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AN/1547/2022

Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Einrichtung des Kriminalpräventiven Rats Porz"

Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) 30.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 03.11.2022, TOP 8.1

KPR Geschäftsordnung

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Dringlichkeitsantrag CDU und Grüne - Kriminalpräventiver Rat Porz

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KPR Geschäftsordnung

5552 Zeichen

Seite 1 
Geschäftsordnung des Kriminalpräventiven Rates (KpR)  
der Bezirksvertretung Porz BV/ Stadt Köln 
in der Wahlperiode 2020-2025 
 
Präambel 
 
Der KpR Porz ist ein Gremium der Bezirksvertretung Porz, welches als Ziel die Kriminalprävention 
für alle Ortsteile in Porz hat. Der KpR Porz hat damit die Aufgabe, alle politischen, verwaltenden 
und soziale Kräfte in Porz für die Prävention zu gewinnen und zu bündeln. Der KpR Porz handelt 
überparteilich und neutral. 
 
Der Prävention in Porz ist eine Bezirksbürgermeisterpflicht. 
 
Als die  wichtigsten Ziele des KpR Porz werden folgende Aspekte benannt: 
• die quantitative und qualitative Reduzierung von K riminalität, 
• eine Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls i n der Bevölkerung, 
• der Abbau kriminogener Strukturen, 
• die positive Beeinflussung des sozialen Klimas in der Kommune, 
• sowie die Förderung eines rationalen Umgangs mit K riminalität. 
 
§1 Mitglieder und Wahlen 
 
Der KpR besteht aus ständigen Mitgliedern aus der Verwaltung, der Polizei und der 
Bezirksvertretung und nicht stimmberechtigten Mitgliedern. 
 
Stimmberechtigt sind: 
1. Bezirksbürgermeister/in 
2. Amtsleiter/in 
3. Polizeiinspektionsleiter/in 
4. Stellvertretende Bezirksbürgermeister/in 
5. jeweils ein/e Vertreter/in der in der Bezirksvertretung vertretenen Fraktionen 
 
Die Fraktionen der Bezirksvertretung geben ihr Mitglied und eine/n Vertreter/in der 
Bezirksbürgermeisterin bekannt. 
 
Nicht stimmberechtigt sind 
vom KpR Porz hinzugezogene Fachkräfte aus Verwaltung oder Bürgerschaft. 
 
Wenn Abstimmungen zu Projekten oder Präventionen erfolgen ist die einfache Mehrheit der 
anwesenden stimmberechtigten Mitglieder zur Annahme notwendig.  
 
 
§2 Aufgabe der Bezirksbürgermeisterin 
 
1. Der Bezirksbürgermeister lädt zu den Sitzungen d es KpR Porz ein und leitet diese. 
2. Während der gesamten Wahlperiode lädt die Bezirk sbürgermeisterin den KpR Porz 
mindestens zwei Mal im Jahr zu Sitzungen ein. Bei Bedarf können zusätzliche Sitzungen 
einberufen werden.  
3. Die Sitzungen sind grundsätzlich nicht öffentlic h.  
4. Die Bezirksbürgermeisterin bestimmt die Tagesord nung unter Mitwirkung der Mehrheit 
Fraktionsvorsitzenden in einer Fraktionsvorsitzenden-Besprechung (FVB).  
5. Bei öffentlichen  Sitzungen muss die abgestimmte Tagesordnung der Polizei und der 
Verwaltung vor der Veröffentlichung vorgelegt werden. Die Polizei und die Verwaltung

Seite 2 
haben bei öffentlichen Sitzungen ein Vetorecht zu der Tagesordnung oder einzelnen 
Punkten der Tagesordnung. Dieses muss bis spätestens 2 Wochen nach der Vorlage der 
Tagesordnung abgegeben werden, ansonsten gilt die Tagesordnung als angenommen. 
6. Auf der Grundlage der Tagesordnung bestimmt die Bezirksbürgermeisterin, ob und welche 
Fachkräfte in die Sitzungen des KpR Porz hinzugezogen werden und lädt diese ein. 
7. Die Bezirksbürgermeisterin bringt auf den Sitzun gen alle vorgeschlagenen Maßnahmen der 
Mitglieder nach Diskussion zur Abstimmung. (Abstimmung siehe §1) 
 
 
 
§3 Bevorzugte Themenbereiche 
 
1 Der KpR Porz soll sich mit den folgenden Themenbereichen bevorzugt befassen.  
1. Drogen 
2. Sichere Stadt 
3. Jugendkriminalität 
4. Angsträume Stadtplanung 
5. Häusliche Gewalt 
 
Zu den Themenbereichen können Fachkräfte insbesondere aus folgenden Bereichen eingeladen 
werden 
   
