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V/0138/2022

Fußverkehrs-Check Münster 2021: Abschlussbericht

Vorlagen 27.04.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 09.06.2022, TOP 6.3

Berichtsvorlage

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Anlage_FVC-MS-2021_Schlussbericht

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Anlage A

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Berichtsvorlage

12539 Zeichen

V/0138/2022
V/0138/2022
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Fußverkehrs-Check Münster 2021: Abschlussbericht
Beratungsfolge
19.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht
24.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht
24.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht
30.05.2022 Kommunale Seniorenvertretung Bericht
31.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht
01.06.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht
02.06.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht
07.06.2022 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen
Bericht
09.06.2022 Bezirksvertretung Münster-West Bericht
Bericht:
Die Stadt Münster hat sich Anfang 2021 zur T eilnahme am „Fußverkehrs-Check NRW 2021“ des
Ministeriums für Verkehr des Landes NRW beworben. Einerseits, um Impulse zu erhalten, wie der
Fußverkehr in Münster noch attraktiver und sicherer gestaltet werden kann. Andererseits, um die
Ergebnisse des Checks in den weiteren Aufstellungsprozess des gesamtstädtischen, integrierten
Masterplans Mobilität Münster 2035+ einzubeziehen. Insgesamt 41 Bewerbungen wurden eingereicht.
Im Frühjahr 2021 hat Münster als eine von 12 Kommunen den Zuschlag zur T eilnahmeerhalten.
Die Fußverkehrs-Checks werden vom Zukunftsnetz Mobilität NRW ausgerichtet, dem landesweiten
Unterstützungsnetzwerk für nachhaltige Mobilitätsentwicklung des Verkehrsministeriums NRW. Seit
Anfang 2020 ist Münster Mitglied dieses Netzwerkes, dem inzwischen über 270 Kommunen
angehören. Das Zukunftsnetz Mobilität hat die Fußverkehrs-Checks in 2021 bereits zum dritten Mal in
Folge seit 2019 durchgeführt. Die Checks werden vom Landesverkehrsministerium finanziert.
Ziele
Mit Fußverkehrs-Checks sollen die Belange des Fußverkehrs unter aktiver Einbindung von
Bürger*innen sowie Verkehrsverbänden stärker in den Fokus von Politik und Verwaltung gerückt und
alle Beteiligten für die Bedürfnisse der Zu-Fuß-Gehenden sensibilisiert werden. Denn der Fußverkehr
stellt eine tragende Säule der Nahmobilität dar: Für nahezu jeden Verkehrszweck ist ein zumindest
kurzer Fußweg erforderlich, um auf andere Mobilitätsangebote umzusteigen oder das finale Ziel des
Amt für Mobilität und Tiefbau
10.05.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Baumeister
T elefon:492-6503
BaumeisterBeate@stadt-
muenster.de

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V/0138/2022
Weges zu erreichen. Dabei ist das Zu-Fuß-Gehen eine sehr umweltfreundliche und neben dem
Radfahren eine äußerst gesunde Art der Fortbewegung: Fußgänger*innen tragen zur Verringerung
von Luftschadstoffen sowie Lärmemissionen bei und halten sich durch die Bewegung an der frischen
Luft fit.
Die Münsteraner*innen legen jedoch nur 11,5% ihrer Wege zu Fuß zurück (Haushaltsbefragung
2019). Damit liegt der Fußverkehrsanteil deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 22%
beziehungsweise unter dem Durchschnitt deutscher Großstädte mit 24% (Mobilität in Deutschland
2017). Abgesehen von unterschiedlichen Erhebungsmethoden ist dieser niedrige Fußverkehrsanteil
sicherlich auch darauf zurückzuführen, dass in Münster viele kurze Wege mit dem Fahrrad absolviert
werden, die in anderen Kommunen klassische Fußwege sind. Dadurch wiederum befindet sich der
Radverkehrsanteil mit 43,5% im Vergleich zum Bundesdurchschnitt von 11% auf einem sehr hohen
Niveau. So möchte die Stadt Münster künftig Fußverkehrsbelange bei verkehrlichen Planungen
verstärkt ins Visier nehmen, ohne dabei die Erfolge der Radverkehrsplanung und die Bedeutung der
Stadt Münster als Fahrradstadt in Frage zu stellen. Es geht letztendlich nicht um ein Gegeneinander,
sondern um ein Miteinander über alle Verkehrsträger hinweg. Dieser integrative Planungsansatz liegt
auch explizit dem in Erstellung befindlichen gesamtstädtischen Masterplan Mobilität Münster 2035+
zugrunde.
Ablauf
Der vom Zukunftsnetz Mobilität vorgegebene, standardisierte Ablauf eines Fußverkehrs-Checks
beinhaltet die Durchführung von je einem Workshop zum Beginn und zum Ende des Verfahrens sowie
zwei beispielhaften Vor-Ort-Begehungen, die zwischen den Workshops stattfinden. Jeder
teilnehmenden Kommune wird ein externes Fachbüro zur Seite gestellt, das die verschiedenen
Projektetappen vorbereitet, moderiert, auswertet und zum Ende des Verfahrens einen
Abschlussbericht anfertigt. Münster wurde von dem Verkehrsplanungsbüro Planersocietät aus
Dortmund begleitet. In Abstimmung mit den beteiligten Ämtern der Verwaltung wurde mit der
Planersocietät und dem Zukunftsnetz Mobilität folgende T erminkettefür Münster festgelegt:
 Auftaktworkshop: 07.09.2021, 18 Uhr
 Vor-Ort-Begehung 1: 30.09.2021, 17 Uhr
 Vor-Ort-Begehung 2: 06.10.2021, 17 Uhr
 Abschlussworkshop: 17.11.2021, 18 Uhr
 Schlussbericht: Fertigstellung I. Quartal 2022
Unter strikter Einhaltung der Regelungen der jeweils gültigen Coronaschutzverordnung des Landes
NRW konnten sämtliche Veranstaltungen in Präsenz abgehalten werden. Jeweils 25 bis 40
Bürger*innen, Vertreter*innen von Verkehrsverbänden, der Politik und der Verwaltung haben an den
Workshops und Begehungen teilgenommen und gemeinsam die Situation des Fußverkehrs in
Münster analysiert und diskutiert. Der Austausch zwischen den verschiedenen Interessensgruppen
war ausgesprochen effektiv: Die T eilnehmenden haben sich nicht nur mit ihren Erfahrungen und
Fragen, sondern auch mit Vorschlägen und Ideen aktiv in das Thema eingebracht.
Vor-Ort-Begehungen: Beispielrouten
Für die exemplarischen Vor-Ort-Begehungen wurde eine Route durch die Innenstadt und eine Route
durch einen Außenstadtteil ausgesucht. Die Innenstadtroute startete am Knotenpunkt
Schlossplatz/Frauenstraße und führte von dort aus über die Frauenstraße weiter durch das
Kiepenkerlviertel, den Alten Fischmarkt, den Bült und über die Hörster Straße bis zur dortigen
Promenadenquerung. Auf dieser Route wurden in erster Linie Besucher-, Einkaufs- und Freizeitwege
betrachtet.
Für die Außenstadtteilroute bot sich Roxel als klassischer Außenstadtteil an, um insbesondere
Alltagswege in Augenschein zu nehmen. Außerdem fiel die Wahl auf Roxel, weil hier keine
Überschneidung mit einem in Erarbeitung befindlichen oder fertiggestellten
Stadtteilentwicklungskonzept besteht. Die Route verlief vom Schulzentrum über die Ortsmitte mit dem
Pantaleonplatz weiter über die Dorffeldstraße, die Paul-Gerhard-Straße und die Pienersallee bis zum
Bahnhof Roxel. Mit dieser Strecke konnte eine große Bandbreite grundlegender Fußverkehrsthemen,

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V/0138/2022
zum Beispiel Querungsstellen, Aufenthaltsflächen und Schulwegeplanung beispielhaft abgedeckt
werden.
Beim Auftaktworkshop in der Stadthalle Hiltrup wurden die beiden Routen vorgestellt, diskutiert und
endgültig festgelegt. Anhand dieser Beispielrouten wurden Problemstellen und Anliegen des
Fußverkehrs vor Ort identifiziert und aufbereitet. Die Nachbereitung inklusive Erörterung möglicher
Lösungsansätze und Maßnahmen zur Verbesserung der Fußverkehrssituation erfolgte beim
Abschlussworkshop, der in der Mehrzweckhalle der Stadtwerke Münster stattfand.
Abschlussbericht
Der Abschlussbericht der Planersocietät liegt nunmehr vor und steht digital als Anlage zu dieser
Vorlage im Sitzungsdienst zur Verfügung. Er enthält einen Rückblick auf den gesamten Ablauf des
durchgeführten Fußverkehrs-Checks in Münster, herausgearbeitete Handlungsfelder, aufbereitete
Handlungsempfehlungen und Maßnahmenvorschläge. Folgende übergeordnete Handlungsfelder hat
die Planersocietät für Münster erarbeitet:
 Barrierefreiheit:
Längsverkehr (zum Beispiel Gehwegbreiten), Querverkehr (zum Beispiel Bordhöhen), Treppen
und Rampen, Bushaltestellen
 Querungen:
Lichtsignalanlagen, Fußgängerüberwege, Querungshilfen, Gehwegnasen, Gehwegüberfahrten
 Verkehrssicherheit:
vorrangig Behebung von Nutzungskonflikten
 Aufenthaltsqualität:
Nutzungen, Sitzelemente, Spielgeräte, Grünelemente
 weitere Handlungsfelder, speziell zur Erhöhung der Sicherheit von Kindern auf dem Schulweg:
zum Beispiel Schulwegeplan, Elternhaltestellen
Diese Handlungsfelder sind nicht immer scharf voneinander zu trennen und überschneiden sich daher
teilweise. Bei vielen verkehrlichen Planungen sind mehrere dieser Handlungsfelder gleichzeitig zu
berücksichtigen. Letztendlich aber soll der Fußverkehr für alle Altersstufen sicher und barrierefrei auf
ausreichend dimensionierten Wegen mit nicht zu weit auseinanderliegenden Querungsangeboten
geführt und die Aufenthaltsqualität des öffentlichen Straßenraumes gestärkt sowie weiter attraktiviert
werden.
Aus den zu diesen Handlungsfeldern formulierten Maßnahmenvorschlägen und den vielen
Anregungen der T eilnehmer*innen an den vier Beteiligungsveranstaltungen hat die Planersocietät
einige allgemeine Maßnahmenvorschläge zusammengestellt, die besonders hervorzuheben sind:
 Flächenumverteilung im Straßenraum zugunsten des Fußverkehrs und der Aufenthaltsqualität
 Einrichtung weiterer (gesicherter) Querungsmöglichkeiten, die das Queren erleichtern und
idealerweise den Fußverkehr bevorrechtigen
 Verbesserung der Barrierefreiheit, nicht zuletzt im Hinblick auf taktile Elemente und
Bordsteinabsenkungen, prioritär an Querungsanlagen und Querungsbereichen
 Aufstellung zusätzlicher barrierefreier Sitzbänke, um den Aktionsradius
mobilitätseingeschränkter Personen zu erhöhen
 Erstellung von Schulwegeplänen und Einrichtung von Elternhaltestellen, um die Sicherheit von
Schulkindern zu erhöhen
Diese für die beiden Beispielrouten erarbeiteten Handlungsfelder und allgemeinen
Maßnahmenvorschläge sind auf alle Stadtteile in Münster übertragbar und sollen auch eine
Impulswirkung auf die Planungen in den anderen Stadtteilen auslösen.
Im Bericht werden anschließend Empfehlungen für die Umsetzungshorizonte einiger ausgewählter,
konkreter Maßnahmenvorschläge für die beiden untersuchten Beispielrouten ausgesprochen

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V/0138/2022
(Kategorisierung: kurz-, mittel-, langfristig). Die Verwaltung wird die Umsetzbarkeit der allgemeinen
und konkret vorgebrachten Maßnahmenvorschläge prüfen. Einige Vorschläge können vielleicht noch
im Rahmen laufender Planungen umgesetzt oder in bevorstehende Planungen integriert werden.
Einige Umsetzungen sind auch stufenweise möglich.
Der Bericht endet mit Hinweisen für eine Verstetigung der Fußverkehrsförderung in Münster, die auch
mit weiterer Unterstützung bzw. Begleitung durch das Zukunftsnetz Mobilität NRW möglich ist, und
der Dokumentation bzw. den Protokollen zu den vier durchgeführten öffentlichen Veranstaltungen.
Fazit
Mit dem Schlussbericht liegt ein wertvoller Leitfaden mit umsetzungsorientierten Praxisbeispielen für
die Fußverkehrsplanung in Münster vor. Die Ergebnisse, die aus den beispielhaften Checks in der
Innenstadt und in Roxel resultieren, sind auf das gesamte Stadtgebiet übertragbar. Daher sollen die
Handlungsfelder und Maßnahmenvorschläge künftig bei verkehrlichen Planungen in allen Stadtteilen
so weit wie sinnvoll und möglich berücksichtigt werden sowie vertiefende weitere Vor-Ort-
Begehungen stattfinden. Eine barrierefreie und komfortable Fußverkehrsinfrastruktur trägt zu mehr
Sicherheit und Aufenthaltsqualität bei und erleichtert den Zugang zu anderen Verkehrsmitteln.
Darüber hinaus werden die Ergebnisse des Fußverkehrs-Checks Eingang in den gesamtstädtischen,
integrierten Masterplan Mobilität Münster 2035+ finden und damit die Perspektive von Zu-Fuß-
Gehenden in diesen Verkehrsträger übergreifenden Planungsprozess einbringen. Der Fußverkehrs-
Check bildet somit den Auftakt für eine integrative Weiterentwicklung des Fußverkehrs und der
Fußverkehrsförderung in Münster. Die Belange des Fußverkehrs sollen bei verkehrlichen Planungen
zukünftig verstärkt mitgedacht und so die Wege- und Aufenthaltsqualität, die Barrierefreiheit und die
Verkehrssicherheit bestmöglich gestaltet werden. Der Abschlussbericht der Planersocietät bietet dafür
eine gute Arbeitshilfe mit hohem Nutzen für die Praxis einer integrierten Mobilitätsplanung. Er steht
digital als Anlage zu dieser Vorlage im Sitzungsdienst der Stadt Münster (Ratsinformationssystem)
zur Verfügung.
Der Gutachter empfiehlt (Seite 62 des Gutachtens). dass „neben den erwähnten Prozessen im
Stellenplan der Stadt Münster künftig eine Personalstelle mit klarer Zuständigkeit im Fußverkehr
geschaffen werden sollte“. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage erscheint dies derzeit nicht
realistisch. Ohne personelle Verstärkung werden aber viele der vorgeschlagenen und zukünftig noch
zu erarbeitenden Maßnahmen nicht umsetzbar sein.
In Vertretung
Gez.
Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage Endbericht der Planersocietät: Fußverkehrs-Checks NRW 2021 – Stadt Münster
(steht digital im Sitzungsdienst zur Verfügung)

Anlage_FVC-MS-2021_Schlussbericht

165252 Zeichen

Dortmund im April 2022                          www.planersocietaet.de 
 
Endbericht 
Fußverkehrs-Checks NRW 2021 
Stadt Münster

2 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
  
Impressum 
Auftraggeber 
Zukunftsnetz Mobilität NRW 
Geschäftsstelle 
Glockengasse 37-39 
50667 Köln 
www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de 
 
Ansprechpartnerin Koordinierungsstelle  
Münsterland / Ruhr-Lippe: 
Wiebke Weltring 
Telefon:  0251/ 48881725 
E-Mail: w.weltring@nwl-info.de  
 
Im Auftrag des Ministeriums für Verkehr  
Nordrhein-Westfalen. 
 
Auftragnehmer 
Planersocietät 
Dr.-Ing. Frehn, Steinberg & Partner 
Stadt- und Verkehrsplaner 
Gutenbergstraße 34 
44139 Dortmund 
 
Dipl.-Ing. Michael Frehn   
Fon 0231 99 99 70-0 
Fax 0231 99 99 70-18 
www.planersocietaet.de 
 
Bei allen planerischen Projekten gilt es, die unterschiedli-
chen Sichtweisen und Lebenssituationen aller Menschen 
zu berücksichtigen. In der Wortwahl des Angebotes wer-
den deshalb geschlechtsneutrale Formulierungen bevor-
zugt. Sofern dies aus Gründen der Lesbarkeit unterbleibt, 
sind ausdrücklich stets alle Geschlechter angesprochen.

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 3 
Planersocietät 
Inhaltsverzeichnis 
Abbildungsverzeichnis 5 
Tabellenverzeichnis 6 
Abkürzungsverzeichnis 7 
1 Einleitung 8 
2 Analyse 10 
3 Handlungsfelder 15 
3.1 Barrierefreiheit (A) 15 
3.1.1  Längsverkehr 16 
3.1.2 Querverkehr 23 
3.1.3 Treppen und Rampen 27 
3.1.4 Bushaltestellen 29 
3.2 Querungen (B) 32 
3.2.1 Lichtsignalanlagen (LSA) 33 
3.2.2 Fußgängerüberwege (FGÜ) 37 
3.2.3 Querungshilfen 39 
3.2.4 Vorgezogene Seitenräume (Gehwegnasen) 41 
3.2.5 Gehwegüberfahrten 43 
3.3 Verkehrssicherheit (C) 44 
3.4 Aufenthaltsqualität und attraktive Gestaltung (D) 47 
3.4.1 Nutzungen 48 
3.4.2 Sitzelemente 50 
3.4.3 Spielelemente 51 
3.4.4 Grünelemente 52 
3.5 Weitere Handlungsfelder (E) 53 
3.5.1 Schulwegemobilität 53 
3.5.2 Schulwegeplan 55 
3.5.3 Elternhaltestellen 56 
4 Verstetigung 58 
4.1 Umsetzungshorizont 58 
4.2 Empfehlungen für die kommunale Fußverkehrsförderung 61 
4.3 Unterstützung durch das Zukunftsnetz Mobilität NRW 62 
5 Fazit 65

4 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
6 Dokumentation 67 
6.1 Protokoll Auftakt-Workshop 67 
6.2 Protokoll 1. Begehung 77 
6.3 Protokoll 2. Begehung 88 
6.4 Protokoll Abschluss-Workshop 97 
7 Quellenverzeichnis 105

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 5 
Planersocietät 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Ablauf der Fußverkehrs-Checks NRW 2021 ......................................................... 9 
Abbildung 2: Erreichbarkeit im Fußverkehr – Innenstadt Münsters ..................................... 12 
Abbildung 3: Erreichbarkeit im Fußverkehr – Münster-Roxel ............................................... 13 
Abbildung 4: Modellkasten Gehwegbreiten ............................................................................... 17 
Abbildung 5: Barrieren in der Gehgasse schränken die Barrierefreiheit in der Frauenstraße  
                     ein ............................................................................................................................ 18 
Abbildung 6: Baustellenbeschilderung auf dem Gehweg der Hörsterstraße ....................... 19 
Abbildung 7: Schmale Gehwege und Barrieren in der Gehgasse in der Frauenstraße ....... 21 
Abbildung 8: Querneigung und Gehwegabsenkung in der Dorffeldstraße in Roxel .......... 22 
Abbildung 9: Beispiele differenzierter Bordhöhe mit Nullabsenkung und Hochbord ........ 23 
Abbildung 10: Querungshilfe ohne (links) und mit barrierfreier Ausstattung (rechts) auf  
                      der Pienersallee .................................................................................................... 24 
Abbildung 11: Fehlende Barrierefreiheit an signalisierten Knoten am Schlossplatz (links)  
                      und an der Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße (rechts) ........................... 25 
Abbildung 12: Fehlendes Querungsangebot am Spiekerhof (links) und barrierefreies  
                      Querungsangebot am Alten Steinweg (rechts) ............................................... 26 
Abbildung 13: Treppenanlage an der Aa (links) und am Horsteberg (rechts) ..................... 28 
Abbildung 14: Treppen- und Rampenanlage am Pantaleonplatz .......................................... 29 
Abbildung 15: Bushaltestelle mit Hochbord .............................................................................. 29 
Abbildung 16: Bushaltestelle Bült/Altstadt ................................................................................ 31 
Abbildung 17: Bushaltestelle in der Dorffeldstraße (links) ohne und in der Sentruper  
                      Straße (rechts) mit Aufstellfläche ....................................................................... 31 
Abbildung 18: LSA am Bült .......................................................................................................... 34 
Abbildung 19: Fehlende sichere Querungsanlage auf der Havixbecker Straße .................. 35 
Abbildung 20: Lichtsignalanlage an der Promenadenquerung Hörstertor .......................... 36 
Abbildung 21: Ausstattungselemente eines FGÜ ..................................................................... 38 
Abbildung 22: FGÜ in der Dorffeldstraße .................................................................................. 38 
Abbildung 23: Querungshilfe auf der Pienersallee .................................................................. 40 
Abbildung 24: Weiter Querungsweg am Bahnhof Roxel .......................................................... 41 
Abbildung 25: Beispiele für vorgezogene Seitenräume durch Markierung (links), baulich  
                      (rechts) ................................................................................................................... 42 
Abbildung 26: Vorgezogener Seitenraum an der Stellmacherstraße ................................... 42 
Abbildung 27: Beispiel einer Gehwegüberfahrt ........................................................................ 43 
Abbildung 28: Einmündungsbereich an der Pantaleonstraße ............................................... 44 
Abbildung 29: Nutzungskonflikte am Bült (links) und Beispiel eines taktilen  
                       Begrenzungsstreifens (rechts) .......................................................................... 46 
Abbildung 30: Wegeverbindung am Überwasserkirchplatz ................................................... 47 
Abbildung 31: Pantaleonplatz in Roxel (links) und Lambertikirchplatz in der Altstadt  
                      (rechts) ................................................................................................................... 48 
Abbildung 32: Temporäre Nutzung auf der Hörsterstraße (links) und auf dem Parkplatz  
                       am Bült (rechts) ................................................................................................... 49 
Abbildung 33: Beispiele einer Mehrgenerationen-Bank (links) und Sitzelemente im  
                       öffentlichen Raum (rechts) ................................................................................ 50

6 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
Abbildung 34: Kleinstspielgerät am Pantaleonplatz (oben) und barrierefreies Spielgerät in  
                       Dortmund (unten) ................................................................................................ 51 
Abbildung 35: Beispiel einer Baumscheibe mit kombinierter Sitzgelegenheit .................... 52 
Abbildung 36: Regelkreise Verkehrsmittelwahl und Sicherheit auf dem Schulweg ........... 54 
Abbildung 37: Beispiel einer Elternhaltestelle .......................................................................... 56 
Abbildung 38: Fußverkehrsförderung ........................................................................................ 65 
Abbildung 39: Auftakt-Workshop in der Stadthalle Hiltrup .................................................... 67 
Abbildung 40: Die Projektbeteiligten stellen die Fußverkehrs-Checks vor .......................... 69 
Abbildung 41: Diskussion an der Stellwand zur Innenstadtroute ........................................... 71 
Abbildung 42: Erste Stellwand zum Routen-Entwurf Innenstadt .......................................... 73 
Abbildung 43: Zweite Stellwand zum Routen-Entwurf Innenstadt ....................................... 74 
Abbildung 44: Stellwandergebnisse zum Routen-Entwurf Roxel .......................................... 75 
Abbildung 45: Routenverlauf in der Innenstadt ....................................................................... 78 
Abbildung 46: Startpunkt der Begehung am Schlossplatz ..................................................... 78 
Abbildung 47: Lichtsignalanlage an der Straße Schlossplatz ................................................ 80 
Abbildung 48: Mülltonnen und Fahrräder versperren den Gehweg für eine Person im  
                       Rollstuhl ................................................................................................................ 82 
Abbildung 49: Gruppe der Teilnehmenden auf dem Überwasserkirchplatz ........................ 83 
Abbildung 50: Querungsstelle am Drubbel für Personen mit Mobilitätseinschränkungen85 
Abbildung 51: Begehungsroute Roxel ........................................................................................ 89 
Abbildung 52: Teilnehmende am Startpunkt der Begehung .................................................. 91 
Abbildung 53: Lichtsignalanlage Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße ............................. 92 
Abbildung 54: Kirchplatz St. Pantaleon ...................................................................................... 94 
Abbildung 55: Schmaler Gehweg an der Bushaltestelle Dorffeldstraße .............................. 95 
Abbildung 56: Abschluss-Workshop in der Mehrzweckhalle der Stadtwerke Münster ..... 98 
Abbildung 57: Teilnehmende des Abschluss-Workshops des Fußverkehrs-Checks in  
                       Münster ................................................................................................................. 99 
 
Tabellenverzeichnis 
Tabelle 1: Umsetzungshorizont der Maßnahmen ..................................................................... 59

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 7 
Planersocietät 
Abkürzungsverzeichnis 
ADAC   Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. 
Bast   Bundesanstalt für Straßenwesen 
DIN   Deutsches Institut für Normung 
FGÜ   Fußgängerüberweg 
FGSV   Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen 
InSEK   Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept 
Kfz   Kraftfahrzeug 
LSA   Lichtsignalanlage 
MIV    Motorisierter Individualverkehr 
NWSTGB  Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen e.V. 
ÖPNV   Öffentlicher Personennahverkehr 
R-FGÜ   Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen 
StVO   Straßenverkehrsordnung 
UBA   Umweltbundesamt 
UDV   Unfallforschung der Versicherer 
ZNM NRW  Zukunftsnetz Mobilität Nordrhein-Westfalen 
VM BW   Verkehrsministerium Baden-Württemberg 
VvW-StVO  Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrs-Ordnung

8 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
1 Einleitung 
Gehen ist die ursprünglichste Form der Fortbewegung: Einfach, umwelt- und sozial-
verträglich, zudem gesund. Die fußgängerfreundliche Gestaltung von Straßen und 
Plätzen ist eine wichtige Voraussetzung, um die Aufenthalts- und Lebensqualität so-
wie die Sicherheit für alle Menschen in Städten und Gemeinden zu erhöhen. Gleich-
wohl wurde der Fußverkehr von der Stadt- und Verkehrsplanung in den vergangenen 
Jahrzehnten oft vernachlässigt und als „Sowieso-Verkehr“ angenommen. 
 
