BV8/210/2025
Bebauungsplan Am Kleinforst, Ausgleichsmaßnahme Am Kleinforst, Brücken (Anfrage CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
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BV8/210/2025 CDU-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung 8 der Landeshauptstadt Düsseldorf X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 10.09.2025 Frau Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 8 Dagmar von Dahlen Rathaus Eller Gertrudisplatz 8 40229 Düsseldorf Betrifft: Bebauungsplan Am Kleinforst, Ausgleichsmaßnahme Am Kleinforst, Brücken (Anfrage CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Seit fast 50 Jahren wird planerisch und durch Aktivitäten der Bezirksvertretung 8 eine Verbesserung der Querungsmöglichkeiten betreffend die Bahnstrecke Rath - Eller und eine Vergrößerung des Naturraums Eller Forst/Unterbacher See verfolgt. In den Feierlichkeiten der Stadt zu „50 Jahre Bezirksvertretung“ wurde deutlich, dass das Thema die Bezirksvertretung 8 nahezu seit Gründung beschäftigt – bislang ohne durchgreifenden Erfolg. Während an weiter nördlichen Teilen der Strecke im Stadtgebiet Stadt- und Landschaftsräume zusammengewachsen sind (Tunnel Grafenberg/ Rath)und in den nächsten Jahren zusammenwachen (Grünzug Rath), ist für den Bereich des Stadtbezirks 8 noch keine Realisierungsperspektive greifbar. In der Begründung des Bebauungsplan-Vorentwurfs Am Kleinforst aus dem Jahr 1998 hieß es zu dem vorgenannten Ziel: „Die Eisenbahnstrecke bildet eine starke Zäsur in der Landschaft. Die denkmalgeschützte Kikwegbrücke ist die einzige fußläufige Verbindung über einen Streckenabschnitt von 3,2 km Länge. Es is t deshalb vorgesehen, einen Fuß - und Radweg durch den südöstlichen Grünbereich zu führen und durch eine Brücke mit dem Wald südwestlich der Bahn zu verbinden. Dadurch kann das zwischen Hasseler Richtweg und Deutzer Straße gelegene Wohngebiet eine attraktive Anbindung an den Unterbacher See erhalten.“ und weiter: Seite 2 „Die Kikweg -Brücke ist als Baudenkmal geschützt und wird zurzeit umfangreich saniert. Sie wird - besonders am Wochenende - intensiv von Spaziergängern, aber auch von Radfahrern genutzt, die ihr Fahrrad mühevoll die Treppen hinauf und hinunter tragen. Im weiteren Planverfahren ist zu prüfen, ob es möglich ist, an das Baudenkmal Rampen zu bauen, damit die Brücke auch von Rollstuhlfahrern oder mit Kinderwagen genutzt werden könnte. In diesem Fall wü rde über den Kikweg eine attraktive Fahrrad -Wegeverbindung von Unterbach - überwiegend durch Grünzüge verlaufend - bis zur Innenstadt entstehen. Wie bereits weiter oben beschrieben, ist am südlichen Ende des Plangebietes eine weitere Fuß - und Radwegeverbin dung über die Bahnstrecke als Option geplant. Solche Pläne gab es bereits Ende der 70er Jahre. Diese städtebaulich attraktive Idee kann nun im Rahmen der Überplanung und Neuordnung des bislang eisenbahngewidmeten Gebietes wieder aufgegriffen werden. Damit könnte das große Wohngebiet zwischen Hasseler Richtweg und der Deutzer Straße, das sich durch die Eisenbahnstrecke, die Autobahn und die Deutzer Straße etwas abgeschnitten im Stadtgrundriss in einer Randlage befindet, in Höhe des Südstrandes an das Naherholungsgebiet angebunden werden. Der Fuß- und Radweg würde im südlichen Plangebiet im Bereich der verschiedenen Grünfestsetzungen so durch das Gebiet geführt, dass er am Ende der Straße Am Kleinforst, ohne die Straße queren zu müssen, an das bestehende Fuß- und Radwegenetz anbindet. Die Anbindung wäre an dieser Stelle ideal, da sich hier die Wege in die verschiedenen Bereiche des Naherholungsgebietes kreuzen (Richtung Hasseler Forst und Elbsee / zum Südstrand des Unterbacher Sees / zu den Rundwegen in beide Richtungen um den See). Sollte diese Verbindung auf politische Zustimmung stoßen, muss sie noch