V/0482/2012
Baumaßnahmen auf Vereinssportanlagen
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Beschlussvorlage
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V/0482/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Baumaßnahmen auf Vereinssportanlagen hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn Beratungsfolge 13.06.2012 Sportausschuss Entscheidung 14.06.2012 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Münster genehmigt gem äß ihrer Sportförderrichtlinie unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksvertretung Münster -West in ihrer Si t- zung am 14.06.2012 den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn für 1.1 einen neuen Brunnen auf der Reitanlage von RV St. Georg Münster e. V., 1.2 die Sanierung der Damen umkleiden und –duschen vom Segelclub Hansa Münster e. V.. 2. Die Stadt Münster genehmigt RV St. Georg Münster e. V. und Segelclub ‚Ha n- sa Münster e. V. den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn nach Be- schlusspunkt Ziffer 1. unter den folgenden Vorbehalten: 2.1 Die Genehmigung der Stadt Münster lässt ihre parlamentarische Beratung bzw. Beschlussfassung über den von RV St. Georg Münster e. V. und Sege l- club Hansa Münster e. V. beantragten Baukostenzuschuss aus dem Münstera- ner Sportetat unbeeinflusst. 2.2 RV St. Georg Münster e. V. und Segelclub Hansa Münster e. V. werden sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum bemühen, die mögliche Förd e- rung anderer Stellen für ihre Aufwendungen in Zusammenhang mit de n ge- planten Sanierungen zu erhalten. 2.3 RV St. Georg Münster e. V. und Segelclub Hansa Münster e. V. werden bei der sachgemäßen Durchführung der geplanten Sanierung en die einschlägigen Standards und Vorschriften einhalten. Sie werden sich über Abweichungen da- von so rechtzeitig mit der Stadt M ünster abstimmen, dass ein fachbezogener Austausch problemlos möglich ist. Vorlagen-Nr.: V/0482/2012 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: KleinBarbara@stadt-muenster.de Datum: 31.05.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0482/2012 2.4 Die Stadt Münster verbindet RV St. Georg Münster e. V. und Segelclub Hansa Münster e. V. gegenüber mit ihrer Genehmigung zum förderungsunschädl i- chen vorzeitigen Baubeginn keine n Hinweis darauf, wie sie d ie vorliegenden Vereinsanträge auf Sportförderung zu de n geplanten Sanierungen bewertet. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über die Sportförderung entscheiden wird, ist offen. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse nach den Beschlussvorschlägen Ziffer 1. und Ziffer 2. zum förderungsu n- schädlichen vorzeitigen Baubeginn weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen werden. Begründung: A. Ausgangslage RV St. Georg Münster e. V. und Segelclub Hansa Münster e. V. führen in Eigenregie bei Haus Kump eine Reitanlage bzw. am Aasee einen Bootshafen mit Hochbauten und A u- ßenanlagen. Regelmäßig überprüfen Vereinsverantwortliche mit Fachleuten die An la- gen und planen, wenn nötig, Sanierungen. Zu den sachbezogenen Aufwendungen be- antragen sie städtische Sportfördermittel, wenn sie den geschätzten Aufwand nur be- dingt allein aus Eigenmitteln finanzieren können. RV St. Georg muss kurzfristig den Brunnen für die Beregnungsanlage erneuern, da der bestehende Brunnen unerwartet versiegte. RV St. Georg musste sich bereits an me h- reren Tagen mit aufwendigen Übergangslösungen behelfen. Segelclub Hansa hat in den Damenduschen und -umkleiden nach einem Wassersch a- den Schimmelbefall, der umgehend beseitigt werden muss. Beide Vereine stellten zum 28.02.12 12 bei der Sportverwaltung Zuschussanträge zu den Aufwendungen für die dringend notwendigen Baumaßnahmen. Diese Anträge sind fristgerecht zur Zuschussvergabe 2013 gestellt. B. Bewertung/Folgen Nach der Sportförderrichtlinie dürfen die zwei Sportvereine grundsätzlich mit de n ge- planten Maßnahmen erst beginnen, wenn der Sportausschuss nach Anhörung der B e- zirksvertretung Münster-West über die Förderanträge entschieden hat. Das wird nach dem für 201 3 vorgesehenen Terminplan der parlamentarischen Gremien voraussich t- lich im Juni 2013 sein. Sofern die beiden Vereine mit den Baumaßnahmen bis nach der Zuschussentscheidung 2013 warten, wird die Qualität der Vereinsangebote erheblich leiden, es werden Folge- schäden entstehen, ggf. müssen Bereiche der Vereinsanlagen für die Nutzung g esperrt werden oder die Vereine müssen für die Übergangszeit kostenträchtige Zwischenlösun- gen umsetzen. Eine Alternative ist, dass die Stadt den Vere inen wegen der Dringlich- keit der Maßnahmen den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn genehmigt, damit sie die Maßnahmen unverzüglich vor der Zuschussentscheidung der Stadt erledi- gen. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, bei RV St. Georg einen neuen Brunnen zu bohren und beim Segelclub Hansa die Sanitäranlagen in einen einwandfreien Zustand zu bringen, teilt die Sportverwaltung die Vereinsauffassung en, die Maßnahmen mög- - 3 - V/0482/2012 lichst schnell umzusetzen. Die Sportverwaltung unterstützt die Vereinsa nträge, den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn zu genehmigen. Die Vereinsa nträge hat die Sportverwaltung nach der Sportförderrichtlinie mit positivem Ergebnis geprüft. Für die Stadt Münster ist mit der Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeit i- gen Baubeginn keine Verpflichtung verbunden. Die Stadt Münster wird die Förderan- träge von RV St. Georg und Segelclub Hansa später bezüglich der Förderung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt keine Abhängigkeiten zwischen der Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns und der Entscheidung der Stadt Münster zum beantragten städtischen Zuschuss. Dies e r- klärte die Sportverwaltung beiden Sportvereinen ausdrücklich. Auch zur Finanzierung der Baumaßnahmen gab die Sportverwaltung den Sportvereinen umfassende Hinweise. Sie wissen, dass die Stadt Münster über die Zuschussanträge erst im Jahr 201 3 oder ggf. später entscheiden wird , die Baumaßnahmen nur event u- ell, unter anderem abhängig von der künftigen Haushaltsl age, gefördert werden und die Vereine ihren Finanzaufwand allein (zumindest) vorfinanzieren müssen. Spricht sich der Sportausschuss für den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub e- ginn aus, müssen RV St. Georg und Segelclub Hansa der Stadt Münster schriftlich be- stätigen, dass sie die v. g. Bedingu ngen und die separaten Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis nehmen. Insofern kommt die Stadt Münster den Vereinen mit der Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn bezogen auf die baufachlichen Notwendigkeiten entgegen ohne sich anderweitig zu verpflichten oder binden. Wegen der Dringlichkeit sollten beide Vereine die geplanten Maßnahmen kurzfristig un- ter den genannten Bedingungen , der Genehmigung des förderungsunschädlichen vo r- zeitigen Baubeginns und mit den einschlägigen Genehmigungen der Stadt Münster vornehmen dürfen. i. V. Dr. Andrea Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0482/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.05.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37