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V/0482/2012

Baumaßnahmen auf Vereinssportanlagen

Vorlagen 31.05.2012

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 14.06.2012, TOP 4.10

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

7018 Zeichen

V/0482/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
Baumaßnahmen auf Vereinssportanlagen 
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn 
 
 
Beratungsfolge  
13.06.2012 Sportausschuss Entscheidung 
14.06.2012 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
1.  Die Stadt Münster genehmigt gem äß ihrer Sportförderrichtlinie unter dem 
Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksvertretung Münster -West in ihrer Si t-
zung am 14.06.2012 den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn für  
 
1.1 einen neuen Brunnen auf der Reitanlage von RV St. Georg Münster e. V.,  
 
1.2 die Sanierung der Damen umkleiden und –duschen vom Segelclub Hansa 
Münster e. V.. 
 
2.  Die Stadt Münster genehmigt RV St. Georg Münster e. V. und Segelclub ‚Ha n-
sa Münster e. V. den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn nach Be-
schlusspunkt Ziffer 1. unter den folgenden Vorbehalten: 
 
2.1  Die Genehmigung der Stadt Münster lässt ihre parlamentarische Beratung 
bzw. Beschlussfassung über den von RV St. Georg Münster e. V. und Sege l-
club Hansa Münster e. V. beantragten Baukostenzuschuss aus dem Münstera-
ner Sportetat unbeeinflusst.  
 
2.2  RV St. Georg Münster e. V. und Segelclub Hansa Münster e. V. werden sich 
eigenverantwortlich und sachbezogen darum bemühen, die mögliche Förd e-
rung anderer Stellen für ihre Aufwendungen in Zusammenhang mit de n ge-
planten Sanierungen zu erhalten. 
 
2.3  RV St. Georg Münster e. V. und Segelclub Hansa Münster e. V. werden bei der 
sachgemäßen Durchführung der geplanten Sanierung en die einschlägigen 
Standards und Vorschriften einhalten. Sie werden sich über Abweichungen da-
von so rechtzeitig mit der Stadt M ünster abstimmen, dass ein fachbezogener 
Austausch problemlos möglich ist. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0482/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Klein 
Ruf: 
492 52 11 
E-Mail: 
KleinBarbara@stadt-muenster.de  
Datum: 
31.05.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0482/2012 
2.4 Die Stadt Münster verbindet RV St. Georg Münster e. V. und Segelclub Hansa 
Münster e. V. gegenüber mit ihrer Genehmigung zum förderungsunschädl i-
chen vorzeitigen Baubeginn keine n Hinweis darauf, wie sie d ie vorliegenden 
Vereinsanträge auf Sportförderung zu de n geplanten Sanierungen bewertet. 
Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über die Sportförderung 
entscheiden wird, ist offen. 
 
3.  Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse 
nach den Beschlussvorschlägen Ziffer 1. und Ziffer 2. zum förderungsu n-
schädlichen vorzeitigen Baubeginn weder unmittelbare noch mittelbare Kosten 
entstehen werden. 
 
 
Begründung: 
 
A. Ausgangslage 
RV St. Georg Münster e. V. und Segelclub Hansa Münster e. V. führen in Eigenregie bei 
Haus Kump eine Reitanlage bzw. am Aasee einen Bootshafen mit Hochbauten und A u-
ßenanlagen. Regelmäßig überprüfen Vereinsverantwortliche mit Fachleuten die An la-
gen und planen, wenn nötig, Sanierungen. Zu den sachbezogenen Aufwendungen be-
antragen sie städtische Sportfördermittel, wenn sie den geschätzten Aufwand nur be-
dingt allein aus Eigenmitteln finanzieren können.  
 
RV St. Georg muss kurzfristig den Brunnen für die Beregnungsanlage erneuern, da der 
bestehende Brunnen unerwartet versiegte. RV St. Georg musste sich bereits an me h-
reren Tagen mit aufwendigen Übergangslösungen behelfen.  
 
Segelclub Hansa hat in den Damenduschen und -umkleiden nach einem Wassersch a-
den Schimmelbefall, der umgehend beseitigt werden muss.  
 
