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BV5/121/2025

Stellungnahmen und Mitteilungen der Verwaltung

Bezirksvertretung Informationsvorlage 16.09.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5, Sitzung am 30.09.2025, TOP 40

Anlage zu Nr. 3 der Vorlage "Mehr Bänke und Mülleimer am Herbert-Eulenberg-Weg aufstellen"

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Informationsvorlage BV

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Anlage zu Nr. 3 der Vorlage "Mehr Bänke und Mülleimer am Herbert-Eulenberg-Weg aufstellen"

294 Zeichen

Herbert-Eulenberg-Weg – Aufstellung weitere Bänke auf der Landseite der Deichkrone 
Blauer Punkt: Position vorhandene Bank Roter Punkt: Position geplante Bank 
M: Mülleimerstandort vorhanden M: Mülleimerstandort geplant 
M 
M 
M 
Bank 2 
Bank 1 
Bank 3 
Anlage zu Nr. 3 der Vorlage BV5/121/2025

Informationsvorlage BV

21016 Zeichen

BV5/121/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Stellungnahmen und Mitteilungen der Verwaltung 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 5 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 5 30.09.2025 Kenntnisnahme 
 
1. Neubau von Wohnungen am Wasserwerksweg in Wittlaer, Vorlage 
BV5/056/2025 
BV-Sitzung vom 29. April 2025 
 
In der Sitzung vom 29. April 2025 wurden folgende Zusatzfragen gestellt: 
1. Hat die Investorin beziehungsweise der Investor einen Anspruch auf 
Erschließung ihres beziehungsweises seines Grundstücks? 
2. Wie kann garantiert werden, dass die Grundstückseigentümerin 
beziehungsweise die Investorin / der Inv estor nicht die im Düsseldorfer 
Baulandmodell vorgesehenen Quoten für preisgedämpften und gefördertem 
Wohnungsbau missachten? 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
1. Gemäß § 123 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Erschließung Aufgabe der 
Gemeinde. Ein Rechtsanspruch auf Erschließung besteht jedoch gemäß § 123 
Abs. 3 BauGB nicht. 
Zudem liegt kein zumutbares Angebot zum Abschluss eines städtebaulichen 
Vertrages, wie es das Gesetz in § 124 BauGB fordert, seitens der Grund -
stückseigentümerin vor. Derzeit finden Abstimmungsgespräche zwischen 
Stadtverwaltung und Investor statt. 
2. Ziel der Verwaltung ist eine Umsetzung der Quotierung entsprechend des 
Düsseldorfer Baulandmodells bei Änderung des Planungsrechts. Dies ist 
Voraussetzung für ein entsprechendes Bauleitplanverfahren. 
 
2. Neuer Standort für Fitness -/Spielplatz im westlichen Teil Angermunds, 
Vorlage BV5/074/2025 
BV-Sitzung vom 29. April 2025 
 
Die Bezirksvertretung 5 fasste einstimmig folgenden Beschluss:  
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung um 
1. Prüfung etwaiger Ersatzstandorte für die Errichtung eines multifunktionalen 
Fitness- und Spielangebotes für Kinder und Jugendliche.

Seite 2 
2. Präsentation in der BV der entsprechenden Planung und Durchführung der 
Maßnahme nach Auswahl des Standortes durch die BV. 
 
Sollte die o.g. Maßnahme nicht umsetzbar sein, wird um alternative Maßnahmen zur 
Unterstützung der vor allem jungen Bürger in ihrem Wunsch nach Outdoor Fitness- 
und Spielangeboten, gebeten. 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom  14. Dezember 2023 zur Vorlage RAT/475/2023, 
soll ein Masterplan Jugend- und Bolzplätze entwickelt werden. Dieser Masterplan soll 
für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt werden, wobei sowohl die Belange der 
Jugendlichen in partizipativen Verfahren abgefrag t, als auch eine Bedarfsanalyse für 
alle Stadtbezirke durchgeführt werden. 
 
Der erarbeitete Masterplan wird die finanziellen, als auch die personellen Ressourcen 
der angedachten Vorhaben berücksichtigen. Die anschließende Priorisierung der 
Einzelmaßnahmen ist als eine Aufgabe des Masterplans definiert und wird den 
politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt werden. 
 