Mit den Fußverkehrs-Checks wollen das Land Nordrhein-Westfalen und das Zukunftsnetz 
Mobilität NRW die Kommunen ermuntern, vor Ort die Situation für zu Fuß Gehende zu 
verbessern; dies soll einen Prozess zur systematischen Förderung des Fußverkehrs auslö-
sen und letztlich dabei helfen, einen Beitrag zur Verkehrswende zu leisten. Im dritten Jahr 
der Fußverkehrs-Checks NRW ist das Interesse der Kommunen deutlich gestiegen. 
So konnte sich die Stadt Münster aus 41 Bewerbenden als eine von zwölf geförderten 
Kommunen durchsetzen. In Begleitung der Planersocietät hat Münster den Schwerpunkt 
in der Innenstadt und im Außenstadtteil Roxel auf die Barrierefreiheit, das sichere Queren 
und die Aufenthaltsqualität gelegt. Gemeinsam wurden in mehreren Vor-Ort-Terminen 
eine Bestandsanalyse sowie vier Beteiligungsveranstaltungen durchgeführt. Vorab legten 
die Verwaltung gemeinsam mit dem Planungsbüro die Schwerpunkträume fest und berei-
teten den Fußverkehrs-Check vor. Am öffentlichen Auftakt-Workshop am 07. September 
2021 wurde eine Einführung in die Fußverkehrsförderung gegeben und gemeinsam mit 
den Teilnehmenden mögliche Routenverläufe der Begehungen und erste Problemstellen 
diskutiert. Anschließend fanden am 30. September sowie am 06. Oktober 2021 die Bege-
hungen in der Innenstadt und in Roxel statt. Die eruierten Handlungsfelder und mögliche 
Maßnahmen zur Stärkung des Fußverkehrs vor Ort wurden in einem öffentlichen Ab-
schluss-Workshop am 17. November 2021 gemeinsam mit den Teilnehmenden diskutiert.

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 9 
Planersocietät 
 
 
Ziel des Fußverkehrs-Checks in Münster ist es, barrierefreie, sichere und attraktive Wege-
verbindungen und Plätze im Fußverkehr zu schaffen. Die Fußverkehrs-Checks sollen zu-
gleich ein Bewusstsein für die Bedeutung des Fußverkehrs bei Politik, Verwaltung und Öf-
fentlichkeit bewirken. Zudem sollten die Beteiligungen auch die Belange von Mobilitäts- 
und Seheingeschränkten, Kindern und Senior*innen sowie Menschen mit psychischen Be-
hinderungen und kognitiven Einschränkungen als besonders sensible Gruppen in den Fo-
kus rücken. Dies fand bei der Wahl der Routen und dem geladenen Teilnehmendenkreis 
besondere Berücksichtigung. 
Abbildung 1: Ablauf der Fußverkehrs-Checks NRW 2021 
Quelle: Planersocietät

10 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
2 Analyse 
Die Stadt Münster zählt rund 315 000 Einwohnende und liegt im Nordwesten Nord-
rhein-Westfalens. Als kreisfreie Stadt und Oberzentrum gehört sie dem Regierungsbe-
zirk Münster an. Beim Fußverkehrs-Check standen die Innenstadt/Altstadt und der 
Außenstadtteil Roxel im Fokus der Untersuchung. Die Altstadt ist ein Teilbereich des 
bevölkerungsreichsten und zentralen Stadtbezirks Münster-Mitte und zeichnet sich vor 
allem durch seine historisch gewachsene Struktur und hohe Nutzungsdichte aus.  
Roxel hingegen ist ein Wohnbereich im Westen Münsters. Als 1975 eingemeindeter 
Stadtteil gehört er dem zweitbevölkerungsreichsten Stadtbezirk Münster-West an und 
weist durch seine Stadtrandlage eine typische, teilweise suburbane Siedlungsstruktur 
eines Außenstadtteils in Münster auf. Roxel ist überwiegend von Wohnbebauung ge-
prägt und verfügt über städtische Einrichtungen wie Schulen und Kitas, Einzelhandels-
geschäfte und Nahversorger sowie gastronomische Angebote und Freizeiteinrichtun-
gen. 
 
Die Betrachtung des Modal Splits von 2019 veranschaulicht, dass 11,5 % der Wege in 
Münster zu Fuß zurückgelegt werden. Im Vergleich mit anderen ähnlich großen Städten 
wie Mainz, Bielefeld, Freiburg oder Karlsruhe zeigt sich, dass der Fußverkehrsanteil in 
Münster unterdurchschnittlich ausgeprägt ist1. Den Eindruck bestätigt ein Vergleich auf 
Landes- (22 %) und Bundesebene (24 %, Mittelwert dt. Großstädte). Dieser eklatante Un-
terschied lässt sich sicherlich zu einem großen Teil auf den überdurchschnittlich hohen 
Radverkehrsanteil von fast 44 % zurückführen, mit dem Münster bundesweit eine Spit-
zenposition einnimmt. Im Vergleich zur Modal-Split-Erhebung in 2013 ist ein Rückgang 
von fast 50 % im Fußverkehr festzustellen. Die Differenz ist zumindest teilweise mit un-
terschiedlichen methodischen Vorgehensweisen bei den Erhebungen zu begründen. Im 
Stadtbezirk Mitte werden mit 14,5 % (Teilbereich Altstadt 26,5 %) die meisten Wege zu 
Fuß zurückgelegt. Im Stadtbezirk West, dem Roxel angehört, sind es 9,6 %.  
 
1  Die Erhebungen weisen methodische Unterschiede auf, die Einfluss auf die Vergleichbarkeit nehmen.

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 11 
Planersocietät 
Der vergleichsweise hohe Fußverkehrsanteil in der Altstadt ist sicherlich auf die hohe Nut-
zungsdichte, kompakte Stadtstruktur und selbständig geführten Wege und Fußgängerzo-
nen zurückzuführen. Die Darstellung der Verkehrsmittelwahl nach Entfernung zeigt, dass 
der Fußverkehr bei unter 1 km mit 51 % den Höchstwert erzielt. Gemessen an der kurzen 
Distanz fällt dieser Wert jedoch verhältnismäßig gering aus. Auch hier ist der Radver-
kehrsanteil wieder überproportional hoch. Bei einer Entfernung von 1 - 2 km werden be-
reits ebenso viele Wege mit dem Auto zurückgelegt wie zu Fuß (vgl. Stadt Münster 2020).  
Anhand der Verkehrsmittelwahl lässt sich das Potential eines Modal Shifts, also einer Ver-
lagerung vom Auto- auf den Fußverkehr, vor allem bei den Distanzen unter 3 km erken-
nen. Durch die hohe Nutzungsdichte und kompakte Stadtstruktur in der Kernstadt und in 
den Stadtteilzentren besteht ein hohes Potential als Stadt der kurzen Wege. Wenngleich 
das Auto oder der Öffentliche Nahverkehr genutzt wird, so wird mindestens eine Etappe 
durch die Zu- und Abgänge zum Stellplatz oder zur Haltestelle immer zu Fuß zurückge-
legt. Durch eine stärkere Fokussierung und eine Änderung der Prioritäten in der Straßen-
raumplanung, von außen nach innen, werden Flächenkonkurrenzen und Nutzungskon-
flikte im Seitenraum zwischen dem Fuß- und Radverkehr reduziert und der Fußverkehr 
zukünftig nachhaltig gefördert.  
Fuß- und Radverkehr als Pfeiler der Nahmobilität sind in ihren Belangen zu stärken und 
nicht gegeneinander auszuspielen. Der Verkehrsversuch im Sommer 2021 auf der Hörster-
straße in der Altstadt zeigt, dass eine Umverteilung des Straßenraums und Änderung der 
Priorisierung den Fußverkehr stärkt und die Verweil- und Aufenthaltsqualität steigert. Vor 
allem Kinder und Jugendliche sowie ältere Personen, die der besonders schützenswerten 
Personengruppen angehören, sind häufig zu Fuß unterwegs (vgl. Stadt Münster 2020). 
Deren Belange bedürfen daher besonderer Berücksichtigung im Fußverkehr. Eine barrie-
refreie Gestaltung ermöglicht das Recht auf selbstbestimmte Mobilität und die Möglichkeit 
sozialer Teilhabe, so dass die Barrierefreiheit einen inhaltlichen Schwerpunkt einnimmt. 
Mithilfe des Fußverkehrs-Checks soll der in der Vergangenheit nachrangig behandelte 
Fußverkehr nun nachhaltig gefördert werden und eine stärkere Sensibilisierung bei Bür-
ger*innen, Verwaltung und Politik erzielen.

12 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
Innenstadt 
Die Innenstadt von Münster besitzt aufgrund der kompakten Stadtstruktur und einem 
engmaschigen Wegenetz gute Voraussetzungen für den Fußverkehr. Fußgängerzonen 
und autofreie Wege und Plätze wie die Promenade, der Spiegelturm und die Stubengasse 
sowie eine hohe Nutzungsdichte stärken die Aufenthaltsqualität in der Altstadt und ma-
chen das zu Fuß Gehen attraktiver. Die in Abbildung 2 dargestellten Isochronen lassen gut 
erkennen, dass wichtige Ziele in der Altstadt innerhalb von wenigen Minuten fußläufig zu 
erreichen sind. Eine Gehminute entspricht dabei durchschnittlich ungefähr 90 m, abhän-
gig von der Personengruppe.  
 
Trotz der grundsätzlich guten Voraussetzungen ergeben sich innerhalb der Innenstadt ei-
nige Einschränkungen für den Fußverkehr. So sind Gehwege vielerorts (z. B. Frauenstraße, 
Hörsterstraße) relativ schmal. Durch die hohe Nutzungsdichte kommt es zudem zu Kon-
flikten, insbesondere mit dem Radverkehr.  
Quelle: Service © openrouteservice.org | Map data © OpenStreetMap contributors 
Abbildung 2: Erreichbarkeit im Fußverkehr – Innenstadt Münsters

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 13 
Planersocietät 
Dies liegt häufig in der jahrzehntelangen autogerechten Verkehrsplanung begründet, die 
sich auch in der Flächenverteilung des Straßenraums wiederfindet. Fehlende barrierefreie 
Sitzgelegenheiten in regelmäßigem Abstand, fehlende Bordsteinabsenkungen sowie un-
ebene Oberflächen und eine fehlende kontrastreiche Gestaltung erschweren die Zugäng-
lichkeit für mobilitätseingeschränkte Personen. Barrieren in der Gehgasse sowie fehlende 
taktile Bodenindikatoren schränken darüber hinaus die Nutzung für sehbehinderte Men-
schen ein und erschweren die Orientierung. Die Barrierefreiheit stellt damit die größte 
Herausforderung in der Innenstadt dar.  
 
Roxel 
In Roxel schafft die kompakte Siedlungsstruktur und Nutzungskonzentration im Zentrum 
ebenfalls gute Voraussetzungen im Fußverkehr. Wichtige Ziele sind so fußläufig erreich-
bar. Auch der etwas dezentral gelegene Bahnhof ist vom zentralen Pantaleonplatz durch-
schnittlich in unter 15 Minuten zu Fuß erreichen (vgl. Abb. 3). 
Abbildung 3: Erreichbarkeit im Fußverkehr – Münster-Roxel 
Quelle: Service © openrouteservice.org | Map data © OpenStreetMap contributors

14 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
Neben Einschränkungen in der Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Personen und 
Sehbehinderte in Form von fehlenden Bordsteinabsenkungen, schmalen Gehwegen und 
einem mangelnden taktilen Wegeleitsystem fehlt es punktuell zudem an sicheren Que-
rungsanlagen auf dem Schulweg, wie beispielsweise auf der Havixbecker Straße. Weitere 
Defizite sind in der Aufenthalts- und Verweilqualität durch veraltetes Stadtmobiliar fest-
zustellen.

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 15 
Planersocietät 
3 Handlungsfelder 
Die folgenden Handlungsfelder und Maßnahmenvorschläge sind das Ergebnis der vier 
partizipativen Veranstaltungen des Fußverkehrs-Checks NRW 2021 in Münster. Auf 
Grundlage der Diskussionen und Anregungen während der Workshops und der Begehun-
gen sowie planerischer Rückschlüsse aus den gewonnenen Eindrücken wurden die fol-
genden Maßnahmenvorschläge formuliert und in Handlungsfelder unterteilt. Diese Hand-
lungsfelder konnten herausgearbeitet werden: Barrierefreiheit, Querungen, Aufenthalts-
qualität, Verkehrssicherheit und Schulwegemobilität. Dabei ist zu berücksichtigen, dass 
einige Maßnahmenvorschläge stellvertretend für das gesamte Stadtgebiet stehen und 
auch auf gleichartige Situationen in anderen Stadtteilen übertragbar sind.  
3.1 Barrierefreiheit (A) 
Die UN-Behindertenrechtskonvention, die von der Bundesrepublik Deutschland 2008 rati-
fiziert wurde und damit im Range eines Bundesgesetzes steht, formuliert den gleichbe-
rechtigten Zugang für Menschen mit Behinderung unter anderem zur physischen Umwelt. 
Für Menschen mit Behinderungen ist eine barrierefreie Mobilität entscheidend, um am 
gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Insbesondere eine barrierefreie Ausgestal-
tung von Haltestellen und Überquerungsstellen ist daher erstrebenswert (siehe dazu auch 
§ 8 (3) PBefG). Diese erleichtert es Blinden und seheingeschränkten Personen, kognitiv 
und körperlich behinderten Personen ebenso wie Rollstuhl und Rollator nutzenden Men-
schen, mobil zu sein. Von Barrierefreiheit profitieren also alle Menschen. Im Sinne einer 
Inklusion stehen auch Träger öffentlicher Belange in der Verantwortung, Barrieren im öf-
fentlichen Raum abzubauen und bei Neuplanungen eine barrierefreie Nutzung sicherzu-
stellen (vgl. Landesbetrieb Straßenbau NRW 2012: 7).

16 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
3.1.1 Längsverkehr 
Von großer Bedeutung im Längsverkehr sind die tatsächlich nutzbaren Gehwegbreiten. 
Häufig werden ohnehin gering dimensionierte Gehwege von illegal (aber auch legal) par-
kenden Kfz oder anderen Hindernissen, beispielsweise Aufstellern, Verkehrsschildern, 
Straßenlaternen sowie Fahrrädern und zunehmend von Mülltonnen zusätzlich eingeengt. 
Es sollte immer ein unbehinderter Verkehr von zu Fuß Gehenden, auch mit einem Kinder-
wagen, Rollstuhl oder Rollator, möglich sein. Dies gilt auch für den Begegnungsfall. Ist 
eine bauliche Aufweitung von Gehwegen nicht möglich, ist die Nutzbarkeit der vorhande-
nen Gehwegbreite sicherzustellen. Dies muss ggf. auch durch ordnungsrechtliche Maß-
nahmen geschehen. Im Rahmen der personellen Möglichkeiten sind Schwerpunktkontrol-
len an ohnehin sehr beengten Gehwegen oder im sensiblen Umfeld von Kindergärten, 
Schulen, Senioreneinrichtungen und sonstigen sozialen Einrichtungen zweckdienlich.  
Abbildung 4 gibt einen Überblick über die Regelbreiten von Gehwegen nach unterschiedli-
chen Anforderungen. So sollen sich zwei zu Fuß Gehende begegnen können und ein Si-
cherheitsabstand zur Hauswand oder Einfriedung und zur Fahrbahn eingehalten werden, 
woraus eine Seitenraumbreite von 2,50 m resultiert. Eine nutzbare Mindestbreite als Be-
wegungsraum zweier sich begegnender zu Fuß Gehender liegt demnach bei mindestens 
1,80 m. Eine Mindestbreite insofern, da die verschiedenen Zielgruppen im Fußverkehr ei-
nen unterschiedlichen Raumbedarf haben. So benötigen Rollstuhlfahrende oder Personen 
mit Rollator mehr Platz in Form der nutzbaren Gehwegbreite, um sich begegnen zu kön-
nen. Daraus resultiert die Seitenraumbreite von 2,70 m unter Berücksichtigung der Barrie-
refreiheit.  
Für gemeinsam geführte Wege von Fuß- und Radverkehr wird hingegen eine nutzbare 
Gehwegbreite von mindestens 2,50 m veranschlagt. Hinzu kommt ein Abstand von 0,2 m 
zur Hauswand, bei niedrigen Einfriedungen kann dieser in Ausnahmefällen entfallen. Zur 
Fahrbahnseite ist ein Sicherheitsabstand von 0,5 m einzurichten, der bei geringem 
Schwerlastverkehrsaufkommen auch mit 0,3 m angelegt werden kann. Bei einer hohen 
Fußgängerfrequenz, Bebauungsdichte oder Geschäftsnutzung empfiehlt sich eine Geh-
gasse von über 2,50 m.

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 17 
Planersocietät 
Dieser Raum bezieht sich jedoch rein auf den fließenden Fußverkehr. Für vertikale Ele-
mente wie Laternenmaste, Baumscheiben, Verkaufsauslagen oder Sitzgelegenheiten im 
Seitenraum sind Zusatzbreiten zu veranschlagen, die auf die Regelbreite zu addieren sind 
(vgl. EFA 2002: 16). Diese Anforderungen und Bedürfnisse von zu Fuß Gehenden bauen 
auf der Grundlage der Regelwerke EFA und RASt der FGSV auf. Auch die Oberflächenqua-
lität der Gehwege ist von großer Bedeutung. Eine sichere und komfortable Fortbewegung 
ist durch eine ebene Oberfläche, ohne Kanten und Löcher sicherzustellen. 
 
 
Abbildung 4: Modellkasten Gehwegbreiten 
Quelle: Planersocietät

18 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
Gehwege und -breiten in Münster 
Die Gehwege sind im Stadtgebiet Münster vor allem im Innenstadtbereich, aber auch in 
den Wohngebieten in den Außenstadtteilen an vielen Stellen unterdimensioniert und wei-
sen nicht die erforderliche Regelbreite auf. Zum Teil lässt der zur Verfügung stehende 
Straßenraum aufgrund seiner historischen Entwicklung keine größeren Gehwegbreiten zu. 
Die Regelbreite kann in diesen Fällen nur als Orientierung dienen, falls städtebauliche 
Entwicklungen neue Chancen für den Fußverkehr mit sich bringen. Oftmals sind die gerin-
gen Gehwegbreiten jedoch auf die autozentrierte Stadt- und Verkehrsplanung der ver-
gangenen Jahrzehnte zurückzuführen. Exemplarisch zeigt sich das an der Frauenstraße 
und Hörsterstraße sowie der Straße Schlossplatz. Eine Neuaufteilung des Straßenraums 
zugunsten der aktiven Mobilität, bestehend aus Fuß- und Radverkehr, ist daher sukzes-
sive durchzuführen.  
Der beengte Seitenraum hat ebenfalls zur Folge, dass Fuß- und Radverkehr und weitere 
Nutzungen sich oftmals die (Rest-)Flächen teilen müssen und es zu Konflikten kommt. 
Das Beispiel der Frauenstraße zeigt, dass Außenbestuhlung, Poller, Mülltonnen und Fahr-
räder den Gehweg noch weiter verengen und insbesondere für mobilitätseingeschränkte 
Personen und Sehbehinderte ein Hindernis sowie eine erhebliche Einschränkung der Zu-
gänglichkeit und Verkehrssicherheit darstellen (vgl. Abb. 5). Punktuell ist ein Passieren für 
Personen mit größerem Raumbedarf (Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen etc.) nicht möglich, 
so dass Barrieren über die Fahrbahn umfahren werden müssen. 
Abbildung 5: Barrieren in der Gehgasse schränken die Barrierefreiheit in der Frauenstraße 
ein 
Quelle: Planersocietät

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 19 
Planersocietät 
Auf dem Gehweg abgestellte Fahrräder sind in Münster die Regel. Das städtische „3000-
Fahrradstellplätze-Programm“, das die Einrichtung von Radbügeln auf vorrangig vom ru-
hendem Kfz-Verkehr genutzten Flächen auf der Fahrbahn vorsieht, ist ein wichtiger Bau-
stein, um Nutzungskonflikte und Flächenkonkurrenzen mit dem Radverkehr zu reduzieren. 
Weitere Einschränkungen in der Gehwegbreite ergeben sich vor allem in den stark ver-
dichteten Gründerzeitvierteln durch zum Teil zugeparkte Gehwege, die die Gehgasse an 
einigen Stellen soweit reduzieren, dass Personengruppen mit größerem Raumbedarf eine 
durchgängige, barrierefreie Wegeverbindung im Fußverkehr verwehrt bleibt. In einem 
Ratsantrag wurde auf Initiative einer Petition Anfang 2021 die modellhafte Einführung des 
Fair Parken im Kreuzviertel beschlossen.  
Das Projekt soll einen Kompromiss finden zwischen der derzeitigen gesetzeswidrigen, 
aber geduldeten Situation und der kompromisslosen Durchsetzung des Parkverbots. Das 
Parken auf dem Gehweg wird so bei einer verbleibenden Gehwegbreite von mindestens 
2,00 m zugelassen, um auf der einen Seite eine Begegnung im Fußverkehr zu ermögli-
chen und andererseits die Reduzierung der Stellflächen einzugrenzen. Mit einer Markie-
rung soll so erkenntlich werden, wo geparkt werden darf.  
Während der Begehungen sind zudem Baustellen 
aufgefallen, deren Beschilderung in der Regel auf 
dem Gehweg aufgestellt war (vgl. Abb.  6). In 
schmalen Seitenräumen stellten diese eine er-
hebliche Barriere dar, so dass Personen mit Roll-
stuhl, Rollator oder Kinderwagen nicht vorbeika-
men und gezwungen gewesen sind, die Straßen-
seite zu wechseln oder das Hindernis über die 
Fahrbahn zu umfahren. Um im Bereich von Bau-
stellen die Belange von zu Fuß Gehenden, insbe-
sondere von mobilitätseingeschränkten Perso-
nen, verstärkt zu berücksichtigen, ist eine stär-
kere Sensibilisierung aller Beteiligten von großer 
Bedeutung. 
Abbildung 6: Baustellenbeschilderung 
auf dem Gehweg der Hörsterstraße 
Quelle: Planersocietät

20 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
Handlungsempfehlung zur Straßenraumumverteilung in der Frauenstraße in der In-
nenstadt 
Die Frauenstraße ist ein typisches Beispiel für eine Straße in der Altstadt. Die geringe 
Gehwegbreite und ein hohes Fußverkehrsaufkommen sowie eine hohe Nutzungsdichte 
beispielsweise durch Außengastronomie sowie auf dem Gehweg abgestellte Fahrräder auf 
der einen Seite und ein im Verhältnis dazu breiter Fahrbahnquerschnitt verdeutlichen den 
Handlungsbedarf (vgl. Abb. 7). Eine Neuaufteilung und Umgestaltung des Straßenraums 
zugunsten des Fußverkehrs sind erforderlich, mit denen auch Einschränkungen für den 
Kfz-Verkehr einhergehen müssen. So ist der Entfall von Kfz-Stellplätzen im öffentlichen 
Raum notwendig, eine Verlagerung zum Schlossplatz möglich. Die Ergebnisse des Ver-
kehrsversuches im Sommer 2021 in der Hörsterstraße zeigen, dass eine geänderte Priori-
sierung den Fußverkehr fördern und die Aufenthaltsqualität steigern kann. Da eine Stra-
ßenumgestaltung eher perspektivisch umsetzbar ist und Überlegungen zur Flächenneu-
aufteilung im Rahmen des derzeit in der Aufstellung befindlichen Integrierten Innenstadt-
entwicklungskonzept (InSEK) Münster-Mitte vertieft werden, sollten Interimslösungen er-
griffen werden, um zügig Verbesserungen im Fußverkehr zu erzielen. Mithilfe des städti-
schen Programms im Radverkehr sind weitere Fahrradbügel auf der Fahrbahn einzurich-
ten. Die vorhandenen Poller, die ein Gehwegparken unterbinden sollen, gleichzeitig jedoch 
die Gehwegbreite beschneiden, sind auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen und bei positi-
vem Ergebnis zu entfernen. Verbleibende Poller und Straßenlaternen sind mit Retroreflek-
toren auszustatten, um sie für Personen mit Seheinschränkungen sichtbarer zu gestalten. 
Punktuell können zudem Parklets2 bei einem verträglichen Maß an Sondernutzungen zum 
Einsatz kommen, um Nutzungskonflikte zwischen der Außenbestuhlung von Gastronomie-
betrieben und dem Längsverkehr zu reduzieren.  
 
 
 
2  Parklets bezeichnen Aufbauten auf ehemaligen Kfz-Stellplätzen, die als Stadtmöbel eine erweiterte Nut-
zung des öffentlichen Raumes (z. B. als Sitz- und Spielmöglichkeiten, Fahrradstellplätze) ermöglichen.

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 21 
Planersocietät 
 
Handlungsempfehlung zur Prüfung einer Begegnungszone im Bereich Bogen-
straße/Spiekerhof/Drubbel in der Innenstadt 
Auch die wichtige, hochfrequentierte Fußwegeachse Bogenstraße/Spiekerhof/Drubbel in 
der Altstadt verfügt in vielen Bereichen über zu schmale Gehwege. Es sollte daher im 
Rahmen des InSEK Münster-Mitte geprüft werden, ob die Einrichtung einer Begegnungs-
zone mit einer möglichen Erweiterung auf andere Innenstadtbereiche wie den Prinzipal-
markt möglich ist. Die Nutzung der Gehwege würde dem Fußverkehr so freigestellt wer-
den. An Wochenenden findet eine Nutzung der Fahrbahn durch den Fußverkehr bereits 
statt.  
Bisher existiert in der Straßenverkehrsordnung noch kein passendes Instrument, das die 
Lücke zwischen einer Tempo-30-Zone und einem Verkehrsberuhigten Bereich schließt. 
Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung und der Einführung der Begegnungs-
zone könnte sich dies künftig ändern. In Nachbarländern wie Österreich und Schweiz ist 
die Begegnungszone seit Jahren im Einsatz und hat sich dort bereits bewährt. Die Begeg-
nungszone bringt eine Reduktion der Geschwindigkeit auf 20 km/h mit sich und berech-
tigt alle Verkehrsteilnehmenden, die Fahrbahn zu benutzen, wobei dem Fußverkehr Vor-
rang eingeräumt wird. Das Queren der Fahrbahn wird vereinfacht.  
Abbildung 7: Schmale Gehwege und Barrieren in der Gehgasse in der Frauenstraße 
Quelle: Planersocietät

22 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
Die Begegnungszone setzt damit wie in Verkehrsberuhigten Bereichen auf ein gemeinsa-
mes Miteinander und gegenseitige Rücksichtnahme. Sie basiert auf dem sogenannten 
Shared-Space-Prinzip, das eine niveaugleiche Gestaltung des Straßenraums vorsieht. Die 
Belange sehbehinderter Menschen sind dabei besonders zu berücksichtigen. Da mit der 
Neueinführung des Instruments mit einer Regelunkenntnis der Verkehrsteilnehmenden zu 
rechnen ist, sollte die Umwidmung mit einer Öffentlichkeitskampagne beispielsweise 
durch Plakate begleitet werden. 
 
