BV5/121/2025
Stellungnahmen und Mitteilungen der Verwaltung
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Anlage zu Nr. 3 der Vorlage "Mehr Bänke und Mülleimer am Herbert-Eulenberg-Weg aufstellen"
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Herbert-Eulenberg-Weg – Aufstellung weitere Bänke auf der Landseite der Deichkrone Blauer Punkt: Position vorhandene Bank Roter Punkt: Position geplante Bank M: Mülleimerstandort vorhanden M: Mülleimerstandort geplant M M M Bank 2 Bank 1 Bank 3 Anlage zu Nr. 3 der Vorlage BV5/121/2025
Informationsvorlage BV
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BV5/121/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Stellungnahmen und Mitteilungen der Verwaltung Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 5 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 5 30.09.2025 Kenntnisnahme 1. Neubau von Wohnungen am Wasserwerksweg in Wittlaer, Vorlage BV5/056/2025 BV-Sitzung vom 29. April 2025 In der Sitzung vom 29. April 2025 wurden folgende Zusatzfragen gestellt: 1. Hat die Investorin beziehungsweise der Investor einen Anspruch auf Erschließung ihres beziehungsweises seines Grundstücks? 2. Wie kann garantiert werden, dass die Grundstückseigentümerin beziehungsweise die Investorin / der Inv estor nicht die im Düsseldorfer Baulandmodell vorgesehenen Quoten für preisgedämpften und gefördertem Wohnungsbau missachten? Die Verwaltung antwortet wie folgt: 1. Gemäß § 123 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Erschließung Aufgabe der Gemeinde. Ein Rechtsanspruch auf Erschließung besteht jedoch gemäß § 123 Abs. 3 BauGB nicht. Zudem liegt kein zumutbares Angebot zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, wie es das Gesetz in § 124 BauGB fordert, seitens der Grund - stückseigentümerin vor. Derzeit finden Abstimmungsgespräche zwischen Stadtverwaltung und Investor statt. 2. Ziel der Verwaltung ist eine Umsetzung der Quotierung entsprechend des Düsseldorfer Baulandmodells bei Änderung des Planungsrechts. Dies ist Voraussetzung für ein entsprechendes Bauleitplanverfahren. 2. Neuer Standort für Fitness -/Spielplatz im westlichen Teil Angermunds, Vorlage BV5/074/2025 BV-Sitzung vom 29. April 2025 Die Bezirksvertretung 5 fasste einstimmig folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung um 1. Prüfung etwaiger Ersatzstandorte für die Errichtung eines multifunktionalen Fitness- und Spielangebotes für Kinder und Jugendliche. Seite 2 2. Präsentation in der BV der entsprechenden Planung und Durchführung der Maßnahme nach Auswahl des Standortes durch die BV. Sollte die o.g. Maßnahme nicht umsetzbar sein, wird um alternative Maßnahmen zur Unterstützung der vor allem jungen Bürger in ihrem Wunsch nach Outdoor Fitness- und Spielangeboten, gebeten. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 14. Dezember 2023 zur Vorlage RAT/475/2023, soll ein Masterplan Jugend- und Bolzplätze entwickelt werden. Dieser Masterplan soll für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt werden, wobei sowohl die Belange der Jugendlichen in partizipativen Verfahren abgefrag t, als auch eine Bedarfsanalyse für alle Stadtbezirke durchgeführt werden. Der erarbeitete Masterplan wird die finanziellen, als auch die personellen Ressourcen der angedachten Vorhaben berücksichtigen. Die anschließende Priorisierung der Einzelmaßnahmen ist als eine Aufgabe des Masterplans definiert und wird den politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt werden. 