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3486/2021

Erhöhung der institutionellen Förderung für MusikFabrik Landesensemble NRW e.V.

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 22.10.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.11.2021, TOP 10.20

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

7058 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 3486/2021 
Freigabedatum 
 22.10.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erhöhung der institutionellen Förderung für MusikFabrik Landesensemble NRW e.V. 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022 – zur Sicherung des 
Fortbestands des MusikFabrik Landesensemble NRW e.V. die Erhöhung der institutionellen Förde-
rung (Betriebskostenzuschuss) um 70.000 Euro ab 2022 auf 320.000 Euro jährlich. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 26.10.2021 
Finanzausschuss 08.11.2021 
Rat 09.11.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    320.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Köln soll seine führende Position unter den Musikstädten Deutschlands und des europäischen Aus-
lands profilieren und stärken. Vorrangiges Ziel ist es deshalb, der Stadt Köln eine ihrem Ruf als Mu-
sikmetropole angemessene und ihrem Potential entsprechende Stellung im deutschen und europäi-
schen Musikleben zu sichern. Hierzu leistet die freie Musikszene einen wesentlichen Beitrag. Die freie 
Musikszene gilt zu Recht als kreativ, innovativ und vielfältig. Sie ist der Bereich, von dem neue künst-
lerische Impulse und musikalische Tendenzen zu erwarten sind. Ziel ist es deshalb auch, die Bedin-
gungen für ein produktives Umfeld zu stärken und eine kreative Atmosphäre zu schaffen.  
Der eingetragene Verein MusikFabrik Landesensemble NRW e.V. ist Träger des Ensembles Musik-
fabrik, eines seit 2003 in Köln beheimateten, international renommierten Spezialensembles für zeit-
genössische Musik, das regelmäßig zahlreiche Konzerte im In- und Ausland gibt und im besonderen 
Maße der künstlerischen Innovation verpflichtet ist. Zudem soll die Position als Spitzenensemble im 
internationalen Vergleich weiter gestärkt und ausgebaut werden. 
Das Ensemble siedelte 2003 von Düsseldorf nach Köln über und bezog auf Vermittlung der Stadt 
Köln 2008 die Räumlichkeiten des ehemaligen Viva-Studios im Mediapark 7. Zwischen Stadt Köln 
und dem Hauptförderer Land NRW wurde damals vereinbart, dass das Land weiterhin die Pro-
grammkosten bezuschusst, sofern die Stadt Köln für die Unterbringungskosten aufkommt. Die Stadt 
Köln hatte dies zunächst nicht aus dem eigenen Haushalt finanziert, sondern mit der Sparkasse

3 
KölnBonn eine entsprechende finanzielle Unterstützung vereinbart. Wegen der stufenweisen Redu-
zierung dieser Spendenmittel ab 2018 sowie gestiegenen Energie- und Nebenkosten konnte die Un-
terbringung der MusikFabrik ohne einen städtischen Zuschuss nicht mehr gewährleistet werden. Seit 
2018 erhält das Ensemble eine Institutionelle Förderung von zunächst 130.000 Euro. 
Der Ausschuss Kunst und Kultur hat die institutionelle Förderung in seiner Sitzung am 15.05.2018 
(TOP 3.1 zu AN/0421/2018) inhaltlich konkretisiert:  
„Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem Haushaltsjahr 2019 die zusätzlich bereitgestellten Mittel 
in Höhe von 130.000 Euro (vgl. Beschlussvorlage 3981/2019) für die künstlerische Produktion des 
Ensemble Musikfabrik zur Verfügung zu stellen. Daher soll die Verwaltung mit der Sparkasse 
KölnBonn zügig Gespräche mit dem Ziel aufnehmen, die Mietkosten für die vom Ensemble Musik-
fabrik genutzten Räumlichkeiten in der Sparkassenimmobilie im Mediapark 7 in dieser Höhe zu re-
duzieren.“ 
Diese Gespräche blieben im Hinblick auf die mieterseitigen Pflichten aus dem bestehenden Mietver-
trag leider ohne Erfolg.  
Der Förderzweck der städtischen Förderung zielt ausdrücklich ab auf die Deckung des Fehlbedarfs 
innerhalb der laufenden Betriebs- und Personalkosten sowie zur Unterstützung beim Ausbau und der 
Stärkung der Professionalität und der Kontinuität der vom Verein betriebenen Spiel- und Produktions-
stätten. Die Förderung dient der Unterstützung beim Ausbau bzw. der Stärkung der freiberuflichen 
professionellen Musikszene im Bereich der zeitgenössischen Musik.  
Das Land NRW erhöht zwar erheblich seine Förderung des Ensembles, aber auf Grundlage der 2003 
getroffenen Fördervereinbarung von Land und Stadt Köln, schließt das Land eine Übernahme der 
Mietkosten weiter aus. Eine ausschließliche Fokussierung des städtischen Zuschusses auf Mietkos-
ten kann mit Blick auf den Umfang des Wirtschaftsplanes insgesamt, begleitet durch einen wesentli-
chen Finanzbedarf in dessen Programmteilen, vermieden werden. Trotzdem sind durch die Musik-
Fabrik innerhalb des Wirtschaftplanes steigende Mietkosten bzw. wegfallende Drittmittel zu berück-
sichtigen. Die Sparkasse KölnBonn wird ihre Spendenzahlung in 2022 einstellen. 
Vor diesem Hintergrund war mit dem Haushaltsplan 2020/2021 eine höhere institutionelle Förderung 
bereitgestellt worden: 2020 ein Betriebskostenzuschuss von 210.000 Euro und 2021 von 250.000 
Euro. Ab dem Jahr 2022 ist wegen der vollends entfallenden Spenden eine weitere Aufstockung um 
70.000€ notwendig, um mit einem Betriebskostenzuschuss von 320.000 Euro das Ensemble Musik-
fabrik in seinem Bestand sichern zu können.  
 
Finanzierung 
Die Verwaltung hat den Betrag in Höhe von insgesamt jährlich 320.000 Euro im Rahmen des Haus-
haltsaufstellungsprozesses 2022 im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, in der Teilplanzeile 15 – 
Transferaufwendungen berücksichtigt (die Aufwendungen für das Jahr 2022 stehen unter dem Vor-
behalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022). Dezernat VII, Kunst und Kultur wird im Rahmen 
des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023ff innerhalb der dann zugewiesenen Budgets, ggf. 
durch Umschichtungen, die erforderlichen Mittel in Höhe von je 320.000 Euro vorsehen. 
 
Bewirtschaftungsverfügung 
Ziel der Förderung ist die Sicherung des Ensemble Musikfabrik als international renommiertes Spe-
zialensemble für zeitgenössische Musik. Die beabsichtigte Förderung dient damit unmittelbar der Si-
cherung bestehender kultureller Strukturen in Köln. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die verwaltungsinterne Abstimmung der Vorlage konnte leider nicht vor Ablauf der Fristen abge-
schlossen werden. Eine zeitnahe Entscheidung zur Erhöhung der institutionellen Förderung ist zur 
Schaffung der Planungs- und Betriebsgrundlage zum Jahresanfang 2022 für das Ensembles Musik-
fabrik dringend notwendig.

Beratungsverlauf (3)

26.10.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.11.2021 Finanzausschuss
TOP 10.21 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.11.2021 Rat
TOP 10.20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3486/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
22.10.2021
Erstellt
01.10.2021 12:47