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2007/0664

Organisatorische Trennung der Erich Kästner-Schule

Magistratsvorlage 14.11.2007

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10674 Zeichen

Erich Kästner-Schule

Grundschule und Integrierte Gesamtschule
Wickopweg 2 Tel.: 0615 1/79097-0
Bartningstraße 33 Tel.: 0615 1/79098-0

64289 Darmstadt-Kranichstein

E-Mail: mail@eks-igs.de

WEB: www.eks-igs.de

Zukunft der EKS -
Schulverbundsvertrag zwischen der Grundschule und der IGS

]

Die EKS wurde 1969.am Standort Wickopweg als Grundschule gegründet. Nach der
Erweiterung um die Förderstufe erfolgte zum Schuljahr 1996/97 die Umwandlung in eine IGS
mit: Grundstufe, ab September 1997 die räumliche Abtrennung der Sekundarstufe | in das
sukzessive entstehende Gebäude am Standort Bartningstraße 33. Der 3. und letzte
Bauabschnitt wurde im Frühjahr 2003 fertig gestellt. Die organisatorische Einheit hatte in der
' Aufbauphase eine.Reihe von Vorteilen. Z.B. gab es eine formierte Schulgemeinde, die sich für
den Aufbau der IG$ einsetzen konnte und weitere organisatorische Aspekte hinsichtlich
gemeinsamer Raumnutzungen etc..

Zum Ende der Aufbauphase der IGS wurde die organisatorische und pädagogische Einheit
beider Schulstandorte von der Schulkonferenz bestätigt.

In einer Schule (IGS) von 1-10 ist die pädagogische Leitidee des gemeinsamen Lernens von
Kindern unterschiedlicher Herkunft und das Offenhalten der Abschlusschancen insbesondere
für Kinder mit „Handicaps“ optimal gewährleistet, ein gerade für Kranichstein bestgeeignetes
Modell.

Dies gilt nach Meinung der Schulgemeinde nach wie vor.

Die Absicht, dennoch beide Schulstandorte zu trennen und die EKS als zwei eigenständige
Schulen, als Grundschule und als IGS weiterzuführen, ist insbesondere begründet in der.
besseren Versorgung mit personellen Ressourcen zur Leitung der Schule(n). Getrennten
Schulen steht ein um ca. eine halbe Stelle bzw. ca. 30% höheres Entlastungsdeputat zur
Verfügung sowie eine weitere Funktionsstelle in der Besoldungsgruppe A 14.

Diese personellen Leitungsressourcen sind bei stetig steigenden Anforderungen an die
Verwaltung und Entwicklung einer Schule unverzichtbar und begründen die Notwendigkeit
einer organisatorischen Trennung. .

Um die bisher praktizierten Gemeinsamkeiten und die Zusammenarbeit beider Schulen
weiterhin zu sichern, wird die folgende Kooperationsvereinbarung geschlossen:

,

Die Schulzeit von der Grundschule fortführend in die IGS ( Pädagogische Einheit 1-10) ist als
pädagogische Einheit anzusehen und auch als solche inhaltlich und organisatorisch zu
gestalten, : j
Dies bedingt u.a. gegenseitige Hospitationen: Zukünftige Klassenlehrer 5 der IG$ besuchen
verstärkt zum Ende des laufendes Schuljahres die Klassen des vierten Jahrgangs, um sich über
die Arbeitsweisen in der Grundschule und vorhandenen Kompetenzen der Schüler zu
informieren. Umgekehrt wird den Grundschulkollegen der vierten Klassen zu Beginn eines
Schuljahres eingeräumt Arbeitsformen und Arbeitsweisen der IGS kennen zu lernen.
Darüber hinaus wird die pädagogische Einheit der zwei Schulformen vertieft. durch
gemeinsame Absprachen bei der Klassenbildung des Jahrgangs 5, so wie durch die
Möglichkeit gemeinsame Projekte durchzuführen.

Nachfolgend aufgelistete Auswahlmöglichkeiten erwirken eine pädagogische Verzahnung:

Gemeinsame AG's
Schulübergreifende Projektwochen

- Gemeinsame Fachraumnutzung - .

-  Kollegienaustausch z. B. im Rahmen des naturwissenschaftlichen Unterrichts oder im
Fremdsprachenbereich

- " Unterstützung durch Schüler höherer Jahrgänge der IGS (BJS )

- Gemeinsame Aktionen ( Vorlesetag)

Pro Schuljahr sind mindestens zwei dieser pädagogischen Angebote umzusetzen,

3
Betreuende Grundschule

Eine Trennung von G$ und IGS hat keinen Einfluss auf die Betreuende Grundschule.

