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0429/2020

Umsetzung von Maßnahmen aus der Kulturentwicklungsplanung: "Erhöhung des Förderetats für interkulturelle Projekte" sowie "Etatisierung eines Förderbudgets für freie inklusive Kulturarbeit"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 03.03.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.03.2020, TOP 10.13

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

780 Zeichen

Anlage 0 zur Beschlussvorlage 0429/2020 
„Umsetzung von Maßnahmen aus der Kulturentwicklungsplanung: "Erhöhung des 
Förderetats für interkulturelle Projekte" sowie "Etatisierung eines Förderbudgets für freie 
inklusive Kulturarbeit“ 
 
Die vielfältigen verwaltungsinternen Abstimmungen verbunden mit notwendigen formalen 
Änderungen haben dazu geführt, dass die fristgerecht eingereichte Vorlage schlussendlich 
verfristet in den Ausschuss geht. Eine Verschiebung der Vorlage in den nächsten Ausschuss 
würde allerdings dazu führen, dass bereits vorliegende Anträge auf Projektkostenzuschüsse 
nicht mehr rechtzeitig bewilligt werden können, so dass die Vorhaben nicht mehr realisiert 
werden könnten.  
Um dies zu verhindern bitten wir die Dringlichkeit der Vorlage anzuerkennen.

Beschlussvorlage Rat

7204 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 0429/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umsetzung von Maßnahmen aus der Kulturentwicklungsplanung: "Erhöhung des Förderetats 
für interkulturelle Projekte" sowie "Etatisierung eines Förderbudgets für freie inklusive 
Kulturarbeit" 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung von zwei Maßnahmen im Jahr 
2020 für kulturelle Teilhabe - „Erhöhung des Förderetats für interkulturelle Projekte“ i.H. v. 50.000 € 
so-wie „Etatisierung eines Förderbudgets für freie inklusive Kulturarbeit“ i.H. v. 50.000 € das als Inklu-
sionszuschlag abgerufen werden kann und beschließt zur Umsetzung dieser Maßnahmen die haus-
haltsneutrale Umschichtung von 100.000 Euro innerhalb des Teilplans 0416 – Kulturförderung aus 
der Teilplan-zeile 13 – Dienstleistungen –  in die Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 10.03.2020 
Finanzausschuss 23.03.2020 
Rat 26.03.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 4. April 2019 die Kulturentwicklungsplanung als kulturpolitische 
Handlungsmaxime der Stadt Köln beschlossen. 
 
Weiterhin hat er die Verwaltung beauftragt, die in der Kulturentwicklungsplanung beschriebenen Ent-
wicklungsideen/Maßnahmen zu prüfen und unter dem Vorbehalt der haushaltrechtlichen Möglichkei-
ten umzusetzen. Jede umzusetzende Entwicklungsidee/Maßnahme bedarf eines gesonderten Rats-
beschlusses.  
 
Im vorliegenden Fall handelt es sich um die „Erhöhung des Förderetats für interkulturelle Projekte“ 
sowie die „Etatisierung eines Förderbudgets für freie inklusive Kulturarbeit, das als Inklusionszuschlag 
abgerufen werden kann“ s. KEP Seite 143 
 
Erhöhung des Förderetats für interkulturelle Projekte 
Das Antragsaufkommen im Bereich der interkulturellen Projekte ist insbesondere seit der Einrichtung 
des Referates für Kulturelle Teilhabe im Kulturamt nochmals stark angestiegen. Dies zeigt den gro-
ßen Bedarf an Beratung, Vernetzung und finanziellen Mitteln. Damit die bereitgestellten Mittel zukünf-
tig noch zielgerichteter die kulturelle Vielfalt unserer Stadt im Bereich der Kultur abbilden kann, wer-
den zurzeit im Rahmen der Schaffung des neuen Förderkonzeptes für den Bereich kulturelle Teilhabe

