2007/0664
Organisatorische Trennung der Erich Kästner-Schule
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Erich Kästner-Schule Grundschule und Integrierte Gesamtschule Wickopweg 2 Tel.: 0615 1/79097-0 Bartningstraße 33 Tel.: 0615 1/79098-0 64289 Darmstadt-Kranichstein E-Mail: mail@eks-igs.de WEB: www.eks-igs.de Zukunft der EKS - Schulverbundsvertrag zwischen der Grundschule und der IGS ] Die EKS wurde 1969.am Standort Wickopweg als Grundschule gegründet. Nach der Erweiterung um die Förderstufe erfolgte zum Schuljahr 1996/97 die Umwandlung in eine IGS mit: Grundstufe, ab September 1997 die räumliche Abtrennung der Sekundarstufe | in das sukzessive entstehende Gebäude am Standort Bartningstraße 33. Der 3. und letzte Bauabschnitt wurde im Frühjahr 2003 fertig gestellt. Die organisatorische Einheit hatte in der ' Aufbauphase eine.Reihe von Vorteilen. Z.B. gab es eine formierte Schulgemeinde, die sich für den Aufbau der IG$ einsetzen konnte und weitere organisatorische Aspekte hinsichtlich gemeinsamer Raumnutzungen etc.. Zum Ende der Aufbauphase der IGS wurde die organisatorische und pädagogische Einheit beider Schulstandorte von der Schulkonferenz bestätigt. In einer Schule (IGS) von 1-10 ist die pädagogische Leitidee des gemeinsamen Lernens von Kindern unterschiedlicher Herkunft und das Offenhalten der Abschlusschancen insbesondere für Kinder mit „Handicaps“ optimal gewährleistet, ein gerade für Kranichstein bestgeeignetes Modell. Dies gilt nach Meinung der Schulgemeinde nach wie vor. Die Absicht, dennoch beide Schulstandorte zu trennen und die EKS als zwei eigenständige Schulen, als Grundschule und als IGS weiterzuführen, ist insbesondere begründet in der. besseren Versorgung mit personellen Ressourcen zur Leitung der Schule(n). Getrennten Schulen steht ein um ca. eine halbe Stelle bzw. ca. 30% höheres Entlastungsdeputat zur Verfügung sowie eine weitere Funktionsstelle in der Besoldungsgruppe A 14. Diese personellen Leitungsressourcen sind bei stetig steigenden Anforderungen an die Verwaltung und Entwicklung einer Schule unverzichtbar und begründen die Notwendigkeit einer organisatorischen Trennung. . Um die bisher praktizierten Gemeinsamkeiten und die Zusammenarbeit beider Schulen weiterhin zu sichern, wird die folgende Kooperationsvereinbarung geschlossen: , Die Schulzeit von der Grundschule fortführend in die IGS ( Pädagogische Einheit 1-10) ist als pädagogische Einheit anzusehen und auch als solche inhaltlich und organisatorisch zu gestalten, : j Dies bedingt u.a. gegenseitige Hospitationen: Zukünftige Klassenlehrer 5 der IG$ besuchen verstärkt zum Ende des laufendes Schuljahres die Klassen des vierten Jahrgangs, um sich über die Arbeitsweisen in der Grundschule und vorhandenen Kompetenzen der Schüler zu informieren. Umgekehrt wird den Grundschulkollegen der vierten Klassen zu Beginn eines Schuljahres eingeräumt Arbeitsformen und Arbeitsweisen der IGS kennen zu lernen. Darüber hinaus wird die pädagogische Einheit der zwei Schulformen vertieft. durch gemeinsame Absprachen bei der Klassenbildung des Jahrgangs 5, so wie durch die Möglichkeit gemeinsame Projekte durchzuführen. Nachfolgend aufgelistete Auswahlmöglichkeiten erwirken eine pädagogische Verzahnung: Gemeinsame AG's Schulübergreifende Projektwochen - Gemeinsame Fachraumnutzung - . - Kollegienaustausch z. B. im Rahmen des naturwissenschaftlichen Unterrichts oder im Fremdsprachenbereich - " Unterstützung durch Schüler höherer Jahrgänge der IGS (BJS ) - Gemeinsame Aktionen ( Vorlesetag) Pro Schuljahr sind mindestens zwei dieser pädagogischen Angebote umzusetzen, 3 Betreuende Grundschule Eine Trennung von G$ und IGS hat keinen Einfluss auf die Betreuende Grundschule. Schulsozialarbeit, Familienfreundliche Schufe, Ganztagsschule, Bei der Einzelfallhilfe für Familien