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BV8/210/2025

Bebauungsplan Am Kleinforst, Ausgleichsmaßnahme Am Kleinforst, Brücken (Anfrage CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Anfrage 15.09.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8, Sitzung am 25.09.2025, TOP 15

Beantwortung BV8_210_2025 Bebauungsplan Am Kleinforst, Ausgleichsmaßnahme Am Kleinforst, Brücken

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BV8/210/2025 
CDU-Fraktion 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
in der Bezirksvertretung 8 
der Landeshauptstadt Düsseldorf   
 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich  
Düsseldorf, 10.09.2025 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
des Stadtbezirks 8 
Dagmar von Dahlen 
Rathaus Eller 
Gertrudisplatz 8 
40229 Düsseldorf  
 
 
Betrifft: 
Bebauungsplan Am Kleinforst, Ausgleichsmaßnahme Am Kleinforst, Brücken 
(Anfrage CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) 
Seit fast 50 Jahren wird planerisch und durch Aktivitäten der Bezirksvertretung 8 
eine Verbesserung der Querungsmöglichkeiten betreffend die Bahnstrecke Rath -
Eller und eine Vergrößerung des Naturraums Eller Forst/Unterbacher See 
verfolgt.  
 
In den Feierlichkeiten der Stadt zu „50 Jahre Bezirksvertretung“ wurde deutlich, 
dass das Thema die Bezirksvertretung 8 nahezu seit Gründung beschäftigt – 
bislang ohne durchgreifenden Erfolg. Während an weiter nördlichen Teilen der 
Strecke im Stadtgebiet Stadt- und Landschaftsräume zusammengewachsen sind 
(Tunnel Grafenberg/ Rath)und in den nächsten Jahren zusammenwachen 
(Grünzug Rath), ist für den Bereich des Stadtbezirks 8 noch keine 
Realisierungsperspektive greifbar.  
 
In der Begründung des Bebauungsplan-Vorentwurfs Am Kleinforst aus dem Jahr 
1998 hieß es zu dem vorgenannten Ziel:  
 
„Die Eisenbahnstrecke bildet eine starke Zäsur in der Landschaft. Die 
denkmalgeschützte Kikwegbrücke ist die einzige fußläufige Verbindung 
über einen Streckenabschnitt von 3,2 km Länge. Es is t deshalb 
vorgesehen, einen Fuß - und Radweg durch den südöstlichen Grünbereich 
zu führen und durch eine Brücke mit dem Wald südwestlich der Bahn zu 
verbinden. Dadurch kann das zwischen Hasseler Richtweg und Deutzer 
Straße gelegene Wohngebiet eine attraktive Anbindung an den Unterbacher 
See erhalten.“  
 
und weiter:

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„Die Kikweg -Brücke ist als Baudenkmal geschützt und wird zurzeit 
umfangreich saniert. Sie wird - besonders am Wochenende - intensiv von 
Spaziergängern, aber auch von Radfahrern genutzt, die ihr Fahrrad 
mühevoll die Treppen hinauf und hinunter tragen. Im weiteren 
Planverfahren ist zu prüfen, ob es möglich ist, an das Baudenkmal Rampen 
zu bauen, damit die Brücke auch von Rollstuhlfahrern oder mit 
Kinderwagen genutzt werden könnte. In diesem Fall wü rde über den 
Kikweg eine attraktive Fahrrad -Wegeverbindung von Unterbach - 
überwiegend durch Grünzüge verlaufend - bis zur Innenstadt entstehen. 
Wie bereits weiter oben beschrieben, ist am südlichen Ende des 
Plangebietes eine weitere Fuß - und Radwegeverbin dung über die 
Bahnstrecke als Option geplant. Solche Pläne gab es bereits Ende der 70er 
Jahre. Diese städtebaulich attraktive  
Idee kann nun im Rahmen der Überplanung und Neuordnung des bislang 
eisenbahngewidmeten Gebietes wieder aufgegriffen werden. Damit  könnte 
das große Wohngebiet zwischen Hasseler Richtweg und der Deutzer Straße, 
das sich durch die Eisenbahnstrecke, die Autobahn und die Deutzer Straße 
etwas abgeschnitten im Stadtgrundriss in einer Randlage befindet, in Höhe 
des Südstrandes an das Naherholungsgebiet angebunden werden. Der Fuß- 
und Radweg würde im südlichen Plangebiet im Bereich der verschiedenen 
Grünfestsetzungen so durch das Gebiet geführt, dass er am Ende der 
Straße Am Kleinforst, ohne die Straße queren zu müssen, an das 
bestehende Fuß- und Radwegenetz anbindet. Die Anbindung wäre an dieser 
Stelle ideal, da sich hier die Wege in die verschiedenen Bereiche des 
Naherholungsgebietes kreuzen (Richtung Hasseler Forst und Elbsee / zum 
Südstrand des Unterbacher Sees / zu den Rundwegen in beide Richtungen 
um den See). Sollte diese Verbindung auf politische Zustimmung stoßen, 
muss sie noch planerisch konkretisiert und im Haushalt eingestellt werden. 
  