Querneigungen und Absenkungen 
Weitere Einschränkungen in der Barrierefreiheit bestehen häufig durch Querneigungen 
und Absenkungen an Grundstückszufahrten auf den Gehwegen. Diese sollten von zu Fuß 
Gehenden nicht wahrnehmbar sein. Vor allem für mobilitätseingeschränkte Personen im 
Rollstuhl oder mit Rollator erschweren starke Querneigungen und Gehwegabsenkungen 
an Grundstückseinfahrten die Mobilität immens und schränken sie ein.  
Auch in Münster finden sich vor allem bei älteren Gehwegen im Bestand Querneigungen 
und Gehwegabsenkungen an Einfahrten (s. Abbildung 8).  
Sie sollten im Sinne der Barrierefreiheit ideal-
erweise maximal 2 % betragen. Durch bauli-
che Anpassungen lassen sich diese reduzie-
ren. Durch den Einsatz von Schrägbordsteinen 
können die Absenkungen an Grundstücksein-
fahrten zudem auf ein fußgängerverträgliches 
Niveau reduziert werden. Die baulichen An-
passungen werden in der Regel nicht kurzfris-
tig erfolgen können, sollten jedoch bei Um-
bauten Berücksichtigung finden und sukzes-
sive im Stadtgebiet erfolgen.  
Abbildung 8: Querneigung und Geh-
wegabsenkung in der Dorffeldstraße in 
Roxel 
Quelle: Planersocietät

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 23 
Planersocietät 
3.1.2 Querverkehr 
Besondere Bedeutung kommt der Barrierefreiheit an Querungsstellen zu. Neben Nullab-
senkungen und Kompromisslösungen3 für die Bedürfnisse von gehbehinderten Menschen 
sind auch die Anforderungen sehbehinderter Menschen zu berücksichtigen. Gerade von 
Straßen mit lauten Umfeldgeräuschen (oder Straßen mit sehr schwachem Verkehr) gehen 
Gefahren aus. Insbesondere an gesicherten Querungen, wie es Fußgängerüberwege oder 
Lichtsignalanlagen darstellen, sollten Bodenindikatoren zum Standard gehören und im 
Fall von Lichtsignalanlagen durch Zusatzeinrichtungen wie akustischen Signalgebern er-
gänzt werden (vgl. FGSV 2011: 48 ff.).  
Während für Personen mit Einschränkung in der Bewegung oder Nutzung eines Roll-
stuhls/Rollators/Kinderwagens ebene Übergänge vorteilhaft sind, sind für sehbehinderte 
Menschen Tastkanten wichtige Elemente in der Infrastruktur. Um allen Personengruppen 
gerecht zu werden, sollte nach Möglichkeit immer eine getrennte Überquerungsstelle mit 
differenzierter Bordhöhe (6 cm Bordhöhe für seheingeschränkte Personen und eine Null-
absenkung für geheingeschränkte Personen; mit taktilen Leitlinien in Form von Rich-
tungsfeld und Sperrfeld; vgl. Abbildung 9) angesetzt werden. An Lichtsignalanlagen und 
Fußgängerüberwegen ist aufgrund der Breite der Überwege ein solcher barrierefreier 
Ausbau in den meisten Fällen sehr gut umsetzbar.  
 
3  Ist eine getrennte Führung von seh- und geheingeschränkten Menschen an Querungen nicht möglich, 
sollte als Kompromisslösung eine Bordhöhe von 3 cm zum Einsatz kommen.  
Quelle: Stadt Münster, Amt für Mobilität und Tiefbau (links), Planersocietät (rechts) 
Abbildung 9: Beispiele differenzierter Bordhöhe mit Nullabsenkung und Hochbord

24 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
Sollte eine Kompromisslösung gewählt werden, ist auf eine korrekte Bauausführung und 
eine geringe Einbautoleranz zu achten (vgl. FGSV 2011: 48 ff.). Doppelquerungen an Que-
rungsanlagen sollten so gestaltet sein, dass sie sich farblich kontrastreich von Gehweg 
und Fahrbahn abheben. Auch Bordsteinabsenkungen an Querungsstellen können kontras-
tierend gestaltet werden, um die Erkennbarkeit zu erhöhen. An Lichtsignalanlagen ist das 
„Zwei-Sinne-Prinzip“ anzuwenden, bei dem mindestens zwei Sinne (visuell, taktil, akus-
tisch) angesprochen werden, um der Barrierefreiheit gerecht zu werden.  
 
Barrierefreie Querungen in Münster 
In Münster sind die älteren Querungsanlagen oftmals nicht nach den aktuellen techni-
schen Standards ausgebaut. Häufig sind sie mit Kompromisslösungen ausgestattet und es 
mangelt an taktilen Bodenindikatoren. Fehlende Bordsteinabsenkungen im Einmündungs-
bereich von Straßen sind ebenfalls an einigen Stellen zu finden, wo ein Queren notwendig 
ist. Ein Beispiel für eine vorbildliche barrierefreie Gestaltung einer Querungshilfe findet 
sich in der Pienersallee auf Höhe des Bahnhofs (vgl. Abb. 10, rechts).  
Um bei Neu- und Umbaumaßnahmen einen barrierefreien Ausbau mit einzuplanen, sind 
unbedingt anstehende bauliche Vorhaben zu berücksichtigen. Neu zu schaffende Que-
rungsstellen müssen barrierefrei ausgebaut werden. 
 
 
Abbildung 10: Querungshilfe ohne (links) und mit barrierfreier Ausstattung (rechts) auf 
der Pienersallee 
Quelle: Planersocietät

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 25 
Planersocietät 
Handlungsempfehlung zur LSA am Schlossplatz/Frauenstraße in der Innenstadt 
Der signalisierte Knotenpunkt Schlossplatz/Frauenstraße ist mit einem Infotaster und ei-
nem akustischen Signalgeber ausgestattet. Die Gestaltung zeigt allerdings einige Defizite 
in der Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit auf. So fehlt es an einer farblich kontrast-
reich gestalteten Doppelquerung und der Ausstattung mit taktilen Bodenindikatoren wie 
Auffindungsstreifen, einem Sperrfeld und Richtungsfeld. Des Weiteren kommt es an der 
Aufstellfläche der LSA zu Nutzungskonflikten zwischen Fuß- und Radverkehr. Um diese zu 
reduzieren, ist eine separate Aufstellfläche für den Radverkehr auf der Fahrbahn einzu-
richten.  
Ähnlicher Handlungsbedarf bei der Barrierefreiheit besteht auch an den signalisierten 
Knotenpunkten Bült/Alter Fischmarkt/Hörstertor in der Innenstadt und Annette-von-
Droste-Hülshoff-Straße/Tilbecker Straße/Pantaleonstraße in Roxel (vgl. Abb. 11).  
 
Handlungsempfehlung zur Einrichtung weiterer barrierefreier Querungsangebote in 
der Innenstadt 
An einigen Straßen mit Kopfsteinpflaster wie dem Prinzipalmarkt, der Rothenburg oder 
dem Alten Steinweg existieren bereits barrierefreie Querungsangebote. Jedoch fehlt es 
bisher an einem regelmäßigen barrierefreien Querungsangebot.  
Abbildung 11: Fehlende Barrierefreiheit an signalisierten Knoten am Schlossplatz (links) 
und an der Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße (rechts) 
Quelle: Planersocietät

26 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
Die Notwendigkeit zur Einrichtung eines weiteren solchen Angebots besteht beispiels-
weise auf dem Spiekerhof auf Höhe des Gastronomiebetriebs La Zaretti und dem Haus 
Brinkmann (vgl. Abb. 12, links).  
Das barrierefreie Querungsangebot ermöglicht durch abgeschliffene Pflastersteine ent-
lang des Querungsweges das komfortable Queren für Personen mit Rollstuhl, Rollator 
oder Kinderwagen. Ergänzend dazu ist ein Nullbord mit taktilem Sperrfeld einzubauen, 
wie dies bereits am Alten Steinweg umsetzt wurde (vgl. Abb. 12, rechts). Die weiteren be-
stehenden Querungsangebote in der Altstadt verfügen in der Regel bisher über Kompro-
misslösungen. Eine bauliche Anpassung wird auch an diesen Stellen empfohlen.  
 
Bisher erschwert die Altstadtsatzung die Einrichtung solcher barrierefreier Querungsan-
gebote. Zur erleichterten Einrichtung weiterer Anlagen der Barrierefreiheit sollte daher 
eine Anpassung der Altstadtsatzung vorgenommen werden, da erst die barrierefreie Ge-
staltung die selbstbestimmte Mobilität und Teilhabe am sozialen Leben für einige Perso-
nengruppen ermöglicht. Die Vereinbarkeit der Gestaltung des Querungsangebots mit der 
städtebaulichen Qualität und dem Denkmalschutz zeigt sich anhand des Beispiels am Al-
ten Steinweg.  
Abbildung 12: Fehlendes Querungsangebot am Spiekerhof (links) und barrierefreies Que-
rungsangebot am Alten Steinweg (rechts) 
Quelle: Planersocietät

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 27 
Planersocietät 
3.1.3 Treppen und Rampen  
Rampen und Treppenanlagen können Elemente der Fußwege im Längsverkehr sein. Sie 
können zur Überwindung von Höhenunterschieden und großen Geländesprüngen einge-
setzt werden. Die beiden Anlagen sollten im besten Fall in Kombination auftreten, damit 
für alle Personen ein geeignetes Angebot besteht. Treppen in sich sind keine barriere-
freien vertikalen Anbindungen und können beispielsweise von den meisten Rollstuhlfah-
renden nicht genutzt werden. Daher sind immer auch Rampen für eine durchgängige Zu-
wegung zu installieren. Können Rampen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht rea-
lisiert werden, sollte der Einsatz von anderen technischen Hilfsmitteln wie zum Beispiel 
Aufzügen in Betracht gezogen werden. (vgl. FGSV 2006: 93). In jedem Fall sollte frühzeitig 
auf bestehende Treppenanlagen ohne mögliche Nutzung einer Rampe hingewiesen wer-
den, um unnötige Umwege zu vermeiden und ortsfremden Personen den Weg zu leiten. 
 
Der Steigungswinkel bei Rampen sollte den Wert von 6 % nicht über längere Streckenab-
schnitte übersteigen. Bei Steigungsstrecken, die weiter als 6 Meter zu befahren sind, 
sollte ein Zwischenpodest eingerichtet werden. Steigungsstrecken sind im besten Fall mit 
Handläufen zu begleiten. Als Mindestbreite sollte für Rampen eine begehbare Breite von 
1,20 m errichtet werden. Rampen wie Treppen sind mit rutschhemmenden Oberflächen zu 
errichten. Die Rampe sollte nicht gekrümmt oder verschwenkt sein, sondern eine gerade 
Fahrspur einhalten. Dies erhöht die Verkehrssicherheit. Auch bei Treppenanlagen gilt es, 
auf Einbauten für die sichere und komfortable Nutzung zu achten. Auf längeren Treppen-
anlagen sollte nach 15 bis 18 Stufen ein Podest das Ausruhen ermöglichen, ohne im Lauf-
weg für andere zu Fuß Gehende zu stehen. Dazu sollten Podeste errichtet werden, die 
mindestens 1,35 m tief sind (vgl. FGSV 2006: 93). 
 
Treppen- und Rampenanlagen in Münster 
Aufgrund der Topographie existieren in Münster verhältnismäßig wenige Treppen und 
Rampen. Die bestehenden Anlagen sind häufig bereits in die Jahre gekommen und ent-
sprechen nicht mehr den heutigen technischen Entwicklungen und Standards. Defizite in 
der Barrierefreiheit sind die Folge.

28 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
Wo Höhenunterschiede bestehen, kommen in der Regel Treppenanlagen zum Einsatz, da 
beispielsweise vor allem im Altstadtbereich häufig nicht der notwendige Platz zur Reali-
sierung von Rampen vorhanden ist. 
 
Handlungsempfehlung zur Treppenanlage an der Aa und am Horsteberg in der 
Innenstadt 
Die vorhandenen Treppenanlagen am Spiekerhof auf Höhe der Aa und am Horsteberg 
weisen beide Defizite in der Barrierefreiheit auf (vgl. Abb. 13). So ist die Ausstattung mit 
einem beidseitigen, doppelten Handlauf, einer kontrastreichen Gestaltung der 
Treppenstufen und taktilen Bodenindikatoren zur Auffindbarkeit empfehlenswert. An 
beiden Standorten ist die Einrichtung einer Rampe aufgrund des notwendigen 
Raumbedarfs nicht möglich. Am Horsteberg könnte daher eine Beschilderung mit dem 
Hinweis auf einen barrierefreien Zugang zum Domplatz für Auswärtige Abhilfe schaffen.  
 
Handlungsempfehlung zur Treppen- und Rampenanlage am Pantaleonplatz in Roxel 
Am Pantaleonplatz existiert neben der bestehenden Treppenanlage eine Rampe, die 
mobilitätseingeschränkten Menschen mit Rollator oder Rollstuhl sowie Personen mit 
Kinderwagen den Zugang ermöglicht. 
Abbildung 13: Treppenanlage an der Aa (links) und am Horsteberg (rechts) 
Quelle: Planersocietät

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 29 
Planersocietät 
Beide Anlagen erfüllen nicht mehr die 
Ansprüche an eine barrierefreie Gestaltung 
(vgl. Abb. 14) und sind daher durch das 
Anbringen eines beidseitigen, doppelten 
Handlaufs und taktiler Bodenindikatoren 
baulich anzupassen. Auch eine 
Kontrastierung der Stufen sollte dabei 
Berücksichtigung finden.  
3.1.4 Bushaltestellen 
Der Öffentliche Nahverkehr dient den Menschen zur motorisierten Fortbewegung, beson-
ders für Strecken, die fußläufig nicht erreichbar sind. Auch Personen, die kein Auto besit-
zen oder körperlich eingeschränkt sind, sind oftmals auf den Bus angewiesen. ÖV-
Haltestellen stellen daher eine wichtige intermodale Schnittstelle zwischen dem motori-
sierten Verkehr und dem Fußverkehr 
dar. Um diese für alle Personen nutz-
bar zu machen und das Warten attrak-
tiv und sicher zu gestalten, müssen 
diese auch entsprechend ausgestattet 
werden. Bushaltestellen sollten eben-
falls barrierefrei ausgestaltet sein. 
Dieses gesellschaftspolitische Ziel ist 
im Personenbeförderungsgesetz 
(PBefG) nach § 8 Abs. 3 PBefG festge-
schrieben und sieht vor, dass die Nahverkehrspläne der Kommunen und Kreise die Be-
lange mobilitätseingeschränkter Personen in besonderer Weise berücksichtigen. So sollte 
im ÖV bis 2022 eine vollständige Barrierefreiheit erreicht werden. Dazu gehört neben ei-
nem spurgeführten Hochbord von mind. 18 cm, das einen niveaugleichen Einstieg in das 
Fahrzeug ermöglicht (vgl. Abb. 15), die Ausstattung mit taktilen Leitelementen (Auffin-
dungsstreifen, Begleitstreifen).  
Abbildung 14: Treppen- und Rampenanlage 
am Pantaleonplatz 
Quelle: Planersocietät 
Abbildung 15: Bushaltestelle mit Hochbord 
Quelle: Planersocietät

30 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
Neben den bereits beschriebenen taktilen Leitelementen zum Auffinden der Haltestelle 
sowie zum Finden des Einstiegs des Busses, ist auch die sonstige Ausstattung von großer 
Bedeutung. Fahrgastunterstände, Abfallbehälter, Sitzmöglichkeiten und die Anzeige der 
Fahrzeiten dienen nicht nur einer Personengruppe. Sie tragen zur Sauberkeit an den Hal-
testellen bei, dienen als Wind- und Regenschutz und schaffen eine attraktive Wartezeit 
mit den wichtigsten Informationen zum Haltewunsch.  
Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Bushaltestellen eine ausreichende Aufstellmöglich-
keit vorweisen, um Konflikte mit dem fließenden Fußverkehr oder anderen Verkehrsteil-
nehmenden zu verhindern.  
Sie sollte im Bestand Maße von 1,50 – 2,40 m haben, bei der Neueinrichtung von Bushal-
testellen sind Flächen von mehr als 2,50 m vorzuhalten, um mobilitätseingeschränkten 
Personen möglichst das Ein- und Aussteigen zu vereinfachen. Neben einer Längsneigung 
von maximal 6 % ist ebenfalls die Querneigung bei höchstens 2 % zu halten.  
 
Barrierefreie Bushaltestellen in Münster 
Im Stadtgebiet Münster werden alle Haltestellen nach und nach barrierefrei ausgebaut. 
Der systematische Ausbau geschieht nach einer Priorisierung, die u. a. das Fahrgastauf-
kommen und geplante bauliche Maßnahmen berücksichtigt. Mit gut 600 der rund 1140 
aktiven Bushaltestellen im Stadtgebiet sind über 50 % der Haltestellen barrierefrei aus-
gebaut. Dennoch verbleibt eine Vielzahl an Bushaltestellen, die nicht mit einem Busbord 
oder taktilen Elementen ausgestattet sind. Zudem zeigt sich, dass die Aufstellfläche an ei-
nigen Bushaltestellen zu schmal dimensioniert ist und Nutzungskonflikte entstehen. 
 
Handlungsempfehlung zur Bushaltestelle am Bült in der Innenstadt 
Die Bushaltestelle Altstadt/Bült ist gemessen am Fahrgastaufkommen und der angebote-
nen Verbindungen eine der wichtigsten ÖV-Schnittstellen in der Innenstadt und soll zu-
künftig als Mobilstation ausgebaut werden. Das vorhandene Busbord ermöglicht mit Nie-
derflurbussen, wie sie in Münster unterwegs sind, das niveaugleiche Ein- und Aussteigen.

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 31 
Planersocietät 
Mithilfe der Anlagen des Fahrgastinfor-
mationssystems lassen sich zudem die 
Echtzeitdaten der Abfahrzeiten der 
Busse anzeigen und ansagen. Jedoch 
weist die Haltestelle einige Defizite in 
der Barrierefreiheit auf (vgl. Abb. 16). So 
fehlt es an einem taktilen Leitsystem, 
bestehend aus Auffindungsstreifen, ei-
nem Aufmerksamkeitsfeld und Leitstrei-
fen, das sehbehinderten Menschen die 
Auffindbarkeit der Haltestelle und Orien-
tierung erleichtert.  
 
Handlungsempfehlung zur Bushaltestelle in der Dorffeldstraße in Roxel 
Auch die Bushaltestelle Dorffeldstraße in Richtung Nottulner Landweg verfügt über ein 
Niederflurbus-Bord. Neben fehlenden taktilen Bodenindikatoren schränkt die fehlende zu-
sätzliche Aufstellfläche an der Haltestelle die Barrierefreiheit ein. Dies hat zur Folge, dass 
es zu Nutzungskonflikten zwischen wartenden / aussteigenden Fahrgästen und zu Fuß 
Gehenden im Längsverkehr kommt. Es ist daher zu prüfen, ob eine zusätzliche Aufstellflä-
che, die sich an den Gehweg anschließt und in die Fahrbahn hineinragt, ähnlich wie dies 
beispielsweise in der Sentruper Straße existiert (vgl. Abb. 17), eingerichtet werden kann.  
Abbildung 16: Bushaltestelle Bült/Altstadt 
Quelle: Planersocietät 
Abbildung 17: Bushaltestelle in der Dorffeldstraße (links) ohne und in der Sentruper 
Straße (rechts) mit Aufstellfläche 
Quelle: Planersocietät

32 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
3.2 Querungen (B) 
Das Queren der Fahrbahn stellt für zu Fuß Gehende im Alltag häufig das größte Hindernis 
und das höchste Unfallpotenzial dar. Unfallberichte belegen, dass sich die überwiegende 
Anzahl an Unfällen beim Querungsvorgang ereignen (vgl. UDV 2013: 2). Querungsanlagen 
kommt eine große Bedeutung zu, da sie zusammen mit adäquaten Gehwegen die Ele-
mente sind, die durchgängige Wegenetze schaffen und das sichere Erreichen der anderen 
Straßenseite ermöglichen. Im Sinne einer innerörtlichen und integrierten Stadt- und Ver-
kehrsplanung sind die Belange des Fußverkehrs stets mit den Belangen der übrigen Ver-
kehrsteilnehmenden (Radverkehr, MIV, ÖPNV) und auch stadtraumgestalterischen Aspek-
ten abzuwägen (vgl. FGSV 2002: 7). Dabei steht die Sicherheit stets vor der Leistungsfä-
higkeit. So spielen Stärke und Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs an der Querungsstelle, 
die Anzahl der querenden zu Fuß Gehenden, die Fahrbahnbreite sowie die Anzahl der 
Fahrstreifen eine wichtige Rolle für den Einsatz einer bestimmten Querungsanlage. Eine 
Verbesserung der Querungssituation für den Fußverkehr kann erreicht werden durch: 
• eine zeitliche Trennung der Verkehrsteilnehmenden 
• eine Vorrangberechtigung für den Fußverkehr 
• die Verkürzung der Querungsstrecke 
• die Verbesserung der Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmenden 
• die Erhöhung der Aufmerksamkeit der Fahrzeugführenden 
• die Verringerung der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs 
Die genannten Ansätze können dabei sowohl einzeln als auch kombiniert eingesetzt wer-
den. An Hauptfußwegeverbindungen sollten rund alle 250 m Querungsanlagen vorzufin-
den sein. Bei der Wahl der geeigneten Querungsanlage ist, neben den Empfehlungen der 
technischen Regelwerke zu Verkehrsstärken, Position und Ausstattung, die Nutzerakzep-
tanz zu berücksichtigen. In der öffentlichen Wahrnehmung gelten der Fußgängerüberweg 
(FGÜ, auch Zebrastreifen) und die Lichtsignalanlage (LSA, auch Ampel) als die gängigsten 
und sichersten Querungsanlagen. Ihr Einsatz ist allerdings nur an Stellen sinnvoll, an de-
nen sie durch die Nutzenden auch akzeptiert werden. Fußgängerampeln an Querungen 
mit schwachen Kfz-Belastungen können beispielsweise durch zu lange Wartezeiten 
schnell zu Rotlichtverstößen der zu Fuß Gehenden führen.

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 33 
Planersocietät 
Ist andererseits ein FGÜ nur sehr schwach frequentiert, kann es passieren, dass ihn Auto-
fahrende nach einer bestimmten Zeit nicht mehr beachten.  
3.2.1 Lichtsignalanlagen (LSA) 
Lichtsignalanlagen (LSA) finden insbesondere an starkbefahrenen und großflächigen 
Kreuzungen Einsatz, um den schwächeren Verkehrsteilnehmenden Schutz zu bieten. 
Komfort und Sicherheit an fußgängerfreundlichen LSA ergeben sich für zu Fuß Gehende 
anhand verschiedener Indikatoren. 
Gemäß einschlägigen Empfehlungen sind längere Wartezeiten als 40 Sekunden zu ver-
meiden4 bzw. unter 60 Sekunden anzustreben (vgl. FGSV 2002: 23; FUSS e.V. 2015: 25). 
Eine Verringerung der Wartezeiten bzw. eine Verlagerung der Prioritäten zugunsten der 
zu Fuß Gehenden ist abzuwägen. Ist eine Verbesserung der Situation aus Sicht der zu Fuß 
Gehenden in diesem Bereich nicht herbeizuführen, sollten die im Umfeld liegenden LSA 
hinsichtlich ihrer Wartezeiten überprüft werden. Damit kann eine generell höhere Priori-
sierung des MIV an Knotenpunkten vermieden und für zu Fuß Gehende attraktivere Que-
rungen geschaffen werden. Nach der Wartezeit folgt die Freigabezeit (Grün-Phase). Diese 
soll nach einschlägigen Richtlinien und Hinweisen der FGSV mindestens 5 Sekunden be-
tragen. Für Fußgänger sollte außerdem berücksichtigt werden, dass 
• bei einer zu querenden Furt mindestens die halbe Furtlänge zurückgelegt werden 
kann, 
• bei akustischen Zusatzeinrichtungen die gesamte Furtlänge zurückgelegt werden 
kann, 
• bei zwei hintereinanderliegenden Furten die längere der beiden Furten, die Mitte-
linsel und die Hälfte der zweiten Furtlänge zurückgelegt werden können (vgl. FGSV 
2002: 28 und FGSV 2011: 51). 
 
