3735/2020
Bedarfsfeststellungsbeschluss und Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Beschlussvorlage Ausschuss
7236 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/1 Vorlagen-Nummer 3735/2020 Freigabedatum 15.09.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungsbeschluss und Vorbereitung des Vergabeverfahrens hier: Erstellung einer Machbarkeitsstudie für ein Expressbus-Netz Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die externe Beauftragung zur Erstellung einer Machbar- keitsstudie für ein Expressbus-Netz in Köln in Höhe von ca. 160.000 Euro fest und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Vergabeverfahrens. Verkehrsausschuss 05.10.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 160.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 100 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung mit Beschluss vom 10.05.2016 (Vorlagen-Nr. AN/0806/2016) beauftragt, die Einrichtung eines Expressbus-Netzes in Köln zu prüfen. Hintergrund sind die hohe Auslastung bzw. zeitweise Überlastung des bestehenden ÖPNV-Angebots, das prog- nostizierte starke Bevölkerungswachstum und die langen Umsetzungszeiträume von Erweiterungsin- vestitionen im schienengebundenen ÖPNV. Stadtweit sollen potenzielle Expressbuslinien für Pendler*innen mit lediglich einigen wenigen, stark nachgefragten Haltepunkten untersucht und dabei die Planungen der angrenzenden Gebietskörper- schaften berücksichtigt werden. Als Ergebnis der Studie sollen Voraussetzungen für eine Umsetzung sowie konkrete Vorschläge hinsichtlich einer stufenweisen Realisierung gegeben werden. Die Prüfung eines Expressbus-Netzes wurde auch in den 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln (NVP) aufgenommen, welcher am 11.07.2017 ebenfalls vom Rat beschlossen wurde (Vorlagen-Nr. 0958/2017). Zielsetzung Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie sollen Relationen zwischen einzelnen Stadtteilen und -bezirken innerhalb Kölns sowie über die Stadtgrenzen hinaus herausgearbeitet werden, bei denen durch zusätzliche Schnellbusverbindungen zeitnah eine Verbesserung der Situation im ÖPNV erreicht 3 werden könnte, z. B. in Gebieten mit bisher unzureichender oder bereits heute aus- bzw. überlasteter ÖPNV-Anbindung. Aus diesen Relationen ist unter Berücksichtigung der Bedarfssituation ein Konzept für ein effizientes, das ÖPNV-Bestandsnetz ergänzendes Expressbus-Netz zu entwickeln. Dabei zu berücksichtigten und zu bewerten sind u. a. auch weitere durch die politischen Gremien gefassten Beschlüsse zu Schnellbuslinien und Busbeschleunigungen. Für alle identifizierten Relationen potenzieller Expressbuslinien ist die Machbarkeit und verkehrliche Wirkung abzuschätzen sowie eine Bewertung aller Verbindungen untereinander durchzuführen. Im Rahmen dieser Studie sind Vorschläge zur Umsetzung zu erarbeiten, wobei neben der Beschleu- nigung von Bussen durch Busspuren auch weitere Voraussetzungen und Maßnahmen für Zeitgewin- ne für Expressbuslinien im Stadtgebiet geprüft werden sollen. Für zwei vom Begutachtungsbüro präferierte Relationen ist eine vertiefte Untersuchung anzustellen, in der konkret die erforderlichen Maßnahmen, Kosten und Auswirkungen für eine Realisierung her- auszuarbeiten sind. Diese könnten dann zeitnah in einem ersten Schritt realisiert werden. Die Untersuchung soll fachliche Entscheidungsgrundlagen für die politische Diskussion erarbeiten und zugleich die weiteren Schritte hin zu einer möglichen stufenweisen Inbetriebnahme, den haus- haltsmäßigen Auswirkungen sowie Möglichkeiten zur Erweiterung des Konzeptes über den Untersu- chungsraum hinaus in die weitere Region aufzeigen. Zeitplanung Da dem Auftragnehmenden Daten aus der derzeit laufenden Erstellung des „Integrierten Verkehrs- modells“ zur Verfügung gestellt werden sollen, besteht hier eine Abhängigkeit zu dessen Bearbei- tungszeitlauf. Die erforderlichen Unterlagen werden voraussichtlich Ende des 2. Quartals 2022 fertig- gestellt, sodass die Vergabe des Auftrags für diesen Zeitraum geplant ist. Für die Dauer der Bearbeitung sind 12 Monate vorgesehen, sodass im Sommer 2023 mit der Fertig- stellung gerechnet werden kann. Kosten Eine Untersuchung dieser Größenordnung ist aus personellen Kapazitätsgründen nicht als Eigenleis- tung durch die Verwaltung durchführbar und bedarf daher der Vergabe an einen externen Dienstleis- ter. Die Gesamtkosten für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für ein Expressbus-Netz belaufen sich gemäß Kostenschätzung bei einem Tagessatz von 800 Euro auf ca. 133.000 Euro netto bzw. auf ca. 160.000 Euro brutto. Geplante Leistungen in Arbeitspaketen (AP) Arbeitstage Kosten (in Euro) AP 1: Bestandsaufnahme und Analyse der Nachfrage 51 40.800 AP 2: Umlegung der Korridore und Bewertung 50 40.000 AP 3: Vertiefte Untersuchung der Vorzugsvarianten 32 25.600 AP 4: Projektkoordination und Berichtswesen/Dokumentation (inkl. Druck- und Reisekosten) 27 21.600 Geschätzte Gesamtsumme, netto 160 128.000 Geschätzte Gesamtsumme inkl. 4% Nebenkosten, netto 133.120 Geschätzte Gesamtsumme inkl. 19% Umsatzsteuer, brutto 158.413 4 Sofern der Verkehrsausschuss als zuständiges Fachgremium den Bedarf für die Maßnahme feststellt, wird die Verwaltung ein entsprechendes Vergabeverfahren für die externe Beauftragung der Untersu- chung einleiten. Finanzierung Für die externe Beauftragung der Machbarkeitsuntersuchung stehen die erforderlichen konsumtiven Finanzmittel im Haushaltsplan-Entwurf 2022 (inkl. Mittelfristplanung) im Teilergebnisplan 1201 - Stra- ßen, Wege, Plätze, in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Ver- fügung. Die entstehenden Aufwendungen werden zu 100 Prozent aus den Mitteln der ÖPNV- Pauschale nach § 11 Absatz 2 ÖPNVG NRW refinanziert und belasten den städtischen Haushalt nicht. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zu Klimaschutz zu erfüllen. Mit einer Ausweitung des ÖPNV-Angebotes durch ein ergänzendes Expressbus-Netz, das vorhandene Verbin- dungen stärken und neue Verbindungen schaffen soll, wird die Nutzung des ÖPNV für Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Nutzung des privaten PKW attraktiviert. Somit trägt dies zu einer mögli- chen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen Öffentlichkeitsbeteiligung Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. x Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Es handelt sich um einen Bedarfsfeststellungsbeschluss, mit dem keine inhaltlichen Diskussionen verbunden sind. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreiche n, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 09/2025
1334 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/68/681/1
Vorlagen-Nummer
3735/2020
Stand: 17.09.2025
Sachstandsbericht
Bedarfsfeststellungsbeschluss und Vorbereitung des Vergabeverfahrens
hier: Erstellung einer Machbarkeitsstudie für ein Expressbus-Netz
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die externe Beauftragung zur Erstellung
einer Machbarkeitsstudie für ein Expressbus-Netz in Köln in Höhe von ca. 160.000
Euro fest und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Vergabeverfahrens.
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie soll ebenfalls untersucht w erden, auf w elchen
relevanten Expressbusstrecken eine Busvorrangschaltung sinnvoll und angebracht ist.
Die zw ei aus der Untersuchung hervorgehenden zu vertiefenden Buslinien w erden
dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt w erden.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Leistung wurde Mitte des Jahres 2023 an das ausgewählte Bearbeitungskonsortium ver-
geben und die Bearbeitung wurde im Anschluss begonnen. Der Zwischenbericht der Mach-
barkeitsstudie wurde dem Verkehrsausschuss im Juni 2024 unter Vorlagennummer
1462/2024 präsentiert. Der Abschluss der Machbarkeitsstudie ist für Anfang 2025 vorgese-
hen. Die weitere Berichterstattung erfolgt im Rahmen der Vorlage 1462/2024.
Nächste Schritte: --
Anlage 2 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
2146 Zeichen
14 14.09.2021 141/1 66 Erstellung einer Machbarkeitsstudie für ein Expressbus-Netz; voraussichtliche Auf- tragssumme 134.454 € netto zzgl. MwSt. = 160.000 € brutto hier: Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/13/21) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Beschlussvorlage 3735/2020 erhielt ich zur Stellungnahme das Ergebnis Ihrer Bedarfs- prüfung über die Notwendigkeit einer externen Beauftragung zur Erstellung einer Machbar- keitsstudie für ein Expressbus-Netz. Der von Ihnen dargestellte Bedarf ist aus meiner Sicht nachvollziehbar dargelegt. Ursächlich für den geltend gemachten Bedarf ist ein Beschluss des Rates in seiner Sitzung am 10.05.2016 (TOP Ö 3.1.9) in dem die Verwaltung u. a. beauftragt wurde zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen innerhalb der nächsten fünf Jahre ein Expressbus-Netz in Köln und ggfs. angrenzenden Kommunen realisiert werden kann. Dieser Prüfauftrag wurde au- ßerdem in dem am 11.07.2017 vom Rat beschlossenen 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln aufgenommen (Vorlagen-Nr. 0958/2017). Die Prüfung eines Expressbus-Netzes soll mehrere Varianten in Abstufung der Bedarfssitua- tion und der haushaltsmäßigen Auswirkungen umfassen (siehe Pkt. 8.3.6 auf Seite 247 des 3. Nahverkehrsplans). Laut Ihren Ausführungen sollen dem Auftragnehmenden Daten aus der derzeit laufenden Erstellung des „Integrierten Verkehrsmodells“ zur Verfügung gestellt werden, insofern be- stünde eine Abhängigkeit zu dessen Bearbeitungsstand. Diese Unterlagen werden voraus- sichtlich Ende des 2. Quartals 2022 fertig gestellt, so dass die Vergabe des jetzigen Auftrags für diesen Zeitraum geplant ist und bei einer voraussichtlichen Bearbeitungsdauer von 12 Monaten die Fertigstellung der Machbarkeitsstudie für Sommer 2023 erwartet wird. Es bleibt daher festzustellen, dass dann zwischen dem ursprünglichen Ratsauftrag an die Verwaltung über dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie bereits ein Zeitraum von sieben Jah- ren liegt. Ziel des Ratsbeschlusses war jedoch zu klären, inwieweit innerhalb der nächsten fünf Jahre ein Expressbus-Netz realisiert werden kann. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3735/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 15.09.2021
- Erstellt
- 23.12.2020 12:22