3. Mehr Bänke und Mülleimer am Herbert -Eulenberg-Weg aufstellen, 
Vorlage BV5/076/2025 
BV-Sitzung vom 29. April 2025 
 
Die Bezirksvertretung 5 fa sste einstimmig, bei einer Stimmenthaltung, 
folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, zwei zusätzliche Bänke und einen 
weiteren Mülleimer am Herbert-Eulenberg-Weg aufzustellen. 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
Die Aufstellung von zwei Bänken und einem Mülleimer an dem in der Anlage 
ausgewiesenen Standorten ist möglich. Die deichaufsichtliche Genehmigung liegt 
hierzu vor. Die Kosten für Beschaffung und Installation von zwei Bänken des Modells 
„Bitburg“ mit Armlehnen betragen 1.800,00 Euro. Sofern die Bezirksvertretung 5 
entsprechende Mittel bereitstellt, kann der Beschluss ausgeführt werden. 
 
4. Schulweg an der Kreuzung Wittgatt/Fritz -Köhler-Weg schnellstmöglich 
sichern, Vorlage BV5/078/2025 
BV-Sitzung vom 29. April 2025 
 
Die Bezirksvertretung 5 fasste einstimmig folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, den Kreuzungsbereich Wittgatt/Fritz -
Köhler-Weg mit einer Zick-Zack Markierung (VZ 299) zu versehen. 
Es dürfen weder Fahrzeuge auf dem Fritz-Köhler-Weg noch auf dem Wittgatt 
abgestellt werden, da sie zu einer Gefährdung der Fußgänger und besonders der 
Schulkinder bei der Querung des Wittgatt führen.  Eine ähnliche Schraffierung des 
Kreuzungsbereiches ist auch erfolgreich an der Kreuzung Ka lkstraße/ Am Krausen 
Baum eingeführt worden. Dies hat sich dort über Jahre gut bewährt und es wird im 
Kreuzungsbereich nicht mehr dort geparkt. 
 
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Ausführungsplanung: Wittgatt Sperrfläche 
gegenüber Fritz-Köhler-Weg vom J uli 2024 sollte so nicht umgesetzt werden. Eine 
einseitige Errichtung einer Sperrfläche mit entsprechenden Warnbaken wird zur 
Verlagerung der parkenden Fahrzeuge in den Fritz -Köhler-Weg und zu 
Behinderungen im Begegnungsverkehr in dem gesamten Kreuzungsber eich führen, 
da die Straße dort äußerst schmal ist. 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
Nach fachlicher Einschätzung sieht die Verwaltung die Einrichtung einer Sperrfläche

Seite 3 
inklusive Poller als notwendig an, um die Sichtverhältnisse für abbiegende Fahrzeuge 
freizuhalten. 
 
Es wird damit gerechnet, dass die Markierung VZ 299 von Autofahrer*innen ignoriert 
wird, sodass in diesem Bereich weiterhin geparkt wird und es nicht zu einer 
Verbesserung der Situation kommt. 
Im Gegensatz zum VZ 299 an der Kreuzung Kalkstraße/Am Krausen Baum muss 
diese wesentlich länger entlang der Straße „Wittgatt“ weitergeführt werden, um die 
Sichtverhältnisse freizuhalten. Dadurch ist davon auszugehen, dass in diesem 
Bereich trotzdem geparkt wird. Die Verwaltung bevorzugt daher eine Sperrfläche mit 
Pollern, wie in der Planung dargestellt, um die Sicherheit aller Beteiligten zu 
erhöhen. 
 
Gemäß § 12 Straßenverkehrsordnung ist das Parken fünf Meter vor und hinter einer 
Einmündung nicht gestattet. Dementsprechend bleibt de r Einmündungsbereich des 
Fritz-Köhler-Weges frei, die Sicht wird nicht eingeschränkt. 
 
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Maßnahme verbessert die Sichtverhältnisse 
und unterbindet falsches Parken. Die Restbreite der Straße „Wittgatt” ist weiterhin 
ausreichend und hat zusätzlich einen verkehrsberuhigenden Effekt. Durch die 
Sperrfläche entsteht eine Verschwenkung, sodass die Personenkraftwagen langsamer 
fahren. 
 
Sollte es durch den Wegfall der Stellplätze zu einer Verlagerung des Parkens auf den 
Fritz-Köhler-Weg kommen, sind dort die Sichtverhältnisse dennoch gewährleistet und 
die Restfahrbahnbreite ist auch für Rettungskräfte ausreichend. 
 
