AN/1547/2022
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Einrichtung des Kriminalpräventiven Rats Porz"
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KPR Geschäftsordnung
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Seite 1 Geschäftsordnung des Kriminalpräventiven Rates (KpR) der Bezirksvertretung Porz BV/ Stadt Köln in der Wahlperiode 2020-2025 Präambel Der KpR Porz ist ein Gremium der Bezirksvertretung Porz, welches als Ziel die Kriminalprävention für alle Ortsteile in Porz hat. Der KpR Porz hat damit die Aufgabe, alle politischen, verwaltenden und soziale Kräfte in Porz für die Prävention zu gewinnen und zu bündeln. Der KpR Porz handelt überparteilich und neutral. Der Prävention in Porz ist eine Bezirksbürgermeisterpflicht. Als die wichtigsten Ziele des KpR Porz werden folgende Aspekte benannt: • die quantitative und qualitative Reduzierung von K riminalität, • eine Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls i n der Bevölkerung, • der Abbau kriminogener Strukturen, • die positive Beeinflussung des sozialen Klimas in der Kommune, • sowie die Förderung eines rationalen Umgangs mit K riminalität. §1 Mitglieder und Wahlen Der KpR besteht aus ständigen Mitgliedern aus der Verwaltung, der Polizei und der Bezirksvertretung und nicht stimmberechtigten Mitgliedern. Stimmberechtigt sind: 1. Bezirksbürgermeister/in 2. Amtsleiter/in 3. Polizeiinspektionsleiter/in 4. Stellvertretende Bezirksbürgermeister/in 5. jeweils ein/e Vertreter/in der in der Bezirksvertretung vertretenen Fraktionen Die Fraktionen der Bezirksvertretung geben ihr Mitglied und eine/n Vertreter/in der Bezirksbürgermeisterin bekannt. Nicht stimmberechtigt sind vom KpR Porz hinzugezogene Fachkräfte aus Verwaltung oder Bürgerschaft. Wenn Abstimmungen zu Projekten oder Präventionen erfolgen ist die einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder zur Annahme notwendig. §2 Aufgabe der Bezirksbürgermeisterin 1. Der Bezirksbürgermeister lädt zu den Sitzungen d es KpR Porz ein und leitet diese. 2. Während der gesamten Wahlperiode lädt die Bezirk sbürgermeisterin den KpR Porz mindestens zwei Mal im Jahr zu Sitzungen ein. Bei Bedarf können zusätzliche Sitzungen einberufen werden. 3. Die Sitzungen sind grundsätzlich nicht öffentlic h. 4. Die Bezirksbürgermeisterin bestimmt die Tagesord nung unter Mitwirkung der Mehrheit Fraktionsvorsitzenden in einer Fraktionsvorsitzenden-Besprechung (FVB). 5. Bei öffentlichen Sitzungen muss die abgestimmte Tagesordnung der Polizei und der Verwaltung vor der Veröffentlichung vorgelegt werden. Die Polizei und die Verwaltung Seite 2 haben bei öffentlichen Sitzungen ein Vetorecht zu der Tagesordnung oder einzelnen Punkten der Tagesordnung. Dieses muss bis spätestens 2 Wochen nach der Vorlage der Tagesordnung abgegeben werden, ansonsten gilt die Tagesordnung als angenommen. 6. Auf der Grundlage der Tagesordnung bestimmt die Bezirksbürgermeisterin, ob und welche Fachkräfte in die Sitzungen des KpR Porz hinzugezogen werden und lädt diese ein. 7. Die Bezirksbürgermeisterin bringt auf den Sitzun gen alle vorgeschlagenen Maßnahmen der Mitglieder nach Diskussion zur Abstimmung. (Abstimmung siehe §1) §3 Bevorzugte Themenbereiche 1 Der KpR Porz soll sich mit den folgenden Themenbereichen bevorzugt befassen. 