3. Mehr Bänke und Mülleimer am Herbert -Eulenberg-Weg aufstellen, Vorlage BV5/076/2025 BV-Sitzung vom 29. April 2025 Die Bezirksvertretung 5 fa sste einstimmig, bei einer Stimmenthaltung, folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, zwei zusätzliche Bänke und einen weiteren Mülleimer am Herbert-Eulenberg-Weg aufzustellen. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Die Aufstellung von zwei Bänken und einem Mülleimer an dem in der Anlage ausgewiesenen Standorten ist möglich. Die deichaufsichtliche Genehmigung liegt hierzu vor. Die Kosten für Beschaffung und Installation von zwei Bänken des Modells „Bitburg“ mit Armlehnen betragen 1.800,00 Euro. Sofern die Bezirksvertretung 5 entsprechende Mittel bereitstellt, kann der Beschluss ausgeführt werden. 4. Schulweg an der Kreuzung Wittgatt/Fritz -Köhler-Weg schnellstmöglich sichern, Vorlage BV5/078/2025 BV-Sitzung vom 29. April 2025 Die Bezirksvertretung 5 fasste einstimmig folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, den Kreuzungsbereich Wittgatt/Fritz - Köhler-Weg mit einer Zick-Zack Markierung (VZ 299) zu versehen. Es dürfen weder Fahrzeuge auf dem Fritz-Köhler-Weg noch auf dem Wittgatt abgestellt werden, da sie zu einer Gefährdung der Fußgänger und besonders der Schulkinder bei der Querung des Wittgatt führen. Eine ähnliche Schraffierung des Kreuzungsbereiches ist auch erfolgreich an der Kreuzung Ka lkstraße/ Am Krausen Baum eingeführt worden. Dies hat sich dort über Jahre gut bewährt und es wird im Kreuzungsbereich nicht mehr dort geparkt. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Ausführungsplanung: Wittgatt Sperrfläche gegenüber Fritz-Köhler-Weg vom J uli 2024 sollte so nicht umgesetzt werden. Eine einseitige Errichtung einer Sperrfläche mit entsprechenden Warnbaken wird zur Verlagerung der parkenden Fahrzeuge in den Fritz -Köhler-Weg und zu Behinderungen im Begegnungsverkehr in dem gesamten Kreuzungsber eich führen, da die Straße dort äußerst schmal ist. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Nach fachlicher Einschätzung sieht die Verwaltung die Einrichtung einer Sperrfläche Seite 3 inklusive Poller als notwendig an, um die Sichtverhältnisse für abbiegende Fahrzeuge freizuhalten. Es wird damit gerechnet, dass die Markierung VZ 299 von Autofahrer*innen ignoriert wird, sodass in diesem Bereich weiterhin geparkt wird und es nicht zu einer Verbesserung der Situation kommt. Im Gegensatz zum VZ 299 an der Kreuzung Kalkstraße/Am Krausen Baum muss diese wesentlich länger entlang der Straße „Wittgatt“ weitergeführt werden, um die Sichtverhältnisse freizuhalten. Dadurch ist davon auszugehen, dass in diesem Bereich trotzdem geparkt wird. Die Verwaltung bevorzugt daher eine Sperrfläche mit Pollern, wie in der Planung dargestellt, um die Sicherheit aller Beteiligten zu erhöhen. Gemäß § 12 Straßenverkehrsordnung ist das Parken fünf Meter vor und hinter einer Einmündung nicht gestattet. Dementsprechend bleibt de r Einmündungsbereich des Fritz-Köhler-Weges frei, die Sicht wird nicht eingeschränkt. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Maßnahme verbessert die Sichtverhältnisse und unterbindet falsches Parken. Die Restbreite der Straße „Wittgatt” ist weiterhin ausreichend und hat zusätzlich einen verkehrsberuhigenden Effekt. Durch die Sperrfläche entsteht eine Verschwenkung, sodass die Personenkraftwagen langsamer fahren. Sollte es durch den Wegfall der Stellplätze zu einer Verlagerung des Parkens auf den Fritz-Köhler-Weg kommen, sind dort die Sichtverhältnisse dennoch gewährleistet und die Restfahrbahnbreite ist auch für Rettungskräfte ausreichend. Eine Zick-Zack-Markierung (VZ 299) wird als nicht ausreichend für die Sicherung des Schulweges angesehen. 