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0554/2024

Autonomes Zentrum - Beantwortung von Anfragen und Sachstand

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 28.02.2024

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Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 25.06.2024, TOP 2.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Anlage 1

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3154 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
230/1/Ob 
Vorlagen-Nummer  28.02.2024 
 0554/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rechnungsprüfungsausschuss 19.03.2024 
 
Autonomes Zentrum - Beantwortung von Anfragen und Sachstand 
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.03.2023 die Vorlage 
0283/2023 (Beantwortung von mündlichen Anfragen) unter TOP 2.2 zur Kenntnis genommen. 
Hierzu haben Herr Marx (CDU-Fraktion) und Frau Oedingen (SPD-Fraktion) weitere Fragen 
aufgeworfen. In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 05.12.2023 hat Herr 
Marx unter TOP 2.2 an die Beantwortung erinnert. Auszüge aus den Niederschriften der vor-
genannten beiden Sitzungen sind als Anlage 1 und 2 beigefügt.  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung hat unter der Vorlage Nr. 0150/2024 einen Sachstandsbericht zur Verlagerung 
des Autonomen Zentrums in die Liegenschaft In den Reihen 16 in Köln-Kalk in verschiedene 
Ausschüsse eingebracht, so auch in die heutige Sitzung des Rechnungsprüfungsausschus-
ses.  
 
Auf die Ausführungen in der Mitteilung wird verwiesen. Nachträglich kann noch festgehalten 
werden, dass der Letter of Intent von allen Beteiligten am 01.02.2024 unterzeichnet wurde.  
 
Zu den Fragen von Frau Oedingen und Herrn Marx nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
- Fragen zum Erbbaurechtsvertrag 
Der Erbbaurechtsvertrag wurde mit dem Autonomen Zentrum noch nicht geschlossen, da die 
Vertragskonditionen noch nicht endgültig ausgearbeitet sind. Erst hiernach kann die Verwal-
tung den zwingend vor Vertragsbeurkundung zu fassenden Beschluss des Rates zur Bestel-
lung eines Erbbaurechtes einholen. Der am 01.02.2024 unterzeichnete Letter of Intent ist nicht 
nur Grundlage für den Umzug des Autonomen Zentrums auf das Grundstück In den Reihen 
16, sondern auch Basis für den zu schließenden Erbbaurechtsvertrag.  
 
- Fragen zu den gewerblichen Mieter*innen 
Aktuell bestehen noch 10 Mietverhältnisse mit Gewerbetreibenden. Hierunter fällt auch der 
Mietvertrag mit dem Busunternehmen, das die benachbarte Teilfläche erwerben und an dem 
Standort verbleiben soll. Ein weiterer Mieter wird seinen Betrieb (altersbedingt) einstellen.  
Die überwiegende Anzahl der übrigen 8 gewerblich tätigen Mieter*innen haben lediglich La-
gerräume in unterschiedlichen Größen angemietet (27-176 m²), so zum Beispiel zum Einla-
gern von (gastronomischen) Einrichtungsgegenständen. Einige wenige gewerbetreibende 
Mieter*innen haben Räumlichkeiten als Büros in der Größe von 28-77 m² angemietet. Auch 
haben fast alle dieser Mieter*innen die Mietverträge als Privatpersonen unter Angabe ihrer 
Privatanschriften abgeschlossen.

2 
 
Die Verwaltung hat bereits alle Mieter*innen frühzeitig darüber informiert, dass die Liegen-
schaft In den Reihen 16 perspektivisch umgenutzt werden soll und dass die KölnBusiness 
Wirtschaftsförderungs-GmbH (KBW) die gewerbetreibenden Mieter*innen bei der Findung 
neuer Räumlichkeiten unterstützt. Leider hat fast kein Gewerbetreibender das Unterstützungs-
angebot angenommen und Kontakt zur KBW aufgenommen.  
 
 
Gez. Wolfgramm

Anlage 1

1862 Zeichen

Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses  am 21.03.2023 
 - 8 - 
I. Öffentlicher Teil 
1 Gleichstellungsrelevante Themen 
Es liegen keine gleichstellungsrelevanten Themen vor. 
2 Beantwortung von Anfragen aus früheren Sitzungen 
2.1 Prüfbericht Festsetzung und Erhebung der Kulturförderabgabe bei 
21/Steueramt  
Anfrage von Werner Marx  
Rechnungsprüfungsausschusses 08.11.2022, TOP 8.2 
4078/2022 
Werner Marx bedankt sich bei der Verwaltung und regt den Verweis der Mitteilung in 
den Finanzausschuss an.  
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Mittteilung zur Kenntnis. 
2.2 Autonomes Zentrum - Beantwortung von Anfragen zum Standort in 
Köln-Kalk  
Anfragen von Werner Marx und Erika Oedingen  
Rechnungsprüfungsausschuss 06.12.2022, TOP 6.4 
0283/2023 
Erika Oedingen hinterfragt, ob der genannte Erbpachtvertrag mit dem autonomen 
Zentrum in Köln-Kalk bereits geschlossen wurde.  
Werner Marx habe eine ausführlichere Antwort erwartet. In der Vorlage sei erläutert, 
wofür die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH (KBW) zuständig ist, was be-
reits hinreichend bekannt sei. Ihn interessiere konkret, wie viele gewerbetreibende 
Mieter*innen die Räumlichkeiten verlassen müssen und ob diese danach in Köln an-
sässig bleiben.  
Jörg Detjen bringt zum Ausdruck, dass der Rechnungsprüfungsausschuss diesbezüg-
lich nicht zuständig sei. Die Thematik des autonomen Zentrums sei im Hauptaus-
schuss besprochen worden. Er bittet um Absprache und Diskussion in den Fraktionen. 
Erika Oedingen erklärt, dass es sich um eine Anfrage handele, die im Rechnungsprü-
fungsausschuss gestellt wurde und sie die Vorlage nicht einfach zur Kenntnis nehmen 
könne, wenn noch Nachfragen bestünden. Sie werde die Thematik dennoch in der 
Fraktion besprechen. 
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Mittteilung zur Kenntnis. 
 
 
Anlage 1
_______

Anlage 2

1085 Zeichen

Geschäftsführung  
Rechnungsprüfungsausschuss 
Naiga Ngawanzu 
Telefon:  (0221) 221 22928 
Fax:   (0221) 221 25501 
E-Mail: naiga.ngawanzu@stadt-koeln.de 
Datum: 09.01.2024 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung des 
Rechnungsprüfungsausschusses vom 05.12.2023 
öffentlich 
8.1 Autonomes Zentrum 
 
Werner Marx erinnert an die ausstehende Beantwortung der Fragen zu Tagesord-
nungspunkt 2.2 der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 21.03.2023. 
 
Es sei nicht hinnehmbar, dass überlegt werde, das Autonome Zentrum in einen Be-
reich zu verlagern, in dem Unternehmen ansässig sind, ohne zu berücksichtigen, wo 
sich die Unternehmen zukünftig niederlassen können. 
 
Zu dem bittet Werner Marx um Auskunft, wie die Verwaltung den rechtswidrigen Zu-
stand am derzeitigen Standort des Autonomen Zentrums beenden will. Auf § 55 Ge-
meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen habe er bereits in der letzten Sit-
zung hingewiesen. Die Verwaltung habe bestätigt, dass es für das derzeitige genutzte 
Gebäude am Eifelwall keine Nutzungsgenehmigung mehr gibt. 
 
 
Anlage 2
_______

Beratungsverlauf (1)

25.06.2024 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0554/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
28.02.2024
Erstellt
07.02.2024 14:26