebenen Gründen kann das 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien als Konsolidierungssumme bis 2,3 Mio € 
erbringen. Sollten durch die eingeleiteten Umsteuerungsmaßnahmen weitere Entlastun-
gen möglich sein, wird sich die Einsparung im vorabbudgetierten Bereich automatisch 
erhöhen und sie dem Haushalt zugeführt. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

26.10.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0729/2006
Typ
Vorlage
Datum
12.09.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37