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2743/2018

Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates, An 1126/2018 Die Linke

Beantwortung einer Anfrage (BV) 03.09.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 17.09.2018, TOP 7.2.3.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2791 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
612 Makr Az 
Vorlagen-Nummer 
 2743/2018 
Freigabedatum vom 30.08.2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.09.2018 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates, An 1126/2018 Die Linke 
Text der Anfrage: 
 
1.) Kann das Gebäude nach der Asbestsanierung für Wohnraum genutzt werden und wenn ja, wie 
viele Wohneinheiten könnten entstehen. 
 
2.) Würde bei einem Erhalt des Gebäudes das "Kooperative Baulandmodell" greifen, wenn die Kosten 
für die Sprengung oder Abriss entfallen und wenn ja, wieviel geförderter Wohnraum würde dadurch 
entstehen? 
 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu Punkt 1: 
 
Die Welle Köln Erste GmbH & Co. KG (DWK) plant das Gesamtgelände zu einem Wohnstandort mit 
circa 700 Wohnungen einschließlich der erforderlichen Wohnfolgeeinrichtungen (wie Kita oder Spiel-
plätze) zu entwickeln. 
 
Entsprechend dem derzeitigen Investorenkonzept ist eine Weiternutzung des vorhandenen Gebäu-
debestandes nicht vorgesehen. Nach der notwendigen Astbestsanierung ist ein konventioneller Ab-
bruch der Gebäude geplant. Hierzu wurde ein entsprechender Abbruchantrag von der Investorenseite 
eingereicht. 
 
Es ist weiterhin beabsichtigt, den im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung gefundenen städtebauli-
chen Entwurf zur baulichen Umsetzung zu bringen. 
 
Über das Ergebnis der Mehrfachbeauftragung und die weitere Vorgehensweise wurde die 
Bezirksvertretung Rodenkirchen bereits am 31.08.2015 in Form einer Mitteilung (siehe Beschlussvor-
lage Nr. 2202/2015) in Kenntnis gesetzt. 
 
 
Zu Punkt 2: 
 
Wie bereits oben dargestellt, ist eine Weiternutzung des vorhandenen Gebäudebestandes nicht vor-
gesehen.  
 
Bereits im Rahmen der Vorabstimmung zur Auslobung der Mehrfachbeauftragung wurde die An-
wendbarkeit des kooperativen Baulandmodells untersucht.

2 
 
 
Ergebnis war, dass es aufgrund der notwendigen Asbestsanierung zu keiner anrechenbaren Boden-
wertsteigerung kommt. Daher kann über das kooperative Baulandmodell kein gefördert Wohnungs-
bau verlangt werden. 
Die Investorin wird aber auf freiwilliger Basis 10% der geplanten Wohneinheiten für den öffentlich 
geförderten Wohnungsbau vorsehen.  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat am 20.03.2017 über die Ergebnisse der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung beraten und hierbei auch eine Quote für geförderten Wohnungsbau von 
mindestens 15 % bis 20 % gefordert. 
 
Diesem Votum ist der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 30.03.2017 allerdings nicht 
gefolgt (siehe Beschlussvorlage Nr. 0442/2017), so dass bei der baulichen Umsetzung der Planung 
lediglich 10% der Wohneinheiten als öffentlich geförderte Wohnungen errichtet werden.

Beratungsverlauf (1)

17.09.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2743/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
03.09.2018
Erstellt
20.08.2018 09:00