Schulsozialarbeit, Familienfreundliche Schufe, Ganztagsschule,

Bei der Einzelfallhilfe für Familien von Schülern der IGS werden auch
Geschwisterkinder, die die Grundschule besuchen, mit betreut.

‚ Die Möglichkeit, in der Mensa der IG$ ein Mittagessen einzunehmen, steht den
Kindern der (betreuenden) Grundschule zu den gleichen Bedingungen wie an der IGS
zu.

Nachmittags-Angebote der Schulsozialarbeit für die Klasse 5 und 6 können auch von
älteren Schülern des Jahrgangs 4 der Grundschule mit genutzt werden, falls noch
Kapazitäten vorhanden sind.
Die Schulsozialarbeit der IG$ unterstützt die Fortsetzung der Mediations- und
Gewaltpräventionskonzepte, die.in der Grundschule begonnen wurden, bei ihrer
weiteren Durchführung in der IGS und sorgt für eine konzeptionelle Kontinuität.

- Leseförderung in den Räumen der Schülerbibliothek ist bei Bedarf auch Schülerinnen
und Schüler des Jahrgangs 4 anzubieten,

4
Organisatorische Verzahnung

Die Nutzung der Turnhallen am Wickopweg durch die IGS am Nachmittag für den
Sportunterricht in den Jahrgängen 9/10 hat an einem, maximal zwei zu vereinbaranden
Terminen Vorrang gegenüber Angeboten der Grundschule.

Für die Grundschule besteht die Möglichkeit, am Vormittag die Halle der IGS mitzubenutzen,
sofern sie nicht durch Pflichtunterricht der IGS belegt ist, j

Die Nutzung der Turnhallen am Wickopweg im Rahmen der familienfreundlichen Schule hat
Vorrang gegenüber der Nutzung durch andere Interessenten,

Die Nutzung von Fachräumen (Nawi-, Kunst- und Werkräume) wird gegenseitig ermöglicht
und hat Vorrang vor externen Nutzern. \
Die Schulbibliothek am Standort Bartningstraße bleibt als Schulbibliothek für beide Schulen :
. erhalten. Sie wird im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Angebots
„Familienfreundliche Schule“ der Stadt Darmstadt vom SKA personell und aus den
Schuletats beider Schulen sächlich ausgestattet. Die Abstimmung des pädagogischen
Konzepts erfolgt in Kooperation mit den Schulleitungen beider Schulen bzw. der von ihnen
beauftragten Personen. ' oo.
Die Stundenpläne/Zeitstrukturen beider Schulen sind so zu koordinieren, dass Abordnungen
von Lehrerinnen und Lehrern möglich bleiben.

Die Schulleitungen beider Schulen koordinieren alle Entscheidungen, die für die jeweils
andere Schule von Bedeutung sein könnten. Dazu findet nach Bedarf, mindestens aber 3x
pro Schulhalbjahr eine gemeinsame Sitzung der beiden Schulleitungen statt.

5
Personal:

Der Einsatz von Personal der Grundschule an der IGS und umgekehrt ist nach wie vor
atıgestrebt sowohl als Element der pädagogischen Verzahnung als auch aufgrund von
Personallenkungsnotwendigkeiten (z.B. Stellenüberhänge, Fachlehrermangel, etc.). Das
Einverständnis der betroffenen Kolleginnen und Kollegen vorausgesetzt werden diese

Maßnahmen vom Staatlichen Schulamt über eine formale Abordnung dienstrechtlich
ermöglicht,

oe
U ekt:

Grundschüler der GS, die an die IGS gehen wollen, haben Vorrang vor Schülerinnen und
Schülern aus anderen Grundschulen. Vorraussetzung dabei ist, dass das Konzept der IGS
mitgetragen wird und der Aufnahmevertrag unterschrieben wird.
Es findet Probeunterricht der 3. und 4. Klassen an der IGS in den nach „unbekannten“
Fächern und Lernbereichen wie Arbeitslahre, Naturwissenschaften, 2. Fremdsprache und
Informatik statt.
Im regelmäßigen Turnus stelit die IGS ihr Konzept und ihre Arbeitweise in der GS vor:
- für Kolleginnen des Jahrgangs 4 (Päd. Konferenz)
- bei Klassen-Eiternabenden in den 4. Klassen,
» bei allgemeinen Info-Abenden über weiterführende Schulen.
“ Die Ernennung eines Kontaktlehrers für beide Schulen, der für Fragen des Übergangs von
der GS an die IGS zuständig ist, erfolgt in einer gemeinsamen Konferenz.

s

Vorhandene Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler, die von der GS zur IGS wechseln,
werden von den abgebenden Klassenlehrer/innen in einem Raster festgehalten. Dieses wird
am Ende des Schuljahres an die neuen Klassenlehrer/innen übergeben und erläutert.