Zur 48. Flächennutzungsplanänderung im Jahr 2008 hieß es entsprechend:  
 
„Zusammen mit der Eisenbahnstrecke Düsseldorf – Hilden stellt das 
Plangebiet bislang eine Barriere dar, die auf einer Länge von ca. 2,2 km 
das Naherholungsgebiet Unterbacher See / Eller Forst vom Stadtgebiet 
abtrennt. Die einzige Querungsmöglichkeit besteht durch die unzulängliche 
Fußgängerbrücke im Verlauf des Kikweges. Ein weiteres Ziel ist es deshalb, 
diese Barriere zu überwinden und das Naherholungsgebiet durch zwei Fuß - 
und Radwegeverbindungen mit dem Stadtgebiet südwestlich der Bahnlinie 
zu verbinden. Zusätzlich zur vorhandenen Kikwegbrücke ist im Bereich des 
südöstlichen Gewerbegebietes eine weitere Fuß - und Radwegquerung 
vorgesehen, die insbesondere das Wohngebiet zwischen dem Hasseler 
Richtweg und der Deutzer Straße an das Naherholungsgebiet anbinde n 
soll.“  
 
Wesentlich für das verkehrliche, städtebauliche und grünordnungsrechtliche Ziel 
der Überwindung der Barriere der Bahnstrecke zeigen sich:  
 
a) das Bebauungsplanverfahren Am Kleinforst, das zwischenzeitlich auf den 
Teil nördlich des Kikweg beschränkt wurde;  
b) die Planungen für eine naturnahe Ausgleichsfläche für den RRX südlich

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Kikweg;  
c) eine barrierefreie Zusatzbrücke zur 100-Meter-Brücke Am Kikweg für den 
Radverkehr und die barrierefreie Fußgängernutzung;  
d) eine Brücke aus dem Bereich Eller-Südost in Richtung Unterbacher See.  
 
Diese Punkte betreffend hat die Verwaltung zuletzt folgende Sachstände 
mitgeteilt bzw. sind folgende Sachstände bekannt:  
 
a) Im Mai 2025 hat die Verwaltung zum B -Plan-Verfahren Am Kleinforst 
mitgeteilt: „Zum Bebauungsplanverfahren Am Kleinforst sind die nächsten 
Schritte die Ausverhandlung des Städtebaulichen Vertrags und die 
Beschlussfassung und anschließende Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 
§ 3 (2) BauGB. Der Fortgang des Verfahrens ruht derzeit auf Bitten des 
Investors für einige Monate.“  
 
b) Zwischen DB und Stadt (Umweltamt) wird die Entwicklung der Ausgleichs- 
und Ersatzfläche Am Kleinforst im Rahmen einer Landschaftspflegischen 
Ausführungsplanung abgestimmt. Eine Beteiligung der städtischen 
politischen Gremien erfolgte bislang nicht.  
 
c) Zur 100 -Meter-Brücke Am Kikweg hat die Verwaltung im März 2022 
mitgeteilt, dass die Ausschreibung einer Machbarkeitsuntersuchung 
vorbereitet wurde. Im August 2023 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass 
weiterhin Abstimmungen mit den betroffenen Äm tern und dem Investor 
Aurelis stattfinden. Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der 
Bestandsbrücke um ein denkmalgeschütztes Bestandsbauwerk handelt, 
wurden auf Anregung der Bezirksvertretung 8 die Rahmenbedingungen 
und flächenbedingten Möglichkeiten ei ner neuen barrierefreien Rad - und 
Gehwegbrücke neben der Bestandsbrücke Kikweg in einem ersten Schritt 
mit sehr groben Annahmen untersucht. Diese bedingen unter anderem, 
dass das Grundstück der Aurelis an dem östlichen Widerlager der Brücke 
mit einer Rampe bzw. Spindel überbaut werden muss. Hierfür ist seitens 
der Aurelis die betreffende Fläche freizuhalten und diese in die Planungen 
und vertraglichen Vereinbarungen im Rahmen des B -Plan-Verfahrens zu 
integrieren. Eine erste Zustimmung der Aurelis liegt zwis chenzeitlich vor. 
Auf dieser Basis sind nunmehr noch zunächst weitere Details wie z. B. 
Abstandsflächen etc. zu klären bevor dann – gemäß den Informationen 
des Stadtplanungsamtes - die nächsten Schritte im B -Plan-Verfahren 
08/008, der Offenlagebeschluss, d ie Durchführung der Offenlage und 
danach der Satzungsbeschluss durchzuführen sind. Die Untersuchungen 
sind also in diesem Kontext zu betrachten und werden noch Zeit in 
Anspruch nehmen. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes wäre die 
Flächensicherung für die neue Brücke gegeben. Im September 2024 hieß 
es dann: „Derzeit wird die Planung einer zweiten Brücke nicht verfolgt, da 
dieses Planungsvorhaben vor dem Hintergrund aktuell laufender 
Planungsprojekte mit übergeordneter Bedeutung, wie beispielsweise dem 
Ersatzneubau der Theodor -Heuss-Brücke oder der Hochstraße 
Benediktusstraße, sowie der knappen personellen Ressourcen, zu 
betrachten und in die Gesamtpriorisierung aller Projekte hinsichtlich des 
verkehrlichen Nutzens einzuordnen ist. Ein konkreter Zeitplan f ür die