von Schülern der IGS werden auch Geschwisterkinder, die die Grundschule besuchen, mit betreut. ‚ Die Möglichkeit, in der Mensa der IG$ ein Mittagessen einzunehmen, steht den Kindern der (betreuenden) Grundschule zu den gleichen Bedingungen wie an der IGS zu. Nachmittags-Angebote der Schulsozialarbeit für die Klasse 5 und 6 können auch von älteren Schülern des Jahrgangs 4 der Grundschule mit genutzt werden, falls noch Kapazitäten vorhanden sind. Die Schulsozialarbeit der IG$ unterstützt die Fortsetzung der Mediations- und Gewaltpräventionskonzepte, die.in der Grundschule begonnen wurden, bei ihrer weiteren Durchführung in der IGS und sorgt für eine konzeptionelle Kontinuität. - Leseförderung in den Räumen der Schülerbibliothek ist bei Bedarf auch Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 4 anzubieten, 4 Organisatorische Verzahnung Die Nutzung der Turnhallen am Wickopweg durch die IGS am Nachmittag für den Sportunterricht in den Jahrgängen 9/10 hat an einem, maximal zwei zu vereinbaranden Terminen Vorrang gegenüber Angeboten der Grundschule. Für die Grundschule besteht die Möglichkeit, am Vormittag die Halle der IGS mitzubenutzen, sofern sie nicht durch Pflichtunterricht der IGS belegt ist, j Die Nutzung der Turnhallen am Wickopweg im Rahmen der familienfreundlichen Schule hat Vorrang gegenüber der Nutzung durch andere Interessenten, Die Nutzung von Fachräumen (Nawi-, Kunst- und Werkräume) wird gegenseitig ermöglicht und hat Vorrang vor externen Nutzern. \ Die Schulbibliothek am Standort Bartningstraße bleibt als Schulbibliothek für beide Schulen : . erhalten. Sie wird im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Angebots „Familienfreundliche Schule“ der Stadt Darmstadt vom SKA personell und aus den Schuletats beider Schulen sächlich ausgestattet. Die Abstimmung des pädagogischen Konzepts erfolgt in Kooperation mit den Schulleitungen beider Schulen bzw. der von ihnen beauftragten Personen. ' oo. Die Stundenpläne/Zeitstrukturen beider Schulen sind so zu koordinieren, dass Abordnungen von Lehrerinnen und Lehrern möglich bleiben. Die Schulleitungen beider Schulen koordinieren alle Entscheidungen, die für die jeweils andere Schule von Bedeutung sein könnten. Dazu findet nach Bedarf, mindestens aber 3x pro Schulhalbjahr eine gemeinsame Sitzung der beiden Schulleitungen statt. 5 Personal: Der Einsatz von Personal der Grundschule an der IGS und umgekehrt ist nach wie vor atıgestrebt sowohl als Element der pädagogischen Verzahnung als auch aufgrund von Personallenkungsnotwendigkeiten (z.B. Stellenüberhänge, Fachlehrermangel, etc.). Das Einverständnis der betroffenen Kolleginnen und Kollegen vorausgesetzt werden diese Maßnahmen vom Staatlichen Schulamt über eine formale Abordnung dienstrechtlich ermöglicht, oe U ekt: Grundschüler der GS, die an die IGS gehen wollen, haben Vorrang vor Schülerinnen und Schülern aus anderen Grundschulen. Vorraussetzung dabei ist, dass das Konzept der IGS mitgetragen wird und der Aufnahmevertrag unterschrieben wird. Es findet Probeunterricht der 3. und 4. Klassen an der IGS in den nach „unbekannten“ Fächern und Lernbereichen wie Arbeitslahre, Naturwissenschaften, 2. Fremdsprache und Informatik statt. Im regelmäßigen Turnus stelit die IGS ihr Konzept und ihre Arbeitweise in der GS vor: - für Kolleginnen des Jahrgangs 4 (Päd. Konferenz) - bei Klassen-Eiternabenden in den 4. Klassen, » bei allgemeinen Info-Abenden über weiterführende Schulen. “ Die Ernennung eines Kontaktlehrers für beide Schulen, der für Fragen des Übergangs von der GS an die IGS zuständig ist, erfolgt in einer gemeinsamen Konferenz. s Vorhandene Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler, die von der GS zur IGS wechseln, werden von den abgebenden Klassenlehrer/innen in einem Raster festgehalten. Dieses wird am Ende des Schuljahres an die neuen Klassenlehrer/innen übergeben und erläutert. Die Klassenlehrer/innen der Klassen 4 wirken bei der Einteilung der 5. Klassen mir. Die Zielstandards am Ende der Grundschulzeit werden im Schulkonzept der GS dokumentiert. j Die Anforderungsprofile in der Sekundarstufe I der IG$ (sowohl die allgemein pädagogischen als auch die fachspezifischen) werden im Schulkonzept der IGS dokumentiert. 