Die Klassenlehrer/innen der Klassen 4 wirken bei der Einteilung der 5. Klassen mir.

Die Zielstandards am Ende der Grundschulzeit werden im Schulkonzept der GS
dokumentiert. j

Die Anforderungsprofile in der Sekundarstufe I der IG$ (sowohl die allgemein pädagogischen
als auch die fachspezifischen) werden im Schulkonzept der IGS dokumentiert.

7
Verzahnung der Gremien und der Elternarbeit (SEB, Schulkonferenz)

Die Gremien wirken ganzheitlich und erarbeiten Konzepte, wie z.B.:

+ pädagogische Einheit

-  Konfliktkompetenzen

-  Schulgesundheit

-  Migrations-Themen

-  Öffentlichkeitsarbeit/Stadtteilentwicklung

- finanzielle Mittel aus Eiternkasse/Förderkreis
- Übergang von der GS in die IGS

gemeinsam und beschließen bzw. empfehlen.

Die „Kranichsteiner-Schule“ soll weiterhin als Einheit im Stadtelternbeirat wahrgenommen
werden. Bei einer Trennung kommt es zur Verdopplung der Gremien; übergreifende und
ganzheitliche Themen bedürfen deshalb intensiver Abstimmung der SEB Vertreter.

Die Gremien sind verpflichtet, diese Themen als gemeinsame Aufgabenstellung anzunehmen.

Die Vorsitzenden (oder-Delegierte) des Eiternbeirates der beiden neuen Schulen nahmen
gegenseitig an den jeweiligen Schulelternbeiratssitzungen teil.

Gleiches gilt für die Schulkonferenz. Die Schulkonferenzen tagen öffentlich.

Im Rahmen dieser Sitzungen wird jeweils ein Anhörungsrecht eingeräumt.

Die Vörstandsmitglieder beider Schulelternbeiräte treffen sich mindestens einmal pro
Halbjahr, um gemeinsame Themen und Projekte sowie die o.g. Themen zu besprechen.

8
Förderkreis EKS

Der Förderkreis der Erich Kästner-Schule ist für beide Schulen zuständig.

Die Projekte ‚Betreuende Grundschule’ und ‚Eigenreinigung an der IGS’ werden weiterhin über
den Förderkreis abgewickelt.

Der Förderkreisvorstand wird eine Satzungsänderung auf den Weg bringen. Dabei sollen
folgende Prinzipien umgesetzt werden:
- Die Schulleiter/innen beider Schulen werden dem Vorstand des Förderkreises kraft
Amtes angehören. ö |
- Die an den einzelnen Standorten erwirtschafteten Gelder werden zweckgebunden
für den jeweiligen Standort verwaltet.
- In Ausnahmefällen können auch Projekte der Grundschule — sofern sie positive

Effekte für den Übergang zur IGS bewirken — mit erwirtschafteten Geldern aus dem
Reinigungsprojekt bezuschusst werden.

Gelder aus anderen Einnahmequellen sind je nach Bedarf für beide Schulen verfügbar.
Eine Prioritätenentscheidung trifft der Vorstand. -

9
Namensgebung

Als Symbol der Verbundenheit führen beide Schulen den Namen „Erich Kästner-Schule“ und
die Bezeichnung „Stadtteilschule Kranichstein“ weiter, in Verbindung mit der Angabe
jeweiligen Schulform „Grundschule“ bzw. „Integrierte Gesamtschule“.

Darmstadt, den 29.10.2007

Erich Kästner-Schule

Pr. Hüttenberger Andreas Naefe Iris Neubert Tina Druckenmüller
Schulleiter Vorsitzender SEB Vorsitzende PR Schulsprecherin
Förderkreis EKS SKA-Schuloase

Dieter Steinigeweg Petra Strübel-Yilmaz

Vorsitzender Geschäftsführerin

Stadt Darmstadt Staatliches Schulamt für die Stadt Darmstadt
Dr. Dierk Molter Anne Neuber

Schuldezernent Schulamtsdirektorin

2007/0664

2402 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
15.11.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat IV Dezernat IV 
 
Amt: Schulamt  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein 
Öffentlich:     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0664 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Organisatorische Tre nnung der Erich Kästner-Schule 
 
Vorlage vom: 14.11.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Magistrat stimmt der organisatorischen Trennung der Erich Kästner-Schule in eine  
      eigenständige Grundschule und eine eigenständige Integrierte Gesamtschule zum  
       Schuljahr 2008/2009 zu.  
 
