BV9/136/2025
P&R Parkplatz an der Ickerswarder Straße - Anfrage von Frau Hümmerich und Herrn Dr. Diesing; CDU
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Anfrage
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BV9/136/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 12.06.2025 CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes 9 Herrn Dr. Graf Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 27.06.2025 Betrifft: P&R Parkplatz an der Ickerswarder Straße - Anfrage von Frau Hümmerich und Herrn Dr. Diesing; CDU Anfrage: 1. Ist es möglich, dort zeitlich begrenzte Lichtschranken zu installieren, um den Bürgerinnen und Bürgern die vorgesehene Nutzung des P&R-Platzes wieder zu ermöglichen? 2. Ist eine kostenfreie Parkplatznutzung für die ersten 24 Stunden mit anschließender Erhebung von Parkgebühren umsetzbar? Begründung: Da inzwischen der ÖPNV Takt an der Haltestelle Ickerswarder Straße erhöht wurde, würden viele Bürger/innen diesen P&R Parkplatz gerne nutzen, um in die Stadt zu kommen. Momentan allerdings ist dieses durch das komplette Beparken von Campingmobilen nicht möglich. Aufgrund der Fehlbeparkung des P&R Parkplatzes an der Ickerswarder Straße durch immer mehr Campingwagen, unterbreiten wir zwei Vorschläge, damit dieser Parkplatz seiner ursprünglichen Nutzung wieder zugeführt werden kann.
Antwort
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TOP 7.4 BV9/136/2025 Sitzung der BV 9 am 27.06.2025 Anfrage von Frau Hümmerich und Herrn Dr. Diesing; CDU P&R Parkplatz an der Ickerswarder Straße Frage 1: Ist es möglich, dort zeitlich begrenzte Lichtschranken zu installieren, um den Bürgerinnen und Bürgern die vorgesehene Nutzung des P&R-Platzes wieder zu ermöglichen? Antwort zur Frage 1: Die Verwaltung hält die Installation von Lichtschranken vor dem Hintergrund der Digitalisierungsstrategie von P+R-Flächen (s.u.) für nicht zielführend. Eine Ausweitung der für P+R reservierten Flächen ist jedoch möglich und würde den Nutzerinnen und Nutzern mehr Parkflächen einräumen. Frage 2: Ist eine kostenfreie Parkplatznutzung für die ersten 24 Stunden mit anschließender Erhebung von Parkgebühren umsetzbar? Antwort zur Frage 2: Die Verwaltung arbeitet zusammen mit der CMD an der Digitalisierung von P+R- Anlagen. Eine damit verbundene Durchsetzung einer Parkhöchstdauer (von z.B. 24 Stunden) ist durch die genauere Datenlage besser möglich. Zudem lässt sich die Auslastung präzise erfassen und im besten Fall in Systeme zur Beauskunftung der Parkraumverfügbarkeit spiegeln. Die genaue Ermittlung des Anteils an Fremdnutzenden ist durch die Installation von Parksensorik möglich. Wann diese Technik am P+R-Platz zum Einsatz kommen kann, ist aktuell noch nicht abzuschätzen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: schriftlich beantwortet
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV9/136/2025
- Typ
- Anfrage
- Datum
- 12.06.2025
- Erstellt
- 12.06.2025 11:03