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1636/2022

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Falschparken Subbelrather Str. 251-257 (Az.: 02-1600-85-21)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 23.05.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 20.06.2022, TOP 3.2

Anlage 1 - Eingabe

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Anlage 3 - Schreiben Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung

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Anlage 2 - Schreiben Fahrradbeauftragter

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 - Eingabe

1218 Zeichen

Köln, 12. März 2021
Bezirksbürgermeister Volker Spelthann	
per E-Mail:	
Volker.Spelthann@stadt-koeln.de 
Bürgeranregung nach §24 Gemeindeordnung 
Verhinderung Falschparken Subbelrather Straße 251-257 
Sehr geehrter Bezirksbürgermeister Volker Spelthann,	
Sehr geehrte Mitglieder*innen der Bezirksvertretung Ehrenfeld,	
der Gehweg/Radfahrstreifen an o.g. Stelle lädt zum Falschparken ein.	
Trotz zahlreicher Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten meinerseits, entspannt sich die 
Situation nicht. Die durch das Falschparken entstehenden Konfliktsituationen sind nach meiner 
Einschätzung ausreichend bekannt, daher gehe ich auf diese nicht näher ein.	
Ich rege an, durch Poller das Abstellen von Fahrzeugen zu unterbinden.	
Fahrradabstellbügel können aus Sicht des Fahrradbeauftragen an dieser Stelle nicht aufgestellt 
werden.	
Im Anhang finden Sie mein „Best Of“ der falsch geparkten Fahrzeuge um die Situation zu 
verdeutlichen.	
Zudem finden Sie im Anhang den bisherigen Mailverlauf mit dem Fahrradbeauftragten bzw. mit 
dem Amt für Strassen- und Verkehrsentwicklung.	
Ich freue mich auf Ihre Zustimmung zu meiner Anregung.	
Freundliche Grüße aus Sülz	
Seite  von 1 4

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Seite  von 4 4

Anlage 3 - Schreiben Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung

1131 Zeichen

Von: x Betreff: Subbelrather Strasse 257 Datum: 3. März 2020 um 10:00
An:
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre Anregung, die Subbelrather Strasse betreffend und die
aussagekräftigen Fotos.
Von meiner Seite, als bauliche und verkehrstechnisch anordnende Behörde, sehe da
keinen Handlungsbedarf.
Natürlich ist die von Ihnen beschriebene Situation ordnungsrechtlich bedenklich und
evtl. ahndungswürdig, daher habe ich mir erlaubt, den Ordnungs- und Verkehrsdienst
davon in Kenntnis zu setzen, mit der Bitte, dort verstärkt zu überwachen.
Sollte sich die Situation nicht entspannen, haben Sie immer die Möglichkeit das Amt
für öffentliche Ordnung um Hilfe zu bitten. Die Kollegen erreichen Sie unter der 221 –
32000 und dann wird der Verkehrsdienst informiert.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin
Amt für Strassen- und Verkehrsentwicklung
662/1
Straßenerhaltung – StVO Anordnungen Ortsfest
Telefon: (0221) 221 – xxx
Telefax: (0221) 221 – xxx
E-Mail :  xxx
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Anlage 2 - Schreiben Fahrradbeauftragter

1124 Zeichen

Von: fahrradbeauftragter@stadt-koeln.de 
: AW: Radfahrstreifen - Subbelrather Str. 257
Datum: 26. Februar 2020 um 08:34
An: 
Sehr geehrter Herr xxx
vielen Dank für Ihre Mail. In dem genannten Bereich ist der Gehweg für die Aufstellung von Fahrradständern nicht ausreichend
bemessen. Ich habe Ihre Mail an die Kollegen von der StvO Anordnung weitergeleitet mit der Bitte um Prüfung, ob hier evtl.
Poller als Absicherung aufgestellt werden können. Des Weiteren habe ich Ihre Mail an das Ordnungsamt mit der Bitte um
verstärkte Überwachung des ruhenden Verkehrs ebenfalls weitergeleitet. 
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxx
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung
Verkehrsplanung -Team Fahrradbeauftragter-
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon: 0221/221- xx 
Telefax: 0221/221-xxx
E-Mail: xxx
Internet: www.stadt-koeln.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: xxx
] Gesendet: Sonntag, 23. Februar 2020 14:30
An: fahrradbeauftragter <fahrradbeauftragter@STADT-KOELN.DE>
Betreff: Radfahrstreifen - Subbelrather Str. 257 
Sehr geehrte Damen und Herren,
siehe Anhang.
Freundliche Grüße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1778 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 1636/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Falschparken Subbelrather Str. 251-257 (Az.: 02-1600-85-
21) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für die Eingabe und fordert den Ordnungs- und 
Verkehrsdienst zu verstärkten Kontrollen auf.   
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.06.2022

2 
Begründung: 
Der Petent regt an, durch Poller das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Radfahrstreifen zu unterbin-
den (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Auf Radfahrschutzstreifen gilt, nach § 12 Straßenverkehrsordnung (StVO), Haltverbot, auch ohne die 
Kennzeichnung durch ein Verkehrszeichen – in diesem Fall das Verkehrszeichen 283 StVO. Das 
Parken auf Gehwegen ist, ebenfalls nach § 12 StVO, ohne eine ausdrückliche Erlaubnis, durch das 
Verkehrszeichen 315 StVO oder Parkstandmarkierungen, untersagt. Es besteht damit sowohl auf 
dem Gehweg, als auch auf dem Radfahrschutzstreifen bereits ein gesetzliches Halt-/Parkverbot. Die 
Straßenverkehrsbehörde ist nicht verpflichtet, Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmenden durch bauli-
che Maßnahmen zu unterbinden. 
Aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelungen ist die Anordnung von Absperrpfosten an der 
Stelle entbehrlich und wird derzeit nicht vorgenommen. 
In dem genannten Bereich ist der Gehweg für die Aufstellung von Fahrradständern nicht ausreichend 
bemessen. 
Der Ordnungs- und Verkehrsdienst wurde gebeten, in dem genannten Bereich verstärkt Kontrollen 
durchzuführen. 
 
Anlagen 
1. Eingabe 
2. Schreiben Fahrradbeauftragter 
3. Schreiben Ordnungsamt

Beratungsverlauf (1)

20.06.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1636/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
23.05.2022
Erstellt
13.05.2022 11:39