1. Drogen 2. Sichere Stadt 3. Jugendkriminalität 4. Angsträume Stadtplanung 5. Häusliche Gewalt Zu den Themenbereichen können Fachkräfte insbesondere aus folgenden Bereichen eingeladen werden Drogen: • Gesundheitsamt • Ordnungsamt • Polizei • Sozialamt • Freie Träger • Drogenverein Sichere Stadt: • Bauamt • Stadtplanungsamt • Handwerk, Industrie- und Handelskammer • Verkehrsbetriebe • Polizei Jugendkriminalität: • Jugendamt • Jugendgerichtshilfe • Justiz • Bewährungshilfe • Täter- / Opfer-Ausgleich • Sozialamt • Freie Träger • Polizei Angsträume Stadtplanung: • Stadtplanungsamt • Bauamt • Frauenbeauftragte • Sozialamt Seite 3 • Haus- und Grundstückseigentümer • Industrie- und Handelskammer • Architekten • Vertreter der Bürger • Polizei Häusliche Gewalt: • Gleichstellungsbeauftragte • Frauenhaus • Staatsanwaltschaft • Ordnungsamt • Frauenvereine • Beratungsstellen • Sozialverbände • Polizei Die Bezirksbürgermeisterin entscheidet, welche Fachkräfte zu den Sitzungen des KpR Porz eingeladen werden. Es dürfen auch andere als wichtig erachtete Themen bearbeitet werden. §4 Controlling und Öffentlichkeitsarbeit 1 Die Kontrolle der Umsetzung beschlossener Maßna hmen aus dem KpR Porz obliegt der/m Bezirksbürgermeister/in. Der/die Amtsleiter/in des Bürgeramtes unterstützt dabei den/die Bezirksbürgermeister/in. 2 Der/die Bezirksbürgermeister/in und der/die Amtsleiter/in bilden die Koordinationsschnittstelle und den Ansprechmittelpunkt für die beteiligten Akteure. 3 In jeder Sitzung des KpR Porz ist von/m Bezirks bürgermeister/in ein Statusbericht zu den in den vorherigen Sitzungen beschlossenen Maßnahmen zu geben, bis der KpR Porz die Maßnahme für erledigt erklärt. 4 Maßnahmen, die vom KpR Porz für wichtig und unt erstützungswürdig beschlossen werden und wegen fehlender Mittel (monetär oder personell) nicht begonnen oder umgesetzt werden können, sind an den Rat und die OB zu leiten mit der Aufforderung, eine schlussendliche Entscheidung zur Umsetzung oder Ablehnung herbeizuführen. 5 Maßnahmen, die der KpR Porz beschlossen hat, kö nnen von/m Bezirksbürgermeister/in veröffentlicht werden. Hier haben die Polizei und die Verwaltung eine Vetorecht. 6 Abgeschlossene Maßnahmen können mit ihrem Ergeb nis veröffentlicht. Hier haben die Polizei und die Verwaltung ein Vetorecht.
Dringlichkeitsantrag CDU und Grüne - Kriminalpräventiver Rat Porz
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in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Gleichlautend: Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Köln-Porz, den 25.08.2022 Dringlichkeitsantrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 01.09.2022 hier: Einrichtung des Kriminalpräventiven Rats Porz Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die nächste Tagesordnung zu setzen: Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Einrichtung des Kriminalpräventiven Rats Porz und die beigefügte Geschäftsordnung für diesen. Begründung: In der letzten FVB hat die Verwaltung dargestellt, welche aktuellen Vandalismusschäden um das Bezirksrathaus erfolgt sind. Dies nimmt die Bez irksvertretung Porz zum Anlass, den Kriminalpräventiven Rat Porz wieder ins Leben zu ru fen und bittet die Bezirksbürgermeiste- rin, diesen umgehend einzuberufen. Ebenfalls beschließt die Bezirksvertretung die beigefüg- te Geschäftsordnung für den Kriminalpräventiven Rat Porz. Mit freundlichen Grüßen Stefan Götz Dieter Redlin CDU-Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender B ündnis 90/Die Grünen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungOrte (1)
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1547/2022
- Typ
- Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag)
- Datum
- 30.08.2022
- Erstellt
- 30.08.2022 12:13