 
4  Die Begrenzung der Wartezeit auf 40 Sekunden ist nicht nur aus Komfortgründen einzuhalten. Nach mehr als 40 Se-
kunde nimmt auch der Anteil der Fußgänger deutlich zu, die die Sperrzeit (Rot-Phase) missachten. (vgl. FGSV 2002: 
23)

34 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
Im Hinblick auf den demographischen Wandel sollte die Freigabezeit so bemessen sein, 
dass eine Querung auch für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung und den damit ver-
bundenen geringeren Geschwindigkeiten möglich ist. Die Geschwindigkeit von zu Fuß Ge-
henden variiert zwischen 0,8 und 1,5 m/s; als Regelwert wird von einer Geschwindigkeit 
von 1,2 m/s ausgegangen (vgl. FGSV 2002: 25). Allerdings ist die Gehgeschwindigkeit mit 
0,5 bis 0,8 m/s vieler mobilitätseingeschränkter Menschen deutlich geringer. Die Hin-
weise für barrierefreie Verkehrsanlagen verweisen für Berechnungen auf eine Räumge-
schwindigkeit von 1,0 m/s. Besonders in sensiblen Bereichen, wie z.B. Senioreneinrich-
tungen, Marktplätzen oder Krankenhäusern, ist eine geringe Gehgeschwindigkeit bei der 
Bemessung der LSA für den Fußverkehr zu berücksichtigen. Um speziell an Lichtsignalan-
lagen im Längsverkehr nach der Betätigung des Drucktasters, was die Anforderung des 
Grünsignals bedeutet, Rotlichtverstöße zu vermeiden, sollte die Wartezeit nach Anforde-
rung nicht länger als acht Sekunden lang sein (vgl. FUSS e.V. 2015: 30). Die Akzeptanz, als 
zu Fuß gehende Person an der LSA auch wirklich zu warten, steigt mit einer schnellen 
Freigabezeit.  
 
Einsatz von Lichtsignalanlagen in Münster 
Lichtsignalanlagen kommen in Münster vor allem an größeren Knotenpunkten zum Ein-
satz. Ergänzt werden sie durch bedarfsgesteuerte Ampeln zur sicheren Querung von Fuß- 
und Radverkehr an wichtigen Fußwegeverbindungen, infrastrukturellen Einrichtungen 
oder zur Sicherung von Bushaltestellen. 
Beispiele sind die LSA am Knotenpunkt 
Annette-von-Droste-Hülshoff-
Straße/Tilbecker Straße/Pantaleon-
straße in Roxel sowie die signalisierten 
Knotenpunkte Schlossplatz/Frauenstraße 
und Bült/Alter Fischmarkt/Hörsterstraße 
in der Innenstadt (vgl. Abb. 18). Ein Groß-
teil der LSA weist dabei Mängel in der 
Barrierefreiheit auf (s. Kap. 3.1).  
Abbildung 18: LSA am Bült 
Quelle: Planersocietät

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 35 
Planersocietät 
Lange Wartezeiten und kurze Grünzeiten für den Fußverkehr stellen ebenso an einigen 
Lichtsignalanlagen ein Problem dar. Vor allem an übergeordneten und klassifizierten Stra-
ßen mit höherem Kfz-Aufkommen, entlang von Schulwegen sowie an sensiblen Infra-
struktureinrichtungen wie Schulen, Senior*innenwohnheimen oder Krankenhäusern be-
steht z. T. weiterer Bedarf an sicheren Querungsanlagen wie bedarfsgesteuerten LSA.  
 
Handlungsempfehlung zur Einrichtung einer bedarfsgesteuerten LSA auf der Havixbe-
cker Straße in Roxel 
Während der Begehung in Roxel ist von mehreren Teilnehmenden der Bedarf nach einer 
zusätzlichen sicheren Querungsmöglich-
keit an der Havixbecker Straße in Höhe 
Aloysia-Delsen-Weg angemerkt worden  
(vgl. Abb. 19). Als Schulweg für Schü-
ler*innen aus dem Norden Roxels besteht 
der Anspruch auf möglichst kurzem Wege 
sicher queren zu können. Eine bedarfsge-
steuerte LSA kann sowohl von zu Fuß Ge-
henden als auch Radfahrenden genutzt 
werden. Wichtig für eine hohe Akzeptanz 
ist eine möglichst kurze Wartezeit für den 
Querverkehr, um Rotlichtverstöße zu unterbinden.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abbildung 19: Fehlende sichere Querungsan-
lage auf der Havixbecker Straße 
Quelle: Planersocietät

36 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
Handlungsempfehlung zur Vollsignalisierung der LSA an der Promenadenquerung 
Hörstertor in der Innenstadt 
Der Knoten Hörsterstraße/Promenade ist zur Querung der Hörsterstraße signalisiert (vgl. 
Abb. 20). Es existiert allerdings für zu 
Fuß Gehende, die den Gehweg entlang 
der Hörsterstraße nutzen, keine Signa-
lisierung. Infolge dessen kommt es des 
Öfteren zu Nutzungskonflikten zwi-
schen Fußverkehr und querendem 
Radverkehr, der von der Promenade 
kommt. Bei beiden Nutzer*innengrup-
pen bestehen zum Teil Schwierigkeiten 
in der Deutung der Vorfahrtsregelung. 
Unter Berücksichtigung besonders 
sensibler Personengruppen wie sehbe-
hinderten Menschen, die die Hörsterstraße als Wegeverbindung in die Innenstadt oder zur 
Bushaltestelle nutzen, durch Beteiligung der Sehbehindertenverbände in Münster wird die 
Empfehlung zur Vollsignalisierung der LSA ausgesprochen. Die Einbindung der Signalisie-
rung zu Fuß Gehender im Längsverkehr mit akustischem Ampeltaster und taktilen Leitele-
menten tragen den Belangen der Verkehrssicherheit schützenswerter zu Fuß Gehender 
bei. So wird eine sichere Querungsmöglichkeit sichergestellt. Unzweifelhaft ist dies mit 
Wartezeiten im Fußverkehr verbunden. Dies sollte jedoch einer gesteigerten Verkehrssi-
cherheit nicht entgegenstehen, da das hohe Radverkehrsaufkommen auf der Promenade 
schon jetzt eine beliebige Querung einschränkt. In einem ersten Schritt ist zunächst nur 
die Signalisierung für zu Fuß Gehende mit Verbindung mit einem akustischen und taktilen 
Ampeltaster geplant. Sofern die Neuregelung die gewünschten Ziele und die erhoffte Ak-
zeptanz erreicht, sind in einem zweiten Schritt darauf aufbauend bauliche Maßnahmen 
mit taktiler Kante und Bodenindikatoren im Querungsbereich anzubringen. Der Gehweg 
wird in diesem Bereich unterbrochen. Mithilfe einer durchgezogenen Fahrbahn der Pro-
menade wird die Vorfahrtsregelung baulich und damit visuell hervorgehoben.  
Abbildung 20: Lichtsignalanlage an der Prome-
nadenquerung Hörstertor 
Quelle: Planersocietät

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 37 
Planersocietät 
Aufgrund der Nutzungskonflikte und der Einschränkungen der Verkehrssicherheit im Kno-
tenbereich, die damit einhergehen, ist eine kurzfristige Anpassung an der LSA geplant.  
3.2.2 Fußgängerüberwege (FGÜ) 
Um das Queren für zu Fuß Gehende gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmenden im 
Längsverkehr bevorrechtigt zu gestalten, ist der Einsatz eines Fußgängerüberweges mög-
lich. Der Einsatz eines FGÜ ist besonders an Stellen sinnvoll, die von zu Fuß Gehenden 
hoch frequentiert sind und/oder um besonders schutzbedürftige Personengruppen, wie 
etwa Schülerinnen und Schülern oder auch älteren Menschen zu sichern. Ergänzend ist 
der Einsatz besonders an innerörtlichen Kreisverkehren sinnvoll. Es ist zu berücksichtigen, 
dass die Anordnung von FGÜ im Einzelfall der Genehmigung unterliegt und anhand von 
der Kraftfahrzeugbelastung (Fz/h) sowie des Fußgängeraufkommens (Fg/h) und der zu-
lässigen Höchstgeschwindigkeit abhängt (vgl. RASt: Kap. 6; EFA: Kap. 3). 
Wird die Anlage eines Fußgängerüberwegs neu angeordnet, ergibt sich die entsprechende 
Ausstattung aus den örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten (vgl. R-FGÜ 2001: 37).  
In der Regel bestehen Fußgängerüberwege aus markierten Streifen, Elementen der Barri-
erefreiheit, im besten Fall in Form eines Doppelbordes mit einer Kombination aus Nullab-
senkung und 6 cm Bordhöhe einer Beleuchtung und Beschilderung mit dem Zeichen 350 
StVO „Fußgängerüberweg“ (vgl. Abb. 21). Bauliche Unterstützungen wie Mittelinseln oder 
vorgezogene Seitenräume erhöhen die Sicherheit und sollten, wenn möglich, ergänzend 
eingesetzt werden. Besonders an breiten Straßenquerschnitten sollte diese Überlegung 
mitberücksichtigt werden, um den Querungsweg zu verkürzen. Abhängig von der Umge-
bung des Fußgängerüberwegs kommen als weitere Ausstattungselemente unter anderem 
auch Kragarme, Baken und Absperrungen in Frage. Zur Steigerung der Aufmerksamkeit 
der Fahrzeugführenden können Aufpflasterungen, weitere Verkehrszeichen wie beispiels-
weise Zeichen 133 StVO „Fußgänger“ oder Zeichen 136 StVO „Kinder“ verwendet werden, 
um auf den Fußverkehr hinzuweisen.

38 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
 
Einsatz von Fußgängerüberwegen in Münster 
Fußgängerüberwege als weitere sichere 
Querungsanlage kommen in Münster vor al-
lem in Bereichen mit hohem Fußverkehrsauf-
kommen und Querungsbedarf zum Einsatz. 
Aber auch an sensiblen Infrastruktureinrich-
tungen oder zur Absicherung von Bushalte-
stellen sind sie zu finden. Exemplarisch für 
Fußgängerüberwege in Münster sind der FGÜ 
auf der Dorffeldstraße in Roxel (vgl. Abb. 22) 
und auf der Hörster Straße in der Altstadt zu 
nennen. Einige Fußgängerüberwege im Bestand weisen dabei Mängel in der Barrierefrei-
heit auf (s. Kap. 3.1).  
Da sie dem Fußverkehr den Vorrang einräumen und durch die Ausstattungselemente be-
sondere Sicherheit für zu Fuß Gehende bieten, ist eine Ausweitung durch die Prüfung zur 
Einrichtung weiterer Fußgängerüberwege im Stadtgebiet systematisch voranzutreiben. 
Quelle: Planersocietät  
Abbildung 21: Ausstattungselemente eines FGÜ 
Abbildung 22: FGÜ in der Dorffeldstraße 
Quelle: Planersocietät

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 39 
Planersocietät 
Dies betrifft vor allem Wegeverbindungen, die verstärkt von schutzbedürftigen Personen-
gruppen wie (Schul-)Kindern sowie mobilitätseingeschränkten und sehbehinderten Men-
schen genutzt werden.  
3.2.3 Querungshilfen 
Eine weitere Option zur punktuellen Querung von stark befahrenen Straßen stellen Que-
rungshilfen dar. Diese können sowohl innerorts als auch außerorts angelegt werden, soll-
ten jedoch stets in direkter Linie des fußverkehrlichen Wegebedarfs liegen, um auch ent-
sprechend genutzt zu werden. Bei der Anlage einer Mittelinsel innerorts ist darauf zu ach-
ten, dass die entsprechenden Maße für Breite und Aufstellflächen eingehalten werden 
können. Bei einer Querungsanlage für zu Fuß Gehende sollte die Insel mindestens 2,00 m 
tief sein, um ein hinreichend sicheres Warten zu ermöglichen. In besonderen Fällen wie 
beispielsweise einer beengten Fahrbahn kann eine Mittelinsel auch schmaler konzipiert 
werden. Die Wartefläche sollte mind. 4,00 m breit sein, um zu gewährleisten, dass auch 
mehrere zu Fuß Gehende gleichzeitig auf der Querungsanlage warten können. Wenn die 
Mittelinsel auch von Radfahrenden oder Rollstuhlfahrenden genutzt werden soll, ist eine 
Tiefe von 2,50–3,00 m anzustreben. Bei der Gestaltung und Bepflanzung der Mittelinsel 
ist stets darauf zu achten, dass die Sichtverhältnisse zwischen zu Fuß Gehenden und Kfz-
Fahrenden nicht gestört werden. Zudem muss eine Erkennbarkeit der Insel durch eine 
entsprechende Markierung der Inselköpfe und örtliche Beleuchtung auch bei Nacht gege-
ben sein (FGSV 2006: 89). 
Außerorts kann sich eine Mittelinsel ebenfalls anbieten, wenn eine starke Fuß- oder Rad-
verkehrsfrequenz vorliegt oder besonders schutzbedürftige Personen die Stelle regelmä-
ßig queren. Es empfehlen sich vor allem regelmäßige Querungsmöglichkeiten an Einmün-
dungen und Knotenpunkten. Sollte in besonderen Fällen eine abweichende Anlage erfor-
derlich sein, ist die Querung für den Radverkehr rechtzeitig kenntlich zu machen. Das 
StVO-Verkehrszeichen 205 muss auf die Wartepflicht des Fuß- und Radverkehrs aufmerk-
sam machen. Zudem gilt auch hier das Gebot der freizuhaltenden Sichtbeziehungen und 
der Erkennbarkeit bei Tag und Nacht. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob eine Begren-
zung der Höchstgeschwindigkeit im Querungsbereich erforderlich ist (FGSV 2012: 73 f.).

40 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
 
Einsatz von Querungshilfen in Münster 
Querungshilfen finden in Münster vor allem dort ihren Einsatz, wo das Fußgängeraufkom-
men nicht für einen FGÜ ausreicht oder die Verkehrsbelastung zu gering für eine bedarfs-
gesteuerte LSA ist. Sie ergänzen die Querungsanlagen und können bei breiten Fahrbahn-
querschnitten in Kombination mit gesicherten Querungen wie einer LSA oder einem FGÜ 
eingesetzt werden, um die Querung zusätzlich abzusichern und den Querungsweg zu ver-
kürzen.  
Eine weitere Voraussetzung sind die 
räumlichen Gegebenheiten aufgrund 
des Platzbedarfs. Auch bei den Que-
rungshilfen in Münster aus älterem 
Bestand sind häufig Defizite in der 
Barrierefreiheit festzustellen (s. Kap. 
3.1). Dies betrifft unter anderem auch 
die Dimensionierung der Aufstellflä-
che, die ein sicheres Aufstellen mit 
Kinderwagen oder Fahrrad durch eine 
ausreichende Breite ermöglichen 
sollte.  
 
Handlungsempfehlung zur Prüfung der Einrichtung einer Querungshilfe (ggf. in Kombi-
nation mit einem FGÜ) am Bahnhof in Roxel 
Die Querung an der Einmündung zum Bahnhof ist mit einer Doppelquerung und taktilen 
Bodenindikatoren barrierefrei gestaltet. Einschränkungen ergeben sich allerdings durch 
die etwas seitlich versetzte Querung, so dass die Sichtverhältnisse beschnitten werden. 
Der breite Fahrbahnquerschnitt, der für den Begegnungsverkehrs der Busse erforderlich 
ist, schafft zudem einen relativ weiten Querungsweg. Zur Verbesserung der Querungssitu-
ation ist die Einrichtung einer Querungshilfe zu prüfen. Um Konflikte mit dem Busverkehr 
zu minimieren, ist der Versatz einer Querungsanlage in Richtung Parkplatz zu prüfen. 
Abbildung 23: Querungshilfe auf der Pienersallee 
Quelle: Planersocietät

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 41 
Planersocietät 
Um dem Fußverkehr zusätzlich Vorrang beim Queren einräumen, ist zu untersuchen, ob 
ein FGÜ in Kombination mit der Querungshilfe eingerichtet werden kann (vgl. Abb. 24).  
3.2.4 Vorgezogene Seitenräume (Gehwegnasen) 
Neben den üblichen Querungsanlagen, die vorher beschrieben wurden, können auch an-
dere bauliche Maßnahmen zu einer Erhöhung der Sicherheit und des Komforts beim Que-
ren von Straßen beitragen. So verbessern beispielsweise vorgezogene Seitenräume (Geh-
wegnasen) auf gerader Strecke die Sichtachsen zwischen Kfz-Führenden und zu Fuß Ge-
henden (insbesondere bei Kindern). Vorteile entstehen durch die Verkürzung der Que-
rungsdistanz. Ein vorgezogener Seitenraum zwischen parkenden Fahrzeugen lässt zu Fuß 
Gehende in das Sichtfeld von Kfz-Führenden rücken und verschafft ihnen gleichzeitig ei-
nen verbesserten Blick auf den fließenden Verkehr. Wird der Seitenraum an Kreuzungen 
oder Einmündungen vorgezogen, reduziert sich automatisch der Kurvenradius für den 
motorisierten Individualverkehr (MIV).  
Das hat neben den besseren Sichtbeziehungen und einer verkürzten Querungsdistanz den 
Vorteil, dass die Abbiegegeschwindigkeit des Kfz-Verkehrs entsprechend angepasst, also 
ebenfalls reduziert wird. Vorgezogene Seitenräume können vor allem in Tempo 30-Zonen 
zum Einsatz kommen, in denen Querungsanlagen wie LSA, FGÜ oder Querungshilfen in 
der Regel entbehrlich und nur im Ausnahmefall zum Einsatz kommen.  
Abbildung 24: Weiter Querungsweg am Bahnhof Roxel 
Quelle: Planersocietät

42 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
In stark verdichteten Vierteln, die zum Teil durch beidseitig parkende Autos geprägt sind, 
ist der Einsatz von Gehwegnasen empfehlenswert, um eine Querungsbeziehung bei 
gleichzeitig verbesserten Sichtverhältnissen zu schaffen. Um Sichtbeziehungen sicherzu-
stellen, ist das Freihalten von Sichtdreiecken wichtig. Diese können beispielsweise durch 
Baumscheiben oder Radbügel baulich gesichert werden. 
Generell sollten Gehwegnasen zum Standardrepertoire bei der Ausbildung der Kreuzun-
gen und Einmündungen im Erschließungsstraßennetz gehören (vgl. FUSS e.V. 2015: 14). 
Für eine kurzfristige Lösung kann vorübergehend eine Gehwegnase markiert werden (vgl. 
Abb. 25, links). Diese sollte jedoch aufgrund der Sicherheit und Barrierefreiheit langfristig 
baulich realisiert werden (vgl. Abb. 25, rechts).  
 
 
Einsatz von vorgezogenen Seitenräumen 
in Münster 
Im Stadtgebiet Münster kommen vorgezo-
gene Seitenräume bisher verhältnismäßig 
selten zum Einsatz. Vor allem in stark ver-
dichteten Stadtvierteln wie dem Kreuz-, 
Hansa- oder Südviertel, deren Nebenstra-
ßen durch beidseitig parkende Autos ge-
prägt sind, könnte der Einsatz von Gehweg-
nasen eine deutliche Verbesserung für den 
Abbildung 26: Vorgezogener Seitenraum an 
der Stellmacherstraße 
Quelle: Planersocietät  
Quelle: Planersocietät  
Abbildung 25: Beispiele für vorgezogene Seitenräume durch Markierung (links), baulich 
(rechts)

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 43 
Planersocietät 
querenden Fußverkehr erwirken. Ein Beispiel für einen vorgezogenen Seitenraum aus den 
Begehungen ist an der Pienersallee an der Einmündung zum Stellmacherweg zu finden 
(vgl. Abb. 26).  
3.2.5 Gehwegüberfahrten 
Um den Gehkomfort zu steigern, können Einmündungen zu untergeordneten Straßen 
baulich so gestaltet werden, dass Gehwege überfahren werden müssen. Dies gibt dem 
Fußverkehr zum einen Vorrang gegen-
über dem Fahrzeugverkehr und zum an-
deren erhöht sich die Verkehrsqualität für 
zu Fuß Gehende durch die Bewegung auf 
einem Niveau. Durch das Überfahren des 
Gehweges wird der Kfz-Verkehr zudem in 
seiner Geschwindigkeit gedämpft und 
führt zu einem angepassten Temponi-
veau beim Ein- und Ausfahren. Beim 
baulichen Eingriff sollte gleichfalls darauf 
geachtet werden, dass direkte Gehlinien durch Einbauten nicht beeinträchtigt werden. Es 
ist zudem zu empfehlen, die Gehwegüberfahrt zu pflastern, damit sich diese auch visuell 
von der Fahrbahn abhebt und als solche wahrgenommen wird (vgl. Abb. 27). 
 
Einsatz von Gehwegüberfahrten in Münster 
Gehwegüberfahrten kommen in Münster bisher kaum zum Einsatz. In der Regel besteht 
kein niveaugleicher, durchgezogener Gehweg an Einmündungen. Der Fußverkehr hat die 
Fahrbahn zu queren und dem Kfz- und Radverkehr Vorrang einzuräumen. Anders sieht 
dies bei Gehwegüberfahrten aus. Der Einsatz von Gehwegüberfahrten ist vor allem ent-
lang von übergeordneten Straßen an Einmündungen des Nebenverkehrsstraßennetzes 
empfehlenswert, um dem Fußverkehr Vorrang beim Queren einzuräumen. Zusätzlich wird 
der Gehkomfort durch die niveaugleiche Querung gefördert, so dass Bordsteinabsenkun-
gen im Einmündungsbereich entfallen können. 
 
Abbildung 27: Beispiel einer Gehwegüberfahrt 
Quelle: Planersocietät

44 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
Handlungsempfehlung zur Einrichtung einer Gehwegüberfahrt an der Pantaleonstraße 
in Roxel 
Die Einmündung der Pantaleonstraße an der Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße ist von 
Kopfsteinpflaster mit einer groben Verfu-
gung geprägt (vgl. Abb. 28). Dadurch 
wird das Queren für mobilitätseinge-
schränkte Personen erschwert. Des Wei-
teren besteht mit der derzeitigen bauli-
chen Gestaltung Vorrang für den Kfz- 
und Radverkehr. Um den Gehkomfort zu 
verbessern und dem Fußverkehr den 
Vortritt einzuräumen, wird die Einrich-
tung einer Gehwegüberfahrt empfohlen. 
Mögliche Konflikte mit dem Denkmal-
schutz sind dabei zu berücksichtigen.  
3.3 Verkehrssicherheit (C) 
Nutzungskonflikte 
Konflikte zwischen verschiedenen Verkehrsarten oder unterschiedlichen Nutzungen ent-
stehen häufig dann, wenn der zur Verfügung stehende (Straßen-)Raum nicht ausreichend 
dimensioniert ist und sich Nutzungen daher räumlich überschneiden. Nutzungskonflikte 
können beispielsweise zwischen dem Fuß- und Radverkehr auftreten. Aber auch ruhender 
Verkehr, Geschäftsauslagen oder gastronomische Außenbestuhlung können zu Konflikten 
führen. Um Nutzungskonflikte zu umgehen oder möglichst gering zu halten, ist eine hin-
reichende Dimensionierung, gemessen an den Flächenbedarfen der einzelnen Nutzungs-
arten, vorzunehmen. Sollte dies aufgrund des begrenzt zur Verfügung stehenden Raumes 
nicht gänzlich möglich sein, sind Einschränkungen notwendig. Dies kann beispielsweise 
ein Entfall oder eine Neuordnung von Pkw-Stellplätzen oder aber auch eine geänderte 
Führung des Fuß- und Radverkehrs sein. Im Falle einer Nutzungsabwägung sind die Be-
lange des Fußverkehrs besonders in den Fokus zu rücken.  
Abbildung 28: Einmündungsbereich an der 
Pantaleonstraße 
Quelle: Planersocietät

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 45 
Planersocietät 
Sind verschiedene Nutzungen auf einem beengten Raum untergebracht, so ist es notwen-
dig, durch Markierungen oder Hinweisschilder darauf aufmerksam zu machen, um mögli-
che Konflikte gering zu halten. 
 
Nutzungskonflikte in Münster 
Nutzungskonflikte im Stadtgebiet in Münster ergeben sich oftmals zwischen dem Fuß- 
und Radverkehr im Seitenraum. Größtenteils ist dies auf die Flächenkonkurrenz und zum 
Teil autogerechte Verteilung der Verkehrsflächen zurückzuführen (s. Kap. 3.1). Bei größe-
rem Aufkommen sind Fuß- und Radverkehr bei einer ausreichenden Dimensionierung der 
Verkehrsanlage möglichst separat zu führen. Um Nutzungskonflikte zu minimieren, ist der 
Radverkehr, sofern die Verkehrssicherheit dies zulässt, auf der Fahrbahn zu führen, wenn 
nicht ausreichend Platz im Seitenraum zur Verfügung steht. Es handelt sich dabei um Ein-
zelfallprüfungen, bei denen weitere Maßnahmen (u. a. Temporeduzierung, Veränderung 
der Straßenraumgestaltung, Neuordnung ruhender und ggf. fließender Verkehr) einher-
gehen müssen. Die sukzessive Umgestaltung von Fahrradstraßen, bei denen der Radver-
kehr auf der Fahrbahn geführt wird, kann als ein positives Beispiel angeführt werden, bei 
dem die Radverkehrsförderung auch eine Fußverkehrsförderung bewirkt. So kann der frei-
werdende Platz im Seitenraum dem Fußverkehr zugeschlagen werden, wie dies bereits in 
der Bismarckallee geschehen oder auf dem Bohlweg geplant ist.  
 
Handlungsempfehlung zur Anpassung der Führung des Radverkehrs am Bült in der In-
nenstadt 
Im Bereich der zentralen Altstadt-Bushaltestellen am Bült kommt es immer wieder zu 
Nutzungskonflikten zwischen Fuß- und Radverkehr. Die relativ schmalen Verkehrsanlagen 
bei einer hohen Nutzungsdichte sorgen dafür, dass sich zu Fuß Gehende und Radfah-
rende häufig in die Quere kommen (vgl. Abb. 29, links). Leidtragende sind in der Regel vor 
allem schutzbedürftige Personen. Um die Konflikte zu reduzieren, ist zu prüfen, ob eine 
Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit 
möglich ist.

46 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
Das bereits bestehende Geschwindigkeitsniveau von Tempo 30 im Bereich des Bülts ist 
eine wichtige Voraussetzung für eine mögliche Verlegung der Radverkehrsführung. 
Gleichwohl stellt die sehr hohe Busfrequenz von täglich 1200 An- und Abfahrten hier eine 
besondere Herausforderung zur verkehrssicheren Führung des Radverkehrs in der Fahr-
bahn dar.  
Um kurzfristig für sehbehinderte Menschen bereits eine Verbesserung zu erwirken, wird 
die Ausstattung des Geh- und des Radwegs mit einer optischen und taktilen Trennung 
durch einen Begrenzungsstreifen empfohlen (vgl. Abb. 29, rechts). Eine sukzessive Aus-
weitung des Einsatzes von Begrenzungsstreifen prioritär an Haltestellen- und Kreuzungs-
bereichen im Stadtgebiet ist anzustreben. 
 