7 Verzahnung der Gremien und der Elternarbeit (SEB, Schulkonferenz) Die Gremien wirken ganzheitlich und erarbeiten Konzepte, wie z.B.: + pädagogische Einheit - Konfliktkompetenzen - Schulgesundheit - Migrations-Themen - Öffentlichkeitsarbeit/Stadtteilentwicklung - finanzielle Mittel aus Eiternkasse/Förderkreis - Übergang von der GS in die IGS gemeinsam und beschließen bzw. empfehlen. Die „Kranichsteiner-Schule“ soll weiterhin als Einheit im Stadtelternbeirat wahrgenommen werden. Bei einer Trennung kommt es zur Verdopplung der Gremien; übergreifende und ganzheitliche Themen bedürfen deshalb intensiver Abstimmung der SEB Vertreter. Die Gremien sind verpflichtet, diese Themen als gemeinsame Aufgabenstellung anzunehmen. Die Vorsitzenden (oder-Delegierte) des Eiternbeirates der beiden neuen Schulen nahmen gegenseitig an den jeweiligen Schulelternbeiratssitzungen teil. Gleiches gilt für die Schulkonferenz. Die Schulkonferenzen tagen öffentlich. Im Rahmen dieser Sitzungen wird jeweils ein Anhörungsrecht eingeräumt. Die Vörstandsmitglieder beider Schulelternbeiräte treffen sich mindestens einmal pro Halbjahr, um gemeinsame Themen und Projekte sowie die o.g. Themen zu besprechen. 8 Förderkreis EKS Der Förderkreis der Erich Kästner-Schule ist für beide Schulen zuständig. Die Projekte ‚Betreuende Grundschule’ und ‚Eigenreinigung an der IGS’ werden weiterhin über den Förderkreis abgewickelt. Der Förderkreisvorstand wird eine Satzungsänderung auf den Weg bringen. Dabei sollen folgende Prinzipien umgesetzt werden: - Die Schulleiter/innen beider Schulen werden dem Vorstand des Förderkreises kraft Amtes angehören. ö | - Die an den einzelnen Standorten erwirtschafteten Gelder werden zweckgebunden für den jeweiligen Standort verwaltet. - In Ausnahmefällen können auch Projekte der Grundschule — sofern sie positive Effekte für den Übergang zur IGS bewirken — mit erwirtschafteten Geldern aus dem Reinigungsprojekt bezuschusst werden. Gelder aus anderen Einnahmequellen sind je nach Bedarf für beide Schulen verfügbar. Eine Prioritätenentscheidung trifft der Vorstand. - 9 Namensgebung Als Symbol der Verbundenheit führen beide Schulen den Namen „Erich Kästner-Schule“ und die Bezeichnung „Stadtteilschule Kranichstein“ weiter, in Verbindung mit der Angabe jeweiligen Schulform „Grundschule“ bzw. „Integrierte Gesamtschule“. Darmstadt, den 29.10.2007 Erich Kästner-Schule Pr. Hüttenberger Andreas Naefe Iris Neubert Tina Druckenmüller Schulleiter Vorsitzender SEB Vorsitzende PR Schulsprecherin Förderkreis EKS SKA-Schuloase Dieter Steinigeweg Petra Strübel-Yilmaz Vorsitzender Geschäftsführerin Stadt Darmstadt Staatliches Schulamt für die Stadt Darmstadt Dr. Dierk Molter Anne Neuber Schuldezernent Schulamtsdirektorin
2007/0664
2402 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
15.11.2007
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV Dezernat IV
Amt: Schulamt
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Öffentlich:
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2007/0664
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Organisatorische Tre nnung der Erich Kästner-Schule
Vorlage vom: 14.11.2007
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat stimmt der organisatorischen Trennung der Erich Kästner-Schule in eine
eigenständige Grundschule und eine eigenständige Integrierte Gesamtschule zum
Schuljahr 2008/2009 zu.
