0720/2026
Beantwortung der Anfrage gem. § 4 (Die Linke) vom 13.01.2026 betreffend „Sachstand Vorlage 1499/2020 (Smarte Sitzbänke im Stadtbezirk Kalk)" (AN/0010/2026) aus der Sitzung der BV8 vom 22.01.2026
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3444 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IX/12 Vorlagen-Nummer 0720/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 30.04.2026 Beantwortung der Anfrage gem. § 4 (Die Linke) vom 13.01.2026 betreffend „Sachstand Vorlage 1499/2020 (Smarte Sitzbänke im Stadtbezirk Kalk)" (AN/0010/2026) aus der Sitzung der BV8 vom 22.01.2026 Zum Sachstand der Vorlage 1499/2020 (Smarte Sitzbänke im Stadtbezirk Kalk) stellte die Fraktion Die Linke am 13.01.2026 die folgenden schriftlichen Fragen: 1. Wann wird der Auftrag der BV8 aus 2020 erfüllt? 2. Falls Hinderungsgründe vorliegen: Welche sind dies? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diese Hinderungsgründe ggfls. auszuräu- men? Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Diese Erkundigung zum Sachstand bezieht sich auf den Beschluss der Bezirksvertretung Kalk aus dem Jahr 2020 zum Antrag „Smarte Sitzbänke im Stadtbezirk Kalk“ (AN/0262/2020), der die Verwaltung zur Prüfung geeigneter Standorte für solarbetriebene Sitzelemente mit Smart- phone-Lademöglichkeit im Stadtbezirk Kalk beauftragt hatte. Seit dem Beschluss haben sich sowohl die technischen Rahmenbedingungen als auch die strategische Bewertung des Vorha- bens grundlegend verändert. Zu Frage 1: Wann wird der Auftrag der BV8 aus 2020 erfüllt? Der Auftrag wird nicht umgesetzt, da eine Realisierung unter den veränderten Rahmenbedin- gungen nicht mehr zielführend ist. Die Gründe hierfür werden nachfolgend dargelegt. Zu Frage 2: Falls Hinderungsgründe vorliegen: Welche sind dies? Der ursprünglich im Vordergrund stehende Mehrwert solarbetriebener Sitzelemente war die Bereitstellung von WLAN und Lademöglichkeiten für Smartphones im öffentlichen Raum. Das flächendeckende WLAN ist durch die Bereitstellung von Hotspots bereits realisiert. Eine punktuelle Lösung über Einzelmöbel wäre dieser Flächenversorgung sowohl funktional als auch wirtschaftlich unterlegen. Darüber hinaus stehen dem Vorhaben erhebliche prakti- sche Hindernisse entgegen: 2 Solarbetriebene Sitzelemente mit integrierter Ladetechnik verursachen hohe Anschaf- fungskosten und kontinuierlichem Bedarf an Support. Im öffentlich zugänglichen Raum sind solche Einrichtungen einem Risiko von Vandalismus ausgesetzt, welcher weitere Folgekosten verursacht. Dies entspricht nicht einem wirtschaftlichen Einsatz von städtischen Geldern. Die im September 2019 geschlossene Smart-City-Partnerschaft zwischen Stadt Köln, Deutscher Bahn AG und Nahverkehr Rheinland GmbH, in deren Kontext das Thema sei- nerzeit verortet war, ist nach regulärem Ablauf ihrer dreijährigen Laufzeit nicht mehr aktiv. Im Rahmen der Projekte „Digitale Zukunftsstadt" und „Runder Tisch Internet of Things" wurden smarte Stadtmöbel als mögliche Anwendungsszenarien evaluiert, ein tragfähiger Use Case konnte jedoch nicht entwickelt werden. Zu Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diese Hinderungsgründe ggfls. auszuräumen? Die Verwaltung sieht keine verhältnismäßigen Möglichkeiten, die genannten Hinderungs- gründe auszuräumen, da diese nicht technischer, sondern grundsätzlich wirtschaftlicher und strategischer Natur sind. Eine Verbesserung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses ist angesichts der strukturellen Anfälligkeit solcher Einrichtungen im öffentlichen Raum nicht absehbar. Die Verwaltung empfiehlt eine Aufhebung des Auftrages.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0720/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 31.03.2026
- Erstellt
- 11.03.2026 07:14