 
Handlungsempfehlung zur Anpassung der Wegeverbindung des Fuß- und Radverkehrs 
am Überwasserkirchplatz in der Innenstadt 
Am Überwasserkirchplatz verläuft eine wichtige Wegeverbindung im Fuß- und Radver-
kehr, die den Domplatz mit der Frauenstraße verbindet (vgl. Abb. 30). Durch die geringe 
Dimensionierung des separaten Geh- und Radwegs sowie eine fehlende ausreichende 
farbliche Kontrastierung zwischen beiden Verkehrsanlagen kommt es zu Nutzungskonflik-
ten zwischen Fuß- und Radverkehr.  
Abbildung 29: Nutzungskonflikte am Bült (links) und Beispiel eines taktilen Begrenzungs-
streifens (rechts) 
Quelle: Planersocietät

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 47 
Planersocietät 
Es ist daher zu prüfen, ob eine Verlegung des 
Gehwegs nördlich über den Überwasserkirchplatz 
möglich ist. Die Gestaltung ist unter der Berück-
sichtigung der Barrierefreiheit herzustellen. Dies 
betrifft insbesondere die Oberflächenbeschaffen-
heit. Durch die Verlegung wäre eine großzügigere 
Dimensionierung der Verkehrsanlagen möglich. 
Eine ausreichend farblich kontrastreiche Gestal-
tung sowie ggf. der Einsatz von Piktogrammen 
sollen einer intuitiveren Nutzung gerecht werden. 
Da sich der Überwasserkirchplatz in kirchlichem 
Eigentum befindet, sind Gespräche mit der Kirche 
aufzunehmen.  
 
3.4 Aufenthaltsqualität und attraktive Gestaltung (D) 
Dem Aufenthalt im öffentlichen Raum kommt bei den Belangen des zu Fuß Gehens eine 
besondere Bedeutung zu. Bei keiner anderen Verkehrsart ist die Relation zwischen Fort-
bewegung und Aufenthalt so unmittelbar (vgl. NWSTGB 1998: 7). Ein potenzieller Aufent-
halt im öffentlichen Raum wird zum einen durch das ästhetische Empfinden sowie ande-
rer externer Einflüsse und zum anderen durch die Erlebbarkeit des Raumes beeinflusst. 
Dabei kommt den vielfältigen und regelmäßigen Möglichkeiten der Erlebbarkeit eine 
wichtige Bedeutung zu, denn nur wer sich in der nahen Umgebung wohlfühlt, geht gerne 
und erledigt alltägliche Wege regelmäßig zu Fuß. Fußverkehrsflächen dienen damit nicht 
nur dem Zweck, sicher und bequem an ein Ziel zukommen, sondern haben im optimalen 
Fall auch eine Aufenthaltsfunktion (vgl. UBA 2018: 18).  
Abbildung 30: Wegeverbindung am 
Überwasserkirchplatz 
Quelle: Planersocietät

48 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
In Münster stellen die während der Begehung diskutierten Plätze an der Überwasserkir-
che und der Lambertikirche in der Innenstadt und sowie der Pantaleonkirche in Roxel 
zentrale Plätze mit Aufenthaltsfunktion dar (vgl. Abb. 31). Allen Bereichen ist gemein, dass 
sie in der jetzigen Gestaltung Defizite in der Aufenthaltsqualität aufweisen und daher 
Handlungsbedarf besteht, um sie als Treffpunkt und Orte der Kommunikation zu qualifi-
zieren und ihnen neue Attraktivität zu verschaffen. Nachfolgend werden einige allgemeine 
Maßnahmen vorgestellt, die die Aufenthaltsqualität steigern und zum Gehen einladen 
können. Da für die Neugestaltung der Plätze vertiefende Planungen und Beteiligungsfor-
mate vorgenommen werden sollten, sind die nachfolgenden Maßnahmen als Rahmenbe-
dingungen für attraktive Räume zu verstehen. Aber auch entlang von Fußwegeverbindun-
gen ist die Verweil- und Aufenthaltsqualität beispielsweise durch Sitzgelegenheiten, die 
auch im Sinne der Barrierefreiheit von Belang sind, zu stärken. 
 
3.4.1 Nutzungen 
Nutzungen können zu einer Belebung des Raumes beitragen und diesem so zu neuer At-
traktivität verhelfen. Neben Sitzmöglichkeiten, auf die im späteren Verlauf weitergehend 
eingegangen wird, kann dies beispielsweise Integration eines Cafés mit Außenbestuhlung 
sein. Aber auch temporäre Nutzungen wie wiederkehrende Veranstaltungen beleben den 
Raum.  
Abbildung 31: Pantaleonplatz in Roxel (links) und Lambertikirchplatz in der Altstadt 
(rechts) 
Quelle: Planersocietät

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 49 
Planersocietät 
In Roxel wird der Pantaleonplatz bereits für den Wochenmarkt genutzt. Besonders für die 
Plätze gilt es das Angebot an Nutzungen zu steigern und an den Bedarf der unterschiedli-
chen Zielgruppen auszurichten. 
Temporäre Nutzungsänderungen können ebenfalls Anwendung f inden, um mögliche Ver-
lagerungen der Flächeninanspruchnahme in Bezug auf ihre Wirkung und Akzeptanz zu tes-
ten. Ein bekanntes Projekt für die temporäre Nutzung von Parkflächen sind die Parklets der 
VCD Ortsgruppe „move“, in der die freigewordenen Flächen zu kleinen Grünoasen oder er-
gänzenden Außenbereichen der Gastronomie umgestaltet werden. Der Gestaltung und dem 
Umfang der Realisierung temporärer Nutzungen sind dabei keine kreativen Grenzen ge-
setzt. Entsprechend der ortsspezifischen Belange können Parkfläc hen neben flexiblen Sit-
zelementen, Spielflächen oder Verweilplätzen auch für Radabstellmöglichkeiten oder Auf-
steller genutzt werden, um die eigentlichen Gehwege im Seitenraum freizuhalten und eine 
barrierefreie Fortbewegung sicherzustellen. Das Zukunftsnet z Mobilität NRW bietet seit 
dem Frühjahr 2021 ein Angebot zur Ausleihe von Stadtmobiliar zur Durchführung von Ver-
kehrsversuchen und temporären Straßenraumumgestaltungen an , die auf der Hörster-
straße und auf dem Parkplatz am Bült während des Verkehrsversuches im Sommer 2021 
bereits zum Einsatz kamen (vgl. Abb. 32). Auf dem ehemaligen Parkplatz ist dieses Angebot 
verstetigt worden. 
 
Abbildung 32: Temporäre Nutzung auf der Hörsterstraße (links) und auf dem Parkplatz am 
Bült (rechts) 
Quelle: Planersocietät

50 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
3.4.2 Sitzelemente 
Besonders Personen, die längere Strecken zu Fuß ins Stadtteilzentrum, die Altstadt oder 
zum Einkaufen gehen, benötigen oftmals eine Sitzmöglichkeit für eine Pause oder auch 
einfach nur zum Verweilen. Die Mobilität benötigt auch immer Orte der Immobilität. Be-
sonders für ältere Menschen ist es notwendig auch ohne das eigene Auto selbstständig 
mobil zu sein und bleiben zu können. Mithilfe von Sitzbänken kann der Aktionsradius die-
ser Personengruppen gesteigert werden, weshalb regelmäßige Sitzgelegenheiten entlang 
von Fußwegeverbindungen besonders in der Barrierefreiheit wichtig sind. Während der 
Begehungen konnte festgestellt werden, dass ein ausreichendes Angebot an (barriere-
freien) Bänken sowohl in der Innenstadt als auch in Roxel nicht gegeben ist und daher 
Handlungsbedarf besteht. Auch die barrierefreie Gestaltung ist bei den Sitzgelegenheiten 
zu beobachten. So sollte es ein ausreichendes Angebot an Bänken mit Sitz- und Armleh-
nen geben, die mobilitätseingeschränkten Personen das Hinsetzen und Aufstehen erleich-
tern. Vor allem an zentralen Orten sollte daher auf den Ausbau von Sitzmöglichkeiten ge-
achtet werden. Diese können vielfältig gestaltet sein oder in vorhandene Elemente im öf-
fentlichen Raum integriert werden (vgl. Abb. 33). Generationenfreundliche Sitzmöglichkei-
ten, zum Beispiel mit Arm- und Rücklehnen und unterschiedlichen Sitzhöhen sowie Plät-
zen für Rollstuhlfahrende und Menschen mit Rollatoren neben den Bänken, sollten beach-
tet werden.  
 
Abbildung 33: Beispiele einer Mehrgenerationen-Bank (links) und Sitzelemente im öf-
fentlichen Raum (rechts) 
Quelle: Planersocietät

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 51 
Planersocietät 
3.4.3 Spielelemente 
Auch Kinder haben spezifische Bedürfnisse 
an den öffentlichen Raum. Neben der Be-
rücksichtigung kognitiver und motorischer 
Fähigkeiten von Kindern in der Planung 
und Unterhaltung von Straßenräumen ist 
auch das bewegungsfördernde Wohnum-
feld ein wichtiger Aspekt, um eine eigen-
ständige Mobilität von Kindern zu fördern 
(vgl. VM BW 2017: 15 und 23). Der öffentli-
che Raum sollte für Kinder so attraktiv, er-
lebbar und aktivierend sein, dass sie gerne 
zu Fuß gehen und Eltern ihnen die eigen-
ständige Mobilität zutrauen. Einzelne 
Spielelemente müssen nicht immer groß 
sein, sondern sind in vielen Fällen auch bei 
wenig Platz zu realisieren. Neben Kleinst-
geräten an oder auf den zentralen Plätzen, 
sollten die in die Jahre gekommenen 
Spielgeräte am Pantaleonplatz (vgl. 
Abb. 34, oben) durch moderne ersetzt 
werden. Aber auch im Innenstadtbereich 
wurde ein Defizit an Spielelementen fest-
gestellt. Elemente im öffentlichen Raum 
spiegeln auch die Vielfältigkeit wider, wes-
halb es wichtig ist, Spielelemente für alle Kinder zu schaffen und Barrierefreiheit auch bei 
Spielelementen mitzudenken. Dies äußert sich beispielsweise in der Sicherung der Zu-
gänglichkeit von Spielorten oder variierenden Sitzelementen sowie der Möglichkeit zur 
Nutzung mit Rollstuhl oder Kinderwagen. Durch inklusive, barrierefreie Spielgeräte wird 
das Miteinander gestärkt wie das Beispiel im Stadtgarten in Dortmund zeigt (vgl. Abb. 34, 
unten). 
Abbildung 34: Kleinstspielgerät am Pantale-
onplatz (oben) und barrierefreies Spielgerät 
in Dortmund (unten) 
Quelle: Planersocietät

52 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
Kleine Spielpunkte entlang von Fußwegeverbindungen ergänzen die privaten Möglichkei-
ten. Auch bei der Umsetzung von Neubaugebieten ist der Einsatz von Spielgeräten zu be-
rücksichtigen. Das Beratungsangebot „Planen für die Zukunft“ vom Zukunftsnetz Mobilität 
NRW bietet u.a. Unterstützung bei der Planung von Neubaugebieten.  
3.4.4 Grünelemente 
Neben Sitz- und Spielelementen sorgen Grünelemente für einen attraktiven öffentlichen 
Raum. Auch bei geringem Platz können zum 
Beispiel Blumenampeln an Lichtmasten be-
festigt werden oder Spalierbäume gepflanzt 
werden, welche einen geringen Flächenbe-
darf haben. Durch Kooperationen z.B. mit 
Gewerbetreibenden oder Privatpersonen 
können Baumscheibenpatenschaften über-
nommen werden. Ziel dieser Patenschaften 
ist ein gepflegtes Erscheinen der Baum-
scheiben und eine Identifizierung mit der 
Baumscheibe / der Straße. Grünelemente 
lassen sich aber auch mit Sitzgelegenheiten 
kombinieren und erfüllen so weitere Funk-
tion (vgl. Abb. 35). Bei den Begehungen ist 
vor allem am Lambertikirchplatz der Wunsch nach Grünstrukturen in Kombination mit 
Sitzgelegenheiten zur Erhöhung der Verweil- und Aufenthaltsqualität geäußert worden. 
Eine Erhöhung der Aufenthaltsfunktion in diesem Bereich ist durch vertiefende Planungen 
weiterzuverfolgen. Auch am umgenutzten Parkplatz am Bült hat sich gezeigt, dass mobi-
les Grün einer gesteigerten Verweilqualität Rechnung tragen würde.  
Für die Qualität des Fußverkehrs ist aber nicht nur der Einsatz von Grünelementen von 
Bedeutung, sondern auch die Pflege der vorhandenen Grünflächen – sowohl städtisch als 
auch privat. Besonders in Kreuzungsbereichen sollte auf einen regelmäßigen Rückschnitt 
geachtet werden, um Sichtachsen nicht zu behindern.  
Abbildung 35: Beispiel einer Baumscheibe 
mit kombinierter Sitzgelegenheit 
Quelle: Planersocietät

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 53 
Planersocietät 
Der Bewuchs sollte daher nicht höher als 50 cm reichen, um Personen, besonders Kinder, 
nicht zu verdecken und die Sichtachsen freizuhalten. 
In den Gehweg ragender Bewuchs mindert in Bereichen mit hohen Bordsteinen entlang 
des Gehwegs die Qualität. Häufig werden Gehwege durch den Bewuchs verengt, wodurch 
im Begegnungsfall zu Fuß Gehende aufeinander warten müssen. Menschen mit einge-
schränkter Sehkraft können zudem nicht immer einwandfrei erkennen, ob Äste und 
Zweige oder Buschwerk in das Luftraumprofil des Gehweges hängen. So erhöht sich die 
Gefahr von Verletzungen, unter Umständen auch in sensiblen Bereichen wie dem Gesicht. 
Auch die Sichtbeziehungen zwischen Fußverkehr und Kfz-Verkehr können durch einen zu 
hohen Pflanzenbewuchs eingeschränkt werden. Hier sind besonders Private zu sensibili-
sieren.  
3.5 Weitere Handlungsfelder (E) 
3.5.1 Schulwegemobilität 
Wenn Schüler*innen zu Fuß, mit dem Fahrrad oder Roller zur Schule kommen, haben sie 
die Möglichkeit, auf ihrem Schulweg viel zu entdecken und eine eigenständige Mobilität 
zu erlernen. Ziel sollte es daher sein, Eltern zu verdeutlichen, dass Schulkinder durch ein 
regelmäßiges Gehen ihren natürlichen Bewegungsdrang stillen sowie Bewegungsabläufe 
und Motorik trainieren können. Ein weiterer positiver Nebeneffekt des zu Fuß Gehens ist, 
dass sich die Konzentrations- und Lernfähigkeit erhöhen. Der Schulweg zu Fuß hat au-
ßerdem noch eine soziale Komponente, da sich Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg mit 
Anderen austauschen können (vgl. ADAC 2019: 7).  
Eine negative Rückkopplung entsteht jedoch, wenn Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur 
Schule bringen und infolgedessen der Verkehr im Umfeld der Einrichtungen zunimmt (z. 
B. Marienschule in Roxel). Dieser Verkehr wird von anderen Eltern als potenzielle Gefahr 
wahrgenommen, weshalb sie ihre Kinder ebenfalls mit dem vermeintlich sicheren Auto zur 
Schule bringen. Dies hat zur Folge, dass der Anteil der Kinder, die mit dem Auto zu den 
Einrichtungen gebracht werden, steigt und der Anteil der zu Fuß oder mit dem Rad kom-
menden Kinder sinkt.

54 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
Ziel sollte es sein, den Eltern zu verdeutlichen, dass sie selbst in vielen Fällen dazu beitra-
gen, dass die Situation im nahen Schulumfeld als gefährlich wahrgenommen wird. Maß-
nahmen müssen daher nicht immer infrastruktureller Natur sein, sondern gehen über Öf-
fentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Bewusstseinserzeugung. 
 
Quelle: Planersocietät nach UBA 2006 in IVM 2013: 12 
 
Damit Kinder zu Fuß zur Schule gehen, sollten neben infrastrukturellen Maßnahmen wie 
Markierung, Gestaltung und systematischer Überprüfung der Beleuchtung von Schulwe-
gen vor allem Maßnahmen beim schulischen Mobilitätsmanagement ergriffen werden. 
Diese integrierte Herangehensweise sichert, dass beide Seiten, also Verwaltung/Schule 
sowie Schüler*innen/Eltern, gemeinsam die Sicherheit auf Schulwegen erhöhen. Bei den 
begleitenden Elementen, wie Elternhaltestellen, Laufbussen, Verkehrshelfern (El-
tern/Schulkinder) oder Aktionstagen, müssen regelmäßige Impulse gegeben werden–
eine einmalige Durchführung ist nicht ausreichend. Das Zukunftsnetz Mobilität NRW berät 
Kommunen zum schulischen Mobilitätsmanagements und unterstützt konkret mit dem 
Förderprogramm "Geh-Spaß statt Elterntaxi" bei der Initiierung und Umsetzung. 
Abbildung 36: Regelkreise Verkehrsmittelwahl und Sicherheit auf dem Schulweg

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 55 
Planersocietät 
3.5.2 Schulwegeplan 
Ein mögliches Instrument, um Schulwege für Kinder sicherer zu machen, die selbständige 
Mobilität von Kindern zu fördern sowie die Eltern zu sensibilisieren, ist der Schulwege-
plan. Generell sollte dieser gemeinsam mit der Kommune, der Polizei sowie Eltern, Kin-
dern und Schulvertreter*innen erarbeitet werden, um einen Beitrag für sichere Schulwege 
zu liefern und eine selbstständige Mobilität der Kinder zu fördern (vgl. BASt 2019: 18 f.).  
Grundsätzlich soll ein Schulwegeplan die signifikanten Probleme des jeweiligen Schüler-
verkehrs aufzeigen. Je nach Schulart können daher unterschiedliche Schwerpunkte der 
Schulwegepläne sinnvoll sein: Während der Fokus in Grundschulen auf sicheren Wegen 
für zu Fuß Gehende liegen sollte, hat in der Altersgruppe der Schüler*innen weiterführen-
der Schulen das Radfahren einen besonderen Stellenwert (vgl. BASt 2019: 18). Bestandteil 
eines kindgerecht gestalteten Schulwegeplans sollte demnach ein Anschreiben an die El-
tern mit allgemeinen Hinweisen zur Schulwegsicherheit, eine Schulwegekarte mit Infor-
mationen zu Schulwegerouten, Überquerungsstellen, problematischen Stellen sowie 
Handlungsempfehlungen zur Bewältigung dieser Stellen sein. Zur besseren Anschaulich-
keit sollten die aufgeführten Stellen mit erläuternden Bildern und Erklärungen versehen 
werden (vgl. BASt 2019: 3). Zusätzlich zu den grundlegenden Bestandteilen kann ein 
Schulwegeplan Ziele für Kinder, Spielmöglichkeiten und Maßnahmen des schulischen Mo-
bilitätsmanagements beinhalten. Die Beteiligung von Kindern bei der Erarbeitung von 
Schulwegeplänen kann zu einem wesentlichen Sicherheitsgewinn führen. Auch die Be-
lange von Kindern und Eltern mit Behinderungen sind bei der Aufstellung bzw. Ausgestal-
tung von Schulwegeplänen zu berücksichtigen. 
In Münster existieren keine Schulwegepläne. Für die Stadt Münster wird daher empfohlen, 
Schulwegepläne anzufertigen, auch unter Einbeziehung des nachfolgenden Maßnahmen-
vorschlags (s. 3.5.3). Für eine gute Übersichtlichkeit sollten Gefahrenstellen und Hinweise 
in einer vorhandenen Übersichtskarte markiert werden. Um dabei Problemstellen klar von 
gesicherten Querungsmöglichkeiten unterscheidbar zu machen, sollten Schulwegepläne 
stets in Farbe zur Verfügung gestellt werden. Nähere Informationen sowie Beispiele zur 
Gestaltung von Schulwegeplänen finden sich in „Schulwegepläne leichtgemacht – Der 
Leitfaden“ der Bundesanstalt für Straßenwesen.

56 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
3.5.3 Elternhaltestellen  
Ein weiteres mögliches Mittel, um den Hol- und 
Bringverkehr räumlich zu entzerren, sind Eltern-
haltestellen. Diese Haltezonen für Eltern, die ihr 
Kind mit dem Pkw zur Schule bringen, sollen 
durch ihre Verteilung im Raum den Verkehr di-
rekt vor der Schule reduzieren. Dabei sollten 
sich diese Zonen mindestens 250 m von den 
Einrichtungen entfernt befinden (vgl. ADAC 
2015). Eine zeitliche Begrenzung dieser Halte-
bereiche ist oftmals sinnvoll und kann durch 
eine Beschilderung gekennzeichnet werden, da 
sie zumeist nur zu Beginn und Ende der Schul-
zeit genutzt werden. Den Rest des Tages steht 
die Parkfläche dann allen Nutzenden zur Verfü-
gung (vgl. Abb. 37). Um eine Elternhaltestelle 
einzurichten, muss der Weg zur Schule gesichert sein. Es muss also gewährleistet sein, 
dass ein Kind die Straße gefahrenlos überqueren kann und auf dem gesamten Weg ein 
sicherer Gehweg ausgebaut ist.  
In Münster kommen Elternhaltestellen bisher nicht zum Einsatz. Lehrkräfte und Eltern be-
richteten bei den Beteiligungen jedoch, dass viele Schulkinder im Besitz eines Bustickets 
sind, trotzdem häufig von ihren Eltern zur Schule gebracht und abgeholt werden. Dies 
führt insbesondere in den Morgen- und Mittagsstunden zu einem hohen Pkw-Aufkom-
men im Schulumfeld und beschneidet die Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende bei-
spielsweise vor der Marienschule in Roxel. Aus diesem Grund wird die Empfehlung ausge-
sprochen, gemeinsam mit der Stadtverwaltung, dem Lehrpersonal, den Eltern der Schul-
kinder und ggf. Anwohnenden geeignete Standorte für Elternhaltestellen zu identifizieren 
und auszuarbeiten. In Roxel bieten sich dafür vor allem die Annette-von-Droste-Hülshoff-
Straße und Tilbecker Straße an. Besonders das elterliche Engagement ist unerlässlich für 
die Umsetzung und Akzeptanz dieser Maßnahme. 
Abbildung 37: Beispiel einer Elternhal-
testelle 
Quelle: ZNM NRW / Smilla Dankert

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 57 
Planersocietät 
Die Elternhaltestellen sind mit dem Schulwegeplan in Einklang zu bringen und können 
mithilfe der Checklisten aus dem Leitfaden „Das Elterntaxi an Grundschulen“ des ADAC 
geprüft werden. Wichtig ist, die Elternhaltestellen aktiv zu bewerben und ihren Nutzen zu 
erklären. Begleitend müssen weitere Maßnahmen zur Förderung des zu Fuß Gehens um-
gesetzt werden, um eine hohe Akzeptanz zu erzielen.

58 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
4 Verstetigung 
4.1 Umsetzungshorizont 
Die verschiedenen Maßnahmenvorschläge haben einen zeitlich sehr unterschiedlichen 
Umsetzungshorizont. Eine umfassende Verbesserung des öffentlichen Raums zu Gunsten 
des Fußverkehrs beinhaltet sowohl Konzepte und Strategien für eine vorausschauende 
Planung als auch kurzfristige Maßnahmen, die einen deutlich geringeren Planungsauf-
wand und kürzeren Umsetzungshorizont besitzen.  
Die Maßnahmenumsetzung erfordert die Beachtung rechtlicher und technischer Aspekte 
der Finanzierung, etwaige politische Beschlüsse und ggf. Maßnahmenkopplungen. Ebenso 
erfolgt eine Umsetzung entsprechend der vorhandenen Kapazitäten innerhalb der Verwal-
tung, die die Maßnahmenvorschläge im Einzelnen prüfen und abstimmen muss. Daher 
wird eine zeitliche Einordnung auf Basis des Planungs- und Umsetzungsaufwands jedes 
einzelnen Maßnahmenvorschlags vorgenommen. Dabei ist ebenfalls zu beachten, dass 
sich Maßnahmen je nach Intensität bzw. ihrem vorgesehenen Umfang in ihrer zeitlichen 
Einordnung verschieben können. Varianten zur Verbesserung der einzelnen Situationen 
wurden nach Möglichkeit separat betrachtet.  
Eine Priorisierung von Maßnahmenvorschlägen oder ganzen Handlungsfeldern ist auf-
grund der verschiedenen Interessen, Bedürfnisse und der kleinteiligen Wegebeziehungen 
jedes zu Fuß Gehenden sehr schwer. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls noch einmal 
darauf hinzuweisen, dass während des Fußverkehrs-Checks NRW 2021 nicht alle potenzi-
ellen Problemlagen in Münster betrachtet werden konnten. Dennoch sind aus den formu-
lierten Maßnahmenvorschlägen und den vielen Anregungen der Teilnehmenden, die den 
Dokumentationen zu entnehmen sind, einige hervorzuheben: 
• Flächenumverteilung im Straßenraum zugunsten des Fußverkehrs und der Auf-
enthaltsqualität. 
• Einrichtung weiterer (gesicherter) Querungsmöglichkeiten, die das Queren er-
leichtern und idealerweise den Fußverkehr bevorrechtigen.

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 59 
Planersocietät 
• Verbesserung der Barrierefreiheit, nicht zuletzt im Hinblick auf taktile Elemente 
und Bordsteinabsenkungen, prioritär an Querungsanlagen und Querungsberei-
chen. 
• Aufstellen zusätzlicher barrierefreier Sitzbänke, um den Aktionsradius mobili-
tätseingeschränkter Personen zu erhöhen. 
• Erstellen von Schulwegeplänen und Einrichtung von Elternhaltestellen, um die 
Sicherheit von Schulkindern zu erhöhen.  
 
In der nachfolgend dargestellten Maßnahmentabelle ist der Umsetzungshorizont für eine 
Auswahl der vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen zu finden. 
 