2. Der Magistrat beantragt beim Hessischen Kultusministerium die Organisationsver-änderung im 
Rahmen der Schulentwicklungsplanung Allgemeinbildender Schulen gemäß § 146 HSchG. 
 
 
 
Anlagen: Antrag der Erich Kästner-Schule vom 30.10.2007 
Schulverbundsvertrag zwischen Grundschule und Integrierte Gesamtschule 
 
Beschluss des Magistrats vom       
 
 
 
 
 
Begründung:

2 
... 
Von Seiten des Schulträgers steht dem Antrag der Schule zur organisatorischen Trennung der Erich 
Kästner-Schule in eine eigenständige Grundschule und eigenständige Integrierte Gesamtschule 
zum Schuljahr 2008/2009 nichts entgegen. 
Durch die Trennung wird der Bewältigung der beiden äußerst komplexen Systeme „Grundschule“ 
und „Integrierte Gesamtschule“ im Stadtteil Kranichstein, als Stadtteil mit hohen 
Integrationsanforderungen in geeigneter Weise Rechnung getragen. 
Die Weiterverfolgung der gemeinsamen pädagogischen Leitidee des gemeinsamen Lernens von 
Kindern unterschiedlicher Herkunft wird durch den vorbereiteten Schulverbundsvertrag fest 
geschrieben und gewährleistet die weiterhin optimale Kooperation beider Schulformen unter 
organisatorisch getrennter Leitung. 
Daher findet der Antrag der Schule die Zustimmung des Schulträgers. 
 
Haushaltstechnisch ist die Schule bereits seit 2005 aufgrund der besseren, systematischen 
Zuordnungsmöglichkeiten getrennt. Dadurch wirkt sich die organisatorische Trennung nicht auf den 
Haushalt aus. 
 
Darmstadt, den 14.11.2007 
40 IV kr 
 
 
Dezernat IV 
 
 
 
Dr. Dierk Molter 
Stadtrat 
 
Anlagen

anlage 1

1474 Zeichen

v5 Mr. 2002

Erich Kästner-Schule

Grundschule und Integrierte Gesamtschule
Wickopwag 2 Tel: 06151/79097-0
Bartningstraße 33 Tel.: 06151/79098-0
64289 Darmstadt-Kranichstein

E-Mail; mail@eks-igs.de

WEB: www.eks-igs.de E KS

2007-10-30 '

Herrn Schuldezernent
Dr. Dierk Molter
Dezernat V
Luisenplatz 5a

Wissenschafts ER
Der Malte Sstadt Darmstadt
rn

De

Eing.: = 2 K0y, 297

64283 Darmstadt

—_ Dözernat Ivy

Trennung der Erich Kästner-Schule in eine eigenständige Grundschule und eine
eigenständige integrierte Gesamtschule

Sehr geehrter Herr Dr. Molter,

ich teile Ihnen mit, dass nach langen und ausführlichen Diskussionen die Schulkonferenz der
Erich Kästner-Schule in der 0. g. Angelegenheit in ihrer Sitzung am 29.10.07 folgenden
Beschluss gefasst hat:

„Die Schulkonferenz der Erich Kästner-Schule beantragt die organisatorische Trennung der
beiden Standorte Wickopweg 2 und Bartningstraße 33 und die Weiterführung als

eigenständige Grundschule und eigenständige integrierte Gesamtschule ab dem Schuljahr
2008/09“. .

Der Beschluss wurde bei 10 von | | anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern mit 8 }a-
Stimmen, | Enthaltung und I Gegenstimme gefasst.

Gleichzeitig wurde der von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitete Schulverbundsvertrag (für
den Fall einer Genehmigung der Trennung) einstimmig und ohne Enthaltung angenommen.

Den Schulverbundsvertrag füge ich in der Anlage zu Ihrer Kenntnisnahme bei.
Ich bitte um weitere Veranlassung,

Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (4)

TOP 740 beschließend
TOP 5
TOP 50 beschließend
TOP 25

Orte (3)

  • Bartningstraße 33
  • Wickopweg 2
  • Luisenplatz 5a

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2007/0664
Typ
Magistratsvorlage
Datum
14.11.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00