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0308/2023

Rettungsdienst in Not

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 23.01.2023

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 07.03.2023, TOP 2.1

Anlage 1 - Übersicht GVS Verteilung in 2022

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1 - Übersicht GVS Verteilung in 2022

8 Zeichen

Anlage 1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3999 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/37 
 
Vorlagen-Nummer  23.01.2023 
 0308/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 24.01.2023 
 
Rettungsdienst in Not 
Zur Anfrage (AN/0041/2023) der FDP-Fraktion gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Frage 1: 
Werden Daten darüber erhoben, welche Einsätze sich im Nachhinein als tatsächlicher Notfall 
oder aber als Bagatelle herausgestellt haben und wenn ja, wie stellt sich die Datenlage dar? 
 
Zu Frage 1: 
Die Einsatzentwicklung im Rettungsdienst ist der Verwaltung bereits Jahren bekannt. Aus 
diesem Grund wurde bereits in 2017 das „Gestufte Versorgungssystem“ (GVS) entwickelt und 
bei der Feuerwehr Köln eingeführt (Vorlagen-Nr. 3145/2017). Mit Einführung des GVS werden 
die Patient*innen nach dem Einsatz in Notfallkategorien klassifiziert. 
 
GVS-Kategorien: 
GVS 0 Kein Patient vor Ort 
GVS 1 Hilfesuchende Person – ohne erkennbare Gefahrenlage 
GVS 2 Hilfesuchende Person – mit erkennbarer Gefahrenlage 
GVS 3 Akutpatient*in in häuslicher Umgebung 
GVS 4  Notfallpatient*in – Lebensgefahr nicht ausgeschlossen 
GVS 5 Notfallpatient*in – Konkrete Lebensgefahr 
GVS 6 Notfallpatient*in – Reanimation 
GVS 7 Patient*in Tod vor Ort 
 
In Anlage 1 ist die prozentuale Verteilung auf die jeweiligen GVS-Kategorien pro Monat bzw. 
für gesamte Jahr (hier 2022) dargestellt. Die Hilfesuchenden, die mit GVS 1 (grün rd. 12 %) 
klassifiziert wurden, wären überwiegend auch vertragsärztlich versorgbar gewesen (sog. Ba-
gatelleinsätze). 
 
 
Frage 2: 
Gibt es Pläne für eine stadtweite mehrsprachige Aufklärungskampagne zum richtigen Um-
gang mit dem Notruf 112 versus 116117? 
 
Zu Frage 2: 
Die Feuerwehr Köln informiert regelmäßig über die korrekte Unterscheidung und Verwendung 
des Notrufes 112 und der Arztrufzentrale 116117. Auch die mediale Berichterstattung nimmt 
dieses Thema immer wieder auf. 
Um die Akzeptanz der Arztrufzentrale (ARZ) bei den Bürger*innen zu erhöhen, muss eine 
niederschwellige Erreichbarkeit (Anrufannahme im Sekundenbereich) gewährleistet sein. Die

2 
 
ARZ teilt jedoch regelmäßig mit, dass ihre Leitungen ebenfalls durch „Bagatellen“ belegt seien 
und die Erreichbarkeit damit erschwert ist. 
 
 
Frage 3: 
Gibt es Pläne für einen Modellversuch bezüglich der Zusammenlegung beider „Notfalltelefon-
zentralen“, also der 112 und der 116117? 
 
Zu Frage 3: 
Einen Modellversuch zur Zusammenlegung der Erreichbarkeit und Steuerbarkeit von ARZ 
116117 und Notruf 112 gab es bis 2021 in Ostwestfalen. Der Modellversuch wurde beendet 
und nicht verlängert. In Köln besteht eine enge und gut funktionierende Zusammenarbeit zwi-
schen der ARZ und der Leitstelle der Feuerwehr Köln (Direktleitung).  
 
 
Frage 4: 
Gibt oder gab es Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung über systemische Mängel 
bei der Rufannahme der 116117? 
 
Zu Frage 4: 
Die Verwaltung steht im engen Austausch mit der Kassenärztlichen Vereinigung. Dieser sind 
die Mängel bekannt. 
 
 
Frage 5: 
Ist die Rettungsleitstelle in Köln ständig ärztlich besetzt, um ggfs. Bagatelleinsätze im Vorfeld 
auszusortieren und an die richtige Stelle weiterzuleiten? 
 
Zu Frage 5: 
An der Leitstelle der Feuerwehr Köln ist seit 2002 auch der/die Leitende Notarzt/Notärztin vom 
Dienst angebunden. Diese stehen für fachspezifische Fragen und bei besonderen Problemen 
(z. B. bei der Unterbringung besonderer Patient*innen, Intensivtransporten etc.) den Kol-
leg*innen der Leitstelle und des Rettungsdienstes zur Verfügung. Aufgrund des hohen Notruf-
aufkommens können der/die Leitende Notarzt/Notärztin jedoch nicht in die Notrufabfrage mit 
eingebunden werden.  
Die Notrufannahme und Einsatzdisposition erfolgt durch spezielle hierfür ausgebildete und 
geschulte Feuerwehrbeamt*innen, die zudem über eine mehrjährige Erfahrung Einsatzdienst 
(Feuerwehr und Rettungsdienst) verfügen. 
 
 
Anlage 1 – Übersicht GVS Verteilung in 2022 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

07.03.2023 Gesundheitsausschuss
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0308/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
23.01.2023
Erstellt
20.01.2023 12:09