5. Wege am Flughafen zwischen Radar und Brücke B8, Vorlage BV5/082/2025 BV-Sitzung vom 27. Mai 2025 In der Sitzung am 27. Mai 2025 wurde folgende Zusatzfrage gestellt: Wie kann der Trampelpfad mit einfachen Mitteln so befestigt werden, dass er auch von Radfahrerinnen und Radfahrern genutzt werden kann? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Bei diesem Weg handelt es sich um eine Betriebsfläche, die vom Stadtentwässerungsbetrieb zur Unterhaltung des Uferbereiches genutzt wird. Es würde hier zwangsläufig zu Konflikten mi t Radfahrenden kommen. Der Weg ist so schmal, dass eine Befestigung und gegebenenfalls Ausweisung als gemeinsamer Unterhaltungs- sowie Geh- und Radweg zudem verkehrssicher nicht umsetzbar ist. Darüber hinaus wird der Trampelpfad für die Baumaßnahme des naturnahen Ausbaus des Kittelbachs gesperrt werden, da auch Eingriffe in die Böschung erfolgen und in dieser Zeit, die Gefahr bestehen wird, dass die Böschungskrone auf den Weg abrutscht. Zudem wird der Pfad durch Baustellenverkehr beansprucht. Aufgrund dieser Sachverhalte sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, den Weg mit einfachen Mitteln so zu befestigen, dass er dauerhaft und sicher von Radfahrerinnen und Radfahrern genutzt werden kann. 6. Die Bürger des Düsseldorfer Nordens möchten wissen, wie viele Katastro- phenschutzpläne es im Düsseldorfer Norden gibt, Vorlage BV5/085/2025 BV-Sitzung vom 27. Mai 2025 Seite 4 In der Sitzung am 27. Mai 2025 wurden folgende Zusatzfragen gestellt: 1. Welche Maßnahmen beziehungsweise Initiativen kann die Bezirksvertretung 5 ergreifen, damit entsprechende Schutzeinrichtungen im Stadtbezirk 5 geschaffen werden? 2. Welche ausgewählten Themen können der Bezirksvertretung 5 vorgestellt werden? Die Verwaltung antwortet wie folgt: 1. Das BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenh ilfe) arbeitet an einer neuen Strategie für den Zivilschutz, die auch den Ausbau von Schutzräumen umfasst. Für konkrete Vorschläge zu Maßnahmen und Initiativen sollte die Fertigstellung der Strategie abgewartet werden. 2. Durch die Feuerwehr Düsseldorf könnte das Thema Information & Warnung der Bevölkerung in der Bezirksvertretung 5 vorgestellt werden. 7. Kann der Weg vom Klatt besser befestigt werden, damit er zu jeder Jahreszeit begehbar ist? Vorlage BV5/087/2025 BV-Sitzung vom 27. Mai 2025 In der Sitzung am 27. Mai 2025 wurde folgende Zusatzfrage gestellt: Wann wird der Weg mit Dolomitsand aufgefüllt? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Die Arbeiten wurden in der 28. und 29. Kalenderwoche ausgeführt. 8. Realisierung einer öffentlichen Toilettenanlage im Lantz`schen Park, Vorlage BV5/093/2025 BV-Sitzung vom 27. Mai 2025 Die Bezirksvertretung 5 fasste einstimmig folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung um Prüfung einer Realisierung für eine dringend notwendige öffentliche Toilette im Lantz ’schen Park in Lohausen beziehungsweise in dessen nächster Umgebung. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Die Realisierung einer neuen Toilettenanlage innerhalb des Lantz’schen Parks ist aufgrund der ungünstigen Lage zu den öffentliche n Ver - beziehungsweise Entsorgungsanschlüssen mit erheblichen technischen Schwierigkeiten und finanziellen Aufwendungen verbunden. Das Amt für Gebäudemanagement hat daher alternative Möglichkeiten in unmittelbarer Nähe des Parks betrachtet. Nördlich des Parkgeländes sind verschiedene Vereinssportanlagen angesiedelt, unter anderen der Lohausener Sportverein, die Tennisgemeinschaft Nord und die Tennis - Sportgemeinschaft Blau Weiß, die über Toilettenanlagen verfügen. Das Amt für Gebäudemanagement prüft nun, ob eine Nutzung der Toiletten in den an den Park angrenzenden Vereinssportanlagen im Rahmen des City Toilet - Kooperationsprogrammes möglich ist, damit der Bedarf der Parkbesucher gedeckt werden kann. Etwa 15 Gehminuten vom Park entfernt hat die Landeshauptst adt 2024 auf dem nahegelegenen Nagelsweg auf Höhe der ISD (International School of Düsseldorf) - Sportanlage eine öffentliche Toilettenanlage in Betrieb genommen. Diese barrierefreie City Toilet wurde im Rahmen der Umsetzung des gesamtstädtischen Toilettenkonzeptes errichtet. Informationen zum Kooperationsprogramm City Toilet: https://www.duesseldorf.de/gebaeudemanagement/kooperationsprogramm-city- toilet Seite 5 9. Errich tung eines Pocketparks auf den Flächen des Hannes -Esser-Platz, Vorlage BV5/014/2025 BV-Sitzung vom 27. Mai 2025 Zunächst wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zur Sitzung am 27. Mai 2025 verwiesen. Hierzu wurde um folgende weitere Informationen gebeten: 1. Die Verwaltung wird gebeten über mögliche hydrologische Optimierungen zu berichten! 2. Des Weiteren wird um Mitteilung gebeten, in welchem Umfang gegebenenfalls zur Erweiterung der Baumscheiben eine Entsiegelung möglich ist. Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit: 1. Die hydrologische Optimierung umfasst Maßnahmen, die es dem Wurzelraum erlaubt mehr Wasser zu speichern und dieses dem Baum über einen längeren Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Im städtischen Umfeld, in dem überwiegend verdichtete Böden mit wenig Wasserspeicherfähigkeit anzutreffen sind, bedeutet dies in der Regel, dass das Material im Wurzelbereich mit einem Saugbagger entnommen und durch ein optimiertes Substrat nach der FLL -Richtlinie (Forschungsgesellschaft Landschafts - entwicklung Landschaftsbau e.V.) ausgetauscht wird. Die Zielgrößen des neu geschaffenen Substratkörpers haben dabei eine Tiefe von circa 1,50 m und ein Gesamtvolumen von mindestens 12 m³. Bei einem Porenvolumen der FLL -Substrate von 25 Prozent können dann etwa 3.000 Liter im Boden je Baum gespeichert werden, wohingegen gestörte Bodenverhältnisse mit zu wenig Porenvolumen, hohem Bauschuttanteil und zu starker Verdichtung im Mittel weit darunterliegen und den Bäumen nur wenig pflanzenverfügbares Wasser (im Bereich des osmo tischen Potentials der Pflanze) zur Verfügung stellen können. Der Zustand der Bäume auf dem Hannes-Esser-Platz lässt vermuten, dass hier solche gestörten Bodenverhältnisse vorliegen. Zusätzlich tragen die klimatischen Veränderungen dazu bei, dass sich die Standortbedingungen weiter verschlechtern. Unter weniger schlechten Voraussetzungen ist auch eine Tiefenbelüftung des vorhandenen Bodens möglich. Dabei wird der Wurzelbereich mit einer Luftdrucklanze in etwa 80 cm Tiefe mit Druckimpulsen aufgebrochen, so dass wieder mehr Hohlräume für einen verbesserten Luft - und Wasseraustausch entstehen. Um die entstandenen Kanäle weiter offen zu halten, wird über einen konstanten, geringeren Druck im Nachgang des Impulsverfahrens ein Substrat eingeblasen. Dieses dient als Stützkorn, Wasser - und Luftspeicher und kann wahlweise mit Düngergaben und Pflanzenkohle zur Nährstoffbindung im Wurzelbereich angereichert werden. Je nach Größe des Baums werden dafür etwa 10 - 20 Injektionen mit einem Gesamtsubstratvolumen von etwa 125 bis 250 Litern durchgeführt. Durch das Verfahren hierbei angehobene Pflasterbeläge müssen in der Regel im Nachgang wieder korrigiert werden. Neben den beiden genannten Verfahren ist bei