planerisch konkretisiert und im Haushalt eingestellt werden. Zur 48. Flächennutzungsplanänderung im Jahr 2008 hieß es entsprechend: „Zusammen mit der Eisenbahnstrecke Düsseldorf – Hilden stellt das Plangebiet bislang eine Barriere dar, die auf einer Länge von ca. 2,2 km das Naherholungsgebiet Unterbacher See / Eller Forst vom Stadtgebiet abtrennt. Die einzige Querungsmöglichkeit besteht durch die unzulängliche Fußgängerbrücke im Verlauf des Kikweges. Ein weiteres Ziel ist es deshalb, diese Barriere zu überwinden und das Naherholungsgebiet durch zwei Fuß - und Radwegeverbindungen mit dem Stadtgebiet südwestlich der Bahnlinie zu verbinden. Zusätzlich zur vorhandenen Kikwegbrücke ist im Bereich des südöstlichen Gewerbegebietes eine weitere Fuß - und Radwegquerung vorgesehen, die insbesondere das Wohngebiet zwischen dem Hasseler Richtweg und der Deutzer Straße an das Naherholungsgebiet anbinde n soll.“ Wesentlich für das verkehrliche, städtebauliche und grünordnungsrechtliche Ziel der Überwindung der Barriere der Bahnstrecke zeigen sich: a) das Bebauungsplanverfahren Am Kleinforst, das zwischenzeitlich auf den Teil nördlich des Kikweg beschränkt wurde; b) die Planungen für eine naturnahe Ausgleichsfläche für den RRX südlich Seite 3 Kikweg; c) eine barrierefreie Zusatzbrücke zur 100-Meter-Brücke Am Kikweg für den Radverkehr und die barrierefreie Fußgängernutzung; d) eine Brücke aus dem Bereich Eller-Südost in Richtung Unterbacher See. Diese Punkte betreffend hat die Verwaltung zuletzt folgende Sachstände mitgeteilt bzw. sind folgende Sachstände bekannt: a) Im Mai 2025 hat die Verwaltung zum B -Plan-Verfahren Am Kleinforst mitgeteilt: „Zum Bebauungsplanverfahren Am Kleinforst sind die nächsten Schritte die Ausverhandlung des Städtebaulichen Vertrags und die Beschlussfassung und anschließende Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB. Der Fortgang des Verfahrens ruht derzeit auf Bitten des Investors für einige Monate.“ b) Zwischen DB und Stadt (Umweltamt) wird die Entwicklung der Ausgleichs- und Ersatzfläche Am Kleinforst im Rahmen einer Landschaftspflegischen Ausführungsplanung abgestimmt. Eine Beteiligung der städtischen politischen Gremien erfolgte bislang nicht. c) Zur 100 -Meter-Brücke Am Kikweg hat die Verwaltung im März 2022 mitgeteilt, dass die Ausschreibung einer Machbarkeitsuntersuchung vorbereitet wurde. Im August 2023 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass weiterhin Abstimmungen mit den betroffenen Äm tern und dem Investor Aurelis stattfinden. Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der Bestandsbrücke um ein denkmalgeschütztes Bestandsbauwerk handelt, wurden auf Anregung der Bezirksvertretung 8 die Rahmenbedingungen und flächenbedingten Möglichkeiten ei ner neuen barrierefreien Rad - und Gehwegbrücke neben der Bestandsbrücke Kikweg in einem ersten Schritt mit sehr groben Annahmen untersucht. Diese bedingen unter anderem, dass das Grundstück der Aurelis an dem östlichen Widerlager der Brücke mit einer Rampe bzw. Spindel überbaut werden muss. Hierfür ist seitens der Aurelis die betreffende Fläche freizuhalten und diese in die Planungen und vertraglichen Vereinbarungen im Rahmen des B -Plan-Verfahrens zu integrieren. Eine erste Zustimmung der Aurelis liegt zwis chenzeitlich vor. Auf dieser Basis sind nunmehr noch zunächst weitere Details wie z. B. Abstandsflächen etc. zu klären bevor dann – gemäß den Informationen des Stadtplanungsamtes - die nächsten Schritte im B -Plan-Verfahren 08/008, der Offenlagebeschluss, d ie Durchführung der Offenlage und danach der Satzungsbeschluss durchzuführen sind. Die Untersuchungen sind also in diesem Kontext zu betrachten und werden noch Zeit in Anspruch nehmen. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes wäre die Flächensicherung für die neue Brücke gegeben. Im September 2024 hieß es dann: „Derzeit wird die Planung einer zweiten Brücke nicht verfolgt, da dieses Planungsvorhaben vor dem Hintergrund aktuell laufender Planungsprojekte mit übergeordneter Bedeutung, wie beispielsweise dem Ersatzneubau der Theodor -Heuss-Brücke oder der Hochstraße Benediktusstraße, sowie der knappen personellen Ressourcen, zu betrachten und in die Gesamtpriorisierung aller Projekte hinsichtlich des verkehrlichen Nutzens einzuordnen ist. Ein konkreter Zeitplan f ür die Seite 4 Planung und den Bau einer neuen Brücke kann deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös benannt werden.“ d) Zur Brücke Eller Südost: Mit Vorlage 178/57/2017 hat die Verwaltung zur Machbarkeit einer Brücke zwischen Eller -Südost und Unterbacher See mitgeteilt, dass die Planung mangels Finanzierung und wegen der Reduzierung des Geltungsbereichs des in Entwicklung befindlichen Bebauungsplans nicht weiterverfolgt würde. Die Vorlage verhielt sich jedoch nicht zur Fördermöglichkeiten aus Fördertöpfen betreff end den Radwegebau oder der Nahmobilität, obwohl eine Brücke eine durchgehende Verbindung in den Raum Erkrath und Wuppertal schaffen könnte. Eine Anfragebeantwortung aus 2021 greift diesen Aspekt auch lediglich für die Kikwegbrücke, nicht aber für eine Brücke aus Eller-Südost auf. Die Verwaltung erläuterte: „Im Bereich der Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen für das RRX -Bauvorhaben ist die Errichtung einer Brückenverbindung nicht umsetzbar. Die Planfeststellungsverfahren für die PFA 2.1, 3.0 und 3.0a sind berei ts so weit fortgeschritten, dass der Vorschlag der Brückenverbindung nicht mehr in eine Stellungnahme zum Verfahren aufgenommen werden kann. Die weiter südlich vorgesehenen Ausgleichsflächen für die PFA 3.1 und 2.0 sind nicht groß genug, um zusätzlich eine Brückenverbindung aufnehmen zu können. Hierneben ist eine Flächeninanspruchnahme durch eine Fahrradbrücke im Bereich der Ausgleichsflächen nicht möglich, da somit die Flächen für den Ausgleich des RRX nicht mehr ausreichen würden und adäquate Ausgleichsfl ächen im Stadtgebiet von Düsseldorf kaum vorhanden sind. Das Bauwerk würde darüber hinaus zusätzlichen Ausgleichsbedarf auslösen. Vor diesem Hintergrund ist im Bereich der Ausgleichsmaßnahmen des RRX ein Ausbau der Wegeverbindung nicht realisierbar. Der Fl ächenbereich, in dem die neue Brücke ursprünglich vorgesehen war, befindet sich heute überwiegend in Privatbesitz. Auf der Grundlage einer positiven Machbarkeitsstudie könnte ggf. ein gesondertes Planungsverfahren für den Neubau einer Fuß- und Radwegebrücke durchgeführt werden“ Wir fragen daher: 1. Was ist der Hintergrund des Ruhens des Bebauungsplanverfahrens Am Kleinforst und bestehen Überlegungen, die Planungsziele zu ändern? 2. Wurde zu der 100 -Meter-Brücke die Machbarkeitsuntersuchung für eine barrierefreie Nebenbrücke – zu der Mittel der Bezirksvertretung 8 bereitgestellt wurden – beauftragt, wurden weitere Fördermöglichkeiten geprüft und wie wird angesichts der Mitteilung aus 2024 sichergestellt, dass mit einem Fortgang der Bebauungsplanung Am Kleinforst nicht nur die Flächensicherung, sondern auch eine Planung und Finanzierung der barrierefreien Querung erreicht sind? 3. Können für ein Brücke Eller -Südost zum Unterbacher See Mi ttel aus der Rad- oder Nahmobilitätsförderung – auch unter dem Gesichtspunkt der Verbindung zwischen Düsseldorf, Erkrath, Hilden und Wuppertal – geprüft werden und wie ist der Stand der RRX -Ausgleichsflächenplanung und Seite 5 wann wird die Verwaltung eine Machbar keitsstudie für eine Fuß - und Radwegebrücke im Sinne der Beantwortung der Anfrage aus 2021 beauftragen? gez. Christian Rütz gez. Holger-Michael Arndt
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BV8/210/2025
- Typ
- Anfrage
- Datum
- 15.09.2025
- Erstellt
- 11.09.2025 08:17