Drogen: 
• Gesundheitsamt 
• Ordnungsamt 
• Polizei 
• Sozialamt 
• Freie Träger 
• Drogenverein 
 
Sichere Stadt: 
 
• Bauamt 
• Stadtplanungsamt 
• Handwerk, Industrie- und Handelskammer 
• Verkehrsbetriebe 
• Polizei 
 
Jugendkriminalität: 
 
• Jugendamt 
• Jugendgerichtshilfe 
• Justiz 
• Bewährungshilfe 
• Täter- / Opfer-Ausgleich 
• Sozialamt 
• Freie Träger 
• Polizei 
 
Angsträume Stadtplanung: 
 
• Stadtplanungsamt 
• Bauamt 
• Frauenbeauftragte 
• Sozialamt

Seite 3 
• Haus- und Grundstückseigentümer 
• Industrie- und Handelskammer 
• Architekten 
• Vertreter der Bürger 
• Polizei 
 
Häusliche Gewalt: 
 
•  Gleichstellungsbeauftragte  
•  Frauenhaus  
•  Staatsanwaltschaft  
•  Ordnungsamt  
•  Frauenvereine  
•  Beratungsstellen  
•  Sozialverbände 
•  Polizei 
 
Die Bezirksbürgermeisterin entscheidet, welche Fachkräfte zu den Sitzungen des KpR Porz 
eingeladen werden. 
 
Es dürfen auch andere als wichtig erachtete Themen bearbeitet werden. 
 
 
§4 Controlling und Öffentlichkeitsarbeit 
 
 1  Die Kontrolle der Umsetzung beschlossener Maßna hmen aus dem KpR Porz obliegt der/m 
Bezirksbürgermeister/in. Der/die Amtsleiter/in des Bürgeramtes unterstützt dabei den/die 
Bezirksbürgermeister/in. 
 2  Der/die Bezirksbürgermeister/in und der/die Amtsleiter/in bilden die 
Koordinationsschnittstelle und den Ansprechmittelpunkt für die beteiligten Akteure. 
 3  In jeder Sitzung des KpR Porz ist von/m Bezirks bürgermeister/in ein Statusbericht zu den in 
den vorherigen  Sitzungen beschlossenen Maßnahmen zu geben, bis der KpR Porz die 
Maßnahme für erledigt erklärt.  
 4  Maßnahmen, die vom KpR Porz für wichtig und unt erstützungswürdig beschlossen werden 
und wegen fehlender Mittel (monetär oder personell) nicht begonnen oder umgesetzt 
werden können, sind an den Rat und die OB zu leiten mit der Aufforderung, eine 
schlussendliche Entscheidung zur Umsetzung oder Ablehnung herbeizuführen. 
 5  Maßnahmen, die der KpR Porz beschlossen hat, kö nnen von/m Bezirksbürgermeister/in 
veröffentlicht werden. Hier haben die Polizei und die Verwaltung eine Vetorecht.  
 6  Abgeschlossene Maßnahmen können mit ihrem Ergeb nis veröffentlicht. Hier haben die 
Polizei und die Verwaltung ein Vetorecht.

Dringlichkeitsantrag CDU und Grüne - Kriminalpräventiver Rat Porz

1356 Zeichen

in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln 
Gleichlautend:  
Frau Bezirksbürgermeisterin         
Sabine Stiller          
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 
51143 Köln 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus   
50667 Köln  
Köln-Porz, den 25.08.2022 
 
 
Dringlichkeitsantrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 01.09.2022  
 
hier: Einrichtung des Kriminalpräventiven Rats Porz 
 
 
 
 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
wir bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die nächste Tagesordnung zu setzen:  
 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Einrichtung des Kriminalpräventiven Rats Porz und 
die beigefügte Geschäftsordnung für diesen.  
 
Begründung: 
In der letzten FVB hat die Verwaltung dargestellt, welche aktuellen Vandalismusschäden um 
das Bezirksrathaus erfolgt sind. Dies nimmt die Bez irksvertretung Porz zum Anlass, den 
Kriminalpräventiven Rat Porz wieder ins Leben zu ru fen und bittet die Bezirksbürgermeiste- 
rin, diesen umgehend einzuberufen. Ebenfalls beschließt die Bezirksvertretung die beigefüg- 
te Geschäftsordnung für den Kriminalpräventiven Rat Porz. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Stefan Götz     Dieter Redlin 
CDU-Fraktionsvorsitzender   Fraktionsvorsitzender B ündnis 90/Die Grünen

Beratungsverlauf (1)

03.11.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Friedrich-Ebert-Ufer 64

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Details

Aktenzeichen
AN/1547/2022
Typ
Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag)
Datum
30.08.2022
Erstellt
30.08.2022 12:13