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Planung und den Bau einer neuen Brücke kann deshalb zum jetzigen 
Zeitpunkt nicht seriös benannt werden.“  
 
d) Zur Brücke Eller Südost: Mit Vorlage 178/57/2017 hat die Verwaltung zur 
Machbarkeit einer Brücke zwischen Eller -Südost und Unterbacher See 
mitgeteilt, dass die Planung mangels Finanzierung und wegen der 
Reduzierung des Geltungsbereichs des in Entwicklung befindlichen 
Bebauungsplans nicht weiterverfolgt würde. Die Vorlage verhielt sich 
jedoch nicht zur Fördermöglichkeiten aus Fördertöpfen betreff end den 
Radwegebau oder der Nahmobilität, obwohl eine Brücke eine 
durchgehende Verbindung in den Raum Erkrath und Wuppertal schaffen 
könnte. Eine Anfragebeantwortung aus 2021 greift diesen Aspekt auch 
lediglich für die Kikwegbrücke, nicht aber für eine Brücke aus Eller-Südost 
auf. Die Verwaltung erläuterte: „Im Bereich der Ausgleichs - und 
Ersatzmaßnahmen für das RRX -Bauvorhaben ist die Errichtung einer 
Brückenverbindung nicht umsetzbar. Die Planfeststellungsverfahren für 
die PFA 2.1, 3.0 und 3.0a sind berei ts so weit fortgeschritten, dass der 
Vorschlag der Brückenverbindung nicht mehr in eine Stellungnahme zum 
Verfahren aufgenommen werden kann. Die weiter südlich vorgesehenen 
Ausgleichsflächen für die PFA 3.1 und 2.0 sind nicht groß genug, um 
zusätzlich eine Brückenverbindung aufnehmen zu können. Hierneben ist 
eine Flächeninanspruchnahme durch eine Fahrradbrücke im Bereich der 
Ausgleichsflächen nicht möglich, da somit die Flächen für den Ausgleich 
des RRX nicht mehr ausreichen würden und adäquate Ausgleichsfl ächen 
im Stadtgebiet von Düsseldorf kaum vorhanden sind. Das Bauwerk würde 
darüber hinaus zusätzlichen Ausgleichsbedarf auslösen. Vor diesem 
Hintergrund ist im Bereich der Ausgleichsmaßnahmen des RRX ein Ausbau 
der Wegeverbindung nicht realisierbar. Der Fl ächenbereich, in dem die 
neue Brücke ursprünglich vorgesehen war, befindet sich heute 
überwiegend in Privatbesitz. Auf der Grundlage einer positiven 
Machbarkeitsstudie könnte ggf. ein gesondertes Planungsverfahren für 
den Neubau einer Fuß- und Radwegebrücke durchgeführt werden“  
 
Wir fragen daher:  
 
1. Was ist der Hintergrund des Ruhens des Bebauungsplanverfahrens Am 
Kleinforst und bestehen Überlegungen, die Planungsziele zu ändern?  
 
2. Wurde zu der 100 -Meter-Brücke die Machbarkeitsuntersuchung für eine 
barrierefreie Nebenbrücke – zu der Mittel der Bezirksvertretung 8 
bereitgestellt wurden – beauftragt, wurden weitere Fördermöglichkeiten 
geprüft und wie wird angesichts der Mitteilung aus 2024 sichergestellt, 
dass mit einem Fortgang der Bebauungsplanung Am Kleinforst nicht nur 
die Flächensicherung, sondern auch eine Planung und Finanzierung der 
barrierefreien Querung erreicht sind?  
 
3. Können für ein Brücke Eller -Südost zum Unterbacher See Mi ttel aus der 
Rad- oder Nahmobilitätsförderung – auch unter dem Gesichtspunkt der 
Verbindung zwischen Düsseldorf, Erkrath, Hilden und Wuppertal – geprüft 
werden und wie ist der Stand der RRX -Ausgleichsflächenplanung und

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wann wird die Verwaltung eine Machbar keitsstudie für eine Fuß - und 
Radwegebrücke im Sinne der Beantwortung der Anfrage aus 2021 
beauftragen?  
 
gez. Christian Rütz    gez. Holger-Michael Arndt

Beratungsverlauf (1)

25.09.2025 Bezirksvertretung 8
TOP 15 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: beantwortet

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV8/210/2025
Typ
Anfrage
Datum
15.09.2025
Erstellt
11.09.2025 08:17