2. Der Magistrat beantragt beim Hessischen Kultusministerium die Organisationsver-änderung im
Rahmen der Schulentwicklungsplanung Allgemeinbildender Schulen gemäß § 146 HSchG.
Anlagen: Antrag der Erich Kästner-Schule vom 30.10.2007
Schulverbundsvertrag zwischen Grundschule und Integrierte Gesamtschule
Beschluss des Magistrats vom
Begründung:
2
...
Von Seiten des Schulträgers steht dem Antrag der Schule zur organisatorischen Trennung der Erich
Kästner-Schule in eine eigenständige Grundschule und eigenständige Integrierte Gesamtschule
zum Schuljahr 2008/2009 nichts entgegen.
Durch die Trennung wird der Bewältigung der beiden äußerst komplexen Systeme „Grundschule“
und „Integrierte Gesamtschule“ im Stadtteil Kranichstein, als Stadtteil mit hohen
Integrationsanforderungen in geeigneter Weise Rechnung getragen.
Die Weiterverfolgung der gemeinsamen pädagogischen Leitidee des gemeinsamen Lernens von
Kindern unterschiedlicher Herkunft wird durch den vorbereiteten Schulverbundsvertrag fest
geschrieben und gewährleistet die weiterhin optimale Kooperation beider Schulformen unter
organisatorisch getrennter Leitung.
Daher findet der Antrag der Schule die Zustimmung des Schulträgers.
Haushaltstechnisch ist die Schule bereits seit 2005 aufgrund der besseren, systematischen
Zuordnungsmöglichkeiten getrennt. Dadurch wirkt sich die organisatorische Trennung nicht auf den
Haushalt aus.
Darmstadt, den 14.11.2007
40 IV kr
Dezernat IV
Dr. Dierk Molter
Stadtrat
Anlagen
anlage 1
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v5 Mr. 2002 Erich Kästner-Schule Grundschule und Integrierte Gesamtschule Wickopwag 2 Tel: 06151/79097-0 Bartningstraße 33 Tel.: 06151/79098-0 64289 Darmstadt-Kranichstein E-Mail; mail@eks-igs.de WEB: www.eks-igs.de E KS 2007-10-30 ' Herrn Schuldezernent Dr. Dierk Molter Dezernat V Luisenplatz 5a Wissenschafts ER Der Malte Sstadt Darmstadt rn De Eing.: = 2 K0y, 297 64283 Darmstadt —_ Dözernat Ivy Trennung der Erich Kästner-Schule in eine eigenständige Grundschule und eine eigenständige integrierte Gesamtschule Sehr geehrter Herr Dr. Molter, ich teile Ihnen mit, dass nach langen und ausführlichen Diskussionen die Schulkonferenz der Erich Kästner-Schule in der 0. g. Angelegenheit in ihrer Sitzung am 29.10.07 folgenden Beschluss gefasst hat: „Die Schulkonferenz der Erich Kästner-Schule beantragt die organisatorische Trennung der beiden Standorte Wickopweg 2 und Bartningstraße 33 und die Weiterführung als eigenständige Grundschule und eigenständige integrierte Gesamtschule ab dem Schuljahr 2008/09“. . Der Beschluss wurde bei 10 von | | anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern mit 8 }a- Stimmen, | Enthaltung und I Gegenstimme gefasst. Gleichzeitig wurde der von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitete Schulverbundsvertrag (für den Fall einer Genehmigung der Trennung) einstimmig und ohne Enthaltung angenommen. Den Schulverbundsvertrag füge ich in der Anlage zu Ihrer Kenntnisnahme bei. Ich bitte um weitere Veranlassung, Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (4)
Orte (3)
- Bartningstraße 33
- Wickopweg 2
- Luisenplatz 5a
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0664
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 14.11.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00