Tabelle 1: Umsetzungshorizont der Maßnahmen 
Quelle: Planersocietät

60 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
Fördermöglichkeiten 
Die Anwerbung von Fördermitteln stellt für Kommunen einen wichtigen Pfeiler bei der Fi-
nanzierung von Maßnahmen dar. Abhängig vom Förderprogramm übernimmt das Land 
NRW oder der Bund als Fördergeber einen Teil der Kosten für Planung und Ausführung 
von Projekten. Neben investiven Maßnahmen lassen sich ebenfalls solche auf nicht-inves-
tiver Ebene fördern. In der Regel decken die Förderprogramme unterschiedliche Schwer-
punkte und Themenfelder ab, z. B. Barrierefreiheit, Querungsanlagen oder Gehwegebau. 
Nachfolgend sollen die wichtigsten Förderprogramme zum Fußverkehr kurz vorgestellt 
und ihre Förderschwerpunkte aufgelistet werden. 
Die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld hat zum 
Ziel, Treibhausgasemissionen zu mindern und CO2 einzusparen. Mithilfe der Richtlinie sol-
len Kommunen dem Anspruch einer klimaschonenden Mobilität näher zu kommen. För-
dergegenstände sind: 
• Umgestaltung von Knotenpunkten 
• Grüne Wellen für den Fuß- und Radverkehr 
 
Die Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen 
des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen für Investitionen und Planun-
gen, Service, Kommunikation und Information zur Verbesserung der Nahmobilität in den 
Kommunen. Förderschwerpunkte bilden: 
• Fußverkehrsanlagen 
 
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten 
ländlichen Entwicklung zielt darauf ab, Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwick-
lung des ländlichen Raums als Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum zu unterstützen. Ihre 
inhaltlichen Schwerpunkte liegen auf der 
• Dorferneuerung und -entwicklung

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 61 
Planersocietät 
Die Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus richten sich an kommunale 
Vorhaben, die zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse beitragen. So las-
sen sich fördern: 
• Bau, Ausbau und grundhafte Erneuerung maßgeblicher Bestandteile des Straßen-
körpers 
• Rad- und Gehwege im Zusammenhang mit dem Aus- und Umbau verkehrswichti-
ger Straßen 
 
Die Förderrichtlinie §12 ÖPNVG für den Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe fin-
det ihre Zuständigkeit in der Förderung von Investitionen der ÖPNV-Infrastruktur. Förder-
gegenstand sind daher: 
• Bushaltestellen, Zentrale Omnibusbahnhöfe, Haltestellenausstattung 
• Ortsfeste Informations- und Kommunikationsinfrastruktur 
4.2 Empfehlungen für die kommunale Fußverkehrsförderung 
Der Partizipationsansatz des Fußverkehrs-Checks NRW 2021 hat eine hohe Erwartungs-
haltung bei allen Beteiligten erzeugt. Insbesondere kurzfristig umsetzbare Maßnahmen 
sollten jetzt im Fokus stehen, ohne dabei die bedeutsamen längerfristigen Maßnahmen-
vorschläge aus dem Blick zu verlieren. Dies beinhaltet ebenfalls, dass durch die Übertrag-
barkeit der exemplarischen Maßnahmen Verbesserungen für den Fußverkehr auch in den 
anderen Stadtteilen durchgeführt werden. Über die einzelnen Maßnahmen hinaus gilt es 
für die Stadt Münster, organisatorische und strukturelle Möglichkeiten für eine systemati-
sche Fußverkehrsförderung zu schaffen, um die Ansätze aus dem Fußverkehrs-Check her-
aus zu verstetigen und eine angemessene Berücksichtigung von Belangen des Fußver-
kehrs sicherzustellen. Als Ergebnis des Fußverkehrs-Checks sollten unter der Perspektive 
einer umfassenden Fußverkehrsförderung programmatische Maßnahmenpakete für das 
gesamte Stadtgebiet abgeleitet und entwickelt werden. Dazu könnten Zielmarken für 
Maßnahmen entwickelt werden, ähnlich wie sie in Münster im Radverkehr bereits existie-
ren (z. B. „3000-Fahrradstellplätze-Programm“). Exemplarisch sei hier das Ziel von X Sitz-
gelegenheiten, Sichtdreiecken, Gehwegnasen oder barrierefrei zu gestaltenden Querun-
gen pro Jahr zu nennen.

62 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
Neben den oben erwähnten Prozessen sollte im Stellenplan der Stadt Münster künftig 
eine Personalstelle mit klarer Zuständigkeit im Fußverkehr geschaffen werden. Die Person 
übernimmt die Koordination von Fußverkehrsprojekten und die Qualitätskontrolle bei Ver-
kehrsprojekten mit Fußverkehrsbezug insbesondere im Hinblick auf die Barrierefreiheit. 
Die einzurichtende Personalstelle ist sowohl für die Verwaltung, die Politik als auch die 
Bürgerschaft ansprechbar.  
Da der Fußverkehr eine ganzheitliche Aufgabe in der Verwaltung ist, sollte die Sensibili-
sierung der Fachämter in Bezug auf Belange des Fußverkehrs in ihren Planungsaufgaben 
weiter gefördert werden. Auch im Haushalt sollten bewusst Finanzmittel für Fußverkehrs-
themen wie der Barrierefreiheit bereitgestellt werden.  
Während der Beteiligungsformate des Fußverkehrs-Checks kamen viele hilfreiche Hin-
weise aus der Bürgerschaft. Diese Expertise vor Ort sollte vermehrt mitgenommen und 
zukünftig im Rahmen von Planungsprozessen als Kommunikations- und Partizipationsele-
mente aufgegriffen werden. Eine Fortführung von regelmäßigen Begehungen in unter-
schiedlichen Stadtteilen ist unter den inhaltlichen Schwerpunkten der Barrierefreiheit so-
wie Schulwegemobilität und -sicherheit empfehlenswert. Insbesondere die Schulwegemo-
bilität und -sicherheit konnte im Rahmen des Fußverkehrs-Checks in Münster aufgrund 
der breiten thematischen Ausrichtung nicht vordergründig behandelt werden. Aufgrund 
dessen sollte dieser Themenbereich in der weiteren Fußverkehrsförderung einen beson-
deren Fokus einnehmen. Eine breite Beteiligung von Beiräten und lokalen Interessensver-
bänden wie Münster zu Fuß ist dabei zu berücksichtigen. 
4.3 Unterstützung durch das Zukunftsnetz Mobilität NRW 
Das Zukunftsnetz Mobilität NRW ist ein Netzwerk aus Kommunen, die ein nachhaltiges 
Mobilitätsverhalten vor Ort in ihren Gebietskörperschaften fördern und damit eine Mobili-
tätswende herbeiführen möchten. Die entscheidende Herausforderung liegt darin, die 
ganzheitliche Betrachtung des Themas Mobilität dauerhaft in den alltäglichen Ar-
beitspraktiken der gesamten Verwaltung zu verankern. Die zielführende Strategie hierzu 
ist das Kommunale Mobilitätsmanagement.

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 63 
Planersocietät 
Das Kommunale Mobilitätsmanagement hat die Aufgabe, die für Mobilität und Verkehr zu-
ständigen Fachbereiche der Kommunalverwaltung mit dem Ziel zu koordinieren, für die 
Verkehrserzeugenden und Verkehrsteilnehmenden nachhaltige Mobilitätsangebote sowie 
verkehrssparende Raumstrukturen zu schaffen. Dies erfordert einen strukturierten, konti-
nuierlichen fachbereichsübergreifenden Abstimmungs- und Entscheidungsprozess, in der 
Maßnahmen aus den Bereichen der Verkehrsplanung, des Bau- und Planungsrechts, der 
Informations- und Kommunikationstechnologie, der Öffentlichkeitsarbeit, des Bürger*in-
nendialogs und des Dialogmarketings zu einer Gesamtstrategie zusammengeführt und re-
alisiert werden. 
Die Fußverkehrs-Checks NRW sind eine Maßnahme, die dazu beitragen, in den teilneh-
menden Kommunen die fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit zu initiieren, sowie 
gleichzeitig die Politik, weitere Akteure und Institutionen und natürlich Bürger*innen ein-
zubinden. Die Stadt Münster ist seit Januar 2020 Mitglied im Zukunftsnetz Mobilität NRW 
und mit dem Fußverkehrs-Check NRW 2021 wurde diese verwaltungsinterne Zusammen-
arbeit verstetigt. An der Durchführung der Fußverkehrs-Checks waren verschiedene Äm-
ter sowie politische Vertreter*innen der Ratsfraktionen beteiligt. Die Gespräche während 
der Workshops und vor allem vor Ort verdeutlichten, dass der Stellenwert des Fußverkehrs 
stärker in den Fokus der Teilnehmenden gerückt ist. Die Teilnehmenden wurden sowohl 
durch den Fachinput als auch durch die Beobachtungen und Erläuterungen der Infrastruk-
tur vor Ort für die Belange zu Fuß gehender sensibilisiert.   
Bei der weiteren Zusammenarbeit mit dem Zukunftsnetz Mobilität NRW werden zwei 
Schwerpunkte gesetzt. Zum einen kann das Zukunftsnetz Mobilität NRW den weiteren 
verwaltungsinternen Prozess hinsichtlich der Zusammenarbeit und Verstetigung des The-
mas Fußverkehr unterstützen und begleiten.  
Hier können im Rahmen eines verwaltungsinternen Workshops die internen Zuständigkei-
ten für den Fußverkehr in den einzelnen Fachbereichen diskutiert und personell festgelegt 
werden. Über das Angebot „Kommunikation gestalten“ wurde bereits gemeinsam mit dem 
Zukunftsnetz Mobilität NRW ein interner Prozess zur Verbesserung der Kommunikation 
von Verkehrsprojekten angestoßen.

64 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
Der zweite Ansatz der Zusammenarbeit ist das Thema Wissensvermittlung. Das Zukunfts-
netz Mobilität NRW wird die Vernetzung zum Fußverkehr innerhalb Nordrhein-Westfalens 
weiter verstetigen. Für das Thema Schulwegsicherheit und schulisches Mobilitätsmanage-
ment bietet das Zukunftsnetz weitere Unterstützungsangebote und erarbeitet derzeit eine 
Fortbildung für Verwaltungsmitarbeitende. 
Die Ergebnisse des Fußverkehrs-Checks NRW fließen in den Masterplan Mobilität 2035+ 
ein. Nach Verabschiedung des Endberichts soll im Rahmen eines weiteren Gesprächs das 
weitere Vorgehen mit der Ansprechpartnerin vom Zukunftsnetz erörtert werden.

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 65 
Planersocietät 
5 Fazit 
Die Förderung des Fußverkehrs ist einerseits aufgrund der verschiedenen Handlungsfel-
der, andererseits aufgrund der Komplexität bestimmter verkehrlicher und stadtstrukturel-
ler Situationen eine Herausforderung, die deutlich über die landläufige Einfachheit des „zu 
Fuß Gehens“ hinausragt (vgl. Abb. 28). 
 Quelle: Planersocietät 
Abbildung 38: Fußverkehrsförderung

66 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
Auf Grundlage der Begehungen sowie von „Nutzer-Know-how“ bzw. Beobachtungen 
konnten trotz der Beschränkung auf die begangenen Bereiche viele Maßnahmenvor-
schläge formuliert werden, die auf der einen Seite einen strategischen Ansatz zur Fußver-
kehrsförderung verfolgen und zum anderen punktuelle Problemlagen und Potentiale be-
leuchten. Des Weiteren ist die Abhängigkeit einiger Maßnahmen von anderen Planungen 
in der weiteren verkehrlichen Planung und damit einhergehend einzelfallbezogen die zeit-
liche Dimensionierung bis zu Umsetzung zu berücksichtigen. Dabei sind die Koordination 
der Maßnahmen und insbesondere die Abstimmung mit anderen Planungsträgern von ho-
her Bedeutung. Der Fußverkehrs-Check NRW 2021 konnte den Fußverkehr in Münster be-
trachten und Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung liefern, die unterschiedlich konkret 
sind. Einige Maßnahmen können ggf. noch im Rahmen laufender Planungen umgesetzt 
werden oder in bevorstehende Planungen integriert werden.  
Gleichzeitig konnten aber auch Ansätze und Anregungen für ein strategisches Vorgehen 
gegeben werden, die auch über die Grenzen der untersuchten Begehungsrouten hinaus 
für das städtische Gebiet anwendbar sind. Dies betrifft vor allem die Maßnahmen zur Bar-
rierefreiheit und der Einrichtung von Querungsanlagen. Auch die der Verkehrssicherheit 
und Schulwegemobilität betreffenden Maßnahmen sind über das Untersuchungsgebiet 
hinaus anwendbar. Insgesamt lassen die Maßnahmenvorschläge bessere Bedingungen für 
zu Fuß Gehende in Münster erwarten, die ebenso eine Impulswirkung für die anderen 
Stadtteile darstellen können.  
Wenn auch die Pandemie den Fußverkehrs-Check 2021 vor Herausforderungen gestellt 
hat, konnte die rege Beteiligung der Bevölkerung während der vier Veranstaltungen das 
Interesse der Münsteraner*innen am Fußverkehr bekräftigen. Durch die Bekanntgabe er-
folgreich umgesetzter Maßnahmen durch die örtliche Presse kann die Kommune zeigen, 
dass sie die Förderung des Fußverkehrs im Blick hat und sich für eine Verbesserung ein-
setzt.  
Besonders der Partizipationsprozess hat gezeigt, dass der Fußverkehrs-Check als strate-
gisches Instrument von den Bürger*innen Münster angenommen wurde und durch viele 
Beiträge zur Maßnahmenentwicklung beigetragen hat. Die Ergebnisse des Fußverkehrs-
Checks fließen in den Masterplan Mobilität Münster 2035+ ein.

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 67 
Planersocietät 
6 Dokumentation  
6.1 Protokoll Auftakt-Workshop 
Ort:   Stadthalle Hiltrup 
Datum: 07.09.2021 
Uhrzeit: 18:00-20:00 Uhr 
Anwesende: 38 Personen 
 
Der Auftaktworkshop für die Fußverkehrs-Checks NRW 2021 in Münster fand am Dienstag, 
den 07. September 2021 um 18:00 Uhr in der Stadthalle Hiltrup statt. Die Gruppe der Teil-
nehmenden setzte sich aus 38 Personen zusammen: Vertreter*innen der kommunalen Ver-
waltung, der Politik, der Interessensverbände sowie Bürger*innen und Mitarbeitende des 
Zukunftsnetzes Mobilität NRW, Ausloberin der Fußverkehrs-Checks, und des Büros Planer-
societät, welches den Fußverkehrs-Check begleitet.  
 
 
 
Abbildung 39: Auftakt-Workshop in der Stadthalle Hiltrup 
Quelle: Planersocietät

68 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
Begrüßung durch Herrn Milde (Abteilungsleiter Mobilitätsplanung, Stadt 
Münster) 
Herr Milde begrüßt die Teilnehmenden und weist auf die aktuellen Pandemiebestimmungen 
hin. Anschließend erläutert er, was unter einem Fußverkehrs -Check zu verstehen ist und 
wie der Bewerbungsprozess der Stadt Münster ablief. Im Anschluss daran geht er näher auf 
den Fußverkehr und seine Herausforderungen in Münster ein. Der Umweltverbund nehme 
in Münster bereits 65 % des Modal Splits ein. Herr Milde betont, dass in Münster insbeson-
dere der Fokus auf der verträglichen Abwicklung des Fuß- und Radverkehrs liegt. An vielen 
Stellen fehle jedoch der Platz, um dem Fuß - und Radverkehr ausreichend Fläche zur Ver-
fügung zu stellen. Als Beispiel eines Bereiches mit erheblichen Nutzungskonflikten zwi-
schen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden nennt er die Wolbecker Straße. Dort werde vom 
17. bis 26. September 2021 ein Reallabor mit Aktions -, Erlebnis - und Diskussionstagen 
stattfinden, bei dem die Umverteilung des Straßenraumes zugunsten des Fuß - und Rad-
verkehrs sowie der Aufenthaltsqualität im Mittelpunkt stehen soll. Herr Milde hebt hervor, 
dass für eine erfolgreiche Mobilitätswende der Fußverkehr zukünftig stärker zu berücksich-
tigen ist. Die Stadt Münster möchte mit dem Fußverkehrs -Check den Fußverkehr deutlich 
in den Fokus rücken und systematisch fördern. Die sich daraus ableitenden Handlungsemp-
fehlungen werden in den Mobilitätsplan 2035+ einfließen und auch auf andere Quartiere 
übertragen werden können.  
 
Begrüßung durch Herrn Dr. Frehn (Planersocietät) 
Herr Dr. Frehn stellt sich sowie die Planersocietät kurz vor. Er gratuliert der Stadt Münster 
zur erfolgreichen Bewerbung bei den Fußverkehrs-Checks NRW 2021. Anschließend erläu-
tert er den Ablauf für den Auftakt -Workshop und gibt das Wort an Frau Weltring vom Zu-
kunftsnetz Mobilität NRW.

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 69 
Planersocietät 
Vortrag von Frau Weltring (Zukunftsnetz Mobilität NRW) 
Frau Weltring stellt sich und das Zukunftsnetz Mobilität NRW kurz vor. Sie zeigt auf, welche 
Bedeutungszunahme der Fußverkehr und der öffentliche Raum während der andauernden 
Pandemie erfahren haben. Anschließend geht sie auf die Ziele der Fußverkehrs-Checks ein. 
Sie gibt einen visuellen Eindruck von den Veranstaltungen der vergangenen Jahre und stellt 
deren Themenschwerpunkte vor. Zudem erläutert sie, dass Fußverkehrsförderung  eine 
ganzheitliche Aufgabe ist, die eine Fülle an unterschiedlichsten Zielgruppen umfasst. Sie 
verdeutlicht außerdem die Expertenrolle der Bürger*innen. Zum Schluss zeigt Frau Weltring 
den Ablauf der Fußverkehrs-Checks auf. 
Abbildung 40: Die Projektbeteiligten stellen die Fußverkehrs-Checks vor 
Quelle: Planersocietät 
 
Vortrag von Herrn Dr. Frehn (Planersocietät) 
Herr Dr. Frehn erläutert zunächst, was eine fußgängerfreundliche Kommune ausmacht und 
welche Ansprüche die unterschiedlichen Zielgruppen an den Raum stellen. Er betont, dass 
das zu Fuß Gehen die elementarste und einfachste Form der Fortbewegung ist. Dem Fu ß-
verkehr sei lange nicht ausreichend Beachtung geschenkt worden. Zudem geht Herr Dr. 
Frehn auf die Vorteile des Fußverkehrs ein und zeigt auf, dass alle Verkehrsteilnehmenden 
eine gewisse Etappe immer auch zu Fuß zurücklegen.

70 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
Vortrag von Herrn Rischbieter (Planersocietät) 
Herr Rischbieter beginnt seinen Vortrag mit einem Vergleich des Modal Splits in Münster 
und NRW. Der Fußverkehrsanteil sei im Vergleich zu ähnlich großen Städten in Münster 
relativ gering, was z. T. auf den hohen Radverkehrsanteil zurückzu führen sei. Er weist auf 
das Potential der kurzen Wege hin. Im Anschluss erläutert er, dass vor allem Kinder und 
ältere Menschen zu Fuß gehen. Deren Bedürfnisse müssen in der Fußverkehrsplanung be-
sonders berücksichtigt werden. Weiter stellt Herr Rischbieter die allgemeinen Ziele der Fuß-
verkehrsförderung vor. Anhand von Fotos zeigt er prominente Stellen aus dem Stadtgebiet, 
welche u. a. die Themen Gehwegparken, Nutzungskonflikte, Queren und Aufenthaltsqualität 
exemplarisch darstellen. Als Fokusthema erläuter t er die Bedeutung einer barrierefreien 
Gestaltung des Verkehrsraumes, die insbesondere für mobilitäts - und seheingeschränkte 
Personen essenziell für die Teilhabe am sozialen Leben sein kann, aber auch Menschen 
ohne Einschränkungen das zu Fuß Gehen erleichtert. Herr Rischbieter schließt seinen Vor-
trag mit einer Reihe von Beispielen attraktiver Maßnahmen der Fußverkehrsförderung.  
 
Antworten auf Rückfragen 
• Personengruppen mit höherem Anteil am Fußverkehr werden bei den Fußverkehrs-
Checks zusätzlich durch ent sprechende Interessensverbände, z. B. die Kommunale 
Seniorenvertretung, die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit 
Behinderungen oder den Fuß e. V. vertreten. Im Vorfeld wurde Werbung über die 
Presse, das Internet und Social Media gemacht. 
• Als Literatur mit Musterlösungen für den Fußverkehr können folgende Dokumente 
dienen:  
o Handlungsleitfaden Schritte zur Einführung einer kommunalen Fußverkehrs-
strategie 
o Handlungsleitfaden zur Förderung des Fußverkehrs in den Kommunen 
o Leitfaden zur Durchführung von Fußverkehrs-Checks 
o Leitfaden Querungsstellen 
o Infos Fußverkehr vom Zukunftsnetz Mobilität NRW

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 71 
Planersocietät 
Präsentation und Diskussion der Routenverläufe der Begehungen 
Von der Stadtverwaltung und der Planersocietät sind vorab zwei Routenvorschläge für die 
Begehungen in Münster angefertigt worden. Die Teilnehmenden können an drei Stellwän-
den die Routenvorschläge für die Begehungen in der Münsteraner Innenstadt und in Roxel 
mit den Mitarbeitenden der Planersocietät sowie des Zukunftsnetzes Mobilität NRW disku-
tieren. Die nachfolgenden Punkte sind von den Teilnehmenden eingebracht worden: 
Abbildung 41: Diskussion an der Stellwand zur Innenstadtroute 
Quelle: Planersocietät 
 
Innenstadt 
• Allgemein wünschen sich die Teilnehmenden digitale, analoge und beleuchtete 
Leitsysteme, die Umwidmung von Kfz-Stellplätzen in Fahrradstellplätze, die Be-
rücksichtigung der Belange von zu Fuß Gehenden bei der Einrichtung von Baustel-
len, die Trennung von Fuß- und Radwegen, Ruhebereiche, barrierefreie „nette“ 
Toiletten, Kontraste an Bordsteinabsenkungen, mehr (barrierefreie) Sitzgelegen-
heiten – diese sollten auch mit Rücken- und Armlehnen ausgestattet sein, eine 
Neuverteilung des Straßenraums zugunsten des Fußverkehrs, Parkplätze für Per-
sonen mit Behinderung und Trinkwasser-Nachfüllstationen.

72 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
• Das zu Fuß Gehen werde eingeschränkt, unsicher und unattraktiv durch wild ge-
parkte Fahrräder, aufgesatteltes Kfz-Parken, schmale Gehwege, Hundekot, E-
Scooter, Mülltonnen, Verkehrslärm und Geschwindigkeiten des Kfz. Des Weiteren 
wird von Nutzungskonflikten mit Radfahrenden in Bushaltestellenbereichen und 
an Ampelanlagen berichtet sowie zwischen dem Fußverkehr und der Außengastro-
nomie.  
• Es wird vorgeschlagen, bei der Begehung sich den Bushaltestellenbereich am Bült 
bis zur Querungshilfe an der Korduanenstraße genauer anzuschauen sowie den 
Prinzipalmarkt auf beiden Seiten. Zudem wünschen sich die Teilnehmenden eine 
Verlängerung der Begehungsroute bis hin zur Kreuzung Hörstertor / Gartenstraße 
/ Bohlweg / Fürstenbergstraße.  
• Entlang der Promenade, u. a. im Bereich des Schlossplatzes, gebe es eine vom 
Radverkehr getrennte Fußverkehrsführung.  
• Die Wegeführung in der Frauenstraße und der Bäckergasse sei nicht optimal.  
• In der Frauenstraße existiere ein Interessenskonflikt zwischen den Nutzungen. 
• Im Kreuzungsbereich Frauenstraße / Jüdefelderstraße / Krummer Timpen seien 
die Sichtbeziehungen schlecht. 
• Am Überwasserkirchplatz und der anschließenden Straße Spiegelturm gebe es 
Konflikte zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden aufgrund der schmalen 
Wegeverbindung. 
• In den Straßen Domplatz und Michaelisplatz stehen viele wild abgestellte Fahrrä-
der.  
• Die separat geführte Wegeverbindung entlang der Aa zwischen den Straßen Spie-
kerhof und Bergstraße, der Bereich Bogenstraße unterhalb der Arkaden und der 
Hörsterberg seien nicht barrierefrei.  
• An der Kreuzung Bogenstraße / Neubrückenstraße / Roggenmarkt gebe es Nut-
zungskonflikte zwischen dem Fußverkehr, dem Busverkehr und dem Radparken. 
• In der Domgasse sei eine Rampe vorhanden.

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 73 
Planersocietät 
• Im Bereich Drubbel / Alter Fischmarkt / Prinzipalmarkt sei viel Kreuzungsverkehr 
zu beobachten. 
• Am Bült und in der Hörsterstraße mangele es u. a. aufgrund des Anwohnerparkens 
an Aufenthaltsqualität.  
• Im Bereich Promenade / Hörstertor sei die Aufteilung von Rad- und Fußverkehr 
problematisch.  
Abbildung 42: Erste Stellwand zum Routen-Entwurf Innenstadt 
Quelle: Planersocietät

74 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
Abbildung 43: Zweite Stellwand zum Routen-Entwurf Innenstadt 
Quelle: Planersocietät 
 
Roxel 
• Die Teilnehmenden bevorzugen die Route über die Paul-Gerhardt-Straße. 
• Am Bahnhof Roxel mangele es an Sitzgelegenheiten. 
• Es fehle eine Wegeverbindung zwischen dem Bahnhof Roxel, der Frauenhofer-
straße, Am Meckelbach und der Paul-Gerhardt-Straße.