Beide Vereine stellten zum 28.02.12 12 bei der Sportverwaltung Zuschussanträge zu 
den Aufwendungen für die dringend notwendigen Baumaßnahmen. Diese Anträge sind 
fristgerecht zur Zuschussvergabe 2013 gestellt. 
 
B. Bewertung/Folgen 
Nach der Sportförderrichtlinie dürfen die zwei Sportvereine grundsätzlich mit de n ge-
planten Maßnahmen erst beginnen, wenn der Sportausschuss nach Anhörung der B e-
zirksvertretung Münster-West über die Förderanträge entschieden hat. Das wird nach 
dem für 201 3 vorgesehenen Terminplan der parlamentarischen Gremien voraussich t-
lich im Juni 2013 sein.  
 
Sofern die beiden Vereine mit den Baumaßnahmen bis nach der Zuschussentscheidung 
2013 warten, wird die Qualität der Vereinsangebote erheblich leiden, es werden Folge-
schäden entstehen, ggf. müssen Bereiche der Vereinsanlagen für die Nutzung g esperrt 
werden oder die Vereine müssen für die Übergangszeit kostenträchtige Zwischenlösun-
gen umsetzen. Eine Alternative ist, dass die Stadt den Vere inen wegen der Dringlich-
keit der Maßnahmen den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn genehmigt, 
damit sie die Maßnahmen unverzüglich vor der Zuschussentscheidung der Stadt erledi-
gen.  
 
Angesichts der dringenden Notwendigkeit, bei RV St. Georg einen  neuen Brunnen zu 
bohren und beim Segelclub Hansa die Sanitäranlagen in einen einwandfreien Zustand 
zu bringen, teilt die Sportverwaltung die Vereinsauffassung en, die Maßnahmen mög-

- 3 - 
V/0482/2012 
lichst schnell umzusetzen. Die Sportverwaltung unterstützt die Vereinsa nträge, den 
förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn zu genehmigen. Die Vereinsa nträge 
hat die Sportverwaltung nach der Sportförderrichtlinie mit positivem Ergebnis geprüft. 
 
Für die Stadt Münster ist mit der Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeit i-
gen Baubeginn keine Verpflichtung verbunden. Die Stadt Münster wird die Förderan-
träge von RV St. Georg und Segelclub Hansa später bezüglich der Förderung prüfen 
und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt keine Abhängigkeiten 
zwischen der Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns und 
der Entscheidung der Stadt Münster zum beantragten städtischen Zuschuss. Dies e r-
klärte die Sportverwaltung beiden Sportvereinen ausdrücklich.  
 
Auch zur Finanzierung der Baumaßnahmen gab die Sportverwaltung den Sportvereinen 
umfassende Hinweise. Sie wissen, dass die Stadt Münster über die Zuschussanträge 
erst im Jahr 201 3 oder ggf. später entscheiden wird , die Baumaßnahmen nur event u-
ell, unter anderem abhängig von der künftigen Haushaltsl age, gefördert werden und 
die Vereine ihren Finanzaufwand allein (zumindest) vorfinanzieren müssen.  
 
Spricht sich der Sportausschuss für den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub e-
ginn aus, müssen RV St. Georg und Segelclub Hansa der Stadt Münster schriftlich be-
stätigen, dass sie die v. g. Bedingu ngen und die separaten Verfahren zu Baubeginn 
und Förderung zur Kenntnis nehmen. Insofern kommt die Stadt Münster den Vereinen 
mit der Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn bezogen 
auf die baufachlichen Notwendigkeiten entgegen ohne sich anderweitig zu verpflichten 
oder binden. 
 
Wegen der Dringlichkeit sollten beide Vereine die geplanten Maßnahmen kurzfristig un-
ter den genannten Bedingungen , der Genehmigung des förderungsunschädlichen vo r-
zeitigen Baubeginns und mit den einschlägigen Genehmigungen der Stadt Münster 
vornehmen dürfen. 
 
 
 
i. V. 
 
Dr. Andrea Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

13.06.2012 Sportausschuss
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2012 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.10 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0482/2012
Typ
Vorlagen
Datum
31.05.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37