Eine Zick-Zack-Markierung (VZ 299) wird als nicht ausreichend für die Sicherung des 
Schulweges angesehen. 
 
5. Wege am Flughafen zwischen Radar und Brücke B8, Vorlage 
BV5/082/2025 
BV-Sitzung vom 27. Mai 2025 
 
In der Sitzung am 27. Mai 2025 wurde folgende Zusatzfrage gestellt: 
Wie kann der Trampelpfad mit einfachen Mitteln so befestigt werden, dass er auch 
von Radfahrerinnen und Radfahrern genutzt werden kann? 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
Bei diesem Weg handelt es sich um eine Betriebsfläche, die vom 
Stadtentwässerungsbetrieb zur Unterhaltung des Uferbereiches genutzt wird. Es 
würde hier zwangsläufig zu Konflikten mi t Radfahrenden kommen. Der Weg ist so 
schmal, dass eine Befestigung und gegebenenfalls Ausweisung als gemeinsamer 
Unterhaltungs- sowie Geh- und Radweg zudem verkehrssicher nicht umsetzbar ist. 
 
Darüber hinaus wird der Trampelpfad für die Baumaßnahme des naturnahen Ausbaus 
des Kittelbachs gesperrt werden, da auch Eingriffe in die Böschung erfolgen und in 
dieser Zeit, die Gefahr bestehen wird, dass die Böschungskrone auf den Weg 
abrutscht. Zudem wird der Pfad durch Baustellenverkehr beansprucht. 
 
Aufgrund dieser Sachverhalte sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, den Weg mit 
einfachen Mitteln so zu befestigen, dass er dauerhaft und sicher von Radfahrerinnen 
und Radfahrern genutzt werden kann. 
 
6. Die Bürger des Düsseldorfer Nordens möchten wissen, wie viele Katastro-
phenschutzpläne es im Düsseldorfer Norden gibt, Vorlage BV5/085/2025 
BV-Sitzung vom 27. Mai 2025

Seite 4 
In der Sitzung am 27. Mai 2025 wurden folgende Zusatzfragen gestellt: 
1. Welche Maßnahmen beziehungsweise Initiativen kann die Bezirksvertretung 5 
ergreifen, damit entsprechende Schutzeinrichtungen im Stadtbezirk 5 
geschaffen werden? 
2. Welche ausgewählten Themen können der Bezirksvertretung 5 vorgestellt 
werden? 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
1. Das BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenh ilfe) arbeitet 
an einer neuen Strategie für den Zivilschutz, die auch den Ausbau von 
Schutzräumen umfasst. Für konkrete Vorschläge zu Maßnahmen und 
Initiativen sollte die Fertigstellung der Strategie abgewartet werden. 
2. Durch die Feuerwehr Düsseldorf könnte  das Thema Information & Warnung 
der Bevölkerung in der Bezirksvertretung 5 vorgestellt werden. 
 
7. Kann der Weg vom Klatt besser befestigt werden, damit er zu jeder 
Jahreszeit begehbar ist? Vorlage BV5/087/2025 
BV-Sitzung vom 27. Mai 2025 
 
In der Sitzung am 27. Mai 2025 wurde folgende Zusatzfrage gestellt: 
Wann wird der Weg mit Dolomitsand aufgefüllt? 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
Die Arbeiten wurden in der 28. und 29. Kalenderwoche ausgeführt. 
 
8. Realisierung einer öffentlichen Toilettenanlage im Lantz`schen Park, 
Vorlage BV5/093/2025 
BV-Sitzung vom 27. Mai 2025 
 
Die Bezirksvertretung 5 fasste einstimmig folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung um Prüfung einer Realisierung für eine 
dringend notwendige öffentliche Toilette  im Lantz ’schen Park in Lohausen 
beziehungsweise in dessen nächster Umgebung. 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
Die Realisierung einer neuen Toilettenanlage innerhalb des Lantz’schen Parks ist 
aufgrund der ungünstigen Lage zu den öffentliche n Ver - beziehungsweise 
Entsorgungsanschlüssen mit erheblichen technischen Schwierigkeiten und 
finanziellen Aufwendungen verbunden. Das Amt für Gebäudemanagement hat daher 
alternative Möglichkeiten in unmittelbarer Nähe des Parks betrachtet. 
Nördlich des Parkgeländes sind verschiedene Vereinssportanlagen angesiedelt, unter 
anderen der Lohausener Sportverein, die Tennisgemeinschaft Nord und die Tennis -
Sportgemeinschaft Blau Weiß, die über Toilettenanlagen verfügen.  
Das Amt für Gebäudemanagement prüft nun, ob  eine Nutzung der Toiletten in den 
an den Park angrenzenden Vereinssportanlagen im Rahmen des City Toilet -
Kooperationsprogrammes möglich ist, damit der Bedarf der Parkbesucher gedeckt 
werden kann. 
 