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 75 
Planersocietät 
• An der Bushaltestelle Dorffeldstraße sei keine ausreichende Aufstellfläche vorhan-
den.  
• Im Bereich Alter Gemeindeplatz / Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße gebe es 
Bänke, die jedoch z. T. nicht barrierefrei seien. 
• Auf der Roxeler Straße / Havixbecker Straße gebe es zahlreiche Nutzugskonflikte 
zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden aufgrund der schmalen Geh- und 
Radwege 
• Das denkmalgeschützte Kopfsteinpflaster schränkt die Barrierefreiheit im Bereich 
der Kirche stark ein. 
• Entlang der Havixbecker Straße werde sich eine weitere Querungsanlage ge-
wünscht. Die Sichtbeziehungen seien aufgrund des Kfz-Verkehrs z. T. sehr einge-
schränkt.  
• In der Havixbecker Straße sei viel Durchfahrtsverkehr zu beobachten. 
Abbildung 44: Stellwandergebnisse zum Routen-Entwurf Roxel 
Quelle: Planersocietät

76 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
Allgemein 
• Teilnehmende wünschen sich eine taktile Trennung zwischen Rad- und Fußwegen.  
• Sitzpoller stellten häufig eine Barriere für seheingeschränkte Personen dar. 
 
Anschließend stellen Herr Dr. Frehn, Herr Rischbieter und Frau Weltring die Inhalte der Dis-
kussionen an den Stellwänden dem Plenum zusammengefasst vor. Sie erläutern, dass diese 
Punkte in die Begehungen eingearbeitet werden. Herr Rischbieter informiert zum Schluss 
über den weiteren Verlauf des Fußverkehrs -Checks in Münster, insbesondere die bei den 
zeitnah stattfindenden Begehungen am 30.09.2021 (Innenstadt) und 06.10.2021 (Roxel). 
 
Verabschiedung 
Herr Dr. Frehn und Herr Milde bedanken sich herzlich für die Teilnahme sowie die aktive 
Beteiligung der Anwesenden und bitten um eine rege Beteiligung bei den beiden Bege-
hungen. Zudem dankt Herr Milde der Planersocietät und dem Zukunftsnetz Mobilität NRW 
für den fachlichen Input und die Durchführung des Auftakt-Workshops. Anschließend ver-
abschieden sie die Teilnehmenden.

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 77 
Planersocietät 
6.2 Protokoll 1. Begehung 
Ort:  Münster, Innenstadt 
Datum: 30.09.2021 
Uhrzeit: 17:00-19:00 Uhr 
Anwesende: 28 Personen 
 
Begrüßung 
Am 30.09.2021 um 17 Uhr findet die erste  Begehung des Fußverkehrs-Checks in Münster 
in der Innenstadt statt. Die Begehung startet am Schlossplatz. Die Gruppe der Teilnehmen-
den setzt sich aus 28 Personen zusammen: Vertreter*innen der kommunalen Verwaltung, 
Interessensvertretungen, der Politik und Bürgerschaft sowie Mitarbeitende des Zukunfts-
netzes Mobilität NRW und der Planersocietät. 
Frau Baumeister (Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadt Münster) begrüßt die Teilnehmenden 
und stellt die beteiligten Personen vom Zukunftsnetz Mobilität NRW und des Gutachterbü-
ros vor. Anschließend erläutert sie den bisherigen Ablauf des Fußverkehrs-Checks in Müns-
ter von der Bewerbung  im Februar bis zur ersten Begehung und verweist auf die im No-
vember folgende Abschlussveranstaltung. Nach einer ersten Stärken -Schwächen-Analyse 
bei der Auftaktveranstaltung Angang September folge nun die Diskussion von Mängel- und 
Problemstellen sowie erster Ideenansätze vor Ort. 
Im Anschluss daran übergibt sie Herrn Rischbieter von der Planersocietät aus Dortmund 
das Wort, der sich und das Büro zunächst kurz vorstellt. Daran anknüpfend erläutert er den 
Routenverlauf der Begehung und gibt einen Überblick über die geplanten Stationen. Neben 
den aktuellen Pandemiebestimmungen und Regelungen weist er auf die Dokumentation 
der Diskussion hin. Im Folgenden werden die wesentlic hen Inhalte der Begehung festge-
halten.

78 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
Quelle: Planersocietät 
Quelle: Planersocietät 
 
Station 1: Kreuzungsbereich Schlossplatz / Frauenstraße 
Im Anschluss an die Begrüßung führt die Begehung zum vollsignalisierten Knotenpunkt 
Schlossplatz / Frauenstraße.  
 
Abbildung 45: Routenverlauf in der Innenstadt 
Abbildung 46: Startpunkt der Begehung am Schlossplatz

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 79 
Planersocietät 
• Von Teilnehmenden wird berichtet, dass vor und nach den Vorlesungen eine chao-
tische Situation aufgrund der Massen an Radfahrenden und zu Fuß Gehenden ent-
steht.  
• Der Verkehrslärm mindere die Aufenthaltsqualität in diesem Bereich.  
• Die schmalen Gehwege, welc he zusätzlich durch abgestellte Roller und Fahrräder 
verengt würden, bemängeln die Teilnehmenden. Die Aufteilung der Flächen zwi-
schen den einzelnen Verkehrsmitteln sei an dieser Stelle nicht gerecht.  
• Es wird der Wunsch nach einer Abbiegespur mit Ampeltast er für Radfahrende, die 
von Norden über die Straße Schlossplatz kommen und links in die Frauenstraße ab-
biegen möchten, geäußert. So könnten die Nutzungskonflikte mit den zu Fuß Ge-
henden an der Lichtsignalanlage minimiert werden. 
• Die Lichtsignalanlage sei für zu Fuß Gehende nach dem Zwei-Sinne-Prinzip ausge-
stattet. Das akustische Signal wird von einer Teilnehmerin mit Seheinschränkung als 
gut empfunden. 
• Die Grünphase für zu Fuß Gehende wird als zu kurz bewertet.  
Herr Rischbieter stellt die Bedeutung einer d ifferenzierten Bordhöhe an Querungsanlagen 
heraus. Das Hochbord biete mit seiner taktilen Kante Orientierung für Personen mit Sehein-
schränkungen. Mithilfe eines Nullbords könn ten mobilitätseingeschränkte Personen mit 
Rollstuhl oder Rollator vereinfacht queren. Taktile Bodenindikatoren erhöhten noch einmal 
die Auffindbarkeit für seheingeschränkte Personen und gäben einen Hinweis auf die Que-
rungsstelle und -richtung. Er erläutert, dass bei engen räumlichen Verhältnissen häufig auf 
einen Kompromiss mit einer Bordhöhe von 3 cm zurückgegriffen werde. Zudem erklärt Herr 
Rischbieter, was unter dem Zwei-Sinne-Prinzip an Lichtsignalanlagen zu verstehen ist.  
• Die Teilnehmenden wünschen sich taktile Leitelemente im Bereich der Lichtsignal-
anlage.  
• Zudem besteht der Wunsch nach einer farblichen Markierung der Gehwegabsen-
kungen, da diese oft zugeparkt würden.

80 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
Des Weiteren erläutert Herr Rischbieter die Möglichkeit zum Anbringen taktiler Reliefsym-
bole an Ampeltastern, um Sehbehinderten den Aufbau der Fahrbahn zu veranschaulichen 
und damit die Orientierung und Verkehrssicherheit im Raum zu verbessern.  
Abbildung 47: Lichtsignalanlage an der Straße Schlossplatz 
Quelle: Planersocietät 
 
Station 2: Frauenstraße 
Im weiteren Verla uf führt die Begehung entlang der Frauenstraße. Es handelt sich dabei 
um eine Fahrradstraße. 
• Die Außengastronomie, Mülltonnen, Poller sowie abgestellte Fahrräder und E-Roller 
würden den Gehweg stellenweise so stark verengen, dass Personen im Rollstuhl 
diesen nicht nutzen können. 
• Auch in der Frauenstraße herrsche vor und nach den Vorlesungen reger Fuß - und 
Radverkehr. Einige Teilnehmende wünschen sich für diese Straße einen autofreien 
Bereich. So gäbe es mehr Platz für Radabstellanlagen, Außengastronomie und Grün.  
• Die Teilnehmenden schlagen die Umwandlung von Kfz -Stellplätzen in sichere 
Radabstellanlagen sowie Abstellzonen für E-Roller vor.  
Herr Rischbieter weist darauf hin, dass die Gehwegbreite idealerweise mindestens 2,5  m 
betragen sollte, um Begegnungen zu ermöglichen.

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 81 
Planersocietät 
Abhängig von der Zielgruppe (Personen mit Rollstuhl, Rollator etc.) und weiterer infrastruk-
tureller Elemente (Bänke, Baumscheiben etc.) seien Breitenzuschläge notwendig. Er stellt 
das Trenn- dem Mischprinzip gegenüber und erläutert anhand des Shared-Space-Prinzips 
und der Begegnungszone die Vor - und Nachteile der unterschiedlichen Prinzipe. Für die 
Frauenstraße stellt er eine Neuverteilung des Straßenraums zur Diskussion. 
• Die Teilnehmenden merken an, dass die Fahrbahn des Prinzipalmarkts an den Wo-
chenenden bereits von zu Fuß Gehenden genutzt werde und praktisch als Begeg-
nungszone für Fuß-, Rad- und Öffentlichen Verkehr fungiere. Das Miteinander und 
die gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden funktionieren do rt 
ganz gut. 
• Die Belange der besonders schutzbedürftigen Gruppen der mobilitäts- und sehein-
geschränkten Personen sowie Kindern (Schutzraum, taktiles Leitsystem etc.) seien 
zu berücksichtigen. 
• Es wird angemerkt, dass es bereits einen Dialog zwischen einer I nitiative, die sich 
für eine autofreie Frauenstraße ausspricht, und Anwohnenden der Frauenstraße 
gab.  
• Das Fehlen von Sitzgelegenheiten ohne Konsumzwang wird bemängelt. Die Teilneh-
menden wünschen sich eine konsumfreie Zone, ähnlich dem Verkehrsversuch in der 
Hörsterstraße.

82 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
Abbildung 48: Mülltonnen und Fahrräder versperren den Gehweg für eine Person im Roll-
stuhl 
Quelle: Planersocietät 
 
Station 3: Überwasserkirchplatz 
Von der Frauenstraße führt die Begehung auf den Überwasserkirchplatz, der sich im Eigen-
tum der Kirche befindet. 
• Der separate Rad- und Gehweg entlang der Überwasserkirche sei sehr schmal. Dies 
führe zu Nutzungskonflikten. 
• Für Personen mit Seheinschränkungen sei die Orientierung im Raum schwierig, da 
sich die Wege farblich kaum voneinander absetzen würden. 
• Die Oberfläche des Platzes ist mit grobem Kopfsteinpflaster ausgestattet. Es exis-
tieren Wegeverbindungen, die aus abgeschliffenem Pflaster angelegt sind und so 
das zu Fuß Gehen für mobilitätseingeschränkte Personen erl eichtern. Von Teilneh-
menden wird berichtet, dass die Oberflächen stellenweise bei Nässe sehr glatt sind.

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 83 
Planersocietät 
• Die Teilnehmenden schreiben dem Platz eine attraktive Lage zu, merken jedoch an, 
dass dieser bisher nur bei temporär stattfindenden Veranstaltungen o der Märkten 
genutzt wird. Es wird bemängelt, dass es keine Sitzmöglichkeiten gibt.  
Abbildung 49: Gruppe der Teilnehmenden auf dem Überwasserkirchplatz 
Quelle: Planersocietät 
 
Station 4: Spiekerhof 
Die Begehung verläuft an der Überwasserkirche vorbei in die Straße Spiekerhof bis zur Brü-
cke an der Aa.  
• Das Kopfsteinpflaster der Straßen Spiegelturm und Spiekerhof sei nur schwer mit 
einem Rollstuhl zu befahren. 
• Die Teilnehmenden merken an, dass am Spiekerhof mehr Bordsteinabsenkungen 
und ebene Querungen über die Fahrbahn benötigt würden.

84 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
• Es wird bemängelt, dass die Zuwegung zur Aa aufgrund einer fehlenden Rampe 
nicht barrierefrei ist. 
• Positiv hervorgehoben wird, dass es viele Bänke entlang der Wegeverbindungen 
gibt.  
Herr Rischbieter erklärt, dass Rampenanlagen unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit 
maximal eine Steigung von 6% haben sollten und daher abhängig vom Höhenunterschied 
einen recht hohen Raumbedarf haben. Treppenanlagen seien idealerweise mit einem dop-
pelten Handlauf, welcher über die Stufen hinausführt, ausgestattet. Zudem sollten die Trep-
penstufen kontrastreich gestaltet sein. Zur Auffindbarkeit seien Bodenindikatoren notwen-
dig.  
• Die Teilnehmenden wünschen sich Bänke mit Arm - und Rückenlehnen im Ber eich 
der Brücke über die Aa. Dort gebe es ausreichend bisher ungenutzten Platz. 
 
Station 5: Alter Fischmarkt 
Über die Straßen Bogenstraße und Drubbel führt die Route zur Lambertikirche am Alten 
Fischmarkt. 
• Es wird berichtet, dass es auf dem Platz an der Ec ke Bogenstraße / Neubrücken-
straße vor dem Umbau konsumfreie Sitzgelegenheiten gab.  
• Es wird hinterfragt, ob die Kfz-Stellplätze in der Bogenstraße notwendig seien und 
ein Entfall wie am Alten Fischmarkt möglich wäre. 
• Die Teilnehmenden merken an, dass Fahrräder und E-Roller auf dem Kirchplatz z. T. 
die Gehgasse versperren und wünschen sich eine Neuordnung dieses Bereichs, um 
den freiwerdenden Raum für Begrünung und Sitzgelegenheiten zu nutzen. 
• Die wenigen vorhandenen Stadtbänke besäßen keine Arm - noch Rückle hnen, so 
dass sie für mobilitätseingeschränkte Personen nur eingeschränkt nutzbar seien. 
• Die Querungsangebote mit abgeschliffenen Pflastersteinen für Personen mit Roll-
stuhl und Rollator werden als positiv bewertet. Eine Nullabsenkung würde das Que-
ren zusätzlich erleichtern.

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 85 
Planersocietät 
Quelle: Planersocietät 
 
Station 6: Bült 
Im Folgenden führt die Begehung über die Straße Alter Fischmarkt zum Bült.  
• Ein taktiles Leitsystem führe fälschlicherweise in eine Hecke und hebe sich farblich 
kaum vom Gehweg ab.  
• Im Bereich der Bushaltestellen komme es häufig zu Konflikten zwischen zu Fuß Ge-
henden und Radfahrenden.  
• Die Querungshilfe im Bereich Bült / Kirchherrngasse / Korduanenstraße wird als 
konfliktreich beschrieben.  
• In unmittelbarer Nähe zur Querungshilfe gebe es auf Höhe der Hausnummer 13a 
eine Engstelle für den Rad- und Fußverkehr aufgrund eines Baumes. 
 
Abbildung 50: Querungsstelle am Drubbel für Personen 
mit Mobilitätseinschränkungen

86 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
 
• Die Teilnehmenden loben die Umnutzung des Parkplatzes am Bült. Nun werde die-
ser für Radabstellanlagen, Außengastronomie und konsumfreie Sitzgelegenheiten 
genutzt. Die Behindertenstellplätze wurden auf den Hörster Platz -Parkplatz, wel-
cher sich in unmittelbarer Nähe befindet, verlegt.  
• Laut Teilnehmenden mindere der Verkehrslärm die Aufenthaltsqualität des Platzes 
am Bült. Sie wünschen sich einen Lärmschutz in Form einer Hecke.  
• Es wird bemängelt, dass es wenige öffentliche Toiletten  in der Innenstadt gibt. Die 
Einführung von „netten Toiletten“ in Kooperation mit Geschäften in der Innenstadt 
könnten diese Situation verbessern. 
Herr Rischbieter fragt die Teilnehmenden, ob sie sich vorstellen könnten, mit dem Fahrrad 
auf der Straße zu fahren, um dem Fußverkehr mehr Platz im Seitenraum zu geben.  
• Dieser Vorschlag wird positiv aufgenommen. Falls der Kfz -Verkehr im Bereich Bült 
herausgenommen würde, könnten die Teilnehmen sich gut vorstellen, die Fahrbahn 
zu benutzen. Tempo 30 sei in diesem Bereich bereits angeordnet. 
 
Station 7: Hörstertor 
Abschließend laufen die Teilnehmenden über die Hörsterstraße bis zum Knotenpunkt 
Hörsterstraße / Promenade.  
• Es wird berichtet, dass die Taktung des Shuttleservices während des Verkehrsver-
suchs in der Hörsterstraße nicht ideal war. Zudem hätte es nur einen Platz für eine 
Person im Rollstuhl gegeben. 
Herr Rischbieter möchte von den Anwesenden wissen, wie sie die Querungssituation für 
den Fußverkehr an der Stelle einschätzen. 
• Die Teilnehmenden heben die Lichtsignalanlage positiv hervor, die das Queren der 
Hörsterstraße sicherer mache. 
• Es komme zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden im Bereich der Lichtsig-
nalanlage zu Konflikten. Für den Fußverkehr gebe es keine separate Signalisierung.

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 87 
Planersocietät 
• Die Promenade weise für Personen mit Mobilitäts- und Seheinschränkungen Mängel 
in der Barrierefreiheit auf. 
 
Verabschiedung  
Frau Baumeister dankt den Anwesenden für ihre Teilnahme und Wortbeiträge sowie Herrn 
Rischbieter für die Moderation. Beide verweisen auf die zweite  Begehung am 06.10.2021 
um 17 Uhr in Roxel sowie die Abschlussveranstaltung am 17.11.2021 um 18 Uhr in der Mehr-
zweckhalle der Stadtwerke und laden die Anwesenden dazu herzlich ein.

88 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
6.3 Protokoll 2. Begehung 
Ort:  Münster, Roxel 
Datum: 06.10.2021 
Uhrzeit: 17:00-18:40 Uhr 
Anwesende: 25 Personen 
 
Begrüßung 
Am 06.10.2021 um 17 Uhr findet die zweite Begehung des Fußverkehrs-Checks in Münster 
im Stadtteil Roxel statt. Die Begehung startet an der ehemaligen Augustin-Wibbelt-Schule 
(Auf dem Dorn). Die Gruppe der Teilnehmenden setzt sich aus 25 Personen zusammen: 
Vertreter*innen der kommunalen Verwaltung, Interessensvertretungen, der Politik und Bür-
gerschaft sowie Mitarbeitende des Zukunftsnetzes Mobilität NRW und der Planersocietät. 
Frau Baumeister (Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadt Münster) begrüßt die Teilnehmenden 
und stellt die beteiligten Personen vom Zukunftsnetz Mobilität NRW und des Gutachterbü-
ros vor. Anschließend erläutert sie den bisherigen Ablauf des Fußverkehrs-Checks in Müns-
ter von der Bewerbung im Februar bis zu den Begehungen. Sie erklärt, dass Roxel als klas-
sischer Außenstadtteil Münsters für die Begehung ausgewählt wurde, um räumlich und 
thematisch eine möglichst große Bandbreite an Themen im Fußverkehr abzudecken. Frau 
Baumeister freut sich auf einen regen Austausch.  
Im Anschluss daran übergibt sie Herrn Rischbieter von der Planersocietät aus Dortmund 
das Wort. Herr Rischbieter begrüßt ebenfalls die Teilneh menden und stellt sich sowie das 
Gutachterbüro zunächst kurz vor. Daran anknüpfend erläutert er den Routenverlauf der 
Begehung und gibt einen Überblick über die geplanten Stationen. Neben den aktuellen 
Pandemiebestimmungen und Regelungen weist er auf die D okumentation der Diskussion 
hin. Im Folgenden werden die wesentlichen Inhalte der Begehung festgehalten.

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 89 
Planersocietät 
Abbildung 51: Begehungsroute Roxel 
Quelle: Planersocietät 
 
Startpunkt: Grund- und weiterführende Schulen  
Herr Rischbieter führt ein, dass Schulen aufgrund des Hol- und Bringverkehrs einen we-
sentlichen Einfluss auf die Verkehrssituation im Umfeld haben, und möchte von den Teil-
nehmenden wissen, wie sich die Situation vor Ort Auf dem Dorn darstellt. 
• Es wird berichtet, dass das Gebäude der Marienschule mit dem der ehemaligen Au-
gustin-Wibbelt-Schule durch einen gemeinsamen Schulhof verbunden werden soll. 
Anlass dafür sei der 5-zügige Ausbau der Marienschule. Die Planung sehe vor, dass 
der Schulhof im Straßenraum entstehen und die Straße damit in der Mitte abge-
bunden werden soll. Für Fuß- und Radverkehr werde der Durchgang bzw. die Durch-
fahrt über den neu zu bauenden Schulhof weiterhin möglich bleiben.  
• Es wird angemerkt, dass eine gemeinsame Fläche für zu Fuß Gehende, Radfahrende 
und Personen mit Mobilitäts- oder Seheinschränkungen Nutzungskonflikte mit sich 
bringen kann.  
• Einige Teilnehmende wünschen sich im Bereich des neuen Schulhofs taktile Leitele-
mente.

90 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
• Es wird berichtet, dass insbesondere ältere Personen die Straße Auf dem Dorn als 
Wegeverbindung zu den Arztpraxen nutzen.  
• Der Bring- und Holverkehr an den Schulen blockiere z. T. die Gehwege und führe zu 
einem erhöhten Verkehrsaufkommen auf der Straße Auf dem Dorn. 
• Teilnehmende nehmen einen erheblichen Parkdruck im Umfeld der Schulen wahr. 
Der Parkplatz des Ärztezentrums sei relativ klein. Die Parkplätze für die Lehrkräfte 
an der Annette -von-Droste-Hülshoff-Straße seien nicht ausreichend. Sie würden 
zusätzlich die Parkplätze der Gewerbetreibenden in Anspruch nehmen.  
• Die Installation von zwei Behindertenstellplätzen wird von Teilnehmenden ge-
wünscht.  
• Es besteht der Wunsch, dass die Lehrkräfte mit gutem Beispiel vorrangehen und 
nicht mit dem Auto zur Schule kommen.  
• Die Einfahrt in die Straße Auf dem Dorn von der Annette -von-Dorste-Hülshoff-
Straße wird als sehr schmal beschrieben. Teilnehmende sehen diese Stelle als zu-
künftigen Konfliktpunkt, wenn es zu einer Sackgassenlösung mit Parkplätzen 
komme.  
Frau Weltring (Zukun ftsnetz Mobilität NRW) und Herr Rischbieter stellen das Prinzip der 
Elternhaltestellen vor. Diese sollten mindestens 200 – 250 m vom Schuleingang entfernt 
liegen. Der sichere Weg zum Eingang kann durch farbliche Markierungen gekennzeichnet 
werden. Frau Wel tring und Herr Rischbieter würden die Elternhaltestellen an den Haupt-
verkehrsstraßen und nicht in den Sackgassen ansiedeln. In den Sackgassen müssten die 
Pkws wenden und würden so potenziell die Schüler*innen gefährden, die zu Fuß zur Schule 
kommen.  
• Laut Teilnehmenden ist es für die Schüler*innen aus dem Norden Roxels schwierig 
die Havixbecker Straße zu queren. Es sei bereits zu Unfällen gekommen. Der kür-
zeste Weg zur Schule führe nicht über die Lichtsignalanlagen in der Annette -von-
Droste-Hülshoff-Straße. Von der Verwaltung sei die Prüfung zur Errichtung einer 
Lichtsignalanlage zugesagt worden.

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 91 
Planersocietät 
Abbildung 52: Teilnehmende am Startpunkt der Begehung 
Quelle: Planersocietät 
 
Station 1: Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße 
Die Begehu ng führt entlang der Marienschule zur Annette -von-Droste-Hülshoff-Straße 
und anschließend in die Pantaleonstraße. 
• Elterntaxis, Lieferfahrzeuge und Gäste des Speiselokals würden häufig auf den Geh-
wegen und im Bereich der Fußgängerfurt der Lichtsignalanlage halten.  
• Teilnehmende berichten, dass die Aufstellfläche an der Lichtsignalanlage für die 
Menge an Schüler*innen zu klein sei.  
• Die akustischen Signalgeber der Lichtsignalanlagen seien veraltet. Bei starkem Stra-
ßenlärm sei das Signal kaum zu hören.  
Herr Rischbieter schlägt vor, im Bereich der Fußgängerfurt Bodenindikatoren mit Rich-
tungsstreifen anzubringen. Zudem erläutert er die Funktionsweise von Reliefsymbolen an 
Ampeltastern, die den Aufbau der Fahrbahn beschreiben und so Sehbehinderten mehr Ori-
entierung im Raum geben können. 
• Das Kopfsteinpflaster der Pantaleonstraße stehe unter Denkmalschutz. Es sei sehr 
grob und weise große f reie Fugen auf. Dies erschwere die Berollbarkeit mit einem 
Rollstuhl oder einem Rollator.

92 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
• Im Umfeld des Seniorenheims sei das Kopfsteinpflaster bereits abgeschliffen wor-
den. Das wünschen sich die Teilnehmenden auch für den Abschnitt zwischen An-
nette-von-Droste-Hülshoff-Straße und Kirchplatz.  
• Die Pantaleonstraße sei eine Anliegerstraße, werde aber als Schleichweg genutzt. 
Der starke Verkehr gefährde u. a. die Bewohnenden des Seniorenheims, welche die 
Straße nutzen und queren. Die Teilnehmenden fordern Kont rollen oder weiterge-
hende Maßnahmen, um die Situation zu verbessern.  
• Teilnehmende wünschen sich, dass der Gehweg über die Pantaleonstraße durchge-
zogen wird. Im Zuge dessen wird angemerkt, dass auch taktile Elemente angebracht 
werden sollten, um Personen m it Seheinschränkungen darauf aufmerksam zu ma-
chen, dass sie eine Straße queren.   
Abbildung 53: Lichtsignalanlage Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße 
Quelle: Planersocietät

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 93 
Planersocietät 
Station 2: Pantaleonplatz 
Über den St. Pantaleon-Kirchplatz verläuft die Route zum Pantaleonplatz.  
• Der Pantaleonplatz werde freitags für den Wochenmarkt genutzt und im Laufe des 
Jahres fänden dort u. a. das St. Martinsfest und der Weihnachtsmarkt statt. Laut 
Teilnehmenden werde der Platz auch als Begegnu ngsstätte aller Generationen ge-
nutzt. 
• Es wird bemängelt, dass der Bodenbelag einige Mängel aufweise, die Anzahl der 
Bänke nicht ausreichend sei und diese keine Armlehnen hätten. Zusätzliche Bänke 
mit Rücken- und Armlehnen werden gewünscht.  
Herr Rischbieter erklärt in Bezug auf den Übergang vom Kirch - zum Pantaleonplatz, dass 
Rampenanlagen im Sinne der Barrierefreiheit maximal eine Steigung von 6 % haben soll-
ten. Treppenanlagen seien idealerweise mit einem doppelten Handlauf, welcher über die 
Treppenanlage hinausführt, ausgestattet. Zudem sollten die Treppenstufen kontrastreich 
gestaltet werden.  
• Ein Sehbehinderter bemängelt, dass die Orientierung auf dem Platz für Personen 
mit Seheinschränkungen sehr schwierig ist. Er wünscht sich ein taktiles Leitsystem 
für den Platz.  
• Es wird von überfüllten Mülleimern am Wochenende berichtet. Die Mülleimer wür-
den laut Teilnehmenden nicht ausreichen.  
• Das Fehlen einer öffentlichen Toilette wird von den Teilnehmenden kritisiert. Sie 
merken an, dass die Toiletten der Gebäude im Umfeld genutzt werden können. Es 
wird vorgeschlagen, diese als „Nette Toiletten“ offiziell auszuweisen.