einer hydrologischen Optimierung zudem zu überlegen, wie die (natü rliche) Wasserzufuhr in den Wurzelbereich über eine veränderte Gefällesituation verbessert werden kann. Insbesondere in nicht befahrenen Bereichen, bei denen Verunreinigungen durch Reifenabrieb, Ölverlust oder Streusalz keine Rolle spielen, kann die Wasserversorgung durch oberflächige Einleitung der Niederschläge, wie es auch auf dem Hannes-Esser-Platz denkbar wäre, deutlich verbessert werden. Seite 6 2. Die Erweiterung der Baumscheiben wird zur Erhöhung der Wasserzufuhr, wie bereits zuvor beschrieben, deutlich empfohlen. Die Vegetationsfläche je Baum sollte dabei eine Größe von mindestens 6 m² erreichen. Für die Einzelbaum - standorte auf dem Hannes -Esser-Platz, wird eine Erweiterung als unkritisch betrachtet, da sie sich innerhalb der bestehenden Pflasterstruktur real isieren ließe. Die Maßnahmen entsprechen im Großteil dem Handlungsfeld des Stadtbaumkonzeptes (Sanierung vorhandener Baumstandorte unter Erhalt des Baumbestandes). Über eine Antragstellung besteht die Möglichkeit einer Refinanzierung von 80 Prozent über d ie KFW -Förderung 444. Dabei ist zu beachten, dass kein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht, da diese unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln steht. Sofern im Rahmen der Maßnahme tiefere Bohrungen erforderlich sind, wären diese durch ei gene Mittel zu finanzieren. 10. Kein Bürgerhaus im Stadtbezirk 05, Vorlage BV5/113/2025 BV-Sitzung vom 24. Juni 2025 In der Sitzung am 24. Juni 2025 wurde folgende Zusatzfrage gestellt: Wie beziehungsweise wo ist die webbasierte, niedrigschwellige und nutzerfreundliche Datenbank auf der Homepage der Stadt zu finden? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Die Datenbank ist aktuell noch nicht online. Nachdem bisher ein Anforderungskatalog an solch eine Datenbank erarbeitet und abgestimmt sowie eine Leistung sbeschreibung gefertigt worden sind, befindet sich die webbasierte, im Rahmenplan „Handlungsfeldübergreifende soziale Infrastruktur“ beschriebene Datenbank für Räume derzeit in der Vergabephase für die Programmierung. Parallel werden Räume recherchiert und angefragt. Der Start der online -Datenbank ist für das 1. Quartal 2026 avisiert, das Amt für Soziales und Jugend wird die Öffentlichkeit breit darüber informieren. 11. Stellplatzschwund im Bezirk des Düsseldorfer Nordens, Vorlage BV5/114/2025 BV-Sitzung vom 24. Juni 2025 In der Sitzung am 24. Juni 2025 wurde folgende Zusatzfrage gestellt: Kann die Verwaltung bei allen Dezernaten nachfragen warum und wie viele Stellplätze wegrationalisiert worden sind? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Eine Abfrage bei den Dezernaten hat gezeigt, dass dort die gewünschten Informationen zu Stellplätzen nicht vorgehalten werden. Daher kann die Nachfrage, aufgrund des Aufwandes und dem zu erwartenden nicht aussagekräftigen Ergebnis, seitens der Verwaltung nicht beantwortet werden. 12. Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer auf der Einbrunger Straße 4.0, Vorlage BV5/108/2025 BV-Sitzung vom 24. Juni 2025 Die Bezirksvertretung 5 fasste einstimmig folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, in einer Testphase eine Markierung von Fahrrad-Piktogrammketten mit der Demarkierung des einseitigen Schutzstreifens und der Entfernung der Beschilderung des Gehweges mit „Radfahrer frei“ auf der Einbrunger Straße umzusetzen, sobald die Kapazitäten dafür vorhanden sind. Seite 7 Die Ergebnisse des Tests sollten nach Beendigung in einer BV -Sitzung vorgestellt werden. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Die Umsetzung dieser Maßnahme ist für den Frühling 2026 geplant. Da eine temporäre Markierung aufgrund der notwendigen Demarkierung des Schutzstreifens, der Länge der Maßnahme von 1,6 km und der Änderung der Beschilderung nicht sinnvoll ist, wird die Markierung dauerhaft erfolgen. Im Rahmen der Markierung von Piktogrammketten soll bei dieser Testphase untersucht werden, inwieweit die Piktogrammketten dazu beitragen, dass mehr Radfahrende statt auf dem Gehweg auf der Fahrbahn fahren. Dies soll durch Verkehrszählungen untersucht werden, bei der die Zahl der jeweiligen Radfahrende auf dem Gehweg und auf der Fa hrbahn vor und nach Markierung der Piktogrammketten verglichen werden soll. Sollten die Piktogrammketten zu einer erhöhten Fahrbahnnutzung des Radverkehrs beitragen, werden diese auch für andere geeignete Strecken in Düsseldorf in Erwägung gezogen. 13. E in Kaiserswerther Markt für alle – Machbarkeitsstudie für eine Quartiersgarage (Hochgarage), Vorlage BV5/119/2025 BV-Sitzung vom 24. Juni 2025 Die Bezirksvertretung 5 fasste mehrheitlich folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung 5 bittet darum, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zu untersuchen, ob und wie eine Quartiersgarage – für Bewohner Kaiserswerths, wie für Auswärtige – auf dem Parkplatz hinter der neuen Feuerwache (An Sankt Swidbert 100) realisiert werden kann. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Mit der Strategie zum Parkraummanagement (OVA/070/2023) wurde beschlossen, dass insbesondere dort, wo keine Möglichkeiten zur Mehrfachnutzung vorhandenen Parkraums bestehen, durch Quartiersgaragen zusätzlicher Parkraum im privaten Raum geschaffen und für die Nutzung von Anwohnerinnen und Anwohnern vermietet werden kann. Neue Anwohnerquartiersgaragen sind dabei stets im Kontext einer Umfeldkonzeption zu denken, die das gesamte Parkraumangebot in einem definierten Radius zusammen betrachtet und ab gestimmte Anpassungen vornimmt. Dazu gehört vorrangig eine Bewirtschaftung des öffentlichen Straßenraums sowie die Prüfung der Mehrfachnutzung vorhandenen Parkraums im meist privaten Raum. Aufgrund der Veränderungen für die Parksituation durch den Bau der neuen Feuerwache und den aktuellen Planungen für den Kaiserswerther Markt - verkehrliche Entlastung des Platzbereiches - sowie dem „Dreiecksparkplatz“ wird die Verwaltung für eine mögliche Garagenanlage „An Sankt Swidbert 100“ eine Machbarkeitsstudie mit vorhergehender umfassender Parkraumanalyse beauftragen. Die Parkraumanalyse umfasst die Parkraumsituation am Kaiserswerther Markt und der Umgebung. Hierbei wird auch auf den Sachverhalt eingegangen, dass die betroffene Fläche zusammen mit weiteren Parkrau mangeboten von verschiedenen Nutzergruppen in Anspruch genommen wird. Diese Untersuchung dient dazu, den Parkdruck sowie die tatsächliche Nutzung des Parkraums zu erfassen. Nur auf dieser Basis lässt sich beurteilen, ob und in welchem Umfang eine Garagenan lage, gegebenenfalls in Verbindung mit alternativen Angeboten, den tatsächlichen Bedarf decken kann. Seite 8 Ob der Standort hinter der Feuerwache als geeigneter Standort zur Bereitstellung von Stellplätzen im Umfeld des Kaiserswerther Marktes angesehen werden kann, soll dann im zweiten Schritt im Rahmen der Machbarkeitsstudie fachlich geprüft werden. Anlagen: Anlage zu Nr. 3 der Vorlage "Mehr Bänke und Mülleimer am Herbert-Eulenberg-Weg aufstellen"
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV5/121/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 16.09.2025
- Erstellt
- 17.07.2025 10:06