Etwa 15 Gehminuten vom Park entfernt hat die Landeshauptst adt 2024 auf dem 
nahegelegenen Nagelsweg auf Höhe der ISD (International School of Düsseldorf) -
Sportanlage eine öffentliche Toilettenanlage in Betrieb genommen. Diese 
barrierefreie City Toilet wurde im Rahmen der Umsetzung des gesamtstädtischen 
Toilettenkonzeptes errichtet. 
 
Informationen zum Kooperationsprogramm City Toilet: 
https://www.duesseldorf.de/gebaeudemanagement/kooperationsprogramm-city-
toilet

Seite 5 
9. Errich tung eines Pocketparks auf den Flächen des Hannes -Esser-Platz, 
Vorlage BV5/014/2025 
BV-Sitzung vom 27. Mai 2025 
 
Zunächst wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zur Sitzung am 27. 
Mai 2025 verwiesen. Hierzu wurde um folgende weitere Informationen 
gebeten: 
1. Die Verwaltung wird gebeten über mögliche hydrologische Optimierungen zu 
berichten! 
2. Des Weiteren wird um Mitteilung gebeten, in welchem Umfang gegebenenfalls 
zur Erweiterung der Baumscheiben eine Entsiegelung möglich ist. 
 
Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit: 
1. Die hydrologische Optimierung umfasst Maßnahmen, die es dem Wurzelraum 
erlaubt mehr Wasser zu speichern und dieses dem Baum über einen längeren 
Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Im städtischen Umfeld, in dem 
überwiegend verdichtete Böden mit wenig Wasserspeicherfähigkeit 
anzutreffen sind, bedeutet dies in der Regel, dass das Material im 
Wurzelbereich mit einem Saugbagger entnommen und durch ein optimiertes 
Substrat nach der FLL -Richtlinie (Forschungsgesellschaft Landschafts -
entwicklung Landschaftsbau e.V.) ausgetauscht wird. 
 
Die Zielgrößen des neu geschaffenen Substratkörpers haben dabei eine Tiefe 
von circa 1,50 m und ein Gesamtvolumen von mindestens 12 m³. Bei einem 
Porenvolumen der FLL -Substrate von 25 Prozent können dann etwa 3.000 
Liter im Boden je Baum gespeichert werden, wohingegen gestörte 
Bodenverhältnisse mit zu wenig Porenvolumen, hohem Bauschuttanteil und zu 
starker Verdichtung im Mittel weit darunterliegen und den Bäumen nur wenig 
pflanzenverfügbares Wasser (im Bereich des osmo tischen Potentials der 
Pflanze) zur Verfügung stellen können. 
 
Der Zustand der Bäume auf dem Hannes-Esser-Platz lässt vermuten, dass hier 
solche gestörten Bodenverhältnisse vorliegen. Zusätzlich tragen die 
klimatischen Veränderungen dazu bei, dass sich die  Standortbedingungen 
weiter verschlechtern. 
 
Unter weniger schlechten Voraussetzungen ist auch eine Tiefenbelüftung des 
vorhandenen Bodens möglich. Dabei wird der Wurzelbereich mit einer 
Luftdrucklanze in etwa 80 cm Tiefe mit Druckimpulsen aufgebrochen, so  dass 
wieder mehr Hohlräume für einen verbesserten Luft - und Wasseraustausch 
entstehen. Um die entstandenen Kanäle weiter offen zu halten, wird über 
einen konstanten, geringeren Druck im Nachgang des Impulsverfahrens ein 
Substrat eingeblasen. Dieses dient als Stützkorn, Wasser - und Luftspeicher 
und kann wahlweise mit Düngergaben und Pflanzenkohle zur Nährstoffbindung 
im Wurzelbereich angereichert werden. Je nach Größe des Baums werden 
dafür etwa 10 - 20 Injektionen mit einem Gesamtsubstratvolumen von etwa 
125 bis 250 Litern durchgeführt. Durch das Verfahren hierbei angehobene 
Pflasterbeläge müssen in der Regel im Nachgang wieder korrigiert werden. 
 
