3128/2023
Bürgereingabe nach § 24 GO– Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der KVB Haltestelle Thielenbruch, Aktenzeichen 63/23 B
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Anlage: Bürgereingabe Photovoltaik Haltestelle Thielenbruch
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Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus Rathaus (Historisches Rathaus) 50667 Köln Postfach 10 35 64 50475 Köln Köln, 12. April 2023 Bürgereingabe nach 824 GO NRW: Photovoltaik KVB Thielenbruch Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker, Sehr geerte Damen und Herren des Rates der Stadt Köln, hiermit möchte ich im Rahmen einer Bürgereingabe nach 824 Gemeindeordnung NRW eine Anregung zur Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der KVB Haltestelle Thielenbruch in Richtung Süden einreichen (siehe Foto anbei). Wie Sie sicherlich wissen, ist der Ausbau erneuerbarer Energien ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einer klimaneutralen Stadt. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach der KVB Haltestelle Thielenbruch könnte hierzu einen wichtigen Beitrag leisten und die Erzeugung von sauberem Strom fördern. Dieser Strom kann im Gebäude der Endhaltestelle und im Straßenbahnnetz der KVB eingesetzt werden. Ich möchte darauf hinweisen, dass das Dach der KVB Haltestelle Thielenbruch zum eingetragenen Baudenkmal des Thielenbrucher Straßenbahnmuseums gehört. Allerdings stellt der Denkmalschutz seit einer Gesetzesänderung im letzten Jahr kein Hindernis für eine Photovoltaikanlage mehr dar. Neuerdings hat der Klimaschutz Vorrang vor Denkmalschutz. Durch die südliche Ausrichtung des Dachs würde die Anlage eine maximale Sonneneinstrahlung erhalten und somit eine hohe Stromerzeugung gewährleisten. Die erzeugte Energie könnte entweder direkt ins Stromnetz eingespeist oder vor Ort genutzt werden, um die Stromkosten der Haltestelle zu reduzieren. Ich möchte Sie daher bitten, die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der KVB Haltestelle Thielenbruch zu prüfen und gegebenenfalls die notwendigen Schritte zur Umsetzung einzuleiten. Eine solche Maßnahme wäre nicht nur ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz, sondern auch ein Signal für eine zukunftsorientierte Energieversorgung in unserer Stadt. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und stehe Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen,
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 3128/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO– Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der KVB Haltestelle Thielenbruch, Aktenzeichen 63/23 B Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung dankt dem Petenten für seine Eingabe und erkennt auch grundsätzlich dessen Wunsch zur Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der KVB Haltestelle Thielenbruch an. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme kann jedoch vorerst nicht weiterverfolgt wer- den, weil es sich bei den Gebäuden in Thielenbruch um denkmalgeschützte Altbestandsge- bäude handelt und die Statik der Dächer keine weitere Belastung mehr zulässt. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.10.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In der dem Ausschuss vorliegenden Bürgereingabe schlägt der Antragsteller als Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien vor, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach der KVB Halte- stelle Thielenbruch zu installieren. Nach Abstimmung mit der KVB ist hierzu Folgendes festzustellen: Der Ausbau erneuerbarer Energien ist auch der KVB ein wichtiges Anliegen. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ist die Umsetzung solcher Maßnahmen aufgrund der hohen Investitionskos- ten jedoch nur schrittweise möglich. Priorisiert behandelt werden daher die Liegenschaften, auf denen die Instandhaltung der Busse und Bahnen (Werkstätten) stattfinden, da dort ein entsprechend hoher Stromverbrauch zu verzeichnen ist. Das Gebäude in Thielenbruch nutzt die KVB u.a. als Museum, Schulungscenter, Haltestelle, sowie für eine Gastronomie. Bei den Gebäuden in Thielenbruch handelt es sich um denkmal- geschützte Altbestandsgebäude. Bei der statischen Berechnung der Dächer in Thielenbruch in Bezug auf die zusätzlichen Lasten durch Schnee wurde festgestellt, dass die Statik der Dä- cher (Haltestelle Museum etc.) ausgereizt ist. Die Installation zusätzlicher technischer Anlagen ist somit aktuell nicht möglich. Die Verwaltung und die KVB werden die weiteren Entwicklungen am Markt jedoch auch wei- terhin in Bezug auf eine geeignete Technik beobachten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Am Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 3128/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 29.09.2023
- Erstellt
- 29.09.2023 11:23