3 
die Bedarfe genauer analysiert. Im Bereich der Interkultur zeichnet sich jetzt bereits ab, dass ein star-
ker Förderfokus auf den Bereich der Qualifizierung gelegt werden muss. Langfristig muss das enorme 
Potenzial, welches gerade auch in der Diversität der Kölner Künstlerschaft begründet ist, besser iden-
tifiziert und gefördert werden können. Gerade Künstlerinnen und Künstler, die neu in unserer Stadt 
sind, soll die Möglichkeit gegeben werden, einen besseren Einstieg in die Kunst- und Kulturszene zu 
finden. Zudem soll auch das Thema der Ansprache von Publikum mit Migrationshintergrund in den 
Fokus genommen werden. Bereits jetzt gibt es für 2020 eine Warteliste mit hochkarätigen Projektan-
trägen, die durch den Beirat Interkultur als förderwürdig votiert wurden. Bei einem positiven Beschluss 
durch den Ausschuss für Kunst und Kultur können die Projektmittel direkt vergeben werden. Bisher 
belaufen sich die Mittel für Interkulturelle Kunstprojekte auf 113.000 €. Nach Verabschiedung des 
neuen Förderkonzeptes für den Bereich kulturelle Teilhabe, die für Juni 2020 geplant ist, werden ab 
dem Förderjahr 2021 ggf. neue Förderinstrumente ergänzt. 
 
 
Etatisierung eines Förderbudgets für freie inklusive Kulturarbeit, das als Inklusionszuschlag 
abgerufen werden kann 
Der Prozess zur Erstellung des Förderkonzeptes im Bereich Kulturelle Teilhabe hat ergeben, dass 
eines der wichtigsten Themen für Menschen mit Einschränkungen in der Erhöhung der  Rezipierbar-
keit des kulturellen Gesamtangebotes besteht. Die vordringlichsten Bedarfe in diesem Bereich beste-
hen in dem weiteren Ausbau der Möglichkeit zur Audiodeskription, der Bereitstellung von Gebärden-
dolmetschern, aber mittelfristig auch in der Beratung hinsichtlich der künstlerisch-ästhetischen Kon-
zeption sowie der korrekten Ansprache eines diversen Publikums. Daher ist die Zusetzung von 
50.000 € im Bereich der freien inklusiven Kulturarbeit als erster Schritt in Richtung von mehr Teilhabe 
dringend notwendig. Durch das Leitprojekt des Kulturamtes konnten im letzten Jahr zunächst 6.000 
Euro für kulturelle Teilhabe zugesetzt werden, eine weitere Zusetzung um 50.000 Euro ist eine not-
wendige Ergänzung. Zunächst soll sie dazu dienen, begleitend zu der Erstellung des Förderkonzep-
tes verschiedene Projektformate zum Erreichen von mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung zu 
erproben. Es liegen dazu bereits Projektanträge ein der entsprechenden Budgethöhe vor, wie zum 
Beispiel der Antrag auf Erstellung einer umfänglichen Studie zur Implementierung eines Inklusions-
dienstleisters. Gerade hinsichtlich der in der KEP formulierten Idee eines Inklusionszuschlages gilt es 
das Förderkonzept abzuwarten, um perspektivisch eine maximal effiziente Lösung zu erarbeiten, wel-
che schrittweise mehr Barrierefreiheit für Rezipienten mit Einschränkungen ermöglicht. Dem Ergebnis 
des Förderkonzeptes, das bis Juni beschlossen werden soll, will die Verwaltung daher nicht vorgrei-
fen und 2020 die zusätzlichen Mittel als Basis für den sukzessiven Ausbau eines barrierefrei rezipier-
baren Kulturangebotes der Freien Szene in Form von Projektzuschüssen verausgaben. 
Es bestehen auch weiterhin vielfältig Barrieren im baulich-technischen Sinne, wie fehlende Rampen 
oder nicht vorhandene barrierefreie Toiletten. Die Beseitigung dieser Mängel ist allerdings nicht im 
Rahmen der Projektförderung im Bereich der Kulturellen Teilhabe umzusetzen, sondern soll weiterhin 
im Rahmen der Zuschüsse zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene erfolgen. 
 
 
 
Finanzierung 
Die zur Finanzierung der Maßnahmen benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 100.000 € (50.000 
Euro Interkultur, 50.000 Euro Inklusion) stehen im Teilergebnisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplan-
zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Förderbereich Kulturdezernat VII bereit 
und werden innerhalb des Teilplans haushaltsneutral in die Teilplanzeile 15  - Transferaufwendungen 
– umgeschichtet.

Beratungsverlauf (3)

10.03.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.15 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
23.03.2020 Finanzausschuss
TOP 10.28 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.03.2020 Rat
TOP 10.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0429/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
03.03.2020
Erstellt
06.02.2020 15:11