Neben den beiden genannten Verfahren ist bei einer hydrologischen 
Optimierung zudem zu überlegen, wie die (natü rliche) Wasserzufuhr in den 
Wurzelbereich über eine veränderte Gefällesituation verbessert werden kann. 
Insbesondere in nicht befahrenen Bereichen, bei denen Verunreinigungen 
durch Reifenabrieb, Ölverlust oder Streusalz keine Rolle spielen, kann die 
Wasserversorgung durch oberflächige Einleitung der Niederschläge, wie es 
auch auf dem Hannes-Esser-Platz denkbar wäre, deutlich verbessert werden.

Seite 6 
2. Die Erweiterung der Baumscheiben wird zur Erhöhung der Wasserzufuhr, wie 
bereits zuvor beschrieben, deutlich empfohlen. Die Vegetationsfläche je Baum 
sollte dabei eine Größe von mindestens 6 m² erreichen. Für die Einzelbaum -
standorte auf dem Hannes -Esser-Platz, wird eine Erweiterung als unkritisch 
betrachtet, da sie sich innerhalb der bestehenden Pflasterstruktur real isieren 
ließe. 
 
Die Maßnahmen entsprechen im Großteil dem Handlungsfeld des 
Stadtbaumkonzeptes (Sanierung vorhandener Baumstandorte unter Erhalt des 
Baumbestandes). Über eine Antragstellung besteht die Möglichkeit einer 
Refinanzierung von 80 Prozent über d ie KFW -Förderung 444. Dabei ist zu 
beachten, dass kein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht, da diese unter 
dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln steht. Sofern im Rahmen 
der Maßnahme tiefere Bohrungen erforderlich sind, wären diese durch ei gene 
Mittel zu finanzieren. 
 
10. Kein Bürgerhaus im Stadtbezirk 05, Vorlage BV5/113/2025 
BV-Sitzung vom 24. Juni 2025 
 
In der Sitzung am 24. Juni 2025 wurde folgende Zusatzfrage gestellt: 
Wie beziehungsweise wo ist die webbasierte, niedrigschwellige und nutzerfreundliche 
Datenbank auf der Homepage der Stadt zu finden? 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
Die Datenbank ist aktuell noch nicht online. 
Nachdem bisher ein Anforderungskatalog an solch eine Datenbank erarbeitet und 
abgestimmt sowie eine Leistung sbeschreibung gefertigt worden sind, befindet sich 
die webbasierte, im Rahmenplan „Handlungsfeldübergreifende soziale Infrastruktur“ 
beschriebene Datenbank für Räume derzeit in der Vergabephase für die 
Programmierung. 
Parallel werden Räume recherchiert und angefragt. 
 
Der Start der online -Datenbank ist für das 1. Quartal 2026 avisiert, das Amt für 
Soziales und Jugend wird die Öffentlichkeit breit darüber informieren. 
 
11. Stellplatzschwund im Bezirk des Düsseldorfer Nordens, Vorlage 
BV5/114/2025 
BV-Sitzung vom 24. Juni 2025 
 
In der Sitzung am 24. Juni 2025 wurde folgende Zusatzfrage gestellt: 
Kann die Verwaltung bei allen Dezernaten nachfragen warum und wie viele 
Stellplätze wegrationalisiert worden sind? 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
Eine Abfrage bei  den Dezernaten hat gezeigt, dass dort die gewünschten 
Informationen zu Stellplätzen nicht vorgehalten werden. Daher kann die Nachfrage, 
aufgrund des Aufwandes und dem zu erwartenden nicht aussagekräftigen Ergebnis, 
seitens der Verwaltung nicht beantwortet werden. 
 
12. Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer auf der 
Einbrunger Straße 4.0, Vorlage BV5/108/2025 
BV-Sitzung vom 24. Juni 2025 
 
Die Bezirksvertretung 5 fasste einstimmig folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, in einer Testphase eine Markierung von 
Fahrrad-Piktogrammketten mit der Demarkierung des einseitigen Schutzstreifens 
und der Entfernung der Beschilderung des Gehweges mit „Radfahrer frei“ auf der 
Einbrunger Straße umzusetzen, sobald die Kapazitäten dafür vorhanden sind.

