1636/2022
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Falschparken Subbelrather Str. 251-257 (Az.: 02-1600-85-21)
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Anlage 1 - Eingabe
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Köln, 12. März 2021 Bezirksbürgermeister Volker Spelthann per E-Mail: Volker.Spelthann@stadt-koeln.de Bürgeranregung nach §24 Gemeindeordnung Verhinderung Falschparken Subbelrather Straße 251-257 Sehr geehrter Bezirksbürgermeister Volker Spelthann, Sehr geehrte Mitglieder*innen der Bezirksvertretung Ehrenfeld, der Gehweg/Radfahrstreifen an o.g. Stelle lädt zum Falschparken ein. Trotz zahlreicher Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten meinerseits, entspannt sich die Situation nicht. Die durch das Falschparken entstehenden Konfliktsituationen sind nach meiner Einschätzung ausreichend bekannt, daher gehe ich auf diese nicht näher ein. Ich rege an, durch Poller das Abstellen von Fahrzeugen zu unterbinden. Fahrradabstellbügel können aus Sicht des Fahrradbeauftragen an dieser Stelle nicht aufgestellt werden. Im Anhang finden Sie mein „Best Of“ der falsch geparkten Fahrzeuge um die Situation zu verdeutlichen. Zudem finden Sie im Anhang den bisherigen Mailverlauf mit dem Fahrradbeauftragten bzw. mit dem Amt für Strassen- und Verkehrsentwicklung. Ich freue mich auf Ihre Zustimmung zu meiner Anregung. Freundliche Grüße aus Sülz Seite von 1 4 Seite von 2 4 Seite von 3 4 Seite von 4 4
Anlage 3 - Schreiben Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
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Von: x Betreff: Subbelrather Strasse 257 Datum: 3. März 2020 um 10:00 An: Sehr geehrter Herr xxx, vielen Dank für Ihre Anregung, die Subbelrather Strasse betreffend und die aussagekräftigen Fotos. Von meiner Seite, als bauliche und verkehrstechnisch anordnende Behörde, sehe da keinen Handlungsbedarf. Natürlich ist die von Ihnen beschriebene Situation ordnungsrechtlich bedenklich und evtl. ahndungswürdig, daher habe ich mir erlaubt, den Ordnungs- und Verkehrsdienst davon in Kenntnis zu setzen, mit der Bitte, dort verstärkt zu überwachen. Sollte sich die Situation nicht entspannen, haben Sie immer die Möglichkeit das Amt für öffentliche Ordnung um Hilfe zu bitten. Die Kollegen erreichen Sie unter der 221 – 32000 und dann wird der Verkehrsdienst informiert. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen xxx Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin Amt für Strassen- und Verkehrsentwicklung 662/1 Straßenerhaltung – StVO Anordnungen Ortsfest Telefon: (0221) 221 – xxx Telefax: (0221) 221 – xxx E-Mail : xxx Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung
Anlage 2 - Schreiben Fahrradbeauftragter
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Von: fahrradbeauftragter@stadt-koeln.de : AW: Radfahrstreifen - Subbelrather Str. 257 Datum: 26. Februar 2020 um 08:34 An: Sehr geehrter Herr xxx vielen Dank für Ihre Mail. In dem genannten Bereich ist der Gehweg für die Aufstellung von Fahrradständern nicht ausreichend bemessen. Ich habe Ihre Mail an die Kollegen von der StvO Anordnung weitergeleitet mit der Bitte um Prüfung, ob hier evtl. Poller als Absicherung aufgestellt werden können. Des Weiteren habe ich Ihre Mail an das Ordnungsamt mit der Bitte um verstärkte Überwachung des ruhenden Verkehrs ebenfalls weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag xxx Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung Verkehrsplanung -Team Fahrradbeauftragter- Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Telefon: 0221/221- xx Telefax: 0221/221-xxx E-Mail: xxx Internet: www.stadt-koeln.de -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: xxx ] Gesendet: Sonntag, 23. Februar 2020 14:30 An: fahrradbeauftragter <fahrradbeauftragter@STADT-KOELN.DE> Betreff: Radfahrstreifen - Subbelrather Str. 257 Sehr geehrte Damen und Herren, siehe Anhang. Freundliche Grüße
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 1636/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Falschparken Subbelrather Str. 251-257 (Az.: 02-1600-85- 21) Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für die Eingabe und fordert den Ordnungs- und Verkehrsdienst zu verstärkten Kontrollen auf. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.06.2022 2 Begründung: Der Petent regt an, durch Poller das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Radfahrstreifen zu unterbin- den (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Auf Radfahrschutzstreifen gilt, nach § 12 Straßenverkehrsordnung (StVO), Haltverbot, auch ohne die Kennzeichnung durch ein Verkehrszeichen – in diesem Fall das Verkehrszeichen 283 StVO. Das Parken auf Gehwegen ist, ebenfalls nach § 12 StVO, ohne eine ausdrückliche Erlaubnis, durch das Verkehrszeichen 315 StVO oder Parkstandmarkierungen, untersagt. Es besteht damit sowohl auf dem Gehweg, als auch auf dem Radfahrschutzstreifen bereits ein gesetzliches Halt-/Parkverbot. Die Straßenverkehrsbehörde ist nicht verpflichtet, Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmenden durch bauli- che Maßnahmen zu unterbinden. Aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelungen ist die Anordnung von Absperrpfosten an der Stelle entbehrlich und wird derzeit nicht vorgenommen. In dem genannten Bereich ist der Gehweg für die Aufstellung von Fahrradständern nicht ausreichend bemessen. Der Ordnungs- und Verkehrsdienst wurde gebeten, in dem genannten Bereich verstärkt Kontrollen durchzuführen. Anlagen 1. Eingabe 2. Schreiben Fahrradbeauftragter 3. Schreiben Ordnungsamt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1636/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 23.05.2022
- Erstellt
- 13.05.2022 11:39