94 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
Abbildung 54: Kirchplatz St. Pantaleon 
Quelle: Planersocietät 
 
Station 3: Dorffeldstraße 
Die Route folgt im weiteren Verlauf der Wulfertstraße bis zur Kreuzung mit der Dorffeld-
straße. 
• Die Gehwege in der Wulfert straße und der Dorffeldstraße seien stellenweise sehr 
schmal und daher kaum mit einem Rollstuhl befahrbar oder für Begegnungsverkehr 
geeignet.  
Herr Rischbieter weist darauf hin, dass eine optimale Gehwegbreite bei mindestens 2,5 m 
liege. Abhängig von der Frequentierung und weiterer Infrastrukturelemente (Baumscheibe, 
Auslagen, Bank etc.) seien Zusatzbreiten notwendig. Die Realisierung dieser Maße sei je-
doch häufig nicht ohne größere Umverteilungen des Straßenraumes möglich. 
• Der Gehweg auf Höhe der südliche n Bushaltestelle Dorffeldstraße sei besonders 
schmal. Es fehle eine zusätzliche Aufstellfläche, welche idealerweise mindestens 1,5 
m betragen sollte. Die Bushaltestelle sei vor einigen Jahren barrierefrei umgebaut 
worden. Allerdings reiche die Fläche nicht  aus, um mit einem Rollstuhl in den Bus 
zu gelangen.

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 95 
Planersocietät 
• Die Teilnehmenden wünschen sich eine farbliche Markierung der Gehwegabsenkun-
gen.  
Herr Rischbieter schlägt vor, die Bushaltestelle nach dem Vorbild der Sentruper Straße um-
zubauen. 
Abbildung 55: Schmaler Gehweg an der Bushaltestelle Dorffeldstraße 
Quelle: Planersocietät 
 
Station 4: Paul-Gerhardt-Straße 
Von der Dorffeldstraße führt die Begehung in die Paul -Gerhardt-Straße, welche an der 
Pienersallee endet. 
• Die Gehwegabsenkungen seien teilweise nur sehr schwer mit einem Rollstuhl pas-
sierbar.  
• Die Bushaltestellen in der Paul-Gerhardt-Straße seien nicht barrierefrei und Gelenk-
busse könnten nicht bis an die Aufstellflächen gerade heranfahren.  
Herr Rischbieter schlägt vor, die Busha ltestelle in einen barrierefreien Haltestellenkap mit 
taktilen Leitelementen umzubauen.

96 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
Weitere Anmerkungen 
• Teilnehmende wünschen sich taktile Trennungen von Fuß- und Radwegen.  
• Die Querungs- und Sichtbeziehung sei häufig durch parkende Autos eingeschränkt. 
 
Verabschiedung  
Aufgrund eines heftigen Regenschauers wird die Begehung um 18:40 Uhr an der Kreuzung 
Pienersallee / Paul-Gerhardt-Straße / Schildstiege vorzeitig beendet. Frau Baumeister und 
Herr Rischbieter bitten die Teilnehmenden, Anmerkungen zu den entfallenden Streckenab-
schnitten per E-Mail an Frau Baumeister zu schicken. Sie bedanken sich bei den Anwesen-
den für ihre Teilnahme und Beiträge. Zudem verweisen sie auf die Abschlussveranstaltung 
am 17.11.2021 um 18 Uhr in der Mehrzweckhalle der Stadtwerke und laden die Anwesenden 
dazu herzlich ein. Abschließend verabschieden sie die Teilnehmenden.

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 97 
Planersocietät 
6.4 Protokoll Abschluss-Workshop 
Ort:  Mehrzweckhalle der Stadtwerke, Münster 
Datum:  Mittwoch, 17.11.2021  
Uhrzeit: 18:00 – 20:15 Uhr  
Anwesende: 40 Personen 
 
Der Abschluss-Workshop für den Fußverkehrs -Check NRW 2021 in Münster findet am 17. 
November 2021 um 18.00 Uhr in der Mehrzweckhalle der Stadtwerke Münster statt. Die 
Gruppe der Teilnehmenden setzt sich aus 40 Personen zusammen, darunter Repräsen-
tant*innen der Kommune, Vertreter*innen der kommunalen Verwaltung und Politik, Bür-
ger*innen sowie Mitarbeitende des Zukunftsnetzes Mobilität NRW und der Planersocietät. 
 
Begrüßung durch Michael Milde (Stadt Münster, Abteilungsleiter Mobili-
tätsplanung) 
Herr Milde begrüßt die Teilnehmenden zum Abschluss -Workshop und stellt die Vertre-
ter*innen des Zukunftsnetzes Mobilität NRW und der Planersocietät kurz vor. Anschließend 
gibt er einen kurzen Rückblick auf die vor ausgegangenen Veranstaltungen des Fußver-
kehrs-Checks in Münster. Er betont, dass der Fußverkehr eine der beiden tragenden Säulen 
der Nahmobilität sei. Jedoch bedarf es Hindernisse und Barrieren des zu Fuß Gehens ab-
zubauen. In der Vergangenheit hätte der Fußverkehr einen zu geringen Stellenwert erfah-
ren, was sich in der Straßenraumverteilung widerspiegele. Dies solle sich mit dem Fußver-
kehrs-Check als Initialzündung zukünftig ändern. Aus den grundlegenden Einblicken in die 
aktuellen Bedarfe, Empfehlungen und Richtlinien sowie Ergebnisse der beiden Begehungen 
seien Standards für die Stadt Münster zu entwickeln und sukzessive auf das Stadtgebiet zu 
übertragen. Die Erkenntnisse würden zudem in den Masterplan Mobilität 2035+ einfließen. 
Abschließend wünscht sich Herr Milde eine anregende Diskussion.

98 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
Rückblick auf den Fußverkehrs-Check durch Wiebke Weltring (Zukunfts-
netz Mobilität NRW) 
Anschließend gibt Frau Weltring einen kurzen Überblick über die Ziele sowie den Ablauf des 
Fußverkehrs-Checks, der sich aus dem A uftakt-Workshop, zwei Begehungen, dem Ab-
schluss-Workshop sowie der abschließenden Dokumentation zusammensetzt. Daran an-
knüpfend zeigt sie Impressionen aus dem Auftakt-Workshop sowie den beiden Begehungen 
in der Innenstadt und im Stadtteil Roxel und erläutert deren thematische Schwerpunktset-
zung. 
Abbildung 56: Abschluss-Workshop in der Mehrzweckhalle der Stadtwerke Münster 
Quelle: Planersocietät 
 
Vorstellung der Moderation und des Ablaufs durch Dr. Michael Frehn (Pla-
nersocietät) 
Herr Dr. Frehn begrüßt die Anwesenden und bedankt sich für ihr zahlreiches Erscheinen. 
Danach stellt er sich sowie die Planersocietät als Gutachterbüro kurz vor und erläutert den 
Ablauf der Veranstaltung.

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 99 
Planersocietät 
Er lädt die Anwesenden ein, sich aktiv an der Veranstaltung zu beteiligen und weist darauf 
hin, dass die Anregungen aus der Veranstaltung Eingang in den Endbericht und die Maß-
nahmenentwicklung finden werden. Herr Dr. Frehn erläutert, dass es nach der Vorstellung 
der einzelnen Handlungsfelder jeweils die Möglichkeit für Rückfragen und eine Diskussion 
geben wird. Anschließend stellt er kurz die wesentlichen Handlungsfelder vor, die sich aus 
der Analyse in Münster ableiten ließen. Im Mittelpunkt stehen die Handlungsfelder Barrie-
refreiheit, Querungen, Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität. Er weist darauf hin, dass 
es sich um Querschnittsthemen handelt, die nicht trennscharf voneinander behandelt wer-
den können. 
 
Vorstellung der Handlungsfelder und Maßnahmen durch Niklas Rischbieter 
(Planersocietät) 
Herr Rischbieter geht zunächst auf die jeweiligen Problematiken und Ziele zur Verbesse-
rung des Fußverkehrs der einzelnen Handlungsfelder ein. Darauf aufbauend stellt er an-
hand von ausgewählten Mängel- und Problemstellen entlang der Routen der beiden Bege-
hungen exemplarisch Maßnahmenempfehlungen mit Beispielen aus anderen Städten vor.  
Abbildung 57: Teilnehmende des Abschluss-Workshops des Fußverkehrs-Checks in Müns-
ter 
Quelle: Planersocietät

100 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
Rückfragen und Diskussion 
Nachdem jeweils ein Handlungsfeld mit Maßnahmenvorschlägen vorgestellt wurde, lädt 
Herr Dr. Frehn die Teilnehmenden zu Rückfragen und zur Diskussion ein. Herr Milde, Herr 
Rischbieter und Herr Dr. Frehn gehen auf die Anmerkungen aus dem Publikum ein. Aus 
dem Austausch mit den Teilnehmenden sind folgende Beiträge zusammengefasst hervor-
gegangen: 
 
Barrierefreiheit 
• Teilnehmende wünschen sich, dass Gehwegabsenkungen farblich markiert werden.   
• Es wird bemängelt, dass Gehwege häufig so schmal sind, dass einer entgegenkom-
menden Person nicht ausgewichen werden kann.  
• Auch für Personen ohne Mobilitätseinschränkung gebe es im Fußverkehr in Münster 
Hindernisse und Barrieren.  
• Herr Milde merkt an, dass beim Neubau von Straßen Gehwegabsenkungen und tak-
tile Elemente realisiert werden. Er bek räftigt, dass die Herausforderung im Umbau 
des Bestands liege. Zur Verkehrsraumüberwachung, insbesondere zur Bekämpfung 
des Gehwegparkens, wolle die Stadt Münster künftig einige zusätzliche Stellen vor-
sehen. Zudem befürwortet er, dass die Frauenstraße attraktiver für den Fußverkehr 
gestaltet werden muss.  
• Es wird bemängelt, dass der Weg vom Seniorenheim in der Hörsterstraße zur nächs-
ten Bushaltestelle für die Bewohnenden sehr weit ist. 
 
• Es wird angeregt, beim Umbau oder Neubau von Gebäuden eine Pflicht zur Herstel-
lung von Radabstellanlagen zum Beispiel in Form eines Fahrradkellers einzuführen. 
Dadurch könnte die Anzahl an Fahrrädern, welche die Gehwege verengen und blo-
ckieren, reduziert werden.

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 101 
Planersocietät 
• Laternen und Straßenschilder würden den Gehweg verschmälern. Herr Dr. Frehn 
erläutert, dass Regelwerke vorsehen, diese im Unterstreifen des Gehwegs unterzu-
bringen. 
• Es werden mehr Behindertenstellplätze gefordert.  
• Teilnehmende kritisieren, dass Müllgefäße nach der Leerung zunehmend dauerhaft 
auf dem Bürgersteig verbleiben. Eine stärkere Sensibilisierung über die Abfallwirt-
schaftsbetriebe Münster sowie für die Mitarbe itenden des Ordnungsamtes wäre 
sehr wünschenswert. 
 
Querungen 
• Mit Blick auf die Querungen an der Promenade, die bisher nicht signalisiert sind, 
wünschen sich einige Teilnehmende Lichtsignalanlagen an Stelle der vorhandenen 
Fußgängerüberwege. 
• Es wird vorges chlagen, barrierearme Übergänge zum Beispiel über den Prinzipal-
markt noch auffälliger zu gestalten, indem die Piktogramme zusätzlich mit kleinen 
weißen Steinen umrandet werden.  
• Eine Teilnehmerin macht darauf aufmerksam, dass Autos häufig so nah aneinander 
parken, dass zu Fuß Gehende nicht zwischenhergehen können und so lange Stre-
cken auf sich nehmen müssen, um die nächste freie Querungsmöglichkeit zu errei-
chen. Herr Rischbieter schlägt vor in regelmäßigen Abständen Gehwegnasen einzu-
führen, um freie Sicht- und Querungsbeziehungen zu gewährleisten. Ein Teilnehmer 
schlägt vor, diese um Radabstellanlagen und Behindertenstellplätze zu ergänzen.  
• Es wird kritisiert, dass in Fahrradstraßen keine Fußgängerüberwege eingerichtet 
werden sollen. Insbesondere in stark frequentierten Fahrradstraßen in Münster sei 
das Queren für Personen mit Einschränkungen und Kinder schwierig und gefährlich. 
Es wird vorgeschlagen, zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen in Fahrradstraßen 
die Fahrräder und nicht die Autos zu zählen, die diesen Straßenabschnitt nutzen.  
• Eine Teilnehmerin stellt eine App vor, mit deren Hilfe das Queren an Lichtsignalan-
lagen für Personen mit Einschränkungen erleichtert werde.

102 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
Verkehrssicherheit 
• Es wird betont, dass das zu Fuß Gehen nicht gefährlich sein soll te und dass die 
Ursache für Einschränkungen vor allem im Kfz-Verkehr liegen würde. Kinder sollten 
insbesondere bei der Verkehrsplanung in Wohnquartieren im Fokus stehen. Herr 
Rischbieter merkt an, dass insbesondere auch die Schulwege sicherer werden müss-
ten.  
• Ein Teilnehmer berichtet, dass ein taktiler Trennstreifen zwischen Rad- und Gehwe-
gen nur dann zum Einsatz kommen sollte, wenn die Verkehrssicherheit eine Führung 
des Radverkehrs auf der Fahrbahn nicht zulasse.  
• Herr Milde berichtet, dass die Einrichtung von Tempo 20 mehr als am Picasso-Mu-
seum 2 Jahre gedauert hat. Eine Voraussetzung sei der Nachweis von übermäßigem 
Durchgangsverkehr. Auf der Wolbecker Straße herrschte während des Verkehrsver-
suchs in diesem Jahr ebenfalls Tempo 20 und der Radverkehr wurde während dieser 
Zeit auf der Fahrbahn geführt. Somit gab es mehr Raum für Fußverkehr und Auf-
enthaltsqualität sowie eine spürbar verbesserte Verträglichkeit zwischen Rad - und 
Autoverkehr auf der Fahrbahn gegenüber Tempo 30. Herr Milde bedauert, dass die 
Einrichtung von Tempo 20 auf Streckenabschnitten noch nicht mit der Straßenver-
kehrsordnung vereinbar ist. Er wünscht sich, dass die Kommunen mehr Handlungs-
spielraum erhalten. Das wäre auch im Sinne mehrerer kommunaler Spitzenver-
bände, welche ebenfalls mehr H andlungsfreiheit fordern. Herr Milde erhofft sich 
durch einen solchen individuellen kommunalen Handlungsspielraum bei Geschwin-
digkeitsfestlegungen innerorts eine höhere Verkehrssicherheit und Lebensqualität 
auch in Münster.  
 
Aufenthaltsqualität 
• Die Teilne hmenden wünschen sich öffentliche barrierefreie Toilettenanlagen mit 
zeitlich uneingeschränkter Zugänglichkeit.  
• Aufgrund des Verkehrslärms und der CO 2-Belastung hat der Bült laut Teilnehmen-
den eine geringe Aufenthaltsqualität.

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 103 
Planersocietät 
• Es wird angeregt, die Sitzgelegenheiten in Münster zu digitalisieren und online ab-
rufbar zu machen, um insbesondere Personen mit Seheinschränkungen das Auffin-
den dieser zu erleichtern.  
• In der Frauenstraße wünschen sich die Teilnehmenden ein Parkverbot und Behin-
dertenstellplätze. Alternativ könnten Bewohnerparkplätze auf dem Schlossplatz ein-
gerichtet werden. 
• Es wird vorgeschlagen, ein 1000-Bänke-Programm einzuführen. Diese Bänke könn-
ten u. a. auf Stellplätzen realisiert werden.  
 
Allgemein 
• Es wird die Neuaufteilung des Straßenraums zu Gunsten des Fußverkehrs gefor-
dert. 
• Für die Hörsterstraße wird vorgeschlagen, diese nachhaltig umzugestalten und nur 
noch Anliegerverkehr zuzulassen.  
• Es wird angeregt, regelmäßig Begehungen, ähnlich denen des Fußverkehrs-Checks, 
durchzuführen. Herr Milde kann sich gut vorstellen, dies in Zusammenarbeit mit 
Münster zu Fuß e. V. zu verstetigen. Aus dem Publikum wird eingebracht, dass u. a. 
der ADFC, Münster zu Fuß e.V. und die Initiative „Älter werden in Münster“ bereits 
Begehungen durchgeführt haben.  
• Teilnehmende wünschen sich, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen verbindlich 
behandelt werden. 
• Es wird gefordert, dass die Maßnahmen systematisch in das Mobilitätskonzept ein-
gearbeitet werden. 
 
Ausblick über das weitere Vorgehen (Planersocietät, ZNM NRW, Stadt 
Münster) 
Im Anschluss an die Diskussion erläutert Herr Rischbieter, dass die Anmerkungen in den 
Abschlussbericht eingearbeitet werden, welcher Anfang 2022 erscheinen wird.

104 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
Neben diversen Maßnahmenempfehlungen sehe dieser auch eine Priorisierung vor. Er weist 
daraufhin, dass die Realisierung der Maßnahmen vom Umfang und den Kosten sowie der 
personellen und finanziellen Kapazitäten der Stadt Münster abhängt. Herr Rischbieter emp-
fiehlt für eine systematische Fußverkehrsförderung eine entsprechende Stelle bei der Stadt 
Münster einzurichten, die sich speziell den Belangen des Fußverkehrs widmet. Zudem 
könnte ein separates Budget für den Fußverkehr zur Verfügung gestellt werden, um die 
vorgeschlagenen Maßnahmen zügig umzusetzen. Er  schlägt ebenfalls vor, weitere Bege-
hungen zu spezifischen Themen (Schulwegesicherheit, Barrierefreiheit) durchzuführen. 
 
Herr Milde erläutert, dass der Abschlussbericht zum Fußverkehrs-Check den entsprechen-
den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt we rden soll. Der Fußverkehr in Münster 
solle konsequent weitergedacht werden. Da der Fußverkehr in Münster Nachholbedarf 
habe, hält Herr Milde es ebenfalls für sinnvoll, bei der Stadt Münster eine*n „Kümme-
rin/Kümmerer“ für die Belange des Fußverkehrs zu benennen.  
 
Frau Weltring erläutert, dass nach der Übergabe des Berichts der Auftrag der Planersocietät 
ende. Das Zukunftsnetzwerk Mobilität NRW stehe der Stadt Münster weiterhin als An-
sprechpartnerin zum Beispiel bei Fragen zu Fördermitteln oder zum schulischen Mobilitäts-
management beratend zur Verfügung. Der Landesbericht der Fußverkehrs -Checks NRW 
2021 werde die Bedeutung des Fußverkehrs auf Landes- und Bundesebene weiter stärken. 
 
Verabschiedung 
Herr Milde und Herr Dr. Frehn bedanken sich für die rege Teiln ahme und Diskussionsfreu-
digkeit im Rahmen der Veranstaltung und verabschieden die Anwesenden.

Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster – Endbericht 105 
Planersocietät 
7 Quellenverzeichnis  
ADAC – Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e. V. (2015): Das „Elterntaxi“ an Grund-
schulen. Ein Leitfaden für die Praxis. München, 2015. 
ADAC - Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (2019): Schulwegratgeber. München, 
2019. 
BASt - Bundesanstalt für Straßenwesen (2019): Schulwegepläne leichtgemacht – Der 
Leitfaden. Bergisch Gladbach, 2019. 
FGSV - Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2002): Empfehlungen 
für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA). Köln. 2002. 
FGSV – Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2006): Richtlinien für 
die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). Köln, 2006. 
FGSV - Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2011): Hinweise für 
barrierefreie Verkehrsanlagen. Köln, 2011. 
FUSS e.V. – Fachverband Fußverkehr Deutschland (2015): Querbuch. Wie Fußgänger am 
besten über die Straße kommen. Berlin, 2015. 
infas, DLR, IVT und infas 360 (2018): Mobilität in Deutschland (im Auftrag des BMVI). 
Bonn, Berlin, 2018. 
IVM – Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain 
(2013): Schulisches Mobilitätsmanagement – Sichere und nachhaltige Mobilität für Kinder 
und Jugendliche; Handbuch für die kommunale Praxis. Schriftenreihe der ivm | Nr. 2. 
Frankfurt am Main, 2013. 
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (2012): Barrierefreiheit im Straßen-
raum. Leitfaden 2012. Gelsenkirchen, 2012. 
NWSTGB – Nordrhein-Westfälischer Städte- und Gemeindebund (1998): Impulse für 
fußgängerfreundliche Städte und Gemeinden. Düsseldorf, 1998. 
Stadt Münster (2020): Mobilitätsbefragung 2019 zum werktäglichen Verkehrsverhalten 
der Bevölkerung in Münster. Münster, 2020.

106 Fußverkehrs-Check NRW 2021 Stadt Münster - Endbericht 
Planersocietät 
UBA – Umweltbundesamt (2018): Geht doch! – Grundzüge einer bundesweiten Fußver-
kehrsstrategie. Dessau-Roßlau, 2018. 
UDV - Unfallforschung der Versicherer (2013): Sicherheit von Zebrastreifen. Berlin, 2013. 
VM BW 2017 – Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (2017): Fußverkehr – so-
zial und sicher. Ein Gewinn für alle. Stuttgart, 2017.

Anlage A

2667 Zeichen

Anlage A zur V/0138/2022
Kurzüberblick
Münster wurde vom Landesverkehrsministerium zur T eilnahmeam „Fußverkehrs-Check NRW
2021“ ausgewählt. Die Verwaltung präsentiert mit dieser Vorlage den Abschlussbericht des
projektbegleitenden Fachbüros Planersocietät. Damit liegt ein wertvoller Leitfaden mit
umsetzungsorientierten Praxisbeispielen für die Fußverkehrsplanung in Münster vor.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Da der Fußverkehr neben dem Radverkehr eine tragende Säule der Nahmobilität darstellt,
möchte die Verwaltung künftig Fußverkehrsbelange bei verkehrlichen Planungen verstärkt ins
Visier nehmen, ohne dabei die Erfolge der Radverkehrsplanung und die Bedeutung als
Fahrradstadt in Frage zu stellen. So hat die Stadt am Fußverkehrs-Check teilgenommen, um die
Belange des Fußverkehrs unter aktiver Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern sowie
Verkehrsverbänden und Politik aufzubereiten und alle Beteiligten für die Bedürfnisse der Zu-Fuß-
Gehenden zu sensibilisieren. Die Handlungsfelder und Maßnahmenvorschläge, die aus
beispielhaften Checks in der Innenstadt und in Roxel resultieren, sollen künftig bei verkehrlichen
Planungen in allen Stadtteilen so weit wie sinnvoll und möglich berücksichtigt werden.
Die Ergebnisse sollen zudem Eingang in den gesamtstädtischen, integrierten Masterplan Mobilität
Münster 2035+ finden und die Perspektive von Zu-Fuß-Gehenden in diesen Verkehrsträger
übergreifenden Planungsprozess einbringen.
Der Fußverkehrs-Check bildet somit den Auftakt für eine integrative Weiterentwicklung des
Fußverkehrs und der Fußverkehrsförderung in Münster.
Zur Zielerreichung gehen mit dieser Vorlage keine unmittelbaren Kosten / Folgekosten einher.
Finanzierung
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja X Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Bereits veranschlagt? Ja X Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
X vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Klimaschutz: Die Ergebnisse des Fußverkehrs-Checks dienen als Grundlage für eine
umweltschonende Fußverkehrsplanung und Stärkung des Umweltverbundes.
Demographie und Inklusion: Der Fußverkehrs-Check liefert insbesondere mit dem Handlungsfeld
Barrierefreiheit grundlegende Denkanstöße und Vorschläge für eine Fußwegeplanung, die die
Belange von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen berücksichtigt.

Beratungsverlauf (9)

19.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.05.2022 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.06.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 10.6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.06.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.06.2022 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.06.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (48)

  • Frauenstraße
  • Dorffeldstraße
  • Pienersallee
  • Gutenbergstraße 34
  • Havixbecker Straße
  • Pantaleonstraße
  • Hörsterstraße
  • Stubengasse
  • Sentruper Straße
  • Bismarckallee
  • Wolbecker Straße
  • Korduanenstraße
  • Gartenstraße
  • Fürstenbergstraße
  • Bäckergasse
  • Jüdefelderstraße
  • Neubrückenstraße
  • Domgasse
  • Paul-Gerhardt-Straße
  • Bogenstraße
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  • Schlossplatz
  • Überwasserkirchplatz
  • Lambertikirchplatz
  • Kirchplatz
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  • Krummer Timpen
  • Michaelisplatz
  • Roxeler Straße
  • Wulfertstraße
  • Spiegelturm
  • Bergstraße
  • Roggenmarkt
  • Schildstiege
  • Spiekerhof
  • Horsteberg
  • Promenade
  • Rothenburg

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Details

Aktenzeichen
V/0138/2022
Typ
Vorlagen
Datum
27.04.2022
Erstellt
21.02.2022 09:36