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Die Ergebnisse des Tests sollten nach Beendigung in einer BV -Sitzung vorgestellt 
werden. 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
Die Umsetzung dieser Maßnahme ist für den Frühling 2026 geplant. Da eine 
temporäre Markierung aufgrund der notwendigen Demarkierung des Schutzstreifens, 
der Länge der Maßnahme von 1,6 km und der Änderung der Beschilderung nicht 
sinnvoll ist, wird die Markierung dauerhaft erfolgen. 
 
Im Rahmen der Markierung von Piktogrammketten soll bei dieser Testphase 
untersucht werden, inwieweit die Piktogrammketten dazu beitragen, dass mehr 
Radfahrende statt auf dem Gehweg auf der Fahrbahn fahren. 
Dies soll durch Verkehrszählungen untersucht werden, bei der die Zahl der jeweiligen 
Radfahrende auf dem Gehweg und auf der Fa hrbahn vor und nach Markierung der 
Piktogrammketten verglichen werden soll. 
 
Sollten die Piktogrammketten zu einer erhöhten Fahrbahnnutzung des Radverkehrs 
beitragen, werden diese auch für andere geeignete Strecken in Düsseldorf in 
Erwägung gezogen. 
 
13. E in Kaiserswerther Markt für alle – Machbarkeitsstudie für eine 
Quartiersgarage (Hochgarage), Vorlage BV5/119/2025 
BV-Sitzung vom 24. Juni 2025 
 
Die Bezirksvertretung 5 fasste mehrheitlich folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung 5 bittet darum, im Rahmen  einer Machbarkeitsstudie zu 
untersuchen, ob und wie eine Quartiersgarage – für Bewohner Kaiserswerths, wie für 
Auswärtige – auf dem Parkplatz hinter der neuen Feuerwache (An Sankt Swidbert 
100) realisiert werden kann. 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
Mit der Strategie zum Parkraummanagement (OVA/070/2023) wurde beschlossen, 
dass insbesondere dort, wo keine Möglichkeiten zur Mehrfachnutzung vorhandenen 
Parkraums bestehen, durch Quartiersgaragen zusätzlicher Parkraum im privaten 
Raum geschaffen und für die Nutzung von Anwohnerinnen und Anwohnern vermietet 
werden kann. 
Neue Anwohnerquartiersgaragen sind dabei stets im Kontext einer Umfeldkonzeption 
zu denken, die das gesamte Parkraumangebot in einem definierten Radius 
zusammen betrachtet und ab gestimmte Anpassungen vornimmt. Dazu gehört 
vorrangig eine Bewirtschaftung des öffentlichen Straßenraums sowie die Prüfung der 
Mehrfachnutzung vorhandenen Parkraums im meist privaten Raum. 
 
Aufgrund der Veränderungen für die Parksituation durch den Bau der  neuen 
Feuerwache und den aktuellen Planungen für den Kaiserswerther Markt - 
verkehrliche Entlastung des Platzbereiches - sowie dem „Dreiecksparkplatz“ wird die 
Verwaltung für eine mögliche Garagenanlage „An Sankt Swidbert 100“ eine 
Machbarkeitsstudie mit vorhergehender umfassender Parkraumanalyse beauftragen. 
 
Die Parkraumanalyse umfasst die Parkraumsituation am Kaiserswerther Markt und 
der Umgebung. Hierbei wird auch auf den Sachverhalt eingegangen, dass die 
betroffene Fläche zusammen mit weiteren Parkrau mangeboten von verschiedenen 
Nutzergruppen in Anspruch genommen wird. 
Diese Untersuchung dient dazu, den Parkdruck sowie die tatsächliche Nutzung des 
Parkraums zu erfassen. Nur auf dieser Basis lässt sich beurteilen, ob und in welchem 
Umfang eine Garagenan lage, gegebenenfalls in Verbindung mit alternativen 
Angeboten, den tatsächlichen Bedarf decken kann.

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Ob der Standort hinter der Feuerwache als geeigneter Standort zur Bereitstellung 
von Stellplätzen im Umfeld des Kaiserswerther Marktes angesehen werden kann, soll 
dann im zweiten Schritt im Rahmen der Machbarkeitsstudie fachlich geprüft werden. 
 
 
Anlagen: 
Anlage zu Nr. 3 der Vorlage "Mehr Bänke und Mülleimer am Herbert-Eulenberg-Weg 
aufstellen"

Beratungsverlauf (1)

30.09.2025 Bezirksvertretung 5
TOP 40 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV5/121/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
16.09.2025
Erstellt
17.07.2025 10:06